Protocol of the Session on March 2, 2007

Mir liegen seitens der Abgeordneten keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Ich denke, für die Landesregierung möchte der Kultusminister Prof. Goebel das Wort ergreifen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Antwort des Thüringer Kultusministeriums zu der Großen Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS „Wissenschaftliche Hilfskräfte an Thüringer Hochschulen“ haben Sie alle zur Kenntnis genommen und alle drei Redner der drei Fraktionen haben darauf hingewiesen, dass die Fragen, die dort gestellt wurden, umfassend beantwortet wurden.

Wir haben nun von der Frau Abgeordneten Hennig erfahren, dass sie noch eine Vielzahl weiterer Fragen hat, die in der Großen Anfrage so nicht gestellt wurden. Das ist interessant, aber für die Beratung dieser Anfrage eher weniger relevant. Sie hat diese Fragen offensichtlich in die Anfrage nicht aufnehmen wollen oder können, folglich können wir uns mit diesen Fragen auch schwerlich beschäftigen im Zusammenhang mit der Beratung über die Große Anfrage.

Aber ich möchte gern betonen: Wissenschaftliche Hilfskräfte leisten an Thüringer Hochschulen eine wertvolle Arbeit und sie sind ein unentbehrlicher Teil der Hochschulen, weil durch wissenschaftliche Hilfskräfte, insbesondere studentische Hilfskräfte, ein zusätzlicher Impuls zur Ausbildung und zur Qualifizierung in Forschungsarbeit möglich ist, und zwar insbesondere für diese Hilfskräfte selbst. Deshalb sind wissenschaftliche Hilfskräfte, studentische Hilfskräfte, in aller Regel die leistungsfähigsten und leistungsbereitesten Studierenden, die als Unterstützung in Praktika, als Mitarbeiter an Forschungsthemen, als Tutoren, als Korrekturassistenten tätig sind. Daran wollen wir festhalten.

Meine Damen und Herren, wir finanzieren diese studentischen Hilfskräfte auf der Basis von Festlegungen der Tarifgemeinschaft der Länder. Die Stadt

Berlin gehört dieser Tarifgemeinschaft bekanntermaßen aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht an. Die Tarifgemeinschaft der Länder ist der Arbeitgeberverband der Länder und zwischen den Mitgliedern besteht die Überzeugung einvernehmlich hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich der Vergütung der studentischen Hilfskräfte, dass sie durch einheitliche Höchstsätze vorgenommen wird. Diese Höchstsätze werden in Thüringen zu 92,5 Prozent ausgeschöpft und damit, denke ich, bewegen wir uns am oberen Rand dieser Margen. Wir wollen auch weiter an den Höchstsätzen und an den Richtlinien der TdL in diesem Bereich festhalten, denn ihnen kommt insoweit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Ordnungsfunktion zu. Die Höchstsätze sind im Übrigen - und auch die Sätze in Thüringen, die Ihnen ja mit der Anfrage bekannt gemacht wurden - in den letzten Jahren seit 2000 um 8 Prozent gestiegen. Sie bewegen sich also auch im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung.

Aber ich räume gern ein, die Vergütung ist nur ein Element des Antriebs, als wissenschaftliche Hilfskraft tätig zu sein. Tätigkeiten außerhalb der Hochschulen mögen im Einzelfall finanziell ertragreicher sein, für das Studium ist in aller Regel die Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft über den pekuniären Effekt sehr ertragreich. Wir haben es erfahren, wissenschaftliche Hilfskräfte ergänzen natürlich auch die Möglichkeiten der Betreuung von Studierenden. Wir haben etwas über 2.000 wissenschaftliche Hilfskräfte, damit sind wir in der Größenordnung durchaus in einem guten Vergleich auch mit anderen Bundesländern. Auch das Verhältnis von wissenschaftlich Beschäftigten zu Hilfskräften bewegt sich im Durchschnitt der deutschen Länder. Das heißt, die Hochschulen haben mit diesem Instrumentarium eine Möglichkeit, ihre Arbeit in den unterschiedlichen Bereichen von Forschung und Lehre zu unterstützen und gleichzeitig kommt dieser Möglichkeit auch noch eine Ausbildungs- und Entwicklungsfunktion zu. Ausbildungsfunktion stärker im Bereich der studentischen Hilfskräfte, Entwicklungsfunktion stärker im Bereich der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit Abschluss. Das kommt natürlich hinzu, die Hilfskräfte haben eine entsprechende Arbeitsausstattung, die der wissenschaftlichen Arbeitsaufgabe entspricht. Auch das ist Hilfe und Unterstützung gerade im studentischen Bereich. Deshalb wollen wir auch in Zukunft Studierenden eine solche Chance bieten, sich tiefer mit Fragestellungen der Lehre und Forschung zu beschäftigen, möglicherweise selbst auch Einsichten für ihren Lebensweg im Bereich der Lehre und Forschung von Hochschulen zu erlangen, und natürlich ihnen auch die Möglichkeit geben, zum eigenen Lebensunterhalt zusätzliche Mittel zu erschließen.

Dies ist insgesamt ein grundsätzlich guter Ansatz, den wir gemeinsam weiterverfolgen wollen. Dabei

bleiben studentische Hilfskräfte ganz klar Studierende der Hochschule und sind keine Mitarbeiter der Hochschule, wissenschaftliche oder nicht wissenschaftliche Mitarbeiter im Sinne des Hochschulgesetzes und werden sicher auch in Zukunft natürlich dann in der Frage der Vertretung ihrer Interessen innerhalb der Hochschule sich verstärkt über die Interessenvertretung der Studierenden einbringen. Dies ist auch gut geübte Praxis, denn wenn man analysiert, wie setzt sich die Studierendenvertretung in den Gremien der Hochschule zusammen, so wird man feststellen, dass dort ein überdurchschnittlicher Anteil wissenschaftlicher studentischer Hilfskräfte seine Arbeit in der demokratischen Struktur der Hochschule leistet. Auch das halte ich für eine insgesamt positive Entwicklung.

Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage durch Frau Abgeordnete Hennig?

Aber gern.

Bitte, Frau Abgeordnete Hennig.

Danke. Herr Minister, ist Ihnen die Zuschrift der KTS zur Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes bekannt, in der die KTS - ich glaube, das war Punkt 18 - durchaus die Personalvertretung studentischer Beschäftigter beklagt hat und zwei Vorschläge gemacht hat. Der erste wäre, im Thüringer Hochschulgesetz insoweit eine Regelung einzuführen, dass auch studentische Beschäftigte Personal vertreten werden, eben nicht über den Stura, weil das nicht möglich ist, oder es im Personalvertretungsgesetz zu tun.

Es hat solche Vorschläge gegeben, das ist mir bekannt. Aber ich habe schon einmal gesagt, ich denke, die Vertretung ist sowohl über den Studierendenrat als auch über die Studierendenvertreter in den Gremien der Hochschule, in den Senaten, in den Fakultätsräten durchaus gegeben und so umfassend, dass dort die entsprechenden Interessen und Belange auch artikuliert werden können.

(Beifall bei der CDU)

Ja, meine Damen und Herren, damit bin ich am Ende meiner Ausführungen. Ich bedanke mich für Ihre Auf

merksamkeit.

Ich nehme auch an, dass es keine weiteren Redewünsche mehr gibt, so dass ich die Beratung schließen kann.

Es ist beantragt worden, dass die Antwort auf die Große Anfrage im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien fortberaten wird. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Wenn Sie jetzt bitte mal die Hände runternehmen würden, ich frage jetzt mal nach den Stimmenthaltungen. Bitte noch einmal die Gegenstimmen und dann setzen Sie sich jetzt bitte einmal auf die Plätze und versuchen Sie nicht, schon die Sachen für die Abfahrt zu packen. Es ist sehr schwer zu zählen. Danke schön. Mit einem Stimmenverhältnis von 25 Jastimmen, 4 Enthaltungen und jetzt übrigens 29 Neinstimmen ist diese Fortberatung abgelehnt.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 15 und auch die heutige Plenarsitzung. Ich weise darauf hin, dass die nächste Plenarsitzung am 29. März 2007 stattfindet und wünsche einen guten Heimweg.

E n d e d e r S i t z u n g: 18.09 Uhr