Dabei möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass nach übereinstimmender Sicht aller Beteiligten inzwischen deutlich geworden ist, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeit Suchende im letzten Jahr viel zu gering eingeschätzt wurde und damit wurde natürlich auch der Finanzrahmen zu gering eingeschätzt. Für die Stadt Gera hat uns das in unserer Anhörung am Dienstag die Sozialdezernentin auch noch einmal ausführlich bestätigt. In diesem Zusammenhang möchte ich die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion dringend auffordern, bei ihren Parteifreunden auf Bundesebene aktiv zu werden. Es sind sehr beunruhigende Nachrichten, die wir vernehmen konnten, die wir lesen konnten, die darauf hindeuten, dass der Bund seinen Anteil von 29,1 Prozent an den angestrebten Gesamtentlastungen der Kommunen reduzieren will. Es tauchen jetzt schon Hinweise auf, dass man den Anteil bis auf 4,5 Prozent reduzieren will. Also, bitte, Herr Matschie - nun ist er heute nicht da, aber ich denke, es wird auch hier weitergereicht unternehmen Sie alles, um die Bundesregierung und vor allem Wirtschaftsminister Clement von diesem gefährlichen Unsinn, von diesem Wortbruch abzubringen.
Gut, können wir auch regeln. Meine Damen und Herren, was uns allerdings verwundert, ist, dass die SPD in ihrem Änderungsgesetz überhaupt keinen konkreten Revisionstermin mehr vorsieht. Das ist uns unverständlich, denn wir haben ja erst im Haushaltsausschuss und dann im Landtagsplenum überhaupt diesen konkreten Revisionstermin durchgesetzt. Und das war damals ein Kompromiss, denn eigentlich wollten wir ja zwei Revisionstermine und ich kann eigentlich nicht verstehen, weshalb Sie diese Forderung fallen lassen haben. Ein früherer Revisionstermin könnte natürlich auch früher Klarheit bringen.
Meine Damen und Herren, eines wissen wir ja auch, wir kennen unsere Landesregierung, wenn steht: "zum Jahresende Revisionstermin, Überprüfung", dann wird das am 31. Dezember getan. Im Revisionsverfahren ist aus unserer Sicht auch der jeweilige Zahlungstermin zu hinterfragen. Wir werden dabei eine Zahlung des Landesanteils jeweils zu Quartalsbeginn anregen. Trotz der von mir dargestellten Kritikpunkte halten wir den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion insgesamt für sinnvoll. Wir plädieren deshalb dafür, entgegen der Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Dies, meine Damen und Herren, dient dem Interessenausgleich zwischen Land und Kommune und dieser Interessenausgleich ist gerade im Ergebnis des Landeshaushalts notwendig, wurde doch mit ihm das bisherige Vertrauensverhältnis zwischen Land und Kommune erheblich belastet. Hier könnten Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, auch mal ein Zeichen setzen, ein Zeichen dafür, dass die Kommunen auf eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Land bauen können. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Enders, Sie können sicher sein, wir haben an dieser Stelle schon öfter gesagt, dass uns nicht alles gefällt, was in Berlin passiert. Sie können sicher sein, dass wir auch an dieser Stelle intensiv darauf dringen werden, dass die 29,1 Prozent Erstattung, die vereinbart wurde, auch kommt, weil die Kommunen das Geld dringend brauchen. Aber ich habe den Eindruck - das Ergebnis des Haushalts
und Finanzausschusses ist ja vorgetragen worden -, dass es der erklärte Wille der CDU-Fraktion hier im Landtag ist, den Kommunen finanziell die Pistole auf die Brust zu setzen.
Der Wille, glaube ich, ist ungebremst. An vielen Stellen haben wir es diskutiert, an dieser Stelle bleibe ich dabei, es ist immer noch so.
Nicht anders ist es deswegen zu erklären, dass die den Kommunen zustehenden Landesmittel nicht - zumindest nicht zeitnah - an diese weitergeleitet werden. Wir wissen, Mehrheit ist Mehrheit, und so ist es nicht verwunderlich, dass Sie es im Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt haben. Vermeintlich gute Argumente zur Reduzierung des Landeszuschusses aus Wohngeldersparnissen an Thüringer Kommunen geistern in der Presse momentan viele herum. Von erheblichen Einsparungen ist teilweise zu hören, die in kommunalen Haushalten schon greifen. Tatsache ist aber, dass alle Arbeitsgemeinschaften, aber auch die optierenden Kommunen noch gar nicht ganz genau einschätzen können, welche exakten Be- und Entlastungen sie im Bereich Sozialhilfe und den Unterkunftskosten im Rahmen des SGB II auf das Jahr hochgerechnet erzielen werden. Die Gründe liegen auf der Hand, es ist auch allen bekannt. Jeder, der sich in einer Arbeitsgemeinschaft umgeschaut hat, der weiß das, es liegen unzählige Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern vor. Ich glaube, das ist auch gerechtfertigt, dass jeder, der der Meinung ist, er kann den Bescheid nicht lesen, er kann den Bescheid nicht bis ins Letzte verstehen oder der auch der Meinung ist, er ist falsch berechnet worden, dass er dann in Widerspruch geht. Es ist abzuwarten, was aus den Widersprüchen wird. Zum anderen ist auch die Einzelfallbetrachtung zu den Unterkunftskosten ein Thema. Die ist in den Landkreisen und kreisfreien Städten noch nicht endgültig abgeschlossen. Es gibt sehr unterschiedliche Maßnahmen, die von den Gebietskörperschaften getroffen wurden, die einen rechnen spitz ab, die anderen wollen Pauschalen ausreichen, gleich, wie hoch oder wie niedrig die Unterkunfts- und Heizungskosten sind. Dieser Prozess ist meines Erachtens noch nicht abgeschlossen. Ich wünsche mir da auch von den Kommunen, die ich immer sehr intensiv vertrete - das wissen Sie -, dass sie natürlich das gehörige Augenmaß an dieser Stelle haben werden. Dafür brauchen wir natürlich auch kommunal das Geld, denn man muss sehr weise entscheiden, ob man jemanden, der zwei Quadratmeter mehr hat, umziehen lässt oder ob man ihn nicht umziehen lässt. Ich plädiere an dieser Stelle dafür, das bürgerfreundlich zu entscheiden, weil es am Ende im Sinne der Kommunen und im Sinne der gesamten Gesellschaft ist.
Eins steht jedoch heute schon fest: Bleibt es beim Ausführungsgesetz zum Zweiten Sozialgesetzbuch in unveränderter Form, müssen Thüringer Kommunen über allen anderen finanziellen Belastungen und die stehen nun mal tatsächlich vor ihnen -, die der Landeshaushalt ihnen aufbürdet, auch noch als Kreditgeber für zinslose Kredite für den Freistaat herhalten. Deswegen appelliere ich nochmals an Sie alle, geben Sie den Kommunen zeitnah das für sie lebensnotwendige Geld und verschanzen Sie sich nicht hinter Zahlenermittlungen, die teilweise wirklich nur grob waren und von denen alle wissen, dass sie einer Abrechnung dienten, nämlich dem Willen der Bundesregierung, die Kommunen insgesamt um 2,8 Mio. men der Kommunalfinanzreform zu entlasten. Diese Entlastung, denke ich, muss bei den Thüringer Kommunen auch ankommen und da müssen auch Sie, Frau Ministerin Diezel - Sie haben ja immer die Hand auf dem Geld, was ich auch okay finde, aber an dieser Stelle natürlich nicht - tatsächlich das weitergeben, was versprochen wurde. Es ist angesprochen worden, Herr Ministerpräsident hat es den Kommunen versprochen und nun muss das Geld auch weitergereicht werden, deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen, werte Gäste, zunächst darf ich meine Verwunderung darüber ausdrücken, dass von den Oppositionsfraktionen Damen hier das Wort ergriffen haben, die bei den Ausschussberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss überhaupt nicht anwesend waren. Das merkt man leider auch an der Qualität der Ausführungen zu diesem Thema.
Sie sollten sich wirklich mal mit den Zahlen intensiv beschäftigen. Frau Taubert, der Bund hatte mal geplant, 2,5 Mrd. 2,8 Mio. Sie haben eben von 2,8 Mio. sehe Ihnen das nach.
vielleicht noch mal auf die Grundsätze dieses Gesetzes überhaupt eingehen, weil es mir doch scheint, dass einiges hier durcheinander geworfen wird und nicht so richtig klar herübergekommen ist. Richtig ist erst einmal: Der Bund hatte das Ziel, die Kommunen mit 2,5 Mrd. Punkt in diesem Gesetz - und dafür hat sich die Thüringer Landesregierung maßgeblich eingesetzt, weil sie nämlich Partner der Kommunen ist - haben wir immer wieder gesagt, diese Entlastungswirkung wird in Ostkommunen anders wirken als in Westkommunen, ganz einfach der Tatsache geschuldet, dass wir in den Ostkommunen wesentlich mehr Arbeitslosenhilfeempfänger als Sozialhilfeempfänger prozentual hatten, als das in den Westkommunen der Fall war. Deswegen ist ein Verfahren entwickelt worden, das die so genannten SoBEZ in Höhe von 1 Mrd. Mark über den Umsatzsteuerausgleich der Länder
- Euro, Entschuldigung - den neuen Kommunen zur Verfügung gestellt hat. Diese 1 Mrd. stande gekommen, weil sich auch die Thüringer Landesregierung maßgeblich dafür eingesetzt hat. In diesem Zusammenhang war ja auch mal strittig von Ihrer Seite, dass wir unseren Anteil an dieser 1 Mrd. bracht haben, aber zumindest das haben Sie im Gesetzentwurf weggelassen. Das scheint also mittlerweile bei Ihnen angekommen zu sein, dass das ganz solide und auch rechtswirksam ist.
Als zweiter Punkt: Um die 2,5 Mrd. hat der Bund tatsächlich vorgeschlagen, sich mit 29,1 Prozent an den so genannten Kosten für Unterkunft und Heizung zu beteiligen und hat sich selbst zwei Revisionstermine gesetzt, nämlich den 01.03. und den 01.10. Nun beim Thema 01.03. wissen wir mittlerweile zumindest aus der Presse, dass man nicht mehr daran denkt, diesen Revisionstermin überhaupt einzuhalten. Welcher konkrete Revisionstermin dann tatsächlich kommt, ist mir zumindest nicht bekannt. Vielleicht wissen Sie mehr in diesem Zusammenhang. So viel zum Thema "Zuverlässigkeit der Bundesregierung". Natürlich hat das auch seine Gründe, warum die den 01.03. gar nicht halten können, weil nämlich die Datensätze, die man gegenwärtig hat, noch gar nicht so zuverlässig sind, dass man überhaupt Rückschlüsse auf die Wirkung dieses Gesetzes ziehen könnte. Jeder weiß auch, dass wir von einer so genannten Experimentalgesetzgebung gesprochen haben, und das bedeutet eben, der Gesetzgeber hat ein Gesetz erlassen, dessen Wirkung er erst in der Praxis letztendlich abschätzen will.
Als Drittes haben sich die Länder verpflichtet - und das ist völlig unstrittig -, ihren Anteil bei der Wohngeldeinsparung auch tatsächlich an die Kommunen weiterzugeben. Hier an dieser Stelle hat die CDUFraktion im Haushalts- und Finanzausschuss für eine Gesetzesänderung gesorgt und keineswegs, wie es Kollege Kuschel vorhin sagte, der Druck der PDS, dass auch eine solche Revisionsklausel in unser Gesetz aufgenommen wurde. Sie wissen, dass der Zeitpunkt November drinsteht. Ich muss an dieser Stelle sagen, wir kennen zum heutigen Zeitpunkt die Wirkung des Gesetzes immer noch nicht hundertprozentig, aber wir haben natürlich jetzt einen Vorteil, die konkreten Zahlen der Monate Januar und Februar liegen vor und die sagen eben aus, im Januar wurden von theoretisch möglich abzurufenden 11 Mio. ! "# von 11 nur 7,6 Mio. $ % wenn weniger Geld abgerufen wird, ist auch der Einspareffekt des Landes beim Wohngeld logischerweise wesentlich geringer als ursprünglich geplant. Ich mache mir heute eigentlich, wenn ich diese Zahlen - ich weiß nicht, ob die sich so weiter darstellen hochrechne, Gedanken, ob nicht die Summe von 20 Mio. & schon zu hoch war, ob diese 20 Mio. % als Einspareffekt bei uns im Land auftreten. Da muss man einfach ein Fragezeichen zum heutigen Zeitpunkt machen. Ich will an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen, klar ist, kassenwirksam muss es dieses Jahr für die Kommunen noch werden. Nämlich nur dann haben die Kommunen auch tatsächlich noch eine Möglichkeit, das in ihren Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, ich will das noch mal kurz zusammenfassen: Die Bundesregierung selbst hat also einen früheren Revisionstermin, den man festgelegt hatte, schon gekänzelt. Sie schlagen aber in Ihrem Gesetzentwurf heute vor, wir sollen diesen Revisionstermin in den März hineinlegen, obwohl die Bundesregierung selbst sagt, er ist gar nicht zu halten. Ehrlich wäre es an dieser Stelle, wenn Sie einfach sagen würden, wir packen unseren Gesetzentwurf wieder ein, wir ziehen ihn zurück, er ist einfach fachmännisch unsinnig. Aus diesem Grund kann er natürlich auch nicht die Zustimmung der Fraktion finden. Herzlichen Dank.
wir keinen früheren Revisionstermin reingenommen haben - haben wir nicht. Also, es ist nicht wahr, was Sie sagen, dass wir einen anderen Revisionstermin hier in das Gesetz reingeschrieben haben. Wir ändern ja das Gesetz, das schon mal hier im Landtag gewesen ist, das beschlossen wurde, und wollen die 33 Mio. " ' so, wie Sie es sagen. Es kann jeder mal einen Fehler machen, man sollte vorsichtig sein, wenn man die anderen gleich so intensiv kritisiert. Und dass das Geld bei den Kommunen ankommen muss, ich glaube, das ist auch unstrittig.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Wehner, es ist eben kein fiskalisches Problem, über das wir hier diskutieren, sondern wir reden über Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit von politischen Aussagen.
Es gab eine politische Aussage, die besagt hat: Die Einsparungen des Wohngeldes, die das Land ausweist, werden in voller Höhe den Kommunen weitergereicht. Nun ist die Frage: Hat damals jemand gelogen, als er das gesagt hat, oder gelten Versprechen eines Ministerpräsidenten bis zum Schluss? Gestern im Handwerkstag war zu hören: Was wir vor der Wahl gesagt haben, setzen wir auch nach der Wahl um bzw. gilt für uns auch nach der Wahl. Wenn also vor der Wahl der Ministerpräsident erklärt hat, die Einsparungen beim Wohngeld werden in voller Höhe an die Kommunen durchgereicht, dann muss er nach der Wahl, wenn er einen Haushalt ansetzt, in dem er 35 Mio. ( ausweist, auch 35 Mio. ( die Kommunen durchreichen, ansonsten hat er sich damals geirrt
oder er hat nicht ganz die Wahrheit gesagt oder er wollte nicht ganz die Wahrheit sagen. Die Kommunen haben mit diesem Geld geplant. Dazu diente dieser Gesetzentwurf und dazu dienten übrigens auch die Anträge, die die Oppositionsfraktionen mehrfach eingereicht haben, und insbesondere auch von unserer
Seite sind die entsprechenden Aktivitäten gekommen. Sie haben angefangen, uns zu interpretieren, das heißt, Politik ist heute nicht mehr daran gebunden, was an verlässlichen Aussagen gesagt wurde, sondern es wird anschließend interpretiert, was denn der Verantwortliche gemeint haben könnte mit dem, was er gesagt hat. Das erleben wir ja nun tagtäglich und das ist nicht allein ein Problem dieser Landesregierung, sondern das haben wir durchaus auf Bundesebene genauso. Und darum geht es jetzt, ob diese Klarheit und diese Verbindlichkeit für unsere Kommunen, die ohnehin gestraft genug sind mit diesen Haushaltsproblemen, die aufgetürmt wurden von Landesseite, ob diese Klarheit und Verlässlichkeit nun umgesetzt wird. Deshalb sind wir als PDS-Fraktion auch der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf unterstützt werden sollte und dass dieser Gesetzentwurf in Kraft treten sollte. Denn es hieß bei dem Versprechen nicht, wir schauen zum Jahresende mal, was rauskommt und wie wir eventuell noch zusätzlich interpretieren können, sondern es hieß - um es noch mal zu sagen und deutlich -: Die volle Einsparung wird weitergereicht. Wenn dieser Haushalt nur ein Fünkchen Wahrheit besitzt, dann weist er diese 35 Mio. )setzentwurf enthalten und uns sollte allen daran gelegen sein, ein bisschen mehr Vertrauen in politische Aussagen in der Bevölkerung zu erreichen durch Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit und nicht durch Uminterpretationen von Regierungsaussagen oder Ministerpräsidentenaussagen, die im Wahlkampf ganz vorteilhaft waren. Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, trotz der umfangreichen Tagesordnung muss ich schon zu dem hier Gesagten noch mal ein paar Worte sagen. Herr Gerstenberger, unstrittig ist, Ziel dieser Gesetzgebung - und jetzt zitiere ich hier mal mit Erlaubnis - "war die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit." Offensichtlich scheint weder diese Seite der Opposition noch diese Seite der Opposition je davon überzeugt gewesen zu sein, dass dies mit diesem Gesetz erreicht werden kann. Denn die Wiedereingliederung in Arbeit bedeutet Eingliederung in untere Einkommensgruppen natürlich erst. Man hatte ja der Hartz zumindest - die Vorstellung, dass es hier irgendwelche Zugangsschranken in den Arbeitsmarkt gäbe, dass die Leute nicht bereit wären, gering bezahlte Jobs anzunehmen. Ich sage, für den Osten war dieser Ansatz schon falsch und deswegen kann
Wenn aber nun Leute in diese geringfügigen Beschäftigungen reingehen oder in niedrig bezahlte Jobs, dann entstehen automatisch Wohngeldansprüche. Es ist nämlich nicht so, man muss dann hier wirklich schon mal fachlich trennen, ob man über Unterstützung für Heizung und Unterkunft redet oder über Wohngeldansprüche. Und Wohngeldansprüche entstehen nach wie vor beim Land. Deswegen muss das Land auch
Wohngeldansprüche in seinem Haushalt planen und die auch tragen in Zukunft. Diese Einsparungen, und da können Sie sich drauf verlassen, die dann tatsächlich eintreten - und nur davon reden wir - werden auch an die Kommunen weitergegeben. Aber die Crux bei dieser Sache ist, dass weder Sie, Herr Gerstenberger, noch ich die Einsparungen zum jetzigen Zeitpunkt wirklich beziffern können. Kommen nämlich viele Leute in niedrig bezahlte Tätigkeiten, steigt automatisch ihr Wohngeldanspruch und damit auch das, was das Land zu tragen hat. Diese Details sind nämlich so kompliziert auch, dass sie eigentlich in einer Ausschussberatung zu diskutieren wären. Deswegen wundere ich mich immer, dass hier Kollegen über Sachen reden, die im Ausschuss eigentlich intensiv diskutiert wurden, und dann diese Details immer einfach weglassen.