Protocol of the Session on December 22, 2005

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Ignoranz ist auch Dummheit!)

würde ich mal so sagen. Zur sozialen Gerechtigkeit, meine Damen und Herren, die ständig vorgeschoben wird, trägt die Vermögensteuer nicht bei. Die trägt nicht zur sozialen Gerechtigkeit bei, im Gegenteil, sie wird den Wohlstand in Deutschland schmälern und es wird wieder mehr Kapital legal oder illegal ins Ausland abfließen, als der Staat per Saldo durch solch eine Maßnahme abkassieren würde.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Insbesondere aus Ihrem Wäh- lerklientel!)

Zudem hat das Bundesverfassungsgericht 1996 die Vermögensteuer - Herr Kollege Buse, Sie können sich doch gern zu Wort melden -

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Aber gern!)

wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz für verfassungswidrig erklärt. Auch das müssen wir uns immer mal wieder in Erinnerung rufen. Die Bedenken des Gerichts von damals sind doch auch heute noch gültig. Die private Vermögensteuer machte vor ihrer Abschaffung gerade mal 0,2 Prozent des gesamten Steueraufkommens der alten Bundesländer aus. Das muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen. Der Steuerertrag würde zudem durch die hohen Erhebungskosten auch noch mal geschmälert, denn auch das muss ja alles bearbeitet, berechnet, mit Bescheiden versehen werden. Bei der Vermögensteuer liegen diese Kosten traditionell bei einem Drittel des Bruttoaufkommens. In den jungen Ländern, meine Damen und Herren, wurde diese Steuer nie erhoben, so dass keine konkreten Aussagen über den Ertrag abgegeben werden können, sondern auch hier nur Schätzungen möglich sind. Wenn schon in den alten Bundesländern die Vermögensteuer nur 0,2 Prozent - ich sage es einmal in der Summe, ca. 230 Mio. € - des Gesamtaufkommens betrug, würde das beim derzeitigen Steuereinkommen in Thüringen maximal 8 Mio. € betragen, vorausgesetzt, in Thüringen befände sich die gleiche Millionärsdichte wie in den alten Bundesländern. Dazu gibt es immer mal wieder Aussagen in den Medien, wie viele Millionäre in Thüringen leben, die das dann betreffen würde. Sicher kann man sagen, 8 Mio. € ist auch Geld, das ist richtig, aber im Gesamtblick auf die 9,3 Mrd. € Gesamtausgaben werden sie unseren Landeshaushalt nicht retten. Die Wünsche der PDS nach den Mehrausgaben, denke ich mal, könnten damit auch nicht gedeckt werden. Wie gesagt, das Urteil gilt immer noch und für uns alle und sollte für uns auch erst einmal bindend sein und wir sollten uns daran halten. Zu den Mehreinnahmen: Zu den SPD-Anträgen habe ich ja schon einiges gesagt. Die Mehreinnahmen

sollen Ihrer Auffassung nach für 2006 eingestellt werden, dann gleichzeitig umgeschichtet werden. Das, wie gesagt, halten wir nicht für realistisch und werden das auch nicht mittragen.

Meine Damen und Herren, vielleicht noch einmal generell etwas: Es macht doch niemandem hier Freude, mir nicht und, ich denke, Ihnen allen auch nicht, zu kürzen, zu streichen, sondern wir alle würden lieber mehr für unsere Bürger tun, neue Ideen, neue Programme entwickeln und diese auch mit Geld untersetzen. Das vielleicht noch einmal als generelle Aussage von mir.

Es kam noch der Hinweis Musik- und Jugendkunstschulen, ein Änderungsantrag, er war, glaube ich, von der PDS vorgelegt worden. Hierzu möchte ich anmerken, dass auch wir, die CDU-Fraktion, einen Änderungsantrag vorgelegt haben zum Bereich Musik- und Jugendkunstschulen, und hierfür werbe ich auch um Ihre Zustimmung, wie überhaupt zu unseren Anträgen und zum Landeshaushalt generell.

Meine Damen und Herren, sicher kann man bei den Landessteuern über die einzelnen Haushaltsansätze unterschiedlicher Auffassung sein. Ich denke und meine, das Ministerium hat sich redlich bemüht, realistisch zu bleiben. In den Beratungen im Haushaltsausschuss haben wir uns dazu intensiv und ausführlich verständigt. Die Nachfragen wurden von der Landesregierung beantwortet und die Gründe für die einzelne Höhe von Haushaltspositionen und deren Hintergründe eben auch erläutert. Deshalb möchte ich mich anschließend bei Frau Ministerin Diezel und allen Mitarbeitern des Finanzministeriums und der nachgeordneten Einrichtungen für ihr Engagement bei der Realisierung unserer Einnahmen wie auch für die Erstellung dieses neuen Doppelhaushalts namens der CDU-Fraktion ganz herzlich bedanken. Wir wissen

(Beifall bei der CDU)

um die nicht einfachen Vorgaben und die nicht einfachen Voraussetzungen, das hinzubekommen. Uns allen ist auch weiterhin ein verfassungsgemäßer Haushalt sehr wichtig. Herzlichen Dank dafür und auch für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Bitte, Herr Abgeordneter Huster.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Lehmann, zu Vermögensteuern führen

wir ja sicher nicht die erste Debatte, aber Ihre Ausführungen halten mich an, hier einige Richtigstellungen zu machen. Sie wissen so gut wie ich, dass das Bundesverfassungsgericht 1996 nicht die Vermögensteuer für verfassungswidrig beurteilt hat, sondern nur die damalige Bewertung, das heißt,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

es gebe durchaus im Jahr 2005 nach fast zehn Jahren Urteil durchaus die Möglichkeit und auch, wie wir finden, die Notwendigkeit, über die Wiedereinführung einer verfassungskonformen Vermögensteuer nachzudenken. Das natürlich nicht aus Neid -

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

da bin ich es nun wirklich langsam leid, dass wir immer wieder die Debatte auf diesem Niveau führen -,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

natürlich nicht aus Neid, sondern rein aus der Erkenntnis, dass ein Staat, in welcher Wirtschaftsordnung auch immer, sich entscheiden muss, ob er aktiv eine Umverteilung betreibt oder ob er passiv bei der ohnehin stattfindenden Umverteilung in der Gesellschaft bleiben möchte. Denn es ist klar, dass jede Wirtschaftsordnung, über die die Menschen unterschiedlichen Zugang haben zu Gütern aller Art, natürlich permanent verteilt und dass insbesondere in der Marktwirtschaft, in der Konkurrenz vorherrscht, permanent verteilt wird. Sie können doch nicht leugnen, dass es in den 90er-Jahren, insbesondere im Ost-West-Verhältnis, aber natürlich auch aufgrund des Börsenbooms, zu massiven Umverteilungen von Einkommen und Vermögen in dieser Gesellschaft gekommen ist. Die Frage und die Grundidee der Vermögensteuer ist dabei, ob der Staat einen Teil dieses Geldes - und wenn Sie unsere Anträge anschauen, sind die Bemessungsgrenzen so hoch gesetzt, da würde tatsächlich in Thüringen kaum jemand betroffen sein - letztlich nimmt von den Vermögenden und wieder sozusagen im Sinne einer aktiven Rolle des Staates in den volkswirtschaftlichen Kreislauf einführt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Denn wir haben doch in Deutschland nicht zu wenig Geld, sondern wir haben doch die öffentliche Armut und an vielen Stellen private Armut und wir haben noch zum Teil einen perversen privaten Reichtum.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wer diese Dynamisierung dieser Entwicklung in den 90er-Jahren einfach nicht zur Kenntnis nehmen will,

der macht meiner Meinung nach eine Politik, die nur einen kleinen Ausschnitt der Gesellschaft überhaupt betrachtet, aber nicht im Sinne einer aktiveren Rolle des Staates, auch im Sinne von dem Versuch der Umverteilung. Wissen Sie, Frau Lehmann, es wird immer argumentiert, dass dann die Reichen das Land fluchtartig verlassen. Ich glaube, auch das ist durch eine ausreichende Anzahl von Studien und auch von internationalen Vergleichen hinreichend widerlegt. Man kann, wenn man sich die Vergleiche von Ländern anschaut, sehen, natürlich gibt es nicht in anderen Ländern die …

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Natürlich.

Bitte, Herr Abgeordneter Emde.

Herr Huster, könnten Sie den Begriff „perverser Reichtum“ für Thüringen mal etwas genauer definieren?

Ich kann den Versuch unternehmen, Herr Abgeordneter Emde. Mein Begriff „perverser Reichtum“ bezog sich auf das gesamte Geldvermögen, welches in Deutschland nach unseren Kenntnissen vorhanden ist. Wenn Sie auf Thüringer Verhältnisse bezogen von Reichtum reden, ist mir natürlich sehr klar und jedem, der einigermaßen die Zahlen kennt, dass das natürlich in keiner Relation steht. Ihr falscher Ansatz, meiner Meinung nach, ist, dass Sie bei der Debatte um Vermögensteuer immer davon ausgehen, dass das sozusagen als eine eigene Landessteuer hier letztlich vereinnahmt wird. Da wäre natürlich die Debatte um eine Vermögensteuer tatsächlich nicht relevant. Das gebe ich gern zu. Aber darum geht es auch nicht, sondern wir schlagen mit unserem Vermögensteuermodell vor, eine Steuer, die in den bundesweiten Ausgleichsmechanismus fließt und sozusagen der Allgemeinheit insgesamt zugute kommt, wohl wissend, dass natürlich über Ausgleichsmechanismen zwischen den Ländern und auch zwischen Bund und Ländern gesprochen werden muss. Die Studien, die wir kennen, sind differenziert, sie werden von der Landesregierung in Zweifel gezogen. Aber die Studien, die ich einigermaßen für seriös halte, gehen von Aufkommen in Größenordnungen von 16

bis 24 Mrd. € aus. Und wer kann behaupten, ohne das genauer geprüft zu haben, dass wir in der derzeitigen Lage in Deutschland generell auf diese möglichen Einnahmen verzichten können? Auch bei 10 Mrd. € können wir nicht darauf verzichten. Wenn man sich die Regierungsbeschlüsse der großen Koalition jetzt anschaut, da werden Steuerbeschlüsse gefasst, die wahrscheinlich prognostiziert 100 Mio. € bringen. Wer könnte angesichts dieser Tatsache auf 10, 15 oder 20 Mrd. € verzichten?

Aber ich wollte diesen einen Gedanken fortführen, Herr Emde, bezogen auf die internationale Vermögensbesteuerung. Es gibt in anderen Ländern natürlich nicht eine Vermögensteuer, die in Reinform der ehemaligen in Deutschland entspricht. Aber natürlich gibt es in allen Ländern unterschiedliche Arten, Vermögen zu besteuern. In allen Ländern hat man sicherlich auch mit Tendenzen von Abwanderung und von Steuerflucht etc. zu tun. Aber Fakt ist, dass Deutschland, was die aktive Vermögensbesteuerung betrifft, an der unteren Skala ist, und das ist in einem Land, das so reich ist und wo auf der anderen Seite so viele Menschen sind, die ohne Arbeit leben und die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, nicht hinnehmbar. Deshalb, Frau Lehmann, verteidigen wir unseren Ansatz auch für eine weitere bundesweite Debatte um die Vermögensteuer. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Frau Ministerin Diezel, bitte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz mit einer Erwiderung zur schon vielmals geführten Diskussion zur Vermögensteuer, Herr Huster, nochmals etwas richtig stellen. Das Aufkommen, was Sie laut Studien behaupten, 16 Mrd. oder 10 Mrd. €: Das Bundesfinanzministerium hat in den vergangenen Jahren mal 4 bis 5 Mrd. € eingeschätzt, aber man muss nämlich das Urteil zur Erbschaftsteuer berücksichtigen, die Verfassungsmäßigkeit zur Erbschaftsteuer und zur Veranlagung, dass man betriebliches und privates Vermögen trennen muss. Das ist ein großer Verwaltungsaufwand gerade bei der Mehrzahl der Personengesellschaften. Wie wollen Sie denn z.B. bei einem Tischlermeister, der im Erdgeschoss seine Werkstatt hat, in dem Haus wohnt, das vielleicht einen Wert hat von 200.000 oder 300.000 €, das genau abgrenzen? Das ist ein Riesenaufwand; das ist das private Vermögen, das ist das dienstliche Vermögen. Das würde einen Verwaltungsaufwand bringen und auch das ist berechnet

worden. Deswegen hat ja die damalige Bundesregierung es nicht wieder aufleben lassen, weil der Verwaltungsaufwand viel höher ist als das, was man einnehmen kann, als das, was man mit der Vermögensteuer erreichen kann. Die letzte Vermögensteuer ging davon aus, dass man nur einen Freibetrag von 100.000 € pro Person hat. Selbst jetzt hat man im Bundesfinanzministerium gesagt, das geht eigentlich nicht, denn Mindestgröße wären 250.000 € und bei einem Ehepaar 500.000 €, so dass man schon gar nicht mehr in einer Studie von 16 Mrd. € ausgehen kann, wenn man das veranlagt.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben die Diskussion hier schon ewig gehört. Wir werden da auf keinen gemeinsamen Nenner kommen, Herr Huster. Ich sage, die Vermögensteuer ist eine Steuer, wenn sie denn eingeführt werden sollte, die Thüringen relativ wenig bringt außer großem Verwaltungsaufwand in den Finanzämtern. Wichtiger ist über Umsatz, über Einkommen, Lohnsteuer, über Körperschaftsteuer die Steuermasse zu erhöhen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordneten, der Einzelplan 06 des Geschäftsbereichs des Thüringer Finanzministeriums ist ein reiner Verwaltungshaushalt. Im vorliegenden Entwurf sind die Ausgaben des Jahres 2006 in Höhe von 168,5 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2007 in Höhe von rund 166,1 Mio. € vorgesehen. Gemessen am Gesamthaushalt in Thüringen sind das 1,8 Prozent in 2006 bzw. 1,84 Prozent in 2007. Der größte Ausgabenblock des Einzelplans sind die Personalkosten. Sie haben hierbei einen Anteil von 83,4 Prozent bzw. 85,4 Prozent. Das Personalkostenbudget erhöht sich gegenüber dem Jahr 2005 um rund 0,9 Mio. €, das des Jahres 2007 erhöht sich aufgrund von Dienstaltersstufen und damit auch älteren Beamten, die dann sich auswirken auf das Einkommen, um 1,4 Mio. €. Außerdem muss man noch berücksichtigen, dass jetzt im Geschäftsbereich bei der Erhöhung des Personalbudgets die Versorgungslasten mit einbezogen wurden mit 2,5 Mio. €. Das Stellensoll des Einzelplans 06 wird im Entwurf per Saldo um 19 Planstellen und Stellen reduziert, insgesamt 4.679 Planstellen und Stellen und dann 4.660 Planstellen. Das ist ausgewiesen im Strategiekonzept für den Stellenabbau der Thüringer Landesregierung. Nun könnte der eine oder andere, der verantwortlich ist für einen anderen Bereich und Arbeitskreis oder Ausschuss, sagen, das ist doch relativ wenig im Verhältnis zu anderen Bereichen. Innerhalb der Steuerverwaltung gibt es bundesweit eine einheitliche Berechnung des Stellensolls. Hier sind wir auch im Vergleich zu anderen Ländern immer im unteren Limit der Stellenausstattung des Finanzministeriums, der Finanzverwaltung gewesen. Wir fahren - weiß Gott - nicht über Last, was das Stellensoll betrifft. Wir haben laut Strategie

konzept insgesamt 94 Planstellen abzubauen, 47 Planstellen, die dann künftig wegfallen sollen jeweils in den Jahren, und 36 zu identifizierende, ohne weitere Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zum Behördenstrukturkonzept: Am 1. Januar 2006 wird die Landesfinanzdirektion förmlich errichtet. Zugleich wird die bisherige Oberfinanzdirektion aufgelöst. Der Bundesanteil, die Bundesvermögensverwaltung, ist ja mit Bundesentscheidung herausgelöst worden und wir haben dann per 01.01.2006 eine Landesfinanzdirektion. Durch die Neuorganisation wird die bisher vorhandene vierstufige Hierarchie innerhalb der Finanzdirektion um eine Führungsebene reduziert und gestrafft. Weiterhin werden im Rahmen der Behördenstrukturreform innerhalb der Finanzverwaltung neue Strukturen geschaffen, Sie kennen das, 20 Finanzämter auf 12 Finanzämter. Aber 20 bürgernahe Anlaufstellen, die so genannten ZIAS, die allgemein bekannt und geschätzt sind, werden in den jeweiligen Regionen verbleiben. Herr Dr. Pidde, Sie haben ja so ausführlich Frau Biertümpfel zitiert. Frau Biertümpfel, Vorsitzende der Steuergewerkschaft, genauso wie die Chefin des Hauptpersonalrates und Vertreter des Bezirkspersonalrates sind in den letzten Wochen fast vierzehntägig einbezogen in die Arbeitsgruppe des Finanzministeriums zur Umsetzung der Strukturreform. Mir sind derartige Worte innerhalb der Arbeitsgruppe von Frau Biertümpfel nicht bekannt.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: Aber es steht da schwarz auf weiß.)

Außerdem setzen wir das gemeinsam mit den Personalräten in jedem einzelnen Finanzamt durch. Wir haben das jetzt in Greiz exerziert und ich sage, das, was bei der Umsetzung des Finanzamts Greiz nach Altenburg mit Stellenverteilung auch nach Gera sozialverträglich gelaufen ist, ist beispielgebend auch für die anderen Finanzämter. Mit jedem einzelnen Betroffenen wurde gesprochen, es wurden Fragebögen abgearbeitet und die Notwendigkeit, welchen Einsatz er für sich selbst in der Zukunft für möglich hält, mit berücksichtigt. Deswegen ist mir das etwas befremdlich, denn gerade in dieser Arbeitsgruppe des Finanzministeriums haben wir ganz bewusst die Personalvertreter und die Gewerkschaft mit einbezogen. Wenn Sie sagen, es werden gute Strukturen zerschlagen, dann muss man natürlich mit denen auch sprechen, die Verantwortung in solchen Bereichen haben. Ein Finanzamt von 60 bis 70 Bediensteten kann nicht mehr in dieser Effizienz arbeiten wie ein Finanzamt - und das ist allgemein bundesweit bekannt - in einer Größenordnung von 200 bis 250 Bediensteten, wo bestimmte Aufgabenbereiche konzentriert sind. Wenn ich eine Veranlagungsstelle habe von 0,3 oder 0,2 Stellen und der dann ein oder zwei Monate ausfällt, habe ich dafür keinen Ersatz.

Das Steuerrecht ist so spezifisch, dass ich nicht von dem einen auf den anderen umsetzen kann. Das wissen Sie auch, das müssten Sie wissen, Herr Dr. Pidde. Deswegen ist es immer wichtig, dass ich gerade in bestimmten Veranlagungsbereichen mehrere Bedienstete habe, Gruppen habe, damit ich dann auch austauschen und Vertretungen organisieren kann. Das sagen die Organisationsreferenten und das sagen auch die Vorsteher, die Verantwortung für die Organisation und den Ablauf haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier auch eine Bemerkung in Richtung der Linkspartei.PDS, Herr Huster. Sie haben gesagt, wir wollen den IT-Titel streichen, vor allem auch in dem Bereich des Finanzamts. Wir führen gerade in den Finanzämtern gemeinsam mit allen Ländern das System „Konsens“ ein. Wir als Thüringer Steuerverwaltung erarbeiten federführend für den Bund das System „Elster“, die automatische Steuerveranlagung. Gerade in diesem Bereich gibt es eine Harmonisierung - und das ist auch notwendig bei den Gemeinschaftssteuern - mit allen Bundesländern. Hier kann Thüringen nicht einfach ausbrechen. Außerdem habe ich so ein bisschen den Eindruck, wenn Sie immer wieder sagen, wir wollen bei den IT-Titeln streichen, wir wollen dafür Menschen einsetzen, das klingt so ein bisschen wie die Maschinenstürmer im 18. Jahrhundert. Ja, wir wollen die Maschinen nicht, sondern wir wollen die Technik. Nur ist es dann so, dass die jungen Menschen, die dann da sind, auch die Technik brauchen, denn ohne Technik funktioniert das nicht.

Zum HAMASYS-Projekt, was auch veranschlagt ist, kann ich eigentlich nur bitten, dass man mal vergleicht, wie die Kosten in den einzelnen Ländern für dieses automatisierte Verfahren sind. Das Nachbarland Hessen hat in Größenordnung die Abrechnung umgestellt, das Feststellungsverfahren, das Planungsverfahren, dies in dreistelliger Millionenhöhe. Da liegen wir - weiß Gott - mit 8 Mio. € zur Einführung eines modernen Systems zur Haushaltsveranschlagung weit unten bei den Kosten. Wir haben uns begleiten lassen, sehr genau prüfen lassen und immer wieder auch kritisch hinterfragt, was die Kosten betrifft für die Einführung von HAMASYS. Wir haben ein altes System, das wissen Sie, seit 1991 zur Veranschlagung des Haushalts, das viele Ecken und Kanten hat, das vieles nicht mit berücksichtigt, was andere Länder schon bei Weitem verändert haben. Wir haben das immer wieder zurückgestellt und HAMASYS hat einen gewissen Vorlauf. Probeläufe werden im nächsten Jahr anlaufen für HAMASYS in einzelnen Behörden. Ich glaube, es ist notwendig, dass wir HAMASYS endlich umsetzen und wir sind gerade im Bereichsvergleich sehr günstig gegenüber anderen Nachbarländern, weil wir eben nicht alles, was möglich ist, eingesetzt haben, sondern das, was wir notwendig brauchen für die Veranschlagung im

Haushalt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Einzelplan 17 noch einiges sagen: Wir haben im Einzelplan 17 alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht einem bestimmten Verwaltungszweig zuzuordnen sind, veranschlagt. Die im vorliegenden Haushaltsentwurf zum Doppelhaushalt 2006 und 2007 veranschlagten Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen basieren auf der Mai-Steuerschätzung. Für das Jahr 2006 werden die Steuereinnahmen in Höhe von 4,055 Mrd. € prognostiziert, im Folgejahr wird ein Zuwachs von 3 Prozent auf 4,183 Mrd. € unterstellt. Ein Blick auf die Vergangenheit zeigt, dass wir uns immer noch in einem niedrigen Niveau des Steueraufkommens befinden. Mit den prognostizierten Steuereinnahmen für 2006 liegen wir mit 41 Mio. € unter dem Ist des Jahres 1996. Deswegen auch das im Hinblick auf die Schuldendiskussion. Wir haben über 13 Prozent in dieser Zeit Erhöhungen im Tarifbereich hinnehmen und umsetzen müssen, und das bei Steuereinnahmen, die wieder zurückgefallen sind unter das Jahr 1996. Auch die jüngsten Steuerschätzungen ergeben für uns keinen weiteren Korrekturbedarf. Wir werden sicherlich erst die Steuerschätzung im Mai abwarten müssen und, ich glaube, wir sind gut daran gehalten, hier wieder vorsichtig mit den Steuereinnahmen - das zeigt ja auch das Ist - in der Prognose umzugehen.

Beim Länderfinanzausgleich werden die Einnahmen in Höhe von 549 Mio. € 2006 bzw. 568 Mio. € im Jahr 2007 erwartet. Bei den Bundesergänzungszuweisungen macht sich insbesondere das Abschmelzen bei den teilungsbedingten Ergänzungszuweisungen immer stärker bemerkbar. Während der Rückgang im Jahr 2006 noch 7,3 Mio. € beträgt, sind es im Jahr 2007 bereits 14,6 Mio. €.

Ein Wort noch zu den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen: Nach dem Rentenüberleitungsgesetz im Jahr 2006 haben wir 417,3 Mio. € veranschlagt und im Jahr 2007 416,9 Mio. €. Wir haben uns hier an die Planansätze des Bundeshaushalts gehalten. Wir haben bisher leider noch nicht verbuchen können, dass es viel weniger sind, wie aus den Planansätzen des Bundeshaushalts zu beziffern war. Auch muss man betrachten, wenn man das als SPD als Deckungsquelle mit berücksichtigt - Sie haben ja so einen Änderungsantrag gemacht -, dass die derzeitigen Belastungen aus der Umsetzung von zwei Bundesurteilen, die noch ausstehen am Bundessozialgericht, bisher nicht beziffert sind und auch vom Bund noch keinerlei Informationen darüber vorliegen, wie groß ungefähr, wenn das Urteil gegen den Beklagten, den Bund oder die Versicherungssysteme, ausgehen würde, sagen können. Wir müssen aber Vorsorge treffen und nicht schon von vornhe