Protocol of the Session on March 29, 2007

Ich erlaube mir, an eine Kleine Anfrage zu erinnern, in der Kollege Panse und ich nach den genauen Schülerkosten fragten und in der Begründung schrieben - ich darf zitieren: „In Erfüllung des Verfassungsauftrags muss es das Ziel sein, staatliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in gleicher Weise durch die öffentliche Hand zu fördern.“

Was heißt „in gleicher Weise“? Wir haben als CDUFraktion Gespräche der großen freien Schulträger mit dem TKM nachdrücklich angeregt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen war:

1. Die Finanzierung wird erst abschließend neu geregelt, wenn die genauen Kosten des staatlichen Schulsystems vorliegen.

2. Es wird ein gemeinsames Gutachten über die Kosten der staatlichen Beschulung in Auftrag gegeben.

Dieses gemeinsame Gutachten wurde ausgeschrieben - kein einfacher Prozess - und der Auftrag vergeben. Ich kann, nebenbei gesagt, nicht verstehen,

warum ein weiteres Gutachten zeitgleich von einigen freien Trägern in Auftrag gegeben wurde. Wie auch immer, einzige Grundlage für die politische und fachliche Debatte ist das Gutachten der Kienbaum GmbH. Ich sehe auch nicht, dass ernsthafte Kritik am Gutachten dieses renommierten und neutralen Instituts geäußert worden wäre, weder an seinem Zustandekommen noch an seiner Methodik, noch an seinen Ergebnissen. Also gehe ich davon aus, dass die Resultate von allen Beteiligten akzeptiert werden.

Die Kosten der staatlichen Schulen liegen seit gestern öffentlich vor. Ich muss sie nicht referieren, sie sind erstaunlich hoch. Es ergibt sich daraus Folgendes:

Erstens: Die Finanzierungshilfe des Landes für die freien Schulen kann nun durchsichtig geregelt, der jeweilige Schülerkosten-Jahresbetrag - so heißt das im Kultusdeutsch - für die verschiedenen freien Schulen errechnet werden. Die Gespräche zwischen Kultus und freien Trägern - so hört man - sollen zügig abgeschlossen werden. Wir gehen davon aus, dass die Verhandlungen fair und sachlich geführt werden. Es geht um eine angemessene Finanzierung. Die Schüler der Einrichtungen in freier Trägerschaft sollen und dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Schüler staatlicher Schulen, aber auch nicht besser. Was anders, was profilbildend und teurer ist, das muss über Elternbeiträge oder wie auch immer finanziert werden. Auch hier erwarten wir Transparenz. Grundlage für die Berechnung der Finanzhilfen des Landes müssen alle Kosten sein - ohne Abstriche auf allen Seiten. Es muss also einerseits auch beachtet werden, welche Aufgaben der Freistaat übernimmt, welche Aufgaben die Schulträger übernehmen, um ein flächendeckendes und vielfältiges und gestaffeltes allgemeines Schulsystem vorzuhalten. Ich meine nicht nur die Schulaufsicht, die die Qualität auch der freien Schulbildung sichert. Der Freistaat finanziert die Spezialschulen sogar als Schulträger. Er finanziert die Schulverwaltung, an der die freien Träger nicht erst partizipieren, wenn bspw. ein Waldorfschüler in einem staatlichen Gymnasium Abitur macht. Es muss andererseits genauso beachtet werden, welche Kosten die freien Träger haben, die sonst das Land übernehmen müsste, und über die unterschiedliche Rolle der kommunalen Schulträger ist zu reden. Personal-, Sach-, Immobilien- und Investitionskosten sind auseinanderzuhalten.

Zweitens - ich komme zum Ende - folgen aus dem Gutachten Fragen, von denen ich eine hier wenigstens stellen will: Warum ist das staatliche Schulsystem in Thüringen eigentlich so teuer und - sieht man von den Ostgehältern ab - teurer als in anderen Bundesländern? Danke.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner folgt Abgeordneter Döring, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es gab einmal eine Zeit, da herrschte in diesem Haus weitgehende Einigkeit in der Bewertung der Schulen in freier Trägerschaft und auch der von ihnen erbrachten guten Leistungen. Dieser Konsens ist vor einigen Jahren von der CDU-Mehrheitsfraktion aufgekündigt worden, zunächst mit einer 50-prozentigen Kürzung der Sachkostenzuschüsse, dann beim letzten Doppelhaushalt mit einer grundsätzlichen Änderung der Fördermodalitäten.

Ich möchte auf den zweiten Punkt hier einmal ausführlich eingehen. Bis 2005 erhielten die Schulen in freier Trägerschaft Landeszuschüsse zu den Personal- und Sachkosten, die zwar die tatsächlichen Aufwendungen nicht abdeckten, sich aber noch an den jeweiligen konkreten Bedarfssituationen orientierten. Gemäß Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006/07 werden der Landesförderung nun bloß noch die durchschnittlichen Personal- und Sachaufwendungen an staatlichen Schulen zugrunde gelegt, wobei bis heute noch nicht einmal klar ist, wie man diesen Durchschnittswert überhaupt einvernehmlich definiert. Entscheidend ist, dass bei der Pauschalisierung die dort ermittelte Summe nicht in voller Höhe zur Auszahlung kommt, sondern lediglich ein prozentualer Anteil davon, den der Kultusminister dann per Rechtsverordnung festlegt. Die Entscheidung darüber, wie das Netz der Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen beschaffen sein soll, liegt so nicht länger beim Parlament, sondern bei der Ministerialbürokratie. Dem Landtag, meine Damen und Herren, ist damit jede Möglichkeit zur konkreten Ausgestaltung der Landesförderung für die Schulen in freier Trägerschaft genommen. Und hier hat die CDU-Mehrheit willkürlich zugestimmt und sich und uns damit ein wichtiges bildungspolitisches Gestaltungsmittel aus der Hand genommen. Die Gründe dafür kann ich bis heute nicht nachvollziehen.

Ebenso kritisch sehe ich die im Haushaltsbegleitgesetz festgelegte Übergangsbestimmung für die Haushaltsjahre 06/07. Demnach sind die Landeszuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft in diesem Zeitraum gemäß dem Ist-Stand des Haushaltsjahres 2004 berechnet und dann um einen je nach Schulart unterschiedlichen Prozentsatz gekürzt ausgezahlt worden: bei Regelschulen, Gymnasien 98, 96 Prozent, bei Förderschulen 90 Prozent. Warum die prozentualen Kürzungen in diesem Umfang erfolgten, warum es Unterschiede zwischen den Schularten gibt und warum es ausgerechnet die För

derschulen so hart trifft, hat uns das Kultusministerium bis heute nicht erklären können. Da liegt der Verdacht nahe, dass von der Kultusbürokratie einfach irgendeine Zahl willkürlich gegriffen und in den Etat hineingeschrieben wurde. Eine hinter den Kürzungen stehende konzeptionelle Überlegung ist jedenfalls beim besten Willen nicht erkennbar und wahrscheinlich auch überhaupt nicht vorhanden. Eines muss an dieser Stelle betont werden, die prozentualen Kürzungen treffen zwar alle Schularten in freier Trägerschaft, sie treffen aber ausgerechnet, ich wiederhole noch mal, ausgerechnet die Förderschulen am härtesten. Gerade in diesem Bereich ist eine derart drastische Absenkung der Landesförderung kaum verkraftbar, da den Eltern der Förderschulen nun einmal keine Eigenbeiträge zuzumuten sind. Aufgrund der hohen Spezialisierung zumindest eines Teils der freien Förderschulen bei gleichzeitigem Fehlen eines entsprechenden staatlichen Angebots können Schüler auch nicht ohne Weiteres auf eine schulische Alternative in ihrer Region ausweichen. Das Kultusministerium hat hier mit seiner Einsparpolitik ein echtes Dilemma geschaffen, aus dem es oftmals nur einen Ausweg geben wird: die Rückgabe der betroffenen freien Förderschulen an die kommunalen Schulträger und an das Land. Wie weit sich eine solche Lösung dann als kostengünstiger für den Freistaat erweisen wird, das steht in den Sternen. Ich warte jedenfalls gespannt auf die Argumentation des Kultusministers. Ebenso widersinnig ist für mich, wenn das Kultusministerium nach der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes ein Gutachten in Auftrag gibt, das überhaupt erst einmal herausfinden und definieren soll, was denn unter jenem durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand an staatlichen Schulen zu verstehen ist, die fortan ja dann die Basis für die Landeszuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft bilden sollen. Das ist ungefähr so, als wenn man dem auf einem Brunnenrand spielenden Kind einen kräftigen Schubs gibt, um ihm im Fallen hinterherzurufen, dass man unbedingt einmal über die Gefährlichkeit offener Brunnenschächte diskutieren müsse. Was die Schulen in freier Trägerschaft anbelangt, liegt das Kind durch die verfehlte Landespolitik bereits im Brunnen und nun soll mittels Gutachten untersucht werden, wie man es da wieder herausholt.

Meine Damen und Herren, woran es in Thüringen hapert, und das gilt nicht allein für die Bildungspolitik, ist ein konzeptionelles, durchdachtes Regierungshandeln. Agieren um bloßer Aktionen willen, das bringt uns nicht weiter. Ich sage eindeutig, wir brauchen eine langfristige, gesicherte Finanzierungsgrundlage, und dies gilt insbesondere für die freien Förderschulen. Was wir nicht brauchen, ist Verunsicherung und was wir nicht brauchen, ist ein Durcheinander von Erst- und Zweitgutachten.

Ich bitte zum Schluss zu kommen, Herr Abgeordneter.

Ich bitte darum, dass wir das Kienbaum-Gutachten wirklich intensiv diskutieren im Interesse der Schulen in freier Trägerschaft. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort Abgeordnete Skibbe, Die Linkspartei.PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, freie Träger forderten bereits 2005 die Gleichbehandlung von Schulen in freier Trägerschaft und staatlichen Schulen. Eine zweite Forderung war die Forderung nach verlässlichen Zahlen für Kosten von Schülerinnen und Schülern. Zwei Gutachten, Dr. Krause hatte es bereits gesagt, liegen nun vor - das SteinbeißGutachten vom 16.02. und das Kienbaum-Gutachten vom 28.03. Zur Erinnerung noch mal, Ausgangspunkt waren die Diskussionen um die Änderungen des Thüringer Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft 2005, das im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes Ende 2005 den Landtag passierte. Ich finde, freie Schulen sind hier in diesem Land nicht gut finanziert, auch wenn der Vergleich im Bundesdurchschnitt etwas anderes aussagt. Der Forderung hinsichtlich Kostentransparenz, die tatsächlichen Kosten eines Schülers schulartenbezogen darzustellen, ist man bis zum Dezember 2005 nicht nachgekommen, stattdessen wurden Durchschnittswerte durch das Land genannt. Ich nenne hier noch mal die beiden Werte: Ein Durchschnittsschüler an allgemeinbildenden staatlichen Schulen wurde damals mit einem Kostenfaktor von 5.100 € dargestellt, der bei freien Schulen mit 7.700 €. Nicht beachtet wurde dabei, dass der Anteil der Förderschulen und Förderschulzentren bei staatlichen Trägern und freien Trägern sehr unterschiedlich war, über 8 Prozent bei den staatlichen Trägern gegenüber mehr als 40 Prozent bei den freien Trägern. Ein Großteil davon waren Schulen für Kinder mit geistigen Behinderungen.

Die Bedeutung der freien Schulen in Thüringen ist allseits bekannt. Es wurde vom Abgeordneten Döring bereits benannt. Ich will hier noch mal sagen, sie stehen für eine Vielfalt der Bildungslandschaft in Thüringen. Sie fördern Schulentwicklung, indem sie ihre reformpädagogischen Ansätze umsetzen, und sie sind meist Ganztagsschulen. Sie sichern wichtige

Grundbedürfnisse. Wir wissen, dass es in manchen Landkreisen keine staatlichen Förderschulen mehr gibt, so dass freie Förderschulen hier allein die Bedarfe der Eltern von Förderschülern befriedigen. Die Besonderheit, dass wir da kein Schulgeld nehmen können, hatte Abgeordneter Döring bereits benannt; Elternbeiträge sind also hier nicht hinnehmbar. Die Kosten bei Förderschulen sind natürlich sehr hoch, sie sind enorm. Die Zahlen liegen seit gestern auf dem Tisch. Aber wir wissen auch, woran das liegt. Wir haben hier in manchen Schularten bis zu einer Eins-zu-Eins-Betreuung und da die Personalkosten einen Großteil ausmachen, aus diesem Grund sind diese Kosten natürlich auch darstellbar.

Wir fanden es falsch, dass bereits 2005 die finanzielle Basis den freien Schulen entzogen wurde, obwohl im Vorfeld die Herausbildung freier Schulen und deren Profilierung gefördert wurde. Wir haben das bereits 2005 kritisiert. Ich kritisiere weiterhin das Vorgehen der Landesregierung, die zuerst kürzt, dann ein Gutachten erstellt, dieses Gutachten analysiert und gegebenenfalls Verbesserungen macht. Ich erwarte eine gründliche Analyse dieser Gutachten und ich erwarte auch eine ehrliche und ausreichende Landesförderung. Ich denke, mit einer Rechtsverordnung wieder am Parlament vorbei, de facto ohne unsere Stimmen, das kann eigentlich nicht sinn- und zielführend sein. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Emde, CDU-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD)

Nein, Herr Gentzel, ich gehe nicht rauchen, ich rauche ja gar nicht. Im Übrigen ist ja beschlossen worden, dass im Landtag nicht geraucht wird, obwohl es da Ausnahmen gibt, an Schulen leider nicht mehr.

Zu dem Gutachten über die Kosten der staatlichen Schüler: Ich denke, es gibt ein paar Punkte zu beachten, nämlich einmal sollten wir hinterfragen, warum uns die staatlichen Schüler in Thüringen mehr kosten als in anderen Bundesländern. Verglichen dazu, wir haben zwar ganz gute schulische Ergebnisse unserer Schüler, aber eben noch nicht die besten. Vielleicht sollten wir das auch mal ein bisschen unter betriebswirtschaftlicher Sicht betrachten, nämlich ob unsere Bildungsinvestitionen wirklich die entsprechend gewünschte Rendite erzielen.

Zweitens ist mir aufgefallen, die tatsächlichen Zuschüsse je Schüler an den verschiedenen freien Schulen unterscheiden sich extrem stark. So kann man feststellen, dass einige Schulen deutlich weniger pro Schüler erhalten, als der Landesdurchschnitt für die staatlichen Schülerkosten beträgt, aber andere freie Schulen erhalten deutlich mehr, als uns ein staatlicher Schüler kostet. Das muss natürlich betrachtet werden und muss am Ende auch bei der Ausgestaltung der Finanzierung Berücksichtigung finden, wie wir auch feststellen, dass kommunale Unterschiede durchaus gelten und auch in der Finanzierung Berücksichtigung finden müssen.

Da bin ich schon bei dem Kritikpunkt von den beiden Oppositionsfraktionen, dass am Ende die spezielle Finanzierungsfrage in einer Verordnung geklärt wird. Wir könnten auch versuchen, das im Gesetz zu regeln; dann müssten wir aber ganz detailliert für jede Schule, für jede Region, für jede Schulart das hier im Parlament diskutieren. Ich glaube, erstens sind wir da fachlich überfordert und zweitens würde das jedes Jahr eine neue Diskussion erfordern, die wir hier gar nicht durchstehen können. Insofern ist es sinnvoll, diese Dinge in den Verordnungsrang zu geben. Wir wissen ja alle auch, dass diese Verordnungen benehmenspflichtig sind. Das heißt, im Bildungsausschuss können wir durchaus unsere Meinung dazu sagen und werden das, wie ich uns kenne, auch tun.

So gibt es bei der Diskussion der Verordnung, glaube ich, auch noch ein paar Eckpunkte zu beachten, und zwar einerseits, ich sagte es schon, die Frage der Effizienz zwischen Bildungsfinanzierung und den erzielten Schülerleistungen. Ich glaube, hier gibt es Reserven im staatlichen System. Dann sollten wir durchaus auch einmal beachten, wenn wir vergleichen bei den Zuschüssen für die Schulen in freier Trägerschaft, denn anders als hier dargestellt, ist es nicht so, dass wir in Thüringen deutlich weniger ausgeben würden als andere Bundesländer, im Gegenteil, es ist teilweise auch mehr. Insofern teile ich die Kritik überhaupt gar nicht, Frau Skibbe, dass den Schulen die finanzielle Basis völlig entzogen ist. Das teile ich in überhaupt gar keinster Weise. Wir haben gehört, dass im letzten Jahr acht neue Schulen in freier Trägerschaft dazugekommen sind, dass 41 Anträge auf Schulträgerschaft vorliegen, und das würde mit Sicherheit nicht so sein, wenn nicht in irgendeiner Form doch die Finanzierung gesichert scheint.

(Beifall bei der CDU)

Herr Döring, da ist also der Pessimismus fehl am Platze. Was hilfreich wäre, wäre gewesen, wenn die freien Träger Ihre Finanzierungsstrukturen uns auch mitgeteilt hätten; das haben sie bisher aber verweigert. Das würde uns aber helfen, die tatsächlichen

Kosten zu analysieren und zu wirklich sachgerechten und realistischen Zuschüssen zu kommen. Ich hoffe in der Diskussion darauf, dass es wirklich sachbezogen bleibt und nicht von vornherein schon Mauern hochgezogen werden, wie das teilweise schon von einigen Trägern getan wurde. Das hilft uns überhaupt nicht, eine solide und gerechte Finanzierung für die nächsten Jahre zu finden.

Ich will abschließend darauf hinweisen, dass wir in Thüringen die höchste Quote an Schulen in freier Trägerschaft innerhalb der neuen Bundesländer haben. Das ist gut so. Die freien Träger bereichern unsere Schullandschaft, das soll auch in Zukunft so bleiben. Ich bin sehr optimistisch, dass wir eine vernünftige Lösung zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft finden. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt Abgeordnete Reimann, Die Linkspartei.PDS-Fraktion.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Aktuelle Stunde heißt: Erste Folgerungen aus den vorliegenden Daten zu den Kosten von Schülern in staatlichen Schulen. Als wir das auf den Tisch bekamen, gebe ich zu, wusste ich gar nicht so richtig, in welche Zielrichtung diese Aktuelle Stunde denn eigentlich laufen soll, da mir das weder aktuell erschien noch irgendwie besonders neu war, denn dieses Gutachten, auf das Sie sich beziehen, das liegt ja erst seit gestern vor,

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Deswe- gen ist das aktuell.)

aber ich nehme mal an, als CDU-Fraktion haben Sie das natürlich eher in der Hand gehabt. Aber macht ja nichts, damit kann man umgehen. Natürlich weiß ich, dass bei den freien Schulen die Luft brennt, spätestens seit diesem Jahr, denn mit diesem Doppelhaushalt hat man gerade bei den Förderschulen in freier Trägerschaft und den Berufsschulen den Geldhahn ganz besonders zugedreht, meine Vorredner wiesen darauf hin. Aber das ist auch weder aktuell noch neu, das ist bekannt und demzufolge meine erste Irritation mit dieser Aktuellen Stunde, vor allen Dingen, wenn man weiß, dass ja Sie daran schuld sind, dass das so ist, weil - und das ist auch schon gesagt worden - mit der Diskussion zum Doppelhaushalt 06/07 Sie finanzielle Kürzungen vorgenommen haben, die völlig ohne Datenbasis, sozusagen Pi mal Daumen, überlegt worden sind, denen keine Fakten zugrunde lagen und die dem

zufolge natürlich besonders schmerzhaft waren. Es kommt noch dazu, dass wir als Bildungsausschuss damit nicht mal befasst worden sind. Als der Haushalt diskutiert wurde, gab es im Haushaltsausschuss dazu eine Diskussion. Wir als Bildungsausschuss hatten dazu weder inhaltlich noch strukturell etwas beitragen können und haben dann als Oppositionsfraktionen eine eigene Anhörung organisiert. Durch den gemeinsamen Druck ist es dann auch geschafft worden, dieses Gutachten überhaupt auf den Weg zu bringen. Es nützt doch nichts, einerseits die pluralistischen Traditionen in Thüringen zu loben und andererseits diese Schulen finanziell zugrunde zu richten. Nun sollte ein Gutachten Licht in das Dunkel bringen bzw. den Nebel lichten. Es hat eine lange Zeit gedauert, ehe es so weit war. Jetzt liegen sogar zwei Gutachten vor. Aus einem wurden, wie gesagt, zwei und - welch Wunder - die Zahlen sind wenig different, auch wenn Sie, Dr. Krause, nur auf das gestern vorgestellte Gutachten zurückgreifen wollen.

Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus oder sollen wir daraus ziehen? Herr Emde und Herr Dr. Krause, Sie sagten, unser staatliches Schulsystem sei zu teuer und die gewünschte Rendite sei zu hinterfragen. Da muss ich Ihnen sagen, dass das eine Frage der Prioritätensetzung ist. Wir haben vorhin lang und inhaltsreich über die fehlende Verwaltungs- und Gebietsreform diskutiert. Wir leisten uns hier in Thüringen ineffiziente Kleinstverwaltung. Ich sage, mir sind kleine Schulen, die auch noch im ländlichen Raum Bestand haben, sehr viel näher und wichtiger. Wenn wir schon in Thüringen eigene Wege gehen, dann sollten wir uns das angeblich teure Schulsystem auch weiterhin leisten!

Weiterhin ist natürlich die Frage zu stellen, ob die freien Schulen das bekommen, was ihnen laut Verfassung zusteht, eben um nicht eine Entwicklung zu Eliteschulen zu forcieren. Immerhin sind diese Schulen mit 1.000 € pro Schüler derzeit unterfinanziert. Dass die Zahlen und Fakten nicht offengelegt werden, kann ich sogar verstehen. Ich habe aber eher die Befürchtung, dass, anstatt die freien Schulen auszufinanzieren, damit es eben keine Eliteschulen werden, der umgekehrte Denkprozess beim Minister eine Rolle spielen wird. Ähnlich wie beim Kita-Gesetz, wo Einsparungen von 30 Mio. € erreicht worden sind durch die angeblich moderne Umstellung der gruppenbezogenen auf die subjektbezogene Förderung, sagte gestern der Minister in dieser Pressekonferenz, dass in Thüringen eine Umstellung von einer aufwandsbezogenen auf eine schülerbezogene Förderung vorgenommen werden soll. Also da schrillen zumindest bei mir sämtliche Alarmglocken, das muss ich Ihnen so sagen. Das heißt für mich nichts anderes als die mentale Vorbereitung dieses Parlaments darauf, dass mit dem nächsten Doppelhaushaltsentwurf wieder der Bildungsbereich als Spar

büchse entdeckt würde und diesmal die Daumenschrauben nicht im Kita-Bereich, sondern im Schulbereich besonders angezogen werden.

Ich erneuere hiermit von diesem Pult aus unsere Forderung: Nutzen Sie die Schülerrückgänge dazu, um die Qualität zu erhöhen und die Personalausstattung langfristig wieder durch einen ausreichenden Einstellungskorridor zu verjüngen

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

und auch keine weitere räumliche Verdichtung zuzulassen, denn Ganztagsschulen brauchen nun mal nicht nur mehr Personal, sondern auch mehr räumliche Ausstattung. Wir haben hier in Thüringen die Chance, tatsächlich eine Entwicklung zu Ganztagsschulen zu forcieren. Dazu gehören auch die freien Schulen in ihrem jetzigen Bestand. Wir sollten uns kein X für ein U vormachen lassen und ganz besonders gut auf den nächsten Doppelhaushalt schauen. Also, wie gesagt, diese auf den Schüler bezogene Personalumstellung kann nicht das sein, was wir wollen. Wir sollten nicht nach Effizienz im Bildungssystem fragen, sondern danach, wie wir die Qualität erhöhen. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Weitere Redemeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung hat das Wort Staatssekretär Eberhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Thüringer Landtag bat mit Beschluss vom 22. Dezember 2005 die Landesregierung, gemeinsam mit den Trägern von Schulen in freier Trägerschaft ein Gutachten zur Ermittlung der Kosten an staatlichen Schulen im Vergleich zu Schulen in freier Trägerschaft in Auftrag zu geben. Dies ist geschehen. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Döring, bin ich nicht der Meinung, dass dies ein Ausfluss möglicher ominöser Kultusbürokratie ist, sondern es ist die Umsetzung eines klugen Beschlusses dieses Hohen Hauses, um tatsächlich sowohl im Bereich der staatlichen Schulen als auch der Schulen in freier Trägerschaft Offenlegung und Kostentransparenz zu erzielen. Ich will auch ausdrücklich für die Landesregierung und die CDU-Fraktion sagen, wir stehen zu den Schulen in freier Trägerschaft. Aber wir stehen auch in derselben Art und Weise zu den staatlichen Schulen.