Für den Bereich des Einzelplans 18, das sind die Staatlichen Hochbaumaßnahmen, wurden vier Änderungen beschlossen. Im Kapitel Bauten im Bereich des Thüringer Innenministeriums wurde hinsichtlich des Thüringer Landesverwaltungsamts Weimar - Grundinstandsetzung des Dienstgebäudes - eine Erläuterungsergänzung vorgenommen, in der unter anderem deutlich gemacht wird, dass die Grundsanierung bis zur Entscheidung über die weitere Nutzung der Gebäude des Landesverwaltungsamts verschoben wird.
Da der Neubau der Fakultät „Informatik und Automatisierung“ der Technischen Universität Ilmenau in der im Jahr 2007 beginnenden neuen Förderperiode mit EFRE-Mitteln gefördert werden soll, wurde im Kapitel 18 20 ein entsprechender Titel mit Erläuterungen und Nullansätzen für das Haushaltsjahr 2006/2007 eingefügt.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat 59 Änderungsanträge zum Entwurf des Landeshaushaltsplans 2006/2007 eingebracht. Einige wesentliche Änderungsanträge sollen hier kurz dargestellt werden.
Von den drei Änderungsanträgen der Fraktion der Linkspartei.PDS zum Einzelplan der Thüringer Staatskanzlei ist insbesondere auf den Antrag zur Vergütung der Auszubildenden hinzuweisen. Für die gesamte Landesverwaltung sollten im zuvor genannten Titel 100 zusätzliche Ausbildungsstellen mit einem finanziellen Mehrbedarf von jeweils 998.000 € in den beiden Haushaltsjahren veranschlagt werden.
Während die drei Änderungsanträge der Fraktion der Linkspartei.PDS zum Einzelplan 03 - Thüringer Innenministerium - ausschließlich Ausgabenreduzierungen im Bereich des Landesamts für Verfassungsschutz zum Gegenstand hatten, zielten die sieben Änderungsanträge zum Einzelplan 04 - Thüringer Kultusministerium -, bis auf eine Ausnahme, auf Ausgabenerhöhungen, die in den Bereichen Kindertageseinrichtungen, Lernmittel, Förderschulen, private berufliche Schulen und Erwachsenenbildung; insbesondere sollten die Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung um 12.565.500 € im Jahr 2006 und um 41.000.000 € im Jahr 2007 erhöht werden.
Von den für den Einzelplan 07 - Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - vorgelegten zehn Änderungsanträgen der Fraktion der Linkspartei.PDS sahen vier Anträge Ausgabenreduzierungen vor, zum Beispiel die Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen. Sechs Vorschläge zielten auf Ausgabenerhöhungen, etwa für den Bereich Arbeit für Thüringen, für den 10 Mio. € im Jahr 2006 und 15 Mio. € im Jahr 2007 an Erhöhungsmitteln vorgesehen waren.
Von den insgesamt 15 Änderungsanträgen der Fraktion der Linkspartei.PDS zum Einzelplan 08 - Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - hat der überwiegende Teil der Anträge Ausgabenerhöhungen zum Gegenstand, zum Beispiel in den Bereichen Landesblindengeld, Landeserziehungsgeld, Jugendpauschale und Schuljugendarbeit, Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, Verbraucherschutz, Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen sowie Frauenzentren.
Für das Landesblindengeld war für die Jahre 2006/2007 jeweils eine Erhöhung um 19.334.000 € beantragt worden. Das Landeserziehungsgeld sollte im Jahr 2006 um 5,6 Mio. € und im Jahr 2007 mit einem Gesamtbetrag von 20 Mio. € etatisiert werden. Auch für die Ausgabenansätze im Bereich der Jugendpauschale und Schuljugendarbeit wurde eine erhebliche Steigerung vorgeschlagen, jeweils 5 Mio. € in den Haushaltsjahren 2006/2007.
Während die zwei Änderungsanträge der Fraktion der Linkspartei.PDS zum Einzelplan 09 - Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt - Ansatzerhöhungen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite zum Gegenstand hatten - Stichwort „Steigerung der Erlöse beim Holzverkauf“ und „Steigerung bei Holzerntekosten“ -, zielte der einzige in Bezug auf den Einzelplan 10 vorliegende Änderungsantrag auf die Reduzierung der für das Jahr 2007 vorgesehenen Zuschüsse für den gewerblichen Luftverkehr in Höhe von 1.620.000 € im entsprechenden Kapitel.
Zum Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung - hatte die Fraktion der Linkspartei.PDS 17 Änderungsanträge vorgelegt, die sich auf Einnahmesteigerungen, Ausgabenerhöhungen und Ausgabenreduzierungen bezogen. Für den Bereich der Einnahmesteigerung war vorgeschlagen worden, die Verwertungserlöse aus Sicherheiten und Erlöse aus Inanspruchnahme des Bundes aus gewährten Rückgarantien in den Jahren 2006 und 2007 jeweils um 6,5 Mio. € zu erhöhen. Die vorgeschlagenen Ausgabenreduzierungen bezogen sich auf die Kapitel 17 02 und 17 04 und schwerpunktmäßig auf das Kapitel 17 16. So wurde etwa beantragt, die Ausgabenansätze für die Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wegen der großzügigen Veranschlagung im Jahr 2006 um 3,5 Mio. € und im Jahr 2007 um 7,5 Mio. € abzusenken. Ausgabenerhöhungen wurden für die Zuschüsse an die politischen Stiftungen sowie im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs beantragt. Die beantragten Erhöhungen im Kommunalen Finanzausgleich bezogen sich auf die Zuweisungen an Musik- und Jugendkunstschulen, die Zuschüsse für öffentliche Bibliotheken und die Zuweisungen zu den Ausgaben der Schülerspeisung. Die Mittel für die Schülerspeisung sollten in den Jahren 2006 und 2007 mit einem Betrag von jeweils 2,6 Mio. € etatisiert werden. Mit dem einzigen Antrag zum Einzelplan 18 - Staatliche Hochbaumaßnahmen - wurde für das Kapitel 18 25 - Vorarbeitskosten - vorgeschlagen, den Ausgabenansatz in den Jahren 2006 und 2007 um jeweils 1,55 Mio. € zu reduzieren.
Die Fraktion der SPD hat insgesamt 67 Änderungsanträge zum Entwurf des Haushaltsplans 2006/2007 eingebracht. Die Deckungsvorschläge für beantragte Mehrausgaben wurden durch Anträge ergänzt, mit denen die Einnahmen im Haushaltsjahr 2006 um insgesamt 12 Mio. € und im Haushaltsjahr 2007 um 180 Mio. € gesteigert werden sollten, um u.a. im Jahr 2007 die Nettoneuverschuldung zu reduzieren.
Im Einzelplan der Thüringer Staatskanzlei sowie im Einzelplan des Thüringer Innenministeriums lag jeweils ein Änderungsantrag der SPD vor, mit denen Ausgabenreduzierungen realisiert werden sollten. So wurde u.a. beantragt, die Zuweisung an die Kommunen zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen in den Jahren 2006 und 2007 in Höhe von 10 Mio. € zu streichen, weil in der Förderung vereinzelter freiwilliger Zusammenschlüsse die Gefahr der Zementierung nicht zukunftsfähiger Strukturen gesehen wurde.
Von den von der Fraktion der SPD zum Einzelplan 04 - Thüringer Kultusministerium - vorgelegten neun Än
derungsanträgen hatten fünf Vorschläge Ausgabensteigerungen zum Gegenstand. So wurde u.a. beantragt, die Landeszuschüsse für Kindertagesbetreuung im Jahr 2006 um 32.648.500 € und im Jahr 2007 um 60.654.000 € zu erhöhen. Zudem sollten auch die Ansätze zur Beschaffung von Lernmitteln deutlich erhöht werden.
Die 12 Änderungsanträge der Fraktion der SPD zum Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hatten eine Einnahmeerhöhung, Ausgabenerhöhungen, zum geringen Teil Ausgabenreduzierungen sowie die Ausbringung einer Erläuterung, die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen zum Gegenstand. So wurde etwa für den Einnahmebereich beantragt, den Ansatz hinsichtlich der Rückzahlungen aus Thüringer Darlehensprogrammen im Jahr 2006 um 4,5 Mio. € zu erhöhen und für das Jahr 2007 auf einen Betrag in Höhe von 5,5 Mio. € festzusetzen. Die Ausgabenansätze für die Zuschüsse an private Unternehmen im Bereich der Förderung der wirtschaftsnahen Forschung und Grundlagenforschung sollten im Jahr 2006 um 3,5 Mio. € und im Jahr 2007 um 1 Mio. € erhöht werden.
Im Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit legte die Fraktion der SPD 14 Änderungsanträge vor, von denen 11 Anträge Ausgabenerhöhungen zum Gegenstand hatten, zum Beispiel im Bereich Landesblindengeld, Landeserziehungsgeld, Jugendpauschale und Schuljugendarbeit, Verbraucherschutz, Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen. Das Landesblindengeld sollte in den Jahren 2006 und 2007 um jeweils 15.974.000 € erhöht werden. Für das Landeserziehungsgeld war beantragt worden, den Ansatz für die Jahre 2006 um 1,6 Mio. € zu erhöhen und die Ausgaben für das Jahr 2007 auf einen Betrag in Höhe von 16 Mio. € festzusetzen. Im Rahmen der Maßnahmen der Jugend- und Familienförderung sollten die Mittel für die Jugendpauschale und Schuljugendarbeit in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 jeweils um 1,5 Mio. € erhöht werden. Für den Bereich der Zuschüsse für die Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen war eine Mittelerhöhung um 501.500 € für das Jahr 2006 und für das Jahr 2007 eine Ausgabensteigerung in Höhe von 529.500 € beantragt worden.
Während die Fraktion der SPD zum Einzelplan des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt keinen Änderungsantrag vorgelegt hatte, wurden zur Veränderung des Einzelplans 10 - Ministerium für Bau und Verkehr - vier Anträge vorgelegt. So beantragte die Fraktion neben zwei Ausgabenreduzierungen etwa im Bereich der Zuschüsse für den gewerblichen Luftverkehr im Kapitel Sozialer Wohnungsbau und Wohngeld eine Aufstockung der
Mittel für Zinszuschüsse zur Modernisierung und Instandhaltung. Zudem sollte in Kapitel 10 06 - Untere Straßenbauverwaltung - der Haushaltstitel für die Funktionsbauverträge im Rahmen des ÖPP komplett gestrichen werden.
Zum Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung - legte die Fraktion der SPD 24 Änderungsanträge vor. Darunter befanden sich 12 Anträge zu verschiedenen Einnahmetiteln der Kapitel 17 01, das sind die Landessteuern, und 17 09, Ausgleichsleistungen zwischen Bund und Ländern, mit denen im Gesamtergebnis, wie bereits erwähnt, Einnahmen im Haushaltsjahr 2006 um insgesamt 12 Mio. € und im Haushaltsjahr 2007 um 180 Mio. € gesteigert werden sollten, um unter anderem im Jahr 2007 die Nettoneuverschuldung in Höhe von 132.080.000 € zu reduzieren.
Darüber hinaus wurden auch Ausgabenreduzierungen vorgeschlagen. So sollte im Bereich der Erstattung an Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der Zusatzversorgungssysteme und ihre Hinterbliebenen im Jahr 2006 der Ansatz um 12.400.000 € und im Jahr 2007 das Ausgabenvolumen um 12 Mio. € reduziert werden.
Im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs wurden Mehrausgaben für das Jahr 2006 in Höhe von 2,64 Mio. € und für das Jahr 2007 in Höhe von 47,92 Mio. € beantragt. Die beantragten Erhöhungen im Kommunalen Finanzausgleich in den Haushaltsjahren betreffen die Schülerspeisung, die Zuweisungen an Museen, Museumsverbände und Kunstinstitute sowie an Musik- und Jugendkunstschulen, die Zuschüsse im öffentlichen Bibliotheksbereich und die Investitionspauschalen an Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise.
Zum Einzelplan 18 - Staatliche Hochbaumaßnahmen - legte die SPD zwei Änderungsanträge vor. Hinzuweisen ist auf die beantragten Mittelerhöhungen für den Umbau und die Sanierung des Bildungszentrums der Polizei in Meiningen in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 um jeweils 3,5 Mio. €.
Zum Thüringer Haushaltsgesetz 2006/2007, meine Damen und Herren, beschloss der Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich Änderungen, die auf einen von der Fraktion der CDU eingebrachten Änderungsantrag beruhen. Die Fraktionen der Linkspartei.PDS und der SPD hatten zum Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes keine Änderungsanträge vorgelegt. Die beschlossenen Änderungen beziehen sich auf die §§ 2 und 3 des Haushaltsgesetzes. Der Gesetzestext des § 2, Kreditermächtigungen, wurde in einigen Bereichen zum Zwecke der rechtlichen Darstellung den Anforderungen eines Doppelhaushalts angepasst. Im Übrigen erfolgte zu
dem eine redaktionelle Änderung. Und § 3 - Verwendung von Mehreinnahmen - wurde neu gefasst. Danach sind Mehreinnahmen im Haushaltsjahr 2006 und 2007 nunmehr grundsätzlich zur Verminderung des Kreditbedarfs oder zur Bildung von Rücklagen zu verwenden.
Zum Entwurf des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, der Linkspartei.PDS und der SPD vor. Zum Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich Änderungen beschlossen. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Thüringer Haushaltsbegleitgesetz beruht aber auf den angenommenen Änderungsanträgen der Fraktion der CDU. Die wichtigsten Änderungen, die der Haushalts- und Finanzausschuss zum Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2006/ 2007 mehrheitlich beschlossen hat, sollen nachfolgend noch kurz dargestellt werden:
In Artikel 9 - Änderung der Thüringer Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - wurde dem § 5 ein Absatz 3 angefügt. Mit dieser Änderung wird dem Landgericht Gera für den Bezirk des Oberlandesgerichts die Zuständigkeit für Klagen nach § 32 b Abs. 1 der Zivilprozessordnung zugeordnet. Das betrifft etwa Schadensersatzklagen bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen.
In Artikel 11 - Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz - wurde der § 13, die Grundförderung, in seinem Absatz 2 Satz 1 neu gefasst. Der Hintergrund dieser Änderung besteht darin, dass aufgrund der besonderen Organisationsform der drei Heimvolkshochschulen - Seminarbetrieb, Übernachtungs- und Verpflegungsbetrieb - ein erhöhter Grundaufwand resultiert. Ein erhöhter Sockelbetrag soll diesem Umstand Rechnung tragen. Im Entwurf des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes wurde auch der § 19, Rechnungsprüfung, durch eine Neufassung des Satzes 2 verändert, weil das für das Schulwesen zuständige Ministerium oder dessen Beauftragte nur für die von ihm ausgereichten Fördermittel prüfungsberechtigt sein sollen. Zudem wurde auch die Übergangsbestimmung in § 20 zum Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz neu gefasst, weil eine Sockelfinanzierung auch bereits im Übergangszeitraum gelten soll, um insbesondere die Interessen kleinerer Träger der Erwachsenenbildung zu wahren.
In Artikel 12 - Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes - wurde der § 8 - Verwaltungsrat - geändert, damit durch eine veränderte Formulierung in § 8 Abs. 1 Nr. 3 sichergestellt ist, dass dem Verwaltungsrat mindestens ein Vertreter aus Bereichen außerhalb der Hochschulen angehört.
Die beschlossenen Änderungen zu Artikel 13 - Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft - beziehen sich auf folgende Bereiche: Die Bestimmungen über die Schulaufsicht in § 3 wurde neu gefasst. Damit entfallen insbesondere die im Regierungsentwurf in § 3 Abs. 2 enthaltenen Normierungen über die Auskunftserteilung, die Unterlagenvorlage, die Besichtigungen und die Unterrichtsbesuche. Auch wurden die im Regierungsentwurf vorgeschlagenen Änderungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 gestrichen. Damit verbleibt es bei der Genehmigung von Ersatzschulen bei den bisher geltenden Regelungen des § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft. Der Anwendungsbereich der im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen in § 15 Abs. 5, wonach bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Wartefrist für die staatliche Finanzhilfe verkürzt werden kann, wurde auf Ersatzschulen, die zu einem berufsbildenden Schulabschluss führen, erweitert. § 16 - Staatliche Finanzhilfe für Personal- und Sachkosten - hat mehrere Änderungen erfahren. Hervorzuheben ist, dass mit einer Formulierungsergänzung in § 16 Abs. 2 nunmehr die Möglichkeit eröffnet wird, dass das für das Schulwesen zuständige Ministerium bei besonderem öffentlichen Interesse am Betrieb einer Schule im Einzelfall eine höhere Finanzhilfe vorsehen kann. § 16 Abs. 3 wurde neu gefasst mit der Folge, dass bei der Kostenermittlung für den Personalkostenanteil nunmehr auf Faktoren des vorletzten Jahres abgestellt wird. Die Rechtsverordnungsermächtigung in § 16 Abs. 7 wurde dahin gehend geändert, dass die Regelungen durch die Landesregierung im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags erfolgen müssen. Die Übergangsbestimmungen für die Haushaltsjahre 2006/2007 wurden zu § 22 a - bisher § 21 a - und im Absatz 1 geändert. Die beim Schülerbetrag nach dem bisherigen § 21 a Abs. 1 Nr. 2 zu berücksichtigende Vergütungserhöhung seit dem Jahr 2003 wurde dahin gehend geändert, dass die entsprechenden Vergütungserhöhungen im öffentlichen Dienst nunmehr pauschal mit einer Erhöhung im Jahr 2006 um 1,5 Prozent und im Jahr 2007 und weitere Jahre 1,2 Prozent abgegolten werden. Zudem wurde die Regelung für die berufsbildenden Schulen in dem bisherigen § 21 a Abs. 1 Nr. 3 in den Regelungsbereich des Absatzes 1 Nr. 2 übernommen. Im Übrigen wurde der Absatz 1 des bisherigen § 21 a um eine neue Nummer 5 ergänzt. Wegen der Umstellung der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft kann danach das für das Schulwesen zuständige Ministerium im Einzelfall für bestimmte Schulen auf Antrag einen Ausgleich für die Träger gewähren, die trotz nachgewiesener wirtschaftlicher Betriebsführung mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln ihren Finanzbedarf nicht abdecken können. Der Ausgleich erfolgt nach Maßgabe des Haushalts.
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass zu Artikel 15 - Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - eine Neufassung des § 19 - Jugendberufshilfe - beschlossen worden ist und in Artikel 18 - In-Kraft-Treten und AußerKraft-Treten - festgelegt wurde, dass die Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes mit dem Tag der Verkündung in Kraft treten soll. Die zuletzt genannte Änderung des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes wurde mit der Gewährleistung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Umsetzung des Thüringer Blindengeldgesetzes zum 1. Januar 2006 begründet.
Nachfolgend sollen noch die wesentlichsten Änderungsanträge der Fraktion der Linkspartei.PDS und der SPD zur Änderung des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes aufgeführt werden. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hatte zum Haushaltsbegleitgesetz folgende wesentliche Änderungen beantragt: Zu Artikel 1 des Thüringer Reisekostengesetzes wurde von der Fraktion vorgeschlagen, den § 5 - Wegstreckenentschädigung - in seinem Absatz 1 neu zu fassen. Damit sollte für Strecken, die der Dienstreisende mit einem privaten Kraftfahrzeug zurückgelegt hat, eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Cent für jeden gefahrenen Kilometer gewährt werden. Im Übrigen wurde vorgeschlagen, den § 5 Abs. 2 zu streichen. Für Artikel 4 - Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes - hat die Fraktion der Linkspartei.PDS beantragt, den § 3 Abs. 3 mit dem Ziel neu zu fassen, dass sich die Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2006 und 2007 durch Zuführung aus dem Landeshaushalt jeweils mit einem Betrag von 3,45 Mio. € erhöht. Mit der Einfügung eines Artikels 8 - neu - beabsichtigte die Fraktion der Linkspartei.PDS eine Änderung der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts. In § 2 Abs. 4 der genannten Verordnung sollten Sätze angefügt werden, mit dem Ziel, die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern zu ermächtigen, zur Aufgabenerfüllung Vereinbarungen auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit abzuschließen. Um zu verhindern, dass dem Land durch die freiwillige Vereinbarung Mehraufwendungen entstehen, sollte eine zusätzliche finanzielle Beteiligung des Landes ausgeschlossen werden. Zu Artikel 8 - Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes - beantragte die Fraktion der Linkspartei.PDS, dass die Umgruppierung des Amtsgerichtsbezirkes Eisenach zum Landgerichtsbezirk Meiningen vollständig rückgängig gemacht wird. Zudem wurde zu Artikel 9 - Änderung der Thüringer Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - vorgeschlagen, den Amtsgerichtsbezirk Eisenach jeweils dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen zuzuordnen. Der Änderungsvorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS zu
Artikel 10 - Änderung des Thüringer Mittelstandsförderungsgesetzes - hatte zum Ziel, dass der Mittelstandsbericht der Landesregierung mindestens alle zwei Jahre vorzustellen ist. Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zum Artikel 11 - Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz - sah vor, den Wortlaut des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes in der Fassung vom 25. August 2003 wiederherzustellen. Zu Artikel 13 und 14 - das sind die Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft und Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes - sollten nach den Anträgen der Fraktion der Linkspartei.PDS jeweils die Änderungen gestrichen werden. Zu Artikel 15 - Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - beantragte die Fraktion die Beibehaltung des bisher geltenden § 19 Abs. 1.
Die Fraktion der SPD hatte zum Thüringer Haushaltsbegleitgesetz folgende wesentliche Änderungen beantragt: Zu Artikel 4 - Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes - beantragte die Fraktion die Streichung des § 35 a - Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse oder Eingliederung. Artikel 8 - Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes - sollte nach dem Antrag der Fraktion der SPD gestrichen werden. Streichungen in Artikel 9 - Änderung der Thüringer Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - waren von der Fraktion der SPD für die §§ 7, 9, 10 sowie 13 und 15 vorgeschlagen worden. Das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz in Artikel 11 sollte nach dem Antrag der Fraktion der SPD ebenso gestrichen werden wie die §§ 1 bis 3 und 8 in Artikel 12 - Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes. Der Artikel 13 - Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft - und 14 - Änderung des Thüringer Landesblindengesetzes - waren gleichfalls Bestandteil der Streichungsvorschläge der Fraktion der SPD. Zu Artikel 15 - Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - beantragte die Fraktion der SPD die Beibehaltung des bisher geltenden § 19 Abs. 1.
Meine Damen und Herren, all denen, die sich an der schriftlichen Anhörung des Ausschusses beteiligt haben, sei an dieser Stelle für ihre eingebrachten Stellungnahmen recht herzlich gedankt. Verweisen möchte ich allerdings beispielhaft auf eine Stellungnahme des Landkreistages vom 13. Dezember 2005 in der Zuschrift 4/411, in der der Standpunkt vertreten wird, dass - und ich zitiere -: „die mit der Externalisierung des Kindergartenwesens aus dem Kommunalen Finanzausgleich verknüpfte Umschichtung von 32,3 Mio. € in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 verfassungswidrig ist.“
Meine Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, den Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2006/2007 mit dem Entwurf des Landeshaushaltsplans 2006/2007 mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/1423 aufgeführten Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ergeht mehrheitlich. Wiederum schlägt der Haushalts- und Finanzausschuss im Zusammenhang mit dem Thüringer Haushaltsgesetz 2006/2007 unter anderem vor, der Finanzministerin und der Präsidentin des Landtags redaktionelle Ermächtigungen zu erteilen, die im Einzelnen in den Beschlussempfehlungen enthalten sind. Darüber hinaus empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss auch, den Entwurf des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes mit den in der Beschlussempfehlung - Drucksache 4/1424 - ausgeführten Änderungen anzunehmen. Zudem empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss dem Landtag, sowohl den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2005 bis 2009 für den Freistaat Thüringen - Drucksache 4/1329 - als auch den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in Drucksache 4/1348 zur Kenntnis zu nehmen. Im Übrigen empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss dem Landtag ebenfalls mehrheitlich die Zustimmung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes zur Sicherung der Leistungskraft der Thüringer Hochschulen, das ist Drucksache 4/1213.
Meine Damen und Herren, am Ende des Berichts möchte ich die Gelegenheit nutzen, auch Dank zu sagen, nicht weil es guter Stil ist am Ende einer solchen Marathonberatung, sondern weil ich mit meinen Ausschussmitgliedern der Meinung bin, dass es sich die Mitarbeiter durch ihren Einsatzwillen und ihre gewissenhafte Arbeit ausdrücklich verdient haben, also einen herzlichen Dank an Dr. Seidel für die Ausschussvorbereitung und Ausschussbegleitung und stellvertretend für alle Protokollantinnen und Protokollanten Dank an Frau Hartung für ihre fleißige Arbeit. Vielen Dank.
Ich möchte Ihnen folgenden Hinweis geben: Der Ältestenrat hat von der Möglichkeit des § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch gemacht und die Redezeit auf 150 Prozent verlängert, das heißt, die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt somit 18 Stunden 30 Minuten. Die Beratung der Entschließungsanträge erfolgt im Zusammenhang mit den jeweiligen Aussprachekomplexen. Diese Redezeit
Wir beginnen jetzt, wie im Ältestenrat festgelegt, mit der Generalaussprache. Die vereinbarten Redezeiten für die Fraktionen betragen für die CDU 1 Stunde 19 Minuten, für Die Linkspartei.PDS 58 Minuten, für die SPD 43 Minuten. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Redezeit jeder Fraktion sich entsprechend verlängert, wenn die Mitglieder der Landesregierung insgesamt länger als 24 Minuten reden.
Ich eröffne die Generalaussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Huster, Die Linkspartei. PDS.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, morgen wird der Thüringer Landtag den Etat für die nächsten beiden Jahre verabschieden und man muss sicher kein Prophet sein, um zu befürchten, dass kein Änderungsantrag der Opposition eine Mehrheit erhalten wird. Es bleibt so, wie es war, die Regierung stellt ihren Etatentwurf als alternativlos dar und die CDU-Fraktion wird alles niederstimmen, was an diesem Wunschdenken rütteln könnte. Ich will es am Anfang meiner Rede deshalb auch klar sagen: Dieses Vorgehen pervertiert die Idee des Parlamentarismus aufs Tiefste.
Denn immerhin waren die parlamentarischen Debatten eines Haushalts stets dazu gedacht, in der gemeinsamen Beratung im Parlament und in den Ausschüssen nach besseren Lösungen zu suchen und diese auch als Korrektiv gegenüber der Regierung zu verstehen. Davon, von der Umsetzung dieser Grundidee, sind die Landesregierung und die CDUFraktion meilenweit entfernt.