Protocol of the Session on March 17, 2005

Zu Frage 4: Sobald die erforderlich gewordenen Verhandlungen über das Investorenmodell abgeschlossen sind, kann nach positiver Bewertung durch die Landesregierung ein entsprechender Vertrag geschlossen werden.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/720 des Abgeordneten Nothnagel, PDS-Fraktion.

Zuweisungen und Zuschüsse für Maßnahmen in der Behindertenhilfe

Im Landeshaushalt für das Jahr 2005 Einzelplan 08 Kapitel 08 22 Titel 684 74 "Zuwendungen und Zuschüsse für Maßnahmen in der Behindertenhilfe" wurden die Zuwendungen an freie Träger von Beratungsstellen festgelegt. Die Zuwendungen für das Jahr 2005 belaufen sich auf 318.500 ,   Vergleich zum Jahr 2004 eine Kürzung um ca. 140.000 *"3 ;

1. Wie viele Anträge von welchen Trägern der Behindertenhilfe sind bisher zur Förderung eingegangen?

2. Welcher Träger erhält in welcher Höhe eine Förderung?

3. Wann erhalten die Träger über die Bewilligung der Maßnahme Bescheid?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es liegen 16 Anträge auf Förderung vor. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Träger: Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V.; Deutscher Schwerhörigenbund, Landesverband Thüringen e.V.; Audiovision gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V.; Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V.; Europahaus Gera e.V.; Diakoniezentrum Bethesda e.V.; Gehörlosenverein Thuringia Weimar und Umland 1910 e.V.; Schwerhörigenverein Eisenach e.V.; Diakonieverbund Eisenach gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Thebra LV Thüringen e.V.; Johanniter-Unfallhilfe e.V.; Evangelischer Körperbehindertenverband Anne-Rose e.V.

Zu Fragen 2 und 3: Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen so verteilt werden, dass alle bisher bereits geförderten Beratungsstellen auch weiterhin eine Förderung erhalten. Der Erlass für die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das laufende Jahr wird in Kürze vorliegen. Erst danach können die genaue Förderhöhe für die einzelnen Träger benannt und die entsprechenden Bescheide erstellt werden.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/728. Abgeordnete Wolf, PDS-Fraktion.

Prostitution und Hartz IV

Clare Chapman berichtet in einem Artikel vom 30. Januar 2005 im "Daily Telegraph" über Prostitution und Hartz IV, dass in Deutschland Frauen, die Arbeitslosengeld II beziehen, in sexuelle Dienstleistungen vermittelt werden könnten und ihnen die Kürzung des Bezuges drohe, wenn Sie eine solche Stelle ablehnen würden. Neben anderen Beispielen wie zum Beispiel der versuchten Vermittlung in ein Bordell nennt Chapman eine Frau aus Gotha, die von

ihrem Job-Center angehalten worden sei, sich zu einem Bewerbungsgespräch als "Nackt-Model" vorzustellen. Der Grund sei, dass Prostitution nicht mehr als sittenwidrig gelte und Bordellbesitzer Steuern und Sozialabgaben zahlen. Es läge also nur an den JobCentern, ob sie solche Angebote an Frauen weiterleiten oder nicht. Ich frage die Landesregierung:

1. Schätzt es die Landesregierung als rechtlich möglich ein, dass es in Thüringen tatsächlich zu Vermittlungen von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen in sexuelle Dienstleistungen kommen kann?

2. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass es bislang zu solchen Fällen gekommen ist?

3. Wie wird in Thüringen sichergestellt, dass Frauen nicht gegen ihren Willen Telefonsex machen müssen oder in Jobs als Callgirls, Nackttänzerinnen oder Prostituierte vermittelt werden und dass sie keinerlei Kürzung ihrer Bezüge befürchten müssen, wenn sie ein solches Angebot ablehnen, falls es doch an sie herangetragen wird?

Danke. Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf für die Landesregierung wie folgt:

Die Bundesagentur für Arbeit teilte auf Nachfrage mit, man habe sich in Abstimmung mit dem Bund aus grundsätzlichen Erwägungen heraus dazu entschieden, im Bereich der Prostitution keine Arbeitsvermittlung durchzuführen. Mit dieser grundsätzlichen Entscheidung wird sichergestellt, dass Arbeitslose nicht ungewollt Stellenangebote aus diesem Bereich erhalten und ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. Der hier angesprochene Sachverhalt betrifft im Übrigen einen Fall, der mehr als ein Jahr zurückliegt. Die arbeitslose Frau hatte selbst nach einer entsprechenden Stelle gefragt. Außerdem galt zu diesem Zeitpunkt das in dieser Anfrage erwähnte Arbeitslosengeld II noch nicht.

Zu Frage 2: Zunächst möchte ich auf die Antwort zu Frage 1 verweisen. Ergänzend informierte die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit zu dieser Frage wie folgt, ich zitiere: "Stellenangebote im Erotikbereich werden entgegengenommen, jedoch nicht im Stelleninformationssystem veröffentlicht. Die Stellenangebote werden nur auf ausdrückliche Nachfrage der Kunden

ausgehändigt. Dies alles gilt nur, soweit offensichtlich kein Bezug zur Prostitution besteht."

Zu Frage 3: Ich verweise auch hier noch mal auf die Antworten zu Fragen 1 und 2. Durch die aufgezeigte Vorgehensweise werden auch die in der Frage angesprochenen Leistungskürzungen ausgeschlossen.

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Wolf.

Das heißt aber auf Ihre Antwort in Frage 1, rein rechtlich wäre es möglich?

Rein rechtlich, auf Nachfrage und persönlichen Wunsch der Arbeitslosen wäre es möglich.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/729. Abgeordneter Höhn, SPD-Fraktion.

Beurteilung des so genannten vorgerichtlichen Abwendungsverfahrens durch die Landesregierung

Nach erfolgter Beauftragung durch seine Bundesversammlung hat der Bundesvorstand des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes (DGVB) am 3. Juli 2004 beschlossen, sich für die gesetzliche Verankerung eines so genannten vorgerichtlichen Abwendungsverfahrens in § 687 der Zivilprozessordnung (ZPO) einzusetzen. Vorteile auf der Gläubigerseite dieses neuen Verfahrens ergeben sich nach Auffassung des DGVB durch eine schnelle Erlangung eines Titels bei unbestrittenen Forderungen sowie durch eine rasche Fortsetzung des Verfahrens, wenn der Schuldner sich nicht meldet oder die Abwendungsvereinbarung nicht einhält.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Vor- und Nachteile des vom DGVB vorgeschlagenen vorgerichtlichen Abwendungsverfahrens?

2. Inwieweit ist das vorgerichtliche Abwendungsverfahren geeignet, Gläubigern schneller als bisher zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu verhelfen?

3. Welche praktischen Erfahrungen haben nach Kenntnis der Landesregierung die europäischen Staaten gesammelt, die mit dem vorgerichtlichen Abwendungsverfahren vergleichbare Verfahrensregelungen besitzen?

4. Hat das vom DGVB vorgeschlagene vorgerichtliche Abwendungsverfahren bisher Berücksichtigung im Rahmen der zurzeit laufenden Beratungen zu einer "Großen Justizreform" gefunden?

Danke. Es antwortet Staatssekretär Scherer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhn beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Landesregierung unterstützt Maßnahmen zu einem effizienteren Einzug von Forderungen und wird daher auch die Möglichkeiten des vorgerichtlichen Abwendungsverfahrens unter Einbeziehung berechtigter Schuldnerbelange sorgfältig prüfen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Höhn wie folgt:

Zu Frage 1: In zwei Bund-Länder-Arbeitsgruppen, die sich mit den Themen Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts sowie der Organisation des Gerichtsvollzieherwesens befassen, werden derzeit die Möglichkeiten erörtert, die das vorgerichtliche Abwendungsverfahren bietet. Eine endgültige Bewertung des Verfahrens kann die Landesregierung derzeit noch nicht vornehmen, da abschließende Berichte der eingesetzten Arbeitsgruppen noch nicht vorliegen.

Zu Frage 2: Unter Hinweis auf entsprechende ausländische Erfahrungen sieht der Deutsche Gerichtsvollzieherbund den wesentlichen Vorteil des Abwendungsverfahrens gegenüber dem Mahn- und Klageverfahren darin, dass der Gerichtsvollzieher bereits vorgerichtlich in unmittelbaren Kontakt mit dem Schuldner treten kann. Wenn es dem Gerichtsvollzieher gelingt, die Forderung einzuziehen, ist hiermit eine Beschleunigung gegenüber dem bisherigen Verfahren verbunden. Erfahrungen im benachbarten Ausland belegen, dass das Verfahren durchaus auch erfolgreich angewandt werden kann. Von Seiten der Industrie- und Handelskammer wurde aber auch darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren dem Schuldner weitere Möglichkeiten bietet, die Begleichung der Forderung hinauszuzögern. Daher werden auch insoweit vor einer abschließenden Bewertung die Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppen ab

zuwarten sein.

Zur Frage 3 verweise ich auf die Beantwortung der Frage 2.

Zu Frage 4: Die "Große Justizreform" wird Thema der nächsten Justizministerkonferenz im Juli dieses Jahres in Dortmund sein. Zur Vorbereitung dieser Konferenz wurden von den Justizministern der Länder mehrere Arbeitsgruppen auf Staatssekretärsebene eingesetzt. Eine dieser Arbeitsgruppen befasst sich auch mit den Möglichkeiten des vorgerichtlichen Abwendungsverfahrens. Die bereits genannten beiden Bund-Länder-Arbeitsgruppen arbeiten diesem Gremium zu.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Die nächste Mündliche Anfrage in Drucksache 4/730 des Abgeordneten Pilger, SPD-Fraktion, ist zurückgezogen. Damit komme ich zum Aufruf der Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/732. Abgeordneter Hauboldt, PDS-Fraktion.

Was haben Lachhasen - ich darf kurz mal erläutern: Lachhasen, hier handelt es sich um die Schokoladenhasen, in Folienpapier eingewickelt, damit es dann nicht zu Missverständnissen kommt - Überraschungseier, Würstchen und Bier mit politischer Bildung zu tun?

Unter der Überschrift "Geld für Lachhasen" berichtete die "Thüringer Allgemeine" Weimar am 7. Januar 2005 über den Versuch der Jungen Union Weimarer Land, vom Landkreis Weimarer Land 1.534 #6 mittel für die politische Jugendarbeit zu erhalten. Der Landrat habe das abgelehnt, da es keinen Anspruchsgrund gäbe. Die Junge Union wollte, so der Bericht, beim Landrat unter anderem Quittungen für Lachhasen, bunte Eier und Würstchen abrechnen. Für Bier sollten Kosten in Höhe von 128,30 stattet werden. Außerdem sei eine Abrechnung für "DesignPapier Marmor" für fast 100    sen Empfänger laut Quittung das Bürgerbüro des Landtagsabgeordneten Mike Mohring war.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es aus Sicht der Landesregierung vertretbar, dass der Jungen Union die Kosten unter anderem für Lachhasen, Schokolade, Würstchen und Bier aus Mitteln für die politische Jugendarbeit erstattet werden?

2. Hält es die Landesregierung rechtlich für zulässig, dass Büromaterialien für Wahlkreisbüros von Land

tagsabgeordneten aus Mitteln der politischen Jugendarbeit finanziert werden?