Es ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wir stimmen darüber ab. Wer für die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Ich bitte um die Gegenstimmen. Es sind 28 Gegenstimmen, 24 Jastimmen. Wie viele Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss nicht zugestimmt worden.
Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3063 - Neufassung -. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Unterrichtung über den Ent- wurf eines Thüringer Rettungs- dienstgesetzes Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3124 -
Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Bitte, dann erteile ich das Wort der Abgeordneten Taubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, seit über 10 Jahren sind die Unzulänglichkeiten des alten Rettungsdienstgesetzes bekannt. Seit 2000 verstärken sich in einigen Thüringer Regionen die Schwierigkeiten, Notärzte vor Ort zu akquirieren. Sie müssen im Internet gesucht oder eingeflogen werden. Dies führte zumindest im Jahr 2004 dazu, dass das Innenministerium im Rahmen einer Synopse die Vorschläge zu Veränderungen des bestehenden Rettungsdienstgesetzes von Krankenkassen, Leistungserbringern des Rettungsdienstes, Landesärztekammer und kommunalen Spitzenverbänden zusammenfasste. Seitdem sind zweieinhalb Jahre vergangen. Der Gesetzentwurf der SPD zum Thüringer Rettungsdienstgesetz wurde im September 2006 in den Landtag eingebracht. Seit fast einem Jahr liegt er also, ohne dass der von der Landesregierung zeitnahe angekündigte eigene Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Deswegen haben wir den Antrag gestellt. Der Gesetzgeber ist aufgefordert zu prüfen, ob hier Sorgfalt nicht mit Lethargie oder sogar Desinteresse verwechselt wurde. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Taubert, das mag schon sein, was Sie eben gesagt haben, dass seit über 10 Jahren die Probleme des Rettungsdienstes in Thüringen bekannt sind. Dann freuen Sie sich doch, dass ich nach so kurzer Zeit dieses Problem, eines dieser vielen Probleme, jetzt löse.
ses Problems nicht angenommen hat. Der Gesetzentwurf liegt inzwischen vor, befindet sich im Kabinettsverfahren. Der Zeitbedarf für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs ergab sich vor allem aus der Kernfrage der Neuregelung, wer nämlich in Zukunft die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst sicherzustellen hat. Dieser Punkt ist von großer Bedeutung für die Notfallrettung. Insbesondere in den ländlichen einsatzarmen Gebieten wird es wegen der sich ändernden Krankenhauslandschaft aufgrund restriktiverer Arbeitszeitregelungen und infolge des regional bestehenden Ärztemangels zunehmend schwieriger, eine ausreichende Zahl von Notärzten zu gewinnen.
Es musste deshalb eine zukunftsfähige Lösung gefunden werden, die die notärztliche Versorgung flächendeckend und verlässlich sicherstellt. Darüber hinaus sind mit der Durchführung des Sicherstellungsauftrags erhebliche finanzielle Folgewirkungen verbunden. Ich denke, es ist unser gemeinsames Ziel, die bestmögliche Lösung zu finden und damit auch in Zukunft die notärztliche Versorgung für die Menschen in unserem Land flächendeckend sicherzustellen. Es war daher wichtig, Sorgfalt vor Schnelligkeit walten zu lassen. Es wurden daher intensive Gespräche mit allen am Rettungsdienst Beteiligten geführt, um möglichst einen Konsens zu dieser wichtigen Frage zu erzielen. In Beratungen wurden insbesondere die Krankenkassen, die den Rettungsdienst im Wesentlichen finanzieren, die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, die kommunalen Spitzenverbände und die Interessenvertretung der Notärzte einbezogen. Wie Sie einzelnen Berichten in Medien entnehmen konnten, stimmten die Ausgangspositionen der Verhandlungspartner nicht unbedingt überein. Im Rahmen eines konstruktiven Dialogs aller Beteiligten gelang es aber dennoch, die Standpunkte gegenseitig so anzunähern, dass wir einen soliden und tragfähigen Gesetzentwurf vorlegen konnten. Die Landesregierung hat diesen Referentenentwurf noch vor der Sommerpause am 24. Juli 2007 im Kabinett behandelt. Im Rahmen der Anfang dieser Woche zu Ende gegangenen Verbändeanhörung wurde der Entwurf auch dem Landtag zugeleitet. Die teilweise sehr umfangreichen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet. In den nächsten Wochen wird dann die zweite Kabinettsbefassung erfolgen, an die sich die Einbringung in den Landtag anschließt. Im Rahmen der Gesetzesberatung hier im Plenum, der ich heute nicht vorgreifen möchte, oder in den Ausschüssen werde ich Ihnen gern die Einzelheiten dann darstellen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage: Wer wünscht die Aussprache zum Sofortbericht? Alle drei Fraktionen wünschen die Aussprache zum Sofortbericht. Dann eröffne ich die Aus
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Taubert, ich kann Ihre Ungeduld nachvollziehen. Sie haben das selber gesagt, fast genau vor einem Jahr haben wir über Ihren Gesetzentwurf gesprochen und auch da haben Sie recht, dass der Innenminister oder die Landesregierung versprochen hatte, zeitnah ein Gesetz einzubringen. Aber im Gegensatz zu Ihnen, die Sie ja zu den Ausführungen des Innenministers gelacht haben, erlaube ich mir trotzdem zu sagen, dass ich eigentlich dem Innenminister meinen Respekt zollen möchte,
dass er ein für Thüringen so sehr schwieriges Gesetzesvorhaben endlich angegangen ist, und ich will Ihnen auch begründen, warum.
Der Rettungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland stellt nicht nur einen Kostenblock von insgesamt 2,9 Mrd. € mit erheblichen Wirtschaftlichkeitsreserven, aber vor allem auch mit Begehrlichkeiten von vielen dar. Der Rettungsdienst ist auch die Stelle des deutschen Gesundheitswesens, wo das Funktionieren bzw. das Nichfunktionieren für den Bürger bzw. Wähler sichtbar ist und vor allem fühlbar wird für die Menschen, die einer Notfallrettung bedürfen. Vor Letzterem, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist keiner von uns gefeit, obwohl ich es niemandem wünsche.
Wir müssen auch für Thüringen sagen, dass die Einsatzzahlen in den letzten Jahren enorm gestiegen sind trotz Rückgang der Bevölkerung und die Gesamtkosten sind auf etwa 80 Mio. € angewachsen. Machen wir uns nichts vor - ich sagte es am Anfang -, es gibt nicht nur Wirtschaftlichkeitsrerserven, sondern auch Begehrlichkeiten in diesem Bereich. Der Innenminister sagte ja, es gibt einen Referentenentwurf, der uns im August vorgelegt worden ist; er ist ein Referentenentwurf, der noch voll in der Diskussion steht. Nun habe ich mal die Illusion, die Naivität, obwohl ich jetzt schon 17 Jahre Politik mache, dass eventuell sogar Hinweise der Opposition zu Inhalten des Referentenentwurfs aufgegriffen werden, da sie aus meiner Sicht wirklich der Qualität des Rettungsdienstes in Thüringen dienen könnten und somit vor allem den Menschen, die der Notfallrettung bedürfen.
Unsere Kritikpunkte zum Referentenentwurf, die ich kurz skizzieren will, sind, und da komme ich zum ers
ten Punkt: Die Trennung von Krankentransport und Notfallrettung halten wir nicht für sinnvoll, nicht nur, weil wir gegen eine weitere Öffnung des Marktes sind und die Gefahr der Absenkung von Standards sehen, sondern auch aus der Notwendigkeit der Bündelung von Ressourcen heraus. Diese Ressourcenbündelung ist nicht nur sinnvoll bei Großschadensereignissen und im Katastrophenschutz, wir sollten Krankentransport und Rettungsdienst auch als eine wirtschaftliche und logistische Einheit sehen. Die stärkere Verzahnung des Rettungsdienstgesetzes mit dem Katastrophenschutz ist eine Lehre aus den tragischen Gutenbergereignissen. Das so zu tun, halten wir für richtig, Herr Minister. Aber offen bleibt hier die Frage, wer hat wo welche Vorkehrungen für einen Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten zu treffen? Hier besteht unserer Meinung nach noch absoluter Regelungsbedarf. Zum nicht unwesentlichen Faktor der Finanzierung des Rettungsdienstes möchte ich folgende Kritik anbringen: Als Gesundheitspolitikerin muss ich es entschieden ablehnen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte komplett von jeglichen Kosten für den Rettungsdienst entlastet werden sollen. Das lässt für mich nur eine Schlussfolgerung zu: Öffentliche Aufgaben, öffentliche Daseinsvorsorge sollen über die Versichertenbeiträge der gesetzlich Krankenversicherten finanziert werden. Ich nenne das einen Skandal und hier müsste eigentlich ein Veto des Gesundheitsministers erfolgen. Diese Finanzierungsform zeigt eine einseitige Belastung der Finanzierung öffentlicher Aufgaben im Schatten der anstehenden Haushaltsdebatte. Was meine ich damit? Während das Land auf der einen Seite Kosten der Kommunen in Größenordnungen ablehnt - siehe zum Beispiel das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker - soll den Kommunen auf der anderen Seite gezeigt werden, wie stark sich das Land für die Entlastung kommunaler Haushalte einsetzt. Das halte ich für einen schlechten Witz bzw. schlechten Politikstil. Demgegenüber aber bleibt Thüringen bei dem Prinzip „jedem Landrat seine Rettungsleitstelle“. Gegenwärtig haben wir 14 Rettungsleitstellen in Thüringen. Nach dem vorliegenden Referentenentwurf müssen sich die Aufgabenträger nicht zu größeren Rettungsdienstbereichen zusammenschließen. Dabei kommt ein älteres Gutachten zu dem Schluss, dass für Thüringen vier Leitstellen ausreichend sind, ohne dass die Qualität des Rettungsdienstes dabei gefährdet wird. Diese Tatsache der Reduzierung ist nämlich von immenser Bedeutung, da die Kosten der Leitstellen in die Benutzerentgelte eingearbeitet werden.
Meine Damen und Herren, wir befürworten, dass der Sicherstellungsauftrag an die Kassenärztliche Vereinigung geht und nicht, wie einmal geplant war, an die Krankenkassen. Es ist auch sinnvoll, dass mit dem neuen Gesetz alle Krankenhäuser verpflichtet
werden sollen, mit Ärzten an der Notfallversorgung teilzunehmen. Aber bezogen auf diesen Punkt muss ich vor allem die Verantwortung des Ministers für Gesundheit für dieses Gesetz mit einfordern. Im noch geltenden Rettungsdienstgesetz, aber auch im vorliegenden Referentenentwurf fehlt dringend eine wichtige Formulierung bzw. Ergänzung, die auch vom Thüringer Krankenhausgesetz nicht abgedeckt ist. Da steht, was absolut richtig ist: „Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die Einsatzleitstelle, in deren Rettungsdienstbereich sie liegen, über bestehende Aufnahmemöglichkeiten zu unterrichten.“ Zu ergänzen ist unserer Meinung nach Folgendes: „Sie“ - also die Krankenhäuser - „haben die vom Rettungsdienst erstversorgten Notfallpatienten unverzüglich für eine zumindest vorübergehende Anschlussversorgung im Krankenhaus aufzunehmen.“ Warum ist diese Ergänzung „vorübergehend“ so notwendig? Im Notfall, zum Beispiel bei Herzinfarkt oder Schlaganfall oder anderen lebensbedrohlichen Verunfallungen kommt es, meine Damen und Herren, auf jede Minute an, der Zeitfaktor spielt also eine große Rolle und es muss gesetzlich ausgeschlossen sein, dass Rettungsfahrzeuge mit Notfallpatienten in Thüringen von einem Krankenhaus zum anderen abgewiesen werden können und Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen keine Aufnahme finden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, selbstverständlich, Herr Professor Gasser, zolle ich Ihnen Respekt, dass Sie nicht wie Ihr Vorgänger fünf Jahre benötigt haben, sondern schon bereits Mitte der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht haben. Trotz alledem will ich die Biographie in dieser Legislaturperiode nochmals wiederholen, zumindest ab September 2006, davor gehend hatte ich das ja schon erwähnt.
Herr Dr. Gasser sagte zur Einbringung unseres Entwurfs: „Der Entwurf der Landesregierung“, meinte er, „liegt inzwischen vor. Er wurde nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen erstellt und befindet sich in der Ressortabstimmung.“ Er sagte auch, „nach meiner Grundeinstellung geht Sorgfalt vor Schnelligkeit“. Dem ist ja auch nicht zu widersprechen. Es ist eben nur die Frage, wie relativ die Zeit ist. Seit Einstein wissen wir, es ist alles relativ.
kommt, wir sie dann gemeinsam beraten. Das Ziel ist ja tatsächlich, den Rettungsdienst zu verbessern, Notärzte bereitzustellen und nicht an jedem Wort des eigenen Gesetzentwurfs zu hängen. Das will ich auch noch einmal deutlich sagen, uns geht es um ein Ergebnis, mit dem alle gut leben können.
Trotz alledem sind wir ein Jahr später und wir glauben, so viel Sorgfalt kann auch kein Ministerium aufbringen. Wir wissen mittlerweile, dass es sich um durchaus unterschiedliche Auffassungen - offensichtlich in den einzelnen Ressorts - gehandelt hat. Für die Aufgabenträger, nämlich die Landkreise und kreisfreien Städte, ist es bis heute ein quälender Prozess. Ich will das deutlich sagen: Bereits 1997 hat sich eine Landrätekonferenz mit dem Thema beschäftigt, schon da war die Lage schwierig. Sie war nicht so schwierig wie heute, aber schon damals war das ein Thema. Es hat sich nun mittlerweile sehr zugespitzt, zumindest in einzelnen Bereichen. In manchen Bereichen Thüringens geht es mit der Bereitstellung der Notärzte ja auch durchaus noch gut. Wir müssen dringend etwas tun.
Ich will kurz noch einmal auf die Schwerpunkte eingehen, die auch in unserem Gesetzentwurf stehen. Das ist der notärztliche Auftrag. Die Landkreise haben keine eigenen Ärzte, Frau Dr. Fuchs. Sie drücken sich im Übrigen auch nicht vor der Finanzierung. Ich kenne den Referentenentwurf noch nicht. Ich kenne auch schon Kritik am Referentenentwurf, in meinem Postfach war er noch nicht.
(Zwischenruf Reinholz, Minister für Wirt- schaft, Technologie und Arbeit: Aber es kann noch werden.)
Ja, das meinte ich ja. Ich habe nicht gesagt, dass Sie ihn inoffiziell haben. Ich habe ihn noch gar nicht in der Hand gehabt, dann kann ich ihn auch nicht lesen, Herr Dr. Gasser. Das ist die Poststelle.
Die Landkreise haben keine eigenen Ärzte. Sie geben jetzt schon eine Menge Geld aus, auch die kreisfreien Städte zum Teil, um den notärztlichen Auftrag sicherzustellen. Wir haben bewusst und von Anfang an gesagt: Wir können nicht die Krankenkassen damit belangen, weil die Krankenkassen auch keine Ärzte haben. Die Krankenkassen bezahlen - das habe ich nicht ganz verstanden, was Sie eingewandt hatten, Frau Dr. Fuchs - auch heute schon die Einsätze und es ist auch ein ärztlicher Einsatz, der gefahren wird. Die Landkreise und kreisfreien Städte be
zahlen „nur“ - dennoch in hoher Höhe - das Drumherum. Wir können und müssen uns damit auseinandersetzen - ich bin auch gespannt auf die Diskussion im Ausschuss -, gibt es Möglichkeiten, Synergien gerade im ländlichen Raum zu finden? Ist es zum Beispiel möglich, dass man den hausärztlichen Notdienst und dem Rettungsdienst in manchen Bereichen verknüpfen kann, wenn die Voraussetzungen auch bei den Ärzten vorliegen? Ich denke, man sollte da keine Tabus offenlassen, wenn wir eine gewisse Qualität auch für den Bürger im ländlichen Raum weiterhin haben wollen.
Wir hatten auch eingebracht, dass natürlich im dünn besiedelten Gebiet die Vergütung erhöht und stabilisiert werden muss. Das ist auch, denke ich, wichtig, um die Motivation der Ärzte zu erhalten. Wir alle wissen, dass wir in fünf Jahren noch weniger Ärzte vor Ort haben werden und die Hoffnung stirbt zuletzt. Trotz alledem müssen wir darauf vorbereitet sein, dass die Zeit für den Rettungsdienst und auch die Motivation dafür sich zumindest nicht steigert. Wir haben die Pflicht zur Zusammenarbeit der Landkreise und kreisfreien Städte bei den Leitstellen auch in unserem Gesetzentwurf schon ein Stück weit erhöht, aber auch darüber können wir reden. Ich sehe es momentan aus meinem Diskussionsstandpunkt heraus als nicht effizient an, nur eine Leitstelle in Thüringen zu haben, wobei die sicher theoretisch technisch möglich wäre. Aber wir müssen natürlich schauen, wie können wir den Gebietskörperschaften nahelegen, stärker zusammenzuarbeiten. Ich komme aus einer Region, wo schon 1994 eine gemeinsame Leitstelle über zwei Landkreise und eine kreisfreie Stadt gebildet wurde. Es ist eine sehr gute Zusammenarbeit. Mein Kollege aus Saalfeld-Rudolstadt, wir haben im Saale-Orla-Kreis zusammen eine Leitstelle gemacht. Da wurde auch davon geredet, dass kein Verletzter mehr zu finden ist, dass alle sterben werden. Auch das ist nicht passiert. Ich bin schon dafür, dass man gute Gründe findet, zusammenzuarbeiten. Wir wissen auch, dass die Investitionen in den Leitstellen sehr aufwendig sind. Und wenn wir tatsächlich immer auf dem neuesten Stand sein wollen, dann müssen wir an der Stelle zusammenarbeiten, müssen schauen, dass wir die Kommunen dazu animieren.
Ein Weiteres ist die Betreibung dieser Leitstellen. Personell muss die Besetzung auch in einer gewissen Qualität sein, weil die gestiegenen Einsätze, die im Rettungsdienst gefahren werden, nicht zwangsläufig von einem höheren Verletztenaufkommen herrühren, sondern dass es zum Teil auch ein einfacher Griff ist, den Notarzt anzurufen und dass nicht immer der Rettungsdienst hätte kommen müssen, sondern auch ein hausärztlicher Notdienst hätte da vor Ort sein können bzw. auch der Patient oder der Anrufer hätte beim notdiensthabenden Hausarzt vor
sprechen können. Das zu trennen, bedarf einer gewissen Qualität und einer gewissen Ausbildung, deswegen muss auch die personelle Besetzung sein, deswegen ist eine Zusammenarbeit an der Stelle ganz wichtig.
Ich will noch einen Punkt ansprechen. In den früheren Aussagen von Herrn Dr. Gasser war das ja so, dass man versucht, eine Trennung zwischen Rettungsdienst und Krankentransport vorzunehmen, um dem Grund der Freizügigkeit nachzukommen. Wir halten das nicht für zielführend. Die jetzige Situation, dass der, der Rettungsdienst fährt, auch den Krankentransport fahren kann, halten wir für eine vernünftige Lösung, weil es da eine Mischfinanzierung gibt, die auch von den Krankenkassen akzeptiert wird. Damit die Ausschreibung möglich ist und sich auch jeder, sowohl ein freier Träger als auch ein privater Anbieter, dort einbringen kann, soll es unserer Meinung nach eine Ausschreibung geben, bei der dann der günstigste, geeignetste Anbieter die Ausschreibung gewinnen und dort den Rettungsdienst fahren kann. Deswegen halten wir es für wichtig, dass wir jetzt schnell zu Potte kommen. Ich hoffe, dass wir nunmehr, wenn der Referentenentwurf da ist, im Innenausschuss schnell sagen können, wann wir die Anhörung dazu machen, denn auch das war ein Ziel, gemeinsam eine mündliche Anhörung im Innenausschuss dazu durchzuführen, damit wir tatsächlich noch vor Ende der Legislatur ein neues Rettungsdienstgesetz haben, das auch so modern ist, dass es einige Jahre halten kann. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, soeben haben wir den Bericht des Thüringer Innenministers vernommen, was das Rettungsdienstgesetz betrifft. Auch ich bin froh, dass wir jetzt so weit sind. Es ist eine Materie, die nicht unkompliziert ist. Und die, die hinzugezogen worden sind - aber das wussten wir auch schon vor zwei Jahren -, haben ganz unterschiedliche Interessen und auch unterschiedliche Vorstellungen. Eines ist allen gemeinsam, dass sie sagen, es muss für Thüringen das in Lettern gegossen werden, woran wir uns halten können. Es bedarf gerade im Rettungsdienst immer wieder klarer Strukturen und auch klarer Abgrenzungen in den einzelnen Gebieten. Das ist der Praxis geschuldet, die täglich dort vorherrscht. Klar ist es keine einfache Materie, die hier zu bearbeiten ist. Wir hatten uns damals bei Ihrem Gesetzentwurf ausgemacht, dass wir gemeinsam eine Anhörung durch
führen und dann für unseren Freistaat Thüringen die entsprechenden günstigen Regelungen, die auch gehen und die funktionieren können, dann in das Gesetz hineinschreiben. Inzwischen ist es mir auch so gegangen, wie es Ihnen von der SPD gegangen ist, bevor der Entwurf kam, kamen schon die aufgeregten Stellungnahmen angeflattert, die beinhalteten, achtet bitte auf dieses und jenes. Eins der Ersten war die Frage des Krankentransports, auch die klare Abgrenzung auf diesem Gebiet dahin gehend, dass es verschiedene Träger gibt und auch unterschiedliche Fälle in Bezug auf den Krankentransport von zu Hause zum Krankenhaus und wieder zurück. Es ist ein Unterschied, ob jemand gehen kann oder einer liegend transportiert werden muss mit Infusionen, manchmal sogar auch mit ärztlicher Hilfe. Dazu wurden bei den einzelnen Trägern eine ganz Reihe von Investitionen getätigt und dass die natürlich jetzt sagen, der Taxifahrer um die Ecke hat sich beworben, den Preis kann ich nicht mithalten, ist ja klar. Abgesehen von dem Fall - hier eine entsprechende Abwägung vorzunehmen, das halten sie schon für erforderlich.
Dann geht es um die Frage des Kostenanfalls. Hier wurde immer wieder gesagt - und das haben wir praktisch auch erlebt -, nicht nur die einzelnen Träger, die die Kosten für ihre Leistung dann abrechnen, haben Probleme, sondern die Rettungsleitstelle selber über die Jahre hat auch eigene Probleme hinsichtlich der Finanzierung, weil die Kosten dort nicht fortgeschrieben worden sind, wie mir berichtet wurde. Die sind eingefroren auf dem alten Stand, das bedeutet letztendlich, dass die, die die Leistungen durchführen, immer ein Scheibchen mehr ablegen oder bereitstellen müssen für Dinge, damit die Leitstelle am Leben gehalten wird. Da sind wir in Ostthüringen noch gut dran, weil wir das rechtzeitig konzentriert haben in dieser Form.
Das Nächste, was durch die jungen Leute bei den Betreibern auch gefragt wurde: Erklärt uns doch mal genau, wo muss ich mit wem, mit welcher Qualifikation in die Rettung einsteigen. Da geht es darum, Rettungssanitäter und Rettungsassistenten einzusetzen. Das ist wirklich eine Frage der Ausbildung, ich will nicht sagen, es ist bei der Ausbildung die ständige Qualifizierung vorgegeben, das bringt schon das Rettungswesen als solches mit, aber jetzt zum Einsatz ist schon so zu klären, dass es aus der Gesetzlichkeit hervorgeht.
Die entscheidende Frage, und das ist hier schon von beiden übrigen Fraktionen auch angeführt worden, ist der Einsatz der Notärzte. Eine Frage, die wir noch nicht genannt haben, ist: Nicht nur die hinzugezogenen Ärzte aus den Krankenhäusern spielen eine Rolle, es gibt verschiedene Träger, die eigene Notärzte haben. Die fragen natürlich, sind wir jetzt üb