Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie, Frau Diezel, sprachen schon des Öfteren vom großen zu erwartenden Erfolg der Spielbank für den Landeshaushalt und die Ehrenamtsstiftung, so etwa nach dem Motto, wenn die Millionen erst fließen, dann sind auch die Anlaufkosten aus dem Jahre 2004 und Jahre 2005 von 600.000 € vergessen. Dem muss aber entgegengehalten werden, dass diese Kosten gar nicht hätten entstehen müssen. Sie werden in der Gesamtbilanz immer als Negativkosten bei der Spielbank stehen bleiben.
Die Kosten hätten vermieden werden können, denn mit der Entscheidung - dies hatte ich vorhin bei der Begründung schon kurz angerissen - des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 war klar, dass die Zeiten des staatlichen Monopols der Spielbankbetreibung vorbei sind. War Ihnen oder Ihrem Vorgänger das Urteil am 28.03.2002 nicht bekannt oder wieso ist an diesem Tag durch eine staatliche Gesellschaft zuzüglich einer Patronatserklärung durch den Freistaat der Mietvertrag mit dem Dom-Hotel geschlossen worden? Spätestens aber am 01.04.2004 hätte Ihnen klar sein müssen, dass dieser Vertrag dem Freistaat Thüringen erhebliche Kosten verursacht und diese dem Steuerzahler aufgedrückt werden müssen, und zweitens, dass er für die Errichtung einer Spielbank zumindest unnütz, wenn nicht sogar schädlich ist. Entweder gibt es einen Markt für eine Spielbank in Thüringen, dann findet sich auch ein Betreiber, der einen geeigneten Standort quasi mitbringt, dann macht aber eine standortoffene Ausschreibung mit einem existierenden Mietvertrag in der Hinterhand keinen Sinn, oder aber die Marktbedingungen für Spielbanken sind mittlerweile aufgrund von abnehmender Spiellaune und Verlagerung in andere Bereiche, wie Sportwetten oder Internet, schlechter geworden. Dann hilft auch der abgeschlossene Mietvertrag nicht mehr weiter. Also am 01.04.2004 hätten Sie den Vertrag kündigen können, weil das der späteste Zeitpunkt war, die Räume fertigzustellen. Tatsächlich wurden sie aber erst am 07.06.2004 übergeben. Haben Sie den Termin schlicht verschlafen? Warum haben Sie die Gelegenheit nicht genutzt. So hätte großer Schaden vom Land abgewendet werden können. Statt
dessen reden Sie von möglichen Schadenersatzansprüchen. Wie diese entstehen sollen, ist mir allerdings schleierhaft. Es war doch wohl der Investor, der die Räume nicht fristgemäß übergeben hat. Warum haben Sie zwei Monatsmieten mehr bezahlt, als ursprünglich vereinbart waren? Wir in Thüringen haben jedenfalls nun diesen Vertrag weitere neun Jahre am Hals. Warum ist eigentlich dieser Vertrag nicht vom künftigen Betreiber übernommen worden, wie das in § 15 des Vertrags eigentlich vorgesehen war? Das beweist doch geradezu die katastrophalen Vertragsbedingungen, die damals ausgehandelt worden sind. War die Übernahme des Vertrags überhaupt das Ziel der Verhandlungen gewesen und ist diese wenigstens noch zu einem späteren Zeitpunkt denkbar? Das sind nicht die einzigen Fragen, meine Damen und Herren, die wir und die interessierte Öffentlichkeit stellen und auf die wir bisher leider vergeblich auf Antworten warten. Welche Risiken sind mit dem nunmehr vom Freistaat Thüringen, wie wir noch mal bestätigt bekommen haben, gebilligten Untermietvertrag für den Steuerzahler verbunden? Sie haben die Möglichkeiten, die wir Ihnen mit unserem Antrag, Teil 2, im letzten Plenum angeboten haben, nicht genutzt, die genannten Ausschüsse in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, die finanziellen Risiken für den Freistaat sind groß, doch das beharrliche Schweigen der verantwortlichen Landesregierung gibt eine Vielzahl an offenen Fragen auf:
1. Wie hoch ist die beim Freistaat verbleibende Differenz zwischen dem Mietvertrag und dem Untermietvertrag im schlechtesten und im besten Fall?
2. Wie wollen Sie die Subventionierung des Mietpreises in Zukunft im Haushaltsplan des Landes darstellen?
3. Wie hoch ist der Nachlass bei der Spielbankabgabe - liegt dieser etwa sogar unter der Mindestabgabe von 30 Prozent?
4. Wer trägt die Kosten für die Ausstattung der Räume - allein der Nutzer oder ergeben sich Folgekosten auch für den Freistaat?
5. Ist die Laufzeit des Untermietvertrags mit der Laufzeit des Mietvertrags identisch oder muss der Mietvertrag sogar noch über die zehn Jahre hinaus verlängert werden?
6. Hat der Spielbankbetreiber die Möglichkeit, im vereinbarten Zeitraum aus der Nutzung auszusteigen, was uns wiederum vor neue Probleme stellen würde?
Das alles sind Fragen, die über eine weitere Subventionierung des Betriebs einer Spielbank durch den Steuerzahler in den nächsten neun Jahren entscheiden. Wir warten auf Antworten. Immer wieder war in der Öffentlichkeit die Rede davon, dass die Landesregierung bereits eine halbe Million Euro im Zusammenhang mit der Spielbank verzockt hat. Aber es ist eigentlich noch viel schlimmer, denn beim Spiel gibt es eine Gewinnchance, bei dieser Angelegenheit stand aber der Verlierer von vornherein fest und der heißt Thüringer Steuerzahler. Ob dies auf die Unfähigkeit der politisch Handelnden zurückzuführen ist oder ob dies eine zusätzliche Förderung des umstrittenen Hotelbaus gewesen ist, das wird der Untersuchungsausschuss 4/1 feststellen. Danke.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht... Doch, Abgeordneter Wehner, CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren - Besucher brauche ich ja nicht mehr zu begrüßen -, Herr Dr. Schubert und Herr Hauboldt, Sie haben jetzt eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen, wobei bei mir der Eindruck bleibt, viele dieser Fragen wollen Sie gar nicht beantwortet haben oder wollen die Antworten dazu gar nicht zur Kenntnis nehmen.
Ich will auf einige jetzt konkret eingehen: Ich habe mehrfach gehört in diesen Reden, dass die Frage gestellt wurde: Warum ist von diesem Sonderkündigungsrecht nicht Gebrauch gemacht worden? Ich glaube, das haben beide Redner in ihren Beiträgen angesprochen. Nun, die Sache ist halt relativ einfach zu beantworten. Das Sonderkündigungsrecht hatte eine ganze Reihe von Risiken und mit diesen Risiken, beispielsweise durch eine nicht fristgemäße Ausreichung der Baugenehmigung der Stadt Erfurt, verspätete Fördermittelbescheide, die eingegangen sind, wären im Hintergrund Gerichtsverfahren anhängig gewesen eventuell, die dazu geführt hätten, dass das Einrichten einer Spielbank noch wesentlich länger hätte dauern können, als es gegenwärtig in diesem Verfahren der Fall war.
Herr Höhn, dass diese Einnahmen aus der Spielbank für die Stiftung Ehrenamt vorgesehen sind. Hätten Sie durch eine Sonderkündigung zum damaligen Zeitpunkt erreichen wollen, dass diese Stiftung Ehrenamt vielleicht in den nächsten Jahren nicht mit Einnahmen gespeist werden könnte? Diese Frage müssen Sie sich selbst beantworten.
Die Verhandlungsposition des Landes, Sie haben den Untersuchungsausschuss angesprochen, der ja auch zu dieser Thematik tagt, war natürlich nicht besonders. Ich muss an dieser Stelle auch noch einmal deutlich sagen, das Verhalten der Opposition in diesem Haus hat auch nicht dazu beigetragen, dass die Verhandlungsposition des Landes in irgendeiner Weise besser geworden ist.
Die Frage nach der Verschwendung von Steuergeldern, meine Damen und Herren, abgerechnet wird zum Schluss, natürlich sind bei dieser Investition zunächst erstmal Kosten beim Land entstanden. Sie wissen aber auch, zumindest wenn Sie den Haushalt einigermaßen kennen, dass bereits für das 2. Halbjahr dieses Jahres eine Summe an Einnahmen eingeplant war oder ist in diesen Haushalt, wenn man das mal hochrechnet, kann man bei durchschnittlichem Lauf dieser Spielbank im Jahr mit Einnahmen von 2 Mio. € mindestens rechnen. Und wenn man jetzt diese 2 Mio. gegenüberstellt, im Verhältnis zu den Kosten, die vorher entstanden sind, dann bleibt für das Land ein stattlicher Gewinn. Das heißt also, alles, was dazu beiträgt, die Spielbank nach hinten zu verzögern und das Einrichten dieser Spielbank zu gefährden, ist doch letztendlich ein Verzicht von Einnahmen für unseren Haushalt. Die ganze Frage der Verträge möchte ich auch noch einmal in einer kurzen Erläuterung hier darstellen.
Es gibt keine Landes-GmbH, wo in diesem Haus schon einmal Vertragsinhalte, die eine dieser GmbHs abgeschlossen hat, öffentlich diskutiert und dargestellt wurden. Sie legen häufig Wert auf Datenschutz, wenn wir beispielsweise, ich erinnere mich an eine Debatte über Blitzer im Rennsteigtunnel, die wir hier schon einmal geführt haben, teilweise Kriminalität bekämpfen wollen, da halten Sie den
Datenschutz hoch, aber wenn ein Vertrag diskutiert wird, der natürlich auch Rechte Dritter berührt, da scheint Datenschutz für Sie überhaupt keine Rolle zu spielen. Sie wollen das am liebsten in der Zeitung austragen die ganze Geschichte.
Es ist im Finanzausschuss ein Verfahren angeboten worden. Im Finanzausschuss hat man sich einstimmig auf dieses Verfahren geeinigt, dass pro Fraktion ein Vertreter Einsicht in die Vertragsunterlagen nach Paraphierung der Verträge erhalten wird. Ich kann an dieser Stelle eigentlich nur darum bitten, sich an dieses Verfahren auch mal zu halten. Das positive Ergebnis im Landeshaushalt werden Sie spätestens Ende nächsten Jahres auch deutlich sehen. Herzlichen Dank.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das Wort hat Finanzministerin Diezel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde mit meinem Verhalten nicht dazu beitragen, dass der Vertrag noch auf der letzten Wegstrecke gefährdet wird. Ich habe dem Vertragspartner diese Vertraulichkeit zugesichert und das werde ich tun, damit so schnell wie möglich Investitionen, denn der Bauantrag ist bei der Stadt Erfurt gestellt, getätigt werden können, und wir in Thüringen endlich eine Spielbank bekommen. Ihre rot-roten Genossen in Mecklenburg-Vorpommern haben fünf Spielbanken. Mittlerweile haben sie eine Verordnung auf den Weg gebracht und beraten, dass noch mehrere Außenstellen gegründet werden. Man möchte gern spielen für den Haushalt.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wir ha- ben nichts gegen Spielbanken, nur nicht, dass Sie das Geld zum Fenster raus- werfen.)
Ich halte mich an das Verfahren, was der Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen hat und die schützenswerten Rechte Dritter. Dort können wir diskutieren und abgerechnet wird am Schluss, wenn in Thüringen endlich Spielbankeinnahmen zu verzeichnen sind. Vielen herzlichen Dank.
Danke schön. Damit kämen wir jetzt zum Abstimmungsbereich. Zunächst die Landesregierung hat keinen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags erstattet. Demzufolge muss ich auch nicht nachfragen, ob das Berichtsersuchen erfüllt ist.
Eine Ausschussüberweisung ist auch nicht beantragt worden und Punkt 2 des Antrags wurde vom Antragsteller zurückgezogen. Das heißt, es bleibt offen Punkt 1 des SPD-Antrags, dass die Landesregierung aufgefordert wird, dem Landtag in einer Plenarsitzung einen Bericht zu erstatten. Darüber werden wir jetzt abstimmen.
Wir stimmen ab zu Punkt 1 des SPD-Antrags in der Drucksache 4/933. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist Punkt 1 des Antrags mit Mehrheit abgelehnt worden und Punkt 2 ist gegenstandslos.
Ich kann den Tagesordnungspunkt 15 schließen. Ich schließe damit insgesamt die heutige Plenarsitzung, erinnere noch einmal daran, dass wir uns morgen bereits um 8.00 Uhr zur Plenarsitzung hier treffen. Wir sind jetzt, davon gehe ich aus, alle Gäste der Landespressekonferenz.