Protocol of the Session on May 3, 2007

Meine Damen und Herren, neben dieser politischen und praxisnahen Betrachtung muss der Gesetzentwurf aber auch aus unserer Sicht vor allem verfassungsrechtlich bewertet werden. Jede und jeder von uns weiß, dass Stichtagsregelungen immer problematisch sind, weil zu Recht die Frage gestellt wer

den muss, warum gerade dieser Tag der entscheidende Tag sein soll. Vielleicht erfahren wir ja heute auch eine entsprechende Antwort darauf. Leider vermisste ich auch eine kurze Begründung - Sie haben sie nicht genannt, aber in den Worten der Frau Stauche ist diese Frage auch aufgetaucht -, wie Sie diese Sachlage bewerten wollen. Warum sind nach Ihrer Auffassung nur bis Dezember 1996 einigungsbedingte Probleme entstanden? Im Bereich des Rentenrechts wirken diese Probleme auch danach bis noch weit in die Zukunft fort. Die auslaufende Befristung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes wird bereits in diesem Sommer massive Probleme hervorrufen, weil eine Fristverlängerung, für die wir uns im letzten Plenum mit einem eigenen Antrag ausgesprochen haben, eben hier in diesem Hause keine Mehrheit gefunden hat. Die einigungsbedingten Probleme mit den Garagengrundstücken sollten auch mit einer Stichtagsregelung gelöst werden, verbunden mit der Hoffnung, dieses angeblich einigungsbedingte Problem hätte sich inzwischen gelöst, was aber nicht der Fall ist. Hinsichtlich der sogenannten Datschen liegt die einigungsbedingte Übergangslösung mit einem Stichtag noch ein paar Jahre vor uns.

Wie also sind Sie darauf gekommen, den 31. Dezember 1996 als geeignet zu betrachten, um Straßenausbaubeiträge rückwirkend zu rechtfertigen oder nicht, zumal die Aufbewahrungsfrist nur sechs Jahre beträgt? Weshalb also wollen Sie rückwirkend für zehn Jahre eine Regelung im Gesetz? Wir halten diese unbegründete Stichtagsregelung für praxisfern, bürgerunfreundlich und zudem bedenklich, auch hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Nun noch ein Wort zu Ihnen, Kollegin Taubert: Unlängst hatten wir hier im Hause eine recht lebhafte Debatte - Sie können sich sicherlich daran erinnern - zur Frage, inwieweit die Beiträge rückwirkend erhoben bzw. der Gesetzgeber rückwirkend Entscheidungen treffen kann. In dieser Debatte haben sich zahlreiche Kommunalexperten, vor allem auch von der CDU, zu Wort gemeldet, von denen mir bis zum damaligen Zeitpunkt gar nicht bekannt war, wie die einzelnen Damen und Herren in der Kommunalpolitik bewandert sind, aber gut so. Sie, Frau Taubert, hatten damals sehr beharrlich erklärt, weshalb die Straßenausbaubeiträge unbedingt rückwirkend zu erheben seien. Uns hatten Sie vorgeworfen, wir würden Zwietracht in den Gemeinden säen, weil einige Bürger zahlen mussten und andere verschont geblieben seien. Sie plädierten vehement für die rückwirkende Erhebung und hatten dabei sogar die von uns vorgeschlagene Berliner Regelung, die verfassungsrechtlich geprüft wurde und eine rückwirkende Erhebung ausschließt, verworfen. Nun erklärt Ihre Fraktion, dass mit einer einfachen Stichtagsregelung

das ganze Problem gelöst werden könne. Schön, dass Sie das Problem lösen wollen, doch dazu ist, wie gesagt, von Ihnen vor Wochen noch nichts gesagt worden.

Aus meiner Sicht ist es notwendig, dass der Gesetzgeber sich endlich zu einer grundlegenden Reform, meine Damen und Herren, des gesamten Gesetzes durchringen muss und damit seiner im Eigentlichen anstehenden Aufgabe gerecht werden muss.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Obwohl das Urteil des OVG bereits seit zwei Jahren in der Welt ist und nach einer politischen Lösung geradezu schreit, haben Landesregierung und Landtag in ihrer Mehrheit so getan, als würden sie dieses Problem nichts angehen. Die Initiativen unserer Fraktion wurden seitdem immer abgeblockt. Die nun vorliegende Variante einer versuchten Lösung mag ein kleiner Schritt sein, der allerdings nicht konsequent ist. Damit liegt der Verdacht nahe, dass das Problem nicht wirklich aus der Welt geschaffen werden soll. Wir können deshalb die angestrebte Wirksamkeit des SPD-Gesetzentwurfs hinterfragen und verstehen sie so ein bisschen als Placebo.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Aus unserer Sicht gibt es nur eine gerechte Lösung und diese lautet: Keine rückwirkende Erhebung, so wie es in einem Rechtsstaat üblich ist. Dabei wird es wohl so sein, dass auch Ungleichbehandlungen zwischen den einzelnen Gemeinden auszumachen sein werden. Doch was die SPD-Fraktion fordert, ist etwas anderes. Dies würde Ungleichheit innerhalb der einzelnen Gemeinden und damit zwischen den Bürgern erzeugen. Das kann nicht unser Ansinnen sein. Das differenzierte Ortsrecht ist ein Wesensmerkmal der kommunalen Selbstverwaltung. Doch die Ungleichbehandlung der Bürger innerhalb einer Gemeinde ist, denke ich, Unrecht.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Nein, da haben Sie nicht richtig gelesen.)

Das Ganze hat immerhin einen positiven Effekt, das haben wir vorhin gehört, meine Damen und Herren, die CDU ist ja zumindest jetzt diskussionsbereit. Sie können sich gern noch dazu äußern, meine Damen und Herren. Auch wir wollen im Ausschuss diskutieren und werden erneut unsere Vorstellungen, die auf die Verhinderung der rückwirkenden Erhebung abzielen, zur Diskussion stellen.

Meine Damen und Herren, das Thüringer Kommunalabgabenrecht bedarf nicht nur hinsichtlich der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen einer Gesetzesänderung. Meine Fraktion hat

in dem vorgelegten Kommunalabgabenanpassungsgesetz drei Regelungskomplexe aufgegriffen und Lösungen vorgeschlagen, bei denen der Klarstellungsbedarf direkt aus der kommunalen Ebene gefordert wird. Insofern können uns die Verweigerer unserer parlamentarischen Initiativen nicht vorwerfen, wie es hier bereits schon wieder getan worden ist, wir würden vielleicht nur mit Nebelgranaten werfen, sondern diese Forderungen kommen wirklich auch aus der kommunalen Ebene heraus.

Zunächst schlagen wir eine Klarstellung hinsichtlich der örtlichen Abgrenzungen für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge vor. Erfreulicherweise hat der amtierende Bürgerbeauftragte Ende Januar dieses Jahres die Initiative ergriffen und allen Fraktionen einen eigenen Lösungsvorschlag im Zusammenhang mit sogenannten gemeindlichen Fehlplanungen zukommen lassen und eine gesetzliche Klarstellung angeregt. Hierbei ging es um einen konkreten Fall der Erschließung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen, bei denen sich herausgestellt hat, dass die Gemeinde die Flächen am Bedarf vorbei erschlossen hatte und der Grundstückseigentümer die notwendigen Ausbaubeiträge zu zahlen habe. Mit Verweis auf die Leistungsfähigkeit sei ihm mitgeteilt worden, dass er die Beiträge aus den Verkaufserlösen begleichen könne. Das Problem ist nur, meine Damen und Herren, dass diese Flächen gegenwärtig unverkäuflich sind und die Grundstückseigentümer die Beiträge somit nicht zahlen können.

Den Vorschlag des Bürgerbeauftragten, dass die Gemeinde verpflichtet werden sollte, die Grundstücke abzukaufen, halten wir für wenig zielführend. Praktikabler wäre allerdings eine bereits bestehende Regelung im Bereich der Abwasserbeiträge, die nämlich nur nach der tatsächlichen Bebauung erhoben werden können. Insofern wäre es ja leicht, diese bestehende Regelung, die damals durch die Landesregierung im Zusammenhang mit der Wasserbeitragsabschaffung eingeführt wurde, auch auf den Bereich der Straßenausbaubeiträge auszudehnen. Wir hatten dies bereits zur damaligen Gesetzesberatung angeregt, leider, wie Sie wissen, ohne Erfolg.

Zweitens greifen wir ein Problem auf, zu dem die Gemeinde Tonna allen Fraktionen geschrieben und um Gehör gebeten hatte. Die Gemeinde Tonna erhebt wiederkehrende Straßenausbaubeiträge und musste dabei feststellen, dass es im Thüringer Kommunalrecht eine gesetzliche Lücke gibt, die wohl Anfang der 90er-Jahre geschaffen wurde, als das junge Thüringen von Beratern mit Beamtenstatus aus den westlichen Bundesländern überschwemmt wurde. Thüringen war wohl noch zu unerfahren, um vielleicht eigenes Landesrecht zu schaffen, weshalb man

sich auf die Erfahrungen der Beamten aus den alten Bundesländern berief. Dabei wurde allerdings übersehen, meine Damen und Herren, dass das Kommunalrecht in den westlichen Ländern in Detailfragen doch recht unterschiedlich ausgestaltet ist. Man hatte nämlich vergessen, zu definieren, was unter den Ortsstraßen zu verstehen ist, die sich im Außenbereich befinden. Die Gemeinde Tonna befürchtet nun, dass die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten könnte, weil eine gesetzliche Definition im Thüringer Kommunalrecht schlichtweg fehlt.

Anders in anderen Bundesländern. In RheinlandPfalz ist eine Definition beispielsweise im dortigen Kommunalabgabengesetz geregelt und Bayern hat eine Klarstellung in seinem Straßengesetz vorgenommen. Es ist zu vermuten, dass die Beamten aus Bayern und Rheinland-Pfalz bei der Übertragung ihrer Landesrechte vielleicht übersehen haben, dass in ihren Ländern die Definition in unterschiedlichen Gesetzen vorgenommen wurde. Wir schlagen also vor, dass das Kommunalabgabengesetz an dieser Stelle zu modifizieren ist und eine Klarstellung erreicht werden kann, damit die Rechtssicherheit für die Gemeinden gegeben ist. Es ist nicht auszudenken, was passiert, würde auch die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge von den Verwaltungsgerichten kassiert.

Drittens beziehen wir uns auf ein flächendeckendes Problem, das mit der Umsetzung des OVG-Urteils vom Mai 2005 im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge massiv auf die Gemeinden zukommen wird. Insbesondere die freien Träger von Kindertagesstätten beklagen, dass sie bei den angekündigten Straßenausbaubeiträgen die Elterngebühren erhöhen müssten - soweit die Gemeinden nicht ihre Zuschüsse erhöhen -, was aber angesichts der finanziellen Lage vieler Eltern nicht möglich sein würde. Auch würde die Gebührenerhöhung gar nicht in die aktuelle Debatte zur angestrebten Gebührenfreiheit passen. Insofern bliebe nur, dass die betroffenen Gemeinden ihre Zuschüsse aus den Verwaltungshaushalten an die Träger erhöhen, was aber angesichts der Finanzlage der Haushalte kaum möglich sein würde. Selbst wenn die Gemeinden wieder höhere Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen hätten, können wir einer solchen Verfahrensweise nicht zustimmen. Denn die zusätzlichen Einnahmen würden im Vermögenshaushalt ankommen und für weitere Investitionen zur Verfügung stehen. Das ist Politik sozusagen nach der Manier linke Tasche, rechte Tasche. Aus unserer Sicht wäre es aber einfacher, die Träger würden von den Beiträgen befreit. In der Summe würde dies an den Haushalten der Gemeinden gar nichts ändern, allerdings hätte man die nicht notwendigen Verfahrenskosten in den

Verwaltungen eingespart.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, mit diesem Vorschlag kann ein effektiver Beitrag zur Kosteneinsparung und damit zur Konsolidierung der Gemeindehaushalte durchaus geleistet werden. Und mit diesem Vorschlag greifen wir ebenfalls eine bereits bestehende Regelung im Kommunalabgabengesetz auf. Es gibt nämlich bereits die Stundungsmöglichkeit für leitungsgebundene Einrichtungen bei Kirchen.

Wir sind erstens der Ansicht, dass diese Regelung auf alle Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgedehnt werden sollte.

Zweitens meinen wir, dass das, was sich im Bereich der leitungsgebunden Einrichtung bereits bewährt hat, auch auf den Bereich Straßenausbau auszudehnen ist.

Meine Damen und Herren, wenn wir heute und hoffentlich endlich einmal im Ausschuss nur über Detailfragen diskutieren, will ich dennoch eine grundsätzliche Neugestaltung des Kommunalabgabengesetzes erneut anmahnen. In letzter Zeit haben zunehmend die Gerichte die Politik Thüringens gemacht. Die Linkspartei.PDS bewertet dies nicht nur verfassungsgemäß sehr kritisch, sondern auch als eine berechtigte Fragestellung der Bürgerinnen und Bürger, wozu der Landtag eigentlich da sei. Wir als Landesgesetzgeber sollten endlich wieder dazu kommen, Gesetze zu machen und es nicht den Gerichten zu überlassen, wie Gesetze zu wirken haben.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wenn das Thüringer OVG - wie im Falle der Gemeinde Benshausen - feststellt, dass das Kommunalabgabengesetz nicht eindeutig formuliert ist, dann muss der Gesetzgeber handeln. Es steht uns also frei, wieder die politische Deutungshoheit zurückzuerlangen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wieder zu gewinnen. Diesem Anspruch, meine Damen und Herren, können wir aber nur gerecht werden, wenn Gesetzentwürfe auch wirklich diskutiert werden. Insofern freuen wir uns, freue ich mich bereits heute darauf, wenn beide Entwürfe im Innenausschuss mit allen Beteiligten diskutiert werden. Im Übrigen ist auch die CDU eingeladen, eigene Vorstellungen hier mit in die Diskussion einzubringen. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD haben ja immerhin einen Vorschlag vorgelegt. Die Landesregierung hat einmal etwas angekündigt - wo keiner so richtig weiß, was daraus werden soll - im Rahmen einer Arbeitsgruppe. Aber immerhin auch hier scheint wohl etwas in der Luft zu liegen.

Meine Damen und Herren von der CDU, wir erwarten und die Öffentlichkeit erwartet mit Spannung auch Ihre Denkergebnisse. Ich beantrage ebenfalls, beide Gesetzentwürfe an den zuständigen Innenausschuss zu überweisen. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben in den letzten Monaten bereits mehrfach über die Auswirkungen und Auslegungen des Urteils des OVG Weimar vom Mai 2005 gesprochen und wir mussten in den Diskussionen auch zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung die Aussagen der Rechtsprechung sehr eng auslegt, sich daran streng und flächendeckend gebunden sieht und diese auch umsetzen muss und wird. Wir haben keine Anzeichen erkannt, dass das bisherige Handeln des Innenministeriums vor dem Urteilsspruch in irgendeiner Weise gebührend berücksichtigt wurde. Aber gerade, um das bisher gegenüber Gemeinderäten, Bürgermeistern und Bürgern gezeigte differenzierte Handeln von Rechtsaufsichten und Innenministerium für einen bestimmten Zeitraum nachträglich zu sanktionieren, hat die SPD-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht.

Mit den vorliegenden Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes wollen wir in § 21 - das sind die Übergangsbestimmungen - eine weitere Bestimmung hinzufügen. Für den Zeitraum bis Ende 1996 soll mit einer Wahlmöglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ein Zeitraum befriedet werden, in dem kommunalpolitische Amtsträger in einer für sie völlig neuen Gesetzgebung noch unerfahren waren. Wir haben uns bei der Stichtagsregelung an den § 82 Abs. 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung angelehnt, in der die Vernichtung von Büchern und Belegen längstens nach zehn Jahren möglich ist. Insofern, Herr Hauboldt, geht es nicht nur um die Belege - sechs Jahre, das ist wohl richtig -, aber Sie müssen ja auch die Bücher mit sehen, da könnte man ja auch rückwirkend noch gehen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Bücher reichen nicht.)

Ja, aber wir haben eben diesen Zeitraum gewählt; Sie können ja gern einen anderen wählen, Herr Kuschel. Da sind wir doch offen in der Diskussion.

Mit einer derartigen Regelung kann unseres Erachtens ein aufwendiges, zeitraubendes und in der überwiegenden Mehrzahl letztendlich für die Gemeinde finanziell fruchtloses Verfahren der Beitragserhebung vermieden werden, denn gerade in den Anfangsjahren nach der Wiedervereinigung wurde in vielen Gemeinden engagierte Aufbauarbeit geleistet, die sich auf Missstände vor Ort richteten und die Ergebnisse zählten und nicht die Gesetzeskonformität. Ich will daran erinnern, dass auch aus der alten Bundesrepublik, aus einer Vielzahl von Partnergemeinden, Ansporn zu spontanen und unkomplizierten Entscheidungen gegeben wurde. Da kann zumindest für die ersten Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mit dem Maßstab des perfekten Rechtsstaats gemessen werden.

Ich will das auch noch einmal begründen, weil Sie ja vorhin versucht haben, einen Widerspruch aufzumachen in den Äußerungen, die ich vor Monaten im Übrigen getan habe, denn die Berliner Regelung haben wir schon vor mindestens einem Vierteljahr diskutiert. Wir gehen ja nicht davon ab, zu sagen, Beiträge müssen erhoben werden, und wir halten sie auch für nach wie vor die richtige Lösung, um Investitionen im Straßenbau auch abzuwickeln. Wir gehen also überhaupt nicht von unserer Richtung ab, aber wir sehen, dass durch das Urteil des OVG Weimar die Gesetzesauslegung anders stattgefunden hat, ich will das auch in keiner Weise beanstanden. Man hat das Gesetz hergenommen, hat den Begründungstext gelesen, genauso wie das in Sachsen übrigens der Fall war, beide Gerichte haben da gleichermaßen gehandelt, und das Gericht hat eben festgestellt, dass das Gesetz anders auszulegen ist. Nun haben wir aber doch in der Vergangenheit durch aktives Tun aller Innenminister etwas anderes getan.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Unser Anliegen mit dem Gesetzentwurf ist, dieses vergangene Tun, das ja auch mit Schreiben belegt werden kann, auf rechte Füße zu stellen. Es geht nicht darum, Ungleichheit in den Kommunen herzustellen, die können wir so auch nicht sehen, Herr Hauboldt, aber wir können uns sehr gern im Innenausschuss dazu dann noch mal unterhalten. Es geht einfach nur darum, zu sagen: Das, was in der Vergangenheit passiert ist, das ist passiert, sowohl das Innenministerium, egal, unter welchem Minister, das ist also Minister immanent -

(Zwischenruf Dr. Gasser, Innenminister)

vor Ihnen, Herr Dr. Gasser, vor Ihnen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Der hat jetzt aber auch schon zwei Jahre gepennt.)

Das können wir im Innenausschuss alles diskutieren, Herr Kuschel, darauf möchte ich mich jetzt nicht festlegen. Alle Hausleitungen haben die Sollvorschrift anders ausgelegt, nämlich sie haben gesagt, wenn einer keinen Kredit aufnimmt, dann muss er keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen. Für einen gewissen Zeitraum muss man es unseres Erachtens auch einfach damit bewenden lassen, deswegen der Zeitraum zehn Jahre von heute ab, um tatsächlich auch den Gemeinden Rechtsstreite zu ersparen, die sie zum großen Teil einfach nicht gewinnen können. Es geht einfach nicht mehr. Ich denke, da sollte man das Tun auch auf andere Aktivitäten lenken. Wenn wir das Thema „Doppik“ in den Gemeinden schon intensiver hätten, würden wir sehen, dass die Investitionen auch im Haushalt anders darzustellen sind. Dann würde sicher auch manche Gemeinde, die jetzt finanziell gut dasteht, eine andere Bilanz haben. Man könnte zumindest deutlicher sehen, welche Auswirkungen auch diese Investitionen im Kommunalhaushalt haben. Wir sind einfach dagegen, dass wir uns jetzt darauf stürzen und im Einzelfall schauen und machen, und für mich ist der Spruch da sehr zutreffend, was hilft alles Laufen - und da unterstelle ich dem Landesverwaltungsamt, dass es tatsächlich läuft -, wenn es die falsche Richtung ist. Unsere Richtung ist der Blick nach vorn. Gemeinden, das ist nach wie vor unsere Auffassung, haben diese Straßeninvestitionen notwendig und wir sehen es auch anders als Sie. Sie fordern ja die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, wollen alternativ oder müssen dann alternativ z.B. auf Grundsteuer und Gewerbesteuer gehen, das haben wir das letzte Mal schon erörtert. Die Einkommensteuer, Herr Kuschel, weil Sie jetzt den Kopf schütteln, die können Sie leider als Kommune nicht beeinflussen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Nur Grundsteuer bitte.)

Aber wenn Sie die Grundsteuer hernehmen, dann zahlt der gleiche Grundstückseigentümer, den Sie jetzt per se entlasten, über eine Verdoppelung der Grundsteuer genau wieder seinen Beitrag und er kann es am Ende auch - gerade der kleine Hauseigentümer - nicht auf irgendjemand anderen umwälzen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben uns auch über einen weiteren Punkt Gedanken gemacht, nämlich die Frage der wiederkehrenden Beiträge, und haben den Vorschlag in § 7 a in einem weiteren Absatz formuliert. Da ist auch der ganz einfache Hintergrund: Das bisherige Handeln der Rechtsaufsichten sagt ganz deutlich, wer eine Ausbaubeitragssatzung hat über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge, muss davor die Beiträge nicht ziehen. Was dieses Thema betrifft, zwei

feln wir auch die Zahlen ein Stück weit vom Innenminister an, dass es so geringe Zahlen sind. Denn ich muss ganz ehrlich sagen, ich kenne da noch andere Gemeinden, die jetzt noch gar nicht erfasst sind und auch nicht belangt werden von der Rechtsaufsicht, aber die genau diesen Umstand haben. Die haben eben nicht 1991 angefangen mit den wiederkehrenden Beiträgen, weil sie es nicht konnten, es war keine Rückwirkung möglich, sondern die haben von mir aus 1994 angefangen und die fallen natürlich auch eindeutig mit unter diese Regelung. Deswegen war unser Wunsch, an der Stelle zu sagen, wer sich einmal für wiederkehrende Beiträge entschieden hat, der muss dann auch eine Sicherheit haben und die Bürger müssen sie auch haben.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der PDS-Fraktion kommen. Ich denke, alle drei Themen sind gut diskutierenswert.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)