Das Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen erhält keine Fördermittel für besondere Investitionen, sondern lediglich pauschale Fördermittel nach § 9 Abs. 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz. Es entfielen auf das Jahr 2002 242.000 €, auf das Jahr 2003 136.000 €, auf das Jahr 2004 noch einmal 136.000 € und auf das Jahr 2005 65.000 €.
Zu Frage 3: Wir können dazu keine konkrete Aussage treffen. Dies hängt damit zusammen, dass die Aufgaben der Landesfachkrankenhäuser und damit verbunden deren Kostenabrechnungen sich aufgrund der Gesundheitsreform geändert haben. Die Veräußerung erfolgte nicht primär aus fiskalischen Gründen. Der Freistaat hatte sich vielmehr zu dem Trägerwechsel entschlossen, da die im Rahmen der Landespsychiatriereform erreichten Aufgabenstrukturen der Fachkrankenhäuser keine weitere Fortführung der historisch bedingten Landesträgerschaft erforderten.
Zu Frage 4: Durch die Gesellschafter als Träger der Krankenhäuser erfolgte keine Förderung im zuwendungsrechtlichen Sinn.
Die Frage 4 ist überhaupt nicht beantwortet worden. Da hätte ich schon gern gewusst, inwieweit Komplementärmittel für diese Förderung tatsächlich ausgereicht wurden.
Eine zweite Nachfrage: Bis wann soll die Prüfung eines möglichen Verkaufs abgeschlossen werden und wer erstellt die Wertgutachten?
Ich fange hinten an, das kann ich mir leichter merken. Wertgutachten werden in der Regel von Wirtschaftsprüfern erstellt, das ist üblich.
Sie haben gefragt, wer Wertgutachten erstellt. Wertgutachten werden von Wirtschaftsprüfern erstellt, das ist allgemeiner Usus bei der Veräußerung von Beteiligungen. Sobald diese vorliegen, wir sind im Entscheidungsprozess, wird sich das Land entscheiden.
Die Frage 4 habe ich beantwortet. Sie haben gefragt: Mit welchem finanziellen Aufwand erfolgten Förderungen der Häuser durch ihre jetzigen Träger? Die Träger sind privat und der Freistaat ist mit 25,1 Prozent beteiligt. Die Förderungen vom Freistaat habe ich Ihnen in den vorherigen Fragen genannt. Private fördern nicht, sondern machen allenfalls Gesellschaftereinlagen.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Sie haben Ihre zwei Nachfragen abgearbeitet. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Bärwolff, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1264.
In der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 5. September informierte die Landesregierung über den Stand der Ausarbeitung und Weiterentwicklung des Konzepts „Bildung und Betreuung 2-16“. Des Weiteren berichtete die Landesregierung über Öffentlichkeitsarbeit in dieser Richtung, unter anderem über einen Flyer zu diesem Thema, der zur Information über oben genanntes Konzept erstellt, gedruckt und verbreitet wurde. In der Sitzung des Sozialausschusses am 23. September verteilte Minister Goebel einen Flyer zur Familienoffensive. In diesem Flyer wird wohl davon ausgegangen, dass das Familienfördergesetz so, wie es eingebracht wurde, offenbar auch beschlossen wird.
1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass erst das Gesetzgebungsverfahren zum Thüringer Familienfördergesetz im Landtag hätte abgeschlossen werden müssen, ehe oben genannter Flyer erstellt wird?
2. Wie begründet die Landesregierung, dass sie mit dem Verteilen der Flyer den parlamentarischen Weg vorwegnimmt?
3. Wie viele Flyer wurden jeweils für die Familienoffensive und für das Konzept „Bildung und Betreuung 2-16“ gedruckt?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nein. Selbstverständlich kann die Landesregierung die Bevölkerung über Gesetzentwürfe, deren Absichten und Ziele informieren, auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Veröffentlichung und zudem auch eine geeignete Erläuterung des Entwurfs tragen zur Transparenz und zu einer sachlichen Diskussion bei. Im Impressum ist zudem der zeitliche Stand „September 2005“ angegeben.
Zu Frage 2: Ganz grundsätzlich, der parlamentarische Weg wird durch das Verteilen eines Faltblattes nicht vorweggenommen.
Zu Frage 3: Das Faltblatt zur Thüringer Familienoffensive wurde bisher in einer Auflage von 30.000 gedruckt. Das Faltblatt zum Konzept „Bildung und Betreuung 2-16“ wurde in einer Auflage von 6.000 Exemplaren produziert.
Zu Frage 4: Die Kosten für Erstellung und Druck des Faltblattes über die Thüringer Familienoffensive belaufen sich auf 3.380 €, die für das Faltblatt zum Konzept „Bildung und Betreuung 2-16“ auf insgesamt 2.189,96 €. Über die Kosten der Verbreitung, Versand oder Ähnliches kann keine Aussage getroffen werden, da beide Broschüren stark nachgefragt sind und daher häufig auf unterschiedlichen Wegen verteilt wurden und werden.
Danke. Nachfragen gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Skibbe, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1268.
Am 28. Mai dieses Jahres trat die Änderungsverordnung zur Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung (ThürLLVO) in Kraft. Danach können Eltern für ihre Kinder in das Institut für Lernmittelfreiheit eintreten. Sie zahlen in Abhängigkeit von der Kinderzahl und den sozialen Gegebenheiten eine Pauschale von bis zu 45 €. In der Staatlichen Berufsbildenden Schule Gera-Liebschwitz gibt es trotz dieser besseren materiellen Voraussetzungen für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler noch immer keine Schulbücher. Im Unterricht wird zum Teil mit Klassensätzen gearbeitet. Besonders betroffen sind dabei die Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr. Auf Nachfragen der Eltern gab es die Auskunft, dass aus den vorangegangenen Schuljahren keine Lehrbücher mehr zur Verfügung stehen.
1. Sind auch aus anderen staatlichen berufsbildenden Schulen Probleme bei der Versorgung mit Lehrbüchern bekannt? Wenn ja, an welchen (bitte die Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit benennen)?
2. Welche rechtlichen Schritte können die Eltern der Schülerinnen und Schüler an staatlichen berufsbildenden Schulen hier in Thüringen unternehmen, damit auch diese geeignete Lernmittel zur Verfügung gestellt bekommen?
3. Wie wird das Problem der Lernmittelversorgung von Schülerinnen und Schülern, die nach dem 6. Oktober 2005 ihre Ausbildung an staatlichen berufsbildenden Schulen beginnen, gelöst?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Skibbe beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Bisher liegen dem Kultusministerium zwei Anfragen aus der Staatlichen berufsbildenden Schule in Saalfeld/Unterwellenborn (Landkreis Saal- feld/Rudolstadt) bzw. aus der Staatlichen berufsbildenden Fachoberschule Technik in Gera (Stadt Gera) vor, ob es der Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung und den Durchführungsbestimmungen entspricht, dass bestimmte Lehrbücher nicht ausgeliehen, sondern nur als Klassensätze zur Verfügung gestellt werden. Im Gespräch des Thüringer Kultusministeriums mit den jeweiligen Schulleitungen konnte geklärt werden, dass den Schülerinnen und Schülern die benötigten Bücher ausgeliehen werden.
Zu Frage 2: Schülerinnen und Schüler, die sich selbst, bzw. Eltern, die ihr Kind zur Lernmittelbereitstellung angemeldet haben, brauchen keine rechtlichen Schritte einzuleiten; die benötigten Lernmittel werden zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 3: Für die Schülerinnen und Schüler, die erst nach dem 6. Oktober 2005 ihre Ausbildung an einer Staatlichen berufsbildenden Schule beginnen, gilt die Aussage in Punkt 5.3 der Durchführungsbestimmungen - ich zitiere: „Entsprechend den Erfahrungen sind von den Schulen angemessene Reserven zu bilden, um bei Schülerzugängen während des Schuljahres reagieren zu können.“ Damit ist auch für diese Schülerinnen und Schüler, wenn sie sich bzw. ihre Erziehungsberechtigten für die Teilnahme an der Lehrmittelbereitstellung entscheiden, die Lernmittelversorgung gewährleistet.
Danke. Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Enders, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1215 auf.
Mit dem Programm LOKAST sollen vor allem kleine sozial orientierte Projekte gefördert werden, deren Ziel es ist, Ideen für die Beschäftigung von Personen zu entwickeln, denen gesellschaftliche Ausgrenzung droht.
1. In welcher Höhe sind in Thüringen im Jahr 2005 Fördermittel für das Programm LOKAST vorhanden; wie viele davon sind durch Verpflichtungsermächti
2. Wie viele Anträge für das Programm LOKAST sind bis zum 31. August 2005 in Thüringen gestellt worden; wie viele davon wurden genehmigt bzw. wie viele abgelehnt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Enders für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für das Jahr 2005 stehen 2.350.119 € Fördermittel für LOKAST zur Verfügung. Mit Stand vom 26.09.2005 sind 1.538.417 € zulasten des Haushaltsjahres 2005 gebunden, davon 135.819 € durch Vorbindungen.
Zu Frage 2: Bis zum 31. August 2005 wurden seit Programmbeginn 380 Anträge auf Förderung gestellt. Davon wurden 376 Anträge bewilligt und vier Anträge abgelehnt.