Meine Damen und Herren, die Fraktion der Linkspartei.PDS beantragt eine Verwaltungsvorschrift zu § 25 und möglicherweise § 23 des Aufenthaltsgesetzes. Diese Verwaltungsvorschrift soll insbesondere die Fälle regeln, bei denen eine zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht als unverhältnismäßig angesehen werden könnte, in der in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum von der Aufenthaltsbeendigung abgesehen wurde und die durch eine mehrjährige, von den Flüchtlingen nicht zu vertretende Verfahrensdauer, eine faktische Integration eingetreten ist. Unbestritten ist, dass im Jahr 2005 durch die Neufassung des Zuwanderungsgesetzes die Ausländerbehörden auch in Thüringen zunächst vor Probleme gestellt worden sind. Die seit dem In-Krat-Treten des Zuwanderungsgesetzes gewonnenen Erkenntnisse zeigen aber auch, dass durch die Anwendung der so genannten vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz des Bundesministers des Innern die bei den Ausländerbehörden anfangs bestehenden Unsicherheiten beseitigt werden konnten. Für zusätzliche Thüringer Erlasse oder Verwaltungsvorschriften besteht daher keine Notwendigkeit.
Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS betrifft insbesondere vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer. Diesen kann nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden,
wenn eine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Diesem Anliegen trägt bereits das vorliegende Aufenthaltsgesetz Rechnung. Die Gewährung eines Aufenthaltsrechts ist aber nur dann möglich, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Die Erteilung kommt damit grundsätzlich nicht in Frage, wenn der Ausländer die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise besitzt.
Erlauben Sie mir, noch einmal darauf hinzuweisen, dass diese Unterscheidung zwischen Ausländern, die nicht ausreisen können und Ausländern, die ausreisen können, gewollt ist und dass die Landesregierung der Meinung ist, dass diese Regelung Bestand haben soll. Den Ausländerbehörden ist es damit möglich, eine differenzierte und dem Einzelfall gerecht werdende Entscheidung zu treffen.
Meine Damen und Herren, es wurde vorgetragen, u.a. von Frau Berninger, dass in der Anhörung verschiedene Gruppierungen, und dort wurden die Kirchen genannt, das Anliegen der Linkspartei.PDS unterstützen. Liest man die Stellungnahmen der verschiedenen Gruppierungen, die angehört worden sind, genau, dann kommt man zu einer durchaus differenzierten Bewertung. Zum Beispiel wünschen die Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche eine bundeseinheitliche Regelung des Aufenthaltsrechts für langjährig geduldete Flüchtlinge.
(Zwischenruf Abg. Berninger, Die Links- partei.PDS: Das heißt aber, Sie wün- schen sich dies auch für Thüringen.)
Meine Damen und Herren, völlig anders sehen das die kommunalen Spitzenverbände. Die kommunalen Spitzenverbände sehen für eine spezielle Thüringer Lösung überhaupt keine Notwendigkeit. Sie vertreten zu Recht die Auffassung, dass mit der in Thüringen bestehenden Härtefallkommission, die nach meiner persönlichen Kenntnis von den vorgetragenen Fällen den in Deutschland eher höchsten Prozentsatz bewilligt bzw. beantragt im Vergleich zu den anderen Ländern. Mit der Härtefallkommission besteht die Möglichkeit, humanitären Anliegen zur Wirkung zu verhelfen. Die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände kann seitens der Landesregierung nur bekräftigt werden, und humanitäre Aspekte werden im Rahmen des § 25 Aufenthaltsgesetz und durch die Arbeit der Härtefallkommission ausreichend berücksichtigt.
Zu § 25 des Aufenthaltsgesetzes möchte ich Ihnen noch zwei Zahlen nennen: Bei der Ausländerbehörde sind im letzten Jahr 67 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 und 651 Anträge nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes gestellt worden. Von den 67 gestellten Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 wurde 37 Anträgen entsprochen und fünf Anträge wurden abgelehnt. Von den 651 gestellten Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 wurde 296 Anträgen entsprochen und 92 Anträge abgelehnt. Damit wurden von den beschiedenen Anträgen 88,1 Prozent der Anträge nach § 25 Abs. 4 und 76,29 Prozent der Anträge nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz positiv entschieden.
Meine Damen und Herren, dies widerlegt in beeindruckender Weise die Behauptung der Linkspartei.PDS und den Grundtenor des Antrags der SPD, dass mit der Neufassung des Aufenthaltsrechts eine sach- und einzelfallgerechte Entscheidung Thüringer Ausländerbehörden nicht möglich sei. Meine Damen und Herren, bei diesen Prozentsätzen erübrigt sich eigentlich eine Diskussion, ob man auf Bundesebene eine Neuregelung treffen sollte.
Meine Damen und Herren, diese Auffassung wird übrigens von allen Innenministern aller deutschen Länder und des Bundes geteilt.
Meine Damen und Herren, unseres Erachtens kann nur eine bundeseinheitliche Linie in dieser Frage einer effektiven und humanitären Zuwanderungspolitik gerecht werden. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, zunächst die Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes und die Vorschläge der länderoffenen Arbeitsgruppe auf Ministerebene abzuwarten. Damit bedarf es momentan weder einer Verwaltungsvorschrift über die Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen noch ist eine neue Grundsatzdiskussion über Bleiberechtsregelungen für langjährig geduldete Flüchtlinge in Thüringen sinnvoll, da sich die Innenministerkonferenz in diesem Jahr und durchaus problembewusst mit dieser Thematik auseinander setzen wird. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Es sind keine weiteren Redemeldungen angezeigt. Somit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion der Links
partei.PDS in Drucksache 4/932 ab. Da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses für die Ablehnung des Antrages stimmt, erfolgt die Antragsabstimmung im Plenum. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das … Bitte. Herr Abgeordneter Buse, Sie haben das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. Frau Präsidentin, namens der Fraktion beantrage ich die Einzelabstimmung zu Punkt 1 und 2.
Die Einzelabstimmung zu Punkt 1 und 2. Dann werde ich zuerst über den Punkt 1 aus der Drucksache 4/932 abstimmen lassen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Stimmenthaltungen? Danke schön. Ich stelle fest, eine Mehrheit von Gegenstimmen gab es dafür. Der Antrag ist abgelehnt. Es gab einige Stimmenthaltungen und eine Minderheit von Jastimmen.
Dann zu Punkt 2 des Antrags. Wer diesem Punkt 2 des Antrags aus der Drucksache 4/932 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Punkt 2 auch abgelehnt und der gesamte Antrag.
Wir stimmen nun über den Alternativantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1930 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir verfahren im Verlauf der Tagesordnung wie folgt: Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 3 auf und danach den Tagesordnungspunkt 11, da vereinbart worden ist, den Tagesordnungspunkt 11 vor der Mittagspause zu behandeln. Tagesordnungspunkt 3
Beteiligung des Parlaments im Begleitausschuss für das Ope- rationelle Programm für die EU- Förderperiode 2007-2013 Antrag der Fraktion der Linkspar- tei.PDS - Drucksache 4/1798 -
Seitens der Fraktion der Linkspartei.PDS ist nicht angekündigt worden, dass sie den Antrag begründen wird, so dass ich gleich die Aussprache eröffne. Ich rufe für die CDU-Fraktion den Abgeordneten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der Linkspartei.PDS fordert in Ziffer 2 ihres Antrags eine paritätische Beteiligung der im Landtag vertretenen Parteien im Begleitausschuss für das Operationelle Programm Thüringens. Das geht über die in Ziffer 1 angesprochene Beteiligung des Parlaments am Beteiligungsausschuss weit hinaus. Ich gehe gleichwohl davon aus, dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei.PDS, eine paritätische Vertretung der im Landtag vertretenen Fraktionen meinen. Wie dem auch sei, ich kann mich über dieses Anliegen nur wundern. Es ist allgemein bekannt, dass der Begleitausschuss vom jeweiligen Mitgliedstaat erst nach Genehmigung des Operationellen Programms zu dessen Verwaltungsvollzug eingesetzt wird. Das ist eigentlich keine Aufgabe für Parlamentarier. Zu diesem Zeitpunkt sind, wie man so schön sagt, alle politischen Messen gelesen und für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abwicklung der Förderprogramme stehen uns Parlamentariern spezifische Werkzeuge zur Verfügung, die wir nicht dadurch abstumpfen sollten, indem wir uns in die Verwaltung einmischen, also das Gebot der Gewaltenteilung unterlaufen.
Der in der Begründung Ihres Antrags zitierte Artikel 10 c der entsprechenden Verordnung des Rates gibt auch gar keine Begründung für Ihr Anliegen her. Unmittelbar vor dem von Ihnen zitierten Satz kann man dort lesen, dass als Partner so genannte sonstige kompetente Einrichtungen gemeint sind, die - und ich zitiere - „für die Zivilgesellschaft, die Umweltpartner und die Nichtregierungsorganisationen repräsentativ sind sowie Einrichtungen, die sich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen widmen.“ Glauben Sie etwa, wir kennen und lesen die von Ihnen zitierten Dokumente nicht? Von Parlamentariern ist in diesem Artikel mit keinem Wort die Rede.
Im bisherigen Thüringer Begleitausschuss sind übrigens die in Artikel 10 c genannten Partner auf jeden Fall vertreten. Und das soll auch für die nächste Förderperiode so bleiben. Ich verstehe, ehrlich gesagt, die neue Bescheidenheit der PDS-Fraktion überhaupt nicht, die jetzt unbedingt in die Verwaltungsarbeit einsteigen will. Da war der Beitrag vom PDS-Kollegen Gerstenberger in der Debatte zur finanziellen Vorausschau und zum Stand der Planung der nächsten EU-Förderperiode am 26.01.2006 noch
Ja. Er hat sich damals in diesem hohen Haus für die Evaluierung der zu Ende gehenden Förderperiode und für die Planung der neuen Förderperiode stark gemacht. Das sind in der Tat die politischen Knackpunkte, die uns Parlamentarier interessieren. Anlass für seinen Debattenbeitrag war die Berichterstattung von Minister Wucherpfennig über die finanzielle Vorausschau und den Stand der Planung zur nächsten EU-Förderperiode 2007 bis 2013. Und Anlass für diese Berichterstattung war ein entsprechender Antrag meiner Fraktion. Wir sind also am Ball, kann man im WM-Jahr sagen, und den Anstoß hat die CDU-Fraktion gegeben.
Doch, doch. Mehrere Ihrer Forderungen vom Januar, Herr Kollege Gerstenberger - den ich jetzt leider nicht sehe, doch da oben sitzt er -, sind erfüllt. Sie können z.B. auf der Website des Wirtschaftsministeriums die Aktualisierung der Halbzeitevaluierung des laufenden Operationellen Programms für Thüringen einsehen. Wir in der Fraktion haben uns damit schon ganz intensiv befasst. Wir müssen sehr genau hinschauen, was aus den Fördermitteln geworden ist. Diese Mittel sind auf fast 300 Förderprogramme aufgeteilt worden. Als Einzelner ist man bei dieser Zahl natürlich überfordert. Manche Signale aus den Reihen der Geförderten lassen den Verdacht aufkommen, dass wir inzwischen auch überfördert sind. Damit meine ich nicht die Fördersumme, sondern die sehr hohe Ausdifferenzierung der Förderprogramme, deren Bürokratieaufwand immer mehr potenzielle Fördermittelempfänger von einem Förderantrag zurückschreckt oder reine Mitnahmeeffekte produziert. Diese kritische Rückschau ist Voraussetzung für eine effiziente Justierung des neuen Operationellen Programms. Das gilt vor allem unter Berücksichtigung der neuen finanziellen Rahmenbedingungen. Am 26.04.2006 haben wir uns wiederholt im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten von der Landesregierung darüber und über den Stand der Planungen zur nächsten EU-Förderperiode informieren lassen.
Meine Damen und Herren, nachdem die Bundeskanzlerin Merkel Ende vergangenen Jahres im Europäischen Rat den Gordischen Knoten durchschlagen konnte und inzwischen auch ein Kompromiss zwischen Rat, Parlament und Kommission gefun
den wurde, stehen die finanziellen Rahmendaten fest. Für Thüringen sind die Zahlen schlechter als manche Hoffnungen und besser als viele Befürchtungen. Wegen des ESF-Vorbehalts der Bundesregierung sind die endgültigen Zahlen noch nicht ganz sicher. Bei Neujustierung unserer Operationellen Programme muss diese Tatsache berücksichtigt werden. Umso dringender ist also eine Konzentration auf solche Programme, die wirtschaftliches Wachstum und damit neue Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt fördern. Deshalb wird die CDU-Fraktion auch einen entsprechenden Selbstbefassungsantrag im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit stellen, um mit der Landesregierung über die Neugestaltung der Operationellen Programme diskutieren zu können. Die Zeit drängt, denn die derzeitige Förderperiode läuft Ende dieses Jahres aus und die strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft und der nationale strategische Rahmenplan sind auch noch nicht fertig gestellt.
Der sich abzeichnende neue Verordnungsrahmen der EU kommt uns aber inhaltlich entgegen. Die Kommission schlägt nämlich eine Konzentration auf eine beschränkte Anzahl von Gemeinschaftsprioritäten vor. Für die Operationellen Programme sollen dies die zentralen Themen Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, Umwelt und Risikoprävention sowie die Zugänglichkeit und Leistung der Daseinsvorsorge sein.
Meine Damen und Herren, auf die damit verbundene politische Debatte in den nächsten Wochen und Monaten sollten wir uns als Parlamentarier konzentrieren und nicht auf die Beteiligung an einem Verwaltungsorgan, dem Begleitausschuss, weshalb wir den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte es ganz kurz machen, auch aus dem Grund, weil ich der Auffassung bin, dass dieser Antrag keiner größeren Aufmerksamkeit bedarf.
Bei meinen Recherchen zu diesem Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion habe ich bei allen Abfragen in den ostdeutschen Landesregierungen feststellen dürfen, der erste Satz, der immer genannt worden ist, war folgender: Ja gut, eine typische Forderung der Opposition. Der Satz kam übrigens unabhängig von
Was tut eigentlich dieser Begleitausschuss, meine sehr verehrten Damen und Herren? Dieser Begleitausschuss über die Operationellen Programme berät über die Effizienz und Qualität der Durchführung der Strukturfondsförderung und führt die im schon erwähnten Artikel 35 Abs. 3 der Verordnung der EU aufgeführten Aufgaben durch. Diese Aufgaben, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei.PDS-Fraktion, sind rein exekutives Handeln. Das zeigt sich auch in der Besetzung der jeweiligen - zumindest kann ich das beurteilen - in den ostdeutschen Ländern eingesetzten Begleitausschüsse. In der Regel sind nämlich beteiligt die Vertreter der Europäischen Kommission unter Leitung des Vertreters der für die Intervention federführenden Generaldirektion für Regionalpolitik, alle zuständigen Bundesministerien, alle zuständigen Landesministerien, die jeweils in den Ländern zuständigen Mittelbehörden - bei uns ist das etwas anderes in Thüringen, da sind z.B. die regionalen Planungsgemeinschaften mit integriert - und in der Regel auch mit beratender Stimme alle Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner auf der Ebene ihrer Spitzenverbände sowie last, but not least Nichtregierungsorganisationen. Es soll nicht unerwähnt bleiben, auch für Frauen- und Gleichstellungspolitik zuständige Stellen fehlen in dieser Liste nicht - Stichwort Gender Mainstreaming.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir die Aufgabe dort, wo sie hingehört, wo letztendlich politische Vorgaben - der Kollege Krapp hat das erwähnt - umgesetzt werden müssen. Lassen wir es bei der Exekutive, nicht zuletzt auch aus den Gründen der Gewaltenteilung, die nun einmal das Fundament unserer Gesellschaft sind. Übrigens, das zum Abschluss, meine Damen und Herren, weder der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern oder der Deutsche Bundestag sind bisher auf die Idee gekommen, sich in einen solchen Begleitausschuss integrieren lassen zu wollen. Darüber sollten Sie nachdenken. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der letzten Zeit - und das wurde auch hier im Saal gesagt - konnten wir aus zahlreichen Presseveröffentlichungen und auch aus der Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen erfahren, Thü