Die Gemeindefinanzreform war, soweit ich mich erinnern kann, eine Kompromisslösung zwischen Bundestag und Bundesrat.
Und das, was die Landesregierung jetzt plant, meine Damen und Herren, ist auch alles andere als kommunalfreundlich. Ich denke, die heutigen Reaktionen aus den Kommunen auf die Regierungserklärung bedürfen keines Kommentars. Das Land will bei dem Kommunalen Finanzausgleich in diesem Jahr nach unbestätigten Informationen 34,8 Mio. !' Vor den Wahlen gab es noch Zusagen, die Finanzzuweisungen keinesfalls zu kürzen, doch die Halbwertzeit derartiger Wahlversprechen wird immer kürzer. Die diesbezügliche Kritik der kommunalen Spitzenverbände hält die PDS-Fraktion für durchaus berechtigt. Die Diskussion zu den Kommunalfinanzen werden wir im Landtag in den nächsten Wochen und Monaten noch ausführlich zu führen haben, sowohl im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 2004 und dem Haushalt 2005 als auch im Zusammenhang mit dem angekündigten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes.
Heute geht es konkret um den vorliegenden SPDAntrag und hierzu, meine Damen und Herren, muss noch eines gesagt werden: Zunächst fordert die SPD, dass die Finanzausgleichsmasse im Zusammenhang mit den Änderungen im Finanzausgleichsgesetz unverändert bleibt. Bei einer Neuübertragung von Aufgaben auf die Kommunen ist auf Grundlage des Konnexitätsprinzips die Finanzausgleichsmasse aufzustocken. Diese Forderung, meine Damen und Herren, ist im Grundsatz zu unterstützen. Wenn ich "im Grundsatz" sage, dann ist klar, es bedarf einiger Differenzierungen. Formal ist die Finanzausgleichsmasse in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben. Im Vergleich der neuen Bundesländer erhalten die Thüringer Kommunen aus dem Finanzausgleich den höchsten Pro-Kopf-Beitrag, der Ministerpräsident hat es gestern erwähnt. Die CDU verkauft dies allerdings stets als Landeswohltat für die Kommunen. Es scheint, und das sei angemerkt, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise dies etwas anders sehen, denn in Thüringen geht man einen anderen Weg. Es wird nicht die Finanzausgleichsmasse gekürzt, sondern dem Finanzausgleich werden ständig neue Aufgaben zugeordnet.
Diese Verfahrensweise, meine Damen und Herren, kommt praktisch einer Kürzung der Finanzausgleichsmasse gleich. Die PDS-Fraktion hat diese Finanzausgleichspolitik der Landesregierung immer kritisiert und wird dies auch weiterhin tun. Wir halten das sächsische Modell des Kommunalen Finanzausgleichs für diskussionswürdig und wollen dessen Grundsätze auch in Thüringen zur Mitwirkung bringen. Insbesondere das Prinzip der Gleichmäßigkeit sichert nach unserer Auffassung den notwendigen Interessenausgleich zwischen dem Land und den Kommunen. Berücksichtigt werden dabei nicht nur
die Einnahmeentwicklungen beim Land und den Kommunen, sondern auch die Veränderung des Aufgabenkatalogs beider Ebenen. Wenn dabei die Thüringer CDU behauptet, nach dem sächsischen Modell - das ist ja gestern geschehen - hätten die Thüringer Kommunen bereits in den vergangenen Jahren weniger Landeszuweisungen erhalten, ist dies rein spekulativ. Wir wollen, dass dies konkret untersucht wird, und werden das bei der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes einfordern. Schon allein, wenn nun endlich das Problem der Auftragskostenpauschale gelöst werden würde, indem sie aus dem Finanzausgleich aufgegliedert wird, lässt das Gleichmäßigkeitsprinzip in einem anderen Licht erscheinen.
Meine Damen und Herren, neben der Dotierung der Finanzausgleichsmasse halten wir auch Veränderungen bei der inneren Struktur des Finanzausgleichs für notwendig. Auch hier, denke ich, sind die PDS-Positionen bekannt und diese haben an ihrer Berechtigung nichts verloren. Das System der Schlüsselzuweisungen gehört auf den Prüfstand. Die Verteilung zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und den kreisfreien Städten und Landkreisen muss neu geregelt werden. Hier gab es seit dem so genannten historischen Kompromiss von Gotha aus dem Jahr 1994 Entwicklungen, die, denke ich, nunmehr endlich auch berücksichtigt werden müssen. Auch die Neubestimmungen zur Berechnung der Bedarfszahlen ist überreif, allein schon wegen der demographischen Entwicklung. Wie sehr hier die CDU an Symptomen herumbastelt, anstatt das System zu reformieren, zeigt allein die Tatsache, dass im Gesetz einfach bestimmt wird, dass z.B. Erfurt immer mindestens 200.000 Einwohner zu haben hat. Ich denke, eine solche gesetzliche Regelung ist mehr als kurios.
Bei der inneren Systematik des Finanzausgleichs muss es nach unserer Meinung auch um die Frage gehen, für welche Maßnahmen Geld an die Kommunen gezahlt wird.
Und hier bin ich bei einem weiteren Punkt des SPDAntrags. Zu Recht äußert die SPD-Fraktion die Befürchtung, dass die Kosten für die beabsichtigten Neuregelungen im Kommunalabgabenrecht über den Finanzausgleich den Kommunen indirekt aufgelastet werden. Auch wenn noch völlig unklar ist, wie hoch diese Kosten sind, im Gespräch sind in etwa so bis zu 22 Mio. !! & ' & Bestandteile des Finanzausgleichs werden. Mit unserer Gesetzesinitiative im Mai 2004 haben wir einen Finanzierungsvorschlag unterbreitet, der die finanziellen Risiken für das Land und die Kommunen kalkulierbarer macht. Wenn ich den Referentenentwurf der Landesregierung vom 25. Mai 2004 zur
Änderung des Kommunalabgabengesetzes anschaue, dann kann ich nur zu der Einschätzung kommen, dass die CDU-Landesregierung die finanziellen Folgen offenbar völlig unterschätzt hat.
Dies überrascht nicht wirklich, ist doch die bisherige Finanzpolitik der CDU durch derartige Fehleinschätzungen geprägt. Anderseits geht es bei den Kommunalabgaben um das Geld des Landes, der Kommunen und der Bürger. Demzufolge muss hier mehr Sorgfalt und Kalkül eingefordert werden. Doch auch hier haben und werden wir sehen, was die Landesregierung präsentiert. Der Ministerpräsident steht im Wort, auch wenn er schon mindestens in zwei Punkten sein Wort gebrochen hat. Das so genannte Beitragsmoratorium ist eine reine Worthülse, weil es wegen der rechtlichen Unverbindlichkeiten von einigen Aufgabenträgern schlicht missachtet wird. Und auch hinsichtlich der Terminzusage wird der Ministerpräsident wortbrüchig. Bis zum 1. Oktober 2004 - so lange gilt auch nur das unverbindliche Moratorium - sollten die Neuregelungen in Kraft treten. Frühestens im Oktober 2004 wird jedoch das Gesetzgebungsverfahren den Landtag erreichen. Das heißt, wenn alles gut geht, wird das neue Abgabenrecht eventuell bis Jahresende verabschiedet sein.
Meine Damen und Herren, die SPD-Forderung im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war bereits Bestandteil eines anderen Antrags, der zur Beratung hier im Landtag anstand. Ich will deshalb an dieser Stelle nicht näher auf diese Forderungen eingehen. Nur so viel: Auch hier gilt, dass zurzeit völlig offen ist, um welche Beiträge es sich überhaupt handelt. Deshalb kann eine solche Forderung in ihrer Absolutheit kaum aufgemacht werden. Zudem ist völlig unklar, ob die Sonderbedarfsergänzungszuweisungen und die Landeseinsparungen bei Wohngeld überhaupt ausreichen, um den zusätzlichen Finanzbedarf bei den Kommunen zu decken. Wenn man schon eine fiskalische Forderung zugunsten der Kommunen im Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe aufmacht, dann kann diese aus unserer Sicht nur heißen: konsequente Beachtung des Konnexitätsprinzips. Wer bestellt, muss bezahlen.
Ich denke, dies muss auch für Hartz IV gelten. Und ich sage es noch einmal deutlich und hier nehme ich die SPD-Fraktion in die Pflicht, auch hier Einfluss bei ihrer Bundesregierung geltend zu machen. Nur auf die Verantwortung des Landes zu verweisen, reicht meines Erachtens hier nicht aus.
Meine Damen und Herren, die Finanzpolitik der Landesregierung, dieser Landesregierung und ihrer Vorgängerin ist gescheitert. Thüringen steht
am finanziellen Abgrund. Herr Althaus hat gestern - in Zahlen ausgedrückt - verkündet, dass wir bereits drei Schritte weiter sind. Die Kommunen haben bisher einen überproportionalen Anteil zur Gesundung der Landesfinanzen beigetragen, doch dieser kommunale Beitrag wurde durch das Land verspielt. Jetzt die Kommunen erneut über Gebühr zur Kasse zu bitten, lehnt die PDS-Fraktion ab.
Die SPD-Fraktion will die Landesregierung bei den Kommunalfinanzen zu Recht in die Verantwortung nehmen, ohne jedoch in gleichem Maße auf ihre eigene Bundesregierung einzuwirken. Diese - ich kann es nicht anders bezeichnen - Schizophrenie ist ein gegenwärtiges Dilemma sozialdemokratischer Politik, meine Damen und Herren.
Wenn wir trotzdem dem Antrag zustimmen, dann, weil er eine richtige Richtung aufweist und weil er differenziert zu betrachten und zu bewerten ist. Zudem werden mit dem Antrag keine vollendeten Tatsachen geschaffen. Diese stehen an, wenn hier im Landtag der Nachtragshaushalt 2004 und der Haushalt 2005 sowie das angekündigte neue Kommunale Finanzausgleichsgesetz diskutiert und beschlossen werden soll. Spätestens dann, meine Damen und Herren, wird auch die CDU zeigen müssen, was ihnen die Kommunen - im wahrsten Sinne des Wortes - wert sind. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, von diesem Antrag der SPD-Fraktion ausgehend, könnten, ja müssten wir heute auch gleich eine grundsätzliche und sehr detaillierte Haushaltsdiskussion führen, denn mit einem solchen Beschluss würden wir so vieles vorwegnehmen, noch bevor uns der Nachtrag und vor allen Dingen der Haushaltsplanentwurf für 2005 vorliegen. Jetzt schon zu beschließen, dass die Kommunen zukünftig die Finanzzuweisungen wie in der Höhe der vergangenen Jahre erhalten sollen, würde bedeuten, die Augen vor der Realität zu verschließen. Auch über das Kommunalabgabengesetz werden wir hier im Plenum zu gegebener Zeit ausführlich beraten. Herr Kollege Hauboldt, Sie kennen doch die Zeitschiene, die vom Ministerpräsidenten vorgegeben wurde. Wir gehen davon aus, dass wir dieses Gesetz dann auch im Oktober hier eingereicht bekommen und dann auch ausführlich diskutieren werden.
Meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, Sie müssen die Fakten zur Haushaltslage und zu den sinkenden Einnahmen in unserem Landeshaushalt schon zur Kenntnis nehmen. So ein Antrag wie dieser hier ist sehr populistisch, aber damit lässt sich auch bei den Kommunen gut schmusen, das ist ein klarer Fall. Im Gegenzug lassen Sie Ihre Vorschläge zu den Einsparungen zu den Haushaltstiteln, wo Sie dieses Geld hernehmen wollen, vermissen. Wie hoch soll dann unsere Neuverschuldung werden, wenn wir hier vorweg das auf den 1,86 Mrd. halten sollen.
Zum Stichwort "Neuverschuldung" noch Folgendes: Obwohl wir hohe Steuerausfälle in den Jahren 2002 bis 2004 zu kompensieren hatten, ist der Kommunale Finanzausgleich in den Jahren 2003 und 2004 unverändert bei den eben genannten 1,86 Mrd. geblieben. Der Freistaat, meine Damen und Herren, hat sich zugunsten unserer Kommunen in diesen beiden Jahren um 45 bzw. 70 Mio. Bei buchstabengetreuer Anwendung des Finanzausgleichsgesetzes in diesen Jahren hätten die Kommunen ja bereits an den wenigeren Einnahmen durch geringere Zuweisungen in den eben genannten Höhen beteiligt werden müssen.
Meine Damen und Herren und Kollegen, Sie sollten auch mal öffentlich Flagge zeigen und auf die Tatsache verweisen, dass Thüringen eben mit 781 pro Einwohner an Landeszuweisungen an der Spitze, und zwar an der positiven Spitze der jungen Länder liegt.
Auch nicht zu vergessen: Thüringen ist das einzige Land, das seinen Kommunen einen Ausgleich für Steuermindereinnahmen gewährt. Auch das ist eine Tatsache und im Finanzausgleichsgesetz geregelt.
Ich rede jetzt über die Tatsachen und den Sachstand, wie er jetzt ist. Aufaddiert über die Jahre 2002, 2003 und 2004 macht das unter dem Strich eine Summe von 169 Mio. # Kommunen zusätzlich unterstützt haben. Das hat sich auch positiv auf die Entwicklung in den Kommunen hinsichtlich der Infrastruktur, der Dienstleistungen und vielen anderen vor Ort ausgewirkt und das, meine Damen und Herren, wollen Sie sicherlich auch nicht bestreiten.
Fazit: Das Land hat und ist seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen, die Sie ja hier einfordern, sogar vorbildlich trotz bisher auch schon schwieriger Zeiten nachgekommen und darum beneiden uns auch andere, insbesondere junge Bundesländer. So viel, Herr Kollege Höhn, zum bisherigen Sachstand.
Nun kennen Sie ja auch die Situation der drastisch gesunkenen Einnahmen, gestern und heute ist dazu bereits viel gesagt worden. Es ist nun einmal so, meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, dass vor allem die desolate Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik des Bundes dafür verantwortlich ist, denn Thüringen ist keine Insel. Natürlich sehen wir auch, dass es in den anderen Bundesländern ähnlich ist und dass es denen ähnlich ergeht und auch dort zu Sparmaßnahmen gegriffen werden muss, wie ganz aktuell ja auch wieder aus Mecklenburg-Vorpommern zu hören ist. Ich betone nochmals ausdrücklich, es ist nicht die Willkür des Freistaats Thüringen, die uns Sparmaßnahmen aufzwingt oder die Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs in nächster Zeit bringen wird. Das hat auch nichts mit "absahnen" zu tun, Herr Kollege Matschie, wie Sie gestern Mittag von diesem Pult aus hier behauptet haben. Wir wollen nicht bei den Kommunen absahnen und das Wort ist völlig deplatziert an dieser Stelle.
Das Land hat - und das habe ich eben dargelegt - bis zur Schmerzgrenze auch in den vergangenen Jahren zugunsten der Kommunen gehandelt und die Kommunen bisher geschont. Uns war die Stabilität der Finanzen im kommunalen Bereich immer wichtig und deshalb ist im bisherigen Finanzausgleichsgesetz geregelt, dass die Kommunen nur mit 50 Prozent
an den Steuerausfällen beteiligt werden. Das ist ja noch nicht mal so angewandt worden, wie wir alle wissen. Aus unserer Sicht, und auch das haben wir immer so gesagt und eingefordert, ist eine Gemeindefinanzreform vonnöten. Leider blieb es bei den Versprechungen der rotgrünen Bundesregierung - passiert ist nichts. Fakt ist weiterhin, dass die Thüringer Kommunen im 1. Halbjahr 2004 höhere Steuereinnahmen verbuchen konnten. Unter dem Strich nahmen sie insgesamt ca. 299 Mio. "#- gleich zum Vorjahreszeitraum waren es immerhin 16,1 Mio. ./ # &' Jahr 2004 wird mit einer Summe von insgesamt 34 Mio. gerechnet. Das ist sehr erfreulich und der Grund dafür liegt in höheren Gewerbesteuereinnahmen und in höheren Grundsteuereinnahmen. Der Freistaat hingegen muss mit Steuerausfällen in Höhe von ca. 212 Mio. # (& dieser Sachlage sind wir gezwungen und müssen wir auch darüber nachdenken, die Kommunen an den Steuerausfällen des Landes zu beteiligen. Ich verweise hierzu auch nochmals auf die Ausführungen unseres Ministerpräsidenten am gestrigen Tag in seiner Regierungserklärung. Wenn mit dem hier zur Debatte stehenden Antrag heute gefordert wird, alles so zu belassen, wie es ist, so wird gleichzeitig eine noch höhere Neuverschuldung des Landes zugunsten der Kommunen gefordert. Wir sind mit ca. 13 Mrd. gemein bekannt und dafür haben Sie, meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, uns auch schon oft genug kritisiert. Das zeigt wieder mal deutlich, dass Sie hier mit gespaltener Zunge reden. Wie vorhin bereits erwähnt: Wo soll es herkommen? Wo sind Ihre Deckungsvorschläge? Laut Begründung in Ihrem Antrag sehen Sie ja in der Tat zahlreiche Möglichkeiten zum Sparen und, ich denke, die CDU-Fraktion ist gespannt darauf, Ihre Vorschläge dann in nächster Zeit bei der Haushaltsdebatte zu hören und mit Ihnen zu diskutieren.
Meine Damen und Herren, aus den genannten Gründen lehnt die CDU-Fraktion den Antrag in Drucksache 4/72 ab und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, einige Ausführungen der Diskussionsredner einschließlich die Anmerkungen des Herrn Ministers haben mich veranlasst, mich hier zu Wort zu melden. Herr Minister, es ist schon
erstaunlich, dass Sie bei dem SPD-Antrag auf die verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten des Landtags und der Landesregierung verweisen. Wir hatten am gestrigen Tag die erste Lesung zum Gesetzentwurf Katastergesetz, da sehen Sie es vielleicht genau andersherum. Dort hätten Sie nämlich, bevor Sie die Strukturen geschaffen haben, sich eine gesetzliche Ermächtigung des Landtags holen müssen. Das haben Sie versäumt. Sie müssten hier schon mit gleichen Maßstäben messen,