Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit Beginn des kommenden Jahres setzt die Bundesregierung mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe einen weiteren Schritt ihrer Arbeitsmarktpolitik um. Es wird eine neue Leistung eingeführt, die so genannte Grundsicherung für Arbeit Suchende. Träger dieser Leistungen sind die Bundesagentur für Arbeit, die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Reform hat zwei Ziele: Zum einen steht der Grundsatz des Förderns und Forderns von Arbeit Suchenden im Vordergrund mit dem Anspruch, die Eingliederung in die Arbeit zu verbessern. Zum anderen ist ein wesentlicher Teil die Entlastung der Kommunen bundesweit in Höhe von 2,5 Mrd. ( den vergangenen Wochen stand meines Erachtens zu Unrecht stets nur der fiskalische Aspekt im Vordergrund. Wenn wir das erste Ziel, die verstärkte Eingliederung in Arbeit, nicht schaffen und dies misslingt, wird zwangsläufig auch das zweite Ziel nicht erreicht. Das hätte dramatische Folgen für uns alle. Wir als Landesgesetzgeber haben die Aufgabe, die bundesgesetzlichen Regelungen, soweit erforderlich, im Landesgesetz umzusetzen. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf regelt zum einen die Fragen der Aufsicht, hier ist - mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt - diese Regelung in das Gesetz eingebracht worden. Zum anderen regelt es die finanziellen Ausstattungen der Leistungsträger. Hieran erhitzen sich die Gemüter. In den vergangenen Wochen wurden uns zum Teil fast utopisch anmutende Berechnungen präsentiert.
Bevor ich aber zu den Einzelregelungen Stellung nehme und die Position der Landesregierung erläutere, möchte ich noch eines betonen: Wir haben es im Jahr 2005 mit neuen Strukturen, neuen Gesetzen und neuen Zuständigkeiten zu tun. Mehrere Millionen Menschen mit ihren Familien sind betroffen. Die kommunikative Vorbereitung der Bundesregierung, aber auch der Bundesagentur für Arbeit war anfangs katastrophal. Die Menschen waren verunsichert, aber auch die Kommunen müssen als Leistungsträger in kürzester Zeit mit den von ihnen geforderten Aufgaben zurechtkommen. Wichtig war und ist, für die Ziele der Reform zu werben und bestehende Unsicherheiten abzubauen. Alle Zahlen, die mit der Wirkung der Reform besprochen wurden und zu tun haben, sind bisher nicht belegt und sind Schätzungen. Deshalb ist es gut, dass das SGB II Revisionstermine aufgenommen hat, und zwar auf Druck der Länderkammer im Vermittlungsausschuss, mit dem Ziel, die Gesamtentlastung der Kommunen zu sichern. Denken Sie an die Ausgangslage. Es gab und gibt leider noch keine kommunale Finanzreform, obwohl seit 8 Jahren von der Bundesregierung versprochen. Deswegen hat man dieses Gesetz mit genutzt, um Entlastungen für die Kommunen zu vereinbaren.
Nun zu den finanziellen Transaktionen: Die Kommunen in den neuen Ländern sind durch die Reform stärker belastet. Wir haben mehr Arbeitslosenhilfeempfänger und weniger erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger als die alten Länder. Besonders unser Ministerpräsident hat darauf im vergangenen Jahr in der Diskussion immer wieder hingewiesen. Daher werden in den neuen Ländern die Entlastungen durch den Wegfall der Sozialhilfe für Kommunen vergleichsweise gering sein. Um diese Benachteiligung zu kompensieren, gibt es einen Ausgleichsmechanismus auf Länderebene, in den der Bund nur formal einbezogen ist. Alle Länder, alt wie jung, zahlen jedes Jahr bis 2009 aus ihrem Umsatzsteueranteil insgesamt 1 Mrd. se dann den jungen Ländern zur Verfügung. Technisch geht das wie folgt: Der Bund behält aus dem Länderanteil an der Umsatzsteuer 1 Mrd. leitet diese als Sonderbedarfszuweisung des Bundes an die neuen Länder weiter. Das ist aber nur der Name, es ist kein Bundesgeld. Es sind die Länder, junge wie alte, die dies und vor allen Dingen dann in der Umrechnung von den alten Ländern zu ihren Kommunen aufbringen. Thüringen erhält jährlich 176 Mio. Davon muss es aber selber 28 Mio. = rechnung aufbringen. Im Saldo sind das 148 Mio. die wir an unsere Kommunen weiterleiten. Ich weiß, die kommunalen Spitzenverbände haben alles gefordert, mittlerweile gibt es auch ein Schreiben des Landkreistags, der unsere Berechnung und die Grundlage der Tabelle anerkennt. Aber letztlich betrifft die Finanzierung nur die Länderebene und die Kom
munen. Alle neuen Länder ziehen ihren Finanzierungsanteil vor der Weiterleitung ab. Unsere Reformationen sind, dass auch die neue Brandenburger Regierung dies macht. Es ist ein Ausgleich zwischen den mehr entlasteten Kommunen in den alten Ländern zu den nicht so entlasteten und mehr belasteten Kommunen in den neuen Ländern.
Zum Zweiten: Der Bund beteiligt sich mit 29,1 Prozent an den Kosten für Unterkunft und Heizung, also der neuen kommunalen Leistung nach dem SGB II. Hieraus erhalten die Thüringer Kommunen entsprechend den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses 110 Mio. 0 ) @ für die Revisionstermine am 1. März 2005 und am 1. Oktober 2005 sowie zu den Folgeterminen festgestellt wird, dass die geplante Entlastung der Kommunen nicht erreicht wird, bessert der Bund an dieser Stelle nach. Bundesweit sichert der Bund die Entlastung von 2,5 Mrd. $ &(( für die Kommunen eine Garantie. Eine Regionalisierung der Entlastung der Kommunen ist im Bundesgesetz allerdings nicht vorgesehen. Der Vermittlungsausschuss hat sich jedoch zu einer regionalisierten Übersicht der finanziellen Auswirkungen nach Harz IV verständigt. Danach sollen die Thüringer Kommunen um 40 Mio. lastet werden. Diese Übersicht vom Bundesfinanzministerium und vom Bundeswirtschaftsministerium ist die Grundlage für das Revisionsverfahren. Deshalb wollen wir uns an diese Datenbasis halten. Die nähere Umsetzung des Revisionsverfahrens wird zurzeit in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums konkretisiert. Schließlich steht den Kommunen noch ein Betrag zur Verfügung, der sich unter anderem an der Landeseinsparung beim Wohngeld ergibt. Wir stellen hier auch den im BundLänder-Tableau festgelegten Betrag von 20 Mio. Er errechnet sich aus der Position, die der Bund im Finanztableau zugrunde gelegt hat. Die Berechnungen basieren dann auf der Revision. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen dieses Berechnungsverfahren ab und fordern die geplanten, geschätzten, eventuellen 33 Mio. 2 Sie vergessen dabei, dass in die Revision des Bundes den Kommunen alle sonstigen Einsparungen mit angerechnet werden und sich der Bund durch diese Gegenrechnung schönerrechnen kann, erleichtern kann. Wir wollen, dass bei den Revisionen die Ausgangsposition, das Bundestableau zugrunde gelegt wird und die tatsächlichen Zahlen auf den Tisch kommen. Ich verkenne nicht - und ich habe vorhin in meiner Rede darauf hingewiesen -, dass wir nicht vollständig gesicherte Daten haben. Wir wissen heute noch nicht, wie viele von den erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern genau in das AL II gehen. Deswegen, so wie ich das in der Haushaltsrede gesagt habe, hat die Landesregierung sich auch mit der Fraktion und auch vergangene Woche in
dem Gespräch mit den Spitzenverbänden darüber verständigt, dass wir eine Revision auch dieses Punktes, nachdem der Bund sein Finanztableau auf den Tisch gelegt hat, bei den 20 Mio. in Erwägung ziehen. Wir werden darüber sicher im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren. Wir wollen, dass die Kommunen unseres Freistaats mit dieser Reform nicht allein gelassen werden. Wir stehen zu unseren Kommunen, aber wir lassen den Bund nicht aus seiner Verantwortung. Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf. Für die Fraktion der PDS hat sich Frau Abgeordnete Enders zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die so genannten Harz-IV-Reformen werden unterschiedlich bewertet. Nicht nur die PDS lehnt diese Reformen ab, auch die Kommunen äußern hier berechtigte Bedenken. Mit Harz IV wird weder etwas wirksam gegen die Arbeitslosigkeit getan noch eröffnen sich tatsächliche Perspektiven für die Betroffenen. Vielmehr hat man den Eindruck, die Arbeitslosen sollen bekämpft und durch statistische Tricks soll die Arbeitslosigkeit reduziert werden. Aber die hohe Arbeitslosigkeit in dieser Bundesrepublik und in Thüringen hat ihre Ursachen nicht darin, dass die Arbeitslosen nicht arbeiten wollen oder zu hohe Ansprüche an eine Beschäftigung stellen; nein, es gibt einfach zu wenige Arbeitsplätze, weil insbesondere die Kaufkraft, die Nachfrage im Inland stagniert, die öffentliche Hand und die Kommunen zu wenig investieren
und die etablierten Parteien nicht bereit sind, die Veränderungen in der Arbeitswelt anzuerkennen. Es ist eine Tatsache, Wachstum allein wird das Arbeitsmarktproblem nicht lösen. Es wird Wachstum geben müssen, das ist sicherlich unstrittig, aber ebenso muss über neue Beschäftigungsfelder und über die Neudefinition der Arbeit nachgedacht werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, SPD und CDU wollen sich mit Hartz IV zu großen Teilen der Verantwortung für die Massenarbeitslosigkeit entledigen und diese Verantwortung auf die Kommunen übertragen. Sie wollen - und das betone ich auch heute hier wieder -, dass die Kommunen die Endlagerstätten der Arbeitslosigkeit werden und dass
dies die Kommunen nicht widerstandslos hinnehmen, das ist doch klar. Andererseits sind die Kommunen bereit, die ihnen zugewiesenen Einzelmaßnahmen umzusetzen, dies jedoch nicht um jeden Preis. Ich will auch nicht verhehlen, dass die Kommunen durchaus die richtige Ebene für wirksame Beschäftigungspolitik sind, dies aber nur dann, und zwar nur dann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen würden. Doch gerade diese stimmen nicht und werden auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht besser. Im Gegenteil, die Landesregierung will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf skandalöse Weise die Kommunen finanziell über den Tisch ziehen und den Landeshaushalt sanieren. Doch dieses Vorhaben wird nicht widerstandslos umzusetzen sein.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf belegt die Landesregierung zum wiederholten Mal, dass bei ihr die Uhr offenbar etwas anders tickt. Dieser Eindruck drängt sich mir auf, haben doch noch am 9. September 2004 zunächst Finanzministerin Diezel und einen Tag später Wirtschaftsminister Reinholz hier von diesem Platz aus verkündet, demnächst werde dem Landtag ein Landesausführungsgesetz zum SGB II vorgelegt. Aus diesem "demnächst" sind inzwischen zwei Monate geworden, denn der Gesetzentwurf, der jetzt endlich in den Landtag eingebracht wurde, trägt das Datum 2. November 2004. Angesichts dieses ministeriellen Arbeitseifers frage ich mich, wie lange man denn warten muss, wenn die Landesregierung ankündigt, sie werde etwas später erledigen? Wahrscheinlich ist dann der berühmte Sankt-Nimmerleins-Tag gemeint.
Doch die Sache ist viel zu ernst und es wurde hier an dieser Stelle natürlich auch viel wertvolle Zeit verloren. Denn das Ausführungsgesetz muss, das ist auch der Landesregierung bekannt, am 1. Januar 2005 in Kraft getreten sein. Für eine sachgerechte Bearbeitung in den Ausschüssen, betroffen sind aus meiner Sicht mindestens der Wirtschaftsausschuss, der Sozialausschuss und der Finanzausschuss, bleibt dafür kaum noch Zeit. Ich möchte diesen ganz speziellen Thüringer Weg mit dem Herangehen in Mecklenburg-Vorpommern vergleichen, dessen Arbeitsminister genau vor einer Woche anlässlich einer Podiumsdiskussion auf Einladung der PDS-Fraktion zur Wirtschaftsförderung gesprochen hat. In Mecklenburg-Vorpommern hat das Landesparlament den Gesetzentwurf der SPD/PDS-Koalition längst beschlossen. Das ist schon im September geschehen. Dem sind umfangreiche öffentliche Beratungen mit den Betroffenen und Beteiligten vorangegangen und bereits am 23. August, als die Thüringer Landesregie
rung noch überlegen musste, mit welchen Botschaften der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung die Thüringer überrascht, wurde der Entwurf des dortigen Ausführungsgesetzes vorgestellt und mit Bürgermeistern, Landräten und regionalen Agenturen für Arbeit diskutiert. Diesen dialogorientierten Prozess - auch Frau Diezel, wenn Sie vorhin davon gesprochen haben, dass dieser stattgefunden haben soll -, den kann ich nicht erkennen. Wie sonst muss ich die kritischen Stellungnahmen des Gemeinde- und Städtebundes oder des Thüringer Landkreistages bewerten?
Der Thüringer Landkreistag äußert in seiner Resolution, das Land wolle sich mit dem Verfahren, das im vorliegenden Gesetzentwurf festgeschrieben ist, zulasten der Kommunen bereichern. Der Landkreistag meint damit beispielhaft die zu geringe Entlastung der Kommunen beim Wohngeld. Ähnlich äußert sich auch der Gemeinde- und Städtebund. Die Landesregierung will aus seiner Entlastung von Wohngeldverpflichtungen den ab Januar dafür zuständigen kommunalen Leistungsträgern die berühmten und heute schon mehrmals erwähnten 20 Mio. nur weitergeben. Das Land werde jedoch um 33 Mio. entlastet, führen die kommunalen Spitzenverbände aus. Wenn man sich mal die Zahlen des Nachtragshaushalts ansieht und diese zugrunde legt, wird noch deutlicher, dass das Land die eingesparten Mittel beim Wohngeld lieber einbehält, anstatt es an die Kommunen weiterzureichen.
122,4 Mio. für das Wohngeld, weitere 20 Mio. 4 als überplanmäßige Ausgabe bereits angezeigt, in Summe also 142,4 Mio. $ nach in diesem Jahr 71,2 Mio. 0 an Wohngeld aufbringen. Bei dieser Summe wird doch klar, dass die von den kommunalen Spitzenverbänden genannten 33 Mio. eher noch als viel zu gering anzusetzen sind.
Da klingeln selbst bei den CDU-Landräten die Alarmglocken. Ich denke da nur an den Ilm-Kreis-Landrat, der hat ja dazu recht deftige Worte gefunden, der spricht nämlich an dieser Stelle von Betrug an den Kommunen. Unabhängig davon, wie die Zahlen letztendlich konkret aussehen, Fakt bleibt, das Land bricht seine Zusage und reicht die Einsparungen beim Wohngeld nicht 1:1 an die Kommunen weiter. Das ist nicht hinzunehmen und deshalb kündige ich bereits an dieser Stelle an, dass unsere Fraktion einen
Frau Diezel, Ihren Hinweis auf Einarbeitung einer Revisionklausel nehmen wir zur Kenntnis. Ich frage mich allerdings, warum diese nicht schon jetzt in den Gesetzentwurf mit eingearbeitet worden ist.
(Zwischenruf Althaus, Ministerpräsident: Das hat nichts mit Bundesgeld zu tun, machen Sie sich erst mal kundig.)
Das sind Mittel, die hier an dieser Stelle auch durchgereicht werden müssen. Und diese Bundesmittel müssen den Kommunen ganz einfach auch zur Verfügung gestellt werden.
Aber haben Sie keine Sorge, Frau Diezel, das kann ich an dieser Stelle auch als Bürgermeisterin sagen, die Kommunen wissen längst, dass sie auf die Solidarität der Landesregierung nicht mehr bauen können. Vertrauen in diese Landesregierung zu haben, bedeutet auf trügerischen Sand zu bauen.
Da interessiert es die Verantwortlichen der Landesregierung auch nicht mehr, dass Sie, Herr Ministerpräsident Althaus, einst zugesichert haben, die gesamte Entlastung durch Hartz IV an die Kommunen weiterzugeben. Ich fordere Sie auf, halten Sie ihr Wort den Kommunen gegenüber, Herr Ministerpräsident, Sie muten ihnen nämlich auch ohne diese ungenierte Bereicherung schon genug zu.
Bedenken Sie, zerstörtes Vertrauen entzieht jedem Dialog die Basis und wir brauchen den Dialog mit den Kommunen, wenn ich nur an den Haushalt 2005 denke.
Meine Damen und Herren, während einer Pressekonferenz hat Ministerin Diezel auch darüber hinaus ein wenig aus dem Nähkästchen geplaudert. Die Landesregierung erwägt, so war es ihren Worten damals in der Presserunde zu entnehmen, den Kommunalen Finanzausgleich zu kürzen. Bis zu 190 Mio. sind dabei im Gespräch. Als Grund wurden hier ausgerechnet die Bundeszuweisungen angeführt, die die Kommunen finanziell entlasten sollten. Schon kommen die Verwalter eines heruntergewirtschafteten Landeshaushalts auf die Idee, gleich noch einmal kräftig bei den Kommunen zuzuschlagen, denen es ja viel zu gut geht nach ihren Aussagen. Dieser Mehrfachbetrug an den Kommunen muss einfach verhindert werden. Der Blick wieder nach Mecklenburg-Vorpommern zeigt erneut einen anderen Umgang, den wir auch für die Thüringer Kommunen fordern. Die Entlastung der Kommunen soll, und so sagt es das dortige Gesetz, ausdrücklich die Investitionskraft der Kommunen stärken. In Thüringen hingegen wecken diese zusätzlichen Mittel demgegenüber die Begehrlichkeit der Landesregierung, die ihren maroden Haushalt sanieren will.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Kommunen wollen trotz der Kritik und Bedenken an Hartz IV ihren Beitrag leisten, dass die Betroffenen ab 1. Januar 2005 die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Dabei deutet vieles darauf hin, dass die ursprünglich prognostizierten Einsparungen für die Kommunen nicht kommen werden. Die Bundesregierung hat hier für die Thüringer Kommunen 40 Mio. prognostiziert. An diese Zahlen glaubt zwischenzeitlich nicht einmal mehr die Landesregierung. Umso bedeutsamer ist es, dass das Land seine ursprünglichen Zusagen einhält, nämlich sowohl die zusätzlichen Bundesergänzungszuweisungen als auch die Einsparungen des Landes beim Wohngeld vollständig an die Kommunen durchzureichen. Wenn Sie das nicht tun, tragen Sie dazu bei, dass die Kommunen wie so oft die Verlierer so genannter Reformen in diesem Land sind. Der vorliegende Gesetzentwurf kann deshalb durch unsere Fraktion keinesfalls mitgetragen werden. Wenn Sie unsere Zustimmung haben wollen, dann müssen Sie Ihre eigenen Zusagen einhalten. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, auch wenn es wehtut, ich will es gern noch einmal wiederholen. Es sind noch knapp sieben Wochen bis zum 1. Januar 2005, dem Tag, an dem das SGB II in Kraft tritt. In drei Wochen werden wir voraussichtlich das Ausführungsgesetz hier mit irgendeiner Mehrheit verabschieden. Wir müssen zur Kenntnis nehmen - das ist nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern so gelaufen, sondern es ist zum Beispiel auch in NRW passiert -, dass bereits Anfang Juli der Gesetzentwurf zum Ausführungsgesetz da war, unser Gesetzentwurf kam Schlag zwei Monate später, aber wir sind es ja gewöhnt, das will ich ausdrücklich sagen. Ich habe schon in meiner kommunalen Tätigkeit Wetten abgeschlossen. Zum 15. Dezember werden immer noch Gesetze im Landtag verabschiedet, die weit reichende finanzielle und Verwaltungsaufgaben beinhalten, und wir haben sie zum kommenden 01.01. umzusetzen. Dass das gelungen ist in vielen Fällen, das hat was mit Flexibilität im kommunalen Bereich zu tun und nicht mit der Landesregierung.
Wir haben aber in dem Gesetzentwurf auch einige Passagen drin, die es schwer machen, zum 01.01. dieses Ausführungsgesetz umzusetzen, denn den Kommunen bleiben - es werden ja wahrscheinlich nur zwei sein, Eichsfeldkreis und Jena - gerade mal ein bis zwei Tage, um dem zuständigen Ministerium noch rechtzeitig anzuzeigen, wenn sie einer anderen juristischen Person diese Verwaltungsaufgabe übertragen wollen. Dann haben sie kaum noch Zeit, auch diese Beleihung zu veröffentlichen, es drohen also Rechtsfehler im Verfahren, wenn man dieses Gesetz hier in den Passagen so verabschiedet. Man muss schauen, dass man auch noch zum 01.01. den Bescheid am Betroffenen hat. Ich kann nur raten, im zuständigen Ministerium schon mal eine Urlaubssperre aussprechen.
Hinreichend ungenau ist auch die Formulierung der Frist zur Anzeige der Verträge der Kommunen, die gemeinsam mit den Agenturen für Arbeit eine ARGE errichten wollen. Dort ist verändert worden von "zwei Wochen" auf "rechtzeitig". Abgesehen von diesen formalen Fehlern haben wir aber natürlich auch viel bedeutsamere Inhalte im Gesetz, nämlich die Finanzausstattung. Wir haben dazu ja als SPDFraktion hier schon einen Antrag im Parlament zur Diskussion gehabt, der deutlich gemacht hat, wo unsere Richtung hingeht, wo wir der Meinung sind, dass den betroffenen kommunalen Trägern auch Finanzmittel ausgereicht werden sollen. Ich will noch einmal kurz darauf eingehen, was diese 1 Mrd. aus den Umsatzsteueranteilen betrifft. Es ist ja auch