Hinreichend ungenau ist auch die Formulierung der Frist zur Anzeige der Verträge der Kommunen, die gemeinsam mit den Agenturen für Arbeit eine ARGE errichten wollen. Dort ist verändert worden von "zwei Wochen" auf "rechtzeitig". Abgesehen von diesen formalen Fehlern haben wir aber natürlich auch viel bedeutsamere Inhalte im Gesetz, nämlich die Finanzausstattung. Wir haben dazu ja als SPDFraktion hier schon einen Antrag im Parlament zur Diskussion gehabt, der deutlich gemacht hat, wo unsere Richtung hingeht, wo wir der Meinung sind, dass den betroffenen kommunalen Trägern auch Finanzmittel ausgereicht werden sollen. Ich will noch einmal kurz darauf eingehen, was diese 1 Mrd. aus den Umsatzsteueranteilen betrifft. Es ist ja auch
Es wird am Ende von allen Kommunen eingesammelt und das Land wird eben genauso - da sind wir in guter Gesellschaft in Thüringen auch mit anderen Bundesländern...
Nicht mit allen, Frau Diezel, ich muss Sie korrigieren. Ich habe mir sagen lassen, dass zwei Bundesländer das nicht so machen.
Wir reden von Ländern. Nein, nein, wir reden nicht von Schwarz und von Weiß, wir reden von Bundesländern. Da sind sie sich in großer Masse hier auch einig.
Ich finde es noch unverschämter, dass der Ministerpräsident gemeinsam mit den anderen Ministerpräsidenten, auch der neuen Bundesländer oder anderer Bundesländer, zugesagt hat, dass die Einsparungen aus der Wohngeldreform, die das Land nun unzweifelhaft hat, an die Kommunen weitergeleitet werden. Im Frühjahr ist eine Schätzung beim Bund gemacht worden, auch die ist ja von Thüringen mit Zahlen gespeist worden, die ist tiefgerechnet worden. Das muss man so deutlich sagen, die ist tiefgerechnet worden,
obwohl - wie zumindest mir bekannt ist - das für Wohngeld zuständige Ministerium eben diese besagten 33 Mio. ) einmal angesprochen worden, es sind nicht mal zwei Drittel dessen, was an Landesmitteln eingespart wird, die am Ende in den Topf SGB II fließen sollen, und das macht schon ausgesprochen nachdenklich. Deswegen sagen wir auch, wir verlassen uns nicht darauf, was geprüft wird, auch in der CDUFraktion. Auch wir werden einen Antrag einbringen, dass an dieser Stelle im Gesetz eine andere Zahl steht, und wir werden darüber hinaus - auch da möchte ich mich nicht auf jemanden verlassen - einen An
trag einbringen, dass diese Revisionsklausel auch tatsächlich im Ausführungsgesetz stehen wird, denn, meine Damen und Herren auch von der CDU, wenn Sie auch heute als Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nicht einer Änderung der tatsächlichen Zahl zustimmen können, so sollte es möglich sein ich habe das auch mit einer gewissen Genugtuung gehört -, dass man im Nachgang zumindest schaut, dass den Kommunen, die das ausführen müssen und da sind wir ja in einer gewissen Weise auch in Einheit, keiner hat sich gefreut, dass wir dieses Gesetz auch mit diesen Einschränkungen, die im Bundesrat an der Stelle vorgenommen wurden - dieses Gesetz umsetzen müssen. Deswegen werden wir diese beiden Anträge rechtzeitig, damit es nicht wieder zu solchen Diskussionen kommen muss, die Sie im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hatten, deswegen werden wir rechtzeitig diese Gesetzesänderung einbringen und dann, denke ich, können wir ja vielleicht auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu dieser Veränderung des Ausführungsgesetzes bringen. Recht vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, dieses Landesausführungsgesetz, über das wir heute reden, ist eigentlich ein reines Organisationsgesetz. Es ist eigentlich deswegen nötig, weil der Bund nicht direkt Geld an seine Kommunen überweisen kann. Das ist aus verfassungsrechtlichen Gründen immer nur über das Land möglich. Ich darf hier darauf verweisen, dass es sich bei dem Hartz-IV-Gesetz um ein Bundesgesetz handelt, denn was hier von den Vorrednern diskutiert wurde, da hat man mitunter den Eindruck, als wäre hier ein Gesetzeswerk des Landes, das in großen Teilen zu korrigieren wäre, durch den Landesgesetzgeber erlassen worden. So ist das nicht. Wir setzen also nur eine Bundesgesetzgebung um.
Nun kann man sicherlich zu den drei Teilen, die dieses Gesetz in den Finanzbeziehungen besonders regelt, auch so seine Probleme haben, weil das Procedere ja relativ kompliziert ist. Frau Enders, was Sie gesagt haben zu dieser 1 Mrd.
Länder letztendlich gefunden werden. Es ist aus dem Umsatzsteueraufkommen gemacht worden, wo jedes Land seinen Anteil hereinbringt, und da ist eben auch der Freistaat Thüringen mit einem Eigenanteil von 28 Mio. $ !7# / Enders, muss man schon mal abziehen, dann kommt nämlich eine ganz andere Summe raus, ich kann Sie Ihnen auch nennen, 148 Mio. ( mal, auch für diese Regelung, dass diese Milliarde überhaupt umverteilt wird, haben sich die neuen Länder und namentlich auch die Thüringer Landesregierung erst maßgeblich eingesetzt, sonst gäbe es ja diese Regelung, die Sie heute so beklagen, als würden die Länder ihre Kommunen über den Tisch ziehen, gar nicht und wir bräuchten uns gar nicht über eine zusätzliche Entlastung der Kommunen aus diesem so genannten SoBEZ, also auch dieses Wort ist ja schon eine Erfindung, da geht es einem schon kalt den Rücken runter. Vielleicht für die Journalisten, es könnte auch als Unwort des Jahres genannt werden. Aber das Finanzierungssystem ist klar und eindeutig und auch das, was die Landesregierung hier im Gesetz vorschlägt, ist einfach so sachgerecht.
Herr Gerstenberger hat dann zu einer zweiten Geschichte vorhin in dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt so wilde Rechnungen angestellt und hat gemeint, die freiwillige Verpflichtung der Landesregierung, ihre Ersparnis beim Wohngeld an die Kommunen weiterzugeben, wäre in dieser Höhe nicht umgesetzt. Es gibt ein Finanztableau des Bundes. In diesem Finanztableau werden diese 20 Mio. als Einsparung für Thüringen vorgegeben. Wie sich diese Summe berechnet, das sage ich auch ganz offen, entzieht sich meiner Kenntnis, rückt aber auch der Bund mit genauen Informationen leider nicht heraus. Dass wir diese Summe überhaupt vom Bund haben, da sind wir schon ein ganzes Stück weiter, und wir geben diese Summe voll an die Kommunen weg. Was Herr Gerstenberger eben auch völlig falsch dargestellt hat, es ist nicht so, dass es in Zukunft keine Wohngeldempfänger mehr gibt. Es gibt auch Wohngeld beispielsweise für Leute, die normale Einkommen beziehen, gar nicht in das ALG II auch zukünftig hineinfallen. Dieses Wohngeld muss weiter vom Land gezahlt werden.
Und für die Damen der SPD: Wenn Sie auch an dieser Summe herummäkeln, damit betonen Sie ja, dass Ihr Bundesgesetz eigentlich völliger Unsinn ist. Denn wenn ich jetzt mal voraussetze, dass dieses Bundesgesetz Wirkung zeigt und wirklich Leute aus der Arbeitslosigkeit in Arbeit kommen und vielleicht sich im unteren Einkommensbereich bewegen, dann entstehen ja automatisch zusätzliche Wohngeldansprüche für diese Leute, die natürlich seitens des Landes bedient werden müssen. Und da alles, was wir hier reden, eigentlich nur auf Schätzzahlen beruht, eine genaue Zahl weiß weder der Thüringer
Gemeinde- und Städtebund, weiß nicht die Bundesregierung, wissen nicht die Kommunen und wissen wir auch als Landesgesetzgeber nicht, halte ich es für völlig redlich, hier an dieser Stelle erst mal von der Zahl des Finanztableaus der Bundesregierung auszugehen. Ich signalisiere auch deutlich Gesprächsbereitschaft. Wird die Entlastung für den Landeshaushalt wesentlich größer sein als diese 20 Mio. ' % % man mit diesem zusätzlich eingesparten Geld verfährt. Ich persönlich sage aber, ich sehe das nicht. Die Bundesregierung hat sich schon in vielen Fragen verschätzt und ich vermute halt, leider auch hier wieder.
Der dritte Teil, das sind diese 2,5 Mrd. ( ' das ist auch von keinem der Vorredner hier gesagt worden, die man durch die 29,1 Prozent den Kommunen als Einsparung auch weitergeben wollte. Ich denke, auch das ist eine Sache mit der Revision, die dort auch im Gesetzeswerk vorgegeben ist. Ob diese Entlastung so kommt, ich persönlich mache dort auch ein Fragezeichen hin. Aber auch das ist eine Entlastung, die der Bund den Kommunen zugesagt hat, und das muss man auch dann erst bewerten, wenn es spitz abgerechnet ist. Ich kann den Thüringer Kommunen nur empfehlen, rechtzeitig wirklich eine genaue Nachweisführung, auch haushalterisch das richtig darzustellen, zu führen und somit auch eine sehr schnelle spitze Abrechnung zu ermöglichen. Dann werden wir sehen, wie das Ergebnis dieser Abrechnung aussieht. Ich denke, dieses Finanzierungsgesetz, das wir heute verabschieden müssen, ist in dieser Form sachgerecht. Ich bitte um Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten... Doch, zunächst Herr Abgeordneter Kuschel, bitte schön, und dann die Ministerin.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die jetzigen Ausführungen von Herrn Wehner bedürfen doch einer Klarstellung, insbesondere dass er ja zum Mittelpunkt seiner Rede den Solidargedanken zwischen den westdeutschen und den ostdeutschen Kommunen gemacht hat. Ich bin davon überzeugt, dass Sie es eigentlich besser wissen, dass es also bei dieser Finanzierung der Mehrbelastungen der ostdeutschen Kommunen nicht um einen Solidarausgleich zwischen westdeutschen und ostdeutschen Kommunen gehen kann, denn die bisherigen Wohngeldregelungen und auch die bishe
rige Zuständigkeit betraf in erster Linie staatliche Aufgaben, die die Kommunen wahrgenommen haben. So bleibt es auch im Wesentlichen jetzt. Dafür müssen die Länder, weil es der Bund nicht direkt machen kann, er hat es einmal durchbrochen bei der Grundsicherung bisher, aber im Grundsatz verfassungsrechtlich sind die Länder dann verpflichtet, einen entsprechenden Ausgleich vorzunehmen. Insofern ist Ihre Argumentation, dass durch das gewählte System angeblich ein Solidarausgleich zwischen westdeutschen und ostdeutschen Kommunen stattfindet, höchstens eine theoretische. Verfassungsrechtlich ist es eindeutig klar, sind die Mehraufwendungen, die für die Kommunen entstehen, auszugleichen. Das ergibt sich aus dem Konnexitätsprinzip und darauf muss immer wieder hingewiesen werden. Und Frau Ministerin hat in der besagten Pressekonferenz auf Nachfrage ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die 28 Mio. beitrag in irgendeiner Art und Weise zu bezeichnen sind, sondern es geht um 28 Mio. rechnen von denen, was Thüringen über den Bund zugewiesen bekommt. Wenn wir immer wieder diese Argumentation aufmachen, dass wir sagen, angeblich würde das Land hier nur eine Art Durchreicherfunktion spielen, also, wenn wir das ernst nehmen, dann geht es nicht, dass dann das, was im Bundesund Länderausgleich verrechnet wird, noch mal zwischen Land und Kommunen in gleicher Weise gegengerechnet wird. Zum Schluss bleibt es dabei, die 28 Mio. > kommt das, was Sie im Finanzausgleich im nächsten Jahr planen. Also, wir können auch über die 28 Mio. andererseits - jetzt sind nicht mehr 250, sondern 190 Mio. $ ' 1 munen von einer Tasche in die andere. Ich erinnere an die gleich gelagerte Diskussion in der Vergangenheit zur Auftragskostenpauschale. Das ist ähnlich vergleichbar. Da ist das Land nur einer Verfassungsklage entgegengekommen und hat gesagt, wir erhöhen deshalb die Auftragskostenpauschale und haben es aber innerhalb des Finanzausgleichs gemacht und damit den Kommunen von einer Tasche in die andere. Denen ist also nicht geholfen.
Die PDS bleibt bei ihrer Forderung: Ein vollständiger Lastenausgleich im Zusammenhang mit Hartz IV und der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Danke.
Herr Kuschel, stimmen Sie mir zu, dass es diese Sonderbedarfszuweisung, diese 1 Mrd. - nicht gab in dem Gesetzentwurf Hartz IV und dass diese Regelung deswegen eingeführt wurde, weil man in den neuen Bundesländern gesagt hat, dass die Entlastung in den neuen Bundesländern, weil es mehr Arbeitslosenhilfeempfänger gibt, hier nicht so stark sein wird bei den Kommunen, dass dieses Verfahren also schon eingeführt wurde, um die speziellen strukturellen Probleme der neuen Bundesländer zu lösen oder stimmen Sie mir da nicht zu?
Sie haben ja wieder eine Suggestivfrage gestellt, aber das ist ja in dem Haus üblich. Darin habe ich Ihnen überhaupt nicht widersprochen. Selbstverständlich war das ursprünglich nicht vorgesehen und es ist gut so, dass dieser unterschiedliche Lastenausgleich erfolgt ist. Aber Sie haben es so dargestellt, als würde es sich um eine Art Solidarpakt zwischen westdeutschen und ostdeutschen Kommunen handeln.
Die Belastung ist dort unterschiedlich, aber in der Verantwortung ist der Bund in Zusammenhang mit dem Land. Das ist doch das Problem. Und da können Sie doch jetzt nicht Verrechnungsmodelle zwischen Bund und Land einfach darauf transferieren und können als Argument, dass es angeblich die Kommunen über den Umweg der Umsatzsteuer die westdeutschen Kommunen an die ostdeutschen zahlen, dagegen verwahren wir uns, dass hier durch Ihre Argumentation die Verantwortung des Bundes und des Landes zurückgenommen wird. Das lehnen wir ab.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich war sehr dankbar und erfreut beim Beitrag von Frau Taubert, dass sie das mit den 176 Mio. und auch mit den unterschiedlichen Be- und Entlastungen der Kommunen in den alten und neuen Ländern so dargestellt hat, genau wie es auch der Bund in seinem Finanztableau dargestellt hat. Herr Wehner hat es noch mal dargestellt.
Herr Kuschel, vielleicht zur Nachhilfe noch mal: Die alten Länder zahlen ein, genau wie die neuen Län
der. Die alten Länder holen sich dieses Geld über den Kommunalen Finanzausgleich von ihren Kommunen und verrechnen es mit ihren Kommunen wieder, weil die Kommunen in den alten Ländern mehr davon partizipieren, weil sie mehr Sozialhilfeempfänger haben, die jetzt in das ALG II gehen, als die Kommunen in den neuen Ländern. Das zu den Be- und Entlastungen. Und auch der Bund geht in seinem Finanztableau, das heute mehrfach zitiert worden ist, von diesen Nettozahlungen aus, eindeutig.
Dann vielleicht noch eine ganz kurze Bemerkung, weil ich es schwer ertragen konnte. Am MecklenburgVorpommener Wesen oder an Herrn Holters Wesen soll das Land genesen. Schauen Sie doch bitte mal, was Mecklenburg-Vorpommern mit seinem Kommunalen Finanzausgleich 2005 macht. Die streichen auch in dreistelliger Millionenhöhe. Vielen Dank.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kämen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ist es richtig, dass von Seiten der PDS auch der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beantragt wurde? Dann kämen wir jetzt zur Abstimmung.
Wer dafür ist, diesen Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Wer dafür ist, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Damit ist mit Mehrheit die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung, wer dafür ist, an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Auch diese Überweisung ist mit Mehrheit abgelehnt.
Damit wird der Gesetzentwurf ausschließlich im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und wir brauchen dann auch nicht über die Federführung abzustimmen. Ich beende den Tagesordnungspunkt 5.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer sozialrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/314 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, soziale Sicherheit gehört zu den Grundwerten unserer Gesellschaft. Sie ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Damit die sozialen Sicherungssysteme funktionsfähig bleiben, müssen sie auch den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen halten wir an dem Ziel fest, den Betroffenen eine optimale Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu sichern. Um die Eingliederungshilfe optimaler zu gestalten, hatten wir in 2003 den Weg beschritten, die Angebote der Eingliederungshilfe aus einer Hand zu gewähren. Nur so können diese Angebote bestmöglich am konkreten Hilfebedarf der Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden. Mit dem Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Sozialhilfe vom 20. Mai 2003 hatte die Landesregierung daher die gesamte ambulante, teil- und vollstationäre Hilfegewährung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten im eigenen Wirkungskreis der Kommunen zusammengeführt. Mit dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch knüpfen wir an diese Regelung an. Ziel der Zusammenführung war und ist, eine zeit-, orts- und bürgernahe Hilfegewährung zu sichern. Damit ist eine größtmögliche Effizienz möglich und wir stärken den Vorrang der offenen Hilfe. Die Zusammenführung der ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen ermöglicht es den örtlichen Sozialhilfeträgern, die ambulanten Strukturen weiterzuentwickeln und Effizienz mit den teil- und vollstationären Strukturen zu verzahnen. Und dass dies zunehmend geschieht, ist eine gute Entwicklung.
Mein besonderer Dank für die gute Umsetzung gilt insbesondere den örtlichen Sozialhilfeträgern und den Einrichtungsträgern. Sie haben auch dafür Sorge getragen, dass die laufenden Hilfen reibungslos weiter gewährt wurden. Damit wir diesen Weg erfolgreich fortsetzen können, ist es erforderlich, die bisherigen Regelungen den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Das Bundesgesetz zur Ein
ordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch ordnet das bisherige Sozialhilferecht mit Wirkung vom 1. Januar 2005 als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch ein. Das Bundessozialhilfegesetz wird damit in seiner jetzigen Fassung aufgehoben. Ebenfalls aufgehoben wird das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom 26. Juni 2001. Seine Regelungen werden ebenfalls in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch übernommen.