Entschuldigung, Herr Minister, dass ich kurz unterbreche. Ich bitte aber wirklich, auch noch die letzten Minuten des letzten Tagesordnungspunkts für heute durchzuhalten
Es ist hier oben messbar am Geräuschpegel und möglicherweise auch an der jetzt wieder eingetretenen Vollständigkeit.
Im Gegensatz dazu werden das Risiko für eventuelle Bürgschaftsausfälle und künftige planmäßige Rückerstattungen an die LABO im allgemeinen Haushalt getragen. Das ist ein sehr fairer Kompromiss.
Übrigens ein Wort an Sie, Frau Doht, zu den Rückflüssen der LABO: Sie werden ja gemerkt haben, dass die im Doppelhaushalt mit einer erheblichen Summe drinstehen. Das erinnert mich so an die Zeit, als ich Finanzminister war in der Großen Koalition und wir jedes Jahr gestritten haben über Fördermittel im sozialen Wohnungsbau. Das sind aber keine planmäßigen Tilgungen von ausgereichten Darlehen, sondern Rückzahlungen nicht verbrauchter Zinsmittel nach Ablauf der Programmjahre. Die haben das Geld bei der LABO versenkt, nach zehn Jahren wird es natürlich verzinst zurückerstattet, anstatt sinnvoll Investitionen in Thüringen zu tätigen. Wir wissen ja, wer dieses Thema im Rahmen der Großen Koalition immer ganz oben gesehen hat in der politischen Wertigkeit.
Meine Damen und Herren, die Wohnraumförderung im Doppelhaushalt 2008/2009 gründet sich auf folgende Eckwerte:
3. Investive Altverbindlichkeiten innerhalb der Wohnraumförderung des Bundes und des Landes sind aus den Kompensationszahlungen des Bundes zu tragen. 4. Das Risiko für eventuelle Bürgschaftsausfälle und künftige planmäßige Rückerstattungen an die LABO trägt der allgemeine Haushalt.
Meine Damen und Herren, über die Notwendigkeit, auch in Zukunft eine Wohnraumförderung in Thüringen zu betreiben, denke ich, brauche ich nicht zu debattieren. Die Anträge beweisen, dass wir uns einig sind. Die künftige Ausrichtung ist ein Thema, mit dem wir uns sehr intensiv auseinandersetzen, nicht erst seit der Föderalismusdebatte, aber spätestens seit der Föderalismusdebatte, wo diese Frage auch konkrete Formen angenommen hat. Wir wollen natürlich die gegebenen Möglichkeiten nutzen, verstärkt landesspezifische Akzente in der Wohnungspolitik zu setzen. Das ist ein Prozess, der bedarf einer tiefgründigen Auseinandersetzung innerhalb der Landesregierung und der zu beteiligenden Gremien und ist in vollem Gange.
Frau Sedlacik, ich weiß ja nicht, was Sie wollen. Wollen Sie vorher, dass wir eine tiefgründige Beratung mit allen beteiligten Gremien machen oder soll der Minister sein eigenes Konzept vorlegen? Erst im Landtag beraten und dann machen wir die Auseinandersetzung mit den Wohnungsgesellschaften, mit den Genossenschaften, mit den Kommunen? Ich gehe den umgekehrten Weg. Ich werde erst das Konzept mit den Beteiligten bereden, Vorschläge von denen entgegennehmen und werde danach das von allen Beteiligten beratene Konzept dem Landtag vorlegen. Ich denke, es wird möglich sein, bis zum IV. Quartal ein Konzept zur künftigen Wohnraumförderung in Thüringen vorzustellen. Da geht dann nichts schief, denn im Doppelhaushalt sind die Etatansätze drin. Im Doppelhaushalt 2008/2009 sind die Richtlinien, mit denen die Mittel ausgereicht werden, drin, so dass wir uns hierzu, weil wir nicht nur in Haushaltsjahren denken, sondern längerfristig denken müssen, dort mehr Gedanken machen als momentan in den Richtlinien drinsteht.
Lassen Sie mich vielleicht trotzdem einige wohnungspolitische Förderziele und Inhalte skizzieren, über die wir nachdenken. Vom Grundsatz her ist es un
ser erklärtes Ziel, Eigentumsmaßnahmen, Mietwohnungsbau, genossenschaftliches Wohnen als gleichberechtigte Wohnformen zu unterstützen. Neben der permanenten Aufgabe der Wohnraumförderung, einkommensschwache Bevölkerungsgruppen mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, gewinnt die Anpassung des Wohnungsangebots an die demographisch bedingten Veränderungen der Alters- und Sozialstruktur zunehmend Priorität.
Es ist schon heute erkennbar, dass die Nachfrage mit dem vorhandenen Portfolio an Wohnungen nicht in ausreichendem Maße bedient werden kann. In erster Linie müssen wir die Voraussetzungen schaffen, dass junge Familien mit Kindern in den Städten bleiben bzw. zurückkommen. Das heißt, wir brauchen mehr familiengerechten städtischen Wohnraum mit entsprechender Infrastruktur.
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist es wichtig, auch für Thüringer Familien Anreize zur Bildung von Wohneigentum im Freistaat zu schaffen - in der Stadt und auf dem Lande.
Gerade die Förderung von Familien mit Kindern ist ein Instrument, den demographischen Trend des Bevölkerungsrückgangs zu dämpfen und die Abwanderung weiterer heutiger und zukünftiger Leistungsträger zu verhindern. Was wir allerdings auch wollen, wir brauchen eine ausgewogene durchmischte Eigentumsstruktur. Diesem Ziel dient auch unsere vor wenigen Wochen ausgerufene neue Förderinitiative „Genial zentral - Entwicklung innerstädtischer Brachflächen“, die die Städte bei der Aufbereitung innerstädtischer Brachflächen unterstützen wird. Sie soll die Bedingungen für Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und die Entstehung von Grünflächen, aber auch für Mietwohnungsbau verbessern.
Wir werden daher das in den letzten Jahren als Ergänzung zum Stadtumbau bewährte Programm zur Förderung von Neubauten sowie Um- und Ausbaumaßnahmen im innerstädtischen Bereich fortführen, das vor allem der Schaffung von alten- und behindertengerechten Wohnungen vorbehalten ist.
Die Erfahrungen haben allerdings auch eins gezeigt, dass der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnungsbau in der Innenstadt Grenzen gesetzt sind. Und da rund 60 Prozent der Anfragen nach diesem Programm auf die Schaffung
von Eigentumswohnraum gerichtet ist, werden wir das Programm für Eigentumsmaßnahmen öffnen oder durch ein spezielles Programm ergänzen.
Meine Damen und Herren, für den perspektivisch gravierend zunehmenden Anteil älterer Menschen braucht es darüber hinaus mehr und differenzierte Angebote altengerechter Wohnungen mit Serviceangeboten oder generationsübergreifenden Wohnformen in einem Wohnumfeld mit städtischer Infrastruktur. Daneben ist das Angebot barrierefreier oder zumindest barrierearmer Wohnungen für Menschen mit eingeschränkter körperlicher Mobilität zu erweitern. Auch das wird einen bedeutenden Anteil künftig einnehmen müssen.
Eng verbunden mit der Zielsetzung des Stadtumbauprozesses ist die Modernisierung von Mietwohnungen, da sie eine wesentliche Voraussetzung für die auf der Grundlage der integrierten Stadtentwicklungskonzepte beschlossenen Rückbaumaßnahmen darstellt. Nach unserer Erfahrung sind für einen Teil des jährlichen Rückbauvolumens modernisierte Wohnungen für notwendige Umzüge aus Abrissobjekten vorab bereitzustellen. Wir sind da übrigens wesentlich besser aufgestellt als die anderen ostdeutschen Länder. Es zeigt sich zunehmend: Wer seinen Wohnungsbau nur auf Abriss und Entschuldung nach § 6 a ausgerichtet hat, kann die Bundesmittel gar nicht mehr in Anspruch nehmen, weil er für die Mieter, die in abzureißenden Wohnungen sitzen, keinen alternativen Wohnraum anbieten kann. Deswegen muss man Abriss und Modernisierung und Neubau miteinander verknüpfen.
Meine Damen und Herren, soziale Wohnraumförderung ist eine Daueraufgabe, bekommt auch nach 2013 eine zunehmend große Bedeutung. Ich sage das bewusst mal aus einer demographischen Tatsache: Junge Leute, die hierbleiben, gehen in der Regel im Alter von 25 Jahren in eine eigene Wohnung hinein. Deswegen haben wir zwar jährlich 20.000 Einwohner weniger, aber momentan 6.000 Haushalte mehr. Im Jahre 2015 bricht diese Entwicklung ab. Dann haben wir nicht nur ein Geburtendefizit, sondern dann auch nur noch die Hälfte der Jahrgänge, die in die Altersgruppe 25 kommen und es wird nach 2013 zu einem erheblichen Abbrechen der Haushalte im Freistaat Thüringen kommen, nicht nur Bevölkerungsrückgang, sondern auch ein Rückgang der Haushalte. Dem muss man entgegensehen, auf diesen Prozess muss man vorbereitet sein. Es geht nicht um mehr Fördermittel, sondern um einen effizienten gebündelten Einsatz unter dem Oberziel „Stadtumbau in Thüringen“. Auch das Stadtumbauprogramm ist zunächst bis 2009 befristet. Auch das wird eine riesige Aufgabe in den nächsten zwei Jah
ren werden, weil Stadtumbau weitergehen muss. Stadtumbau darf kein Programm mehr sein, was auf die ostdeutschen Länder ausgerichtet ist. Stadtumbau ist eine Aufgabe, die sich insgesamt in Deutschland - im Westen wie im Osten - stellt. In den nächsten Jahren ist deshalb die strategische Ausrichtung der Wohnungsbauförderung an dem Stadtumbau weiterhin zwingend geboten.
Meine Damen und Herren, das waren nur einige wenige Eckwerte. Wie gesagt, wir werden dieses Jahr die Konzeption weiter ausfeilen, mit allen Beteiligten besprechen. Wir versuchen, sie Ende des Jahres so weit zu haben, dass wir sie auch im Landtag vorstellen können. Die finanziellen Ressourcen sind im Haushalt eingestellt und mit den Eckpunkten für die zukünftige Wohnraumförderung und den finanziellen Ressourcen haben wir eigentlich die Konzeption für die Ausrichtung der Wohnungsbauförderung für die Zukunft in der Hand. Vielen Dank.
Herr Minister, bei der Barrierefreiheit haben Sie die Körperbehinderten erwähnt, aber in keiner Weise die Sinnesbehinderten. Haben Sie die jetzt nur vergessen oder sind die völlig außer Acht gelassen? Das wäre die eine Frage und die andere Frage ist: Inwieweit sind die DIN 18024 und 18025 auch Teil bei Ihren Maßnahmen?
Da wird überhaupt kein Körperbehinderter vergessen, überhaupt keiner mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit und wenn ich über Barrierefreiheit und über Behinderung rede, rede ich auch über die vielen alten Menschen, die zum Beispiel nicht über holpriges Kopfsteinpflaster laufen können,
wo sich auch Kommunen manchmal Gedanken machen, wie gestalten sie ihre Innenstädte und wie gehen sie mit Forderungen der Denkmalpflege und vielen anderen Punkten um. Nur um Mittelalterpflas
ter auf dem Markt zu haben, wo dann kein Älterer mit Gehbehinderung überhaupt noch laufen kann, auch da ist eine riesengroße Verantwortung der Kommunen vor allem gefordert.
Die DIN werden keinesfalls vergessen. Ich weise aber darauf hin, wir können die Forderung, unsere historischen Innenstädte zu erhalten und sie gleichzeitig barrierefrei auszurichten, nicht komplett in Übereinstimmung bringen. Es wird auch Bereiche in der Innenstadtgestaltung geben, die nicht barrierefrei zu gestalten sind.
Meine Nachfrage bezog sich auf die Sinnesbehinderten wie Blinde, Gehörlose, Schwerhörige, weil dazu nichts gesagt wurde.
Sie werden merken, wenn Sie durch die Thüringer Städte gehen, dass dort sehr darauf geachtet wird, auch die Sinnesbehinderten entsprechend mit zu berücksichtigen.
Danke. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der SPDFraktion. Eine Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden.
Damit kann ich über den Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 4/3028 direkt abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Alternativantrag der CDU-Fraktion. Wer für den Alternativantrag in Drucksache 4/3110 ist, den bitte ich um das