Der Sturm „Kyrill“ verursachte massive Schäden vor allem im Thüringer Wald. Dabei gab es hauptsächlich in Fichtenbeständen einzelne und großflächige Windbrüche. Die Landesregierung stellte dem Thüringer Landtag ihr Konzept zur Beseitigung der Sturmschäden und Aufarbeitung des Bruchholzes vor. Allerdings scheinen sich inzwischen regional Probleme bei der Umsetzung dieses Konzepts zu ergeben.
1. Wie wird die Personalausstattung in den besonders betroffenen Forstämtern bewertet und welche Umsetzungen bzw. Neueinstellungen von Waldarbeitern und gehobenen sowie höheren Diensten erfolgten bereits (bitte konkret auf die jeweiligen Forst- ämter bezogen angeben)?
2. Welche Probleme gibt es beim Abtransport des Holzes aus dem Wald, der Zwischenlagerung und der Vermarktung?
4. Werden private und kommunale Waldeigentümer ausreichend unterstützt, um die Aufarbeitung des Windbruchs auf ihren Flächen bis zum Sommer sicherzustellen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Personalausstattung ist ausreichend. Zur Bewältigung der umfangreichen Aufgaben wurden zwei Bedienstete des höheren Dienstes und sieben Bedienstete des gehobenen Dienstes befristet bis Ende 2008 eingestellt. Weiterhin wurden acht Waldarbeiter befristet bis Ende 2009 eingestellt. Die gehobenen Dienste sind wie folgt verteilt: Forstämter Leutenberg, Frauenwald, Schmalkalden, Oberhof, Kaltennordheim, Gehren. Ein Kollege ist im Maschinenbetrieb mit dem Schwerpunkt Wegebau betraut. Die beiden höheren Dienste sind im Ministerium als Krisenmanager eingesetzt und bearbeiten schwerpunktmäßig den Bereich der Zwischenlager. Die Waldarbeiter werden je nach Bedarf eingesetzt.
Zu Frage 2: Für die Holzabfuhr wurde eine Auflastung von Holzabfuhr-LKWs auf 44 Tonnen genehmigt. Außerdem wurde das Sonntagsfahrverbot für Holztransport-LKWs aufgehoben. Momentan werden monatlich ca. 300.000 bis 400.000 Festmeter Sturmholz aufgearbeitet und an die Waldstraße transportgerecht gerückt. Hierzu sind 160 Spezialmaschinen im Einsatz. Des Weiteren werden Entrindungsmaschinen eingesetzt, die durch das Entfernen der Rinde Brutmöglichkeiten der Käfer verhindern. Zwischenlager werden derzeit mit Hoch
druck konzipiert und mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt und zur Genehmigung vorbereitet. Derzeit gibt es keine Probleme bei der Vermarktung. Die Holzmengen sind weitgehend vertraglich gebunden.
Zu Frage 3: Derzeit werden in Westthüringen und Ostthüringen Nass- und Trockenlager zur Zwischenlagerung außerhalb des Waldes mit einer Waldgesamtkapazität von ca. 250.000 m³ konzipiert. Unter Berücksichtigung der Genehmigung stehen drei Plätze zur Verfügung, Bereich Kreuzburg, Bereich Ohrdruf, Bereich Schwarza bei Rudolstadt. Deren Kapazität reicht unter den derzeitigen Bedingungen aus.
Zu Frage 4: Ja, die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer werden im Rahmen des Gemeinschaftsforstamtes durch Beratung, Betreuung, Akquisition von Forstunternehmen und Vermarktung des Holzes unterstützt. Durch das Thüringer Finanzministerium ist der Rahmenkatalog im Hinblick auf steuerliche Maßnahmen zur Berichtigung der durch Naturkatastrophen verursachten Schäden in Kraft gesetzt worden, der für betroffene private Waldeigentümer steuerliche Erleichterung bei der Veräußerung des Schadholzes sowie Sonderregelungen bei der Beseitigung von Schäden an Grund und Boden sowie Forstwegen beinhaltet.
Ja. Eine Nachfrage zu Frage 3, zu den Zwischenlagern. Sie sagten, es gebe drei Plätze. Sind es Nasslager oder Trockenlager?
Nass- und Trockenlager, je nachdem wie dort auch die Möglichkeit ist, an das Wasser heranzukommen und dann auch zu berieseln.
Kann ich Ihnen jetzt im Moment nicht sagen, aber das ist kein Problem, Herr Nothnagel, Ihnen das noch mal nachzureichen.
Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, und zwar die des Abgeordneten Nothnagel, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2849.
Das Vorwort spare ich mir hier, weil das identisch ist mit der vorherigen Mündlichen Anfrage von Herrn Kummer.
1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um dem von Fachleuten befürchteten massiven Borkenkäferbefall im Thüringer Wald entgegenzuwirken?
2. Wird es unter Berücksichtigung der laufenden Maßnahmen zur Aufarbeitung der Sturmschäden und der Bekämpfung des Borkenkäfers als sinnvoll angesehen, touristische Maßnahmen wie die Zertifizierung des Rennsteigs als Qualitätswanderweg im Jahr 2007 durchzuführen?
3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die gegenwärtig stark belasteten Waldwege in einem für die unterschiedlichen Nutzungen akzeptablen Zustand zu erhalten?
4. Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um die Aufforstung der großflächigen Windbrüche mit standorttypischem Pflanzenmaterial sicherzustellen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Nothnagel beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Momentan werden monatlich ca. 300.000 bis 400.000 Festmeter Sturmholz aufgearbeitet und an die Waldstraßen transportgerecht gerückt. Hierzu sind 160 Spezialmaschinen im Einsatz. Weiterhin werden Nass- und Trockenlager zur Zwischenlagerung außerhalb des Waldes mit einer Kapazität von 250.000 m³ konzipiert und im Wald gepolderte Hölzer gegen den Nutzholzborkenkäfer mit Pflanzenschutz
mitteln behandelt. Zusätzlich arbeiten Entrindungsmaschinen im Wald, die durch das Entfernen der Rinde Brutmöglichkeiten der Käfer verhindern.
Zu Frage 2: Touristische Maßnahmen können durchgeführt werden und die Verantwortlichen, die im letzten Jahr den Rennsteig zur Zertifizierung angemeldet haben, müssen selbst entscheiden, ob sie wieder in die Zertifizierung gehen oder nicht.
Zu Frage 3: Die befestigten Forstwege werden im Staatswaldbereich nach Abschluss der Arbeiten wieder instand gesetzt. Gleiches wird von den privaten und körperlichen Forstbetriebsinhabern im Sinne der Multifunktionalität des Waldes erwartet. Bisher noch nicht geförderte Forstwege im Nichtstaatswald können grundsätzlich bis 70 Prozent als grundhafte Instandsetzung gefördert werden. Anträge sind an die Forstämter zu stellen.
Zu Frage 4: Die landeseigene Baumschule Breitenworbis des Staatlichen Forstamtes Leinefelde hat bereits mit der Bedarfsanalyse begonnen. Erste Pflanzmaßnahmen laufen schon jetzt im Frühjahr, um die in der Baumschule bereits zur Verfügung stehenden Pflanzen in den Boden zu bringen und gleichzeitig Platz für Saat und Vorschulmaßnahmen im nächsten Jahr zu schaffen. Es erfolgen nur Aufforstungen mit standortangepasstem Material. Wo immer möglich, soll auf den Schadflächen mit den Gratiskräften der Natur selbst, nämlich der Naturverjüngung gearbeitet werden.
Ich habe zwei Nachfragen, die eine betrifft die Frage 3 zu den Wegen. Gibt es da eine Zeitplanung, bis wann nach Ablauf der Maßnahmen die Wege wieder in Ordnung gebracht werden müssen, oder überlässt man es dann sozusagen dem Zufall, oder wie man das dann auch gerne so vor Ort umsetzt?
Die Frage 4 betreffend, wenn es Engpässe hinsichtlich des Pflanzmaterials aus Thüringen gibt, gibt es Planungen, mit anderen Baumschulen Kooperation aufzunehmen, damit wir auch standorttypisches Material hierher bekommen?
Zu Frage 3: Es ist generell so, dass, wenn die Arbeiten des Holzabtransports durchgeführt worden sind, dann auch jeweils die Wege wieder in Ordnung gebracht werden. Es gibt dazu keine Aufla
gen, aber bei meinen letzten Recherchen, bei meinem letzten Gespräch mit privaten Waldbesitzern sind diese selbst daran interessiert, schnellstmöglich ihre Wege wieder in Ordnung zu bringen.
Zu Frage 4: Im Moment haben wir noch keine Kooperation in diese Richtung vorgesehen, weil wir weitestgehend mit dem Material, was in Thüringen wächst und was hier standortgerecht ist, weiter arbeiten wollen und auch dementsprechend nutzen wollen. Wir setzen, was ich bereits schon sagte, sehr auf die Naturverjüngung, denn wir sind der Meinung, dass die Natur genügend Kräfte hat, und es zeigt sich auch überall in den gegenwärtigen Wäldern, dass wir durch die Naturverjüngung sehr gute Erfolge erreicht haben und wir dadurch auch immense Kosten sparen können.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Damit schließe ich die Fragestunde für heute und rufe auf den ersten Teil des Tagesordnungspunkts 17
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Erste Folgerungen aus den bisher vorliegenden Daten zu den Kosten von Schülern in staatlichen Schulen in Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsiden- tin des Landtags - Drucksache 4/2802 -
Entschuldigung, wir hatten es in einer anderen oder gar keiner Reihenfolge gemeldet bekommen. Wenn das so ist, dann hat zuerst Abgeordneter Dr. Krause, CDU-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in Thüringen gibt es ein enges Netz freier Schulen unterschiedlichster Träger. Der Freistaat hat diese Vielfalt gewollt und die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand war und ist beachtlich. Wir haben ca. 125 freie Schulen - Tendenz zunehmend, Zuspruch steigend. Die freien Schulen sind außerordentlich wichtig in unserer Bildungslandschaft, weil sie Alternativen bieten. Wir benötigen - ich vermute,
darin sind wir uns einig - mehr Wettbewerb zwischen den Schulen, mehr Verantwortlichkeit in der einzelnen Schule; wir brauchen Vielfalt.
Im Vergleich mit anderen Bundesländern sind die freien Schulen in Thüringen sehr gut finanziert. Die Landesregierung hat 2005 allerdings die Kürzung der Hilfe ab 2008 angekündigt; für die Jahre 2006 und 2007 wurde eine Übergangsfinanzierung errechnet. Gründe für die Entscheidung waren erstens eine angenommene Überfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft und zweitens die Absicht, die Förderung neu und durchsichtig zu ordnen, nämlich schülerbezogen.
Diese Schaffung von Transparenz war und ist notwendig, ja überfällig. Es entstand allerdings ein Problem: Wenn sich die Finanzierung und auch die Zumutbarkeit der Kürzungen an den Kosten der staatlichen Schulen orientieren, muss detailliert bekannt sein, wie teuer das staatliche System ist, und zwar heruntergebrochen auf den Einzelschüler in den verschiedenen Schularten. Die Kosten des staatlichen Schulsystems waren 2005 aber eher grob berechnet; eine genaue Datenerhebung fehlte, gerade in der Verknüpfung mit den Kosten der kommunalen Schulträger.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat in dem Gesetzgebungsprozess durchaus eine erkennbar vermittelnde Rolle gespielt. Die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft wurde nicht nur in inhaltlicher Hinsicht hier und da gemildert, sondern auch die fehlende Berechnungsgrundlage vom Kultusministerium eingefordert.
Ich erlaube mir, an eine Kleine Anfrage zu erinnern, in der Kollege Panse und ich nach den genauen Schülerkosten fragten und in der Begründung schrieben - ich darf zitieren: „In Erfüllung des Verfassungsauftrags muss es das Ziel sein, staatliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in gleicher Weise durch die öffentliche Hand zu fördern.“