Protocol of the Session on January 27, 2006

schen den Ländern. Diese Gefahr hat selbst der Herr Minister im letzten Ausschuss nicht ausschließen wollen. Wollen wir das wirklich?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Dritten möchte ich einen Punkt vor allem aus der Sicht der thüringischen Sozialdemokraten vom Ende her denken, das ist das Thema der alleinigen Zuständigkeit der Länder für die Bildung. Das ist ein schwaches Argument aus meiner Sicht, dass Thüringen in den letzten Jahren innerhalb Deutschlands bei PISA etwas aufgeholt hat. Unter den Blinden ist bekanntlich der Einäugige König. International gesehen hinkt Deutschland nach wie vor als eine der führenden Wirtschaftsnationen meilenweit hinterher.

(Beifall bei der SPD)

Ursache dafür auch - ich betone auch, nicht nur - die bildungspolitische Kleinstaaterei bei uns. Wettbewerb in der Bildung höre ich immer zu diesem Thema. Bei Wettbewerben, meine Damen und Herren, gibt es immer Sieger und Verlierer und warum sollen Jugendliche aufgrund ihrer territorialen Herkunft auch noch Nachteile erfahren, wo wir doch nachgewiesen bekommen haben, dass es in keinem Land solche Bildungsdifferenzen gibt wie in Deutschland schon allein wegen der sozialen Herkunft. Das liegt aber an der Durchlässigkeit der Systeme der einzelnen Länder, die eben so unterschiedlich sind. Längeres gemeinsames Lernen auf der Grundlage einheitlicher bundesweiter Standards bleibt weiterhin ein wesentliches politisches Ziel der Thüringer SPD.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe versucht, aus drei zugegebenermaßen sehr unterschiedlichen Blickwinkeln darzustellen, dass es durchaus bei den verschiedenen Vorhaben der Neuregelung der Beziehung zwischen Bund und den Ländern Bauchgrimmen gibt. Dabei ist die wichtigste Frage von allen noch gar nicht gestellt bzw. recht vorsichtig formuliert, das ist die Frage der Neuregelung der Finanzbeziehungen der Länder. Wir im Osten sollten uns überhaupt grundsätzlich überlegen, ob wir diese Büchse der Pandora überhaupt öffnen sollten, wie der Herr Ministerpräsident es ab und an doch nicht lassen kann. Auch der Länderfinanzausgleich war damals ein Kompromiss. Ich darf daran erinnern.

Meine Damen und Herren, Stichwort „Kompromiss“, damit komme ich auf den Kern der Debatte zurück: Vor uns, ich erwähnte es bereits, liegt ein doppelter Kompromiss. Wir wissen um die Probleme, aber jeder muss einen Pflock zurückstecken, wie es so schön heißt. Wir sollten alles nicht wieder zerreden.

Ach ja, beinahe hätte ich es vergessen, Herr Kollege Blechschmidt, der Antrag der Linkspartei.PDS hat ja noch einen Punkt 2 von a bis f. Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, haben Sie eigentlich bemerkt, dass es seit über zwei Jahren eine Debatte über das Thema gibt in Deutschland, auch in Thüringen, dass ein Stand erreicht wurde, der nach meiner Auffassung in Ihren Fragestellungen nicht einmal annähernd reflektiert wird? Ihre beantragten Punkte - Entschuldigung, wenn ich das so sagen muss - sind von so allgemeiner Schlichtheit, dass sich in mir der begründete Verdacht aufdrängt, dass Sie mit dieser Aufzählung von Allgemeinplätzen, das lässt jetzt schon erahnen, wie Ihre Argumentation bzw. Ihre Positionen zu dem zu erwartenden Gesetzespaket aussehen wird.

Stichwort „Gesetzespaket“ - das zum Abschluss, meine Damen und Herren, ganz konkret. Die Koalition in Berlin hat eine Redaktionsgruppe gebildet, um das Verfahren wie folgt voranzutreiben, und diese Zeitschiene korrespondiert, wie es der Zufall so will, nun einmal auch mit dem Alternativantrag der Fraktion der CDU, weshalb ich auch deshalb diesem Antrag meine Zustimmung geben werde. Das Paket hat insgesamt drei Teile. Der erste Teil umfasst die verfassungsändernden Gesetze. Es handelt sich hier um ca. 40 verfassungsändernde Gesetze. Der zweite Teil wird ein Artikelgesetz werden mit etwa 10 bis 11 Gesetzesänderungen, die in der Hauptsache Ausführungsgesetze betreffen, und der dritte Teil ist der so genannte Entschließungsteil des Bundestages und des Bundesrates, wo in noch einmal 11 Begleittexten verschiedene Bereiche geregelt werden sollen, die nicht in Gesetze gefasst werden können. Bis Ende Februar ist diese Redaktion abgeschlossen. Anfang März wird dieses Paket in den Fraktionen des Deutschen Bundestages beraten und die erste Lesung im Bundestag findet noch im März, wahrscheinlich Mitte März, statt. Beschlusstermin, und zwar letzter Beschlusstermin für beide Gremien, sowohl Bundestag als auch Bundesrat, ist Anfang Juli, so dass bis zur Sommerpause dieses gesamte Gesetzeswerk abgeschlossen ist. Meine Damen und Herren, und dann beginnt für uns hier im Landtag erst so richtig die Arbeit. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Carius, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich vielleicht zwei Vorbemerkungen machen. Die Unionsfraktion hat in dieser Legislaturperiode mehrere Anträge zum Föderalis

mus eingebracht. Wir haben in der letzten Justizausschuss-Sitzung intensiv über einen Bericht der Landesregierung diskutiert, in dem das Koalitionspapier vorgestellt wurde. Vor diesem Hintergrund muss ich mir die Frage einfach erlauben, Frau Berninger: Wie kommen Sie dazu zu behaupten, dass wir uns vor der Föderalismusreformdiskussion in irgendeiner Weise drücken würden? Das muss ich für meine Fraktion und mich persönlich wirklich zurückweisen.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Linkspar- tei.PDS: Dann hätte mir auch was gefehlt.)

Lassen Sie mich eine zweite Bemerkung machen. Herr Blechschmidt, Sie sind darauf eingegangen, dass der Titel des Alternativantrags nicht sehr gut gewählt wäre. Ich stimme dem voll umfänglich zu. Das Problem daran ist nur, bei dem Alternativantrag waren wir natürlich an Ihren Antrag gebunden. Der Titel Ihres Antrags lautet: „Reform des Föderalismus unter Mitwirkung der Bundesländer und deren Parlamente“. Wo haben Sie die Landesparlamente gelassen? Das ist die Frage, die Sie uns vielleicht noch mal beantworten können. Aber das, denke ich, sollten wir auf später verschieben.

Der Föderalismus, meine Damen und Herren, ist für uns ein Eckpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ein Garant für den Schutz von Minderheiten, für die Wahrung regionaler Eigenständigkeit und für Machtkontrolle. Und deshalb, weil es ein wichtiges Prinzip ist, wurde die Reform des deutschen Föderalismus mehr als einmal als Jahrhundertreform bezeichnet, wenn sie denn irgendwann einmal gelänge, denn der deutsche Föderalismus wird ja nicht ganz zu Unrecht zuweilen als ineffizient gescholten.

Die moderne Staatsrechtslehre geht ja merkwürdigerweise immer noch davon aus, dass die Länder in Anlehnung an den amerikanischen Föderalismus, wie er auch in Artikel 30 Grundgesetz festgehalten ist, eine Grundzuständigkeit für alle Angelegenheiten haben und der Bund folglich nur die im Grundgesetz ausdrücklich geregelten Zuständigkeiten habe. Doch gerade in der Verfassungspraxis der Vergangenheit wog ja jeder noch so schwere und auch noch so schwache argumentative Bezug auf Bundeskompetenzen schwerer als die Berufung auf originäre Länderrechte. Es verwundert daher nicht, dass die Praxis zur Folge hat, dass auch im öffentlichen Bewusstsein dem Bund eine Allkompetenz zugeschrieben wird. Länderkompetenzen hingegen werden leider von der öffentlichen Meinung und zu oft auch von Interessenverbänden als Anachronismus und - hier offenbart sich dann oft ein gutes Geschichts

verständnis - auch als ein Rückfall in deutsche Kleinstaaterei wahrgenommen.

Zugespitzt lässt sich die Betrachtung des deutschen Föderalismus in einem Paradoxon des deutschen Politikwissenschaftlers Uwe Theissen etwa so formulieren: „Ausgehöhlt bis zur Bedeutungslosigkeit und doch noch kraftvoll genug, die Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland zu blockieren.“ Somit scheint klar, dass die Staatsrechtslehre den Grad der Verflechtung von Politik nicht hinreichend realistisch abbildet. Vielmehr zeigen sie, wie wenig bekannt die Entwicklung des deutschen Föderalismus einerseits und wie groß andererseits die Erwartungen an ihn sind.

Historisch gesehen besteht die Spezifik des deutschen Föderalismus darin, dass die Länder ihre Eigenstaatlichkeit über lange Zeit behaupten konnten, doch bereits mit der Beratung der Paulskirchen-Verfassung 1848 begründete sich eine neue Tradition. Diese bestand in der Anlage einer unitarischen Tendenz in der Gesetzgebung und einer föderativen in der Verwaltung.

Dass sich diese Tradition und das Traditionsbewusstsein bis in unsere Zeit hinein fortsetzt, hat der Politikwissenschafter Gerhard Lehmbruch mit seinem Konzept der institutionellen Pfadabhängigkeit bereits nachgewiesen. Das typisch Deutsche an unserem heutigen Föderalismus ist mithin die besondere Verknüpfung von weitgehend bundesgesetzlicher Rechtsetzung und landesrechtlicher Ausführung. Wie unser verstorbener Bundespräsident Rau einmal sagte, ist es „exekutivischer Verbundföderalismus“. Doch allein die staatsrechtliche Sichtweise auf den Föderalismus betonte immer wieder die starke Kompetenz der Länder.

Doch insbesondere der im Antrag der PDS genannte Bezug auf das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse sorgte immer mehr und mehr für eine um sich greifende Aktivität des Bundes bei der Wahrnahme sowohl der Zuständigkeiten aus der Rahmengesetzgebung als auch der aus der konkurrierenden Gesetzgebung. Genau an diesem Punkt ansetzend, begann ja die neuere Diskussion über eine Föderalismusreform. Und, Frau Berninger, Ihnen auch das zur Kenntnis, diese begann ja gerade in der Konferenz der Landtagspräsidenten und wurde insbesondere von unserer heutigen Fraktionsvorsitzenden angestoßen.

Meine Damen und Herren, ich hätte mir sehr gern diesen historischen Exkurs erspart, doch angesichts des Antrags der Linkspartei.PDS, die mit ihrem Antrag zur Zeitgeschichte - insoweit sind Herr Höhn und ich uns einig - den alten Diskussionsstand der Föderalismusreform wiederbeleben wollte, musste

ich ja schon etwas tiefer einsteigen.

Die Ergebnisse des Föderalismuskonvents der deutschen Landtage sowie die Ergebnisse der gescheiterten Föderalismuskommission sind ja nun eingeflossen in die Beratungen der Koalitionsarbeitsgruppe zur Föderalismusreform. Ich will nur kurz die wesentlichen Ziele umreißen: Da ist zum einen die Reform der Mitwirkungsrechte des Bundesrates, zum anderen die Reform der Gesetzgebungskompetenzen und sodann als drittes und wohl schwierigstes Feld eine Neuordnung der Finanzverantwortung. Das heißt, diese Reform zielt klar darauf ab, die vermischten Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu entflechten und die Gesetzgebungskompetenz der Länder zu stärken. Die Zahl der Fälle, in denen der Bundesrat einem Gesetz zustimmen muss, soll deutlich abgesenkt werden. Die Länder erhalten größere Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen unsere Verantwortung als Landesparlamentarier sicher gestärkt wird. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche: das Versammlungsrecht, das Recht des Notariats, das Heimrecht, das Ladenschutzrecht, das Schlussrecht, das Gaststättenrecht sowie das Recht zu Messen-, Ausstellungen und Märkten.

Problematisch muss aus Sicht der finanzschwächeren Länder - ein solches sind wir ja - dagegen die geplante Föderalisierung des Beamtenrechts gesehen werden. Unsere Landesregierung hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass hier ein Wettbewerb zwischen armen und reichen Ländern um die qualifiziertesten Bewerber möglich wird, den die ärmeren Länder zu verlieren drohen. Doch sind hier ganz offenbar andere Länder, die auch betroffen sein könnten, etwas zu spät aufgewacht. Ich persönlich hoffe, dass man sich hier über Eckpunkte verständigt, um so den Spielraum zu begrenzen.

Das Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe bedarf noch weiterer Verhandlungen. Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht zielführend, einen Bericht der Landesregierung für heute zu verlangen und deshalb haben wir in unserem Antrag für Ende April um einen Bericht gebeten. Denn vor dem wird die Diskussion um das Koalitionspapier nicht substanziell vorangekommen sein. Insoweit, Herr Höhn, sind wir uns einig. Wir als Unionsfraktion begrüßen jedoch grundsätzlich das vorgelegte Papier, da es zu einer Entflechtung der Zuständigkeiten führt und damit die Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern heben wird.

Meine Damen und Herren, doch nun zum Antrag der PDS. Der Antrag der PDS, Herr Buse, bleibt im Spannungsfeld zwischen Zentralismus und Föderalismus stecken und müht sich mit den bekannten Maßnahmen eines - so will ich es formulieren - unentschlossenen Politikaktionismus das Feld zu besetzen, indem er sich sowohl für die Landesparalmente, das heißt

die Wahrnahme regionaler Aufgabenwahrnehmung, als auch die Stärkung der Zentralkraft ausspricht. Gerade in der Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie haben Sie auch deutlich aufgezeigt, in welche Richtung sie am ehesten tendieren. Dass beides zugleich nicht geht, wenn man den kooperativen Föderalismus fortführt, wie es Ihr Antrag in Punkt 2 a) formuliert, das leuchtet gewiss auch Ihnen ein. Deshalb habe ich mich gefragt, ob man abgesehen von der Überschrift Ihres Antrags auch sonst vielleicht ein ernsthaftes Bemühen zur Stärkung der Rechte der Landesparlamente sehen kann. Vorweg, mir ist es nicht gelungen, denn bei genauerem Hinsehen lugt im Grunde aus jedem Spiegelstrich Ihres Antrags die Sorge hervor, dass der Bund an Kompetenzen verliert. Das gilt erstens, wenn es auch gerechtfertigt sein mag, für 2 a), weil Sie die Schaffung gleichrangiger Lebensverhältnisse zur vorrangigen Bundesaufgabe erklären. Gerade Ihre Betonung dieses Staatsziels lässt doch den Verdacht aufkommen, dass es Ihnen mehr um die Einebnung regionaler Unterschiede geht. Das gilt für Punkt 2 d).

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Das ist einfach nicht auszu- halten, was Sie hier erzählen!)

(Beifall bei der CDU)

Föderalismusreform darf nicht einseitig Bundeskompetenzen streichen, denn davon, meine Damen und Herren, kann im Grunde gar keine Rede sein, weil der Kompromiss klarer die Aufgaben zuweist und sowohl Länder als auch Bund zurückstecken müssen. Das gilt drittens auch für Punkt 2 e), in dem Sie schreiben, nach Entfall der Rahmengesetzgebung gelte es einheitliche Mindeststandards für die Länder festzuschreiben. Aber gerade die detaillierte Einmischung des Bundes qua Wahrnehmung der Rahmengesetzgebung, insbesondere im Hochschulrecht haben wir es ja auch öfter erlebt, führte ja zu dieser Entscheidungsunfähigkeit in den Ländern und auch im Bund.

Meine Damen und Herren, ganz abgesehen davon scheint mir auch der Hinweis auf die angeblich beabsichtigte Stärkung der Kommunen durch die Föderalismusreform, die oben genannten Ziele der Reform völlig zu verkennen. Sicher wird mit einem beabsichtigten Verbot der Aufgabenübertragung von Bund auf Gemeinden einer langjährigen Forderung der kommunalen Spitzenverbände Rechnung getragen, doch das hat nichts mit Gemeindefinanzreform zu tun.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass Sie in Ihrem Antrag vorgeben, der kommunalen Familie außerordentlich viel Fürsorge entgegenzubringen. Ich bin überzeugt, die

kommunale Ebene wird es auch zu schätzen wissen, wenn Ihnen bei der Debatte um die Gebiets- und Funktionalreform ebenso viel Vertrauen zum eigenverantwortlichen Handeln entgegengebracht würde, wie Sie es hier in Ihrem Antrag vorgeben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, alles in allem stellt sich die Frage, warum Sie einerseits die Stärkung der lokalen und regionalen Ebene fordern und andererseits aber ein Korsett von Mindeststandards so eng schnüren, dass sich Spielräume kaum auftun. Denn es führt am Ende dazu, dass die lokale Ebene zwar alles sagen kann, aber nichts zu entscheiden hat. Folglich wäre es aus meiner Sicht sicher besser gewesen, wenn Sie die Begründung Ihres Antrags ernster genommen hätten, denn hier könnte man tatsächlich das eigentliche Anliegen der Föderalismusreform entnehmen, nämlich die Entflechtung von Zuständigkeiten für Politikfelder.

Nun zu Ihrem Punkt 3: Hier schreiben Sie, der Landtag fordert die Landesregierung auf, die notwendigen Vorschläge und die entsprechende politische Diskussion geplanter Veränderungen und deren Auswirkungen für Thüringen fachspezifisch in den jeweiligen Ausschüssen rechtzeitig öffentlich zur Debatte und zur Entscheidung zu stellen. Zum Sprachlichen will ich ja gar nichts sagen, meine Damen und Herren,

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Das ist auch besser so.)

doch es stellt sich für uns die Frage, wofür bekommen Sie eigentlich den Oppositionsbonus, wenn Sie solche Vorschläge hier unterbreiten?

Lassen Sie mich noch zu einem letzten Punkt reden, da kommen wir auch wieder zur Überschrift. In der Präambel unseres Grundgesetzes steht, hören Sie gut zu, Herr Buse: „Die Deutschen in den Ländern haben in freier Selbstbestimmung...

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Wenn Sie es intellektuell nicht raffen, dann sprechen Sie nicht darüber.)

die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.“ In den Ländern steht dort, von Bundesländern ist, anders als in dem PDS-Antrag, überhaupt gar keine Rede. Ein sprachlich vielleicht feiner, aber dennoch inhaltlich fundamentaler Unterschied, denn der Begriff „Bundesländer“ kommt im gesamten Grundgesetz kein einziges Mal vor, aus gutem Grund. Die Länder gehören nicht dem Bund, sondern sie bilden einen Bund. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, empfehle ich Ihnen die Annahme des Alter

nativantrags der CDU, der zugegeben eine etwas merkwürdige Überschrift,

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Ein kluges Wort.)

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, eine Wortmeldung. Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Das ist vergeblich.)

Frau Präsidentin, meine Herren Kollegen, ich bin ja regelrecht aufgefordert worden, zwei, drei Fragen hier zu beantworten. Ich habe meiner Wortmeldung sozusagen Ausdruck verliehen innerlich in der Mitte des Beitrags von Herrn Carius und da hatte ich das Ende noch nicht wahrgenommen. Demzufolge erübrigt sich fast eine Debatte über die Frage, welcher der beiden Anträge nun wirklich die Landtage in die entsprechende Arbeit, in die entsprechende Diskussion des Föderalismus einbezieht. Ich gehe davon aus, dass wir hier unterschiedliche Blickwinkel, unterschiedliche Positionen haben. Ich habe vorhin in meinem Beitrag kundgetan, ich kann nicht entnehmen - und Sie haben es ja deutlich gesagt, Sie haben den Alternativantrag stellen müssen auf Grundlage unseres Antrags -, ich kann mir aber nicht vorstellen, wo in Ihrem Antrag, auch in Ihren Begründungen, die Sie hier gegeben haben, in Ihren Darstellungen, in Ihren Zielen, wo hier überhaupt der Landtag als ein Element der tragenden Säule in diesem bundesstaatlichen System eine Rolle spielt. Hier geht es meiner Meinung nach oder unserer Meinung nach auch darum, dass wir endlich an den Punkt kommen, wo nicht nur die Arbeit eines Tages beginnt, Kollege Höhn, wenn die Gesetze von oben kommen oder die Verantwortung von oben kommt, sondern wir wollen vorher darüber reden, welche Verantwortung runterkommt und wo im Grunde genommen Thüringen und das Thüringer Parlament mitreden kann.