Protocol of the Session on January 26, 2006

damals in dem Kompromiss im Sommer ausgehandelt worden war. Wir sind ganz sicher einen Schritt weiter vorangekommen, aber ich hoffe und wünsche mir, dass jetzt auch das Verhandlungsmandat, was die Österreicher im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft bekommen werden, genutzt wird, um möglichst schnell mit Rat, Kommission und Parlament diese entsprechenden Verordnungstexte zu verabschieden, die Zeit, die man braucht, auch für die Erstellung der Operationellen Programme. Herr Gerstenberger, Sie haben das Thema ja sehr deutlich angesprochen. Wir wissen auch, welcher Zeitraum erforderlich ist, um Operationelle Programme auch bei der Kommission dann zu genehmigen. Wir wollen ja auch nicht wieder in die Situation kommen, dass wir möglicherweise zum Start der neuen Förderperiode kein Geld haben.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Das war genauso im Jahr 2000.)

Ja eben, völlig korrekt, und das wollen wir möglichst vermeiden. Das heißt, es wäre ja abenteuerlich, wenn man erst jetzt anfangen würde und würde mit den Gewerkschaften und mit den Sozialträgern - das ist ja wie beim Wirtschafts- und Sozialausschuss - in Kontakt treten.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Das fordert doch aber die EU.)

Wir haben doch die Gelegenheit, uns immer über den Stand der Erarbeitung der Operationellen Programme berichten zu lassen, die Gelegenheit haben wir.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Nicht berichten, zu- sammenarbeiten wollen wir.)

Ja, ja, da bin ich sehr dafür, aber wenn man heute damit anfangen würde, Sie wissen doch ganz genau, dass die Arbeiten laufen, dass in den Ministerien gearbeitet wird, in den innerministeriellen Arbeitsgruppen gearbeitet wird an der Erstellung der Operationellen Programme. Man kann doch nicht darauf warten...

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Wir hatten bisher keine Einladung. Wir waren nicht anwesend. Der Minister war dort.)

Also, Herr Gerstenberger, ich habe auch keine Einladung. Das ist auch nicht meine Aufgabe, sage ich mal ganz konkret, das ist nicht meine Aufgabe. Das ist Aufgabe der Landesregierung. Ich habe die Ge

legenheit, über entsprechende Anfragen an die Landesregierung mir einen Bericht geben zu lassen, und davon weiche ich auch nicht ab. Der Bericht des Ministers, wie gesagt, für meine Begriffe sind die entsprechenden Zahlen, die jetzt vorliegen, soweit in Ordnung; die Überweisung habe ich angesprochen. Ich hoffe, und das sage ich, Herr Minister Wucherpfennig, auch noch mal an die Landesregierung, für die nächsten Tage und Wochen, weil die Zeit drängt: Es ist schon wichtig, dass wir auch erfolgreiche Gespräche hinsichtlich des Gesamtfördervolumens für Thüringen führen können und dass man auch einen fairen Kompromiss findet in der Mittelverteilung, vor allen Dingen auch im Namen der ostdeutschen Länder. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren - Moment, erst noch der Herr Abgeordnete Kubitzki von der PDS-Fraktion.

Herr Bergemann, wir dürfen hier bei dieser Frage, ich glaube, nicht wie Sie in Schubladen denken - hier ist die EU und hier ist das Land Thüringen -, sondern wir reden heute darüber, wie die Mittel der EU, die wir bekommen, zielgerichtet für die Entwicklung unseres Landes eingesetzt werden können. Das ist doch der Punkt, um den es geht. Der Kompromiss, der bei der EU erzielt wurde, Herr Bergemann, so toll kann er nicht gewesen sein, sonst hätte nämlich das Europäische Parlament nicht diesen Kompromiss mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich hatte den Eindruck bei Ihrer Rede, Herr Bergemann, es scheint hier wirklich Unterschiede im Informationsfluss zu geben zwischen der Landesregierung, was sich dort abspielt, auch jetzt bei der Erarbeitung der Operationellen Programme, vielleicht zu Ihnen und zu Ihrer Fraktion und es scheint Informationsstille zwischen der Landesregierung und der Opposition zu herrschen. Sie haben heute hier einige Informationen dargelegt, die hätten wir eigentlich gern vom Minister gehört. Es geht uns nicht um diesen EU-Kompromiss, wo sich gegenseitig vielleicht gelobt werden kann, was in Brüssel erreicht wurde, uns geht es darum, wie werden diese Mittel, dieses Geld, was hier nach Thüringen kommt, für die strukturelle Entwicklung in Thüringen eingesetzt. Es geht uns darum, von der Landesregierung zu erfahren, welche Stellung und Haltung sie gegenüber der Bundesregierung hat, wenn die Bundesregierung 2,53 Mrd. € an ESF-Mitteln einbehalten will, wo es doch sinnvoller wäre, dass diese Mittel an die Bundesländer ausgezahlt werden, weil hier gewusst wird, zu welcher Strukturförderung diese Mittel gebraucht werden. Es geht darum, die Frage zu beantworten, warum bekommt Ost weniger, spür

bar weniger im Verhältnis zu West. Das ist doch einmal eine Frage, die man hier stellen kann, das hat doch nichts mit Nationalismen zu tun. Uns geht es darum, jawohl, es geht uns darum, wie das Parlament einbezogen wird. Wenn ich höre, dass der Minister sagt, er hat schon den Auftrag an die Fachministerien gegeben, an den Operationellen Programmen zu arbeiten. Da muss doch eigentlich aber die Vorgabe vom zuständigen Minister kommen, zu sagen, die Entwicklung geht in die und die Richtung. Das war das, was wir heute von dem Minister wissen wollten. Dazu gab es keine Antwort. Es geht hier - und das sollte die Zielstellung sein - um Nachhaltigkeit in diesem Land. Es geht nicht darum, dass mit Mitteln der EU wie in der Vergangenheit fehlende Finanzmittel des Landes Thüringen ausgeglichen werden und an Dritte weitergereicht werden. Ganz konkret darum geht es und darum wollten wir Antworten haben. Diese Antworten, Herr Bergemann und Herr Minister, haben wir heute nicht bekommen.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Habt ihr einen Antrag gestellt?)

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Herr Minister Wucherpfennig, bitte.

Herr Gerstenberger, Sie haben mir vorgeworfen, keinen sachlichen und keinen ehrlichen Bericht abgegeben zu haben. Ich behaupte natürlich das Gegenteil. Meine Rede war sachlich und auch ehrlich. Ich verweise auf das Protokoll, dort kann man dann anschließend nachlesen. Es ist auch nicht meine Art, im Nebel herumzustochern oder ungelegte Eier, sage ich mal, zu kochen.

(Beifall bei der CDU)

Die Zahlen, die gehandelt werden, sind alle vorläufig, und ich verweise auf die noch ausstehende Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament.

Den Vorwurf, das Parlament soll durch die Landesregierung oder durch mich nicht richtig und ausführlich informiert werden, weise ich ebenfalls zurück, denn bereits am 25. Februar 2005 habe ich hier im Landtag über die Eckpunkte der künftigen EU-Strukturpolitik berichtet. Auch im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten berichte ich stetig und auch sachlich. Ebenfalls berücksichtige ich die Gewaltenteilung und die jeweiligen Kompe

tenzen. Dabei werde ich mich auch nicht überheben. Eines werde ich sicherlich auch nicht machen, und zwar mich zu Dingen äußern, die noch nicht feststehen und noch unsicher sind. Wir werden nach der Ministerpräsidentenkonferenz Ost am 24. Februar mehr wissen. Dort hoffen wir, eine Einigung zu bekommen. Das wird aber auch noch vor der zu erwartenden Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat sein. Deswegen kann das dann auch immer noch nicht endgültig sein, was am 24. Februar dann herauskommen wird, aber dann wissen wir zumindest etwas mehr. Dann werden wir auch wieder berichten, ein entsprechender Antrag ist gestellt worden durch die CDU-Fraktion, dass im Ausschuss berichtet werden soll. Dem kommt die Landesregierung auch nach. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist von der Fraktion der Linkspartei.PDS Ausschussüberweisung beantragt worden, das heißt also, ich gehe davon aus, dass Sie Fortsetzung der Aussprache in einem Ausschuss wünschen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Es ist keine Stimmenthaltung. Damit ist mit einer Mehrheit von Stimmen die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit abgelehnt worden.

Es ist beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bunden- und Europaangelegenheiten, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Wer ist gegen die Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Anzahl von Enthaltungen ist der Antrag an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.

Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist das Berichtsersuchen erfüllt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf

Landesverkehrswegeplan für Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1518 -

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der SPD. Ich erteile das Wort für die Landesregierung Herrn Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD fordert die Verabschiedung eines Verkehrswegeplans für Thüringen. Die Formulierung des Antrags lässt auf den ersten Blick vermuten, dass in Anlehnung an den von der Bundesregierung beschlossenen Bundesverkehrswegeplan von 2003 für die Verkehrswege in der Verantwortung des Landes ein ähnliches Leitbild erwartet wird. Die Landesregierung erkennt hierfür keine Notwendigkeit. Ein Landesverkehrswegeplan würde sich auf einen reinen Landesstraßenausbauplan reduzieren, dessen Prioritäten im Wesentlichen durch die Neubauvorhaben des Bundes und die dafür notwendigen Mitleistungen im Landesstraßenbaugesetz gesetzt werden. Ich darf exemplarisch an die Osttangenten von Erfurt und Gera und den Bau von Zubringern und Ortsumgehungen parallel zum Autobahnbau wie in Arnstadt, Artern, Heiligenstadt, Heldrungen, Jena oder Ronneburg erinnern. Diese Beispiele und noch viele mehr, wurden vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen und anteilig mit Mitteln der EU realisiert. Dafür braucht man keinen Verkehrswegeplan. Eine Generalverkehrsplanung, die immer wieder durch 5-Jahres-Pläne untersetzt werden müsste, ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand für ein Land von der Größe Thüringens. Hierfür genügen Programme für die laufende und hoffentlich auch noch für die kommende EFRE-Förderperiode und der Doppelhaushalt. Bei längerer Betrachtung des Antrags der SPD-Fraktion kann man allerdings auch zu dem Schluss kommen, dass wohl eher die Erarbeitung eines Landesverkehrsprogramms gemeint sein soll. Dies, meine Damen und Herren, kommt den Möglichkeiten der Landesregierung schon näher. Es kann zum Beispiel nicht ernsthaft vom Freistaat Thüringen eine Prioritätenliste für den Ausbau der Schienenwege in Thüringen erwartet werden. Dies ist und bleibt Aufgabe der DB Netz AG und hier liegt die Verantwortung für die Schienenwege und den Einsatz der Mittel.

Im Übrigen hat der Bund mit dem Bundesverkehrswegeplan 2003 eine Prioritätenliste für den Neu- und Ausbau der Schienenwege aufgestellt. Wir werden deshalb auch zukünftig die Grundsätze der Thüringer Verkehrspolitik in einem Landesverkehrsprogramm für den Freistaat Thüringen zusammenfassen. Dabei ist das derzeit gültige Landesverkehrsprogramm nach wie vor richtungsbestimmend. Die bisher erreichten Erfolge sind nicht zu übersehen, aber die Entwicklung der Rahmenbedingungen, die die Verkehrspo

litik beeinflussen und bei der Schwerpunktsetzung berücksichtigt werden müssen, werden von der Landesregierung genau beobachtet. Ich nenne hier schlagwortartig die Globalisierung der Industriegesellschaft, den demographischen Wandel in der Bevölkerung, aber auch die prekäre Finanzsituation bei Bund, Land und Kommunen.

Deswegen habe ich eine Fortschreibung des Landesverkehrsprogramms veranlasst. Der mir vorliegende Entwurf zieht Bilanz für den Zeitraum seit 1991 und beleuchtet den gegenwärtigen Stand der Entwicklung des Verkehrs und der Verkehrsinfrastruktur. Auf der Grundlage der landesplanerischen Vorgaben, der Prognose der künftigen Verkehrsentwicklung, der voraussichtlichen Entwicklung der Bevölkerung, des Mobilitätsverhaltens der Thüringer und der verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung werden die Schwerpunkte für die künftige Verkehrspolitik dargelegt. Ich werde anhand der im Antrag genannten Punkte die Haltung der Landesregierung skizzieren und über den gegenwärtigen Stand berichten.

Zur Zeitschiene der Neuauflage des neuen Landesverkehrsprogramms lässt sich Folgendes festhalten: Die Verabschiedung des Landesverkehrsprogramms war eigentlich für 2005 vorgesehen. Die vorgezogene Bundestagswahl brachte eine ungewollte Verzögerung in das Vorhaben und ohne Berücksichtigung der aktuellen Entscheidungen der neuen Bundesregierung wäre das Landesverkehrsprogramm schon heute überholt. Wie heftig sich Entscheidungen einer neuen Bundesregierung auswirken können, ist vielen Thüringern noch in bleibender Erinnerung. So war der Stopp der ICE-Strecke 1998 eine der ersten Handlungen der mittlerweile abgewählten rotgrünen Bundesregierung.

Inzwischen werden die Konturen der Verkehrspolitik der neuen Bundesregierung sichtbar. Wir erwarten relativ schnell den bisher noch fehlenden aktuellen 5-Jahres-Plan 2006 bis 2010 für die Bundesfernstraßen, den wir im Landesverkehrsprogramm berücksichtigen müssen. Wir brauchen auch Klarheit über die Finanzierung des ÖPNV, denn wir sehen uns gegenwärtig mit einer öffentlichen Diskussion über eine Reduzierung der gesetzlich vereinbarten Bundesmittel für den ÖPNV bereits ab 2006 konfrontiert, ohne dass die inhaltlichen Vorstellungen der Bundesregierung bekannt wären.

Da es sich bei einem Landesverkehrsprogramm um ein mittelfristiges politisches Programm handelt, sollten möglichst alle wichtigen Entscheidungen der neuen Bundesregierung mit Wirkung für die Thüringer Verkehrspolitik Berücksichtigung finden. Deshalb haben wir uns entschlossen, die weitere Abstimmung und darauf folgende Verabschiedung und Veröffent

lichung des Landesverkehrsprogramms vorerst zurückzustellen. Die von Ihnen, meine Damen und Herren, geforderten Ziele und Schwerpunkte werden auch im Landesverkehrsprogramm erfasst. Darüber hinaus betrachtet das Landesverkehrsprogramm aber nicht nur den Bedarf für die Entwicklung der Verkehrswege, sondern setzt auch Schwerpunkte bei der Verknüpfung der Verkehrsmittel und der Gestaltung der Verkehrsangebote. Im Rahmen einer Studie „Integriertes Ausbaukonzept Straße/Schiene“ wurden die Maßnahmen an Landesstraßen nach der Bewertungsmethode des Bundesverkehrswegeplans 1992 hinsichtlich der Bauwürdigkeit bewertet. Diese Studie ist Grundlage für die Verwendung von EFREMitteln im Landesstraßenbau in der gegenwärtigen Strukturfondsperiode und auch in der kommenden Periode von 2007 bis 2013. Die im Landesstraßennetz geplanten Maßnahmen, die Neu-, Um- und Ausbau umfassen, werden auf der Grundlage eines mittelfristigen Bauprogramms bis 2015 umgesetzt. Das Bauprogramm für die Jahre 2006 und 2007 wurde erst kürzlich mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts in diesem Haus bestätigt. Es kann auf den Seiten 205 bis 269 des Einzelplans 10 des Landeshaushaltsplans nachgelesen werden. Hierbei sind auch die straßenbegleitenden Radwege enthalten. Für den Bau von straßenbegleitenden Radwegen liegen Überlegungen vor, die in einem Radverkehrskonzept aufgearbeitet werden sollen, das eine Vernetzung mit den touristischen Radwegen beinhaltet. Dieses Radverkehrskonzept soll den Freizeit- und Alltagsradverkehr betrachten und die Verknüpfungsmöglichkeiten des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln darstellen. Unter Einbindung der kommunalen Baulastträger werden so Grundlagen für den zukünftigen Bau von Radwegen erstellt.

Für den Neu- und Ausbau der Schienenwege ist gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz der Bund verantwortlich. Die Landesregierung drängt nach wie vor darauf, dass die Neu- und Ausbaustrecke Nürnberg-Erfurt-Leipzig-Halle mit einem höheren Tempo weitergebaut wird, und wir können uns vorstellen, dass die Fortführung des EFRE-Bundesprogramms für den Ausbau der Bundesverkehrswege in den Jahren 2007 bis 2013 genutzt wird, um zusätzliche Mittel für den Neubau der ICE-Strecke Erfurt-Ebensfeld bereitzustellen.

Der Freistaat hat in der Vergangenheit bei ausgewählten Regionalstrecken eine Unterstützung aus Regionalisierungsmitteln ermöglicht, um die Qualität des Regionalnetzes und damit auch das Angebot für den Schienenpersonennahverkehr zu verbessern. Genannt werden soll beispielhaft das Sonneberger Netz. Der Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr aus dem Jahr 2003 ist Basis für den Entwurf des Landesverkehrsprogramms. Die künftige Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs

einschließlich der Erweiterung der Angebote hängt jedoch wesentlich von der Revision der Regionalisierungsmittel im Jahr 2007 ab. Demzufolge können heute noch keine Aussagen darüber gemacht werden, wie es insbesondere mit den Schienenpersonennahverkehrsangeboten nach 2007 weitergehen wird. Auf jeden Fall müssen schwach ausgelastete Strecken kritisch überprüft werden und konkurrierende Angebote von Regionalbussen und Schienenpersonennahverkehr müssen künftig vermieden werden. Dem können wir aber jetzt noch nicht vorgreifen.

Die Forderung im Antrag der SPD-Fraktion nach einem Bewertungsverfahren für die Einstufung der Landesstraßen und den Erhalt von Schienenwegen ist nicht neu und für die Landesstraßen bereits gängige Praxis. Der Erhalt der Schienenwege ist Angelegenheit der DB AG. Grundlage für die Erhaltung des Bestandsnetzes bilden die Strategie „Netz 21“ sowie die mittelfriste Planung der DB Netz AG. Daraus ergeben sich Einsatzschwerpunkte wie die Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik, die Beseitigung von Langsamfahrstellen und die Sanierung ausgewählter Strecken. Besonders im Regionalnetz müssen noch bestehende Mängel zügig beseitigt werden. Ausbau- und Sanierungsarbeiten im Regionalnetz betreffen die Strecken Neudietendorf-SuhlWürzburg, Hockeroda-Lobenstein-Blankenstein, Weida-Zeulenroda-Mehlteuer, Gera-Weida-Saalfeld. Eine Einflussmöglichkeit des Freistaats ist hier kaum gegeben. Dafür werden der Erhalt und die Modernisierung von Bahnhöfen tatkräftig von der Landesregierung unterstützt. Die langfristige Erhaltung von schwach ausgelasteten Verbindungen des Schienenpersonennahverkehrs ist letztlich abhängig von der Wirtschaftlichkeit des Angebots. Wenn ein parallel verlaufendes Busangebot kostengünstiger ist und gleiche verkehrliche Aufgaben erfüllt, gebietet es die Vernunft und das Prinzip der Sparsamkeit, den Parallelverkehr zu beenden. Für die funktionsgerechte Einstufung der Landesstraßen wurde das gesamte Landesstraßennetz nach seiner Verkehrsbedeutung untersucht und ein Umstufungskonzept erstellt. Das Konzept hat seinen Ursprung in § 7 Abs. 2 des Thüringer Straßengesetzes. Dieser Paragraph bestimmt, dass sich bei Änderung der Verkehrsbedeutung einer Straße diese in die dann zutreffende Straßengruppe umgestuft werden muss. Diese gesetzliche Verpflichtung setzen wir durch das Umstufungskonzept schrittweise um. Im Ergebnis wird das Landesstraßennetz von derzeit rund 5.300 km auf künftig rund 3.500 km zurückgeführt.

Durch gezielte Kapazitätserweiterung erreichen wir eine Bündelung des Verkehrs auf leistungsfähigen Straßen und zusammen mit der Reduzierung der Länge des Straßennetzes erreichen wir, dass die Fläche von den Belastungen des Kfz-Verkehrs sys

tematisch entlastet wird.

Die im Antrag angesprochene raumordnerische Einstufung von Verkehrswegen und deren Abstimmung mit dem Landesentwicklungsplan ist selbstverständlich vorgesehen. Sie stellt sich wie folgt dar: Gemäß dem Landesentwicklungsplan verlaufen Entwicklungsachsen möglichst an bedeutsamen Verkehrsverbindungen. Das ist für die Landesregierung jedoch kein Dogma. Die Bündelung des Verkehrs auf ausgewählten leistungsfähigen Straßen, aber auch räumlich begrenzte rückläufige Verkehre aufgrund der demographischen Entwicklung in Thüringen können grundsätzlich dazu führen, dass Verkehrsverbindungen in ihrer Bedeutung zurückgestuft werden müssen. Dabei ist die verkehrliche Bedeutung einer Straße das ausschlaggebende Kriterium für die Einordnung als klassifizierte Straße einer bestimmten Kategorie. Dies gilt in ähnlicher Form auch für den Erhalt von Schienenstrecken und zu den wirtschaftlichen Notwendigkeiten, insbesondere im Schienenpersonennahverkehr, habe ich mich eben geäußert.

Sie fragen nach Verbesserungen bei bestehenden Mängeln in der Linienführung und dem Zustand der Fahrbahn. Die Entwicklung des Landesstraßennetzes ist von Um- und Ausbau im Bestand geprägt. Dabei werden natürlich Optimierungen vorgenommen, die zum Teil aus EFRE-Mitteln finanziert werden. Auch in der kommenden Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 schlagen wir die Verwendung von EFRE-Mitteln u.a. für den Um- und Ausbau des Landesstraßennetzes vor. Die von Ihnen geforderte Verminderung der Belastung der Bevölkerung durch Verkehr ist längst als fester Bestandteil in den Bauplanungen eingetreten. Weil diese Belastungen in den Städten am deutlichsten zu Tage treten, werden leistungsfähige Straßen mit Verbindungsfunktion möglichst über Ortsumgehung an den Städten vorbeigeführt. Die Neuordnung des Straßennetzes sowie der Bau von Ortsumgehungen tragen so dazu bei, Lärm- und Schadstoffbelastungen vor allem in den Innenstädten zu verringern.

Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgehungslärm von 2005 werden derzeit alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Fahrzeugen je Jahr erfasst und danach strategische Lärmkarten erstellt. Wo hohe Lärmbelastungen festgestellt werden, müssen bis Mitte 2008 Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Es wird zu prüfen sein, welche Maßnahmen erforderlich sind, um vorhandene Lärm-, aber auch Staub- und Abgasbelastungen zu mindern. Damit der Verkehr die Umwelt künftig weniger belastet, müssen die Wirkungen von geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen untersucht werden. Fahrverbote oder Zugangs

beschränkungen sind als punktuelle Lösungen denkbar. Sie können jedoch nicht zu einer nachhaltigen Entlastung der Umwelt beitragen. Dagegen wird der Einsatz sparsamer und emissionsarmer Fahrzeuge und Kraftstoffe immer wichtiger.

Die Untersuchungen der letzten Monate haben gezeigt, dass Thüringen vom Mautausweichverkehr nicht so stark betroffen ist wie andere Regionen in Deutschland. Bundesstraßen, auf denen eine Mautpflicht für schwere Lkws sinnvoll wäre, lassen sich daher in Thüringen nicht identifizieren. Die Entwicklung muss aber weiter beobachtet werden. Nicht nur die Maut, sondern auch die stetige Verteuerung von Energie wird den Trend zur Nutzung des wirtschaftlichen Weges verstärken. Der wirtschaftlichste Weg ist immer der direkte Weg, also eine Kombination von Autobahn und Bundesstraße. Das bestärkt die Landesregierung in ihrem Ziel, unser Ortsumgehungsprogramm beschleunigt umzusetzen.

Sie fragen nach der Anpassung der Thüringer Verkehrsinfrastruktur an das gesamtdeutsche Netz. Dazu sind in erster Linie der Ausbau und die Ertüchtigung der europäisch und großräumig bedeutsamen Verkehrsverbindungen notwendig. Die Erweiterung des Autobahnnetzes wird nach bisherigem Stand in Thüringen bis 2010 abgeschlossen sein. Dass dies für das Schlüsselprojekt ICE Neu- und Ausbaustrecke Nürnberg-Erfurt-Leipzig-Halle nicht erreicht wird, ist ärgerlich. Dank der ehemaligen rotgrünen Bundesregierung ist Thüringen noch auf Jahre vom transeuropäischen Eisenbahnnetz in Nord-Süd-Richtung abgeschnitten. Diese Projekte sind aber Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes und selbstverständlich sind diese Projekte Gegenstand des Landesverkehrsprogramms. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gibt das Verkehrssicherheitsprogramm 2010 Mobilität und Verkehrssicherheit den Rahmen vor. Die Zahl der Unfälle und Verkehrstoten ist in den letzten Jahren stets rückläufig gewesen. Die Landesregierung wird diese Entwicklung trotz knapper Kassen auch zukünftig aktiv unterstützen. Eine wichtige Maßnahme für mehr Sicherheit ist die Teilnahme Thüringens an dem Forschungsprogramm des Bundes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Außerortsstraßen. Dabei geht es um die Anpassung der verkehrstechnischen Ausstattung der Straßen, wenn bauliche Verbesserungen finanziell oder naturschutzrechtlich nicht möglich sind. Das Forschungsprogramm wird voraussichtlich 2007 abgeschlossen sein und die Entwicklung neuer Richtlinien beeinflussen. Besonders wichtig ist darüber hinaus eine zielgruppenorientierte Verkehrssicherheitsberatung. Hier wird eine Vielzahl von Programmen angeboten. Für die Gruppe der jungen Fahrer besteht z.B. die Möglichkeit, an einer zweiten Phase der Fahrausbildung teilzunehmen, wodurch sich die Dauer der Probezeit verkürzt. Vorbe