Protocol of the Session on September 16, 2005

Insofern sage ich eindeutig: Die Thüringer Kulturschaffenden müssen mit ihrem Sachverstand gehört und in die weitere Konzeptentwicklung einbezogen werden. Deshalb unterstützen wir die Forderung der Linkspartei.PDS nach Einrichtung einer Expertenkommission nachdrücklich. Während der vergangenen Haushaltsberatung haben wir nicht zuletzt den Thüringer Museumsverband einbezogen, die Museumsträger haben uns darum gebeten. Insofern, denke ich, ist es notwendig, dass sie ihre Position einbringen können. Mit dem von der Landesregierung vorgeschlagenen Papier ist also die Arbeit an einem Landeskulturkonzept für Thüringen noch lange nicht beendet, sie fängt vielmehr gerade erst an. Die von der Mehrheit des Wissenschaftsausschusses gefasste Beschlussempfehlung verneint diese Auffassung. Wir werden daher der Beschlussempfehlung auch nicht zustimmen können und werden dem Antrag der Linkspartei.PDS in Punkt 2 und 3 zustimmen. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das Wort hat Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten einen Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in zwei Punkten, nämlich die Gründung, so wird in dem Antrag gefordert, einer Expertenkommission zur weiteren Arbeit am Landeskulturkonzept und schließlich die Verabschiedung dieses Konzepts hier im Landtag. Es ist bereits gesagt worden, das Kulturkonzept der Landesregierung ist ein Konzept für das Regierungshandeln der Landesregierung. Die Landesregierung hat dieses Konzept, das von meinem Haus erarbeitet wurde, im Juli dieses Jah

res zur Kenntnis genommen, und wir haben sehr wohl die Absicht, mit Kulturverbänden in großer Breite und Ernsthaftigkeit darüber zu reden.

Sehr geehrter Herr Kollege Döring, es ist eine Unterstellung, wenn Sie uns hier einreden wollen, dass wir nur oberflächlich mit den Vertretern der Kulturverbände reden wollen. Wir wollen sehr wohl über Inhalte dieses Konzepts in einen Dialog kommen und auch aus diesem Dialog heraus Schlussfolgerungen ziehen. Worum es aber mit diesem Konzept nicht geht, und das ist ein großes Missverständnis oder ein anderer politischer Ansatz, den Sie und auch Frau Klaubert von der Linkspartei.PDS-Fraktion haben, es geht uns nicht darum, mit diesem Konzept die Kultur in Thüringen zu gestalten, sondern es geht uns darum, Rahmenbedingungen für kulturelle Entwicklungen in Thüringen, wie sie das Land geben kann, zu setzen. Wir wollen keine Staatskultur, wir hatten lange genug eine Staatskultur. Kultur entsteht aus der Mitte der Gesellschaft heraus und wir, das Land und unsere Partner, die Kommunen, fördern und bilden und geben Rahmenbedingungen. Und da bin ich sehr froh, dass ich ein Kulturkonzept vorlegen konnte, das in dieser Frage sehr konkret geworden ist, nämlich indem es festschreibt, dass im Land der Kulturförderanteil des Landeshaushalts stabil gehalten werden soll, indem es festschreibt, dass die Partnerschaft in der Kulturförderung zwischen Kommunen und dem Land fortgeführt werden soll in der gleichen Weise, wie wir das erfolgreich in den letzten 15 Jahren getan haben. Wenn Sie sagen, es sei für Sie eine Selbstverständlichkeit, dass Thüringen ein Kulturland ist, dann liegt das an der Arbeit u.a. dieser Landesregierung in den letzten 15 Jahren. Und schließlich - da muss tatsächlich Bewegung hineinkommen - wollen wir mehr Gestaltungsmöglichkeit zur Förderung kultureller Projekte schaffen. Das, denke ich, ist notwendig und auch das zeigt das Kulturkonzept sehr deutlich in seiner Analyse der derzeitigen Verwendung der Mittel im Kulturbereich. Der Bereich der Projektförderung ist ein vergleichsweise kleiner. Wenn man den vergrößern will und das Gesamtvolumen aber aus verständlichen Gründen nicht beliebig aufblähen kann, dann muss man über Veränderungen in den Proportionen reden.

Eine Möglichkeit der Veränderung in den Proportionen ist die Frage der zukünftigen Gestaltung der Verträge des Landes mit den Trägern von Theatern und Orchestern. Hier haben wir klare vertragliche Absprachen, in denen es heißt, dass bis zum Ende des nächsten Jahres die Grundlagen für die Fortführung dieser Verträge nach dem Jahr 2008 erarbeitet werden sollen. Deshalb geht es nicht, dass wir jetzt schon fertige Vorschläge schriftlich in einem Papier in die Welt setzen, sondern wir werden zu gegebener Zeit rechtzeitig vor diesem Termin mit allen Trägern dazu in Gespräche kommen. Bis dahin herrscht kei

ne Funkstille. Ich habe sofort nach Amtsübernahme in der Mitte des letzten Jahres mit den Trägern und gemeinsam auch mit den Leitern dieser großen Kulturinstitutionen gesprochen und dieses Grundprinzip erläutert und bin da auch auf Verständnis gestoßen. Deshalb wird es also ein zweistufiges Verfahren geben und wir werden zu gegebener Zeit über die Strukturen, die die Theater- und Orchesterlandschaft zukunftsfähig machen können für Thüringen, reden. Dabei gibt es drei Grundsätze, die nicht nur für Theater und Orchester gelten, sondern für die Kulturlandschaft in Thüringen insgesamt. Wir wollen mit unseren Fördermöglichkeiten versuchen, mit dafür zu sorgen, dass die Vielfalt als Merkmal der Kulturlandschaft Thüringens erhalten bleibt. Wir wollen die besonders herausragenden Kulturprojekte, die Thüringen über die Landesgrenzen, über die Grenzen der Bundesrepublik sichtbar machen, diese besonders herausragenden Kulturprojekte und objekte sichern. Dazu gehören Weimar, dazu gehören das Bachhaus und die Wartburg, dazu gehören das Lindenaumuseum und eine Reihe anderer. Und wir wollen, wie schon einmal gesagt, die Projektförderung stärken und im Rahmen der Projektförderung auch das Projektmanagerprogramm, das zum 31.12. dieses Jahres ausläuft, neu auflegen. Projektförderung heißt nämlich Projektförderung und heißt keine institutionelle Förderung. Deshalb ist das Projektmanagerprogramm ein Projekt, das eine begrenzte Laufzeit hat und es wird, davon gehe ich aus, ein neues Projektmanagerprogramm geben, das ebenfalls wieder eine begrenzte Laufzeit hat. Dazwischen liegen natürlich Phasen wie Evaluation und Phasen wie Ausrichtung der Förderinstrumentarien in diesem Bereich. Aber ich unterstreiche ausdrücklich, das können Sie im Kulturkonzept nachlesen, das Projektmanagerprogramm in der bisherigen Form war wertvoll. Deshalb ist es auch im Verlauf der letzten Legislaturperiode nicht verkürzt, sondern aufgestockt worden. Wir werden aus diesem Programm die Lehren ziehen für ein entsprechend neues. Wir werden all dies und manches andere am 10.10. mit den Fachverbänden diskutieren, in einen Dialog treten und uns auch auf die Vorschläge einstellen, die dort kommen hinsichtlich der Schaffung von Rahmenbedingungen und werden dies dann zur Überarbeitung des Projekts wieder dem Kabinett vorlegen.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert zu?

Ich brauche nur noch fünf Sätze, Frau Dr. Klaubert, dann können Sie gern eine Abschlussfrage stellen.

Antoine de Saint-Exupery hat einmal gesagt - das musste ich jetzt unbedingt loswerden, es ist eine Kulturdebatte: „Eine Kultur baut auf dem, was von den Menschen gefordert wird und nicht auf dem, was sie geliefert erhalten.“ Das ist auch Prinzip unserer Kulturpolitik, deshalb ist uns das Gespräch mit den Fachverbänden so wichtig und im Ergebnis dieses Gesprächs gibt es also ein Konzept für das Regierungshandeln der Landesregierung und insbesondere meines Hauses. Dies ist wie jedes andere Konzept für das Regierungshandeln, wie das Technologiekonzept oder wie das Tourismuskonzept, kein Konzept, das wir hier im Landtag beschließen sollten. Wenn Sie alle Konzepte der Landesregierung im Landtag beschließen wollten, dann könnten Sie auf die Landesregierung verzichten und die Umsetzung der Konzepte Beamten überlassen. So funktioniert die parlamentarische Demokratie nicht, deshalb bedanke ich mich auch beim Ausschuss, der mehrheitlich empfohlen hat, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Ihre Frage, bitte.

Sie haben ja jetzt noch mal den Arbeitsprozess beschrieben und haben gesagt, es wird noch eine nächste Kabinettsrunde geben. Ich frage Sie jetzt, wenn der Ministerpräsident sagte, mit einem Kulturkonzept definieren wir bis Mitte 2005 die verbindlichen Ziele für die Kulturpolitik des Landes, heißt das, das, was jetzt aufgeschrieben ist, sind die verbindlichen Ziele?

Das ist unser erster Ansatz für die verbindlichen Ziele, ja.

Danke. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich beende die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Da die Beschlussempfehlung die Ablehnung der Ziffern 2 und 3 des Antrags empfiehlt, stimmen wir nicht ab über die Beschlussempfehlung, sondern direkt über die Ziffern 2 und 3 des Antrags in Drucksache 4/689. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 19

Fragestunde

Die erste Mündliche Anfrage ist die des Abgeordneten Lemke, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1162.

Nächtliche Aktivitäten bei abgedeckter Überwachungskamera am Flughafen Erfurt

Am 25. August 2005 wurde im Verwaltungstrakt des Erfurter Flughafens die dort befindliche Überwachungskamera abgedeckt. Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass „Handwerker“, die in der selben Nacht Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten an „sensiblen Anlagen“ durchzuführen hatten, nicht per Lifebild bei der Rettungsleitstelle erkannt werden sollten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen am Erfurter Flughafen insgesamt?

2. Wie bewertet die Landesregierung den Sachverhalt, dass mit der Abdeckung der Überwachungskamera die persönlichen Interessen des Geschäftsführers verfolgt worden sind und dabei die Gefährdung der Sicherheit des Flughafens und seines Geschäftsbetriebes billigend in Kauf genommen worden ist?

3. Wie bewertet die Landesregierung die These, dass es bei betriebsfähiger Überwachungskamera möglich gewesen wäre, nicht nur die Identität der Personen festzustellen, die vor dem Eintreffen der Polizei das Gebäude über die Tiefgarage per Kraftfahrzeug verlassen konnten, sondern dass es eventuelle Bilder über deren Aktivitäten im Gebäude gegeben hätte?

4. Wie bewertet die Landesregierung derartige nächtliche Aktivitäten in der Geschäftsleitung in Anbetracht laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder war sie gar darüber informiert?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Notwendigkeit der Videoüberwachung am Flughafen Erfurt ergibt sich aus Gründen der Luftsicherheit. Darüber hinaus hat der Flugha

fenbetreiber die Pflicht, den Sicherheitsbereich des Flughafens vor unbefugtem Betreten zu schützen, zudem hat er die Abfertigungsgebäude und sonstige öffentliche Bereiche ständig zu überwachen. Rechtsgrundlagen hierfür finden sich im Luftsicherheitsgesetz des Bundes sowie in einer EU-Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheiten der Zivilluftfahrt. Nach Auffassung der Landesregierung ist dafür die Videoüberwachung unabdingbar.

Zu Frage 2: Die Überwachungskamera wurde nach einem Einbruch im Oktober 2002 im Eingangsbereich zu den Räumen der Verwaltung eingebaut. Diese Kamera ist für die Sicherheit des Flugbetriebes und der Passagiere nicht erforderlich. Eine Abdeckung der Kamera hat daher keine negativen Folgen für die Sicherheit des Flughafens. Im Rahmen einer technischen Überprüfung wurde die Kamera am 25. August 2005 abgedeckt. Anhaltspunkte, dass damit persönliche Interessen des Geschäftsführers verfolgt wurden, liegen der Landesregierung nicht vor.

Zu Frage 3: Die Identität der Personen, die sich in den Abendstunden des 25. August 2005 in den Räumen der Verwaltung aufgehalten haben und der Zweck ihres Aufenthalts, sind der Geschäftsführung bekannt. Es handelt sich um eigenes Personal des Flughafens und um technisches Personal einer im Sicherheitsbereich tätigen Firma. Die hinzugerufene Polizei hat die Personalien aufgenommen. Ein Zusammenhang mit Personen, die angeblich vor Eintreffen der Polizei die Tiefgarage mit Fahrzeugen verlassen haben, ist nicht ersichtlich. Die Ein- und Ausfahrt ist nur mit Chipkarten möglich. Diese werden vom Betreiber der Garage an die Mieter ausgehändigt. Weder die in den Abendstunden tätige Firma noch der Flughafen selbst sind Mieter von Stellplätzen in der Tiefgarage.

Zu Frage 4: Technische Arbeiten im Sicherheitsbereich können während der üblichen Bürostunden nicht durchgeführt werden. Es liegt daher nahe, auf die Abendstunden auszuweichen. Eine Veränderung von Sachverhalten, die für die Staatsanwaltschaft Bedeutung haben könnten, war mit den Arbeiten nicht verbunden. Die Landesregierung war über die Tätigkeiten nicht informiert.

Ich bedanke mich.

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Abgeordneter Lemke.

Herr Staatssekretär, Sie haben geantwortet zu Frage 2, dass dieser Bereich, wo die Kamera abgedeckt

war, kein Sicherheitsbereich ist. Zu Frage 4 antworten Sie, dass technische Arbeiten im Sicherheitsbereich nur in den Abendstunden stattfinden konnten. Würden Sie mir mal den Widerspruch in Ihrer Antwort erklären? Das ist Punkt 1. Und Punkt 2: Würden Sie mich mal bitte darüber informieren, welche technischen Gründe denn da vorgelegen haben, was diese Arbeiten notwendig gemacht hat?

Ja. Es geht um die Geschäftsräume und in diesen wird tagsüber gearbeitet, deswegen will man da keine Arbeiten durchführen, damit die Leute, die dort arbeiten, nicht gestört werden.

Zu 2.: Wie es auch heute Morgen in der Presse stand, hat uns die Geschäftsführung berichtet, dass diese Firma, die diese Arbeiten verrichtet hat, überprüfen sollte, ob abgehört wurde. So war es ja auch heute in der Presse zu vernehmen.

Danke. Die beiden Fragen waren abgearbeitet. Abgeordnete Klaubert, bitte.

Mich würde etwas ganz Schlichtes interessieren. Normalerweise fällt es nach meinem Erachten in den Bereich des Bau- und Verkehrsministeriums - warum werden diese Fragen aus dem Finanzministerium beantwortet? Sie sind ja offensichtlich der neue Staatssekretär.

Ja. Es tut mir Leid, dass Sie jetzt enttäuscht sind, dass ich die Frage beantworte. Wir sind der Gesellschafter und der Gesellschafter wird vom Finanzministerium vertreten.

Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Die Linkspartei.PDS, in der Drucksache 4/1166.

Telefonbefragung von Arbeitslosen

Laut Medienberichten lässt die Arbeitsagentur auch in Thüringen in einer Telefonaktion Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) zu ihren persönlichen Verhältnissen befragen, wobei u.a. nach Familienkonstellation, Freundschaften, Nachbarschaftskon

takten, Vereinszugehörigkeit und der Wohnsituation gefragt wird. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat erklärt, er halte diese Telefonbefragung für unzulässig, da aus seiner Sicht wesentliche datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer hat in Thüringen in wessen Auftrag, aus welchem Anlass und auf welcher rechtlichen Grundlage Bezieher des Arbeitslosengeldes II in der beschriebenen Form nach Kenntnis der Landesregierung befragt?

2. Wie bewertet die Landesregierung diese Telefonaktion?

3. Ist der Landesregierung bekannt, ob in Thüringen eine datenschutzrechtliche Stellungnahme zu den Befragungen eingeholt wurde, und wenn ja, wie bewertet sie diese?

4. Hat die Landesregierung Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit und/oder Arbeitsgemeinschaften bzw. optierenden Kommunen geführt, um die Befragung in Thüringen zu stoppen?

Es antwortet Minister Reinholz.