Ich will es an einem Beispiel festmachen. Hören Sie mir zu, damit Sie es nachvollziehen können, welcher Doppelzüngigkeit wir Sie entlarven.
Am Mittwoch bei der Sondersitzung haben Sie unsere stellvertretende Landesvorsitzende Christine Zitzmann, die Landrätin jetzt in Sonneberg ist, zitiert, weil sie sich geäußert hat zum ersten Entwurf zum Finanzausgleichsgesetz, obwohl Sie übersehen haben, dass es mittlerweile eine fortgeschriebene Entwicklung gibt, über die Staatssekretär Hütte informiert hat.
Jetzt kommt Folgendes: Sie benutzen Frau Zitzmann, um zu meinen, der Kommunale Finanzausgleich rettet nicht die Finanzlage der Städte und der Landkreise. Aber genau dieselben Menschen, die heute Christine Zitzmann vor sich herhalten, sind diejenigen, die zuerst den Landkreis Sonneberg von Zitzmann abschaffen würden. Das ist doppelzüngig, was Sie da tun.
Deshalb sagen wir auch unseren Leuten: Verbündet euch nicht mit diesen beiden Fraktionen, weil sie es nicht ehrlich meinen, weil sie euch eure Landkreisstrukturen, weil sie euch eure Gemeindestrukturen kaputtschlagen wollen, sie benutzen euch nur.
Im Gegensatz zu Ihnen, das muss gesagt sein, wir sind oft im Land unterwegs. Wir sind jeden Tag im Land unterwegs und wir treffen auf niemanden, der in diesem Land ernsthaft meint, dass die von Ihnen vorgeschlagenen Masterpläne - oder wie auch immer Sie sie bezeichnen mögen - irgendwo Anklang bei der Bevölkerung finden. Die Menschen in Thüringen wollen Ihre Maßnahmen nicht haben und sie werden sie auch nicht unterstützen.
Meine Damen und Herren, deshalb passt es auch so gut, auch auf den Kommunalen Finanzausgleich einzugehen, weil, genauso doppelzüngig, wie Sie mit der einen Frage, das erschließt sich auch aus der Großen Anfrage, jetzt in der aktuellen Debatte umgehen, so sind Sie halt auch beim Kommunalen Finanzausgleich. Da will ich das noch mal in Erinnerung rufen, auch für das Protokoll: Es war die SPDLandtagsfraktion, die vor dem Verfassungsgerichtshof gegen dieses bestehende Finanzausgleichssystem geklagt hat.
Sie haben deshalb geklagt, weil Sie gesagt haben, dass die kommunale Selbstverwaltungshoheit nicht mehr gewährleistet ist, weil der Landesgesetzgeber, dieser Landtag, zu viel im Kommunalen Finanzausgleich vorgeschrieben hat und deshalb die Kommunen nicht mehr ihre eigenen Aufgaben erfüllen könnten. Jetzt, wo das Landesverfassungsgericht gesagt hat - ich will mal ein Beispiel raussuchen -, dass besondere Bedarfszuweisungen, dass investive Bedarfszuweisungen mit unserer Thüringer Landesverfassung nicht mehr zu vereinbaren sind, sind Sie die Ersten - beide Fraktionen -, die sich im Land hin
stellen und sagen, das Land kürzt bei der Investitionspauschale, das Land kürzt bei der Musikschule und das Land kürzt bei anderen Bedarfszuweisungen. Sie haben dagegen geklagt und jetzt wollen Sie mit dem Ergebnis nicht mehr leben.
Schauen Sie nach im Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs, schauen Sie nach, der hat ausdrücklich gesagt, ich lese es Ihnen vor, auf Seite 77: „Die Regelung der § 3 Abs. 2... über die Bildung und Verwendung der Finanzausgleichsmasse, insbesondere auch für nach Maßgabe des Landeshaushalts zu gewährende besondere und investive Finanzzuweisungen, sind danach mit Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Verfassung unvereinbar.“ Sie haben das provoziert und jetzt rennen Sie in die Kreistage, jetzt rennen Sie in die Stadträte und geißeln,
dass das Innenministerium einen Vorschlag vorgelegt hat, der genau die Auflösung dieser investiven Finanzzuweisungen vorsieht. Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. Sie können nicht heute schreien und morgen schreien und übermorgen schreien,
Und dann bleibt es doch dabei: Wenn Sie auch ein Stück heute wieder zugehört hätten, was der Staatssekretär aus dem Innenministerium gesagt hat,
Herr Dr. Hütte, wenn Sie sehen würden, wie wir bemüht sind, eine Lösung hinzubekommen, mit der alle im Land Verantwortlichen leben können, dann wissen Sie jetzt schon, dass Ihre ganzen Schlagzeilen, die Sie an die Wand gemalt haben von angeblichen Finanzeinbußen nicht eintreffen werden - weder im Jahr 2008 noch 2009. Die Kämmerer des Jahres 2009 in den Städten und in den Landkreisen werden mehr Geld zur Verfügung haben als in diesem Haushaltsjahr 2007 - das ist ein Fakt, der unumstößlich ist und den wir mit dem Doppelhaushalt 2008 und 2009 verabschieden werden.
Natürlich müssen Sie bitte schön auch zur Kenntnis nehmen, dass Sie mit Ihrer provozierten Klage vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof auch einen grundlegenden Systemwechsel provoziert haben.
Ich will Ihnen das sagen, weil Sie nicht zu Ende gedacht haben und wir uns dazu Gedanken machen. Was heißt das denn jetzt, wenn der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, wir müssen in der dualen Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs nicht nur sicherstellen, dass die übertragenen Aufgaben gewährleistet werden - das sind sie, hat der Verfassungsgerichtshof anerkannt -, sondern auch im eigenen Wirkungskreis die Kommunen mit einer Mindestausstattung versehen, damit sie ihre Aufgaben machen können, unabhängig von der Leistungskraft des Landeshaushalts.
Und jetzt will ich Sie mal fragen, jetzt will ich Sie ernsthaft mal fragen: In diesem Jahr beträgt der Kommunale Finanzausgleich 1,55 Mrd. € zzgl. jede Menge weiteren kommunalen Geldes - knapp 1,4 Mrd. € - in den Einzelplänen der Ministerien. Und jetzt schlägt die Landesregierung insgesamt einen Kommunalen Finanzausgleich von rund 2,8 Mrd. € vor, wovon rund 2,1 Mrd. € die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Mindestausstattung darstellen. Wenn Sie gleichzeitig - was Pidde auch zu Recht gesagt hat - immer noch mal im Solidarpakt II die Degression im Auge haben, dann frage ich mich, was kann diese Regierung mehr den Kommunen an Bestand garantieren als eine Finanzausstattung von mindestens 2,1 Mrd. €, 2008 und 2009 von 2,8 Mrd. €, obwohl der Freistaat selbst in den nächsten 12 Jahren 2 Mrd. € an Einnahmen im Haushaltsvolumen verlieren wird. Die Kommunen erlangen über die Langfristigkeit der nächsten 12 Jahre so viel Sicherheit wie Kommunen in keinem anderen Bundesland erhalten konnten - das muss gesagt sein.
Und das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Was heißt das denn für uns, wenn Sie zu Recht auch sagen, wir müssen in der Verfassung ein Neuverschuldungsverbot festschreiben? Wir dürfen keine neuen Schulden mehr machen. Und wenn dieser Landtag aber das unterstützt, was die Regierung vorschlägt und wir eine Mindestausstattung garantieren, die höher ist als der gesamte kommunale Finanzausgleich noch in diesem Jahr und in den vergangenen 16 Jahren, dann ist das eine Leistung, die wir aufbringen werden, und eine Sicherheit, die wir den Kommunen geben werden, wo Kämmerer wissen, mit was sie planen können, wo sie ihre Ausgaben bestreiten können und wo sie ihre Aufgaben definieren können. Das gab es vorher nicht, und das ist die neue Qualität aus dem Urteil. Die muss man aber verstehen können, damit man sie richtig bewerten kann.
Doch, Kommunalpolitiker verstehen es, weil gute Kommunalpolitiker am Ende auf eine Zahl schauen werden. Da gucken die in ihren Haushalt, in den Verwaltungshaushalt und da sehen die die Einnahmeposition Schlüsselzuweisung. Und dann schauen die da rein, dann vergleichen die die Einnahmeposition Schlüsselzuweisung im Jahr 2008 und 2009 mit der Schlüsselzuweisung im Jahr 2007.
Und dann sehen die, dass es im Jahr 2009 mehr Geld geben wird für die kommunale Ebene. Es wird mehr Geld geben.
Wir werden uns dann wieder sprechen am Ende, Sie müssen da gar nicht aufgeregt sein. Wenn der Kommunale Finanzausgleich vorgelegt wird, dann werden Sie sehen, dass das, was wir jetzt sagen, auch eintreffen wird. Und weil da ein Zwischenruf gekommen ist, Uwe Höhn, du warst einmal finanzpolitischer Sprecher, da trete ich dir ja quasi offene Scheunentore ein, wenn ich Dir erkläre, dass unser Kommunaler Finanzausgleich eine Fehlbetragsergänzungszuweisung ist, dass er Defizite ausgleicht. Wenn natürlich Kommunen eigene Finanz- und Steuerkraft selbst haben, um ihre Aufgaben bestreiten zu können, dann brauchen sie natürlich keine Schlüsselzuweisung.