Jetzt will ich aber Ihre Frage beantworten, Herr Kuschel. Ich bitte um Nachsicht, dass das so nicht sofort möglich war.
Nein, wir haben diese Anfrage beantwortet, dass die Thüringer Landesregierung Pressemitteilungen nicht kommentiert. Wissen Sie, es gibt Versammlungen, da sind nun einige Leute dort, das erleben wir ja immer wieder, der eine berichtet so, der andere berichtet anders und Ähnliches mehr. Deswegen tun wir das einfach nicht, weil das richtig sein kann, das falsch sein kann, wie auch immer; wir können das nicht nachprüfen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, ich habe nicht nach einer Kommentierung gefragt, ich habe gefragt, ob die Aussage, dass erst ab 5.000 bis 7.000 Einwohner eine Gemeindeverwaltung in vollem Umfang und entsprechender Qualität möglich ist, die Auffassung der Landesregierung widerspiegelt oder eine Einzelauffassung des Innenstaatssekretärs war.
Herr Kuschel, ich sage es noch einmal: Sie haben hier Bezug genommen auf die Aussage - das stimmt auch nicht -, vielleicht die vermeintliche Bemerkung des Innenstaatssekretärs Baldus, ob das die Auffassung der Landesregierung wiedergibt. Dazu habe ich Ihnen geantwortet, dass wir Presseartikel, weil wir die Richtigkeit nicht kontrollieren können, nicht kommentieren. Damit ist Ihre Frage, denke ich, hinreichend beantwortet.
(Zwischenruf Abg. Nothnagel, Die Links- partei.PDS: Bei den Behindertenwerk- stätten war das anders.)
Bevor wir hier ganz verwirrt werden, frage ich Sie: Haben Sie Ihren Staatssekretär einmal gefragt, ob er diese Aussage getätigt hat?
Es könnte noch eine Nachfrage geben, die gibt es aber nicht. Dann komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, die der Abgeordneten Dr. Klaubert, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2838.
Nach Medienberichten wird zurzeit die Ausschreibung einer Studie zum wirtschaftlichen Nutzen der Kultur vorbereitet. In den Medien wird dieses Ansinnen als „sonderbar“ bezeichnet. Der Kulturwirtschaftsbericht soll Ende 2008 vorliegen.
1. Welcher tiefere Sinn ergibt sich aus der zeitlichen Reihenfolge: Vorlage eines Landeskulturkonzepts, Einschnitte bei der Theater- und Orchesterfinanzierung, Beratungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 und Vorlage einer Kultur-Wirtschaftlichkeitsstudie am Ende des Jahres 2008?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Erarbeitung und Vorlage eines Kulturwirtschaftsberichts bis 2008/2009 ist fester Bestandteil der Arbeitsvorhaben der Landesregierung. Dieser Kulturwirtschaftsbericht untersucht und stellt dar, welchen Beitrag die verschiedenen kulturwirtschaftlich relevanten Bereiche, also etwa Kulturtourismus, Bücher, Presse, Literatur, Medien, Druckwesen, Kulturgüter, Künste usw. zum Bruttoinlandsprodukt Thüringens leisten einschließlich der in diesem Bereich tätigen Arbeitskräfte und mit Blick auf zukünftige Ent
wicklungen. Dabei geht es also sowohl um das bisher Erreichte als auch um geeignete prospektive Handlungsempfehlungen. Ein Kulturwirtschaftsbericht ist insofern auch kein Bericht zur Entwicklung der öffentlichen Kulturförderung im herkömmlichen Sinn, sondern spannt den Bogen deutlich in den wirtschaftlichen Bereich. Hinsichtlich der rein öffentlichen Kulturleistungen hat die Landesregierung mit dem Kulturkonzept den inhaltlichen Rahmen bereits 2005 abgesteckt. Darin wurden die Notwendigkeiten der zukünftigen Theater- und Orchesterförderung im Rahmen der ausgewiesenen Kulturquote hinreichend begründet und beschrieben. Insofern ergibt sich darüber hinaus auch keine kausale Verknüpfung mit dem angekündigten Kulturwirtschaftsbericht. Die Möglichkeiten und Zielstellungen der Theaterfinanzierung hängen nicht von den Ergebnissen eines Kulturwirtschaftsberichts ab.
Zu Frage 3: Nach Auskünften von Experten ist mit Kosten von rund 60.000 € zu rechnen. Der konkrete Kostenumfang steht aber erst im Zuge der Ausschreibung fest.
Zu Frage 4: Der Kulturwirtschaftsbericht wird veröffentlicht und steht dann jedermann zur Verfügung; wo und wie konkretisiert sich im Verlauf der Erarbeitung.
Ich möchte gleich zwei Nachfragen stellen. Und zwar würde mich als Erstes interessieren, in welcher Form im Kabinett die interministerielle Zusammenarbeit zum Thema „Kulturwirtschaft“ erfolgt. Und die zweite Frage - da weiß ich jetzt nicht, auf welchem Fuß ich Sie erwische: Wird denn die Landesausstellung „90 Jahre Bauhaus“ Berücksichtigung finden in einer Kultur-Wirtschaftlichkeitsstudie?
Zu Frage 1: Die interministerielle Zusammenarbeit im Kabinett zu sämtlichen Fragen der Kultur, der Kulturwirtschaft und wie auch immer ergibt sich aus der Tagesordnung und in der Abarbeitung der Tagesordnung im Kabinett. Das ist naheliegend und beinahe selbstredend und selbstverständlich. Im Übrigen stellt das Kabinett an dieser Stelle ja die interministerielle Zusammenarbeit in Reinkultur per se dar.
(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, Die Linkspartei.PDS: Da müssen Sie mir dann künftig die Tagesordnung schi- cken.)
Ich wollte wissen - ich will das jetzt nicht ausführlich begründen, was man mit einer solchen Landesausstellung alles machen kann -, ob eine geplante Landesausstellung „Bauhaus 2009“ in dieser Kultur-Wirtschaftlichkeitsstudie eine Rolle spielen wird.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann danke ich und rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Döring, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/2842.
Hunderte von Erziehern an Grundschulhorten verlieren laut Medienberichten zum Ende des Schuljahrs 2007/2008 ihre Arbeitsstelle, da ihre befristeten Anstellungsverträge nach Angaben des Kultusministeriums nicht verlängert werden können.
1. Wie viele Erzieher an Grundschulhorten sind derzeit in Thüringen befristet angestellt und welchem prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der Erzieher an Grundschulhorten entspricht dies?
3. Wie will die Landesregierung künftig die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen bestehende Verpflichtung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Döring beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zurzeit sind 401 Erzieherinnen bzw. Erzieher mit einem befristeten Arbeitsvertrag an den Grundschulhorten des Freistaats Thüringen tätig. Dies entspricht einem Anteil von circa 18 Prozent aller Erzieher der Grundschulhorte.
Zu Frage 2: Bis zum Schuljahr 2007/2008 laufen 216 der befristeten Arbeitsverträge von Erziehern aus; im Folgejahr sind es weitere 185.
Zu Frage 3: Die Landesregierung steht unverändert zu ihrer gesetzlichen Verpflichtung, den Personalaufwand für die Erzieher an Grundschulhorten zu tragen. Sie wird hierzu die geeigneten Maßnahmen treffen. Dazu gehören u.a. Neueinstellungen von Erzieherinnen oder auch die Erhöhung von Beschäftigungsumfängen bestehender Arbeitsverhältnisse.
Herr Staatssekretär, wie wird gesichert, dass die jährliche Schließzeit von drei Wochen pro Einrichtung, festgeschrieben in der Schulordnung § 49 (Perso- nalzuweisung in Verantwortung der Schulämter), nicht aus Personalmangel eigenmächtig ausgedehnt wird, unter Umständen sogar auf die gesamte Ferienzeit?
Ich gehe davon, dass die, die die Verantwortung für die Umsetzung der Schulordnung haben, dem auch Rechnung tragen.