Protocol of the Session on January 27, 2006

Zu Frage 3: Aufgrund der erfassten Daten lässt sich die Frage nicht in der gewünschten Form beantworten. Durch die Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2005 4.017 Eintritte in berufsvorbereitende Maßnahmen erfasst. Im Dezember 2005 gab es 3.356 Teilnehmer aus Thüringen in berufsvorbereitenden Maßnahmen. Das Land förderte 2005 berufsvorbereitende Maßnahmen für 13.286 Teilnehmer.

Zu Frage 4: Die Zahl der Teilnehmer an Einstiegsqualifizierungen betrug 456.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Bauswein.

Ich habe noch mal eine Nachfrage zu der von Ihnen beantworteten ersten Frage, und zwar zu den betrieblichen Ausbildungsplätzen. Es wurden insgesamt 17.861 Ausbildungsplätze abgeschlossen im

Rahmen des Ausbildungspakts. Allerdings waren da über 1.200 Verträge dabei, die zum Zeitpunkt 31.12. schon wieder aufgelöst wurden. Die Zahlen, die Sie mir genannt haben mit den 13.058 betrieblichen Verträgen, sind dort diese aufgelösten Verträge herausgerechnet oder sind die noch mit dabei?

So, wie ich das hier sehe, sind sie enthalten, müssen ja enthalten sein. Im Übrigen darf ich auch hinzufügen, Herr Bausewein, wir haben zum Beispiel die Landwirtschaft noch nicht mit drin, wir haben den Verband der freien Berufe nicht mit drin, also die Zahl ist faktisch erfreulicherweise noch ein bisschen höher.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Damit sind alle Anfragen abgearbeitet und ich schließe die Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Kontrolle der Flughafen Er- furt GmbH durch die zustän- digen Aufsichtsgremien und Maßnahmen der Landesregie- rung als Hauptgesellschafter in Bezug auf Sicherung von Beweismitteln in der Flugha- fenaffäre Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1585 -

Wünscht die SPD-Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat einen Sofortbericht angekündigt und das Wort hat Frau Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, um es vorwegzunehmen, es waren nicht die anonymen Vorwürfe, es waren nicht die angeblichen Aufklärungsbemühungen eines einzelnen Abgeordneten und es waren nicht die andauernden Spekulationen in den Medien, die zu den nun getroffenen Maßnahmen am Erfurter Flughafen geführt haben. Meine Damen und Herren, es war eine Selbstanzeige eines leitenden Mitarbeiters, die an das Thüringer Finanzministerium in seiner Funktion als Vertreter des Hauptgesellschafters gerichtet war, die zu den bekannten Maßnahmen geführt hat.

Das Finanzministerium hatte in den zurückliegenden Wochen und Monaten immer deutlich gemacht, dass es aufgrund von Fakten und nicht aufgrund von ano

nymen Anzeigen handeln werde. Diese durch Fakten gestützte Vorgehensweise war angemessen. Es gab deshalb keinen Blindflug oder auch keinen Absturz beim Erfurter Flughafen, wie es eine Thüringer Tageszeitung zwischenzeitlich behauptete. Ganz im Gegenteil, in den turbulenten Tagen zu Jahresbeginn haben die Gesellschafter ihre Handlungskompetenz gezeigt. Nur durch dieses Krisenmanagement versetzte der Gesellschafter die Gesellschaft in die Lage, auf neue Entwicklungen zeitnah und angemessen zu reagieren. Ich werde darauf später noch eingehen.

Lassen Sie mich zunächst darlegen, welche Organe der Gesellschaft es gibt und wofür diese Verantwortung haben. Organe der Gesellschaft sind der Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft und trägt Verantwortung für das operative Geschäft. Der Aufsichtsrat seinerseits überwacht die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte durch den Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung legt die geschäftspolitischen Ziele der Gesellschaft fest. Die Gesellschafter üben ihre Kontrollrechte im Rahmen der Festlegungen per Jahresabschlüsse aus. Darüber hinaus ist die Gesellschafterversammlung für die An- und Abbestellung sowie für die Abberufung des Geschäftsführers zuständig. Mir ist dieser Hinweis wichtig, weil die Aufgaben und die darüber hinaus abzuleitenden rechtlichen Möglichkeiten oft wild durcheinander gewürfelt werden. Es ist mir aber auch wichtig, deutlich zu machen, dass sowohl der Aufsichtsrat als auch die Gesellschafter des Flughafens ihre Kontrollrechte ausgeübt haben. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Bericht an den Landtag vom 1. November 2005. Darin wird u.a. ausgeführt, dass die Wirtschaftsprüfer in der Vergangenheit keine Beanstandungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hatten. Weder für den Aufsichtsrat noch für die Gesellschaft ergaben sich zu diesem Zeitpunkt aus den Betriebsergebnissen und aus den schriftlichen und mündlichen Berichten des Geschäftsführers in den Aufsichtsratssitzungen Anhaltspunkte für Manipulationen. Auch der für die Aufsicht zuständige Minister für Bau und Verkehr hat in der Landtagssitzung am 27. September ausgeführt, dass es keinen Hinweis auf Manipulationen gebe. Mit der Aufnahme ihrer Ermittlungen im August war die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Nur die Staatsanwaltschaft verfügt über die Mittel und die Befugnisse, um mögliche Straftatbestände aufzuklären. Zu diesen Mitteln gehören u.a. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen von Beweismitteln und Zeugenvernehmungen. In einer Durchsuchung der Verwaltungsräume des Flughafens Ende September wurden umfangreiche Unterlagen beschlagnahmt. Seit diesem Zeitpunkt war die Möglichkeit, strafrechtlich relevante Unterlagen zu beseitigen, offensichtlich

unterbunden. Damit war eine Verdunklungsgefahr für uns nicht mehr erkennbar. Unabhängig von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen lag es natürlich im Interesse des Aufsichtsrats und der Gesellschafter, die anonym erhobenen Vorwürfe zu prüfen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsführung am Flughafen sicherzustellen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Herbst letzten Jahres wurde der Geschäftsführer umgehend vom Hauptgesellschafter dazu befragt. Der dem Geschäftsführer übergebene Fragenkatalog wurde ausführlich und in umfangreicher Art und Weise beantwortet. Aus den fast 100 Seiten umfassenden Unterlagen ergaben sich nach der Prüfung auch des zweiten Fragenkatalogs keine hinreichenden Tatbestände. Mit seiner Stellungnahme gelang es dem Geschäftsführer zum damaligen Zeitpunkt, die Vorwürfe glaubhaft zu entkräften. Deshalb bestand kein operativer Anlass, den Geschäftsführer abzuberufen. Die angesprochenen Unterlagen wurden von uns umgehend dem Aufsichtsrat und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafter haben sich in ihrer Sitzung am 6. und 7. September 2005 auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse noch einmal mit den anonymen Vorwürfen gegen die Geschäftsleitung befasst. Der Geschäftsleitung gelang es erneut, diese Vorwürfe als offensichtlich unbegründet darzustellen. Im Ergebnis dieser Sitzung sah der Aufsichtsrat, vorbehaltlich der Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, keinen weiteren Handlungsbedarf, mit einer Ausnahme: dem Mobbingvorwurf. Zur Klärung wurde vom Aufsichtsrat ein Mediationsverfahren beschlossen. Als Mediator fungierte ein Richter vom Landesarbeitsgericht. Zwischenzeitlich war das Mediationsverfahren erfolgreich abgeschlossen worden. Dabei wurden die Vorwürfe gegen den Geschäftsführer nicht bestätigt. Als Verursacher wurde hingegen ein anderer leitender Angestellter benannt. Es wurden mit den Beschäftigten entsprechende Regelungen für die weitere Zusammenarbeit getroffen.

Meine Damen und Herren, der Ablauf der Ereignisse rund um den Flughafen belegt, wie schwer es ist, mit anonymen Vorwürfen angemessen umzugehen. In einem Rechtsstaat darf man es sich nicht so leicht machen, wie es sich die Linkspartei.PDS macht, die anonymen Vorwürfe ungeprüft und unbelegt als Wahrheit zu verkaufen.

Meine Damen und Herren, natürlich sind wir den Vorwürfen nachgegangen und natürlich haben wir gehandelt, aber immer auf der Basis gesicherter Erkenntnisse, wie ich zum Beispiel im Zusammenhang mit den Mobbingvorwürfen skizzierte. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch den Hinweis, dass als erste Reaktion auf diese Vorwürfe der Be

triebsratsvorsitzende über den Wahrheitsgehalt befragt wurde. Dieser erklärte, dass niemand an ihn herangetreten sei und er über keinerlei Hinweise verfüge, die die Vorwürfe belegen.

Meine Damen und Herren, der Geschäftsführer war seit 1992 im Flughafen tätig. Bis zum Spätsommer sind dem Gesellschafter gegenüber keine Klagen über die Geschäftsführung bekannt geworden. Auch in den Berichten der Gremien sowie des Wirtschaftsprüfers gab es keinerlei Hinweise auf eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung am Flughafen. Erst die Selbstanzeige brachte neue Anhaltspunkte und Fakten und erst mit der Selbstanzeige haben die Vorwürfe für die Gesellschaft eine neue Qualität erlangt, denn hier hatte erstmals ein leitender Mitarbeiter des Flughafens behauptet, Passagierzahlen seien manipuliert worden. Diese Selbstanzeige ging am 3. Januar 2006 im Thüringer Finanzministerium ein. Der leitende Mitarbeiter des Flughafens behauptete allerdings, auf Weisung des Geschäftsführers, des ehemaligen Geschäftsführers, gehandelt zu haben. Erst ab diesem Tag handelt es sich nunmehr um keine anonyme Anschuldigung, sondern um substanziierte Behauptungen. Dieses Schreiben wurde noch am selben Tag der Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese hat, wie schon eingangs gesagt, die Mittel, den Sachverhalt aufzuklären. Aufgrund der neuen Sachlage wurde am 5. Januar 2006 eine Gesellschafterversammlung einberufen. Auch in diesem Fall wurde der Geschäftsführer zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der ehemalige Geschäftsführer führte auch hier aus, dass es sich um falsche Behauptungen handelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil vor allem die Beschuldigungen aus den eigenen Reihen der Flughafenbelegschaft kamen, von einem engen Mitarbeiter, sah es der ehemalige Geschäftsführer als gehalten, vorzeitig als Geschäftsführer entbunden zu werden. Die Gesellschafter haben dem Wunsch des Herrn Ballentin entsprochen und beschlossen, kurzfristig einen neuen Geschäftsführer einzusetzen. Die Gesellschafter hatten unmittelbar mit dem Rückzug des Geschäftsführers am 5. Januar begonnen, das Auswahlverfahren für einen neuen Geschäftsführer einzuleiten. Eine Personalberatungsgesellschaft war mit der Vorauswahl geeigneter Bewerber für den Nachfolger beauftragt. Ziel der Gesellschafter war es, so schnell wie möglich einen neuen Geschäftsführer zu bestellen. Intern hieß das Ziel innerhalb von 14 Tagen. Im Rahmen des Personalauswahlverfahrens waren besonders geeignete Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch am 13. Januar geladen. Herr Hesse war einer der Kandidaten. Aufgrund seiner Vorerfahrung am Leipziger Großflughafen war er von Beginn an erste Wahl. Folgerichtig votierte die Gesellschafterversammlung für ihn. Herr Hesse hatte bereits im Bewerbungsgespräch erklärt, auch kurz

fristig zur Verfügung zu stehen. An diesem 13. Januar erfuhren die Gesellschafter auch von der Verhaftung des Geschäftsführers. Der Gesellschafter fasste kurz nach Bekanntwerden der Verhaftung den Beschluss, den Geschäftsführer des Flughafens Erfurt GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberufen und außerordentlich zu kündigen. Zeitgleich wurde Herr Hesse zum neuen Geschäftsführer bestellt und unmittelbar danach der Belegschaft des Flughafens vorgestellt.

Meine Damen und Herren, nur weil die Gesellschafter nach Ankündigung in der Vorwoche sofort auf Nachfolgersuche gegangen sind, war die Situation am Flughafen beherrschbar. Der Haftrichter hat den Vollzug des Haftbefehls gegen den ehemaligen Geschäftsführer am Abend des 13. Januar unter Auflagen ausgesetzt. Zeitgleich untersagte der Gesellschafter diesem, die Geschäftsräume der Erfurter Flughafen GmbH zu betreten und Zugriff zu den Unterlagen und Informationen zu nehmen. Damit wurde der vom Staatsanwalt nunmehr angenommenen Verdunklungsgefahr entgegengewirkt. In diesem Zusammenhang wurde der ehemalige Geschäftsführer auch aufgefordert, alle in seinem Besitz und im Besitz seiner Ehefrau befindlichen Firmenschlüssel abzugeben. Er hat den Firmenschlüssel während der Verhaftung abgegeben. Seine Ehefrau hat die Firmenschlüssel unverzüglich dem Hauptgesellschafter zugeleitet. Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen waren, das heißt die Anhörung, erhielt er am 19. Januar die fristlose Kündigung seines Anstellungsverfahrens.

Abschließend möchte ich noch einmal deutlich machen, dass nur durch das professionelle Krisenmanagement Anfang Januar die Gesellschaft zeitnah und angemessen reagiert hat.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Den Beg- riff können Sie nun wirklich nicht verwen- den, Frau Ministerin!)

Wir handeln auf der Basis von Fakten und nicht von anonymen Briefen. Wir sind den Vorwürfen nachgegangen und wir haben dann entschieden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sicher waren die in Rede stehenden Manipulationen den Kontrollgremien aufgrund der Unterlagen nicht erkennbar. Tatsache ist auch, wenn sich diese Vorwürfe bestätigen, dann ist das eher wohl ein Zeichen für die kriminelle Energie dieser Manipulation als ein Zeichen für mangelnde Aufsicht der Gremien. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Huster, Die Linkspar- tei.PDS: Das ist unverschämt!)

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

(Zwischenruf Abg. Lemke, Die Linkspar- tei.PDS: Unglaublich!)

Damit ist der Sofortbericht gegeben. Ich frage: Wird die Aussprache zum Bericht gewünscht? Die SPDFraktion und die Linkspartei.PDS-Fraktion wünschen die Aussprache. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Doht, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Ministerin Diezel, ich muss Sie wirklich fragen, ob Sie das, was Sie hier vorgetragen haben, selbst alles glauben,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

wenn man sich die Entwicklung des letzten Dreivierteljahres am Flughafen anschaut. Diese gesamte Entwicklung, die Ausübung oder - besser gesagt - die Nichtausübung der Kontrolle der Flughafen Erfurt GmbH durch die zuständigen Aufsichtsgremien und die Landesregierung, die wirft so viele Fragen auf, dass wir nicht umhinkamen, das Thema heute wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Damit kann ich Ihnen auch einen Rückblick dieser gesamten Entwicklung, die aus unserer Sicht durch ein völliges Nichthandeln der Landesregierung gekennzeichnet war, nicht ersparen.

In der Sommerpause gab es die ersten öffentlichen Vorwürfe in der Presse; da war von systematischem Mobbing, von gefälschten Passagierzahlen, von Nachlässigkeiten bei der Fördermittelabrechnung und weiteren Verfehlungen die Rede. Herrn Staatssekretär Richwien waren in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen GmbH diese Vorwürfe bereits bekannt. Die einzige Konsequenz - wir haben das hier schon einmal moniert -, die daraus folgte, war der Rücktritt des Staatssekretärs von seinem Posten als Aufsichtsratsvorsitzender - nach unserer Auffassung nur eine Flucht aus der Verantwortung.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Am Flughafen geschehen danach seltsame Dinge. In einer Nacht- und Nebelaktion werden Kartons mit Unterlagen aus den Flughafenbüros geschafft und abgefahren. Die Überwachungskameras am Flughafen wurden dazu vorher abgeschaltet - für die Landesregierung immer noch kein Anlass irgendwelche Aktivitäten zu unternehmen, geschweige denn zur Beweissicherung beizutragen. Die zuständige Staatsanwaltschaft beginnt danach mit den Ermittlungen. Anfang September beschäftigt sich der Land

tag in einer Sondersitzung mit der Flughafenaffäre. Für den Fachminister Trautvetter sind all die bislang aufgetretenen Vorwürfe kein Grund, um an der Geschäftsführung und deren Handeln zu zweifeln.

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Richtig!)

Richtig, in fester Treue steht er zu dem Geschäftsführer. Und während der Minister dem Landtag erklärt, am Flughafen wäre alles in Ordnung, fährt dort die Polizei vor, durchsucht Büros, beschlagnahmt Akten und Unterlagen. Die Forderungen der Oppositionsparteien nach einer Beurlaubung des Geschäftsführers lehnt die CDU-Mehrheit im Landtag ab. Angenommen wird lediglich ein Punkt aus dem SPD-Antrag, welcher einen Bericht der Landesregierung über die Art und Weise der Kontrolle der Gesellschaft verlangt. Mit der Drucksache 4/1313 geht dieser Bericht Anfang November den Abgeordneten zu. Dieser Bericht kommt zu folgendem Ergebnis - ich zitiere: „Seit der Gründung im Jahr 1991 wurde die Gesellschaft durch ihre Gremien und durch ihre Gesellschafter im Rahmen der rechtlichen Vorgaben stetig überwacht und ordnungsgemäß kontrolliert. Aufsichtsrat und Gesellschafter konnten in der Vergangenheit darauf vertrauen, dass die Ausführungen des Geschäftsführers vollständig und wahrheitsgemäß erfolgten. Im Rahmen der Ausübung der Kontrollpflichten ist festzustellen, dass die Geschäftsführung nach den Vorgaben des Gesetzes, des Gesellschaftervertrages und nach den Beschlüssen des Aufsichtsrats und Gesellschafters gehandelt hat. Außerdem hat er die Zustimmung des Aufsichtsrats zu den im Gesellschaftervertrag bestimmten Grundsätzen regelmäßig eingeholt. Insbesondere hat die Geschäftsführung die Grundsätze der wirtschaftlichen und sparsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung eingehalten.“ Also, der Geschäftsführer hat nach den Beschlüssen des Aufsichtsrats und des Gesellschafters gehandelt. Da muss ich hier schon die Frage stellen, wie der Aufsichtsrat, wie der Gesellschafter seinen Kontrollpflichten nachgekommen ist? Wie sonst konnten solche Missstände am Flughafen auftreten, wenn die Geschäftsführung nach den Beschlüssen von Aufsichtsrat und Gesellschafter gehandelt hat? Haben denn etwa Aufsichtsrat und Gesellschafter beschlossen, Fluggastzahlen nach oben zu korrigieren, um den Flughafen weiter ausbauen zu können? Haben denn etwa Aufsichtsrat und Gesellschafter beschlossen, die Fördermittel nicht ordnungsgemäß abzurechnen? Ist ein systematisches Mobbing von Mitarbeiterinnen ein Beschluss von Aufsichtsrat und Gesellschaftern gewesen? All diese Dinge sind doch zu hinterfragen. Ich selbst glaube nicht, dass es Beschlüsse von Aufsichtsrat und Gesellschaftern waren, aber es gibt dafür nur zwei Erklärungen: Entweder sind Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsrat ihrer Kontrollpflicht in keiner

Weise nachgekommen oder sie haben die Missstände wissentlich toleriert.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Diese Frage wird letztendlich im Untersuchungsausschuss zu klären sein. Jedenfalls hat die Landesregierung über Monate alles versucht, um den Deckel auf dem Kessel zu halten. Dieser explodiert jedoch mit der Selbstanzeige eines leitenden Mitarbeiters. Dieser bestätigt unter anderem die Fälschung der Passagierzahlen und beschuldigt den Geschäftsführer, die Anweisung dazu erteilt zu haben. Daraufhin soll laut Presseberichten der Geschäftsführer seinen Rücktritt angeboten haben. Für die Landesregierung ist dies noch immer kein Grund, am Verhalten des Geschäftsführers zu zweifeln. Das Finanzministerium lässt in den Medien verlauten, dass dies nicht als Schuldeingeständnis zu werten sei und Herr Ballentin solle die Geschäfte kommissarisch weiterführen, bis man einen neuen Geschäftsführer gefunden habe. Mein Gott, wie weit ging denn das Vertrauen, das man in Herrn Ballentin gesetzt hatte?

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Grenzenlos.)

Grenzenlos, ja. Letztlich hat dann die Justiz diesem Treiben ein Ende bereitet, indem sie am 13.01. Herrn Ballentin wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr in Haft nahm. Zwar wurde er noch am gleichen Tag gegen strenge Auflagen aus der Haft entlassen, aber diese Auflagen der Justiz bestätigen, dass das Vertrauen der Landesregierung in das Handeln von Herrn Ballentin völlig unangebracht war. Das Ganze war am 13.01. und - wie wir gestern hier in der Fragestunde erfahren durften - dann am 19.01. zeitnah - ich sage eher, es war wenig zeitnah, mit einer Verzögerung von sechs Tagen - erfolgte endlich die fristlose Kündigung.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Er ist abberufen worden am 13. und dann muss man auch bei einer fristlosen Kündigung Gesetzlichkeiten einhalten. Das heißt, …)

Herr Ballentin musste dann die Firmenschlüssel abgeben und seine Ehefrau musste die Firmenschlüssel abgeben. Ich frage Sie, wieso besaß denn die Ehefrau Firmenschlüssel zum Flughafen?

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Weil Sie Angestellte …)

Die Landesregierung aber scheint selbst nach all diesen Vorkommnissen und nachdem man sich nun von Herrn Ballentin getrennt hat, immer noch auf seine Aussagen zu vertrauen. Im unlängst verab

schiedeten Mitteldeutschen Luftfahrtkonzept finden sich für den Flughafen Erfurt jene nach oben korrigierten Passagierzahlen wieder. Im wirklichen Leben hat der Flughafen Erfurt als einziger internationaler Flughafen im vergangenen Jahr Einbrüche bei den Fluggastzahlen zu verzeichnen. Die Verantwortung hierfür trägt auch die Landesregierung und ihre Untätigkeit in diesem Problem.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)