Protocol of the Session on November 11, 2005

Ich lasse mir das von Ihnen auch nicht unterstellen, das will ich hier noch mal sehr deutlich sagen, Herr Mohring.

Es geht bei dieser Auseinandersetzung nicht darum, irgendetwas zu beschönigen, was die Staatssicherheit getan hat. Es geht nicht darum, irgendetwas zu beschönigen, was an Verbrechen geschehen ist; es geht darum, auch derer zu gedenken, die Opfer dieses Systems geworden sind. Aber es geht auch darum, wenn man eine verantwortliche Debatte führen will über den 9. November, über den Fall der Mauer und über die Zeit davor, dass jeder auch seine eigene Vergangenheit beleuchtet, selbstkritisch und offen, und dass es nicht ein Spiel gibt, wo nur einzelne Sündenböcke benannt werden und alle anderen können sich dann frei fühlen. Das kann als Aufarbeitung nicht funktionieren. Ich habe auch nicht gesagt, dass ein 17-Jähriger nicht in der Lage ist, eine politische Situation zu bewerten. Ich habe lediglich gesagt, die Selbstgerechtigkeit eines jungen Mannes, der 17 war zur Wendezeit, die stößt mir bitter auf und das ist auch so. Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie zu dieser Zeit politische Dinge einschätzen konnten, auch, dass Sie sich engagiert haben. Das ist gar keine Frage. Aber sich hier so selbstgerecht hinzustellen, das bringt, glaube ich, für die Debatte, die wir hier miteinander führen wollen, eher Schwierigkeiten, als dass wir hier miteinander eine vernünftige und verantwortungsvolle Diskussion führen.

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Das haut aber...)

Da brauchen Sie gar nicht dazwischenzurufen. Es geht hier darum: Wenn Sie ernsthaft eine Debatte wollen, dann müssen Sie sie offen im Miteinander führen ohne falsche Beschuldigungen, in aller Offenheit, auch was die eigene Vergangenheit angeht.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache. Eine Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Ist das korrekt? Dann ist das so. Dann kämen wir jetzt zur Abstimmung direkt über den vorliegenden Antrag in Drucksache 4/1324. Abgeordneter Stauch, bitte.

Wir bitten um namentliche Abstimmung.

Dann wird über den Antrag in namentlicher Abstimmung abgestimmt.

Sind jetzt alle Stimmzettel eingesammelt? Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung.

Ich darf das Ergebnis der Abstimmung über den Antrag in Drucksache 4/1324 vortragen. Es wurden 82 Stimmen abgegeben. Jastimmen 47, Neinstimmen 29, Enthaltungen 6. Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage).

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Entwicklung der Pensionslasten in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1318 - dazu: Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1337 -

Wünscht die Fraktion der SPD, den Antrag zu begründen? Das ist nicht der Fall. Die Fraktion der CDU, wünscht sie die Begründung zum Alternativantrag? Das ist auch nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht zu den Ziffern 1 des Antrags der Fraktion der SPD und der CDU. Das Wort hat Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Freistaat Thüringen hat für das laufende Jahr 2005 rund 2,4 Mrd. € für die Personalausgaben im Landeshaushalt eingestellt. Darunter fallen die Bezüge von Beamten und Richtern, Arbeitern und Angestellten, die Amtsbezüge der Landesregierung und die Abgeordnetenbezüge sowie die dazu notwendigen Sozialversicherungsbeiträge

und die Zuführung zum Pensionsfonds. Darüber hinaus zahlen wir außerhalb der Pensionskosten Aufwendungen für Sonderzusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR. Die Personalausgabenquote beträgt zurzeit 26,3 Prozent. Nach den Prognosen des Finanzministeriums wird die Personalausgabenquote in Thüringen bis 2009 mit 26,2 bis 26,3 Prozent nahezu unverändert bleiben. Diese Entwicklung ist sichtbarer Beweis für den Erfolg unserer Personalpolitik, denn das ist nicht überall so. Sie sind das Ergebnis eines notwendigen Stellenabbaus, den wir gegen vielfältige Widerstände durchgesetzt haben. Hatten wir noch im Jahr 63.180 Stellen, so sind es im kommenden Jahr nur noch 53.779 Stellen. Ohne diesen Stellenabbau wären unsere Personalausgaben heute um über 400 Mio. € höher. Und wir gehen diesen Weg weiter. Wir werden bis 2009 die notwendigen Strukturreformen der Thüringer Landesverwaltung vornehmen. Dabei werden wir diesen Personalabbau gemeinsam mit den Beschäftigten sozial verträglich mit den bekannten freiwilligen Maßnahmen gestalten. Wir werden somit weitere Stellen abbauen und keine Menschen entlassen. Wir werden zu weiteren Einsparungen kommen, um damit die Personalausgabenquote stabil zu halten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, wir haben das Problem der Personalkosten nachweislich sehr aufmerksam beobachtet und entgegengewirkt und wir werden dies weiter tun. Die in Ihrem Antrag formulierte Kritik ist unbegründet, denn es gibt keine bessere Vorsorge in der Personalpolitik als Kosten einzusparen für die zukünftigen Jahre und Jahrzehnte.

Meine Damen und Herren, der Freistaat beschäftigt derzeit 31.000 Beamte. Das entspricht etwa 50 Prozent des Personalbestandes. Für die Beamtenbesoldung wurden im laufenden Haushalt rund 1 Mrd. € veranschlagt. Dem gegenüber stehen 1.700 Ruhestandsbeamte. Die Ausgaben hierfür werden im Jahr mit 30 Mio. € veranschlagt. Allerdings werden hier 5 Mio. € vom Bund und den alten Ländern entsprechend der Erstattungsregelung erstattet. Somit sind die derzeitigen Pensionsausgaben ungefähr 1 Prozent der gesamten Personalausgaben. Für die im Freistaat Thüringen tätigen Angestellten und Arbeiter werden derzeit an die Rentenversicherungen 120 Mio. € abgeführt. Die Aufwendungen kommen noch hinzu, die so genannte Betriebsrente im öffentlichen Teil, diese VBL, das sind im Jahr noch einmal zusätzlich 16 Mio. €, also 136 Mio. € im Bereich der Rentenversicherung und der Zusatzrentenversicherung. Uns ist durchaus bewusst, dass die Pensionsverpflichtungen in den nächsten Jahren, vor allen Dingen ab dem Jahr 2010, ansteigen werden und dies auch nicht verhindert werden kann. Die Pensionsverpflichtungen werden durch die Anzahl und die Altersstruktur der Beamten, das Eintrittsalter in

den Ruhestand und natürlich die Höhe des Ruhegehalts bestimmt. Ich teile im Übrigen nicht die Auffassung der SPD-Fraktion, wir hätten zu unkritisch verbeamtet. Unstreitig dürfte sein, dass es Beamte in den Kernbereichen des Staates geben muss. Diese Kernbereiche sind vor allem die Polizei, die Justiz und die Finanzverwaltung, aber auch die Lehrer.

Wer in Kernbereichen des staatlichen Handelns arbeitet, hat die Aufgabe oder auch die Pflicht, in das Leben der Bürger einzugreifen, die so genannte Eingriffsverwaltung. Unsere Beamten haben mit der Ausübung dieses Dienstes eine besondere Pflicht und ein besonderes Recht. Dies bedingt natürlich gegenüber dem Dienstherrn zu besonderer Neutralität, zu besonderer Treue und bindet ausnahmslos an Recht und Gesetz. Wer solche Pflichten als Beamter übernimmt, dem werden vom Staat auch besondere Rechte verliehen. Das Berufsbeamtentum ist die Klammer zwischen Rechten und Pflichten. Und nicht zu vergessen: Für den öffentlichen Arbeitgeber sind Beamte und Beamtinnen oftmals flexibler und mobiler einsetzbar. Gerade in einer Zeit, wo die Aufgaben des Staates und der Gesellschaft sich so atemberaubend entwickeln, ist das Beamtentum mit seiner Flexibilität von großem Vorteil.

Der scheidende Bundesinnenminister machte noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam. Er sagte in Bad Kissingen am 10. Oktober dieses Jahres, dass Beamte sogar 12 Prozent länger arbeiten als die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft. Es ist also das Wort „Beamte“ mit sehr vielen Vorurteilen belastet, dem eigentlich viel gewichtigere Fakten entgegenstehen.

Meine Damen und Herren, noch kurz einige Bemerkungen - wir haben in diesem Haus schon sehr oft darüber diskutiert - zur Lehrerverbeamtung. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass neben Funktionsträgern, wie beispielsweise den Schulleitern, zumeist Teilzeitbeschäftigte verbeamtet wurden. Und, meine Damen und Herren und Kollegen von der SPD, Sie wissen doch ganz genau, dass diese Teilzeitverbeamtungen eine sinnvolle Ergänzung des Mitte der 90er-Jahre vereinbarten Floatings waren. Das Floating war eine Maßnahme, um Lehrerkündigungen abzuwenden, was damals von allen Seiten als sozialpolitische Leistung gewürdigt wurde, dieses abzuwenden. Die spätere Teilzeitverbeamtung wurde vor allem von der Gewerkschaft mitgetragen und zumindest auch von Teilen auch der SPD-Fraktion positiv begleitet. Mit diesen Maßnahmen haben wir Arbeitsplätze von Lehrern gesichert, auch wenn sich das nicht immer positiv auf den Landeshaushalt auswirkte. Sie alle kennen die Ausgaben im Bereich der Personalkosten des Kultusministers. Aber wir kennen auch die Überschriften und die Ergebnisse von PISA. Und wenn die „Wirtschaftswoche“ vor nicht

allzu langer Zeit titelte „Schulland Thüringen“, dann zeigt das auch, dass wir gerade mit Verbeamtung und Teilzeitverbeamtung, glaube ich, einen guten Schritt im Bereich des Personals der Lehrer gegangen sind.

Lassen Sie mich an dieser Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt den Beamtinnen und Beamten unseres Freistaats - ohne die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hintanzustellen - ausdrücklich für ihre Tätigkeit danken. Ich begreife die Beamtinnen und Beamten unseres Freistaats als aktive Mitgestalter für Thüringen. Thüringen würde in vielen Bereichen nicht vorn liegen ohne die Arbeit der Beamten. Ich denke hier an die Aufklärungsquote im Bereich der Straftaten oder auch an die Ergebnisse der PISA-Stiftung.

Und wir haben unseren Beamten einiges zugemutet. So haben wir die Sonderzuwendungen beträchtlich gekürzt, das Urlaubsgeld gänzlich gestrichen. Zudem arbeiten unsere Beamten 42 Stunden. Wir reden immer so viel von Gerechtigkeit. Die Thüringer Beamten haben im Gegensatz zu ihren Kollegen Angestellten schon einen großen Beitrag zur Entlastung des Haushalts geleistet. Die Thüringer Landesregierung will sich vor allen Dingen in den Tarifverhandlungen auch dafür einsetzen, dass wir hier einen Gleichklang bekommen zwischen Beamten und Angestellten.

Ein weiterer Punkt ist, und den sollte man nicht vergessen, dass das durchschnittliche Eintrittsalter der Beamten in den neuen Ländern ein anderes ist und vor allen Dingen, dass die Thüringer Beamten - und das zeigt auch die Motivation - im Durchschnitt der neuen Bundesländer viel später in die Rente eintreten, also in die Pension. Sie treten ein mit 59,4 Jahren, während der Durchschnitt der neuen Bundesländer bei 58,6 Jahren liegt. Für diejenigen, die sich nicht ständig mit Tarif- und Beamtenrecht beschäftigen, sei der Hinweis gestattet, dass die Justizvollzugsbeamten und die Polizisten mit 60 Jahren die Möglichkeit des Ruhestandes haben.

Unsere Beamten in den neuen Ländern, die erstmals verbeamtet wurden nach 1990, können in der Zeit maximal 15 ruhegehaltsfähige Dienstjahre erarbeiten. Das ist die Mindestversorgung im Bereich der Beamtenversorgung. Ab dem Jahr 2010 werden die Beamten der Jahrgänge ab dem Jahr 1951 in die Pension gehen. Sie werden zu einer nicht unerheblichen Steigerung der Versorgungskosten führen. Eine genauere Prognose zu stellen, in welcher Höhe sich die Versorgungsausgaben für diesen und den folgenden Zeitraum belaufen, gestaltet sich schwierig. Es sind verschiedene Daten zu erheben: die Bezugshöhe, die Zahl der Altersstruktur, die Bezugssteigerungen, die Lebenserwartung, das Eintrittsalter. So hat die Thüringer Landesregierung auf Bitte des Haushalts- und

Finanzausschusses im Januar 2002 einen Bericht über die Versorgungslasten bis zum Jahr 2015 vorgelegt. Die darin enthaltenen Zahlen sind heute überholt. Sie sind viel zu hoch. Die Veränderungen der Entwicklung in der Besoldung, in der Sonderzuwendung, konnten naturgemäß sich auswirken und reduzieren die Pensionslasten. Die Berechnungen zeigen sich schwierig und die derzeit vom Bundesinnenministerium vorgelegte Berechnung des dritten Versorgungsberichts der Bundesregierung hat auch einen Ausschnitt Thüringen. Auf der Grundlage von vier verschiedenen Annahmen über die Besoldungserhöhung werden Versorgungsausgaben für die Jahre 2003 bis 2050 hochgerechnet. Im Ergebnis schwanken sie im Jahr 2050 je nach Variante von 467 Mio. € bis 1,7 Mrd. €, also über 1 Mrd. € Schwankungsbreite. Für das Jahr 2010 werden die Pensionslasten in diesem Versorgungsbericht der Bundesregierung mit 85 bis 99 Mio. € prognostiziert.

Die Pensionsausgaben sind Gegenstand weiterer Studien und Veröffentlichungen. Sie kennen vielleicht die Studie der Stiftung Marktwirtschaft. In ihrer Studie geht sie im Jahr 2010 für Thüringen von Versorgungslasten von 149 bis 179 Mio. € aus. Aber ich glaube, es reicht nicht aus, eindimensional nur von Pensionslasten zu sprechen. Man muss die Personalkosten insgesamt betrachten.

Pensionen sind in die Zukunft verlagerte Besoldungen. Die Beamten erhalten teilweise nur 45 Prozent ihres Anspruchs und gerade bei den Beamten, die jetzt erst verbeamtet werden in den neuen Ländern, werden 55 Prozent der früheren Bezüge eingespart. Wenn die Pensionierung auch wie geplant zum Personalabbau genutzt wird, wirken sich insgesamt Senkungen der Personalkosten aus oder der Anstieg wird reduziert.

Ich betone noch einmal, dass wir diese Senkung sozialverträglich vornehmen wollen. Die großzügige Bewilligung und auch die Annahme der Bewilligung auf Altersteilzeit ist eine dieser Maßnahmen. Wir tragen aber auch Vorsorge. Entsprechend der Grundlage des Bundesbesoldungsgesetzes hat der Freistaat Thüringen ein Sondervermögen gegründet. Seit 1998 wird in dieses eingezahlt. Derzeit sind 30 Mio. € angespart. Jährlich wird eine Zuführung entsprechend der gesetzlichen Zuführungsvorgaben in Höhe von 6,6 Mio. € realisiert. Zweck des Fonds ist nicht die Kapitaldeckung der Pensionen, sondern Zweck des Fonds ist, Schwankungen vor allen Dingen in starken Jahrgängen auszugleichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wunsch der SPD-Fraktion nach regelmäßigen Pensionsberichten kann nachvollzogen werden und ich stehe dem grundsätzlich positiv gegenüber. Er könnte beispielsweise gemeinsam mit der nächsten Mittelfris

tigen Finanzplanung - ich sage, mit der nächsten, weil wir jetzt im Kabinett die jetzige verabschiedet haben - genauso, wie wir die Zusatzversorgungssysteme mit aufgenommen haben, vorgelegt werden und eine Datenerhebung gemacht werden. Zur Datenerhebung hatte ich gesagt, dass wir uns natürlich an der Datenerhebung des Jahres 2002 orientieren und uns an der Datenerhebung des Bundes orientieren müssen und dann Berechnungen mit bestimmten Programmen aufgrund der Daten, die wir in der ZG haben, vornehmen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sprechen in Ihrem Antrag ein weiteres Problem an, das ein wirkliches Problem ist, das sind die Erstattungen für die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme. Hatten wir im Jahr 1992 noch Ausgaben in Höhe von 136 Mio. €, im Jahr 2004 370 Mio. €, so haben wir für das Jahr 2005 416 Mio. € veranschlagt. Wir rechnen im Jahr 2006 mit 420 Mio. €. Das sind Probleme, die die neuen Länder tragen, das sind Zahlungen, die in die Rentenkasse des Bundes gehen, die schwer für die Haushalte zu schultern sind. Es sind ja noch Verfahren anhängig, wie Sie wissen, im Bereich der Mitarbeiter des Gesundheitswesens, die auch noch dazu führen können, dass es zu zusätzlichen Zahlungen kommt. Wir haben als neue Länder gemeinsam versucht, diese Folgen abzuschätzen. Wir erhalten die Daten der Rentenversicherungsträger nicht, so dass man nur mit ganz vagen Prognosen einschätzen kann, dass vielleicht im Jahr 2005 die Spitze des Eisbergs erreicht ist, aber 420 Mio. €, 25 Prozent der SoBEZ, das ist eine wirkliche Belastung.

Ich möchte noch mal erinnern, die derzeitigen Pensionslasten aus eigenen Leistungen sind 25 Mio. €, die Leistungen für die Angestellten und Arbeiter in die Rentenkassen und die Zusatzversorgungskassen sind 136 Mio. € und die Leistungen für die Zusatzversorgung sind 420 Mio. €, um das einmal richtig zu sehen. Dann muss man nämlich sagen: Was belastet denn diesen Haushalt wirklich zurzeit? Dann sind das die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beamtenschelte - immer wieder auf diese Lasten, die durch die Beamten kommen, zu verweisen, vergessen wir denn nicht, dass die Bundesrentenversicherung aus dem Bundeshaushalt jährlich 80 Mrd. € Zuführung bekommt aus dem Haushalt und dass sich der Bund sogar gezwungen sieht, wahrscheinlich einen Kredit für die Rentenkasse aufzunehmen oder schon hat. Deswegen sollte man nicht einseitig immer nur die Pensionslasten, die sicherlich zu beachten sind, keine Frage, und wir werden auch diesen Bericht machen und wir haben Vorsorge getroffen mit dem Pensionsfonds, aber man sollte nicht einseitig Beamtenschelte betreiben und sagen, das sind diejenigen, die die Last für die Zukunft für unseren Haus

halt sein werden. Personalkosten immer insgesamt betrachten und Personalkostenpolitik so zu machen, dass wir in einem Bereich unter 30 Prozent in den nächsten Jahren bleiben, das ist Aufgabe dieser Landesregierung. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Wird die Aussprache zum Sofortbericht gewünscht? Von der CDU-Fraktion, von der SPD-Fraktion. Dann eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht und auch zu dem Antrag bzw. Alternativantrag. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet Mike Huster, Die Linkspartei.PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben den Bericht der Ministerin vernommen und darin auch die Aussage, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss bereits vor einigen Jahren mit der Problematik über einen Selbstbefassungsantrag beschäftigt hat. Seitdem - so würde ich einschätzen - hat sich allerdings das öffentliche Bewusstsein für die Gesamtproblematik Pensionslasten im Sinne von Nachhaltigkeit durchaus geschärft. Die Ursachen dafür würde ich vor allem in der dramatischen Lage der öffentlichen Haushalte insgesamt sehen. Es ist nämlich bei den Pensionslasten wie bei allen anderen Fragen des Haushalts auch, dass jahrzehntelang - im Wesentlichen in der alten Bundesrepublik - aufgrund von positiven Wachstums- und Zukunftserwartungen Verpflichtungen für die Zukunft eingegangen wurden. Mit der deutschen Einheit wurden diese Verpflichtungen, diese Ansprüche im Wesentlichen auch auf die neuen Bundesländer übertragen, wobei hier zu differenzieren ist. Was die Verbeamtungspraxis in den letzten Jahren betrifft, so gibt es in den neuen Bundesländern zumindest eine durchaus unterschiedliche Praxis. Mir ist aber ein anderer Punkt an dieser Stelle wichtig. Ich glaube, dass die Art und Weise des Aufbauens von zukünftigen Lasten auf dieser, wie ich finde, verheerenden Fehleinschätzung von Politik beruht hat und nach wie vor beruht, nämlich den immer steigenden Erwartungen an ein nachhaltiges Wachstum. Diese Erwartungen, meine Damen und Herren, haben sich bekanntlich nicht erfüllt und deshalb ist auch die Krise der öffentlichen Haushalte so stark. Eine Ursache waren sicherlich die katastrophalen Wirkungen der Steuerreform des Jahres 2000, wo im Wesentlichen nach neoliberalen Wachstumsüberlegungen Geschenke an die Großkonzerne und die besser Verdienenden verteilt wurden. Deshalb muss bei dem Thema Pensionslasten meines Erachtens klar herausgestellt werden - ich denke, auch in dem Sinne, wie Sie das ausgedrückt

haben, Frau Diezel -, dass die Sorge um die Entwicklung der Pensionslasten um sehr, sehr viel geringer wäre, wenn wir deutlich höhere Einnahmen in den öffentlichen Haushalten dieses Landes hätten.

Meine Fraktion, meine sehr verehrten Damen und Herren, macht genau an dieser Stelle immer sehr deutlich, dass es endlich an der Zeit ist, über die aus, wie wir finden, der falschen Wachstumsideologie heraus resultierenden Fehler nachzudenken und endlich Konsequenzen auch für politisches Handeln zu ziehen.

Meine Damen und Herren, im Bereich des Landespersonals wurde in den letzten Jahren relativ stark verbeamtet. Bewerten will ich das an dieser Stelle nicht. Ich will aber einräumen, dass es natürlich durchaus bei den Beschäftigten, die das betroffen hat - natürlich auch bei politischen Parteien -, eine Erwartungshaltung in diese Richtung gab. Demografische Warnungen wurden meines Erachtens in den letzten Jahren zu stark ignoriert. Nun - und deshalb kommt auch das Thema, denke ich, mit einer gewissen Last zum Tragen - kommt es in den nächsten Jahren zu folgender Situation: In den Jahren, in denen die Pensionslasten auch im Landeshaushalt signifikant steigen werden, in den Jahren kommt es genau zum spürbaren Abbau der Mittel aus dem Solidarpakt II. So wird die prognostizierte Pensionslast in Thüringen im Jahr 2017 - das war damals die Prognose in unseren Beratungen - deutlich über 200 Mio. € betragen. Allen hier im Raum dürfte klar sein, dass es dann eine weitere Ziel-1-Förderung der EU in dem Maße, wie wir es bisher kennen, nicht mehr geben wird, dass die Mittel aus dem Solidarpakt - ich sagte es bereits - gegen null gehen werden. Wir wissen, dass Thüringen mit jedem Einwohner auch Mittel über die Mechanismen des Länderfinanzausgleichs verliert. Die bedrückende Verschuldungslage und die daraus resultierende steigende Zinslast des Landes für die Zukunft - das wissen Sie auch - wiegt ebenso schwer. Mit Verpflichtungen aus Investitionen ist es ähnlich. Die Raten aus der alternativen Finanzierung betragen schon jetzt 60 Mio. € jährlich. Und als ob das alles in der Summe immer noch nicht genug ist, mit dem neuen Zauberwort, der neuen Zauberformel „ÖPP“ soll weiter versucht werden, Lasten weiter in die Zukunft zu verschieben, ohne dass - und das ist der neue Gesichtspunkt - für das Haus hier die notwendige Transparenz hergestellt werden kann. Das ist meine Kritik.

In der Summe aller dieser Fakten, Frau Ministerin, erkennt man, dass die Landesregierung viel zu wenig bereit war und auch bereit ist, über diese langfristigen Wirkungen ihrer Politik nachzudenken, diese auch öffentlich darzustellen und zu diskutieren. Ich will erinnern, dass meine Fraktion bereits mit Anträgen in der Vergangenheit auf diese Transparenz

aufmerksam gemacht hat. Ich will an unseren Kassensturzantrag erinnern. Wir meinten schon damals, dass es an der Zeit ist, dass alle Verbindlichkeiten mal auf den Tisch müssen, nicht bloß die, die sich im Haushalt verbergen, sondern auch die so genannten Sondervermögen, Schattenhaushalte und die langfristigen Verpflichtungen. Diesem Antrag stimmte die Mehrheitsfraktion hier im Hause nicht zu.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bezeichne ich Ihren Alternativantrag als eine Mogelpackung.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Dieser Antrag, meine Damen und Herren, steht für das Verschleiern und Verschleppen notwendiger Reformen auch hier in Thüringen, und nicht zuletzt deshalb, weil man auch aus den Dingen, die ich benannt habe in der Summe, aber prononciert aus den steigenden Pensionslasten sich ein weiterer Druck auf eine umfassende Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen ableiten lässt, eins der zentralen Zukunftsfelder dieses Landes, an dem die Landesregierung eklatant versagt und genau die finanzielle und politische Handlungsfähigkeit dieses Landes Thüringen weiter gefährdet.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion unterstützt das Anliegen des Antrags der SPD-Fraktion. Mit der Annahme dieses Antrags könnte es ein kleines Stück gelingen, etwas mehr Transparenz für die Abgeordneten und die Öffentlichkeit zu gewährleisten. Es ist auch kein Nachteil im Vergleich mit dem Antrag der CDU-Fraktion, dass ein gesonderter Bericht, wenn er denn fundiert ist und vernünftig vorbereitet ist, alle zwei Jahre im Plenum diskutiert wird und - wie ich finde - dem Thema so die gebührende Aufmerksamkeit gewährt werden könnte.

Der CDU-Antrag hingegen klingt fein, würde ich hier aber als Täuschungsmanöver bezeichnen. Ich will es begründen. Mit der jährlichen Darstellung in der Mittelfristigen Finanzplanung und deren gewissermaßen Unverbindlichkeit wird dem Thema - wie ich finde - kein angemessener Stellenwert eingeräumt. Noch schwieriger ist dabei die Absicht der CDUFraktion, in dieser Mittelfristigen Finanzplanung auch nur die Projektion der künftigen Pensionslasten über genau den jeweiligen Finanzplanungszeitraum zu verlangen, das heißt netto, über die nächsten drei Jahre. Das heißt, meine Damen und Herren, mit klaren Worten, die CDU möchte nur wissen, wie sich die Lasten in den nächsten drei Jahren entwickeln. Wir wollen aber wissen, wir müssen eigentlich wissen, welche Lasten sich darüber hinaus mindestens bis zum Jahr 2020 entwickeln, meine ich, das wäre seriös, mit dem Ende des Solidarpaktes II. Aber ich meine, meine Damen und Herren, der Versorgungs

bericht des Bundes projiziert weit größere Linien, ich meine aber deutlich gemacht zu haben, in welche Richtung die Reise gehen könnte. Das, was die CDU-Fraktion hier vorschlägt, die Kopplung an das unverbindliche Instrument der Mittelfristigen Finanzplanung und dann auch nur im Zeitraum derselben, halte ich absolut für nicht ausreichend. Sie setzen sich damit dem Verdacht aus, dass Sie auch in dieser Frage maximal nur in Wahlperioden denken und nicht länger. Das ist, meine Damen und Herren, viel zu wenig. Es wird Sie daher nicht verwundern, dass ich meiner Fraktion nur die Ablehnung Ihres Antrags empfehlen kann, während der SPD-Antrag die Unterstützung meiner Fraktion finden wird. Danke schön.