Protocol of the Session on September 28, 2006

che weitreichende Regelung zur Barrierefreiheit in keinem anderen Bundes- oder Landesgesetz gibt. Eine ersatzlose Abschaffung des GVFG vernichtet das Kernstück des Behindertengleichstellungsgesetzes und es ist ein herber Rückschlag für die Gewährung der barrierefreien Verkehrsbereiche.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, eine grundlegende Reform der Förderstrukturen für den öffentlichen Verkehr auf den Weg zu bringen. Die einzelnen Finanzhilfen, wie Regionalisierungsmittel, GVFG, § 49 a-Mittel, Ausgleichsleistung für Behinderte, sollten darin zusammengefasst werden. Das wäre allemal sinnvoller, als sie systematisch zu kürzen und letztendlich abzuschaffen. Die Mittel aus diesem Topf sollen zweckgebunden sein. Sie sind nach transparenten Kriterien, die soziale, umwelt- und verkehrspolitische Anforderungen umfassend berücksichtigen, zu vergeben und langfristig stabil abzusichern. Die Mittelverwendung sollte mit einem aussagekräftigen Verwendungsnachweis belegt werden.

Meine Damen und Herren, auch nach 2019 werden wir einen nicht unbedeutenden Betrag benötigen, um die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden voranzubringen. Ich bedanke mich.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Dann stelle ich zuerst fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Oder erhebt sich dagegen Widerspruch? Es erhebt sich Widerspruch dagegen vonseiten der Fraktion der Linkspartei.PDS. Demzufolge stimmen wir darüber ab. Wer der Auffassung ist, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, der möge jetzt seine Hand heben. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Mit Mehrheit ist festgestellt, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist.

Es ist beantragt worden, dass dieser Bericht im - es ist von Frau Sedlacik gesagt worden - zuständigen Fachausschuss - ich nehme an, Sie meinen damit den Ausschuss für Bau und Verkehr - fortberaten wird. Das ist auch korrekt so, denn die Fraktion der Linkspartei.PDS hat die Aussprache zum Sofortbericht verlangt.

Herr Abgeordneter Schröter, ein Geschäftsordnungsantrag?

Da wir eine schriftliche Wortmeldung abgegeben haben, ist auch die Aussprache damit beantragt gewesen.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Darüber müssen wir ein Gut- achten einholen.)

Das ist jetzt eine schwierige Situation. Es gibt zwei Möglichkeiten. Ich habe vorhin ausdrücklich gefragt, wer die Aussprache zum Sofortbericht wünscht. Da hat der Abgeordnete Buse für die Fraktion der Linkspartei.PDS dieses beantragt. Es gibt eine weitere Möglichkeit, die habe ich letzten Endes nicht gewählt, zu sagen, es haben alle Wortmeldungen abgegeben und damit ist die Aussprache gewünscht. Aber auf meine Nachfrage gab es keine weitere Wortmeldung. Nichtsdestotrotz ist natürlich von der Fraktion der Linkspartei.PDS die Aussprache beantragt worden. Sie möchte jetzt die Fortberatung im Ausschuss beantragen. Ich lasse jetzt darüber abstimmen. Wer der Fortberatung im Ausschuss zustimmen möchte, der möge jetzt die Hand erheben. Danke schön. Wer dem nicht zustimmt, der möge jetzt die Hand erheben. Das ist eine Mehrheit. Die Fortberatung im Ausschuss für Bau und Verkehr ist mit Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11 und rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf

Stiftungswesen in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2114 -

Ich verweise darauf, dass mir im Moment nur die Redeanmeldung der SPD-Fraktion vorliegt. Die CDUFraktion, bitte?

(Zwischenruf Abg. Lieberknecht, CDU: Ich melde mich auch.)

Gut, dass ich das erfahre. Gibt es auch noch den Wunsch, den Antrag zu begründen? Das ist nicht der Fall. Also stelle ich fest, das Wort zur Begründung wird seitens der Fraktion der CDU nicht gewünscht. Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie von der Möglichkeit eines Sofortberichts keinen Gebrauch machen möchte.

Mir liegt die Redeanmeldung der Fraktion der SPD vor und da rufe ich den Abgeordneten Dr. Pidde auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist gut, dass wir dieses Thema zu dieser späten Zeit beraten, wo sowieso so gut wie keine Gäste mehr als Zuhörer anwesend sind. Die CDU-Fraktion verzichtet auf eine Begründung. Sie fordert mit ihrem Antrag, der vom 7. Juli 2006 vorliegt, einen Bericht des Ministers, der heute nicht gegeben wird.

(Unruhe bei der CDU)

Das zeigt schon, wie wichtig dieses Thema ist, wie wichtig die Stiftungen im Allgemeinen und im Speziellen sind.

Ich denke, es hätte sicher wichtigere landespolitische Themen gegeben, die auf die heutige Tagesordnung gehört hätten. Aber so bringen Sie also Anträge ein, um die Tagesordnung zu füllen und um sich wahrscheinlich dann auch selbst zu beweihräuchern, die CDU-Landesregierung und ihre Politik.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Lassen Sie mich zu den Stiftungen kommen. Das Grundprinzip ist ja sicher allen bekannt. Es wird ein mehr oder weniger großes Kapitalvermögen als Grundstock der Stiftung angelegt und aus diesen Erträgen, aus den Zinsen des sogenannten Stiftungsvermögens, erfolgt dann die Auszahlung für den jeweiligen Zweck. Bei Gründung einer Stiftung, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, gewährt das Finanzamt den Stifterinnen und Stiftern unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Steuervorteile.

In der letzten Legislaturperiode des Bundestags sind unter der rotgrünen Bundesregierung Maßnahmen beschlossen worden, die das steuerliche Stiftungsrecht reformiert haben. Dadurch wurde das Stiften attraktiver gemacht. Seit 2001 ist für Privatpersonen ein jährlicher Betrag an Stiftungen in Höhe von 20.450 € steuerlich absetzungsfähig. Bei Unternehmen ist es so, dass zwei Promille ihres gesamten Umsatzes und der aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich absetzungsfähig sind.

Im Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung ist eine Weiterentwicklung des Stiftungsrechts vereinbart. Vielleicht hören wir ja dazu auch noch etwas in der Debatte. Ziel soll es sein, dass der Stiftungsgedanke weiter gestärkt wird.

Meine Damen und Herren, was hat nun das neue Stiftungsrecht bewirkt? Die steuerlichen Erleichterungen, die vom Bundestag beschlossen wurden, haben dem Stiftungsgedanken in Deutschland neuen Auftrieb gegeben. Wenn man sich die Zahlen der Stif

tungsgründungen anschaut, so hatten wir von 1990 bis 1999 - also in einem Zehnjahreszeitraum - in Deutschland 3.651 Stiftungen, die neu gegründet wurden, von 2000 bis 2005 - also in einem Fünfjahreszeitraum - insgesamt 4.800 Stiftungen, also deutlich mehr innerhalb der letzten fünf Jahre, als es zuvor in zehn Jahren waren. Man kann also getrost von einem Stiftungsboom in Deutschland sprechen, den diese steuerlichen Änderungen bewirkt haben. Aber in den neuen Bundesländern wirkt sich das nicht so aus wie in den alten Bundesländern. 2005 hatten wir in ganz Deutschland 880 neue Stiftungen, die gegründet worden sind im Verlauf dieses Jahres. In den neuen Bundesländern waren es davon gerade mal 95 und von den 95 sogar 37 in der Stadt Berlin. In Thüringen sind gerade einmal 11 Stiftungen neu gegründet worden, also eine nur recht bescheidene Zahl.

Warum die CDU-Fraktion diesen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt hat, ging mir nicht so recht aus dem Antrag hervor. Wenn man das Stiftungswesen in Thüringen anschaut, dann ist das nicht so ein besonderes Ruhmesblatt. Insbesondere die Landesregierung hat dabei keine so gute Rolle gespielt und meines Erachtens auch dem Stiftungsgedanken wiederholt Schaden zugefügt. Mehrfach wurde einfach aus Haushaltsnotständen heraus, weil die Mittel für bestimmte soziale, kulturelle oder sportliche Aufgaben gekürzt bzw. ganz gestrichen wurden, auf Stiftungen zurückgegriffen. Um die Kürzungen zu kaschieren, wurden unter großem Tamtam Stiftungen angekündigt und dann natürlich auch gegründet, in der Regel aber mit sehr wenig Stiftungskapital ausgestattet. Und so haben wir in Thüringen eine ganze Reihe von Stiftungen mit wohlklingenden Namen, „Ehrenamtsstiftung“ oder „Stiftung Thüringer Sporthilfe“, die aufgrund des zu geringen Stiftungsvermögens vor sich hindümpeln und immer auf Zuführungen aus dem Landeshaushalt angewiesen sind. Das Gleiche gilt für die Stiftung „Hilfe für schwangere Frauen und Familien in Not“ oder für die Stiftung Naturschutz Thüringen. Also kein besonderer Grund, dass die CDU sich hier auf die Brust klopfen und sich loben kann.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Stiftungen haben eine große Bedeutung in Deutschland, aber kaum in den neuen Bundesländern. Der Missbrauch des Stiftungswesens durch die Thüringer Landesregierung hat nicht wesentlich dazu beigetragen, den Stiftungsgedanken in Thüringen zu verbessern. So kann man vielleicht am besten vom „Stiftungsunwesen“ in Thüringen sprechen. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Lieberknecht zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Kollege Dr. Pidde, Sie haben ja ganz qualifiziert angefangen mit Ihrem Redebeitrag, vieles von dem gesagt, was auch meiner Intention entspricht, aber das Ende war nun wirklich unqualifiziert, das muss ich Ihnen sagen.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben den Antrag nicht auf die Tagesordnung gesetzt, weil es uns vorrangig um vom Land initiierte Stiftungen geht, sondern weil es uns auch um den großen Bereich vor allen Dingen des bürgerlichen Engagements geht, was wirklich die Würdigung verdient und wo wir schon nachdenken können, wie wir noch bessere Rahmenbedingungen auch in Thüringen schaffen können. Das war unser Beweggrund.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: Hät- ten Sie den Antrag doch begründet.)

(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: Hät- ten Sie den Antrag doch begründet, hät- ten Sie es doch gleich begründet.)

(Heiterkeit bei der SPD)

Ja, okay, stimmt. Aber Begründungen sind fünf Minuten und ich wollte mir ein bisschen mehr Zeit für dieses wichtige Thema nehmen

(Beifall bei der CDU)

und deswegen jetzt. Mit Blick auf die Uhr, finde ich, ist es eigentlich auch ein ganz schönes Thema so als Übergang zu dem parlamentarischen Abend, den wir haben werden, einen Abend des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie, ein Bereich im Übrigen, der bei allen öffentlichen Leistungen ja ohne das private Sponsoring, ohne die Unterstützung von Stiftungen, wie die deutsche Stiftung Denkmalschutz oder auch die Stiftung zur Erhaltung kirchlicher Baudenkmäler, gar nicht mehr auskommen könnte. Das unterstreicht also schon die Wichtigkeit des Stiftungsgedankens. Nicht zuletzt möchten wir auch anschließen an das, was unser Bundespräsident Horst Köhler über Stiftungen gesagt hat, wenn es da heißt: „Stiftungen sind eine nachhaltige Innovationskraft für unser Land. Sie greifen als Think-Tanks, als Denkfabriken, mit Phantasie und Ideenreichtum drän

gende Fragen unserer Gesellschaft auf. Stiftungen sind ein prägnantes Beispiel dafür, dass es in unserem Land nicht nur soziale Kälte gibt. Wir sollten uns bewusst machen, dass in Deutschland nicht nur alles schlecht ist.“

Das führt er dann anhand der Stiftungen aus und zeigt auch, wie viel Großes letztlich durch Keime, durch Initiativen im Kleinen bewegt werden kann und letztlich, dass jeder dabei Vorbild sein kann. Das alles hat er gesagt im vergangenen Jahr zur Preisverleihung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, der im Übrigen eine Verleihung schon einmal in Thüringen eindrücklich im Deutschen Nationaltheater in Weimar vorgenommen hat.

Mit dem Bundespräsidenten bin auch ich, ist meine Fraktion überzeugt, dass Stiftungen noch viel mehr für eine gute Zukunft Deutschlands tun können. Wir sind hier im Thüringer Landtag und deshalb haben wir mit unserem Antrag das Stiftungswesen auch hier in Thüringen in den Mittelpunkt gestellt. Thüringen verfügt über herausragende, weit in die Vergangenheit zurückgreifende, aber auch in der Gegenwart unverändert wirksame Beispiele für das segensreiche Wirken von Stiftungen. Wenn ich allein an die großen Jenaer, die Industriellen denke, Carl Zeiss, Otto Schott, Ernst Abbe, all das haben wir als Erbe geerbt und haben damit ja auch schon Segensreiches hier im Land verwirklichen können.

Ich erinnere aber auch an die Marie-Seebach-Stiftung in Weimar, an kirchliche Stiftungen, an Stiftungen im Bildungs- und Sozialbereich und immer oder sehr, sehr oft lässt sich feststellen, dass letztlich die meisten Stiftungen auf beispielhafte Bürgerinnen und Bürger zurückgehen. Sie sind Ausdruck bürgerschaftlichen Selbstbewusstseins, sie sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und mitbürgerlicher Verantwortungsbereitschaft. Sie sind das konkrete Beispiel auch für Teilhabe verantwortungsbewusster Bürgerinnen und Bürger und zum Glück ist dieses auch gesellschaftsprägende Engagement ungebrochen. Selbstlosigkeit, das macht sich an diesen Beispielen deutlich, ist eben nicht überall zum Fremdwort geworden, sondern wird in unserem Land sehr wohl und sehr beeindruckend praktiziert.

Wir beobachten seit einiger Zeit auch eine beachtliche Zahl von Stiftungsneugründungen. Ich komme auch auf die Zahlen, Herr Pidde, die Sie auch mit Recht genannt haben, die aber trotzdem Mut machen und die ein wenig das Bild unseres Landes auch widerspiegeln, was wir sonst oft zu wenig wahrnehmen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 2005 880 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts neu gegründet. Die Gesamtzahl von derzeit 13.490 bürgerlich-rechtlichen Stiftungen ist damit gegeben und bedeutet für 100.000 Einwohner 16 im Durchschnitt

in Deutschland. Jetzt haben Sie mit Recht, Herr Dr. Pidde, auf die Defizite, die wir in Thüringen da noch haben, hingewiesen und das ist auch ein Grund unseres Antrags, nachzudenken, ob wir nicht doch auch unsererseits ein bisschen was tun können, um hier noch zu besseren Zahlen zu kommen. Denn nach dem bundesdeutschen Durchschnitt wären in Thüringen fast 400 Stiftungen zu erwarten. Real haben wir im vergangenen Jahr 176 Stiftungen gehabt. Das heißt, Sie nannten die Zahl 7 pro 100.000 Einwohner. Da können wir uns schon überlegen: Was können wir noch tun? Deswegen auch diese Berichterstattung oder dieser Wunsch nach Berichterstattung an die Landesregierung. Allerdings sollte das auch nicht im Schnellschuss mit nur einem kurzfristigen Sofortbericht geschehen, sondern wir sind schon der Meinung, dass wir dies längerfristig im Auge behalten sollten. Deswegen ist es von uns auch die Absicht, das im Ausschuss tatsächlich zu beraten einschließlich der Alleinstellungsmerkmale, die wir nun wieder positiv verbuchen können in Thüringen - wenn ich nur an das Institut in Jena denke unter Leitung von Prof. Werner, der ja deutschlandweit ein gefragter Experte im Stiftungsrecht ist und allein schon durch seine Tätigkeit hier viele Stiftungen anregen konnte in der Gründungsphase, aber auch in der Begleitung nicht nur in Thüringen, auch weit darüber hinaus -, um dieses Pfund eben auch für Thüringen noch weiter nutzbar machen zu können. Dieses Institut verdient es, denke ich, auch, dass wir im Thüringer Landtag dieses einmal in einer Plenarbefassung zur Kenntnis nehmen, dann im Ausschuss vertiefen und schauen, wie wir Stifter, die nicht unbedingt in Thüringen sind, aber die durchaus bereit wären, hier eine Stiftung zu gründen, mit ins Boot für das nehmen, was wir in Thüringen an Zukunft wollen. Dann gibt es noch eine schöne Inaussichtstellung, nämlich durch die Landtagspräsidentin - Frau Prof. Dr. Schipanski, ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie ja auch als Landtagspräsidentin sich dieses Themas der Stiftungen annehmen werden -, dass wir hier im Thüringer Landtag, wenn ich richtig informiert bin, im Frühjahr nächsten Jahres, am 9. März, einen Stiftertag durchführen werden. Ich denke, da ist es auch gut, begleitend im Parlament sich im zuständigen Fachausschuss schon befasst zu haben und das mit dieser Plenardebatte zu eröffnen und dann rechtzeitig mit der Ausschussbefassung und dann natürlich auch mit einem Bericht der Landesregierung hier ins Plenum zurückzukommen.

Was Herr Dr. Pidde über den Koalitionsvertrag gesagt hat - Berlin, CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag von 2005 - kann ich auch nur unterstützen. Auch hoffe ich da auf tatsächlich konkrete Umsetzungen, von denen wir dann auch wieder im Land profitieren können. Nicht zuletzt wäre es auch an uns, das Stiftungsrecht, nach dem wir in Thüringen im Mo

ment noch arbeiten - es ist nämlich das Stiftungsrecht der Volkskammer von 1990 -, vielleicht auch einmal auf einen Stand zu bringen, der dem Jahr 2006 ff. entspricht. Auch dazu kann diese Debatte einen Auftakt leisten. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich jetzt der Abgeordnete Huster zu Wort gemeldet.