Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht helfen konnte der Petitionsausschuss der Eigentümerin eines Wohnhauses, das durch ein baufälliges Nachbarhaus Schaden zu nehmen drohte. Die Forderung der Petentin, dass das Landratsamt die Kosten übernimmt, die infolge des Abrisses des Nachbarhauses für Baumaßnahmen an ihrem Haus anfallen, machte
sich der Petitionsausschuss nicht zu Eigen. Die beiden Häuser haben gemeinsame tragende Bauteile und werden nur durch eine dünne Lehmwand getrennt. Der durch das Landratsamt veranlasste Abriss des anderen Hauses könnte Schäden am Haus der Petentin verursachen. Die Petentin vertritt die Meinung, dass sie die notwendige Sicherung ihres Hauses nicht bezahlen muss.
Die notwendige Sicherung der Haushälfte der Petentin ist entgegen der Meinung der Petentin nicht in den Abriss des Nachbarhauses einzubeziehen. Folglich ist der Landkreis auch nicht verpflichtet, die Wand zwischen den Gebäuden in einen Zustand zu versetzen, in dem sie als Außenwand dienen kann. Denn nach der Thüringer Bauordnung muss jede bauliche Anlage im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich standsicher sein. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Standsicherheit einer baulichen Anlage nicht von anderen baulichen Anlagen abhängig sein darf. Wenn ein Gebäude nur deswegen standsicher ist, weil es sich an das Nachbargebäude “anlehnt“, ist es auf Kosten des jeweiligen Eigentümers standsicher zu machen. Diese Kosten sind auch dann zu tragen, wenn der Nachbar das baufällige Gebäude freiwillig beseitigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dem Einbau neuer Fenster im Musikraum einer Schule klagten Schüler und Lehrer über Unwohlsein durch einen unangenehmen Geruch. Eine Untersuchung, die die Schule bei der Unfallkasse Thüringen in Auftrag gegeben hatte, zeigte, dass die Grenzwerte für Hexanal und Formaldehyd erreicht wurden. Die Unfallkasse schlug vor, durch verstärktes Lüften für eine kontinuierliche Frischluftversorgung von 20 m³ pro Person und Stunde zu sorgen. Diesem Vorschlag schloss sich der Petitionsausschuss nicht an. Es wurde eine Ortsbesichtigung durch das Amt für Arbeitsschutz Erfurt veranlasst. Dabei wurde festgestellt, dass 1991 im Musikraum ein neuer PVC-Belag verlegt wurde, der die Geruchsbelästigungen verursachte. Der Untergrund hatte mit dem Kleber des 1991 verlegten PVC-Belags reagiert. Der Fußboden wurde ausgetauscht. Seitdem treten keine Geruchsbelästigungen mehr auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Forderung eines Bauherrn, die von ihm erhobenen Abwassergebühren zu senken, weil seine vollbiologische Kleinkläranlage umweltfreundlicher ist als andere, schloss sich der Petitionsausschuss an. Da die Abwasserentsorgung eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung ist, entscheidet jeder Zweckverband selbst, ob er eine Möglichkeit zur Befreiung von den Abwassergebühren bei vollbiologischen Kleinkläranlagen in seine Satzung auf
nimmt. Eine gesetzliche Pflicht, eine solche Regelung in die Abwassergebührensatzung aufzunehmen, besteht nicht. Aus diesen Gründen sah der Petitionsausschuss zwar keine Möglichkeit, eine Entscheidung im Sinne der Petition herbeizuführen, im Hinblick auf eine mögliche gesetzliche Regelung, nach der die Abwassergebührensatzungen einen Anreiz für eine Vorklärung des Abwassers durch vollbiologische Kleinkläranlagen schaffen müssen, hat der Petitionsausschuss die Petition aber der Landesregierung zur Kenntnisnahme überwiesen und den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis gegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein deutscher Autofahrer beschwerte sich beim Petitionsausschuss darüber, dass die Thüringer Polizei seinen französischen Führerschein sicherstellte. Die Polizei war auf den Petenten wegen einer defekten Bremsleuchte aufmerksam geworden. Bei der folgenden Verkehrskontrolle händigte er den Polizeibeamten einen französischen Führerschein aus. Eine Anfrage beim Fahrerlaubnisverkehrszentralregister ergab, dass der Petent keine Fahrerlaubnis besitzt. Für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ist eine Sperre bis zum 02.12.2051 eingetragen. Wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellte die Polizei den französischen Führerschein sicher. Das hielt der Petent für unzulässig, weil die Sperre für den französischen Führerschein nicht gelte, denn der französische Führerschein sei im Bundeszentralregister nicht vermerkt. Der Petent war wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden. Deswegen war ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen worden. Das Gericht hatte die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen, dem Petenten nie wieder eine Fahrerlaubnis zu erteilen. Danach erwarb der Petent den französischen Führerschein. Der Petitionsausschuss konnte nichts für den Petenten tun. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine darf mit dem Führerschein eines europäischen Mitgliedstaats kein Kraftfahrzeug geführt werden, wenn die Fahrerlaubnis in der durch einen anderen Mitgliedstaat verhängten Sperrfrist erworben wurde. Der Petent kann somit nur beim Gericht die Aufhebung der lebenslangen Sperre beantragen. Ob der Petent das Gericht von seiner Fahrpraxis mit dem französischen Führerschein und seiner Meinung zur Wirkung der Sperrfrist überzeugen kann, bleibt unabhängig von dem gegen ihn laufenden neuen Ermittlungsverfahren abzuwarten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Mittelpunkt unserer Tätigkeit, der Tätigkeit des Petitionsausschusses, stehen die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen. Es ist deren in der Verfassung verankertes Recht, Beschwerden, Bitten und Fragen an uns heranzutragen. Daraus erwächst die Pflicht,
den Anliegen der Bürger nachzugehen, sie zu informieren und nach Lösungen zu suchen. Es geht nicht darum, die Verwaltung bloßzustellen. Der Kontakt zwischen den Bürgern, Abgeordneten und Behördenvertretern setzt oftmals neue Überlegungen in Gang.
Der Petitionsausschuss hat sich in den 15 Jahren seines Bestehens zu einer bedeutenden Institution entwickelt. Seine Bedeutung besteht im Wesentlichen darin, die Beziehungen zwischen den Bürgern und der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Eine gewisse Kontinuität der Petitionsarbeit ist wichtig. Es müssen aber auch Neuerungen umgesetzt werden. Ich erinnere hier an die E-Mail-Petitionen und die Geltendmachung des Auskunftsrechts. Die Einzelthemen der Ausschussarbeit lassen sehr gut die Themenvielfalt erkennen, mit der die Petitionsarbeit verbunden ist. Aktuelle politische Fragen, aber auch die täglichen menschlichen Probleme prägen diese Arbeit. Es ist deshalb eine interessante und befriedigende Arbeit. Sie lässt weder die Abgeordneten noch die Mitarbeiter des Petitionsreferats zur Ruhe kommen. Das Verhältnis zwischen dem Petitionsausschuss und der Landesregierung ist gekennzeichnet von gegenseitigem Respekt und Kooperation, damit für die Bürger in einer fairen Auseinandersetzung gute Lösungen gefunden werden können. Der Petitionsausschuss hat die Aufgabe, den Gesetzgeber und die Landesregierung über berechtigte Bürgerbeschwerden zu informieren und Verbesserungen anzuregen. Dieser Aufgabe ist der Ausschuss im Berichtszeitraum gerecht geworden. Daneben erfüllen wir Mitglieder des Petitionsausschusses auch eine soziale Funktion.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tätigkeit des Petitionsausschusses konnte im Berichtsjahr auch deshalb erfolgreich sein, weil wir von fast allen Seiten unterstützt wurden. Mein Dank gilt allen, die mir, die uns im vergangenen Jahr mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben. Stellvertretend richte ich den Dank an die Landtagspräsidentin und die Mitglieder der Landesregierung. Vor allem möchte ich mich und gerne auch für meine Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses bei meinem, bei unserem Team der Landtagsverwaltung unter bewährter Leitung von Frau Ministerialrätin Roth bedanken.
Ohne den außergewöhnlichen Einsatz dieses Teams, verbunden mit einer großen fachlichen und menschlichen Kompetenz wäre die im Bericht dargestellte Arbeit nicht möglich gewesen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für Ihren Bericht, Frau Abgeordnete Zitzmann. Ich eröffne die Aussprache zu diesem Bericht. Ich erteile der Abgeordneten Sedlacik, Linkspartei. PDS, das Wort.
Prost! Ich denke, das Prost können wir uns leisten. Unsere Vorsitzende hat den Bericht gerade vorgetragen und ich habe ausdrücklich von unserer Fraktion mit auf den Weg bekommen, hier zu sagen, dass wir den Bericht mittragen. Ausdrücklichen Dank an die Vorsitzende, die gerade vorgetragen hat, und an die Landtagsverwaltung, die es uns ermöglicht, immer sach- und fachkundig in jedem einzelnen Fall entscheiden zu können, uns entsprechend ausrüstet. Vielen herzlichen Dank, Frau Roth.
Doch bevor ich beginne, Frau Vorsitzende, werte Damen und Herren, in dem vorgetragenen Jahresbericht, der auch wieder als Broschüre in den Postfächern lag und die wir auch zu allen öffentlichen Möglichkeiten, ob das jetzt zum Tag der offenen Tür ist, zu Messen in der Messehalle oder auch zum Thüringentag, wir werden mit diesem Bericht, mit dieser Arbeit weiter an die Öffentlichkeit gehen und den Bürgern zeigen, ihre Beschwerden, ihre Petitionen sind bei uns gut aufgehoben. Im Jahresbericht wird deutlich, dass viele Bürger Anliegen haben. Ich erinnere noch mal an die Zahl, es sind fast 1.000 Petitionen.
Das Petitionsrecht in Thüringen dient dem Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger, es ermöglicht deren Einfluss auf politische Willensbildung und auf parlamentarische Kontrolle. Hier zeigt sich, dass die Bürger ernst genommen werden wollen.
Ich möchte Ihnen von einer Veranstaltung berichten, die wir in Vorbereitung des heutigen Tagesordnungspunkts durchgeführt haben, wo wir mit Vertretern von Bürgerinitiativen, auch mit kommunalen Mandatsträgern aus Thüringen diskutieren wollten, wie sie die gegenwärtigen Bearbeitungsverfahren von Petitionen sehen und welche möglichen Änderungen oder Vorschläge sie haben. Ich kann Ihnen versichern, ich bin zwar unversehrt aus dieser Veranstaltung rausgekommen, aber was ich mir dort anhören musste, welche Kritik und auch welche Skepsis gegenüber der Arbeit des Petitionsausschusses, das hat mich etwas erschüttert, aber auch in meiner Arbeit bzw. in unserer Arbeit bekräftigt. Wir müssen viel mehr auch mit diesen Dingen, die an uns herangetragen werden, die Rückkopplung haben an die Bürger und öffentliche Veranstaltungen nutzen, indem
wir sagen, Leute, wir kümmern uns, aber sagt uns doch, was wir noch besser machen können. Es gibt viele Vorschläge. Auch zu dieser Veranstaltung beschwerten sich zum Beispiel die Teilnehmer: Warum lasst ihr euch als Petitionsausschuss immer so sehr von den Stellungnahmen der Landesregierung einlullen, habt doch auch mal den Mut, eigene Bewertungen zu treffen oder auch mal den Mut, bestimmte Stellungnahmen mehr anzuzweifeln. Vielleicht gelingt es euch auch, mal in der Zukunft eigene Sachverständige mit heranzuziehen, wenn ihr das Gefühl habt, vielleicht ist es doch nicht das, was eigentlich die Petenten erwartet haben und was wir auch als Petitionsausschuss möglich machen können. Es gibt immer wieder Forderungen zur Verbesserung des Petitionsrechts zugunsten der Petenten, aber, ich denke, wir sind uns auch einig in den Fraktionen, dass es Forderungen zur Stärkung des Petitionsausschusses gibt.
Ich möchte das begründen. Was wird denn mehr oder weniger kritisch gesehen? Die Bürger, mit denen wir in Vorbereitung des heutigen Tagesordnungspunkts beraten haben, sehen einen zunehmenden Vertrauensverlust ihrer demokratischen Repräsentanten. Wie gesagt, ich hatte zu tun das gerade zu rücken, weil ich einfach davon ausgehe, dass alle Mitglieder im Petitionsausschuss tatsächlich ihr Letztes geben. Aber das jetzige Petitionsrecht ist schon ein bisschen undurchsichtig und kompliziert für unsere Bürger; wir wissen das. Auch die Studenten der Universität Jena haben uns mit ihren Vorschlägen für ein neues, modernes Petitionsrecht noch mal richtig mit der Nase draufgestupst, wie undurchsichtig doch eigentlich das Petitionsrecht für die Bürger ist. Es ist wenig transparent. Wir haben uns dazu in den ersten Beratungen verständigt und ich freue mich auch auf den weiteren Dialog mit den jungen wissenschaftlichen Kadern,
wie sie das Petitionsrecht rein theoretisch beleuchtet haben. Es war aber auch eine Genugtuung für mich - in einer ersten gemeinsamen Beratung, in der die Studenten zur letzten Petitionsausschuss-Sitzung mal gesehen haben, wie denn der Ausschuss praktisch arbeitet -, zu sehen, wie die wissenschaftlichen Kader erkannt haben, wie der Petitionsausschuss tatsächlich in der Praxis arbeitet. Wir werden uns in einer nächsten Sitzung weiter annähern und verständigen. Ich bin mir sicher, es kommen ganz vernünftige Vorschläge zur Änderung des Petitionsgesetzes auf den Tisch. Einige, wenn Sie richtig zugehört haben, waren ja schon in dem Bericht unserer Vorsitzenden sehr wohl formuliert versteckt.
Welche Änderungen wünschten wir uns noch oder wurden uns auch in den Gesprächen mit den Bürgern bewusst? Die Bürger wünschen sich öffentliche Petitionsausschuss-Sitzungen. Nun ist es nicht so, dass wir alle Probleme hier öffentlich ausschlachten wollen. Nein, es soll so sein, dass die Bürger, die es wünschen, die sagen, okay, ich habe damit kein Problem, dass meine Petition, meine Beschwerde, noch dazu, wo sie doch gezielt auf eine Änderung eines Thüringer Gesetzes ausgelegt ist, ich möchte das sogar, dass sie öffentlich diskutiert wird. Denn was hinter geschlossenen Türen passiert, erfahren die Petenten letzten Endes nur gesiebt oder überhaupt nicht. Lasst uns doch da eine Lösung suchen und finden.
Auch gibt es für mich und meine Kollegen in unserer Fraktion nach wie vor keine befriedigende Lösung bei der Behandlung von Massenpetitionen. Darüber werden wir auch weiter diskutieren. Erste positive Anfänge, denken wir, gibt es hier.
Oder was uns auch immer nicht so richtig gefällt - und da befinde ich mich sicherlich auch in Übereinkunft mit unserer Vorsitzenden -, sind die Sanktionsmöglichkeiten des Petitionsausschusses, wenn Stellungnahmen der Ministerien wieder und wieder verschoben werden und wir von Ausschuss zu Ausschuss die Petitionen schieben. Dafür haben wir immer weniger Verständnis im Ausschuss und der Petent schon gar nicht.
Das sind ein paar Gründe, wo wir sagen, wir müssen weiter arbeiten an der Stärkung der Rechte der Petenten und auch des Petitionsausschusses. Dass es geht, das haben uns Mitgliedern des Petitionsausschusses Erfahrungsaustausche gezeigt in Bayern; wohltuend war der Besuch, übrigens unser allererster Besuch war außerhalb unserer Räume zum Erfahrungsaustausch im Landtag Bayern. Ich denke, das, was wir dort erlebt haben, müssen wir weiter aufarbeiten, weiter die Erfahrungen für uns gewinnen. Aber auch der kürzliche Erfahrungsaustausch mit den Petitionsausschussvorsitzenden und Stellvertretern in Berlin, bei dem alle Vorsitzenden und Stellvertreter der Länder vertreten waren und hier ihre Probleme andiskutiert haben - es war nur eine Andiskussion -, gibt mir die Gewissheit und die Hoffnung, dass wir gemeinsam bemüht sind, moderne Petitionsrechte auf den Weg zu bringen.
Nichtsdestotrotz möchte ich heute die Berichterstattung und auch die Aussprache dazu nutzen, Vorschläge zu unterbreiten, die wir uns vorstellen könnten oder die wir auf den Tisch legen wollen zur Beratung eines neuen Petitionsgesetzes. Jawohl, wir sind dafür, grundsätzlich sollten PetitionsausschussSitzungen öffentlich stattfinden. Das Entscheidungsrecht des Petenten, ob seine Petition öffentlich be
handelt werden soll, ist natürlich Voraussetzung. Wir sind auch der Meinung, dass wir den Druck erhöhen sollten - gebt uns entsprechendes Handwerkszeug dazu - Petitionen in angemessener Frist zu erledigen. Informationen des Petenten über die Erledigung einer Petition sollten erweitert werden. Die Einreichung von Petitionen auf elektronischem Weg - im Bericht wurde dazu bereits gesprochen - sollte noch klarer geregelt werden; wir haben die Erfahrungen des Petitionsausschusses des Bundestags dazu. Jawohl, lasst uns ein entsprechendes Formular dazu erarbeiten, wo die Petitionen per E-Mail und per Mouse-Klick geschickt werden können. Noch besser finde ich es - wie im Bundestag -, dass auch die Möglichkeit öffentlicher Petitionen besteht, wo man sich per Mouse-Klick auch an Petitionen beteiligen kann.
Weiter sind wir der Meinung, bei der Gefahr, dass während eines Petitionsverfahrens durch Vollzug von Maßnahmen ein irreversibler Zustand zulasten des Petenten herbeigeführt werden könnte, dass wir das Recht haben sollten, der Petitionsausschuss das Recht haben sollte, um eine Aussetzung des Vollzugs zu ersuchen.
Den Vorschlag unserer Vorsitzenden, eingebettet auch in den Bericht, künftig mündliche Bürgersprechstunden im Landtag anzubieten, finde ich sehr gut und fast revolutionär. Ich hoffe nicht, dass uns die Bürger die Bude einlaufen, sprich den Landtag einlaufen. Es wird an uns liegen, ob wir ihre Anliegen wirklich ernst nehmen und uns auch in entsprechender Frist und entsprechendem Wohlwollen ihren Problemen annehmen. Es ist der richtige Weg in die richtige Richtung. Ich bin auch der Meinung - besser, wir sind der Meinung -, die Kontrollfunktion des Ausschusses selber sollte gestärkt werden. Welche Vorschläge gibt es hier von unserer Fraktion?
Gegenstand von Petitionen sollte bei Organisationsprivatisierungen auch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Private sein, so dass sich die Aufklärungsbefugnisse des Ausschusses auch gegen Private richten könnten. Im Moment müssen wir da die Hände hoch machen; Privat geht uns nichts an, damit dürfen wir uns nicht befassen. Damit sollten wir uns beschäftigen, dass das zukünftig möglich ist für den Ausschuss. Oder der Ausschuss soll die Landesregierung ersuchen können, Vorgänge unter Berücksichtigung seiner Auffassung zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu bescheiden. Oder die Verpflichtung der Landesregierung und Behörden des
Landes, Thüringer Landtag und dessen Verwaltung, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Private, die öffentliche Aufgaben des Landes wahrnehmen, den Ausschuss zu einer kurzen angemessenen Frist zu unterrichten, welche Maßnahmen sie aufgrund des Ersuchens ergriffen haben.
Ein weiterer Vorschlag: Bei Ablehnung, dem Ersuchen zu entsprechen oder nicht fristgerechtem Reagieren, sollte das Verhalten des Petitionsadressaten im Ausschuss öffentlich begründet werden. Dadurch verbessert sich die Transparenz der Petitionsbehandlungen und erhöht den öffentlichen Druck auf die Petitionsadressaten zu einer intensiveren, kritischeren Überprüfung ihres bisher eingenommenen Standpunkts.
Worüber wir auch im Ausschuss weiterdiskutieren sollten, wollen wir es und wie weit sind wir auch bereit, dafür zu kämpfen, dem Petitionsausschuss sollte ein Selbstaufgriffsrecht anerkannt werden.
Ein Punkt noch zu den Massenpetitionen: Wir sollten Massenpetitionen neu definieren. Petitionen, die mit demselben oder wesentlich demselben Begehren definiert werden und von mehr als 25 Petenten unterstützt werden, sind unserer Meinung nach Massenpetitionen. Über Massenpetitionen sollte nur der Petitionsausschuss entscheiden. Ich bin der Meinung, der Bürgerbeauftragte muss alle Massenpetitionen ohne Bearbeitung an den Ausschuss weiterleiten.
Grundsätzlich setzen wir uns dafür ein - ich wiederhole es noch einmal -, dass gerade bei Massenpetitionen doch öffentliche Sitzungen notwendig sind. Ich bin auch der Meinung, dass bei Massenpetitionen öffentliche Anhörungen möglich sein müssen. Petitionsbescheide sollten den Vertrauenspersonen für die Massenpetition und öffentlich bekannt gemacht werden. Grund dieser Regelungen oder der Vorschläge dieser Regelungen sind für uns eine erhöhte politische Bedeutung von Massenpetitionen.
Ein Punkt, den wir uns auch wünschen, obwohl wir bisher nie davon Gebrauch machen mussten: Wir möchten auch gern die Einführung eines Minderheitenrechts, was den vorgelegten Bericht des Petitionsausschusses betrifft. Wir möchten die Möglichkeit haben, dass ein Teil der Mitglieder zum Jahresbericht vom Petitionsausschuss einen Minderheitenbericht abgeben kann, so der Anteil etwa, wie er ge
genwärtig gültig ist bei der Enquetekommission. Der Grund dieser Regelung für uns ist: Über Petitionen kann auch die parlamentarische Kontrolle angestoßen werden. Aufklärungsbefugnisse sollten daher nicht allein von Mehrheitsentscheidungen und damit in der Regel vom Willen der Regierungsfraktion abhängig sein. Ich sagte, die Möglichkeit wollen wir eingeräumt haben. Wir haben bisher keinen Gebrauch davon machen müssen.
Zum Abschluss ein Appell an uns alle: Alle Vorschläge, die es, das weiß ich, in den Fraktionen der CDU, der SPD und auch bei uns gibt, sollten auf den Tisch gelegt werden, gleichberechtigt abgewogen werden, weil wir uns einig sind, dass wir ein modernes, einheitliches Petitionsgesetz brauchen. Ich bitte Sie also, lassen Sie uns diese bewährte Arbeit weiter fortführen. Legen Sie die Vorschläge auf den Tisch. Lassen Sie uns - dazu haben wir die Kraft - ein gemeinsames, modernes Petitionsgesetz vorlegen, und das ohne Druck, denn wir haben meines Wissens in diesem und im nächsten Jahr keine Wahlen. Wir können uns im Interesse der Bürger mit Ruhe und Besonnenheit an diese Aufgabe machen. Danke.