Wir wollten nicht wissen, wie die EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Umsetzung gehandhabt wird, sondern wir hatten die Intention, zu erfahren, welche Auswirkungen auf jetzt schon bestehende Gesetzgebung, auch Landesgesetzgebung, die Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie hat und was bei uns in unserem Freistaat geändert werden muss, um diese Dienstleistungsrichtlinie hier in Gang zu setzen. Jetzt ist Herr Höhn nicht da, ich werde aber in der Pause noch mal auf ihn zukommen.
Entschuldigung, er ist da. In der Pause werde ich noch mal auf Sie zukommen, Herr Höhn, weil diese Zeitschrift, die Sie zitiert haben, die interessiert mich wirklich. Ich würde sie vielleicht auch mal kennenlernen. Vielleicht können Sie mir da auch einen Tipp dazu geben.
Ausgangspunkt unseres Antrags ist keine Zeitschrift, sondern ist die Mitteilung der Europäischen Kommission über die Umsetzung der Gemeinschaftsprogramme von Lissabon, die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der EU.
Zu dieser Berichterstattung gibt es ganz konkrete, interessante Stellungnahmen und Empfehlungen des Bundesrats in der Drucksache 324/1/06 und eine Stellungnahme des Ausschusses der Regionen dazu vom 6. Dezember 2006. Diese genannten Dokumente, meine Damen und Herren, machen ganz deutlich, die Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist nicht so glatt gegangen und ist nicht so eindeutig in ihren Regelungen, wie das vielleicht gern gesehen wird. Gerade die in Vorbereitung dieses Gesetzgebungsverfahrens von Gewerkschaften, Berufsverbänden, von Wohlfahrtsverbänden und auch von meiner Partei aufgeworfenen Probleme sind nicht beseitigt worden. Im Gegenteil, der gefeierte Kompromiss hat letzten Endes mehr Fragen aufgeworfen, als Fragen geklärt und beantwortet werden konnten. Selbst die Landesregierung hat sowohl in der Antwort auf die Große Anfrage der CDU als auch schon bei vorhergehenden Debatten zu dieser Problematik darauf hingewiesen, dass viele Probleme und Fragen nicht eindeutig geklärt sind und dass abzuwarten ist, wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sein wird und viele Fragen erst durch diese Urteile beantwortet werden. Damit aber, meine Damen und Herren, herrscht keine grundsätzliche Klarheit zur Dienstleistungsrichtlinie, sondern es sind Fragen offengeblieben und besonders bei den Akteuren - und darauf möchte ich mich jetzt beziehen - von sozialen Dienstleistungen und Gesundheitsdiensten gibt es vor allem Rechtsunsicherheit. Das möchte ich Ihnen im Einzelnen auch anhand der von mir am Anfang aufgeführten Dokumente aufzeigen. Insgesamt konnte die Kommission in ihrem Bericht keine eindeutige Definition vornehmen, was soziale Dienstleistungen überhaupt sind, weil diese Leistungen, so stellt die Kommission fest, in den Mitgliedstaaten
unterschiedlich bewertet werden. Die Kommission räumt den Mitgliedstaaten zwar angeblich Mitsprache ein, aber beschreibt ein Sozialdienstleistungskonzept so, dass einige spezielle Dienstleistungen ein- bzw. auch ausgeschlossen werden können. So spricht die Kommission von zwei Hauptkriterien bei der Beurteilung von Sozialdienstleistungen, nämlich
1. gesetzliche Regelungen und Systeme der sozialen Sicherung zur Absicherung elementarer Lebensrisiken wie Gesundheitseinschränkungen, Alter, Unfälle, Arbeitslosigkeit und
Eine wichtige Rolle bei den persönlichen Dienstleistungen spielen die Prävention und die Sicherstellung des sozialen Zusammenhalts und das Leisten von individueller Hilfe für Einzelpersonen. Dazu gehört, Menschen zu helfen, entscheidende Momente für ihr Leben, besonders in Krisensituationen, zu bewältigen, Maßnahmen der Eingliederung, vor allem der sozialen Eingliederung, und Maßnahmen der Eingliederung von Menschen mit langfristigen Bedürfnissen aufgrund ihrer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung. Es ist aber nicht klar formuliert, ob die Mitgliedstaaten das Recht haben, weitere Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse festlegen zu können, die nicht mit diesen zwei Kriterien beschrieben werden können. Man könnte zu der Annahme kommen, dass alle sozialen Dienstleistungen nur solche Dienstleistungen sind, die persönliche Dienstleistungen sein müssen. Kommunen und Verbände erbringen aber auch Dienstleistungen, die nicht unbedingt als persönliche Dienstleistungen anzusehen sind wie der Tierschutz, Büchereien, Schwimmbäder, Parkanlagen, Erholungsanlagen. Es sind keine persönlichen Dienstleistungen, aber es sind wichtige Dienstleistungen, soziale Dienstleistungen für den sozialen Zusammenhalt. Dann spricht die Kommission von Merkmalen sozialer Dienstleistungen. Nach Auffassung der Kommission sollten sich soziale Dienstleistungen oft durch eines oder mehrere der folgenden Merkmale auszeichnen: Funktion nach dem Grundsatz der Solidarität, das heißt kein Ausgleich zwischen Beiträgen und unterhaltenen Leistungen; Flexibilität und personenbezogene Arbeitsweise; kein Erwerbszweck; freiwillige bzw. ehrenamtliche Mitarbeit; starke regionale Verankerung und oft ein Dreiecksverhältnis zwischen Anbietern, Nutzern und Kostenträgern, was wir ja besonders aus dem Bereich des Gesundheitswesens kennen. Die Europäische Kommission hat nicht klargestellt, welche Rolle diese Merkmale bei der Einschätzung spielen, ob eine soziale Dienstleistung von allgemeinem Interesse ist oder nicht. Es entsteht der Eindruck, dass die Fürsorge bei sozialen Dienstleistungen mit allgemeinem Interesse besonders hervorgehoben werden muss. Das lässt aber außer Betracht, dass soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse der Allgemeinheit dienen, wie zum Beispiel auch Kinderbetreuung, offene Altenarbeit, aber hier besteht die Gefahr, dass diese Dienstleistungen als ganz normale Marktdienstleistungen betrachtet werden können. Ganz weggelassen hat die Europäische Kommission in ihrem Bericht die Gesundheitsdienstleistungen, natürlich auch mit der Begründung, dass Gesundheitsdienstleistungen nicht in der Dienstleistungsrichtlinie enthalten sind, sondern dort herausgenommen wurden. Aber die Unterscheidung von Gesundheitsdiensten und anderen Pflegediensten zum Beispiel oder gesundheitlichen Einrichtungen wird immer schwieriger. Viele medizinische Fachkräfte arbeiten heute für Sozialdienste und soziale
Einrichtungen, während Gesundheitsdienste oft auch mit nichtmedizinischem Personal bestückt sind und dort Aufgaben erfüllen. In der Dienstleistungsrichtlinie werden Gesundheitsdienste definiert als Gesundheits- und pharmazeutische Dienstleistungen, die von Angehörigen eines Berufes im Gesundheitswesen gegenüber Patienten erbracht werden, um deren Gesundheitszustand zu beurteilen, zu halten oder wiederherzustellen. Danach sind unter Gesundheitsdienstleistungen zu verstehen Erstversorgung, Krankenhausversorgung, spezielle medizinische Versorgung, aber auch Pflegeleistungen. Aber wir wissen auch aus der täglichen Praxis, es gibt dort große Vermischung, zum Beispiel werden Gesundheitsdienstleistungen in sozialen Einrichtungen erbracht, wie zum Beispiel Physiotherapie in Altenheimen. Es werden aber auch soziale Leistungen in Gesundheitseinrichtungen erbracht, wie zum Beispiel Beratungstätigkeiten.
Das bringt ein weiteres Problem mit sich, dass nämlich dann nicht unterschieden werden kann, gehört nun diese Dienstleistung, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens gebracht wird, zu einer Gesundheitsdienstleistung oder ist sie eine soziale Dienstleistung. Das sind unklare Fragen.
Genauso unklare Fragen gibt es bei der Unterscheidung zwischen Dienstleistung von allgemeinem Interesse und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse mit wirtschaftlichem Charakter. Der EU-Vertrag erkennt die Freiheit der Mitgliedstaaten an, Aufgaben von allgemeinem Interesse zu definieren, aber sie sollen durch Gemeinschaftsrecht berücksichtigt werden und sind gehalten, bei der Organisation einer öffentlichen Dienstleistung den Grundsatz der Nichtdiskriminierung für öffentliche Aufträge zu berücksichtigen. Das wirft bei Kommunen schon heute Fragen z.B. bei der Vergabe von stationären Maßnahmen der Eingliederungshilfe oder bei der Vergabe von stationären Maßnahmen der Jugendhilfe. Gerade bei der Vergabe solcher Aufgaben wird die Frage gestellt: Muss ich das als Kommune ausschreiben? Gerade solche Maßnahmen sind als soziale Dienstleistungen geprägt, die auf den Einzelfall bezogen sind und auf die Bedürfnisbefriedigung eines einzelnen Betroffenen angepasst sind und es ist dort kaum möglich, dies in der Ausschreibung zu berücksichtigen.
Ein letztes Beispiel: Es gibt eine Festlegung des Europäischen Gerichtshofs, wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Vertrages sind Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Der EU-Vertrag verlangt aber nicht, dass die Dienstleistungen unbedingt von den Empfängern bezahlt werden. Aber auch Gebühren und Leistungsvergütungen von Kostenträgern zählen zu diesen Geldeinnahmen und zu diesem Entgelt und sind somit wirtschaftliche Tätig
keit. Das kann eben zu dieser Meinung führen, dass solche Dienstleistungen, die gegen Entgelt, auch Gebühren oder Kostenvergütungen durch Sozialversicherungsträger erbracht werden, ganz normale wirtschaftliche Tätigkeit sind und somit unter den Bereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen.
Das, meine Damen und Herren, sind die Unklarheiten, die es mit Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie nach wie vor noch in Europa, in Deutschland und auch in Thüringen bei Anbietern solcher Dienstleistungen gibt. Die Dokumente, die ich Ihnen genannt hatte, nämlich die Stellungnahme des Bundesrats in der genannten Drucksache und auch die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen, werfen diese Fragen auf und fordern die EU-Kommission auf und auch den Rat, diese Unklarheiten schnellstmöglich zu beseitigen. Diese Unklarheiten, die ich hier genannt hatte, sind keine Erfindung von uns, diese Unklarheiten, und das beweisen diese Dokumente, sind da. Deswegen verlangen wir Auskunft darüber, was müssen wir in Thüringen dafür noch tun, auch um diese Unklarheiten zu beseitigen, und vor allem, was kann Thüringen tun innerhalb des Bundesrats und auch im Ausschuss der Regionen, dass dies verändert wird.
Vielen Dank, Herr Kollege. Sie bemühen sich ja wirklich redlich. Aber ich frage Sie: Kennen Sie die Internetseite www.dienstleistungsrichtlinie.de? Wenn nicht, sollten Sie wirklich einmal draufschauen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Herr Höhn, Sie ha- ben eine hidden agenda...)
Herr Höhn, Sie können sicher sein, das, was ich heute hier gesagt habe, das ist recherchiert. Zweitens habe ich Ihnen auch gesagt, auf welcher Grundlage ich das gemacht habe. Dann frage ich mich, Herr Höhn, warum z.B. auch besagter Ausschuss der Regionen, genau das, was ich heute hier angesprochen
habe, ebenfalls erkannt hat und geklärt haben möchte und die Kommission dazu auffordert. Da sind nur Festlegungen getroffen worden. Es sind zwar Festlegungen getroffen worden, dass alle zwei Jahre nur eine Berichterstattung erfolgen soll über diese Sache, aber die Probleme sind da. Da nützen mir Internetseiten nichts. Ich möchte, Herr Höhn, dass diese Probleme und diese offenen Fragen geklärt werden.
Dafür wollte ich heute etwas von der Landesregierung erfahren, nämlich, was machen wir, bis diese Fragen geklärt sind? Wie beantworten wir die Fragen der Kommunen, die ich heute hier genannt hatte?
Wie beseitigen wir Rechtsunklarheiten bei den Kommunen? Welche Vorstellung hat die Landesregierung zur Definition von sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse? Hat die Landesregierung Vorstellungen, welche Dienstleistungen sie besonders geschützt haben möchte? Das sind Fragen, die wir stellen und auf die wir eine Antwort haben wollen, nicht mehr und nicht minder, meine Damen und Herren. Aus diesem Grunde, weil wir diese Fragen heute nicht beantwortet bekommen konnten, aus welchen Gründen auch immer, beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bin richtig dankbar, dass ich jetzt als Dritter sprechen kann, zunächst, weil ich dem Kollegen Höhn sagen kann, durch seine exzellente Ausführung des Umfelds habe ich mir jede Menge an Ausführungen gespart. Ich werde dann ausschließlich noch auf den Antrag, der vorliegt, eingehen können. Zum Zweiten kann ich zu Kollegen Kubitzki sagen, ja, ewig Gestriger, das bleibt dabei. Das, was Sie jetzt vorgetragen haben, ich bin noch nicht so auf die Schnelle gekommen, aber das haben Sie am 27.01.2006 auf Ihre Drucksache 4/1579 vorgetragen, und zwar
Ewig gestrig, Herr Kubitzki. Sie sind zwar in der Lage, Papiere, die ein halbes Jahr alt sind, vorzutragen, aber Sie sind offensichtlich nicht in der Lage, Ihren eigenen Antrag, den zumindest Herr Hausold unterschrieben hat, hier noch einmal in diesen substanziellen Inhalt zu übertragen und eigentlich zu erwarten, auf was denn Ihr Antrag abzielt. Ihr Antrag ist doch ein Berichtsersuchen an die Landesregierung. Die Landesregierung hat bis jetzt noch gar nicht gesprochen. Also Sie wissen von der Landesregierung weder, ob sie den Bericht geben will bzw. welche Inhalte bei der Umsetzung dieser Richtlinie in Thüringen zu beachten sind, aber schon gleich sagen Sie, wir hören nichts von der Landesregierung, an den Ausschuss überweisen. Zum Zweiten, das sieht man Ihrem Antrag auch an, dass er ewig gestrig ist, Sie merken gar nicht, in welchem Zeitraster Sie sind. Schauen Sie einmal, die Richtlinie trat am 28.12.2006 in Kraft. Jetzt schauen Sie einmal in Ihren Punkt 2. Da steht: Richtlinie November 2006. Dann schauen Sie einmal in die Begründung auf der Rückseite: „Der Rat will die Forderung des Europäischen Parlaments an entscheidenden Punkten deutlich abschwächen.“ Das bringt den Eindruck, als ob die Richtlinie noch gar nicht verabschiedet wäre. Und selbst bei den Dokumenten, die Sie hier verlesen haben, sind Daten, die vor der Inkraftsetzung, die also vor der Verabschiedung der Richtlinie überhaupt liegen. Also, meines Erachtens vollkommen klar, Sie haben vollkommen das Thema verfehlt. Sie sind auf die Situation vom 27.01.2006 zurückgefallen und haben im Grunde genommen Ihren eigenen Bericht vorgetragen. Warum bemühen Sie überhaupt eigentlich die Landesregierung, hier einen Bericht vorzutragen? Ich binde nur an das an, was Herr Kollege Höhn vorgetragen hat.
Ich erinnere noch mal, die Richtlinie ist am 28. Dezember in Kraft getreten und die Länder haben nun drei Jahre Zeit, sie umzusetzen. Herr Kollege Höhn hat zu Recht gesagt, dass die Vorgaben dieser Richtlinie grundsätzlich alle mitgliedstaatlichen Anforderungen an Dienstleistungserbringer, Dienstleistungsempfänger betreffen und dass die Umsetzung dieser Richtlinie eine Vielzahl komplexer Fragen aufwerfen wird, die die Einbeziehung aller Beteiligten auf Bundes- und Landesebene, auf kommunaler Ebene betreffen wird. Er hat richtig geschildert, dass auf Bundesebene das Bundeswirtschaftsministerium dafür zuständig ist. Ich denke mal, das wird im Land nicht ganz anders sein. Auch hier wird ein Ministerium die Zuständigkeit bekommen. Wir haben ja die Anfrage an das Wirtschaftsministerium gerichtet aus
dem Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion. Und nach dem, was Herr Kollege Höhn über die Schwierigkeiten der Umsetzung und den spannenden Aufgabenbereich vorgetragen hat, ist eigentlich jedem wohl klar: Zu den Punkten, die hier stehen, kann im Augenblick nicht viel vorgetragen werden, weil die Arbeit jetzt erst anfängt. Ich habe gerade zu Ihnen, Herr Kubitzki, gesagt, wie unscharf Ihr Antrag auch formuliert ist, was die Datenlage angeht. Zum Zweiten, wenn Sie die Punkte 2 und 3 mal sehen, dann ist er doch fast ähnlich, es ist zumindest eine Riesenredundanz und bis zu dem Zeitpunkt, wo wir möglicherweise einen Bericht bekommen, sollten Sie vielleicht den Punkt 5 streichen, weil der eigentlich so gar nicht dazu passt, aber da haben Sie vielleicht noch Gelegenheit dazu.
Ich will nun deutlich sagen, es gäbe jetzt mindestens zwei Möglichkeiten, eine haben Sie vorgebracht, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen, das ist lächerlich. Was soll er da? Entweder ich will den Bericht haben und ich könnte ihn sofort bekommen. Nachdem, was wir beide vorgetragen haben, Herr Kollege Höhn und ich, mit dem Blick auf den Staatssekretär wird ein Bericht nicht zu geben sein zum Stand der Umsetzung, sondern es ist höchstens zu sagen, wir wollen beginnen und das ist vielleicht richtig. Das heißt also, ich könnte den Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion ablehnen und sagen: Es gibt keinen Bericht, weil drei Jahre sind Zeit, die Umsetzung zu machen, und dann treffen wir uns vielleicht in der nächsten Legislaturperiode wieder und lassen uns vortragen. Es gibt aber vielleicht auch die andere Möglichkeit, die zumindest meine Fraktion vorschlägt und, so wie ich sehe, von der SPDFraktion möglicherweise mitgetragen wird, dass wir dem Antrag heute zustimmen und den normalen Geschäftsordnungsgang eingehen, da sind sechs Monate Zeit, um den Bericht schriftlich zu geben. Wenn es bis dahin, was ich noch nicht übersehen kann, noch nichts zu berichten gibt, dann gibt es auch die Möglichkeit der Verlängerung. Aber das gibt die Chance, hier eine ordentliche Information über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zu bekommen, und es gibt uns dann auch die Chance, auf einen guten Bericht hin eine Aussprache bzw. auch die entsprechenden Maßnahmen mit zu begleiten. Deshalb also der Vorschlag meiner Fraktion, diesem Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion zuzustimmen. Vielleicht, Herr Fraktionsvorsitzender der Linkspartei.PDS-Fraktion, machen Sie sich einen Vermerk, wenn Sie mal wieder sagen, wir würden hier immer reflexartig Ihre Anträge ablehnen. Das ist nicht der Fall.
trag zustimmen und bitten die Landesregierung, so wie es hier steht, sicher etwas geglättet, was die Formulierung angeht, aber insgesamt zur Umsetzung, der EU-Dienstleistungsrichtlinie Bericht zu erstatten und das dann auch in dem entsprechenden Zeitraum zu machen. Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte zunächst Herrn Abgeordneten Höhn für seine sachgerechte und umfassende Einführung in das Thema danken. Es war sehr hilfreich und ich danke auch für die Ergänzungen von Herrn Abgeordneten Kretschmer. In der Tat ist es so, die Dienstleistungsrichtlinie ist am 28. Dezember in Kraft getreten. Da gibt es also nichts mehr zu verändern. Da kann man auch keine Wünsche mehr nachträglich einbringen. Jetzt läuft eine Frist von knapp drei Jahren, in der wir die Hausaufgaben zu erledigen haben. Damit keine Missverständnisse aufkommen, auch im Hinblick auf den Beitrag von Herrn Kubitzki, erlaube ich mir, das noch einmal pointiert zusammenzufassen, was Herr Höhn und Herr Kretschmer vorgetragen haben.
Sicher, die Diskussion im Rat und im Parlament war lang und sie war streitig; wir haben ja auch hier im Haus schon einmal darüber gesprochen, aber letztlich hat man sich auf den nunmehr vorliegenden Text geeinigt. Die Gebietskörperschaften müssen die Richtlinie nun im Rahmen ihrer Rechtsetzungskompetenz eigenverantwortlich umsetzen. Dabei ist es notwendig, dass die Umsetzung der Richtlinie in Bund und Ländern nach inhaltlich einheitlichen Kriterien erfolgt. Der Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern ist in vielen Fragen jedoch noch nicht so weit vorangeschritten, dass bereits jetzt alle umzusetzenden Schritte eingeleitet werden könnten. Das ist auch der Grund dafür, dass ich Ihnen heute Abend hier keinen Sofortbericht geben kann. Das liegt in der Natur der Sache.
In Thüringen ist das Wirtschaftsministerium dafür zuständig, die Umsetzung federführend zu koordinieren. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe aus allen Ressorts eingesetzt, um die Umsetzung voranzutreiben. Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Umsetzungsprozess sind also geschaffen. Der Prozess selbst hat naturgemäß gerade erst begonnen.
Nun aber noch einige Anmerkungen zum Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS. Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist es, bürokratische Hindernisse abzubauen und den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu erleichtern. Die Dienstleistungsrichtlinie will Verbrauchern, Kunden und Dienstleistern helfen, von den Möglichkeiten der Dienstleistungsfreiheit leichter als bisher Gebrauch zu machen. Durch die vorgesehene Verwaltungsvereinfachung, einheitliche Ansprechpartner und erleichterte Genehmigungsverfahren dürfen für den gesamten Wirtschaftsraum der EU positive Wachstums- und Beschäftigungsimpulse erwartet werden. Wie sich die EU-weite Umsetzung der Richtlinie für den Freistaat tatsächlich auswirken wird, ist jedoch - das müssen wir ganz sachlich feststellen - im Augenblick noch nicht abschließend absehbar. Wir müssen uns jedenfalls auch in Thüringen darauf einstellen, dass sich die Verhältnisse in der Dienstleistungswirtschaft verändern werden. Dann können wir aus den neuen Bedingungen auch unseren Nutzen ziehen.
Bereits seit längerer Zeit besteht die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Das ist also keine Neuerung, die erst durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie geschaffen worden wäre, sie gehört sogar zu den vier Grundfreiheiten, die den Binnenmarkt konstituieren. Außerdem wurde das umstrittene Herkunftslandprinzip der ursprünglichen Richtlinie modifiziert, das ja hier im Hause bereits zu sorgenvollen Bemerkungen Anlass gegeben hatte. Ferner wurden das gesamte Arbeits- und Entsenderecht sowie die Gesundheitsdienstleistungen aus dem Wirkungskreis der Richtlinie ausgeschlossen. Wir können bei der vorliegenden EUDienstleistungsrichtlinie daher davon ausgehen - Herr Höhn, da stimmen wir völlig überein, dass wir damit unsere eigenen Qualitäts- und Sozialstandards auch künftig weiterhin schützen können. Die EUDienstleistungsrichtlinie berührt direkt weder arbeitsrechtliche Fragen noch Tarifverträge - ich verweise auf Artikel 1 - oder Gesundheitsdienstleistungen. Auch die sozialen Dienstleistungen - Artikel 2 - sind überwiegend vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Folgendes ist von unserer Seite zu tun: Alle Verfahren, Formalitäten und inhaltlichen Anforderungen an Genehmigungen und an Erlaubnisse zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit sind, soweit sie von der Dienstleistungsrichtlinie erfasst werden, nach den dort niedergelegten Vorgaben zu prüfen. In einem ersten Schritt werden alle Bestimmungen, die Thüringer Landesrecht sind oder auf Thüringer Landesrecht zurückgehen, erfasst. Die Vorgehensweise und die weiteren Schritte müssen noch zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. Nur so kann die einheitliche Umsetzung gewährleistet werden. Ich kann Ihnen heute noch nicht sagen,
welche Richtlinien und Gesetze auf Landesebene in welcher Form und mit welchem Inhalt anzupassen sind. Sie werden dafür, wie ich hoffe, Verständnis haben. Wir haben schließlich noch knapp drei Jahre Zeit. Das ist - die Sorge von Herrn Höhn kann ich gut verstehen - überhaupt kein Anlass, sich jetzt entspannt zurückzulehnen und zu sagen, wir haben ja noch unendlich viel Zeit. Sie können ja auch meiner Kurzinformation entnehmen, dass wir bereits wesentliche Dinge auf den Weg gebracht haben. Es gibt überhaupt keinen Grund, jetzt in Panik zu verfallen und zu sagen, es droht uns Unbill. Nein, das ist nicht der Fall. Wir werden das ganz entspannt, sachgerecht und zügig bearbeiten. Vielen Dank.