Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel wie folgt:
Zu Frage 1: Wie richtig dargelegt, wurde die Landesregierung der 3. Wahlperiode aufgefordert, dem Landtag halbjährlich über den Stand der Verwaltungsmodernisierung Bericht zu erstatten. Berichtsstichtag war folglich der 30.06. bzw. der 31.12. eines Jahres. Die letzte Sitzung des Landtags der 3. Wahlperiode fand am 3. und 4. Juni 2004, also vor Ablauf des Berichtszeitraums statt. Zu diesem Zeitpunkt war folglich noch nichts zu berichten und nach der konstituierenden Sitzung des Landtags der 4. Wahlperiode am 8. Juli 2004 war die Landesregierung an das Berichtsersuchen aus der 3. Wahlperiode wegen des Grundsatzes der Diskontinuität nicht mehr gebunden.
Zu Frage 2: Vorausschicken, sehr geehrter Herr Kuschel, möchte ich, dass ein Bericht an sich gar keine Wirksamkeit entfaltet, sondern lediglich die Maßnahmen, über die berichtet wird. Dazu werden wir heute unter TOP 9 im Rahmen eines Sofortbe
richts zum Antrag der Fraktion der SPD zu den Grundlagen und Auswirkungen der Behördenstrukturreform der Landesregierung Aussagen treffen. Die Modernisierung der Verwaltung ist grundsätzlich eine originäre Aufgabe der Landesregierung und nicht der gesetzgebenden Gewalt. Aber natürlich berichtet die Landesregierung gern dem hohen Haus über die Fortschritte, die hier erzielt werden. Ein Berichtsersuchen des Landtags sollte dabei neben dem eigenen Informationsbedürfnis und dem Erkenntnisgewinn auch den damit verbundenen Zeitaufwand für die Landesregierung berücksichtigen. Die Landesregierung würde es deshalb begrüßen, wenn ein mögliches Berichtsersuchen des Landtags sich auf ein Intervall von einem Jahr erstrecken würde, wie dies ja auch bei der Berichtspflicht zum Thüringer Haushaltsstrukturgesetz - Drucksache 4/681 - der Fall ist.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hat zu Beginn der neuen Wahlperiode bekanntlich eine umfassende Behördenstrukturreform sowie die konsequente Fortführung der Verwaltungsmodernisierung in Thüringen angekündigt. Das Berichtsersuchen des Landtags aus der 3. Wahlperiode ist für die neue Landesregierung, wie bereits dargelegt, nicht bindend. Insofern haben wir zunächst das Hauptaugenmerk auf die Vorbereitung der Maßnahme der Vorbereitung der Verwaltungsreform gelegt. Die Landesregierung würde jedoch selbstverständlich, wie schon gesagt, einem Berichtsersuchen des Landtags nachkommen.
Herr Staatssekretär, Sie hatten auf eine Stichtagsregelung verwiesen und auf Sitzungen des Landtags im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage 1. Wie erklären Sie dann, dass der 6. Halbjahresbericht bereits am 23.12.2003 vorgelegt wurde, wenn Sie doch ausgeführt haben, Stichtag wäre erst der 31.12.; insofern ist das offenbar auch vorher möglich gewesen. Wie erklären Sie, dass bisher alle 6 Halbjahresberichte, die veröffentlicht wurden, in keinem Zusammenhang mit den Sitzungen des Landtags standen, da die Berichte auch nicht in den Landtag hineingegeben wurden, sondern in Schriftform als Drucksache, also ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Landtagssitzung und einer Vorlage dieses Berichts zumindest bei 6 Halbjahresberichten nicht bestand?
Herr Abgeordneter, jetzt fällt es mir aufgrund biologischer Abwesenheit relativ schwer, über die 3. Wahlperiode etwas zu sagen. Wenn wir am 23. Dezember im letzten Jahr berichtet haben, dann heißt das, dass wir 7 Tage vor dem Termin waren, und zeigt mir nur, dass die Landesregierung alles daran gesetzt hat, vor Ablauf dieses halben Jahres zu berichten. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der nächste Bericht am 30.06. fällig gewesen wäre und da war die letzte Sitzung des Landtags bereits beendet und ein neuer Landtag gewählt.
Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine Anfrage der Abgeordneten Hennig, PDS-Fraktion.
Nach § 90 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hat jeder Abgeordnete das Recht, Kleine Anfragen an die Landesregierung zu stellen. Kleine Anfragen dienen der parlamentarischen Kontrolle der Landesregierung und der Informationsgewinnung der Abgeordneten und könnten im Vergleich zu Mündlichen Anfragen ausführlicher und inhaltsreicher beantwortet werden, da zur Vorbereitung der Antwort mehr Zeit zur Verfügung steht.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Qualität und den Informationsgehalt ihrer Beantwortungen von Kleinen Anfragen allgemein?
2. Welchen Ermessensspielraum hinsichtlich der Art und Weise sowie des Umfangs der Antwort nutzt die Landesregierung bei der Beantwortung Kleiner Anfragen, um nicht an die Grenze nichts sagender Antworten bzw. gar einer Antwortverweigerung (hier nicht die gemäß Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Frei- staats Thüringen zulässige Ablehnung der Beantwor- tung von Anfragen gemeint) zu gelangen?
4. Wie gewährleistet die Landesregierung gemäß dem in § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu findenden Kriterium der kurzen Beantwortbarkeit von Kleinen Anfragen die Qualität ihrer Antwort, das heißt, wie verhindert sie, dass ihre Antworten nichts sagend oder inhaltsleer werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig in Form einer Aufforderung zur Selbstbeurteilung von Antworten auf Mündliche Anfragen beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung beantwortet die an sie gestellten Antworten substanziell, wahrheitsgemäß und vollständig. Der Inhalt einer Antwort hängt notwendigerweise von der Fragestellung ab.
Zu Frage 2: Die Landesregierung übt ihr Ermessen hinsichtlich der Art und Weise und des Umfanges der Beantwortung Kleiner Anfragen entsprechend Artikel 67 Abs. 1 der Thüringer Verfassung aus und hält sich an die Anforderungen des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 4. April 2003.
Zu Frage 3: Gemäß Artikel 76 Abs. 1 Thüringer Verfassung verantwortet jeder Minister seinen Geschäftsbereich.
Herr Minister, in Kenntnis Ihrer jetzigen Antwort, wie erklären Sie, dass ich eine Anfrage zum Eisenbahnkreuzungsgesetz an die Landesregierung gerichtet habe, die Landesregierung um eine Fristverlängerung gebeten hat und nach drei Monaten mir mitteilt, dass sie nicht über die erforderlichen Angaben verfügt?
Ich vermag Ihnen dieses aus dem Stand deswegen nicht zu beantworten, weil mir der Vorgang nicht geläufig ist.
Herr Minister, kann ich Ihre Antwort so interpretieren, dass es Aufgabe der Abgeordneten ist, sich auf das intellektuelle Niveau der Minister einzulassen, damit sie eine adäquate Antwort bekommen?
Jede Antwort, Herr Abgeordneter, auch diese Frage beantworte ich sehr, sehr gerne, jede Antwort hängt von der Qualität der Fragestellung ab.
Danke, Herr Minister. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kummer, PDSFraktion, in Drucksache 4/791.
Vor zwei Jahren ist in Thüringen die Europäische Zoo-Richtlinie in Landesrecht umgesetzt worden. Dies hatte zur Folge, dass an die ausschließlich von Kommunen betriebenen Tierparks und zoologischen Gärten strengere Anforderungen an die Haltung der Tiere, die veterinärmedizinische Versorgung und die Qualifizierung des Betreuungspersonals gestellt wurden. Über eine entsprechende Betriebserlaubnis hätten die Zoos nach dieser Richtlinie per 9. April 2003 verfügen müssen. Da dies in den wenigsten Fällen realisierbar war, ist ihnen eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt worden, die somit jetzt ausläuft.
Einer Pressemeldung im „Freien Wort“ vom 31. März dieses Jahres zufolge geht die Umsetzung der Auflagen sehr schleppend voran.
1. Wie viele der Thüringer Zoos haben mittlerweile eine Betriebserlaubnis nach den neuen Regelungen bzw. einen Bescheid über Auflagen erhalten?
4. Mit der Schließung von welchen zoologischen Anlagen rechnet die Landesregierung infolge der Zoo-Richtlinie?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zur Mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer gebe ich folgende Antwort.
Zu Frage 1: Es sind derzeit drei Einrichtungen in Thüringen, die von insgesamt 27 einen Bescheid vom Landesverwaltungsamt erhalten haben. Drei weitere Bescheide stehen unmittelbar vor dem Abschluss. Die Landesregierung geht davon aus, dass die übrigen Einrichtungen ihre Bescheide in den kommenden zwei Monaten erhalten werden.
Zu Frage 2: Der Landesregierung ist sehr wohl bekannt, dass verschiedene Zoos Probleme darin sehen, die höheren Anforderungen, die in der ZooRichtlinie enthalten sind, insbesondere die gegebenenfalls erforderliche Vergrößerung von Gehegen, nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit erfüllen zu können. Einzelne Zoos vertreten in diesem Zusammenhang die fachliche Auffassung, die bisherigen Tierhaltungen würden bereits genügen. Sicherlich ist ein weiteres Problem auch die Diskussion der damit einhergehenden Finanzierung bei der Umgestaltung von Gehegen.
Zu Frage 3: Das zuständige Landesverwaltungsamt hat zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und den regionalen staatlichen Umweltämtern die betroffenen Einrichtungen mit mehreren Informationsveranstaltungen begleitet. Die erste fand bereits mehrere Monate vor der Umsetzung der Zoo-Richtlinie, nämlich im April 2003 im Rahmen der Umwandlung der Zoo-Richtlinie in Landesrecht, statt. Dabei wurden die Einrichtungen umfänglich über die neu erwachsenden Aufgaben informiert und die ständi
Zu Frage 4: Die Landesregierung geht derzeit davon aus, dass die Zoos die neuen Anforderungen aus der Zoo-Richtlinie aufgrund der gewährten Fristen und Verlängerungen, sind hiermit explizit gemeint, tatsächlich auch erfüllen können und erfüllen werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass keine gravierenden Konsequenzen, etwa gar Schließungen von Anlagen, ganzen Anlagen oder Teilen innerhalb der Anlagen notwendig sein werden. Wir stehen im Dialog und bieten den auch weiterhin an.