Das, was der Ministerpräsident gesagt hat, Frau Thierbach, und dazu stehe ich natürlich auch, nach der Verfassung steht Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz dieser Gesellschaft, dazu haben wir zu stehen ohne Wenn und Aber. Dazu hat auch ein Ministerpräsident zu stehen. Wenn er das hier so bekennt, dann ist das in Ordnung so und dann unterstütze ich das genauso.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zu dem Antrag, der hier eingebracht worden ist: Herr Panse hat das schon dargestellt: Es ist kaum zu übersehen, dass wir es bei dem vorgelegten Gesetzentwurf praktisch mit dem gleichen zu tun haben, den sozusagen die SPD so kurz vor Toresschluss in der 3. Legislaturperiode schon einmal eingebracht hatte. Wir haben uns ja damals schon gewundert, weshalb die SPD-Fraktion einen solchen Gesetzentwurf in einer Zeit einbringt, bei der eine ausführliche
parlamentarische Debatte, geschweige denn eine Verabschiedung überhaupt nicht mehr möglich gewesen ist.
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das haben Sie mit dem Gesetz "Wasser und Abwasser" gemacht vor der Wahl.)
Nein, nein, wir haben das nicht in der 3. Legislaturperiode eingebracht. Wir haben es heute eingebracht, Herr Kollege Matschie, so wie es versprochen war. Da haben wir nichts zurückzunehmen. Es geht nur darum, dass damals keine ausreichende Zeit mehr da war. Das ist ja die Ansage gewesen. Ich will gar nicht kritisieren. Ich unterstelle Ihnen auch gar keine unlauteren Absichten. Ich habe nur festgestellt, die Zeit reichte damals schlichtweg nicht. Weil es ein Anliegen der gesamten Fraktion hier im Landtag ist, hat auch der Sozialausschuss (mit Mehr- heit der CDU) damals beschlossen, dass wir alles, was möglich ist, noch mit dem Gesetz eben machen, unter anderem auch eine schriftliche Anhörung. Es hätte eine gute Vorbereitung sein können für eine neue Gesetzesinitiative, doch den Eindruck habe ich leider nicht gewonnen beim Lesen dieses Gesetzes, das hier eingebracht wurde. Es ist genau das Gleiche, was Sie damals eingebracht hatten.
Jetzt zum Gesetz selbst: Ich will jetzt nicht noch einmal die grundlegenden fachlichen Einwände der Landesregierung und der CDU-Fraktion darstellen. Ich will das nicht wiederholen, denn das kann man im Plenarprotokoll nachlesen. Ich will nur sagen, dass sich diese Einwände damals auf die Praktikabilität der durch die SPD vorgesehenen Planung von Familienförderung und Förderung von Kinderschutzdiensten, so wie es die Kollegin Pelke wieder dargestellt hat, bezogen. Wir hatten auch Bedenken bezüglich des Umfangs und der Vollständigkeit des Gesetzentwurfs. Die berechtigten Anliegen der Fachverbände und der Enquetekommission des Thüringer Landtags werden aus unserer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was mich dabei wundert, ist, Sie haben damals dieses Gesetz eingebracht und haben gewissermaßen diesen parlamentarischen Vorlauf selbst initiiert, aber Sie haben es offenbar im Gesetzespaket nicht berücksichtigt. Was ich heute - und das muss ich noch einmal ausdrücklich hier an dieser Stelle sagen bemängele, Sie haben die dramatische Zuspitzung der finanziellen Situation in der Bundesrepublik völlig außer Acht gelassen. Und diese finanzielle Situation ist natürlich durchgeschlagen auf die Länder und so auch auf Thüringen.
Ich möchte ausdrücklich noch einmal sagen, dass wir als Land diese finanzielle Situation nicht zu ver
antworten haben. Das ist etwas, was in Berlin von der Bundesregierung zu verantworten ist, von der rotgrünen Bundesregierung, denn dort werden die Finanzpolitik und die Steuergesetzgebung gemacht.
Meine Damen und Herren, das muss ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen, auch im Bereich der Familienpolitik kann man angesichts der fehlenden Steuereinnahmen des Landes nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und die wichtigen Rahmenbedingungen außer Acht lassen, Frau Thierbach. Das geht schlichtweg nicht. Ich kann nur das ausgeben, was ich habe oder was ich erwirtschaften kann.
Deshalb, meine Damen und Herren, gehört auch zu einer guten Familienpolitik, Herr Ramelow, wenn wir unseren Kindern und Enkeln nicht einen Schuldenberg hinterlassen,
dass wir sämtliche zukünftige Spielräume dieser Generation verbauen. Das ist unsere Aufgabe und ist auch im Sinne einer Familienpolitik, einer verantwortlichen Familienpolitik, zu berücksichtigen. Wenn wir für Familienpolitik im Jahr 2005 etwas aufwenden, das ist natürlich dann in den Haushaltsberatungen festzulegen und ist davon abhängig. Dieser Beratung möchte ich hier nicht vorgreifen. Aber ich denke, diejenigen sind blind und taub, die einfach nicht berücksichtigen wollen, dass wir heute eine dramatische Haushaltssituation in der ganzen Bundesrepublik Deutschland haben.
Meine Damen und Herren, das sage ich auch als Sozialminister: Ich stehe ausdrücklich zum Konsolidierungskurs der Landesregierung.
Ja, aber Herr Ramelow, Sie können es trotzdem nicht außer Acht lassen. Sie müssen wie ein Familienvater handeln. Ein Familienvater kann nur so viel ausgeben, wie er am Letzten hat. Mehr geht nicht.
(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Aber der überlegt nicht zuerst für sich und da- nach erst für die Kinder.)
Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einmal auf diesen Satz zurückkommen "nach Maßgabe des Haushalts". Das fehlt nun jetzt im Gesetz. Ich denke, die SPD hatte vor der Wahl offenbar noch
die Vorstellung, dass sie vielleicht Verantwortung nach der Wahl haben könnte und hat sich diesen Anker noch erhalten. Jetzt, da sie offenbar keine Verantwortung trägt, hat sie diesen Zusatz "nach Maßgabe des Haushalts" gestrichen. Ich denke, wer diese eigene Verantwortung wieder wegstreicht, der handelt einfach unverantwortlich. Ich möchte mit dieser Kritik keineswegs die wichtigen Ansätze des Gesetzentwurfs verschweigen. Das ist nicht das Thema. Wir haben es in der letzten Legislaturperiode bereits so anerkannt. Ich halte es für das Sinnvollste, den vorliegenden Antrag zunächst an die Ausschüsse zu überweisen. Ich stimme mit meinem Kollegen Panse dort ausdrücklich überein. Die Landesregierung hat gesagt, dass wir ein Gesetz vorlegen werden - sobald wie möglich. Sobald der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung im nächsten Jahr eingebracht ist - ich denke, dass das im zeitigen Frühjahr möglich sein wird -, dann können wir die bestmögliche Lösung für die Familien und unsere Kinder diskutieren. Dabei müssen natürlich auch die Anregungen und Vorschläge der Verbände sowie die realistische Finanzlage mit berücksichtigt werden. Ich sage noch einmal: Die Landesregierung beabsichtigt gleich zu Beginn des nächsten Jahres den Entwurf eines Familiengesetzes dem Landtag vorzulegen. Ich denke, Qualität ist am Ende wichtiger als ein Wettrennen um die Schlagzeilen. Vielen Dank.
Danke. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, zum einen an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und zum anderen an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Ich lasse darüber abstimmen. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist auch dieser Überweisung zugestimmt. Ich gehe davon aus, dass die Federführung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit liegen soll. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das auch beschlossen und ich kann den Tagesordnungspunkt 6 a beenden.
Wir kämen zur ersten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/99 der Abgeordneten Dr. Klaubert und Naumann, PDS-Fraktion.
In der Regierungserklärung vom 9. September 2004 kündigte der Ministerpräsident Althaus an, dass der Versuch unternommen werde, das Panorama Bad Frankenhausen zu privatisieren.
2. Wann ist mit dem bisherigen Träger über diese Erwägung gesprochen worden und wie waren die Reaktionen darauf?
3. Wie ist im Moment die finanzielle Situation des Panorama Bad Frankenhausen einzuschätzen und wie soll sich diese durch die Privatisierung verändern?
4. Welche Auflagen sind bei einer Privatisierung vorgesehen, um den Bestand des Panorama Bad Frankenhausen auch zukünftig zu sichern?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Prüfung verschiedener Trägermodelle wird derzeit über die Gründung eines gemeinnützigen Trägervereins verhandelt, dem der Kyffhäuserkreis, die Stadt Bad Frankenhausen, die Stadt Sondershausen sowie der Freistaat Thüringen angehören sollen.
Zu Frage 2: Träger ist der Freistaat Thüringen. Die Verhandlungen zur Vereinsgründung führt das Kultusministerium.
Zu Frage 3: Das Panoramamuseum wird vom Freistaat Thüringen nach Maßgabe des Landeshaushalts finanziert. Zwischen dem zu gründenden Träger
verein und dem Freistaat Thüringen soll ein Finanzierungsabkommen abgeschlossen werden, das die Arbeitsfähigkeit des Panoramamuseums sicherstellt.
Zu Frage 4: Hauptaufgabe des Vereins sollen die Pflege und Erhaltung des Panoramamuseums als Kunstmuseum im Sinne der Definition des Internationalen Museumsrats (IKOM) und des künstlerischen Werkes von Werner Tübke sowie die Förderung und Pflege der bildenden Kunst sein. Diese Aufgaben sollen in einer Satzung formuliert werden, die von den Mitgliedern des zukünftigen Trägervereins zu beschließen ist.
Das bei der Antwort zu Frage 3 erwähnte Abkommen wird die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen des Landes an die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Aufgaben knüpfen.
Ich habe noch eine Nachfrage: Welches Einsparpotenzial erhofft sich die Landesregierung ganz konkret mit der Privatisierung?
Das Panoramamuseum Bad Frankenhausen ist das einzige Museum in Landesträgerschaft. Uns geht es darum, an die Systematik auch in diesem Falle anzuknüpfen, dass Museen nicht in der Trägerschaft des Landes verbleiben.
Es tut mir Leid, Professor Goebel, aber ich habe gefragt, welches Einsparpotenzial. Auf diese Frage haben Sie jetzt nicht geantwortet.
Danke schön. Weitere Nachfragen liegen mir nicht vor. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/103 des Abgeordneten Kuschel, PDS-Fraktion.
Kosten der Aufführung der Oper "Der Bajazzo" im Rahmen der Feier zum "Tag der Deutschen Einheit" in Erfurt
Der Thüringer Ministerpräsident und Frau Katharina Althaus haben im Rahmen der Feier zum „Tag der Deutschen Einheit" in Erfurt zu einer Aufführung der Oper "Der Bajazzo" am 2. Oktober 2004, um 17.00 Uhr, in das Theater Erfurt eingeladen.