Protocol of the Session on June 21, 2007

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im sogenannten Diätenurteil ist die steuerfreie Aufwandspauschale verfassungsrechtlich gesichert. Sie darf aber kein zweites Einkommen darstellen. Gerade diesen Eindruck erweckt die Einschmelzung der Aufwandspauschale, denn sie wäre dann Einkommen und im Gegenzug voll zu versteuern. Folgende Probleme ergeben sich daraus: Zum einen das Dilemma, wenn mandatsbedingte Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden müssten. Steuerrechtlich ist dies deswegen problematisch, weil nur Ausgaben auf Einnahmeerzielung ausgerichteter Aufwendungen Werbungskosten darstellen. Mandatsbedingte Aufwendungen demgegenüber sind keine Werbungskosten, die der Einnahmeerzielung dienen. Hierzu wurden Beispiele aufgezählt. Ich nenne einige, das sind Fahrten im Wahlkreis oder Essen mit dem politischen Gegner, was natürlich kaum auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtet sein kann. Daraus ergab sich auch im Landtag von Nordrhein-Westfalen das Problem, dass man eine umfangreiche Vereinbarung der Landtagsverwaltung mit der Finanzverwaltung treffen musste, um letztlich zu einer Einigung zu kommen, wie man diese steuerrechtlichen Tatbestände so umschiffen kann, dass mandatsbedingte Aufwendungen doch als Werbungskosten wahrgenommen werden können. Aus unserer Sicht, aus Sicht des Ausschusses, würde sich dies letztlich um eine Aushebelung des Einkommensteuerrechts gerade für Abgeordnete handeln. Die Gleichberechtigung von Abgeordneten und normalen Steuerbürgern wäre dann mitunter obsolet, zumal damit auch eine gewisse Intransparenz verbunden ist. Denn unklar ist, ob Abgeordnete dann weiterhin gleich bezahlt würden. Zudem würde die

Verschmelzung der Kostenpauschale mit der Diät strukturell Verschiedenes, nämlich die Kosten zur Abdeckung von Aufwendungen sowie die Entschädigung zur Lebensführung, vermengen. Wer mehr Kosten verursacht, wird dafür mehr steuerlich geltend machen können. Auf den ersten Blick scheint dies eine gerechtere Differenzierung möglich zu machen zwischen fleißigen und weniger fleißigen Abgeordneten. Bei genauerem Hinsehen müssen die Kosten gerade eben nicht mehr mandatsbedingt sein, sondern sie sind dann einfach als Bestandteil des Einkommens auch sonstige Kosten. Hinzu kommt, dass die Differenzierung durch einen hohen Preis erkauft wird, nämlich dem, dass die Gewaltenteilung, die gemeinhin heißt - Kontrolle der Regierung durch das Parlament - in ihr Gegenteil verkehrt wird. Die Regierung kontrolliert dann via Finanzamt die Tätigkeiten der Abgeordneten und kann im Extremfall nachvollziehen, mit welchen Gesprächspartnern Abgeordnete der Opposition oder der Regierungsfraktionen beispielsweise Gespräche führen.

Zur Indexierung: Vielleicht darf ich persönlich bemerken, dies ist ein sozialistischer Evergreen in der Abgeordnetenrechtsnovellendiskussion. Hierzu wurde ausgeführt, dass wir einen Vormarsch der Indexierungslösungen in fast allen anderen Ländern haben, weil es ein objektiviertes Verfahren zur Ermittlung angemessener Entschädigungen ist. Auch das Argument, dass damit die regelmäßige Entscheidung des Parlaments ausgehebelt würde, trägt letztlich nicht weit, denn zum einen wird regelmäßig über den Haushalt, aber auch über Moratorien und implizit auch bei der Entscheidung über Anträge wie diesen letztlich die Angemessenheit der Entschädigung bestätigt oder verworfen.

Interessant, meine Damen und Herren, waren auch Ausführungen zur Angemessenheit der Entschädigungen. Hier wurde ausgeführt, dass vergleichsweise Berufsgruppen wie beispielsweise der Landrat in einem kleinen Landkreis mit B 4 rund 6.200 € oder der Direktor am Gymnasium mit A 15 ca. 4.500 €, der Richter, R 1, Richter an einem kleinen Gericht, mit 4.572 € oder der Angestellte nach BAT 1 A des öffentlichen Dienstes mit 4.687 € entlohnt würden. Dies sind alles vergleichbare Tätigkeiten - nicht im Einzelnen vergleichbar, aber von der öffentlichen Stellung - und die Abgeordnetenentsoldung in Thüringen liegt unter all diesen genannten Berufsgruppen.

Zudem möchte ich auch noch hinzufügen, dass wir auch hinsichtlich der Steigerung nicht von üppigen Steigerungen sprechen können. Wir haben durch die Indexierungsregelung ja erfasst, dass Arbeitnehmer - also Arbeiter und Angestellte - in den letzten zehn Jahren eine Steigerung von 27 Prozent erlebt haben. Hingegen haben die Abgeordneten durch die

Moratorien nur eine Steigerung von aber immerhin 17 Prozent ihrer Diäten in den letzten zehn Jahren erfahren.

Ein Anzuhörender sprach in diesem Zusammenhang auch von der unteren Grenze der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit. Ich denke, dies darf man in der Berichterstattung ruhig erwähnen.

Aus den angeführten Erwägungen zu den inaugurierten Zielen kam der Ausschuss mit übergroßer Mehrheit überein, dass die Einrichtung einer Kommission zur Reform des Abgeordnetenrechts im oben beschriebenem Sinne nicht notwendig sei. Die Beschlussempfehlung lautet daher auf Ablehnung des Antrags.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Buse.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon beeindruckend, welche Sternstunden der Demokratie und des Parlamentsrechts man hier erfahren darf - gestern und heute wieder. Es ist nicht nur die Abstimmung im Tagesordnungspunkt 2, die ich damit meine.

Mein verehrter Kollege Schröter, Ihre Begründung zu einem Gesetzesantrag, dazu würde ich nicht mal den Titel Begründung sagen, aber das, was eben der Ausschussvorsitzende hier tendenziell aus dem Ausschuss berichtet hat, ist nicht die Widerspiegelung der Diskussion. Sie haben sich ausschließlich auf die Sichtweise der durch Ihre Fraktion benannten Anzuhörenden beschränkt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Es gab auch andere Sichtweisen, die spielen für Sie keine Rolle; das kann ich nachvollziehen. Aber es hätte sich gehört - und bisher kenne ich Berichterstattungen aus Ausschüssen so -, dass diese Breite auch wenigstens aufgezeigt worden ist.

Herr Carius, ich bin sehr beeindruckt. Heute erleben die Besucher nach dem gestrigen Tag - wo begründet worden ist, dass wir das Recht zur Beantragung von Sondersitzungen haben, aber wenn wir es dann fordern, dann sind wir die Bösen hier in diesem Haus - weitere Sternstunden des Parlamentarismus. Sie sollten darüber nachdenken, ob Sie wirklich mit Ihrem Latein am Ende sind und über ande

re Themen hier nicht reden können.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Herr Carius, „es ist keine Frage des rechtlichen Umgangs, sondern eine Frage des politischen Willens“, ein Zitat aus der Anhörung. Schön, das Sie es nicht gesagt haben, es passt nämlich nicht zu Ihnen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Es muss sinnvoll sein, Herr Kollege.)

Dies, meine Damen und Herren von CDU- und auch SPD-Fraktion, war nach Ansicht der Linksfraktion eine der wichtigen Sätze der Anhörung zu unserem Antrag mit dem Ziel einer Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Der Systemwechsel hin zu einer Angleichung der Abgeordnetenabsicherung an die übrigen Steuer-, Versicherungs- oder, wie Sie gesagt haben, Normalbürger ist möglich, er muss gewollt sein. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein praktizieren es ja schon. Das bestätigte der Direktor des Landtags Nordrhein-Westfalen mit seinem Satz, den ich eben zitiert habe, vom politischen Willen. In ähnlicher Weise bewertete aber auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Wiefelspütz die Forderung nach grundlegender Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts - „als Gesetzgeber sind wir frei, es zu tun“.

Natürlich haben auch wir verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Stellung der Abgeordneten, durch einzelne Anzuhörende während der Anhörung zur Kenntnis genommen. Diese Bedenken, so meinen wir - und das zeigt ja auch die Praxis in Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein, vielleicht auch bald in Baden-Württemberg -, sind aber auflösbar, genauso wie die sogenannten Kinderkrankheiten bzw. Anfangsschwierigkeiten, die nun mal ein Systemwechsel, insbesondere auch in NRW mit sich bringt, und die sicherlich neuen Belastungen für Abgeordnete bei der Geltendmachung von Werbungskosten. Der Direktor des Landtags Nordrhein-Westfalen schilderte in der Anhörung sehr eindrucksvoll die funktionierende Praxis in diesem Bundesland. Dafür, dass dieser Systemwechsel ein nachahmenswertes Unterfangen ist, spricht doch, dass Schleswig-Holstein ebenfalls eine vergleichbare Reform in Kraft gesetzt hat und der Landtag in Baden-Württemberg, jedenfalls die dortigen Fraktionsvorsitzenden, ernsthafte aktuelle Überlegungen in dieser Richtung anstellen, wie es gestern bei der Anhörung zur gleichen Thematik im Hessischen Landtag in Wiesbaden zum Ausdruck gekommen ist.

Für Thüringen bleibt festzustellen: Eine Mehrheit im Landtag will einen solchen Systemwechsel jetzt nicht und vielleicht nimmermehr. Ganz im Gegenteil, mit den vorliegenden Änderungsanträgen zum Thürin

ger Abgeordnetengesetz soll ja die bisherige Systematik - Sie sind darauf eingegangen, Herr Schröter - im Thüringer Abgeordnetenrecht verstetigt werden. Es gäbe ja selbst bei diesen marginalen Änderungen Möglichkeiten eines anderen Herangehens, aber das wird auch hier nicht gewollt.

Herr Minister Goebel - jetzt ist er leider nicht da -, warum fällt mir denn in diesem Zusammenhang immer eines Ihrer Lieblingszitate von Erich Fried ein; Sie wissen schon, was ich meine: „Wer will, dass die Welt so bleibt...“ - ich möchte das Zitat nicht in dem Originalwortlaut fortsetzen, denn die Gleichsetzung würde bedeuten, dass es im Abgeordnetenrecht um die Welt geht; ich würde nicht den Eindruck erwecken wollen, dass ich das hier als die Welt oder den Nabel der Welt bezeichnen will, was wir tun und was wir für uns tun bzw. welche Gesetze wir für uns beschließen und beraten, deshalb werde ich das Zitat wie folgt beenden - „der will, dass es doch nicht so bleibt, wie es ist.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ablehnung unseres Antrags in seiner Gesamtheit, so, wie es hier ja namens des Ausschusses der Abgeordnete Carius vorgetragen hat, umfasst auch die Ablehnung einer in Punkt II unseres Antrags vorgeschlagenen Sachverständigenkommission. Man kann sich also nicht einmal mit der Idee einer außerparlamentarischen Kommission oder Arbeitsgruppe, oder wie man es sonst bezeichnen will, zur Bewertung des Reformbedarfs im Thüringer Abgeordnetenrecht anfreunden. Hier unterscheiden wir uns in Thüringen wiederum vom Herangehen in anderen Bundesländern. Ich meine jetzt gar nicht NRW oder auch Schleswig-Holstein, ich denke jetzt z.B. an den Freistaat Sachsen. Bekanntlich wollten wir ja mit unserem Antrag, dass die Diskussion zum Abgeordnetenrecht maßgeblich durch die Arbeit einer Sachverständigenkommission initiiert wird. Dass wir uns getraut haben für die Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes für diese Kommission einige Grundsätze und Ziele vorzuschlagen, hätte uns hier im Landtag nicht davon abhalten sollen, diese Kommission zu bilden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Aber leider bleibt nach der heutigen Sitzung in diesem Punkt nur noch festzustellen: Über die Ankündigung der Landtagspräsidentin hinaus vom Dezember 2005, sie wolle eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einrichten, ist nichts weiter passiert, was wirklich in Richtung einer Reform weist. Eine Mehrheit des Hohen Hauses ist offensichtlich nicht bereit, auf unsere Forderung nach Bildung einer Sachverständigenkommission als Ausgangspunkt für den Systemwechsel oder wenigstens zur aktuellen Bewertung des Thüringer Reformbedarfs im Abgeordnetenrecht ein

zugehen, obwohl mit dieser Verfahrensweise gerade die Reformländer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gute Erfahrungen gemacht haben. Andere Bundesländer sehen also einen anderen Reformbedarf des Abgeordnetenrechts als wir hier in Thüringen. Dabei bräuchten Sie, meine Damen und Herren vor allen Dingen auch von der CDU-Fraktion, doch nur den politischen Willen, Grundlegendes zu ändern und die Abgeordnetenausstattung wieder mehr an die Verhältnisse des Normalbürgers heranzuführen, denn die politischen Mehrheiten dazu hätten Sie ja. Aber was macht es Ihnen denn dann so schwer, diesen politischen Willen zu entwickeln? Nach Abschaffung der steuerfreien Aufwandpauschalen müssten die Abgeordneten ihre Nachweise zum Finanzamt schleppen, um ihre mandatsbedingten Aufwendungen anerkannt zu bekommen. Zugegeben, eine unter Umständen nervige Sache.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Nicht nur das!)

Ja, nerviger deshalb, weil vielleicht einiges nicht geregelt ist, Herr Kollege.

Nur, jeder Selbstständige und vielleicht sogar mancher Arbeitnehmer mit komplizierten Arbeitsbedingungen, z.B. auch mit wechselnden Arbeitsorten, hat unter Umständen mehr Aufwand und mehr Nerven nötig im Hinblick auf die Tücken des Steuerrechts. Kollegen, die gestern bei der ASU waren, konnten sich sicherlich in den Gesprächen mit den selbstständigen Unternehmern davon ein eigenes Bild machen. Wir geben dem Bund der Steuerzahler Thüringens recht, der in der Anhörung darauf verwies, möglicherweise führen zukünftige Erfahrungen der Abgeordneten im praktischen Leben des Steuerrechts unter Umständen zu bürgerfreundlicheren und handhabbareren gesetzlichen Regelungen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Im Übrigen läuft beim Bundesfinanzhof in München gerade ein Verfahren, in dem es um die Frage geht, inwieweit die steuerfreien Aufwandpauschalen für Abgeordnete gegen den steuerlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und damit gegen die Verfassung verstoßen. Schauen wir mal, wie da die Entscheidungen ausgehen werden.

Es ist richtig, die Altersvorsorge in einem Versorgungswerk mittels eigener Beiträge würde zu einer deutlich spürbaren Kürzung der Altersbezüge führen. Aber ist denn dies unzumutbar? Wie wollen denn wir als Abgeordnete rechtfertigen, dass für ihre Altersbezüge nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes ca. 3.300 € Steuergelder im Monat zur Seite gelegt werden, damit sie dann - so zurzeit jedenfalls - mal eine Pension bekommen, die ein gesetz

lich Versicherter nicht mal nach 55 oder 60 Beitragsjahren erreichen könnte. An diesem Grundübel wird auch Ihre 3,25-prozentige Senkungsshow nicht wirklich etwas ändern. Ihre Gesetzentwürfe sind Schönheitsreparaturen, die ihren skandalösen politischen Unwillen zu Reformen überdecken sollen. Deswegen sind sie heute mit der Ablehnung unseres Antrags auch hier eingebracht.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wortwahl beachten!)

Herr Kollege, ich habe hier in meinem Manuskript stehen, die Frage, ob Sie sich nicht jämmerlich vorkommen, heute hier im Zusammenhang mit der Ablehnung unseres Antrags Ihre Änderungsanträge einzubringen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Eindeutig nein, Herr Buse!)

Ihr Kollege wird mir das auch noch mal begründen.

Dies ja umso mehr, da ein Änderungsbedarf im Thüringer Abgeordnetenrecht seit dem Jahr 2005 diskutiert wird und unumstritten ist und selbst aus der vergangenen Legislatur hier Anträge der Diskontinuität unterlagen.

(Zwischenruf Abg. Schröter, CDU: Das regeln wir jetzt.)

Jetzt? Sie wissen auch, dass wir jetzt schon im dritten Jahr dieser Legislatur sind. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die im Haus erstellten Übersichten zu diesen Problemstellungen, die ja wenigstens den Mitgliedern des Ältestenrats und den Parlamentarischen Geschäftsführern bekannt sind. Die vorliegenden Anträge zur Änderung des Abgeordnetengesetzes kann man nur so charakterisieren, der Berg kreißte und gebar eine Maus. Aus Tierschutzgründen möchte ich noch nicht einmal diese Maus beschreiben.

Übrigens, Frau Fraktionsvorsitzende, diese Antragsbearbeitung zeugt - das darf ich hier vielleicht zum Ausdruck bringen - genauso wie der heutige gestrichene Tagesordnungspunkt 3 d nicht unbedingt von dem Arbeitswillen Ihrer Fraktion, den Sie gestern hier von diesem Pult aus beschrieben haben.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich will nur diese beiden aktuellen Beispiele hier nennen.

Und weiter, Herr Kollege, Sie wissen ganz genau, warum wir nur diesen Antrag eingebracht haben und nicht einen Gesetzentwurf. Wir waren der Ansicht,

dass man über Fraktionsgrenzen hinweg mit einem Gesetzentwurf, insbesondere wenn man einen Systemwechsel angeht, eine gemeinsame Arbeit macht. Wir hatten nicht vor, dies allein tun zu wollen. Das sagt nicht, dass wir es nicht allein könnten - einen solchen Gesetzentwurf. Aber wenn Sie uns dazu vielleicht jetzt auch durch Ihre Bemerkung nötigen wollen, kann ich Ihnen versprechen, es wird so kommen. Weiter: Hätten nicht die aktuellen Affären - z.B. bei VW, sprich Gehalt an Abgeordnete ohne Gegenleistung - Anklage genug sein sollen, auch in Thüringen, so wie in anderen Bundesländern und im Bundestag geschehen, das Thema „Nebentätigkeiten“ und „Nebeneinkünfte“ sowie ihre Offenlegung gegenüber den Bürgern anzuzeigen. Es stimmt, wie Herr Carius sagt, dass hier noch ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht läuft und der Ausgang offen ist - davon gehe ich ja aus. Aber gerade diese offenen Entscheidungen bei den beiden Bundesgerichten und auch die ersten Erfahrungen mit dem Reformprozess in zwei anderen Bundesländern rufen doch gerade danach, dass sich Thüringen intensiver mit der Reform des Abgeordnetenrechts befassen sollte. Diese Bemühungen werden mit der Ablehnung unseres Antrags, mit der Verweisung der beiden Gesetzentwürfe an die Ausschüsse - und sicherlich dann einer späteren Beschlussfassung - jedenfalls für diese Legislatur beerdigt.

Mit den heutigen Anträgen - darauf darf ich noch mal kurz eingehen - schlagen Sie ja bekanntlich vor, einzelne Fragen des Abgeordnetenrechts der gesellschaftlichen Wirklichkeit anzupassen. Dass für uns das gelten soll, was für andere im Land gilt, ist sicherlich nicht zu tadeln, aber dieser Tatbestand wird unsere Kritik an diesen bundespolitischen Entscheidungen, insbesondere an der Rente mit 67 und die vollzogene Rentenkürzung, in keinster Weise beeinflussen. Das, was Sie uns beständig vorwerfen, einen unzureichenden Vergleich zwischen Abgeordneten und Normalbürgern zu machen, tun Sie selbst. Ich behaupte, die jeweiligen konkreten Auswirkungen dieser Gesetzesänderung sind völlig unterschiedlich - Rente mit 67 für Arbeitnehmer und Rente mit 67 für Abgeordnete. Ob das gewollt ist oder nicht, ob man dazu unterschiedliche Ansichten haben kann, so wie ich, gilt es sicherlich in der Ausschussdiskussion zu klären oder könnte man klären.

Verehrte Abgeordnete, was in den letzten Wochen und Monaten nicht alles im Zusammenhang mit unserem Antrag und auch im Zusammenhang mit der Anhörung im Ausschuss diskutiert und dargestellt worden ist, ist teilweise auch schon haarsträubend. Es wurden dabei scheinbar von allen Seiten alle Register gezogen; ich will mich da in mancher Frage gar nicht ausnehmen. Wenn es um die Verdeutlichung von Sachverhalten ging und auch geht, mag das ja auch ein probantes Mittel sein - Überzie

hung. Aber manches wurde aus Unverständnis und manches auch mit der Absicht böswilliger Unterstellung geäußert und aufgeschrieben. Ich bin gebeten worden, dazu öffentlich Stellung zu nehmen, was am 23. Mai 2007 im „Freien Wort“ stand, ich darf zitieren: „Ob Werner Buse die Spende eines Kasten Bieres an einen gemeinnützigen Sportverein in seinem Wahlkreis steuerlich geltend machen dürfte, vermag der Eichsfelder PDS-Abgeordnete nicht schlüssig zu beantworten.“

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da geht es schon los.)