Insgesamt war der Anteil der den Arbeitsagenturen gemeldeten betrieblichen Ausbildungsplätze am Gesamtangebot an Ausbildungsplätzen in Thüringen mit 66,4 Prozent auch in diesem Jahr wie in den Vorjahren höher als im Durchschnitt der neuen Länder und Berlins. Zur Verringerung der Diskrepanz zwischen Nachfrage und Angebot an betrieblichen Plätzen wurden im Ausbildungsjahr 2004/2005 insgesamt 5.438 Berufsausbildungsstellen in über- und außerbetrieblichen Einrichtungen der BA gefördert - ein Rückgang um 427 Plätze im Vergleich zum Vorjahr. So wurden z.B. 2.207 Plätze für benachteiligte Jugendliche in überbetrieblichen Einrichtungen und 1.136 Plätze für Rehabilitanden bereitgestellt, hinzu kamen bis Ende September vorerst 1.993 von insgesamt 2.150 Plätzen im Rahmen des Bund-Länder-Sonderprogramms 2005. Damit werden in Thüringen ein Drittel aller gemeldeten Ausbildungsstellen außerbetrieblich, in Sonderprogrammen und Ausbildungsprogrammen für benachteiligte, behinderte Jugendliche angeboten. Im Durchschnitt der neuen Länder liegt der Anteil bei 36,1 Prozent.
Meine Damen und Herren, es gab übrigens auch in diesem Jahr wieder Berufsgruppen, in denen weniger Bewerber als Ausbildungsstellen gezählt wurden. Das ist z.B. der Fall in den Bereichen Verfahrensmechaniker Kunststoff-, Kautschuktechnologie, Gießereimechaniker, Polierer, Graveure, Galvaniseure, Werkzeugmacher, Textilmaschinenführer, Textilmechaniker, Fachkraft der Lebensmitteltechnik und Textil- und Gebäudereinigung, durchaus Berufe, die eigentlich ein großes Ansehen genießen. Insgesamt nahmen rund 4.600 Bewerber, plus 4 Prozent zum Vorjahr, eine Ausbildung außerhalb des Wohnortes auf. Das entspricht 23,6 Prozent aller in eine duale Ausbildung eingetretenen Bewerber. Die meisten von ihnen begannen eine Ausbildung in den alten Bundesländern. Hierbei sind die an Bayern, Hessen, Niedersachsen angrenzenden Arbeitsagenturen überproportional - verständlicherweise - vertreten.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Insgesamt waren Ende September 2005 bereits 95,9 Prozent der Lehrstellen Suchenden in Thüringen versorgt. Trotz einer insgesamt rückläufigen Zahl an Ausbildungsplätzen haben von diesen Jugendlichen insgesamt 63 Prozent aller Bewerber eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Das ist das beste Ergebnis der letzten fünf Jahre, ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht. Im Durchschnitt der neuen Länder lag die Quote der dualen Ausbildung nämlich nur bei 58 Prozent und damit wie bisher in jedem Jahr deutlich niedriger als in Thüringen.
Darüber hinaus können Sie versichert sein, die Nachvermittlung von nicht versorgten Jugendlichen wird
im Rahmen des Thüringer Ausbildungspakts bis zum Jahresende intensiv fortgeführt. Ziel ist es und bleibt es, jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot zu unterbreiten und die Zahl der unvermittelten Jugendlichen deutlich zu reduzieren.
Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal daran, dass sich zwischen September und Dezember des Vorjahres die Anzahl der unvermittelten Bewerber von 1.470 auf 77 verringerte. Mit lediglich 0,2 Prozent an den gemeldeten Bewerbern insgesamt war dieses Ergebnis günstiger als im Durchschnitt der neuen mit 2,2 und Durchschnitt der alten Länder von 2,0 Prozent. Das ist ein bundesweites Spitzenergebnis.
Bundesweit wurde nämlich damit im Vorjahr in Thüringen die geringste Anzahl an nicht vermittelten Jugendlichen ausgewiesen. Natürlich, um ein ähnlich gutes Vermittlungsergebnis auch in diesem Jahr zu erreichen, ist eine gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten der beruflichen Bildung erforderlich. Die Nachvermittlungsaktion der noch nicht vermittelten Bewerber hat am 1. Oktober begonnen. Durch die entsprechenden Aktivitäten hat sich die Zahl der Ende September noch unvermittelten Jugendlichen - ich erinnere noch einmal daran 1.258 - inzwischen um weitere 207 auf noch 1.051 im Oktober verringert. Damit sind nunmehr bereits 96,6 Prozent der Jugendlichen versorgt. Der Großteil der im Oktober vermittelten Bewerber nahm eine betriebliche Ausbildung (58) auf oder trat in eine Maßnahme zur Einstiegsqualifizierung (55) ein. Dabei möchte ich betonen, dass in Thüringen im Durchschnitt 50 Prozent der Jugendlichen, die eine Einstiegsqualifizierung absolviert haben, vom Praktikumsbetrieb anschließend in eine betriebliche Ausbildung übernommen werden.
Meine Damen und Herren, ich denke, die bisher vorliegenden Ergebnisse der Berufsberatungsstatistik zeigen sehr deutlich, dass die Thüringer Unternehmen großes Interesse daran haben, Nachwuchs auszubilden. Der Thüringer Ausbildungspakt ist deshalb auch nicht gescheitert, wie uns immer wieder die gleichen Schwarzmaler auch in diesem Jahr wieder suggerieren wollen, sondern er ist ein echtes Thüringer Erfolgsmodell.
Allen, die an diesem Erfolg mitarbeiten, vor allem allen ausbildenden Betrieben, möchte ich an dieser Stelle einmal ganz herzlich danke sagen und sie auffordern, es weiter so zu machen. Diejenigen Betriebe, die bisher noch nicht ausbilden, fordere ich auf: Denken Sie an den Fachkräftebedarf von morgen und bilden Sie heute aus. In diesem Sinne wird auch im November noch eine Informationskampagne
im Rahmen von „thüringenperspektiv“ des TMWTA starten, die ich jetzt schon Ihrer Aufmerksamkeit empfehle. All jenen aber, die sich schon längst wieder schmollend in die Meckerecke zurückgezogen haben, darf ich sagen, wir freuen uns, Sie jedes Jahr, auch dieses Jahr wieder, eines Besseren belehren zu dürfen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zum einen sind wir keine Schwarzmaler, sondern Rotmaler, Herr Minister, und
zum anderen, wenn der Ausbildungspakt ein Symbol für den Erfolg der Politik in Thüringen ist, dann male ich freiwillig vollkommen schwarz. Ich will nur einige Sachen mal ganz kurz anmerken zu Ihrem Bericht, Herr Minister. Sie haben natürlich Recht, etwa zwei Drittel aller Bewerberinnen und Bewerber sind in eine duale Ausbildung vermittelt worden. Und genau das ist das Problem. Duale Ausbildung ist nicht gleich betriebliche Ausbildung. Das wird immer ein bisschen verwechselt. Da werden außer- und überbetriebliche Maßnahmen mit hineingenommen und dann bleiben nämlich nur noch 48 Prozent derjenigen übrig, die in eine betriebliche Ausbildung vermittelt worden sind.
Schwarzmalerei und Rolle von Unternehmen - erst heute war in der „WELT“ zu lesen, dass schon jetzt die Unternehmen damit drohen, dass der Ausbildungspakt 2006 nicht zu erfüllen sein wird, wenn die Mehrwertsteuer erhöht wird. Mehrwertsteuererhöhung ist nicht unsere Idee. Also sollten Sie vielleicht auch einmal an dieser Stelle etwas nachdenken.
Nächster Punkt - Altnachfrage: Wenn die Vermittlungsaktionen im Bereich Ausbildung so erfolgreich sind und so viel Perspektiven für junge Menschen haben, warum steigt dann Jahr für Jahr der Anteil der Altnachfrager?
Und noch einmal zum Punkt Einstiegsqualifizierung: Ich weiß nicht, ob Sie Ihre eigenen Statistiken kennen, aber nach der Bundesagentur werden nur bis zu 40 Prozent aller Menschen, die in einer Einstiegsqualifizierung waren, in einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag übernommen.
Also von daher kann das bei 55 - gut, 50, das ist auch nicht die Wucht - vermittelten Einstiegsqualifizierungen macht das gerade mal 22, die vielleicht eine Chance haben. Im nächsten Jahr haben wir die anderen 22 wieder auf dem Ausbildungsmarkt.
Danke. Weitere Wortmeldungen zum ersten Teil der Aktuellen Stunde liegen mir nicht vor. Damit schließe ich den ersten Teil und rufe auf den zweiten Teil der Aktuellen Stunde
b) auf Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zum Thema: „Auswirkungen der geplanten Streichung des § 19 Abs. 1 des Thüringer Kinder- und Jugend- hilfe-Ausführungsgesetzes“ Unterrichtung durch die Präsiden- tin des Landtags - Drucksache 4/1291 -
Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat Abgeordneter Bärwolff, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, alljährlich - wie auch heute - wird im Herbst über die Situation des Thüringer Lehrstellenmarkts debattiert. Mit beispielloser Ignoranz stellt die Landesregierung jedes Jahr erneut fest: Alle Schulabgänger wurden versorgt, Probleme größeren Ausmaßes gibt es keine. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. Derzeit gibt es 29.000 arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren. Viele von ihnen hatten noch nie die Chance und Gelegenheit zu arbeiten, egal wie sehr sie es wollten. Diesen jungen Menschen zu helfen, sie in die Arbeitswelt zu integrieren, ihnen niedrigschwellige Hilfsangebote zukommen zu lassen, das ist die Aufgabe des § 19 Abs.1 des KJHAG. Der deutlich geringeren Nachfrage nach Ausbildungsplätzen aufgrund der demografischen Entwicklung wirkte in diesem Jahr die Welle der Altnachfragen aus vergangenen Schuljahren entgegen. Diese beträgt mittlerweile schon rund 45 Prozent der Gesamtnachfragen. All das ist nachzulesen im Fortschrittsbericht zum Aufbau Ost der Landesregierung. Herr Reinholz, vielleicht malen Sie ja hier schwarz? In dieser Situation ist es unverantwortlich, die Instrumente der Jugendberufshilfe abzuschaffen. Denn die im Thüringer Haushaltsstrukturgesetz geplante Streichung des § 19 Abs. 1 im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz widerspricht zum einen dem Anspruch auf
Chancengleichheit gerade benachteiligter Jugendlicher, zum anderen können die bisherigen Aufgaben der Jugendsozialarbeit, insbesondere der so genannten Jugendberufshilfe, nicht durch die Bestimmungen des SGB II ersetzt bzw. umfassend genug abgedeckt werden. In der momentanen Situation ist es nicht hilfreich, öffentliche Jugendhilfe aus ihrer Verantwortung zu entlassen, nur weil die Kommunen dadurch Gelder sparen könnten. Diese Problematik unter Haushaltsvorbehalt zu stellen, halten wir angesichts der dramatischen Situation für wenig sachgerecht.
Die Idee, den § 19 Abs. 1 aus dem Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz zu streichen, wird ja begründet mit der angeblichen Wirkung der Veränderung des SGB II und mit der Behauptung, die Jugendhilfe sei an dieser Stelle nicht mehr nötig. Meine Fraktion ist der Meinung, dass gerade die Jugendhilfe für diejenigen Jugendlichen von Bedeutung ist und auch bleibt, die keine Leistungen nach dem SGB II oder Hartz IV erhalten oder für die diese nicht ausreichen. Nur durch eine tragfähige Kooperation von Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung kann eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Lösung der Probleme für die jungen Menschen gewährleistet werden. Denn in den wenigsten Arbeitsagenturen sind verständlicherweise ausgebildete Sozialarbeiter beschäftigt.
Meine Damen und Herren, die Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe bei der BA schreibt dem KJAG im Zusammenhang mit dem SGB II eine eigenständige Funktion zu, eine Funktion, zu der generell auch die Unterstützung der beruflichen Situation gehört. Diese Fachleute betonen, dass die Jugendhilfe nicht aus den bisherigen Pflichten entlassen werden sollte.
Auch der Sozialminister hat im Rahmen der Münchner Erklärung darauf hingewiesen, dass die Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung eine gemeinsame Verantwortung für die Jugendberufshilfe haben. Die geplante Streichung wird dazu führen, dass niedrigschwellige Angebote der Jugendsozialarbeit, die den Zugang zu Maßnahmen der Berufsvorbereitung und Ausbildung überhaupt erst ermöglichen, zukünftig entfallen werden. Damit besteht die Gefahr der dauerhaften Ausgrenzung und Benachteiligung insbesondere derjenigen, die auf zusätzliche sozialpädagogische Unterstützungsangebote angewiesen sind, denn mit dem SGB II sind eben nicht alle Jugendlichen erfasst, die arbeitslos sind. Nur etwa die Hälfte der Arbeitslosen unter 25 beziehen Leistungen aus diesem Rechtskreis.
rungsgesetz, das den Ausgleich von Benachteiligungen Jugendlicher am Arbeitsmarkt auch im präventiven Sinne durch Kompetenzzuschreibungen an die Jugendhilfe festgeschrieben hatte. In Jena gab es sogar eine kleine Beratungsstelle im Jugendamt, die mehrmals im Monat eine Beratung zu diesem Thema angeboten hatte. Solche Leistungen, die für die Betroffenen wichtig sind, werden in Zukunft nicht mehr stattfinden und es ist ein Novum, wenn wir beginnen, positives Wirken aufgrund fehlender Finanzen auch in diesem Bereich zu reduzieren. Dieses wird uns am Ende teuer zu stehen kommen, seien Sie sich dessen bitte bewusst.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kern des gesetzlichen Auftrags des § 19 Abs. 1 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes beinhaltet nichts anderes als eine Aufgabendefinition für die Jugendämter. Damit uns allen klar ist, worum es geht, möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen: Die Jugendämter sollen darauf hinwirken, dass alle Möglichkeiten zur beruflichen Integration junger Menschen, insbesondere benachteiligter junger Menschen, genutzt und erschlossen werden. Erst wenn alle diese Möglichkeiten, zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit oder der Schulen, nicht ausreichen, sind sie zu ergänzenden Hilfen aufgefordert. Das ist aus meiner Sicht wirklich nicht zu viel verlangt. Es geht also darum, vor Ort in der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, mit Schulen, mit den Sozialämtern dafür Sorge zu tragen, dass möglichst jedem Jugendlichen ein Angebot unterbreitet werden kann, dafür Sorge zu tragen, dass junge Menschen nicht ausgegrenzt werden. Das ist der gesetzliche Auftrag und ich weiß nicht, warum in dieser Situation ohne jede Not eine solche Klarstellung aufgegeben werden soll.
Meine Damen und Herren, wenn die kommunalen Spitzenverbände, die ja wohl die wesentlichen Initiatoren für den Wegfall dieses gesetzlichen Auftrags sind, behaupten, dass dies alles ohne Landesgesetz auch ginge, dann möchte ich Ihnen einige sehr aktuelle Argumente aufzeigen, die dies widerlegen.
1. Ende Oktober 2005 sind nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 25.220 junge Menschen in Thüringen arbeitslos. Das sind fast 2.000 mehr
als noch im Vorjahr. Viele der jungen Menschen sind ohne Ausbildung. Es herrscht also offenkundig Handlungsbedarf und es gibt keinen Grund für irgendeinen der Beteiligten, sich zurückzulehnen. Einer der beteiligten Akteure ist die öffentliche Jugendhilfe, sind also die Jugendämter.
2. Wir erleben eine Diskussion, nach der wir am Ende des Jahres im Land Thüringen vermutlich Millionenbeträge des SGB II für aktive Arbeitsmarktpolitik nicht eingesetzt haben und zurückfließen lassen. Noch ist die Dimension nicht endgültig geklärt, aber es scheinen beträchtliche Summen zu sein. Wenn wir uns die Ausbildungsplatzsituation ansehen, dann stellen wir fest, dass auch bei der Förderung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte junge Menschen ein Rückgang zu verzeichnen ist, nicht, weil der Bedarf nicht vorhanden wäre, sondern unter anderem deshalb, weil sich die Arbeitsgemeinschaften und die optierenden Kommunen zur Umsetzung von Hartz IV mit der Finanzierung von Berufsausbildung - ganz vorsichtig formuliert - sehr schwer tun. Dort liegt Geld, aber es wird nicht richtig genutzt. Erinnern Sie sich bitte daran: Die Jugendämter sollten auf die Nutzung hinwirken; es wäre einmal interessant zu hören, wer in den letzten Monaten an dieser Stelle etwas unternommen hat.
3. Die aktuelle PISA-Studie bescheinigt der Bundesrepublik Deutschland erneut, Weltmeister in der Ausgrenzung benachteiligter junger Menschen zu sein. Wer sich in der Praxis auskennt, der weiß, dass dies an der Schwelle zum Berufsleben besonders deutlich wird. Wir alle wissen doch, dass junge Menschen mit Handicaps dort gnadenlos verdrängt werden und besonderer Hilfe bedürfen.
4. Landauf, landab wird die Qualität der Förderung über Menschen insbesondere bei der Umsetzung des SGB II beklagt. Sie wird umso mehr beklagt, je problembeladener die Jugendlichen sind. Die Mitarbeiter der Agenturen von den optierenden Kommunen sind häufig fachlich überfordert und brauchen Unterstützung. Die Ämter, die mit den problembeladenen Jugendlichen häufig sehr früh und sehr lange zu tun haben, das sind die Jugendämter.
Meine Damen und Herren, wir haben also eine Jugendarbeitslosigkeit, die beängstigend ist. Wir leisten es uns in dieser Situation, erhebliche finanzielle Mittel z.B. zur Integration junger Menschen nicht auszunutzen. Wir nehmen Benachteiligung bereits während der Schulzeit unverändert nicht oder nicht ausreichend wahr und lassen junge Menschen an der Schwelle zum Berufsleben häufig ins Nichts fallen und wir wissen über die nicht ausreichende Förderung junger Menschen. Genau in dieser Situation will die Landesregierung, dass eine gute gesetzliche Grundlage zur Unterstützung benachteiligter Jugend
licher entfallen soll. Das ist absurd. Stattdessen sollte die Landesregierung endlich darauf hinwirken, dass die Jugendämter ihre Mitverantwortung wahrnehmen; es geht um nicht mehr und es geht auch um nicht weniger. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen, liebe Kollegen, ich finde es ein bisschen schade, dass wir über das Thema Jugendberufshilfe heute hier im Rahmen einer Aktuellen Stunde so relativ knapp nur reden können. Ich glaube, das Thema hätte es etwas umfangreicher verdient, und ich glaube, es ist auch unstrittig unter uns allen hier im Haus, dass die Jugendberufshilfe als ein Instrument notwendig ist und auch weiter bestehen soll. Insofern wünsche ich mir, dass wir diese Diskussion, vielleicht auch mit Blick auf das Haushaltsbegleitgesetz, dann etwas inhaltsreicher noch fortsetzen können.
Es ist bereits von meinen Vorrednern gesagt worden, der § 19 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes folgt im Wesentlichen und konkretisiert im Wesentlichen Ausführungen, die in § 13 des SGB VIII geregelt sind, allerdings in § 13 SGB VIII eben nur als eine Kann-Regelung, dass entsprechende Angebote für sozial benachteiligte Jugendliche vorzuhalten sind. Wir haben im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz in § 19 momentan eine Verpflichtung für die kommunale Seite. Ich weiß, dass diese Verpflichtung nicht umfänglich wahrgenommen wird. Nur zehn der Jugendämter auf Landkreisebene üben das momentan so aus, wie wir es uns ein Stückchen vorstellen. Ich glaube, da ist eine ganze Menge auch kommunale Verantwortung in Zukunft gefragt. Insofern kann auch ich für die CDU-Fraktion sagen, natürlich beschäftigen wir uns mit der Notwendigkeit der Jugendberufshilfe, natürlich beschäftigen wir uns mit der Frage des § 19, aber in allen drei Absätzen, nicht nur in Absatz 1, sondern auch in Absatz 2 und 3. Wir suchen mit Blick auf die Haushaltsdebatte und die Beratung zum Haushaltsbegleitgesetz natürlich eine Lösung, die beiden Seiten gerecht wird. Wir werden die kommunale Seite nicht gängeln können; es ist in kommunaler Eigenverantwortung, was im Rahmen der Jugendberufshilfe geschieht. Aber wir werden ihnen eindeutig einen Fingerzeig geben können, denn es ist natürlich mitnichten so, dass alle betroffenen Gruppen, die bis jetzt in das SGB II fal
len, also das, was die kommunale Seite teilweise argumentiert, abgedeckt seien. Das deckt nicht alles ab, es bleibt eine ganze Menge an Jugendlichen übrig, für die wir letztendlich Lösungen suchen müssen, wo bis jetzt auch die Jugendberufshilfe diese Lösung beschafft hat.
Es ist insbesondere für die jungen Leute und auch da gibt es, wenn auch wenige, die unter 15 Jahren sind, die aber einen Anspruch auf Hilfe haben. Es ist insbesondere für die im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, die erwerbslos sind, die allerdings keinen Anspruch auf Hilfe gemäß SGB II haben. Auch da gibt es eine ganze Menge, die momentan durch die Jugendberufshilfe erfasst werden. Es gibt auch eine ganze Menge an jungen Leuten, die gar keinen Antrag auf Leistung gemäß SGB II gestellt haben. Das Letzte - das spreche ich auch an -, auch den jungen Leuten, Nichtdeutsche, die einen Anspruch auf Hilfe haben, die aber insbesondere, um eine Berufsausbildung oder eine Integration erfahren zu können, auch Jugendberufshilfeansprüche formulieren können und auch müssen, muss geholfen werden.
Ich glaube, wir haben bis jetzt eine Situation, wo sehr stark die kommunale Verantwortung gefragt war. Ich muss auch hier in die Runde fragen, die Kolleginnen und Kollegen, die im Kreistag und in Stadträten sitzen, ob wir da immer intensivst und genug darauf gedrungen haben, dass die kommunale Seite, also der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, tatsächlich diesen Anspruch umsetzt. Es gibt eine ganze Menge gelungene Beispiele und wir werden schauen müssen, dass diese gelungenen Beispiele auch weiter bestehen. Da ist es eben mitnichten so, Herr Kollege Bärwolff, wie Sie es gerade dargestellt haben, dass, selbst wenn es zu einer Streichung des § 19 Abs. 1 kommen würde, diese Angebote wegfallen, sondern es wäre natürlich ein stärkerer Fingerzeig darauf, was die Kommunen tun müssen. In § 13 des SGB VIII - da gehen wir natürlich nicht dran - ist nach wie vor auch die Möglichkeit für die kommunale Seite weiter zu handeln. Ich verhehle überhaupt nicht, dass ich mir wünschen würde, dass das auch konkreter formuliert würde für die kommunale Seite. Ich habe aber auch eingangs gesagt, wir beschäftigen uns mit dieser Frage und das muss auch eine Beschäftigung sein, die über fünf Minuten einer Aktuellen Stunde hier hinausgeht. Das braucht etwas mehr Zeit.