Protocol of the Session on December 8, 2005

das Land keine Zinsaufwendungen zu tragen und von den 33 Mio. €, die Sie im Jahr für diese Umstellung bereitstellen müssen, sind es allein 28 Mio. € Zinsaufwendungen. Also, Sie müssen sich schon etwas anderes einfallen lassen, um die jetzige Erhebung von Säumniszuschlägen zu begründen.

Es kommt ein weiterer Fakt hinzu: Der Ministerpräsident hat das Beitragsmoratorium verkündet - darauf bin ich schon eingegangen -, wonach keine Beiträge mehr zu vollziehen waren. Wie soll in diesem Zusammenhang der Bürger die Erhebung von Säumniszuschlägen denn bewerten? Kaum als gerecht, vielmehr als Strafe, weil er vielleicht sein Recht wahrgenommen hat.

Meine Damen und Herren, wir fordern deshalb hier nochmals eine Lösung im Interesse der Bürger ein. Wir schlagen hier eine gesetzliche Regelung vor. Wenn Sie das ablehnen, werden andere Lösungen notwendig sein, selbst infolge weiterer Rechtsstreitigkeiten. Dies könnte verhindert werden, wenn es gewollt wäre. Doch offenbar wollen Sie es nicht, denn dass Sie es nicht können, möchte ich Ihnen nun wahrlich nicht unterstellen. In diesem Sinne beantrage ich erneut eine Überweisung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat die Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben ja unsere Wünsche nach Diskussion im Ausschuss auch das letzte Mal deutlich gemacht, weil wir einige interessante Themen bei dem Gesetzentwurf finden. Das betrifft sowohl die Straßenausbaubeitragssatzung als auch natürlich die Frage der Verbandsversammlung und Verbandsmitglieder. Leider ist es bisher nicht zu dieser Diskussion im Innenausschuss gekommen. Wir haben ausschließlich über eine Anfrage über die Säumniszuschläge gehört und das ist für uns nicht ausreichend, um über den Gesetzentwurf ausführlich und abschließend beraten zu können. Deswegen ist unsere Bitte noch einmal inständig, dass wir uns im Innenausschuss mit der Thematik ausführlich befassen können, damit wir uns zu den einzelnen Themen auch eine abschließende Meinung bilden können. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete von der Krone, CDUFraktion.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, in der heutigen Sitzung behandeln wir eine Gesetzesänderung in Form der Drucksache 4/1310 zum zweiten Mal. Ich möchte hier nochmals auf den Artikel 1 dieses Gesetzentwurfs eingehen. Frau Präsidentin, ich darf zitieren: „Artikel 1 - Änderung der Thüringer Kommunalordnung - Dem § 54 Abs. 2 der Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003..., die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. März 2005... geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: ‚Von den Regelungen des Satzes 1 kann abgewichen werden, wenn die Gemeinde ihre... finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist und ihr Ermessen nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Kommunalabgabengesetz ausübt.’“

Werte Kolleginnen und Kollegen, in meiner Rede am 10.11.2005 habe ich schon einmal darauf hingewiesen, dass es für die Kommunen kein freies Ermessen in dieser Frage geben kann und gibt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Artikel 1 wird meinerseits Folgendes erwidert: Das Grundgesetz Artikel 28 und die Thüringer Landesverfassung Artikel 91 gewährleisten den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Und das ist gut so!)

(Beifall bei der CDU)

Diese Vollmacht umfasst das Recht auf die Einnahmehoheit, die Ausgabehoheit und die Haushaltshoheit.

(Beifall bei der CDU)

Die Gemeinden können also weitgehend ihre Haushaltssuppe selbst kochen, aber sie müssen sie zusammen mit den Bürgern dann auslöffeln, wenn sie schlecht gekocht ist. Die Gemeinden haben sich nicht nur um ihren eigenen Kirchturm zu kümmern, sondern sie müssen auch auf das Gemeinwohl Rücksicht nehmen, das besonders auch deshalb, weil in Deutschland ca. zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen über die Gemeindehaushalte laufen. Die kommunalen Haushaltspläne sind daher ein nicht zu

unterschätzender wirtschaftlicher und konjunkturpolitischer Faktor. Durch das Gesetz zur Förderung der Stabilität und Wachstum der Wirtschaft vom 08.06.1967, kurz Stabilitätsgesetz genannt, sind die Gemeinden verpflichtet, bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Diese Verpflichtung ist als allgemeiner Haushaltsgrundsatz in den Gemeindeordnungen aller Bundesländer übernommen worden, auch in Thüringen. Im Klartext: Wenn es gesamtwirtschaftlich erforderlich ist, Steuern zu senken, und der Bund hierzu die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schafft, dann kann eine erhebliche Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts eintreten, wenn die Kommunen durch örtliche Steuererhöhungen versuchen das auszugleichen, was der Staat ganz bewusst verordnet hat.

Werte Kolleginnen und Kollegen, Regeln über das kommunale Haushalten und Wirtschaften finden sich auch in den Gemeindeordnungen. Diese Grundsätze der Gemeindeordnung müssen über jeder Haushaltsplanung stehen und jede kommunale Entscheidung muss sich an dieser Messlatte orientieren. Werte Frau Präsidentin, ich darf hier § 53 Abs. 1 und 2 der Thüringer Kommunalordnung zitieren:

Absatz 1: „Die Gemeinden haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes Rechnung zu tragen.“

Absatz 2: „Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.“

Und, werte Kolleginnen und Kollegen, es gibt noch eine Faustformel: Die Gemeinde hat bei allem, was sie tut, dabei auf die wirtschaftliche Kraft ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen.

(Beifall bei der CDU)

Hält sich eine Kommune an die Regeln, kann es zu keinem finanziellen Kollaps kommen. Und wenn eine Kommune zum Beispiel keine Straßenausbaubeitragssatzung verabschiedet, so hat die Kommunalaufsicht die Pflicht, durch Ersatzvornahme diese in Kraft zu setzen. Ein guter Kommunalpolitiker ist nicht derjenige, der den Wählern nach dem Munde redet, sondern der es versteht, nüchtern zwischen dringend Notwendigem und Wünschenswertem zu unterscheiden,

(Beifall bei der CDU)

und der mit dem Geld des Bürgers und Steuerzahlers sparsam und wirtschaftlich umgeht.

(Beifall bei der CDU)

Und Sie, meine Damen und Herren der Linkspartei.PDS, Sie sind der schlechteste Ratgeber für eine Gemeinde.

(Beifall bei der CDU)

Sie müssen immer wieder daran erinnert werden und das muss immer wieder erwähnt werden, dass Sie 40 Jahre hier in Thüringen die staatstragende Partei waren. Sie hatten 40 Jahre Zeit, die Kommunen in dieser Region zu entwickeln. Stattdessen haben Sie das Kommuneeigentum und die Vermögen verstaatlicht, die Kommunen enteignet und somit verarmen lassen.

(Beifall bei der CDU)

Was haben Sie uns hinterlassen? Kaputte Straßen, schlechte Abwasseranlagen, kaputte Häuser und vieles mehr.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Sie haben mitgemacht!)

Ich habe nicht mitgemacht, mein Herr. Wenn die DDR nicht genügend Finanzen zur Verfügung hatte, wurde einfach von oben nach unten gekürzt, so war die Tatsache.

(Zwischenruf Abg. Enders, Die Links- partei.PDS: Und jetzt?)

Sie führen sich wie die Retter der Kommunen auf, obwohl Sie die Verursacher eines Zustands sind, der uns noch weitere 40 Jahre beschäftigen wird.

(Beifall bei der CDU)

Sie nutzen jede Schwäche der Demokratie, wenn Sie nicht die Macht haben, voll aus und unterstellen anderen unlautere Motive. Sie führen sich hier als Moralapostel bei der Finanzierung der Kindertagesstätten auf. Sie nutzen alles für Ihre Ziele und gefährden durch Demos sogar Kinder.

(Unruhe und Heiterkeit bei der Linkspar- tei.PDS)

Das ist so. Wehe Ihren politischen Gegnern, wenn Sie die volle Macht in den Händen halten sollten und das System ändern können.

(Beifall bei der CDU)

Sie würden uns hier in der Mitte sofort wegfangen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nochmals die letzten drei Sätze meiner Rede vom 10.11.2005 wiederholen.

(Unruhe bei der SPD)

Frau Präsidentin, ich darf zitieren: Viele Städte und Gemeinden haben Finanzprobleme und sollten somit alle Möglichkeiten der Finanzbeschaffung, auch die der Beitragserhebung nutzen. Die Beitragserhebung in das Ermessen der Gemeinden zu stellen und dies in einem Gesetz festzulegen, bedeutet höhere Ausgaben für das Land Thüringen. Dieser Gesetzesantrag ist somit abzulehnen. Ich fordere und bitte das hohe Haus, dies auch zu tun. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Eine Nachfrage, Herr Kuschel. Nein, gut. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Herr Minister Gasser, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich hatte an sich nicht vor, zu diesem ideologischen Entwurf der PDS Stellung zu nehmen. Nachdem Herr Kuschel aber hier persönliche Dinge gesagt hat, will ich doch mal an dem einen oder anderen Punkt erwidern.

Zum einen, Herr Kuschel, der Nachtrag, die Korrektur, die Sie angesprochen hatten, die der Pressesprecher des Innenministeriums angekündigt hat, trägt bei uns das Datum vom 1. Dezember 2005, das bedeutet, dass Sie dies eigentlich schon haben müssten. Diese Nachlieferung, wie Sie es nannten, ist raus. Es ist aber schon insgesamt eine Crux mit Ihnen, das muss man schon sagen, Sie haben sich die Welt schon wieder ideologisch zurechtgebastelt, wie Sie sich das vorstellen.

(Beifall bei der CDU)

Und das muss man mal klar und deutlich hier sagen, zum einen, es ist nicht notwendig, der CDU-Fraktion und den CDU-Abgeordneten die Rechtsstaatlichkeit zu vermitteln, das haben Sie und das brauchen Sie nicht, da brauchen sie keinen Nachhilfeunterricht.

(Beifall bei der CDU)