Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im letzten Jahr veröffentlichte
die Bundesregierung entsprechend ihrer Verpflichtung aus dem Achten Buch Sozialgesetzbuch den von einer Sachverständigenkommission erstellten Zwölften Kinder- und Jugendbericht. Ich will noch einmal auf den Zeitpunkt hinweisen. Der Bericht wurde uns im Oktober 2005 zugestellt. Das heißt, es ist der Entwurf bzw. der Bericht der alten Regierung, nämlich der rot-grünen Regierung. Man muss natürlich sagen, dass dieser Bericht auch die Handschrift dieser Regierung trägt. Frau Ehrlich-Strathausen, deswegen gibt es naturgemäß auch unterschiedliche Bewertungen, das ist völlig klar. Wenn Sie daraus allerdings eine Lachnummer machen, dann halte ich das für weit weg von der Realität. Die Realität ist eine andere als die, die Sie hier dargestellt haben.
Meine Damen und Herren, ich denke auch, dass der Bericht in vielen Teilen insbesondere auch auf Probleme in den Westländern abhebt. Ich will darauf aber dann noch in einigen Punkten zu sprechen kommen.
Zuerst noch mal an Sie, Herr Abgeordneter Bärwolff: Sie haben schon eine meines Erachtens erstaunliche Weltphilosophie. Da Sie Heiner Geißler zitiert haben, erlaube ich mir auch, Heiner Geißler zu zitieren. Ich sehe jetzt den Herrn Bärwolff gar nicht, aber er wird es vielleicht hören. Ich weiß nicht, ob das Zitat von Heiner Geißler stammt, aber ich habe es von ihm gehört. Er hat nämlich gesagt: „Wer als junger Mensch nicht links ist, der hat kein Herz, und wer als älterer Mensch immer noch links ist, hat keinen Verstand.“
Ich nehme an, Sie werden älter werden und es wird dann sicherlich für Sie irgendwo - ich habe zitiert, Frau Abgeordnete Thierbach. Weil Heiner Geißler eben als Zitat hier von Herrn Bärwolff benutzt worden ist, wollte ich Heiner Geißler auch einfach noch mal zitieren. Außerdem, Frau Thierbach, Sie sprechen von Beleidigung.
(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Weil Sie es benutzt haben, ist es eine Beleidigung.)
Ich will es dem jugendlichen Leichtsinn von Herrn Bärwolff zubilligen, dass er die Argumente bzw. die Tatsachen bis zur Unkenntlichkeit karikiert. Wenn er sagt, dass Jugendämter und Schulämter sich gegenseitig die Augen ausstechen bei der schulbezogenen Jugendarbeit, dann meine ich, ist das weit überzogen. Dass es natürlich Streit gibt, wenn es um Geldverteilung geht - wissen Sie, da können Sie noch so viel Geld reinschütten, es wird in der Verteilung immer Streit geben. Deswegen ist aber unsere Meinung wichtig, dass dieser Streit, der ja nicht
negativ ist - denn ein Streit muss ja ausgeführt werden, wenn man unterschiedliche Projekte fördern will -, vor Ort ausgeführt wird. Wir wollen uns da nicht einmischen. Deswegen glauben wir, dass die Koppelung von Jugendarbeit im herkömmlichen Sinne und schulbezogener Jugendarbeit gut und ein richtiger Schritt war.
Ich komme nun zum Thema des Zwölften Bundesberichts, das ja im Wesentlichen heißt: „Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule.“
Die Kernbotschaft des Zwölften Kinder- und Jugendberichts lautet: Bildung, Betreuung und Erziehung müssen Kindern aller Altersstufen zugänglich sein. Diese Botschaft, meine Damen und Herren, wird von der Landesregierung uneingeschränkt mitgetragen. Ich bleibe auch bei unserer Aussage: In dem Bericht wird meiner Auffassung nach die Regierung durch die Empfehlungen in diesem Bericht in ihrer bisherigen Politik für Familien, Kinder und Jugendliche grundsätzlich bestätigt. Dass andere dazu eine andere Auffassung haben, ist ihr Recht. Ich will das aber mit einigen Argumenten belegen.
Im Bundesbericht wird von der Berichtskommission ganz deutlich herausgearbeitet, dass Kinder Bildung von Anfang an brauchen. Der zweite Punkt, die Bedeutung der Bildung, so die Kommission weiter, sei bisher für die Kindertagesbetreuung bundesweit unterschätzt worden. Die letztere Feststellung will ich ausdrücklich nicht für Thüringen gelten lassen. Wir haben seit 1991, als wir das Kindertagesstättengesetz auf den Weg gebracht haben, den Bildungsauftrag im Gesetz verankert. Dies haben wir übrigens seinerzeit gegen den Willen größtenteils der Opposition durchgesetzt, weil - und so habe ich es damals gesehen - die sogenannte antiautoritäre Erziehung der 68er-Ideologen noch immer vorherrschend auch in den Köpfen der Opposition rumgeisterte.
Wir haben gegen den Willen der Opposition durchgesetzt, dass der Bildungsauftrag in dem Kindertagesstättengesetz gesetzlich verankert wird.
nicht erkannt. Ich will zitieren, der Abgeordnete Ramelow, der damals Fraktionsvorsitzender war, hat in einer unheilvollen Aussage gesagt: „Es muss nun endlich Schluss sein mit hopsasa und trallala in den Kindertagesstätten.“ Ich kann nur sagen, das war ein ganz typischer Wessi-Satz von jemanden, der nicht weiß, wie es hier im Osten zugeht.
Aber, meine Damen und Herren, wir sind dabei nicht stehengeblieben. Ich weiß, dass ein gesetzlicher Anspruch das eine und die Umsetzung dann das Nächste ist. Deswegen haben wir uns von 1999 bis 2002 am Bundesmodellprojekt „Nationale Qualitätsinitiative in Tageseinrichtungen für Kinder“ beteiligt. Im Ergebnis dieses Projekts entstand ein bundesweit empfohlener nationaler Kriterienkatalog unter dem Titel „Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder“. Übrigens darf ich darauf hinweisen, es wurde damals von der Bundesministerin Claudia Nolte auf den Weg gebracht, eine durch und durch schwarze Politikerin, die genau dieses Anliegen damals auf den Weg gebracht hat, und es ist dann dankenswerterweise und richtigerweise von der rot-grünen Regierung so übernommen worden.
Vier Leitlinien für die frühkindliche Bildung wurden dann in Thüringen formuliert und in Verbindung mit dem nationalen Kriterienkatalog sind sie seit 2004 Grundlage der pädagogischen Arbeit in unseren Kindertagesstätten. Seinerzeit habe ich dieses Projekt auch noch als Minister für Soziales, Familie und Gesundheit in den Kindertagesstätten einführen können. Seit dem letzten Jahr erarbeitet eine Gruppe von fünf Thüringer Wissenschaftlern, begleitet von einem Fachbeirat, den Thüringer Bildungsplan bis 10 Jahre und hier ist Thüringen bundesweit ebenfalls wieder an vorderster Stelle. Aber all das wollen Sie ja, meine Damen und Herren,
in Ihren Beiträgen nicht wahrhaben. Ich denke, die Frage des Qualitätsabbaus in den Kindertageseinrichtungen ist durch diese Maßnahmen eindeutig widerlegt. Wir haben das Thema „Bildung“ von Anfang an in unsere Kindertagesstätten mit eingebracht.
Ich möchte auch noch einmal daran erinnern, das hat Kollegin Meißner bereits getan, dass wir eines von zwei Ländern in der Bundesrepublik Deutschland sind, das einen umfassenden Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung von zwei Jahren an bereits gesetzlich fixiert hat. Das hat nicht einmal Mecklenburg-Vorpommern, wo Sie ja lange Zeit als PDS - nicht Sie persönlich, sondern Ihre Partei - Mitverantwortung hatten. Es ist auch
nicht in Berlin, wo rot-rot heute noch in der Verantwortung ist, eingebracht. Das waren eben CDU-Länder, die diesen Rechtsanspruch in ihre Gesetze eingetragen haben, übrigens auch Claudia Nolte war es damals, die den Rechtsanspruch auf drei Jahre in das Gesetz eingebracht hat.
Also Sie sehen, CDU-Politik hat in dem Bereich der Kinderbetreuung eine erhebliche Handschrift hinterlassen und wir haben diese Tradition in diesem Land auch fortgesetzt.
Hinzu kommen - auch das möchte ich ausdrücklich noch einmal sagen - ca. 8.000 Plätze in den Einrichtungen für jüngere Kinder, die unterhalb des Rechtsanspruchs belegt werden können, und 800 Plätze für Kinder, die über die Tagespflege betreut werden können. Damit haben wir in Thüringen 100 Prozent bedarfsgerechte Versorgung der Kinder unterhalb des Rechtsanspruchs sichergestellt.
Auch im Bereich der frühkindlichen Entwicklung hat die Landesregierung sich an den verschiedensten Aktivitäten beteiligt. Wir haben jetzt erst Empfehlungen ausgesprochen. Sie haben alle noch die tragischen Ereignisse von Bremen im Hinterkopf. Diese Empfehlungen haben an dieser Stelle auch sehr viel mehr Bedeutung erhalten. So haben wir uns sehr frühzeitig auf ein Modellprojekt mit drei weiteren Ländern und dem Bund, das von Frau von der Leyen auf den Weg gebracht worden ist, verständigt, um eine stärkere Verzahnung für die frühen Hilfen für gefährdete Kinder zu erzielen. Die von Frau Ehrlich-Strathausen vorhin vorgetragene Anmerkung, wir würden gerade problematische Kinder ausgrenzen, ist an dieser Stelle überhaupt nicht zutreffend. Ich weise das mit aller Entschiedenheit zurück. Dieses Modellprojekt ist übrigens ab dem 1. November dieses Jahres gestartet worden.
Weiterhin wollen wir prüfen, ob schulärztliche Untersuchungen zweigliedrig durchgeführt werden sollen. Eine erste verpflichtende Untersuchung könnte im Zeitraum von Mai bis September des Jahres vor der Einschulung stattfinden, die zweite Untersuchung dann wie bisher von Januar bis Juni des Einschulungsjahres. Das soll dazu beitragen, dass wir problembehaftete Kinder schneller erkennen und mit entsprechenden Fördermöglichkeiten, mit entsprechender Beratung rechtzeitig reagieren können.
richt der Bundesregierung ist ein Zusammenspiel von Bildung, Betreuung und Erziehung fixiert worden. Dabei legt der Bericht Wert darauf, dass der Bildungsprozess sich nicht nur in der Schule vollzieht, sondern auch in der Familie, natürlich auch in der Nachbarschaft, im Kindergarten, in der Jugendhilfe, in den gleichaltrigen Gruppen, in Freizeit usw. Also, Sie sehen, die Fixierung auf Einrichtungen, wie Kindertagsstätten und Schule, ist ausdrücklich in dem Bericht nicht betont. Darauf aufbauend fordert der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht in mehreren Empfehlungen eine Stärkung der Erziehungs- und Bildungskompetenz der Eltern. Ich will ausdrücklich noch einmal sagen: eine Stärkung der Erziehungs- und Bildungskompetenz der Eltern. Er legt gerade Wert auf die Prinzipien der Elternverantwortung und der Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Betreuung ihrer Kinder. Deshalb ist die Aussage richtig, wenn ich sage, dass der Bericht der Bundesregierung viele Elemente, die wir hier in der Familienoffensive realisiert haben, eigentlich widerspiegelt.
Weiterhin zur Familienoffensive: Wir verfügen als erstes und bislang einziges Land über ein Gesetzeswerk, das die klaren Prioritäten zugunsten von Familien setzt und alle Familienleistungen des Landes in einem Gesetz bündelt. Ich erinnere an dieses Gesetz, das sieben Artikel enthält, die sich alle rund um die Familienförderung anordnen. Das hat kein Land in der Bundesrepublik Deutschland.
(Zwischenruf Abg. Wolf, Die Linkspar- tei.PDS: Die Frauenhäuser wurden ge- schlossen und die sind Bestandteil vom Artikelgesetz.)
Frau Wolf, wir hatten eine Überkapazität bei den Frauenhäusern. Das haben Sie ja auch bestätigt. Dass wir sie an ein Maß angepasst haben, das dem Durchschnitt der Bundesrepublik Deutschland entspricht, das war nicht falsch. Das ist die Maßnahme eines Verantwortlichen, der mit Geld umgehen muss, eines verantwortlichen Haushälters - und das ist wichtig. Wir wollen das Geld nicht zum Fenster hinauswerfen,
Meine Damen und Herren, wir haben auch in Thüringen in vielfältigen Bereichen die Familienbildung unterstützt. Ich verweise auf die 14 Thüringer Familienzentren. Trotz der schwierigen Haushaltslage - das hat natürlich dazu geführt, dass wir in einigen Fällen die Ansätze reduzieren mussten - haben wir immer diese 14 Thüringer Familienzentren mit fördern können, und zwar mit 530.000 €. Hinzu kommt eine Vielzahl einzelner Familienbildungsmaßnahmen, für die die Landesregierung nochmals 210.000 € zur Verfügung gestellt hat.
Um diese Maßnahmen zu stabilisieren, errichtet die Landesregierung im Rahmen der Familienoffensive die Stiftung „FamilienSinn“. Es ist wichtig, dass wir diese Stiftung haben, denn damit erhalten wir eine sichere Finanzierungsgrundlage, um all diese Aufgaben in Zukunft auch unabhängig vom Haushalt fördern zu können. Diese Stiftung wird mit 34 Mio. € Stiftungskapital ausgestattet und damit wird es eine sichere Finanzierungsgrundlage für die Aufgaben der Familienbildung, der Familienförderung geben. Die Zahlen zum Erziehungsgeld, die ich in der letzten Woche vorgestellt habe, zeigen ja, dass die Familienoffensive ein Erfolgsmodell ist. Es ist eben keine Heim- und Herdideologie, wie es Herr Bärwolff so zynisch gesagt hat; die Zahlen belegen ein anderes Bild. Die Einrichtungen werden von dem größten Teil der Eltern angenommen. Wir haben eine Anmeldung zurzeit von 74 Prozent - das ist eine Momentaufnahme, das gebe ich zu, das wird sich im Laufe der Zeit auch noch ein bisschen nach unten oder nach oben bewegen. Das werden wir aber erst nach einem Jahr ganz genau wissen. Aber eine Herdprämie ist dies nun ganz und gar nicht.
Um aber noch einmal auf das Anliegen unseres Erziehungsgelds zu verweisen, das ist ja gestern auch im Thüringen-Monitor noch einmal deutlich geworden: Der Verfassungsauftrag, den wir zu erfüllen haben, ist festgeschrieben, denn Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Der entsprechende zweite Absatz besagt, dass, wer Kinder erzieht, die besondere Unterstützung des Staates verdient. Deshalb meine ich, dass wir mit dem Erziehungsgeld genau den richtigen Weg eingeschlagen haben. Herr Bärwolff hat wahrscheinlich im Eifer des Gefechts eine Forderung erhoben, nämlich ein Erziehungsgeld einkommens- und vermögensunabhängig zu bezahlen; genau das haben wir mit dem Erziehungsgeld in Thüringen getan. Also haben wir eigentlich doch einen richtigen und guten
Ich möchte hier noch einmal eindeutig sagen: Es hat kein Kindergarten - weil Frau Wolf vorhin einen Zwischenruf gemacht hat - wegen der Familienoffensive geschlossen. All den Dingen, die ich gehört habe, bin ich nachgegangen. Es war an jeder Stelle zu hören, dass zu wenige Kinder angemeldet wurden und dass der Träger, der mehrere Einrichtungen hatte, sich dazu entschlossen hat, bei 12 Kindern beispielsweise in Nordhausen in einer Einrichtung, diese Einrichtung zu schließen und die verbleibenden Kinder auf die anderen Einrichtungen des gleichen Trägers aufzuteilen. Ich betone auch noch einmal ausdrücklich: Es ist kein Erzieher wegen der Familienoffensive entlassen worden, denn der Personalschlüssel in dem Kindertagesstättengesetz ist der Gleiche wie der, der auch vorher gültig war. Deswegen kann es nur zwei Erklärungen dafür geben und ich bin einigen auch nachgegangen. Es war in der Tat auch eine Anpassung an Kapazitäten, weil zu wenige Kinder angemeldet wurden. Weil zu wenige Kinder - ich habe wieder Nordhausen als Beispiel - beim Roten Kreuz angemeldet wurden, musste die Einrichtung einige Erzieher, die dann noch da waren, abbauen. Ich denke, das kann aber auch damit zusammenhängen, dass natürlich manche Einrichtungen, wo das Land bisher sehr großzügig Überkapazitäten finanziert hat, ihre Kapazitäten an den realen Bedarf anpassen mussten. All das kann sein, das ist jetzt Spekulation, aber die Fälle, die ich mir persönlich angesehen habe, da war in der Regel der Grund, dass die notwendige Kinderzahl nicht erreicht wurde, um den Personalbesatz auch zu rechtfertigen. Ich möchte ausdrücklich noch mal feststellen, dass Elternbeiträge nicht wegen der Familienoffensive erhöht werden mussten. Es ist falsch, diese Behauptung wird auch nicht, wenn sie immer wieder betont wird, richtiger. Wenn ich gestern gelesen habe, ein freier Träger hat einen Betrag von 6,69 € genannt, um den sich der Beitrag im Durchschnitt erhöht hat, dann kann ich nur sagen: Einige Einrichtungen, die ich kenne - und ich spreche wiederum aus meiner Erfahrung in Nordhausen - haben mir bestätigt, dass sie seit vielen Jahren keine Anpassung der Beiträge vorgenommen hätten und dies überfällig gewesen sei. Man hat natürlich die Gelegenheit genutzt, das im Zusammenhang mit der Familienoffensive zu realisieren. Deshalb ist es auch an einigen Stellen zu Erhöhungen gekommen. Ich bestreite aber, dass die Ursache im Einzelfall die Familienoffensive gewesen ist.
Meine Damen und Herren, ich will hier noch einmal auf den Punkt „Kooperation Jugendhilfe und Schule“ zu sprechen kommen: Ich hatte bereits anfangs gesagt, dass das wichtig ist, wenn wir Jugendförderung in einer Hand haben, dass wir nicht zwei
parallele Wege entwickeln, nämlich Schuljugendarbeit auf der einen Seite und die Jugendpauschale auf der anderen Seite. Es ist richtig, dass wir die Förderung der Jugendarbeit in eine Hand gelegt haben, dass die Kooperation zwischen den Trägern noch durch einen Vertrag realisiert werden muss, das habe ich in den Berichten der Erwiderung besprochen. Ich gehe davon aus, dass es in einer hinreichenden Zeit mit den kommunalen Gebietskörperschaften zu einer Kooperationsvereinbarung kommen kann. Ich denke, das ist in ureigenstem Interesse der Kommunen, ich verstehe nicht, warum die Kommunen an dieser Stelle sich eines solchen Kooperationsvertrags entziehen wollen.