Protocol of the Session on June 22, 2007

(Beifall bei der CDU)

Nehmen wir noch mal den Betrieb, aus dem ich komme, da kenne ich die Zahlen noch sehr gut. Knapp 10.000 Beschäftigte waren das 1989. Die haben weniger hergestellt als die 600, die heute noch dort in Lohn und Brot sind. Und da stelle man sich mal vor, man hätte versucht, in dem Betrieb zwangsweise 9.500 Beschäftigte zu halten. Es würde ihn heute nicht mehr geben. Mit ideologischen Sprüchen allein besteht man nicht am Markt. Unter der Käseglocke DDR konnte man sich das partiell leisten, unter Preisgabe des Willens der Bevölkerung, sich ausgiebig daran zu beteiligen, und unter Preisgabe der Substanz. Sie müssen sich nur die verheerenden Umweltschäden anschauen, da Sie hinterlassen haben. Man hat auf Kosten der Substanz vor sich hingewurschtelt und hat das Land völlig ruiniert - und das jetzt nach 17 Jahren schönreden zu wollen, ist so peinlich und gehört massiv widersprochen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Minister Goebel.

(Glocke der Präsidentin)

Ich bitte um Ruhe, wenn Sie einen Wortbeitrag haben, melden Sie sich, Frau Dr. Scheringer-Wright.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich zu den Anträgen komme, muss ich auch ein Wort zu dem Beitrag von Herrn Hausold hier sagen. Herr Hausold, seit 1990 wurde mitnichten Forschungsinfrastruktur in Thüringen abgebaut. Im Gegenteil, es hat sich Forschungsinfrastruktur erst vielfältig entwickelt mit drei neu gegründeten MaxPlanck-Instituten, mit zwei Fraunhofer-Instituten, mit verschiedenen Hochschulen, mit der Entwicklung der Hochschule für Architektur und Bauwesen und der Technischen Hochschule in Ilmenau zu Universitäten mit einem breiten Studien- und Forschungsangebot, mit der Gründung von Fachhochschulen. Warum die Industriebetriebe untergegangen sind, das wissen Sie genau. Deren Forschungsabteilungen wurden vielfach gerettet und in wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen umgebildet, die heute ein stabiles Netz der Verknüpfung der Forschung zwischen den Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen und der wieder erblühenden Wirtschaft in Thüringen sind. Ich denke, wir sollten schon - auch angesichts der Zuhörer, die wir heute haben - bei den Tatsachen bleiben.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Redebeiträge von Oppositionsangehörigen sind häufig nach dem gleichen Strickmuster gestaltet.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Und umgekehrt auch.)

Alles, was bisher getan wurde, ist unzureichend, ist mangelhaft und für die Zukunft ist ein Desaster zu erwarten. Das haben Herr Eckardt heute gesagt und Frau Hennig. Das hören wir, meine Damen und Herren, hier in diesem Hohen Haus seit 17 Jahren. Das Desaster lässt weiter auf sich warten

(Beifall bei der CDU)

und ich bin mir nicht sicher, ob es jemals kommt.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Aber es könnte ja immerhin sein, Sie müssen mal Verantwortung übernehmen, dann allerdings ist das Desaster sicher.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zurück zum Thema.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Das ist am besten.)

Wir diskutieren heute in verbundener Debatte einen Antrag Ihrer Fraktion, Herr Hausold, der SPD-Fraktion, einen Alternativantrag der CDU - Zukunftskonzept Hochschule, Forschung und Innovation - und dazu noch eine Entschließung. Ich werde zu all diesen Anträgen etwas sagen. Alle haben bei unterschiedlicher Bewertung der bisherigen Entwicklung grundsätzlich das Ziel, Wege zur weiteren Stärkung unserer Hochschullandschaft zu suchen - und das ist immerhin zu begrüßen, das will ich hier deutlich sagen.

Lassen Sie mich deshalb ganz grundsätzlich feststellen, ich freue mich, dass alle Fraktionen, die Regierungsfraktion und die Oppositionsfraktionen dieses Hohen Hauses, sich für eine Stärkung der Thüringer Hochschulen und der Forschungslandschaft einsetzen. Dieses Bemühen immerhin eint uns, wenn auch die Wege, die vorgeschlagen sind, oft unterschiedlich sein mögen. Und so nehme ich alle Anträge einfach mal so, wie sie gewiss gemeint sind, als Unterstützung für meine Arbeit.

Ein Wort zur Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder: In der zweiten Runde ist das Abschneiden Thüringens bisher durchaus als erfolgreich zu bezeichnen. Dabei muss man bedenken, Exzellenz

kann man nicht deklarieren, man muss sie erarbeiten durch erfolgreiche internationale vernetzte Forschung.

Das Ergebnis: Die Gemeinsame Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Wissenschaftsrats für die Exzellenzinitiative hat über 305 eingereichte Projektvorschläge entschieden und in drei Förderlinien insgesamt 35 Universitäten zur Einreichung von vollständigen Förderanträgen aufgefordert. Von diesen bundesweit 35 ausgewählten Universitäten kommen zwei aus Thüringen. Das ist ein Erfolg und ist ein Zeichen der Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen, die sie sich bisher erarbeitet haben, auch natürlich mit der Unterstützung der Rahmenbedingungen, die das Land diesen Hochschulen gegeben hat. Das ist die Universität Jena, sie zählt zu den erfolgreichsten Hochschulen in den neuen Ländern. Sie konnte sich mit zwei Antragsskizzen für Graduiertenschulen und einer für ein Exzellenzcluster durchsetzen. Die Universität Erfurt ist ebenfalls zur Antragstellung für eine Graduiertenschule aufgefordert worden. Thüringen war damit mit vier von zehn eingereichten Anträgen erfolgreich. Das kann sich im bundesweiten Vergleich sehen lassen. Das Kultusministerium hat die weitere Erarbeitung der Förderanträge, die inzwischen abgeschlossen ist, inzwischen erfolgt die Begutachtung, sofort und völlig unbürokratisch unterstützt. Den Hochschulen wurden zusätzliche Mittel für die Antragserarbeitung im Umfang von 400.000 € zur Verfügung gestellt.

Meine Damen und Herren, dieser Erfolg zeigt, dass die Hochschul- und Wissenschaftspolitik der Landesregierung in den letzten 17 Jahren richtig war und auch Früchte trägt. Wir werden deshalb diesen Weg konsequent fortsetzen, denn Wissenschaft und Forschung liefern die Grundlagen für Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft und damit für die Zukunft unseres Landes. Sie sind der Schlüssel für Wachstum und Beschäftigung und Spitzenforschung von heute und sichern Arbeitsplätze für morgen. Vor diesem Hintergrund wurde bereits Ende des Jahres 2002 mit einer umfassenden Hochschulfinanzreform begonnen, deren Herzstück die am 3. Dezember 2002 abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Hochschulen zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes war.

Meine Damen und Herren, diese Rahmenvereinbarung gab den Hochschulen Planungssicherheit, verhinderte Kürzungen auch in Zeiten, in denen aufgrund fehlender Steuereinnahmen überall hart gespart werden musste. Die Ausfinanzierung der Stellen der Hochschulen liegt übrigens nicht - wie Herr Eckardt hier auch behauptet hat - bei 80 Prozent, das wird auch nicht wahrer, wenn Sie sagen, es hätte das Kultusministerium gesagt, sondern seit 2004 bei etwa 90 Prozent; von ca. 5.000 Stellen sind etwa

500 frei. Nach meiner Rechnung sind das 10 Prozent. Es kann sein, Sie kennen eine Prozentrechnung, bei der 20 dabei herauskommt. Das entspricht einem im Bereich der Hochschulen üblichen Rahmen des Anteils freier Stellen, weil in diesem Bereich die Fluktuation bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern höher ist als in anderen Bereichen der öffentlichen Hand.

Entsprechend dem Haushaltsplan 2006/2007 und dem dort fixierten Strategiekonzept für den Stellenabbau in der Thüringer Landesregierung haben wir mit den Hochschulen vereinbart, dass von diesen 500 freien Stellen 200 künftig dauerhaft nicht wiederbesetzt werden sollen und dies auch mit dem Hochschulpakt vereinbart. Der Abbau wird durch Stellenstreichungen im kommenden Doppelhaushalt realisiert. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich eben nicht um Stellen handelt, die aktuell tätige Wissenschaftler besetzen, sondern es handelt sich um Stellen, die nicht besetzt sind. Es ist also lediglich eine Bereinigung der Pläne. Darüber hinaus ist von Bedeutung, dass der Abbau ohne eine entsprechende Reduzierung des Personalbudgets erfolgen wird. Vielmehr beabsichtigt die Landesregierung, den Hochschulen im kommenden, ab dem nächsten Jahr geltenden Hochschulpakt die Zusicherung zu geben, dass Personalkostensteigerungen aufgrund von Tarif- und Besoldungserhöhungen voll ausgeglichen werden.

Meine Damen und Herren, zusammen mit dem am 01.01.2007 in Kraft getretenen neuen Thüringer Hochschulgesetz und dem noch zu vereinbarenden Hochschulpakt werden die Thüringer Hochschulen damit Rahmenbedingungen erhalten, die sie für eine erfolgreiche Entwicklung und Profilierung im stärker werdenden Wettbewerb benötigen. Aufbauend auf die wesentlichen Inhalte der ersten Rahmenvereinbarung von 2002 soll auch die neue Rahmenvereinbarung für den Zeitraum 2008 bis 2011 wesentlich die Eckpunkte enthalten: Planungs- und Finanzierungssicherheit über die vereinbarte Laufzeit, Budgetierung der Haushaltsansätze und Erweiterung der Flexibilisierung der Haushaltsführung, leistungs- und belastungsorientierte Mittelvergabe, Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen in dem Rahmen, in dem dies das Hochschulgesetz vorsieht, sowie Einführung von Kostenrechnung und Controlling an den Hochschulen.

Mit der neuen Rahmenvereinbarung werden wesentliche hochschul- und wissenschaftspolitische Zielsetzungen verfolgt, nämlich der weitere Ausbau der Hochschulen als Zentren des Wissenschaftssystems des Landes, die Schärfung der jeweiligen Profile der Hochschulen durch wettbewerbsfähige Strukturen in Lehre, Studium und wissenschaftlicher Weiterbildung in Forschung und Entwicklung, bei der För

derung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags, die Umsetzung des Bolognaprozesses an den Hochschulen und die Durchführung der damit eingeleiteten Maßnahmen zur Schaffung eines europäischen Hochschulrahmens, die Weiterentwicklung eines attraktiven, ausgewogenen und aufeinander abgestimmten Studienangebots, die Sicherung der guten Studienbedingungen an Thüringer Hochschulen, eine Effizienzsteigerung in der Lehre mit dem Ziel der Verkürzung der Studienzeiten sowie der Sicherung und Steigerung der Qualität, die Sicherung des akademischen Fachkräftebedarfs in der Zukunft auch durch den Ausbau der akademischen Ausbildung in postgradualen und weiterbildenden Studiengängen, die sich durch Gebühren und Entgelte selbst tragen, ein zielgerichtetes Marketing für den Hochschulstandort Thüringen, die Stärkung der Forschungskompetenz der Hochschulen, die Verstärkung der Kooperation zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Wirtschaft.

Zur Umsetzung dieser Zielstellungen gewährt das Land den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für den genannten Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2011. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags sollen die Hochschulen in diesem Zeitraum Landesmittel in dem schon beschriebenen Umfang erhalten.

So weit der derzeitige Stand in den Verhandlungen zur neuen Rahmenvereinbarung, die - und da hoffe und setze ich auf Ihre Unterstützung vom Parlament - so gebilligt werden wird. Auf der Basis dieses Rahmens werden wir entsprechend den Regelungen des neuen Hochschulgesetzes mit den Hochschulen Ziel- und Leistungsvereinbarungen abschließen, die dann auch die Frage der strategischen inhaltlichen Planung und der Profilierung mit berücksichtigen.

Meine Damen und Herren, dass in Thüringen auch heute sehr gute Studienbedingungen herrschen, zeigen nicht nur die zum Teil hervorragenden Ergebnisse des neuesten Hochschulrankings des CHE, des Centrums für Hochschulentwicklung Gütersloh, und der Wochenzeitung „Zeit“. Herr Schwäblein hat schon auf das CHE-Ranking hingewiesen. Das CHE ist keine Veranstaltung der Bertelsmann-Stiftung allein, sondern eine gemeinsame Initiative der Hochschulrektorenkonferenz und der Bertelsmann-Stiftung, also etwas, was aus dem Raum der Hochschule heraus kommt. Auch das CHE-Ausstattungsranking vom April 2007 weist für Thüringen mit dem zweiten Platz im Vergleich aller 16 Länder eine Spitzenplatzierung in Bezug auf die Ausstattung der Hochschulen in den 16 Ländern aus. Nach dieser Studie bewerten die Studierenden der Thüringer Hochschulen, also die, die hier selbst die beste eigene Erfahrung haben, insbesondere die studentischen Ausbil

dungsplätze, die Bibliotheksausstattung, die Laborausstattung sowie die räumliche Ausstattung als sehr gut. Auch was die Betreuungsrelation anbetrifft, ein Indikator, der häufig zur Messung der Studienbedingungen und der Ausbildungsqualitäten herangezogen wird, liegt Thüringen im Vergleich der 16 Bundesländer im Universitätsbereich in der Spitzengruppe. Lediglich die Länder Sachsen-Anhalt und das Saarland haben gegenüber den Thüringer Universitäten, wo 14,7 Studierende je Lehrperson vorhanden sind, eine etwas bessere Betreuungssituation. Der Freistaat Bayern, der auf Platz 4 liegt, also unmittelbar hinter Thüringen, hat mit 15,7 Studierenden je Lehrperson bereits einen deutlichen Abstand. Dies zeigt, dass die Thüringer Landesregierung sich der Verantwortung und Bedeutung des Hochschulbereichs sehr wohl bewusst ist. Die Landesregierung wird auch weiterhin die Thüringer Hochschulen stärken. Dabei ist uns im Zusammenhang mit dem neuen Hochschulpakt die langfristige und zielgerichtete Weiterentwicklung der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen wichtig. Das in Kraft getretene Hochschulgesetz bietet dafür eine gute Grundlage. Ich jedenfalls als Kultusminister freue mich, dass die Stärkung der Hochschulen auch ein gemeinsames Interesse hier in diesem Hause ist.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem demographisch und schulpolitisch verursachten unterschiedlichen Entwicklungen in den alten und in den neuen Bundesländern hinsichtlich der Studiennachfrage in den kommenden Jahren werden wir auch die Unterstützung des Bundes im Rahmen des in der vorigen Woche abgeschlossenen Hochschulpakts 2020 gern in Anspruch nehmen. Für die Aufrechterhaltung des Angebots in den fünf neuen Ländern erhalten diese von den ca. 580 Mio. € durch den Bund bis 2010 mit 15 Prozent einen überproportional hohen Anteil. Diese Regelung wurde im Einvernehmen mit allen Ländern getroffen. Obwohl in den westlichen Ländern neue Studienplätze geschaffen werden müssen, haben alle Länder gemeinsam zugestimmt, dass auch der Anteil der neuen Länder im gleichen Rahmen ist, und er ist sogar leicht über dem Durchschnitt angesetzt. In diesem Sinne und im Sinne der Maßnahmen, die ich hier geschildert habe, meine Damen und Herren, ist das, was man im Initiativantrag, im Entschließungsantrag der PDS-Fraktion lesen kann, zwar gut lesbar, aber insgesamt nichts Neues, wenn es sich auf die Handlung der Landesregierung bezieht. Uns binden das Hochschulgesetz und mit dem Hochschulgesetz die Finanzierungsvereinbarungen, die wir mit den Hochschulen abschließen, und die in diesem Zusammenhang fixierten inhaltlichen Planungsinstrumente. Wir entwickeln gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen zurzeit eine Thüringer Forschungs

strategie und eine Strategie zur Qualitätsentwicklung der Lehre, denn dies ist ebenfalls ein wichtiges Arbeitsfeld im Hochschulbereich. Dieses Thema im Übrigen fehlt bedauerlicherweise in Ihrem Entschließungsantrag vollständig. Dabei, und das sollte man immerhin bedenken, ist Lehrqualität eine entscheidende Basis für die Bildung eines hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Deshalb, meine Damen und Herren, halte auch ich diesen Entschließungsantrag zwar für schön geschrieben, vielleicht grammatisch falsch, aber in jedem Falle entbehrlich. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Abgestimmt wir als Erstes über die Nummern 2 und 3 des Antrags in Drucksache 4/1696, dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS. Wer ist für die Nummern 2 und 3 des Antrags der Linkspartei.PDS, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrzahl von Stimmen sind die Nummern 2 und 3 des Antrags abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3024. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Da ist mit einer Mehrheit von Stimmen dieser Antrag abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über den Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3120. Wer für diesen Alternativantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Wer enthält sich der Stimme? Danke. Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/3127. Wer ist für diesen Entschließungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Entschließungsantrag, bitte das Handzeichen. Und wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. So ist mit einer Mehrheit von Stimmen dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

Ich beende diesen Tagesordnungspunkt 5 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Stärkung des Sports in Thürin- ger Kindergärten und Schulen Antrag der Fraktionen der SPD und CDU - Drucksache 4/2222 - dazu: Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses - Drucksache 4/3075 -

Ich erteile das Wort der Abgeordneten Frau Meißner aus dem Bildungsausschuss zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnetenkollegen, liebe Gäste auf der Besuchertribüne. Der Antrag in der Drucksache 4/2222 „Stärkung des Sports in Thüringer Kindergärten und Schulen“ wurde am 7. September 2006 von der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion eingebracht. Der Thüringer Landtag hat den Antrag in seiner 43. Plenartagung am 29. September 2006 federführend an den Bildungsausschuss sowie an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den Innenausschuss und an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen.

In letzter Zeit zeigen wissenschaftliche Studien immer wieder gravierende gesundheitliche Probleme bei Kindern und Jugendlichen auf, die auf Bewegungsmangel und falsches Ernährungsverhalten zurückzuführen sind. So zeigen bereits 50 bis 65 Prozent der 8- bis 18-Jährigen einen Haltungsfehler und ein Viertel davon haben einen schwachen Kreislauf. Zudem ist die sportliche Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in den letzten 15 Jahren um 10 bis 15 Prozent zurückgegangen. Die sogenannte Altersdiabetes und Bluthochdruck treten bei zunehmend mehr Kindern auf. 10 bis 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind übergewichtig und für das Jahr 2040 wird eine Steigerung dieser Risikogruppe auf bis zu 50 Prozent prognostiziert.

Diese Zahlen resultieren unter anderem daraus, dass die ursprüngliche Bewegungswelt von Kindern und Jugendlichen inzwischen zu einer Sitzwelt geworden ist. Gleichzeitig wird vielen Kindern von ihren Eltern kein Angebot zur sportlichen Betätigung gemacht. Auch haben nicht alle die Chance, in einem Verein Sport zu treiben. Vor diesem Hintergrund kommt dem Sport in Thüringer Kindergärten und Schulen zentrale Bedeutung zu für die körperliche Betätigung, die gesundheitliche Entwicklung und die Heranführung an lebenslanges Sporttreiben. In unserer Sitzgesellschaft ist der Sportunterricht für viele Heranwachsende die einzige Gelegenheit zur körper

lichen Betätigung. Daher gilt es, den Sport in Thüringer Kindergärten und Schulen weiter zu stärken.

Der Antrag „Stärkung des Sports in Thüringer Kindergärten und Schulen“ wurde in sechs Sitzungen vom Bildungsausschuss beraten. Erstmals in seiner 20. Sitzung am 12. Oktober 2006, in seiner 21. Sitzung am 16. November, in seiner 22. Sitzung am 7. Dezember, in seiner 23. Sitzung am 11. Januar, in seiner 25. Sitzung am 15. März und abschließend in seiner 26. Sitzung am 19. April. In seiner 23. Sitzung am 11. Januar 2007 hat der Bildungsausschuss zum Antrag ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Dabei sprachen 34 Anzuhörende vor, vom Präsidenten des Thüringer Schwimmverbandes, über Sportlehrer, Schul- und Kitaleiter bis hin zu einer Berufsschülerin. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung gingen zudem 30 Zuschriften ein. Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 42. Sitzung am 25. April 2007, der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in seiner 30. Sitzung am 16. Mai und der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in seiner 38. Sitzung am 1. Juni beraten.