Protocol of the Session on October 6, 2005

Am 21. und 22. September 2005 informierte die Thüringer Staatskanzlei in zwei Pressemitteilungen, dass der Evolutionskritiker Siegfried Scherer im Januar 2006 während einer Veranstaltung der Staatskanzlei auftreten wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist für das Buch „Evolution - Ein kritisches Lehrbuch“ von Reinhard Junker und Siegfried Scherer, Weyel-Verlag Gießen, 5. aktualisierte Auflage 2001 oder frühere Auflagen, in Thüringen ein Antrag auf Genehmigung als Schulbuch gestellt worden; wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2. Wird das Buch in Thüringen als Lehr- oder Lernmittel an allgemein bildenden Schulen eingesetzt; wenn ja, in welchen Schulfächern?

3. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Eignung des Buches als Lehr- oder Lernmittel im Hinblick auf § 43 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes, der besagt, dass Lehr- und Lernmittel „den pädagogischen und fachlichen Erkenntnissen für die betreffende Schulart und Klassenstufe entsprechen“ müssen?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der geäußerten Hoffnung, dass das oben genannte Buch nicht nur von Biologielehrern für den Unterricht verwendet wird?

Danke. Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nein.

Zu Frage 2: Nein.

Zu Frage 3: Eine pädagogische und fachliche Bewertung ist nicht möglich, da der Titel „Evolution - ein kritisches Lehrbuch“ dem Thüringer Kultusministerium bisher noch nicht zur Genehmigung vorlag.

Zu Frage 4: Pädagogisch verantwortlich handelnde Lehrer werden Diskussionen über verschiedene Theorien auch im Biologieunterricht zulassen. Die Analyse unterschiedlicher wissenschaftlicher Lehrmeinungen und Modelle schärft die Urteilsfähigkeit und befähigt zu kritischem Denken. Der Streit verschiedener Theorien ist eine wesentliche Triebfeder für die Weiterentwicklung von Wissenschaft. Im Thüringer Lehrplan für das Fach Biologie heißt es zum Themenkomplex Evolution: „Der Unterricht soll die Schüler zur Auseinandersetzung mit verschiedenen weltanschaulichen Sichtweisen anregen und zur Entwicklung ihres Weltbildes beitragen.“

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Abgeordnete Dr. Klaubert, bitte.

Ich würde gern zwei Nachfragen stellen. Sie sagen also auf Frage 1 und auf Frage 2 Nein und ich möchte trotzdem die Nachfrage stellen, wie Sie sich dazu verhalten würden, wenn dieses Buch „Evolution - ein kritisches Lehrbuch“ in Thüringer Schulen als Lehrmittel eingesetzt wird. Das ist die erste Frage. Als zweite Frage möchte ich Sie gern um Auskunft darüber bitten, ob die Auffassung, die in der Landesregierung sich vielleicht herausgebildet hat, zu Konsequenzen für die Veranstaltung im Rahmen des Erfurter Dialogs führen wird.

Zu Frage 1: Wie gesagt, so lange eine pädagogische und fachliche Bewertung des Buches nicht vorliegt, kann es in Thüringen als Lehrbuch nicht eingesetzt werden, wie ich bereits ausführte.

Zu Frage 2: Ich denke, es wird interessant sein, auch den Meinungsstreit im Rahmen der von Ihnen angesprochenen Veranstaltung zu beobachten, und wenn Sie Interesse daran haben, können Sie sicherlich auch daran teilnehmen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, Die Linkspartei.PDS: Also befürworten Sie das grundsätzlich.)

Natürlich.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Reimann, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, Drucksache 4/1256, vorgetragen durch Abgeordnete Dr. Klaubert.

„Beratungen zum Kulturkonzept des Freistaats Thüringen mit den kommunalen Spitzenverbänden“

Nach Auskunft des Kultusministers gab es im Ministerium erste Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Landeskulturkonzept des Freistaats Thüringen. Da der Minister es bisher ablehnt, das Parlament in die Diskussion zur Weiterentwicklung des vorgelegten Konzepts einzubeziehen, nutze ich mein Fragerecht und frage die Landesregierung:

1. Welche ersten Ergebnisse dieser Beratung können zusammenfassend genannt werden?

2. Welche zu beratenden Schwerpunktthemen sehen die kommunalen Spitzenverbände bei der Weiterentwicklung des Landeskulturkonzepts?

3. Welche für den Doppelhaushalt 2006/2007 relevanten Problemfelder der Kulturentwicklung wurden mit welchen Ergebnissen erörtert?

4. Wann sind weitere konkrete Termine zu Beratungen mit kommunalen Spitzenverbänden zum Landeskulturkonzept des Freistaats vorgesehen?

Danke. Es antwortet wiederum Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Reimann, hier vorgetragen von Frau Abgeordneter Dr. Klaubert, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und der Thüringische Landkreistag haben in dieser ersten Beratung erklärt, dass nach ihrer Auffassung mit dem Kulturkonzept eine umfangreiche und gute Bestandsaufnahme der Kultur in Thüringen vorgelegt wurde. Zugleich wurde positiv vermerkt, dass mit der Erarbeitung des Kulturkonzepts und der Vorlage im Kabinett die besondere Bedeutung der Kultur für die Entwicklung des Freistaats Thüringen erneut unterstrichen wurde. Gerade im Vorfeld der Haushaltsberatungen auch auf der kommunalen Ebene hat die Kultur damit eine neue Legitimation erhalten. Zustimmung fand die an mehreren Stellen getroffene Aussage, dass es das Land für unverzichtbar hält, den Kurs der kooperativen Kulturpolitik und der von gegenseitiger Verlässlichkeit geprägten Förderung der wichtigsten kulturellen Einrichtungen fortzusetzen. In diesem Zusammenhang haben die Vertreter beider Spitzenverbände die Zielstellung begrüßt, die gegenwärtige Kulturquote auch in den kommenden Jahren beizubehalten. Das Angebot des Landes, den Kurs der engen, vertrauensvollen, zielorientierten und von gegenseitiger Verlässlichkeit geprägten gemeinsamen Arbeit des Landes und der Kommunen bei der Entwicklung und Förderung der Kultur fortzusetzen, findet die Zustimmung der kommunalen Seite.

Zu Frage 2: Für die Weiterentwicklung des Landeskulturkonzepts wurden in diesem ersten Dialog von den kommunalen Spitzenverbänden noch keine konkreten eigenen Vorschläge unterbreitet. Es besteht die Absicht, das Konzept im Kulturausschuss des Landkreistages und in den Gremien des Gemeinde- und Städtebundes zu beraten.

Zu Frage 3: In der Beratung bestand Übereinstimmung, dass sich die im Kulturkonzept enthaltenen

Orientierungen und Zielstellungen an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landeshaushalts und der kommunalen Haushalte ausrichten muss. Konkrete Ergebnisse und Entscheidungen bleiben insofern der Beratung des Doppelhaushalts 2006/2007 hier in diesem hohen Haus und den Haushaltsberatungen in den Thüringer Kommunen vorbehalten.

Zu Frage 4: Die kommunalen Spitzenverbände haben die Bitte geäußert, dass Vertreter des Kultusministeriums an den Beratungen der Gremien teilnehmen. Dies wurde zugesagt. Konkrete Termine stehen noch nicht fest.

Danke. Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert.

Auf die Frage 2 zu den Schwerpunktthemen möchte ich nachfragen: Sind in der Beratung die Themen angesprochen wie die Finanzierung der Theater und Orchester, Finanzierung der Museumslandschaft, Finanzierung der Musikschulen oder die Ausgleichszahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich für Kommunen mit besonderer kommunaler Belastung?

Frau Abgeordnete Dr. Klaubert, es sind alle Themen angesprochen worden, insbesondere bei der Theaterfinanzierung ist Verständnis signalisiert worden für die Entkopplung dieses Diskussionsprozesses vom Diskussionsprozess um das Gesamtkonzept.

Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Thierbach, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1263.

Verkauf des Landesanteils an den ehemaligen Landesfachkrankenhäusern für Psychiatrie und Neurologie

Pressemeldungen zufolge beabsichtigt die Landesregierung auch die restlichen 25,1 Prozentanteile an den ehemaligen Landesfachkrankenhäusern für Psychiatrie und Neurologie zu verkaufen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch war der bisher aufgrund des Verkaufs von 74,9 Prozentanteilen erzielte Verkaufspreis für

jedes Landesfachkrankenhaus?

2. Mit welchen konkreten Summen hat das Land nach dem anteiligen Verkauf der drei Häuser die Einrichtungen noch gefördert (Aufschlüsselung in Jahres- scheiben und Zuordnung zu den Trägern und Ver- wendungszweck angeben)?

3. Wie hoch sind nachvollziehbar bisher die Einsparungen im Landeshaushalt durch den Verkauf der oben genannten Anteile an den Landesfachkrankenhäusern?

4. Mit welchem finanziellen Aufwand erfolgten Förderungen der Häuser durch ihre jetzigen Träger?

Danke. Es antwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Kaufpreis für die Anteile am Fachkrankenhaus Hildburghausen betrug 10,74 Mio. €, am Fachkrankenhaus Mühlhausen 11,76 Mio. € und am Fachkrankenhaus Stadtroda 3,83 Mio. €. Über die Konditionen der Verkäufe zum 1. Januar 2002 wurde der Thüringer Landtag in seiner Plenarsitzung am 24. Januar 2002 ausführlich informiert.

Zu Frage 2: Der Beantwortung der Frage möchte ich vorausschicken, dass Krankenhäuser unabhängig von ihrer Anteilseignerschaft nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in Verbindung mit dem Thüringer Krankenhausgesetz gefördert werden. Ich sage dies nur, weil Ihre Fragestellung einen missverständlichen Grundgedanken vermuten lässt. Diese Förderung beinhaltet Investitionskosten für den Neubau, die Sanierung, den Erweiterungsbau, den Umbau einschließlich der Erstausstattung der für den Betrieb notwendigen Anlagegüter sowie pauschal die Förderung kurzfristiger Anlagegüter. Die Angaben über die Höhe und Zweckbindung dieser Krankenhausfördermittel gliedern sich bei den genannten Einrichtungen ab dem Haushaltsjahr 2002 wie folgt auf: Das Asklepios-Fachklinikum Stadtroda erhielt für die Errichtung eines Neurologisch-diagnostischen Zentrums Fördermittel im Jahr 2002 in Höhe von 1,84 Mio. €, im Jahr 2003 in Höhe von 2,3 Mio. €, im Jahr 2004 in Höhe von 3,6 Mio. € und im Jahr 2005 in Höhe von 1,16 Mio. €. Die Sanierung und der Umbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Neubau der Tagesklinik Psychiatrie, die Sanierung des Hauses II sowie die Infrastrukturmaßnahmen wurden im Jahr 2004 mit 1,23 Mio. € und im Jahr 2005 mit 10,06 Mio. € ge

fördert. Die zusätzliche pauschale Förderung nach § 9 Abs. 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz, mit der die Länder die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie kleinerer baulicher Maßnahmen der Krankenhäuser fördern, wird jährlich neu festgelegt. Das Asklepios-Fachklinikum Stadtroda erhielt im Rahmen der pauschalen Förderung für das Jahr 2002 293.000 €, für das Jahr 2003 130.000 €, für das Jahr 2004 124.000 € und für das Jahr 2005 63.000 €.

Das Ökumenische Hainich-Klinikum Mühlhausen erhielt für den Neubau eines Neurologisch-psychiatrischen Zentrums Fördermittel im Jahr 2002 in Höhe von 2,03 Mio. €, im Jahr in Höhe von 2003 2,88 Mio. €, im Jahr 2004 in Höhe von 5,96 Mio. € und im Jahr 2005 in Höhe von 10,81 Mio. €. Im Rahmen der Pauschalförderung nach § 9 Abs. 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz erhielt es im Jahr 2002 402.000 €, im Jahr 2003 193.000 €, im Jahr 2004 193.000 € und im Jahr 2005 92.000 €.

Das Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen erhält keine Fördermittel für besondere Investitionen, sondern lediglich pauschale Fördermittel nach § 9 Abs. 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz. Es entfielen auf das Jahr 2002 242.000 €, auf das Jahr 2003 136.000 €, auf das Jahr 2004 noch einmal 136.000 € und auf das Jahr 2005 65.000 €.