Im Landeshaushaltsplan 2007 hatte die Landesregierung 2.383 Beamte auf Widerruf, 368 Beamte auf Probe und 654 Auszubildende veranschlagt. Diesen standen 38.065 Beamte, 13.825 Angestellte und 1.674 Arbeiter in den Dienststellen des Landes gegenüber.
1. Wie viele Beamte in Ausbildung und Auszubildende werden voraussichtlich in den nächsten drei Jahren ihre Ausbildung beenden und für einen Einsatz im Landesdienst zur Verfügung stehen (bitte nach Jahren getrennt auflisten)?
2. Wie viele Beamte, Arbeiter und Angestellte werden in den nächsten drei Jahren voraussichtlich den Landesdienst aus Altersgründen bzw. aus anderen Gründen verlassen (bitte nach Jahren getrennt angeben)?
3. Kann die eigene Ausbildungsleistung das altersbedingte Ausscheiden von Landesbediensteten ausgleichen?
4. Ist die Landesregierung bereit, auch über den eigenen Bedarf hinaus auszubilden und - wenn nein - warum nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Hennig, vorgetragen durch Frau Abgeordnete Berninger, wie folgt:
Zu Frage 1: Voraussichtlich wird die folgende Anzahl von Beamten auf Widerruf bzw. Auszubildenden im Landesdienst ihre Ausbildung in den nächsten drei Jahren beenden: 2007 531 Beamte und 216 Auszubildende, im Jahr 2008 722 Beamte und 214 Auszubildende, im Jahr 2009 608 Beamte und 232 Auszubildende.
Zu Frage 2: Voraussichtlich wird die folgende Anzahl von Beamten und Tarifbeschäftigten in den nächsten drei Jahren planmäßig aus dem Landesdienst ausscheiden: 2007 319 Beamte und 232 Tarifbeschäftigte, 2008 445 Beamte und 454 Tarifbeschäftigte, 2009 489 Beamte und 847 Tarifbeschäftigte.
Zu Frage 3: Ja. Die Absolventen der verwaltungsinternen Ausbildung werden zusammen mit den erforderlichen externen Einstellungen in den Landesdienst den Bedarf der Landesverwaltung abdecken.
Zu Frage 4: Es ist die Praxis der Landesregierung, soweit nicht bei einzelnen Ausbildungsgängen wegen des staatlichen Monopols eine Ausbildungsverpflichtung besteht, zum Beispiel bei den Rechtsreferendaren, grundsätzlich nur für den Eigenbedarf auszubilden. Zu Ausrichtung und Zielen der künftigen Personalentwicklung, vor allem vor dem Hintergrund der einzelnen Bausteine der Verwaltungsreform, darf ich auf die detaillierten Ausführungen auf der Homepage des Finanzministeriums hinweisen. Eine verwaltungsinterne Ausbildung ohne entsprechenden Beschäftigungbedarf liegt nicht im Interesse der Auszubildenden oder Anwärter, da sich ihnen nach Abschluss der Ausbildung aufgrund der verwaltungsspezifischen Ausrichtung keine Berufsperspektive eröffnen würde.
Im Übrigen vermeidet die Landesregierung eine Konkurrenz zum privaten Arbeitsmarkt. Im Zuge der demographischen Entwicklung ist perspektivisch von einem Nachfrageüberschuss hinsichtlich Auszubildender auszugehen. Eine Ausbildung des Landes über Bedarf würde sich nachteilig auf eine Personalergänzung der Wirtschaft auswirken. Ich danke Ihnen.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit folgt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordnete Wolf, Die Linkspartei.PDS, Drucksache 4/3144.
Bei der Veranstaltung des Landtags zum Jahr der Heiligen Elisabeth von Thüringen am 21. Juni 2007 dankte die Präsidentin des Thüringer Landtags, Frau Prof. Dr.-Ing. habil. Dagmar Schipanski, der Beauftragten der Landesregierung für die Gleichstellung von Frau und Mann für die großzügige Unterstützung des Projekts „Frauen heute - Auf den Spuren der Heiligen Elisabeth“.
1. Aus welchen Haushaltsmitteln der Gleichstellungsbeauftragten wurde das Projekt in welcher Höhe gefördert?
4. In welcher Höhe wurden in dem entsprechenden Haushaltstitel 2007 bisher für andere Projekte Gelder bewilligt und wie viele Mittel stehen in diesem Jahr noch zur Verfügung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Fragen 1 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Der Katalog zur Ausstellung Europäisches Forum „Frauen heute - Auf den Spuren der Heiligen Elisabeth“ wurde von der Präsidentin des Thüringer Landtags herausgegeben. Dieses Projekt wurde mit 3.000 € aus Kapitel 084 Titel 531 02, dem Titel für Öffentlichkeitsarbeit der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim TMSFG, unterstützt. In dem betreffenden Haushaltstitel wurden im Haushaltsjahr 2007 über die Beteiligung an dem genannten Projekt hinaus Mittel in Höhe von 13.450 € vorgesehen, beispielsweise für den Jobkalender.
Zu Frage 2: Die Mittel wurden nach Maßgabe des Thüringer Haushaltsgesetzes 2006/2007 in Verbindung mit der Landeshaushaltsordnung vergeben. Eine Beantragung erfolgte mit Datum vom 8. Mai 2007.
Zu Frage 3: Für die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann beim TMSFG war im konkreten Fall das Elisabeth-Jahr Anlass, ein Projekt zu unterstützen, das Frauenpersönlichkeiten der Gegenwart aus allen Bereichen und aus mehreren europäischen Ländern vorstellt, die das beispielhafte Wirken der Heiligen Elisabeth auf aktualisierte gegenwärtige Art fortsetzen. Mit der Ausstellung sollen Frauen für ihr beispielhaftes Wirken Anerkennung erfahren und Frauen ermutigt werden, ihren Weg zu gehen.
Meine Nachfrage bezieht sich auf Frage 4, die bisher nur zur Hälfte beantwortet wurde. Der erste Teil der Frage lautet: In welcher Höhe wurden bisher für andere Projekte Gelder bewilligt? Darauf gab es bisher noch keine Antwort.
Doch, ich habe - darf ich noch mal vorlesen - gesagt: In dem betreffenden Haushaltstitel wurden im Haushaltsjahr 2007 über die Beteiligung an dem genannten Projekt hinaus Mittel in Höhe von 13.450 € vorgesehen. Also 13.450 € ist die Antwort auf Ihre Frage.
Weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage, eine der Abgeordneten Dr. Fuchs, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/3149 auf.
Im Zusammenhang mit der Beantwortung einer Großen Anfrage der Fraktion der CDU vom 13. März 2007 in der Drucksache 4/2801 antwortete die Landesregierung u.a., dass die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an der FSU Jena geschaffen sind. Jedoch befindet sich das Berufungsverfahren noch in der hochschulinternen Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Fuchs beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Sofern die Frage meint, ob geeignete Kandidaten für das Verfahren fehlen, lautet die Antwort: Nein, Kandidaten sind vorhanden.
Zu Frage 3: Aller Voraussicht nach nein, und zwar: Der im September 2006 an den Erstplatzierten erteilte Ruf wurde aus persönlichen Gründen zurückgegeben. Der daraufhin an den Zweitplatzierten ergangene Ruf wurde im Dezember 2006 grundsätzlich angenommen. Da sich der Zweitplatzierte jedoch bis zum Herbst dieses Jahres - also Herbst 2007 - zu einem Forschungsaufenthalt in den USA befindet, konnten die Berufungsverhandlungen bislang nicht abgeschlossen werden.
Zu Frage 4: Im Doppelhaushalt 2006/2007 sind für die Etablierung des Lehrstuhls für Allgemeinmedizin 495.000 € veranschlagt. Danach trägt das Universitätsklinikum Jena die Finanzierung.
Einen Hinweis vielleicht noch: Einzelheiten können Sie auch der Antwort zur fast gleichlautenden Kleinen Anfrage in der Drucksache 4/3142 entnehmen.
Ich danke erst einmal für die Beantwortung der vier Fragen und erlaube mir nur einmal aufgrund der Tatsache, dass ja im Moment - so der Stand von Juli 2007 - alleine 99 Hausärzte hier in Thüringen fehlen, noch einmal eine Frage zu stellen: Können Sie mir sagen, wie viele Allgemeinmediziner sich gegenwärtig
Der Teil 2 der Frage ist natürlich unbeantwortbar, das ist klar, weil wir uns hier im Feld reiner Prognostik bewegen. Der andere Teil bezieht sich auf die in Ausbildung befindlichen Medizinstudenten, da kann ich selbstverständlich die Zahlen zuspielen.