Protocol of the Session on October 7, 2004

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Ich habe es damals miterlebt.)

Es entstanden 1992/93 220 Aufgabenträger, davon sind jetzt noch 178 übrig. Sicherlich war es damals durchaus legitim, in Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung zunächst diese Aufgabe konsequent zu kommunalisieren. Wir wissen, kommunale Selbstverwaltung gab es da erst zwei Jahre.

Andererseits gab es aber auch schon Erfahrungen aus den alten Bundesländern, denn es gab ausreichend Berater, auch in Thüringen. Spätestens jedoch 1995, als die erste Protestwelle in Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben einsetzte, hätte konsequent auf eine neue, effiziente Struktur hingearbeitet werden müssen, doch es gab meist nur Aktionismus. Durch Einzelmaßnahmen versuchte die Landesregierung noch zu retten, was zu retten ist. Im Einzelfall waren diese Maßnahmen durchaus wirksam, grundsätzlich wurden aber die Probleme nicht gelöst. Zunächst hat die Landesregierung ab 1995 wasserwirtschaftliche Maßnahmen nachgefördert und den Aufgabenträgern, die finanzielle Probleme hatten, wurde Finanzhilfe gewährt. Dies hat das Land viel Geld gekostet, ohne dass die Ergebnisse tatsächlich befriedigen können. 2001 wurde das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit novelliert. Dabei wurden u.a. die Bestimmungen zu Pflichtverbänden neu geregelt. In die Kommunalordnung wurde auch eine Bestimmung aufgenommen, dass Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft einem Verband der Wasserverund Abwasserentsorgung zugeordnet werden sollen. Auch wurde die Schaffung von Verbraucherräten gesetzlich geregelt. Schließlich läuft seit Jahren ein Strukturhilfeprogramm, mit dem die Fusionierung von Aufgabenträgern und Verbänden gefördert wird, wobei hier der Grundsatz der Freiwilligkeit dient. Alles war gut und schön, aber die Regelungen erwiesen sich als unwirksam oder wurden eben nicht mit Konsequenz zur Anwendung gebracht. Das Ergebnis ist für alle Beteiligten unbefriedigend. Die Arbeit der Zweckverbände stößt weiterhin auf zu wenig Akzeptanz bei den Bürgern. Es werden demokratische Defizite angemahnt. Die Beziehungen zwischen den Mitgliedsgemeinden und den Zweckverbänden weisen Verwerfungen auf. Die Bürgerbeteiligung ist trotz Verbraucherbeiräte nach wir vor unzureichend. Es fehlt insbesondere die notwendige Transparenz in der Betriebswirtschaft. Schließlich bekommen einige Zweckverbände ihre Kosten einfach nicht in den Griff, was zu überhöhten Gebühren und Beiträgen führt.

Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hatte bereits im Jahr 2000 mit dem Entwurf eines Thüringer Kommunalabgabenentlastungsgesetzes auch Lösungsvorschläge zur Demokratisierung und Effektivierung der Arbeit der Zweckverbände unterbreitet. Unsere Vorschläge wurden bedauerlicherweise weder ernsthaft diskutiert noch aufgegriffen, aber ich gebe die Empfehlung, Prof. Kirchhoff ein Gutachten anfertigen zu lassen. Ich bin mir sicher, er kommt zur Einschätzung, die damaligen PDS-Vorschläge sind genauso toll wie jetzt das, was die Landesregierung für sich vereinnahmt.

(Beifall bei der PDS)

Über den Preis kann man ja verhandeln. Die PDSVorschläge haben an ihrer Aktualität nichts verloren. Wir hatten vorgeschlagen, nach einer dreijährigen geförderten Freiwilligkeitsphase konsequent die Bestimmung zu den Pflichtverbänden zur Anwendung zu bringen. Dies hätte dem Land zwar zunächst auch noch einmal Geld gekostet, jedoch kaum mehr als gegenwärtig und es wären aber andererseits mittelfristig leistungsfähige Verbandsstrukturen geschaffen worden, die nicht dauerhaft auf finanzielle Unterstützung des Landes angewiesen sind. Wir haben Vorschläge für die Demokratisierung unterbreitet. Wir haben Regelungen für mehr Transparenz zur Diskussion gestellt. Wir brauchen schnell ein solches Konzept für leistungsfähige Zweckverbände. Jede weitere Verzögerung kostet weiteres Geld und schafft in diesem Bereich keine Ruhe, deshalb stimmen wir dem SPD-Antrag in dieser Hinsicht zu. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter Kuschel, Sie können Informationen, die Sie auf Kleine Anfragen schriftlich erhalten, ungehindert verbreiten. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Taubert zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das heute von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des KAG soll die Probleme der Beitrags- und Gebührensituation im Wasser- und Abwasserbereich lösen. Die Bürger sollen nach der Begründung zum Gesetzestext endlich entlastet werden. Die Landesregierung will eine bürgerfreundliche Finanzierung der Abgaben für Wasser und Abwasser, Herr Dr. Gasser hat es betont. Tatsache ist aber, dass nur ein Teil der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes von überhohen und nicht akzeptablen Beiträgen betroffen sind, nämlich die, die in Gebieten von Aufgabenträgern und Grundstückseigentümern sind, die nicht oder nicht ausreichend betriebswirtschaftlich gearbeitet haben oder die den Forderungen nach schnellen und umfassenden Investitionen nicht die Überlegung nach der späteren Refinanzierung und Belastung von Grundstückseigentümern entgegenstellten. Wir leiden hier ausgesprochen intensiv an den Versäumnissen der ersten vier Jahre nach der politischen Wende, in der uns angeblich ganz fachkundige Berater das Blaue vom Himmel versprachen und oft nur den eigenen Vorteil zu erlangen versuchten. Damals haben sich ja die BI's formiert, die gegen überhöhte Kommunalabgaben, es ging um Beiträge und Gebühren, eingetreten sind und die auch da erfolgreich waren, wo man sich bei den Verbänden, bei

den Aufgabenträgern als lernfähig und als aufnahmefähig erwies. Das ist an vielen Stellen in Thüringen der Fall. Denn die übergroße Mehrheit der Aufgabenträger, das beweisen alle Schriftstücke, die wir erhalten haben, hat es in der Vergangenheit geschafft, wirtschaftlich zu arbeiten und damit teilweise

(Beifall bei der SPD)

am intensiven Gespräch und unter Mitwirkung der BI’s für Grundstückseigentümer bezahlbare Beiträge und aber auch bezahlbare Gebühren zu erreichen. In diesen überwiegenden Regionen Thüringens hat die Mehrzahl der Grundstückseigentümer auch den Vorteil ihrer Grundstücke durch die Erschließung erkannt und es müssen anfallende Gebühren und Beiträge nicht als ungerecht empfunden werden wie in den Gebieten, wo eben überhöhte Beiträge und da meist auch überhöhte Gebühren gezogen werden. Deswegen, und auch das hat die Presse reflektiert, ist diese Gesetzesänderung an sich ein Schlag ins Gesicht all der Verantwortlichen das sind die Bürgermeister, das sind die Mitarbeiter in den Zweckverbänden und bei den Aufgabenträgern, das sind aber auch die Verbandsräte -, die in den vergangenen 14 Jahren ihre Aufgabe ernst genommen haben

(Beifall bei der SPD)

und die ihren Grundstückseigentümern diese bezahlbaren Beiträge und Gebühren auch heute noch garantieren. Es wird der Kluge und Umsichtige bestraft, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Die vorliegenden gesetzlichen Änderungen führen eben nicht zu bürgerfreundlichen Finanzierungen im Bereich Wasser/Abwasser, da nur ein kleinerer Teil der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen Vorteile erhält. Der Gesetzgeber schreibt in seiner Begründung auch ausdrücklich, dass er Privilegierung für bestimmte Fallgruppen vorsieht, und die sind trotz aller Überlegungen, die will ich ja nicht in Abrede stellen, die getroffen wurden, trotz alledem willkürlich festgelegt worden und sie sollen nun für ganz Thüringen gelten. Auch das ist schon zum Teil angesprochen worden, der neue Gesetzentwurf sieht ohne Ende Verwaltungsaufwand vor - Verwaltungsaufwand, der nicht refinanziert wird, der unübersehbare Kosten mit sich bringt, ohne das eigentliche Übel an der Wurzel zu packen. Von einer Erstattung dieser Kosten kann ich im Gesetzentwurf nichts finden. Der Verbraucher wird das mit höheren Gebühren bezahlen müssen. Statt endlich die wenigen ineffizienten Aufgabenträger zu verändern, verantwortungsbewusste Betriebswirte einzusetzen, gegebenenfalls auch die Angliederung an andere

Verbände als Lösung aufzuzeigen und im Einzelfall durch gezielte Landesförderung den in dieser Region ansässigen Grundstückseigentümern endlich auch bezahlbare Gebühren und Beiträge zu ermöglichen, wird nach der Rasenmähermethode ein völlig unnützer Rundumschlag veranstaltet. Das nur, um ein Wahlversprechen einzulösen oder wie es auch in der Begründung zum Gesetzestext heißt: "Der Verzicht auf die Änderung des Thüringer KAG würde den öffentlichen Ankündigungen der Landesregierung zuwiderlaufen."

Das, meine Damen und Herren, ist doch wohl der eigentliche Grund dieses vorliegenden Gesetzentwurfs. Man wollte schnell Ruhe an der Beitragsfront und hat billigend in Kauf genommen, dass Mieterinnen und Mieter, vor allem Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen überproportional mit steigenden Gebühren belastet werden. Denn die merken es nach gut einem Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung steigt und dann, so ist die Hoffnung, ist nicht die Landesregierung verantwortlich, sondern vor Ort der Aufgabenträger und am Ende ist es der Bürgermeister. Hinzu kommt, dass bisher keiner gesagt hat, wie das kommende Jahr von den Aufgabenträgern zu bewältigen ist, denn Sie wissen, es müssen erst neue Satzungen erarbeitet werden, die müssen genehmigt werden, das dauert. Den Aufgabenträgern wird es in dieser Zeit nicht möglich sein, Investitionen zu tätigen, und auch das konnten Sie der Presse entnehmen, es gibt Aufgabenträger, die schon kurz vor der Pleite stehen. Es kommt noch eines dazu, dass mit sinkender Bevölkerung, auch das ist prognostiziert für Thüringen, es dazu kommen wird, dass die Gebühren ohnehin steigen, aber dann eben überproportional. Mit der gesetzlichen Veränderung werden auch die Grundstückseigentümer der kleineren Grundstücke stärker belastet zugunsten der großen Grundstückseigentümer, einfach gesagt, der kleine Häuslebauer zahlt zugunsten großer Gesellschafter und privater Grundstückseigentümer mit großen Grundstücken. Ich denke, das zeigt sich auch aus der Anhörung, wer sich für den Gesetzentwurf entschieden hat und dafür gesprochen hat und wer ihn kritisiert hat. Da drängt sich schon die Frage für uns auf, ob die gesetzlichen Regelungen, die geplant sind, eine vorteilsgerechtere Belastung der Abgabenpflichtigen mit sich bringen. Dass in Thüringen mit den Änderungen des KAG juristisches Neuland betreten und damit die gesamte Änderung im höchsten Maße gerichtlich anfechtbar wird, das hat Herr Minister Dr. Gasser in seinen Erläuterungen zum Gesetz mit ein paar juristischen Risiken umschrieben. Wir sehen in der vorliegenden Gesetzesänderung einen nicht zu rechtfertigenden und im Übrigen auch nicht notwendigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Die Frage nach der umweltpolitischen Bedeutung, ich sehe es als geradezu schizophren an.

Der Gesetzgeber stellt die umweltpolitische Dimension heraus und sagt, dass Gebührensteigerungen dazu führen, dass man sparsamer mit Wasser umgeht. Es ist offensichtlich so, dass Sie mit erheblichen Gebührensteigerungen rechnen, denn wenn es nicht so wäre, dann wäre natürlich auch die umweltpolitische Dimension gegen null. Also müssen sie davon ausgehen, dass Sie mit diesem Regierungsentwurf Gebührensteigerungen doch in einem erheblichen Maße erwarten. Geradezu dagegen steht natürlich, warum Sie dann die Degression in das Gesetz aufgenommen haben, denn dass die nicht in diesem umweltpolitischen Maße wirkt, das ist offenkundig.

Aus all diesen Gründen können wir den Gesetzentwurf nur ablehnen. Er enthält in keiner Weise, was von ihm versprochen wird. Er zwingt auch keinen Aufgabenträger wirtschaftlich zu arbeiten, an keiner Stelle vereinbart, oder, wie das Bürgerinitiativen erhoffen, dass evtl. freie Rücklagen zur Kostendämpfung eingesetzt werden. All dies wird vom Gesetzentwurf nicht erfasst. Die bisherigen möglichen unzulänglichen Kalkulationen im Wasserbereich werden ein für alle Mal in der Versenkung verschwinden, denn es gibt am Ende keine Beitragsbescheide mehr, es gibt keine Nachprüfung mehr, es wird refinanziert und damit ist Schluss.

Wir fordern von der Landesregierung, endlich Anreize zu schaffen für starke Aufgabenträger, die sich schwachen Anrainern annehmen und damit effektive Strukturen schaffen. Geben Sie den Kommunalaufsichten die gesetzlichen, personellen und auch finanziellen Möglichkeiten, nicht nur die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der Verbände jährlich zu prüfen. Unterstützen Sie damit auch die Gemeinderäte bei der Beurteilung der Lage der Aufgabenträger und auch der Arbeit der Verbandsräte. Damit wird unwirtschaftlichem Handeln - und das ist ja letztlich das Grundübel all dieser hohen Gebühren und Beiträge sowie überhöhten Gebühren und Beiträgen vorgebeugt. Machen Sie die Verbraucherbeiräte überall zur Pflicht. Legen Sie die Landesmittel richtig an, denn es ist schon erwähnt worden, es sind doch über 20 Mio.  die jährlich aufgewandt werden sollen, nur um Zinsleistungen auszugleichen.

Die von Herrn Ministerpräsidenten Althaus gemachten Wahlversprechen müssen bezahlt werden. Da bietet es sich offensichtlich an, die notwendigen Mittel auch aus dem Kommunalen Finanzausgleich zu nehmen. Wir sagen: Hände weg vom Kommunalen Finanzausgleich!

(Beifall bei der PDS, SPD)

Bereits ohne diese zusätzlichen Belastungen sind aus den Ankündigungen der Regierungserklärung ausreichend Einschnitte in diesem KFA zu befürchten. Der Preis für die Bevorteilung einer Bevölkerungsminderheit ist die Schließung von Bädern, von Bibliotheken, von Beratungsstellen, von Seniorenbegegnungsstätten. Der Preis wird sein Investitionsstopp bei Kindergärten, bei Schulen oder Straßen. Der Preis wird die Aufgabe des ÖPNV im ländlichen Bereich sein. Dieser Preis ist schlicht und ergreifend zu hoch.

(Beifall bei der SPD)

Um wenigstens schrittweise eine tatsächliche Verbesserung auf den Weg zu bringen, haben wir beantragt, dass die Landesregierung nach klar definierten Eckpunkten das Konzept zur Schaffung größerer und kostengünstigerer Strukturen im Wasserund Abwasserbereich vorlegt. Wichtig ist uns, dass endlich Sicherheit und Verlässlichkeit einzieht, damit Aufgabenträger wissen, wie sie kalkulieren müssen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen bis auf die gesetzliche Zulassung der privatrechtlichen Entgelte - ich denke, das ist eine positive Regelung im KAG und auch im Wassergesetz - keine der beabsichtigten Änderungen. Wir haben in den bisherigen Gesetzen alle Möglichkeiten vorhanden und von einer Vielzahl von Zweckverbänden wurden die auch ausgenutzt. Deswegen gibt es auch nur an einigen Stellen in Thüringen diese Proteste in diesem Maße und an vielen anderen Stellen haben Bürgerinnen und Bürger über die BI's gemeinsam mit den Aufgabenträgern Einigung erzielt. Wir fordern mehr Freiheit und Flexibilität für Aufgabenträger, die in der Vergangenheit aber vor allen Dingen durch die Rechtsaufsichten abgelehnt wurden inklusive des Innenministeriums. Lassen Sie uns die eigentlichen Probleme anfassen, nämlich die Korrektur der Investitionslasten in den überhoch belasteten Verbänden. Ich kann die Bürgerinnen und Bürger, die dort wohnen, sehr gut verstehen. Es ist teilweise unverhältnismäßig, was hier abverlangt wird. Aber wir denken, dass die 1 Mrd.       "$* staut, für die 30 x 33 Mio.        ren, besser eingesetzt werden in direkte Stützung, damit wir überall zu diesen effizienten Strukturen kommen und damit wir an dieser Stelle das Thema Wasser/Abwasser für alle Bürgerinnen und Bürger gleich regeln können. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin schon hell erstaunt, was ich heute hier bisher gehört habe. Es mutet schon manchmal an, als ob man auf einer Veranstaltung ist, wo sich das hohe Haus mit den Dingen noch gar nicht richtig beschäftigt hätte. Ich schaue einmal in Richtung SPD. Frau Kollegin Taubert, was Sie jetzt gerade hier versucht haben, von dem Pult aus zu sagen... Was haben Sie denn eigentlich gesagt? Legen Sie ein Konzept auf den Tisch, wie das zu verändern ist. Nichts habe ich gehört. Vielleicht kommt es noch im Ausschuss, dass Sie ein Konzept auf den Tisch legen, wie man das Ganze entsprechend angehen kann. Sie wissen doch, und ich will gar nicht auf das, was Kollege Kuschel hier gesagt hatte, eingehen. Herr Kuschel, dass hier gerade Ihr Minister auch fünf Jahre Verantwortung getragen hat. Wir haben das hier drin ausgiebig diskutiert. Und wir sind uns einig, ich hoffe jedenfalls, dass wir uns wenigstens einig sind, dass gerade das Thema Wasser und Abwasser ein Thema ist, was uns seit der Wiedervereinigung, seit der Wende insgesamt bewegt. Wir stehen aber auch in dem Spannungsfeld und standen in dem Spannungsfeld, dass sich vollkommen neue Kommunen gebildet hatten - neue Kommunen, neue Landkreise, das Land war neu. Natürlich haben wir, ich habe es schon einmal vom Pult aus gesagt, gute und schlechte Berater gehabt. Wir hatten alles, was es auf dem Gebiet gab. Wir hatten alles. Wir hatten aber auch, und das haben wir uns schwer erkämpft, die kommunale Selbstverwaltung, diese kommunale Selbstverwaltung, die wir in der Verfassung festgeschrieben haben. Auf der einen Seite sagen Sie dann, ja, kommunale Selbstverwaltung, vielleicht sollten wir da noch etwas mehr machen und dort etwas machen. Es gibt nur entweder kommunale Selbstverwaltung oder es gibt nur Zentralismus. Wir haben uns entschieden, dass wir kommunale Selbstverwaltung wollen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie haben sich für Zentralismus entschie- den.)

Ja, der Zentralismus kommt ja von der Seite.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Nein, nein. Ihr Gesetzentwurf ist zentralistisch.)

Momento, momento, immer schön ruhig Blut. Dass hier immer wieder natürlich auch Fehler passiert sind, ich will das noch einmal ausdrücklich sagen, damit es auch der Letzte gehört hat, dass auch Fehler des Landes gemacht wurden, dass es auch der Letzte gehört hat, mit der Globalkalkulation oder sprich auch mit den abwassertechnischen Zielpla

nungen, die damals passiert sind. Damit es noch einmal alle hören, wir wollen uns doch nicht reinwaschen von irgendwas, sondern wir haben damals schon einiges mit der so genannten Nachförderung nachgebessert. Vielleicht war es auch nicht ausreichend. Wir haben dann noch in den fünf Jahren mit dem Kollegen Minister der SPD - ich will den Namen gar nicht so oft nennen, sonst ärgert sich Matschie zu sehr - damals viele Dinge zugedeckelt. Sie wurden einfach zugedeckelt und beiseite geschoben. Ich empfehle, einmal die Protokolle des Innenausschusses nachzulesen, was dort damals immer wieder gefordert und gesagt wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen uns entscheiden, wollen wir kommunale Selbstverwaltung oder wollen wir Zentralismus. Und wir wollen kommunale Selbstverwaltung, bei allen Problemen, die das aufwirft. Ich möchte auch an der Stelle ausdrücklich

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Dann müssen Sie aber den Gesetzentwurf ab- lehnen.)

dem Minister Gasser und dem Hause danken, dass in dieser kurzen Zeit das Wahlversprechen und das Versprechen, was der Minister auch hier im Saal abgegeben hat, umgesetzt wurde. Mein herzliches Dankeschön für diese geleistete Arbeit.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Qualität spielt aber keine Rolle.)

Es geht überhaupt nicht um...

(Heiterkeit und Beifall bei der PDS, SPD)

Nein, es geht jetzt überhaupt nicht darum, dass jetzt einer dem anderen vorwirft, wie gut oder wie schlecht die Qualität ist. Wir haben ja noch Ausschussberatungen, wo wir noch einige Dinge weiter beraten müssen. Wir wissen doch, dass es nicht so eine einfache Materie ist, Kollege Höhn. Deswegen schaue ich auch in Richtung PDS. Die PDS hat ja vor der Wahl, ich kann es schon gar nicht mehr nachvollziehen, gefordert, wir sollten doch ja nicht warten bis nach der Wahl, das können wir doch alles gleich noch vor der Wahl machen in der alten Legislatur. Es ist ja schon fast lächerlich. Sie merken doch selbst, was eigentlich dahinter steht in dieser schwierigen Materie, wo es auch Rechtsprechung, ob alte oder neue Bundesländer, mittlerweile zuhauf gibt. Ich denke, dass das überhaupt nicht so einfach zu machen war, wie Sie das vorgeschlagen haben. Das war genauso Spiegelfechterei, die Sie vor der Wahl gemacht haben. Ich habe

so den Eindruck, dass gerade Herr Kuschel versucht hat mit seiner Rolle hin und Rolle her, wahrscheinlich den Einstieg in den Ausstieg heute hier langsam vorzubereiten. Denn vor der Wahl klang das alles ganz anders, ganz schnell und wir stehen an der Seite und wir machen mit. Jetzt kommt dann auf einmal, ja, wir müssen doch noch mal sehen und vielleicht haben wir nicht und können wir nicht. Ich bin schon sehr, sehr überrascht, was hier die PDS so alles vom Stapel lässt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich ist in diesem Gesetzentwurf ein Wechsel vorgenommen worden. Den hat der Ministerpräsident angekündigt, dass hier neue Wege gegangen werden. Und weil neue Wege natürlich immer schwer zu beschreiten sind, noch dazu in unserer Bundesrepublik Deutschland, wo die Gerichtsbarkeit einen hohen Stellenwert hat, ich will das gar nicht weiter kommentieren, muss man natürlich auch versuchen, sich abzusichern. Aber wir alle im hohen Hause wissen, vor Gericht und auf hoher See, da sind wir alle in Gottes Hand. Also was macht man dann? Wir haben heute früh über ein Thema gesprochen, wo zum Beispiel die PDS das Verfassungsgericht in Thüringen angerufen hat. Wir versuchen, uns mit dem juristischen Sachverstand, der uns zur Verfügung steht, oder wenn wir noch meinen, einen zusätzlichen zu brauchen, und da ist Herr Prof. Kirchhof ein anerkannter Wissenschaftler auf diesem Gebiet, den man hier noch mit zu Rate gezogen hat. Ich finde das gut und richtig, dass dieses gemacht wurde. Denn ich glaube, in solchen schwierigen Entscheidungen sollte man sich zusätzlichen Sachverstand mit dazuholen. Übrigens, Herr Kuschel, es hindert Sie doch niemand daran. Wenn Sie natürlich meinen, dass Herr Prof. Kichhof vielleicht in Ihren Papieren von Herrn Kuschel abgeschrieben hat, die hat er garantiert in seiner Bibliothek stehen, aber es hindert Sie doch niemand daran, Ihre Fraktion, Sie können doch Gutachter beauftragen, geben Sie doch das Geld aus, lassen Sie Ihre ganzen Dinge gutachterlich prüfen, legen Sie das alles dem hohen Haus auf den Tisch. Aber dann müssen Sie es auch machen und nicht nur einfach sagen, das könnte ja jemand machen. Sie können es doch machen. Nehmen Sie Ihre ganzen Schriften, die Sie produziert haben und geben Sie sie einem Gutachter und lassen Sie sich das Ganze mal bestätigen oder auch nicht. Ich will Sie nur daran erinnern, dass Sie auch diese Möglichkeiten haben.

Ich möchte in diesem Zusammenhang wirklich noch einmal darauf verweisen, dass dieser Umstieg nicht einfach ist. Auch hier in dem hohen Hause haben einige auch da und dort Bauchschmerzen gehabt, wenn man solche Umstiege einfach macht. Das ist nicht so einfach. Aber ich glaube, es ist ein Weg gesucht worden, der auf der einen Seite die kom

munale Selbstverwaltung bestehen lässt und auf der anderen Seite aber auch, man kann doch nicht die Augen im Lande verschließen und die Ohren verschließen, wenn flächendeckend im Lande an verschiedenen Ecken zumindest hier, ich sage einmal, Unregelmäßigkeiten, ich will mich sehr vorsichtig ausdrücken, passieren. Und dass dann die Landesregierung zum Handeln aufgefordert ist, ist doch vollkommen klar. Ich stimme Frau Kollegin Taubert zu, dass es doch viele Verbände im Lande gab und gibt, die vernünftige Arbeit geleistet haben. Da sitzen aber eben nun einmal die kommunal Verantwortlichen. Ich sage es noch einmal, kommunale Selbstverwaltung vor Ort: Das Land kann unterstützend eingreifen und das hat es getan und wird es jetzt in verstärktem Maße machen. Aber wir halten uns an die kommunale Selbstverwaltung, indem wir, wenn wir eingreifen - und wir sind bei dem Gesetzentwurf der Überzeugung, dass hier eingegriffen werden muss -, dass natürlich auch das Land das finanzieren muss. Dass das keine einfache Geschichte ist bei der Finanzsituation, die im Lande da ist, ich will gar nicht wieder auf Berlin eingehen, Kollege Matschie, was uns da offeriert wird, sondern diese Situation ist einfach da und dass keiner hier in dem Hause ist, der das Geld so einfach zum Fenster hinauswerfen will. Aber dieses Problem Wasser/Abwasser muss vom Tisch und es muss im Interesse der Gebühren- und Beitragszahler vom Tisch,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Aller.)

dass am Ende langfristig gesichert wird, dass in diesem Lande dieses Thema vom Tisch ist. Die Landesregierung hätte es sich ja einfach machen können, so wie es Sachsen gemacht hat, hätte die Kommunen machen lassen, sollen sie doch sehen, wie sie zurechtkommen. Wir haben uns eben zu anderen Wege entschieden. Es ist in diesem Gesetzentwurf und auch durch Prof. Kirchhof deutlich gemacht worden und Minister Gasser hat es vorgetragen, dass, wenn wir eingreifen, wir natürlich auch bezahlen müssen. Das ist nun einmal so. Wer in die Dinge eingreift, muss auch bezahlen. Ich denke, die Zahlen sind genannt worden, ob das die 146 Mio.  für Wasser sind, ob das die 126 Mio.  wasser sind, ob das die 18 Mio. !*  4 % terstützung sind, dass eben nicht über Gebühr die Gebühren zu sehr ansteigen. Ich kenne noch nicht die Zahlen, die Herr Kuschel hat, wo er die her hat, mit den drei und fünf Cent, wenn ich es noch richtig im Ohr habe. Aber ich denke, es wird dafür zu sorgen sein, dass nur in entsprechend moderatem Rahmen, wenn überhaupt, das Ganze ansteigt. Und deswegen, Herr Kuschel, bin ich schon recht erstaunt, es gab noch Zeiten, da erinnere ich mich noch, da waren Sie, wenn Sie draußen unterwegs waren, da waren Sie noch nicht Abgeordneter, der Herrgott hat es halt nicht verhindert, Sie sitzen halt hier,

(Heiterkeit bei der PDS)

wenn Sie draußen in den Versammlungen waren, haben Sie bei der einen Versammlung für die Mieter gesprochen, wenn Sie bei den anderen waren, haben Sie für die Eigentümer gesprochen. Heute haben Sie sich zumindest schon einmal teilplatziert, indem Sie also wahrscheinlich jetzt noch die Besseren sind als die SPD. Sie haben jetzt erkannt, dass die SPD jetzt meint, sie muss sich für die Mieter einsetzen und jetzt sagt auf einmal die ganz linke Seite, von mir aus gesehen die rechte Seite, also das kann doch überhaupt nicht sein, das ist überhaupt nicht so. Also man wird hin und her gerissen, was da auf einmal für neue Meinungsäußerungen kommen. Auf der anderen Seite kommt gleichzeitig von der PDS, dass man insgesamt die Grundstücke, wenn man dort einen Anschluss herstellt, dass es doch eine Verbesserung ist. Wollen Sie damit, dass das gesamte riesige Grundstück dann herangezogen wird und, und, und?