Protocol of the Session on September 20, 2007

Meine Damen und Herren, nach den Recherchen im Internet - ich habe mich gestern noch mal drangesetzt - und auch nach der heutigen Berichterstattung zu fraktionsübergreifenden Sympathien will ich doch noch einmal ein paar Fakten zum Passivrauchen benennen. Herr Minister Dr. Zeh hat dazu schon einige Ausführungen gemacht. Aber, ich denke, an dieser Stelle sollte durchaus noch mal darauf verwiesen werden. „Passivrauchen bei Angestellten“ - ich darf zitieren, Frau Präsidentin - „der Gastronomie verursacht pro Arbeitstag einen Todesfall. 20 bis 30 Prozent erhöhtes Lungenkrebsrisiko durch Passivrauchen entspricht etwa 400 Todesfällen pro Jahr. Durch Passivrauchen sterben jährlich 770 Nichtraucher an einem Schlaganfall, 50 Nichtraucher an einer Lungenerkrankung und 260 Nichtraucher an Lungenkrebs. Eine Stunde pro Tag im gleichen Zimmer mit einem Raucher löst mit einer hundertfach größeren Wahrscheinlichkeit Lungenkrebs bei einem Nichtraucher aus als 20 Jahre in einem Gebäude, in welchem Asbest in die Wände eingebaut wurde. Sechs Stunden Passivrauchen entspricht zwei gerauchten Zigaretten. Feinstaubbelastung durch Zigarettenqualm von drei Zigaretten ist um ein Fünffaches höher als einen Dieselmotor 30 Minuten in einer Garage laufen zu lassen“.

Meine Damen und Herren, ich denke, das sind noch einmal Zahlen und Beweis genug, die dieses Ansinnen auch unterstützen. Aber die Raucher - nicht die heute in der TA zitieren Kolleginnen und Kollegen, das möchte ich unterstreichen - ziehen auch weltweit mit einer Studie argumentativ ins Feld. Ich darf auch hier noch einmal zitieren. Das „Netzwerk Rauchen“ - das gibt es wirklich - zitiert aus einer Studie aus dem Jahr 2003 über Gesundheitsauswirkungen der kosmischen Strahlung auf das Flugpersonal: „Grundlagen waren Daten von mehr als 6.000 Piloten und 20.000 Flugbegleitern, die zwischen 1953 und 1997 bei den beiden deutschen Fluglinien Lufthansa und LTU beschäftigt waren und damals noch massiv dem Rauch der Fluggäste ausgesetzt waren. „Das Ergebnis der Studien ist tatsächlich sensationell“, beschreibt hier das Netzwerk der Raucher, „das Flugpersonal weist nämlich keine höheren Krebsraten und keine niedrigere Herzkeislauferkrankungsrate auf als die Bevölkerung.“ Das heißt nichts anderes als Passivrauchen ist gesund. Aber, meine Damen und Herren, ich denke, von diesen Dingen, die hier aufgeführt worden sind, sollten wir uns nicht beeindrucken lassen, sondern die Zahlen, die ich vorher genannt habe, sind ein eindeutiger Beweis.

Nach der Berichterstattung in den Medien in den zurückliegenden Monaten hatte allerdings so mancher Bürger den Eindruck, hier geht es um eine staatliche Mobilmachung gegen das Rauchen und die Raucher. Oder anders formuliert: Der Staat wendet alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel an,

um ein gesellschaftliches Problem zu bewältigen. Selbstverständlich - und das will ich auch unterstreichen - kann und muss der Staat dies in begründeten Fällen tun. Problematisch wird es jedoch, wenn man die gesellschaftlichen Ursachen und Zusammenhänge nicht gründlich analysiert und auf der Basis dieser Analyse die Lösung auch forciert. Genau hier setzt eigentlich unsere Kritik an.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erinnere, dass die Gesetzgebung zur Prohibition in den 20er-Jahren in den USA zur dauerhaften Unterbindung des Alkoholkonsums führen sollte. Was war das Ergebnis? Das kennen Sie alle. Entstanden ist ein neues Betätigungsfeld für das organisierte Verbrechen, nur, beseitigt wurde der Alkoholkonsum keinesfalls. Ich könnte den Bogen sehr weit spannen - vom Drogenverbot in Deutschland bis hin zum Afghanistan-Krieg. Doch das ist heute, denke ich, auch nicht Anliegen des Tagesordnungspunkts.

Das Rauchverbot ist aus meiner Sicht als Nichtraucher kein - und das haben wir schon gehört - parteispezifisches Thema. Es gibt nicht nur in meiner Fraktion unterschiedliche Auffassungen dazu, es gibt sie auch in den Fraktionen des Deutschen Bundestages. Im Übrigen erinnere ich lediglich daran, dass das Rauchen in früheren Zeiten auch mal Teil selbst unserer Kultur war. Vorhin habe ich die Zwischenbemerkung gehört durch eine Kollegin: Die Friedenspfeife war wohl auch im alten Amerika mal das Symbol des Friedens.

Das vorliegende Gesetz, meine Damen und Herren, mit dem Nichtraucherschutz bzw. dem Rauchverbot erstarrt lediglich zu einer repressiven Maßnahme - und genau das ist unser Problem. Ohne Gesundheits- und erzieherische Elemente wird das eigentliche Übel nicht gelöst werden können. Zigarettenpackungen, egal wie vermeintlich abschreckend sie auch beschriftet oder beschildert sein mögen, haben nicht den gewünschten Erfolg. Das aber wissen wir, denke ich, nicht erst seit heute. Gegenwärtig wird das Rauchen lediglich auf Krebserkrankungen reduziert und auf die vielfältigen Ursachen für die Entstehung von Krebs, wie die Umweltbelastungen durch Schadstoffe oder die Lebensmittelerzeugung, wird jedoch in der öffentlichen Diskussion - das bedauere ich sehr - kaum oder gar nicht eingegangen. Würde dies ganzheitlich debattiert, müsste man schnell über die Umstellung der Produktion auf z.B. ökologische Art und Weise - ich sage nur das Stichwort „Nachhaltigkeit“ - reden.

(Beifall DIE LINKE)

Das bedeutet aber auch in der Konsequenz, über Profitinteressen und wesentliche Teile des Wirtschaftens in unserer Gesellschaft nachzudenken. Ich will

das an einem Beispiel deutlich machen: Einerseits wird der Tabakanbau mit 43 Mio. € subventioniert, andererseits erhielt das Bundesministerium für Gesundheit im vergangenen Jahr von der Tabakindustrie 5,1 Mio. € zur Prävention für Kinder- und Jugendarbeit. Hier wird doch gerade die Doppelzüngigkeit der Argumentation deutlich. Das Problem allein auf den Konsumenten abzuwälzen, wird eben nicht reichen.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, „Der Mensch als Maß“ - unter diesem Motto hat vor einigen Jahren eine große deutsche Krankenversicherung eine bundesweite Ausschreibung gemacht. Wenn der Mensch das Maß wäre, dann würde seine Gesundheit tatsächlich in den Mittelpunkt der Gesellschaft rücken. So aber suggeriert das Rauchverbot nur die kalte Macht des Staates. Der Staat kaschiert damit sein Unvermögen zur wirklichen Umsteuerung.

Beunruhigend ist nicht nur für mich, dass an diesem Beispiel der symbolischen Geste „Rauchverbot“ leicht das Gespür für das rechte Maß verlorengehen kann. Die aktuelle Diskussion, z.B. zur inneren Sicherheit, mit den Ministern Schäuble und Jung zeigt dies. Mit den neuen Freund-Feind-Rechten wird der Raucher als Schädling ins Visier genommen, der sich selbst durch sein Handeln außerhalb der Gesellschaft stellt. Während Nichtraucher moralisch untadelig sind, werden Raucher als mögliche Gegner entdeckt - ich denke, das kann es nicht sein. Das symbolische Recht wird zum militanten Recht. Das kann auf Dauer in dieser Gesellschaft nicht gut gehen.

Aus kommunaler Sicht, meine Damen und Herren - und da gehe ich noch mal kurz auf den vorliegenden Gesetzentwurf § 8 Abs. 3 ein -, werden die zuständigen Behörden - sprich: Landkreise und kreisfreie Städte - benannt, welche im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen dieses Gesetz mit Geldbußen von 20 bis 200 € an eigenen Einnahmen rechnen können. Wer allerdings unterstellt, dass z.B. die Finanznot der Landkreise und kreisfreien Städte vielleicht damit behoben wird, ich denke, der irrt hier gewaltig. In der Begründung wird auch darauf eingegangen, dass letztendlich - und das können Sie im Gesetzestext lesen - die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben ausreichen. Zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sollen sich die Landkreise und kreisfreien Städte Gedanken machen. Dass der Einsatz von Personal und die Intensität bei der Einbeziehung der Ordnungsbehörde den Kommunen obliegt, ist nicht neu, alles im Rahmen der übertragenen Aufgaben, im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises, und macht das nicht besser.

Meine Damen und Herren, wir wollen als Fraktion DIE LINKE den Nichtraucherschutz ohne Wenn und Aber unterstützen, aber nicht auf Kosten der Diskriminierung der Raucher. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hauboldt, Ihre Kolleginnen Raucherinnen haben Sie schon gelobt. Wir wollen die Raucher auch nicht diskriminieren. Wir kommen ja jetzt in die falsche Ecke nach Ihren Äußerungen.

Rauchen schadet der Gesundheit, Rauchen kann tödlich sein - so steht es zumindest auf den Zigarettenschachteln seit einigen Jahren. Fakt ist, wer als Raucher mit 30 Jahren den Glimmstängel ablegt, lebt 10 Jahre länger als Weiterraucher. In Thüringen bezeichnen sich 20 Prozent der Frauen und 30 Prozent der Männer als Raucher.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Die an- deren lügen!)

Raucher belästigen Nichtraucher mit ihrem Rauch. Jeder Nichtraucher kennt das. Gehen Sie mit Ihren Freunden ins Cafe. Noch bevor Sie die Freunde begrüßt haben, haben Sie schon Tausende von Giftstoffen aufgenommen. Wie viele es am Ende des Cafe-Besuchs sein werden, daran mögen Sie gar nicht denken. Dass Kellnerinnen und Kellner den ganzen Tag mehrmals in der Woche das zu ertragen haben, ist viel schlimmer. Kleine Kinder möchte man gar nicht in eine solche Umgebung mitnehmen. Wenn man das Cafe nach ein paar Stunden verlässt, stellt man fest, die Kleidung riecht. Man steckt sie zu Hause sofort in den Wäschekorb. Die Haare muss man waschen, weil man sich sonst selbst nicht mehr leiden kann.

Die Szene beschreibt den Alltag für Nichtraucher auch bei uns in Thüringen, nicht nur in Cafes, sondern überall dort, wo die Nichtraucherin bzw.der Nichtraucher unfreiwillig dem Rauch von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren und dergleichen ausgesetzt ist. Wie schwer so ein Rauch auch wegzubekommen ist, das kann ich persönlich aus eigener Erfahrung berichten. Ich war im Saale-Orla-Kreis die Nachnutzerin des Raucherzimmers des Herrn Präsidenten des Landesverwaltungsamts. Wer ihn kennt, der weiß, dass er stark raucht, und es haben zwei stark geraucht in dem Zimmer. Der Rauch war nicht zu entfernen außer mit einer grundlegenden Sanierung

dieses Zimmers.

(Unruhe im Hause)

Raucher belästigen mit ihrem Rauch nicht nur die Nichtraucher, sie machen auch die Nichtraucher zu Passivrauchern. Raucher sind meist zahlenmäßig in der Minderheit. Sie dürfen nicht länger die Mehrheit der Nichtraucher gefährden oder belästigen, auch all diejenigen, die in der Gastronomie tätig sind und somit tagtäglich einer hohen Konzentration an giftigen Stoffen des Tabakrauchs ausgesetzt sind. Diese Leute müssen wirkungsvoll geschützt werden. Deswegen halten wir das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz, das vorgelegt wurde, als einen längst überfälligen Schritt in eine richtige Richtung. Herr Minister Zeh hat ausführlich verschiedene Möglichkeiten dargestellt, ich denke, die sind sehr gut geregelt, eben dass man Raucher nicht diskriminieren muss, wenn man Nichtrauchern das Nichtrauchen auch erlauben will.

Dass die Gastronomen an vielen Stellen schimpfend sagen, bei uns wird der Umsatz sinken, das nehmen wir sehr ernst. Gleichwohl ist es so, es gab kürzlich einen Artikel aus England - und ich denke, mit England kann man sich vergleichen, zumindest was das Klima betrifft - die Pubbesitzer klagen zuallermeist nicht, sie haben sich einfach umgestellt, für den Sommer draußen im Garten und im Winter andere Möglichkeiten geschaffen.

Seit Jahren sind nicht nur die Gefahren des Rauchens, sondern auch die des Passivrauchens hinlänglich bekannt und durch zahlreiche Untersuchungen erwiesen und beschrieben worden. Mit jeder Minute, die man freiwillig oder unfreiwillig den Giftstoffen des Tabakrauchs ausgesetzt ist, steigt das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, eines Schlaganfalls, einer Krebserkrankung, chronischen Lungenkrankheit und zahllosen weiteren Erkrankungen. Die Folgen des Rauchens sind immer noch die häufigste vermeidbare Todesursache in den Industrieländern. Wenn Sie heute die Zeitung aufschlagen, können Sie das lesen. Auch das Uniklinikum hat in seiner Zeitung schön bildlich beschrieben, wie so ein Lungenkarzinom aussieht. Ich denke, eine schwarze Lunge sieht noch schöner aus, den Rauchern allen zu empfehlen.

Ich will nicht über die Todesfälle bei Rauchern sprechen, sondern über die bei Nichtrauchern. Über 3.000 Nichtraucher erliegen nach einer Schätzung des Heidelberger Krebsforschungszentrums den Erkrankungen, die aufgrund von Passivrauchen aufgetreten sind. Die Kosten, die vor allem dem Gesundheitssystem jährlich durch die Erkrankungen entstehen, liegen allein in Deutschland im zweistelligen Milliardenbereich und übersteigen die Einnahmen

aus der Tabaksteuer. Das Fazit ist, Raucher rauchen nicht für den Frieden, sondern sie rauchen gegen ihre eigene Lebenserwartung.

Besonders für Kleinkinder, Kinder und Heranwachsende sind die im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe schädlich. Sie können zu Asthma, eingeschränktem Lungenwachstum und einer Vielzahl von anderen Erkrankungen führen. Die Einführung eines generellen Rauchverbots in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindertagesstätten ist deshalb die einzig richtige und verantwortungsvolle Maßnahme. Ich will auch anfügen, gerade im kommunalen Bereich haben wir schon seit sehr vielen Jahren - über zehn Jahren - in der überwiegenden Mehrzahl der öffentlichen Gebäude Rauchverbot mit der Möglichkeit, Raucherstellen aufzusuchen. Das geht bis dahin, dass Landratsämter dem Raucher die Möglichkeit geben, vor dem Haus nach dem Karteziehen seine Zigarette zu rauchen, um danach wieder an seine Arbeit zu gehen.

Wir haben auch im ÖPNV in vielen Stellen Rauchfreiheit, in den Bussen zum Beispiel ist das Rauchen schon seit Jahren untersagt. Meine Beobachtung ist, wenn ich Zug fahre, auch die Raucherabteile in den Zügen sind nicht überbelegt.

Präventive Maßnahmen sind, denke ich, viel wichtiger als über Verbote zu sprechen. Wenn man Prävention betreiben will, muss man sich fragen, warum rauchen Menschen überhaupt? Es war wohl nicht zu verhindern, dass der für religiöse und medizinische Handlungen gebrauchte Tabak zunehmend attraktiv auch für den Normalkonsum wurde, denn Rauchen verbindet Menschen, sie müssen sich um den Aschenbecher scharen, Rauchen liefert Gesprächsthemen, Raucher sind eine besondere Gemeinschaft, zu der es nur eine Zugangsvoraussetzung gibt; so empfinde ich es als passionierte Nichtraucherin, ich will das nur mal sagen.

Ich habe im Alter von sechs Jahren das erste Mal eine Zigarette rauchen müssen, als meine Schwester 14 war und mein Vater der Meinung war, man müsse das mal ausprobieren. Und Sie sehen, es hat geholfen. Es hat so abgeschreckt, dass ich nie wieder zur Zigarette gegriffen habe.

Wir wollen auch Raucherinnen und Raucher an keiner Stelle diskriminieren. Diese Bemerkung wird ja oft gemacht, wenn Nichtraucher darüber reden, dass Rauchen verboten werden muss. Deswegen ist es wichtig, dass man ihnen Hilfen aufzeigt, wie können sie auch vom Rauchen wegkommen. Wir haben das auch in den letzten Jahren schon gemerkt, je mehr sich mit der Thematik auseinandergesetzt wurde, desto mehr gab es auch Raucher, die gesagt haben, ich brauche nur noch einen Grund,

warum ich aufhören muss. Da gibt es ganz unterschiedliche Motivationen; die einen sagen, sie müssen das Geld sparen, damit sie mal in den Urlaub fahren können, andere haben eine Freundin kennengelernt, die Nichtraucherin ist, oder einen Freund. Ich denke, da sollte man helfend unter die Arme greifen und sollte auch vor Ort in den Suchtberatungsstellen Hilfestellung geben.

Ich möchte noch auf eines zurückkommen: Herr Dr. Zeh hat von dem Flickenteppich in Deutschland gesprochen und dass man ihn nicht möchte. Wir möchten die Aufmerksamkeit darauf lenken, dass wir an der sächsisch-thüringischen Grenze ein Hotel haben, durch das die Landesgrenze geht. Bitte kümmern Sie sich darum, dass das nach thüringischem Recht behandelt wird, zumindest dass der Nichtraucherraum auf thüringischer Seite und der Raucherraum dann - wenn es eben sein muss - auf sächsischer Seite ist. Auch solchen Gastronomen muss wirksam geholfen werden. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das Wort hat Abgeordneter Panse, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir reden über das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz und wir reden über einen Antrag zum Rauchverbot. Ich sage das bewusst in der Reihenfolge, weil es mir auch auf die Nennung dieser beiden Worte in der Reihenfolge ankommt. Wenn wir über Nichtraucherschutz reden, reden wir zuallererst über den Schutz derjenigen, die durch Passivrauchen betroffen sind, und das muss in der Diskussion dabei im Mittelpunkt stehen. Alles, was dem folgt, Rauchverbot ist eine Folge, wir wollen Nichtraucher schützen. Mir ist diese Betonung wichtig, deswegen stelle ich das voran.

Zum Zweiten: Ich habe heute in der Zeitung gelesen, dass die eine Kollegin oder der andere Kollege sich vielleicht der Diskussion oder der Abstimmung zum heutigen Gesetzentwurf dann durch einen Gang vor die Tür zu einer Zigarette entziehen mag. Momentan ist es glücklicherweise nicht so. Ich signalisiere Ihnen aber, der Diskussion und der Debatte dazu werden Sie sich nicht entziehen können, denn auch wir im Thüringer Landtag müssen uns dieser Diskussion stellen, auch angesichts des Raucherzimmers, was es hier im Thüringer Landtag noch gibt. Ich werde infolgedessen, was ich zum Nichtraucherschutzgesetz sage, auch darauf noch eingehen.

Wir haben, das hat Minister Zeh deutlich gemacht, das Nichtraucherschutzgesetz infolge des Beschlusses der Ministerpräsidenten vom 22. März 2007 zur Diskussion. Ich bin froh und dankbar, dass Ministerpräsident Dieter Althaus damals sehr frühzeitig und sehr deutlich artikuliert hat, dass Thüringen eine weitestreichende Umsetzung dieses Gesetzes anstreben wird und weitestgehende Lösungen dieses Gesetzes in einem Gesetzentwurf einkleiden wird. Das war damals schon ein wichtiges Signal und es hat uns auch schon bei der Diskussion zum Nichtraucherschutz in den vergangenen Monaten geholfen.

Das heute vorliegende Nichtraucherschutzgesetz ist Ausdruck dessen und deswegen für meine Fraktion zu begrüßen und sicherlich wert zu diskutieren, ob wir an dieser Stelle Änderungen vornehmen möchten. Aber, ich glaube, wir sind uns in der Gesamtheit der Beurteilung dieses Gesetzes einig. Mit dem Landtagsbeschluss, den wir am 29.03.2007 gefasst haben, forderten wir die Landesregierung auf, in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich den Nichtraucherschutz durchzusetzen und dann dem Landtag darüber zu berichten. Wir hatten parallel dazu nach langer Debatte den Beschluss zur Änderung des Schulgesetzes und wir haben, das können wir seit dem 1. September, seit Beginn dieses Schuljahres konstatieren, nunmehr die Interessen des Nichtraucherschutzes auf den Schulhöfen und in den Schulgeländen so durchgesetzt, dass sich dort der Qualm verzogen hat und dass dort Rauchen tabu ist. Mit allen Problemen, die uns dadurch dazu skizziert werden, war es ein richtiges und wichtiges Signal, auch ein wichtiges Signal, dass wir an den Schulen, an den Bildungseinrichtungen, an den Jugendeinrichtungen zuallererst begonnen haben. Denn der Gesundheitsschutz, der Schutz von Kindern und Jugendlichen, glaube ich, muss uns an dieser Stelle zuallererst interessieren. Das gehört auch, an so einem Tag wie heute, dem 20. September, dem Weltkindertag, ausdrücklich in den Vordergrund gestellt.

Der Bund hat mit seiner Regelung zu § 10 des Jugendschutzgesetzes auch ab dem 1. September 2007 für klare Verhältnisse gesorgt, was das Rauchen von unter 18-Jährigen angeht. Sie wissen, seit dem 1. September 2007 ist der Zigarettenverkauf an unter 18-Jährige verboten. Es gibt, das bedauere ich, noch eine Übergangsfrist für die Automaten, die wir derzeit immer noch viel zu oft vorfinden. Aber es ist zunächst erst einmal gesetzlich beschlossen. Das ist gut und richtig und es ist auch gleichzeitig - das wird in der öffentlichen Diskussion nicht ganz so häufig wahrgenommen - geregelt, wie es mit dem Rauchen bei Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit aussieht. Das darf es eben nicht mehr geben. (Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist auch das Rauchen in der Öffentlichkeit tabu.) Wir alle

sind da durchaus gefordert, auch einzuschreiten und auch Position zu beziehen, weil wir wissen, dass es insbesondere Kinder und Jugendliche schädigt.

Warum tun wir das? Warum hat die Bundesregierung diese Entscheidung getroffen, warum haben sich die Ministerpräsidenten so eindeutig positioniert? Minister Zeh hat den gesundheitlichen Aspekt angesprochen, das ist natürlich der wichtigste und erste Grund. Aber auch als zweiten Grund - der kam eben in der Diskussion schon ein Stückchen durch - reden wir über das Einstiegsalter. Wir reden darüber, dass Zigaretten eine Einstiegsdroge sind, dass vieles sich in der Tat infolge, das sagen alle diejenigen, die sich mit illegalen Drogen beschäftigen, dass vieles - dieser erste Bruch - dann bei der ersten Zigarette passiert. Nur wenn man stark ist und tatsächlich diesem Einstig in das Rauchen entsprechend widersteht, macht einen das in einer gewissen Art und Weise resistent für weitere Versuchungen.

Wir haben auf dem Weg dorthin in den vergangenen Jahren vieles an Diskussionen erlebt, wo es um freiwillige Zielvereinbarungen ging. Der Verband der Zigarettenindustrie, der Zigarettenautomatenhersteller und -aufsteller hat uns freiwillige Zielvereinbarungen suggeriert. Wir müssen heute feststellen, das hat alles nicht wirklich geholfen. Sie finden auch in Thüringen noch Beispiele, wo im Umfeld von Kindertagesstätten, Schulen und Spielplätzen Zigarettenautomaten stehen. In Weimar ist das anschaulich zu sehen, da gibt es Dutzende von Beispielen, die da aufzulisten sind. Ich wage an dieser Stelle schon mal die These, diese freiwilligen Zielvereinbarungen haben für viele derjenigen, die in diesem Bereich tätig sind, die damit Geld verdienen, ein Stück weit denen gedient Entscheidungen hinauszuzögern, Entscheidungen hinauszuschieben. Es muss jetzt auch Schluss damit sein, dass wir immer wieder freiwilligen Zielvereinbarungen glauben.

Das gilt im Übrigen auch für die Gastronomie. Auch da haben wir eine lange Diskussion um die Bereitstellung von Nichtraucherplätzen, um die Bereitstellung von Nichtraucherlokalen gehabt. Ich weiß, dass uns die zuständigen Verbände immer wieder suggerieren, sie hätten diese Zielvereinbarung eingehalten. Die Lebenswirklichkeit sieht anders aus. Wenn Sie zurzeit versuchen, Nichtraucherlokale oder entsprechend geschützte Nichtraucherplätze in Gaststätten zu finden, werden Sie es schwer haben. Das haben Kolleginnen und Kollegen lange und anschaulich schon beschrieben. Insofern ist es allerhöchste Zeit, da auch Entscheidungen zu treffen.

Ich will einen weiteren Aspekt ansprechen. Herr Hauboldt, Sie haben als Kommunalpolitiker gesprochen, als Innenpolitiker. Als Stadtrat kann ich sagen, auch da haben wir einen langen Kampf hinter uns,

wenn man sich das anschaut, was diese kommunalen Entscheidungen angeht, was wir da alles erleben durften. Ich sage, es ist allerhöchste Zeit, dass wir klare Regelungen finden. Das Rathaus in Erfurt, der Stadtrat in Weimar haben sich schon für rauchfrei erklärt und gesagt, wir wollen unsere kommunalen Liegenschaften, wir wollen die Rathäuser rauchfrei haben. Am Ende haben Schreiben des Landesverwaltungsamts uns darauf hingewiesen, was rechtlich geht. Ab welchem Punkt die Individualrechte von rauchenden Mitarbeitern geschützt werden müssen und dass das im Übrigen überhaupt nicht unsere Aufgabe sei, als Kommunalpolitiker diese Entscheidung für kommunale Räumlichkeiten zu treffen. Ich habe dazu persönlich eine andere Auffassung. Ich habe das im Stadtrat in Erfurt auch immer artikuliert. Ich bin aber froh, dass wir mit der jetzt zu treffenden gesetzlichen Regelung für Klarschiff sorgen, und das Landesverwaltungsamt uns dann keine Schreiben mehr schicken kann, dass wir dafür nicht mehr zuständig sind, denn als Landesgesetzgeber können wir es sehr wohl. Wie Herr Minister Zeh vorhin gesagt hat, ich sehe möglichen Klageandrohungen auch sehr gelassen entgegen.

Wir haben beim Nichtraucherschutzgesetz vieles noch mal von dem erwähnt, was bis jetzt geregelt ist. Kindertagesstätten, Schulen, auch einige der öffentlichen Bereiche, im Übrigen auch Verkehrsmittel. Frau Taubert, Sie hatten das angeschnitten. Glücklicherweise gibt es in Zügen keine Raucherabteile mehr. Auch das ist zwischenzeitlich geregelt. Aber es war ein fortwährendes Ärgernis. Der Bund hat es für seine Liegenschaften, für seine Einrichtungen geregelt. Wir regeln es jetzt für das, wofür wir noch zuständig sind. Wir sind z.B. nach dem Gaststättenrecht für die Regelung in Gaststätten zuständig. Wir sind für öffentliche Gebäude zuständig. Wir tun das deswegen, weil wir merken, dass die Akzeptanz für den Nichtraucherschutz steigt, und dass wir deswegen auch für die in unserer Entscheidung befindlichen Einrichtungen jetzt handeln müssen.

Der Bericht der Landesregierung ist auf das eingegangen, was derzeit in der öffentlichen Verwaltung, in öffentlichen Landesbehörden ein Stück weit zu verzeichnen ist. Ich konstatiere da schon, es gibt unterschiedliche Regelungen, auch in den Ministerien, auch in den nachgeordneten Einrichtungen. Viele sind schon sehr weit und haben umfassende Regelungen durchgesetzt. Aber es gibt auch einige, die haben uns signalisiert, sie haben eine abwartende Haltung. Sie warten mal ab, was wir als Gesetzgeber jetzt dazu beschließen, insbesondere nachgeordnete Verwaltungsbereiche. Wir tun das. Wir tun das hoffentlich auch so, dass wir ab dem 1. Januar 2008 eine klare Regelung haben, dass es dann auch für sie nicht mehr im Ermessen liegt, ob und wie sie handeln mögen. Denn das ist, glaube ich, auch in