Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte vielleicht eingangs einen Satz sagen zu dem, was Sie, Frau Leukefeld, gesagt hatten zu den Damen und Herren des Thüringer Arbeitslosenparlaments und der Arbeitsloseninitiative, wo wir in den letzten fünf Jahren, denke ich mal, auch ganz vernünftig mitgearbeitet haben, gemeinsam alle drei Fraktionen immer dafür gesorgt haben, dass dieses Parlament hier im Hause auch tagen konnte. Es wurde auch wirtschaftlich immer von allen drei Fraktionen unterstützt. Ich denke, es ist nur allzu verständlich, wenn genau diese Initiative und das Arbeitslosenparlament dem Ministerpräsidenten und den Mitgliedern der CDU-Fraktion solche Briefe schickt, blaue Briefe, wo die Kündigung ausgesprochen wird. Dann signalisiert man, dass - ich will das jetzt nicht vorlesen - man sie nicht mehr will. Das steht wortwörtlich so drin. Die logische Folge dessen ist doch dann, dass ich dann auch nicht mehr hingehe. Ich gehe doch nicht zu einer Party, wo ich nicht eingeladen respektive ordentlich ausgeladen werde.
Da muss man schon Verständnis haben für die Reaktion des Ministerpräsidenten und auch von uns. Ansonsten, wenn ich den Brief nicht bekommen hätte, wäre ich sicherlich, wenn es die Zeit erlaubt hätte, auch hingegangen. Das vielleicht dazu zum Einstieg.
Zum Antrag der SPD-Fraktion - Arbeitsmarktinstrumente verbessern: Der Standpunkt der CDU-Fraktion und mein Standpunkt sind hier mehrfach in den letzten Jahren deutlich gemacht worden. Wir waren immer Partner der ARGEn und der Optionskommunen und haben die versucht zu unterstützen. Wir denken, dass hier Hilfe aus einer Hand gut gemacht worden ist, allerdings die notwendige Rechtssicherheit sollte hier gegeben werden. Da sind wir mit den Kollegen der SPD einer Meinung, wir brauchen in den Bereichen Personalhoheit, denn wir wissen - das haben wir auch gemeinsam besprochen -, dass die dort befristeten Stellen bei den ARGEn insbesondere dazu führen, dass sich die guten Leute wegbewerben wegen der hohen Unsicherheit, die besteht. Das ewige Hineinregieren der BA und damit im Ergebnis die Einschränkung der lokalen Aktivitäten, das sind Dinge, die uns nicht gefallen haben und dagegen haben wir immer gesprochen. Wir wissen, dass die BA bis dahin alles unternommen hat, um ihren Einfluss zu verfestigen und damit den Gestaltungsspielraum der Arbeitsmarktakteure vor Ort einzuschränken. Deshalb haben wir uns immer klar für die Verlängerung und Ausweitung des Optionsmodells ausgesprochen. Die CDU-Fraktion hat sich gegenüber den ARGEn und Optionskommunen da
für eingesetzt, möglichst noch in der gegenwärtigen Legislatur die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils, wonach die gegenwärtige Mischverwaltung der ARGEn das Grundgesetz verletzt, herbeizuführen.
Als Lösungsweg für die Neuordnung wurde von der Arbeitsgruppe um Rüttgers, Beck, Scholz sowie allen Landesarbeitsministern vorgeschlagen, dass die Bundesagentur für Arbeit und die Kommune als Träger eigenständige Anstalten des öffentlichen Rechts, sogenannte Zentren für Arbeit und Grundsicherung, auf der Basis einer Grundgesetzänderung errichten sollten. Eine solche Lösung liegt im Interesse der Leistungsempfänger und der Planungssicherheit der ARGEn. Deshalb unterstützt die CDU-Fraktion die Grundintentionen des Punkts 1 Ihres Antrags, Herr Kollege Schubert, grundsätzlich. Das hätte ich Ihnen alles schon vor drei Monaten sagen können. Der im Antrag in Punkt 2 vorgeschlagene Verfahrensweg wurde aber offensichtlich in Deutschland für nicht anwendbar gehalten. Auch die SPD-Länder hatten keine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet, um im Fall einer Niederlage die Debatte im Bundestag nicht gänzlich zu blockieren. Das ist aber auch weiter nicht schlimm. Aktiv sein ist immer besser, als passiv in der Ecke zu sitzen. Man kann ja Vorreiter sein und deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, wäre bei der ersten Einbringung des Antrags auch hier Zustimmung unsererseits angezeigt gewesen und das hätten wir auch gemacht. Da wäre unter Umständen eine Bundesratsinitiative zeitlich möglich gewesen. Aber wir sind heute ein paar Monate weiter. Es ist schon mehrfach heute angeklungen und auch ich hatte schon damit gerechnet, dass der Antrag wieder zurückgezogen wird. Es ist nämlich ganz schön heiß und warm draußen und das ist ja so ein Ding mit der Aufmerksamkeit. Das war ja wohl die Begründung beim letzten Mal, als Sie Ihren Antrag zurückgenommen haben: zu spät, Aufnahmefähigkeit nicht gegeben. Das ist bei der Hitze hier dann vielleicht auch so. Aber nun behandeln wir es ja. Da stellt sich die Frage, nun ist Kollege Matschie nicht da, ob Sie, wenn sich Ihr Traum erfüllen würde und Sie in Regierungsverantwortung kämen, um 19.00 Uhr die Bude einfach schließen. Stellen Sie sich vor, es steht bei den Verhandlungen in Sachen Opel der Bundeswirtschaftsminister auf und sagt, es ist um 22.00 Uhr, Aufnahmefähigkeit eingeschränkt, Schluss mit den Verhandlungen für heute; schlicht und einfach ein Witz wäre das gewesen.
Fragen Sie mal die alten Hasen in Ihren Reihen oder hier oder auch da, wie viele Entscheidungen in den ersten Runden hier nachts getroffen wurden. Der erste Landtag hat oft genug bis in den Morgen ge
tagt. Ich denke, wenn schon solche Entscheidungen getroffen werden, dass wir bis „open end“ tagen, wir waren nicht verantwortlich für die Überbordung der Tagesordnung, dann muss man es am Ende auch durchziehen und dann haben wir auch das Standing alle zusammen, das bis zum Ende durchzutragen.
Noch ein Wort zum Punkt 3, zum Kommunal-Kombi. Sicher, die erste große Aktion, auch das will ich sagen, weil ja heute viel vom Wahlkampf geredet wird, um die 4 Mio. neue Arbeitsplätze von Herrn Steinmeier zu untersetzen - aber ich kann nur warnen, Herr Schröder wollte die Arbeitslosigkeit halbieren. Sie erinnern sich, die Arbeitslosigkeit stieg im Gegenteil dazu. Fazit für uns: Bei solchen Aussagen der SPD sind zumindest Zweifel angesagt.
Inhaltlich zum Punkt 3 des Antrags ist unsererseits zu sagen, dass es sich bei dem Kommunal-Kombi um eine sehr teure Maßnahme handelt; zusätzliche Landesmittel stehen nicht zur Verfügung, das wissen wir alle. Kommunal-Kombi würde darüber hinaus ESF-Mittel binden, die für effektivere Landesinstrumente genutzt werden sollten. Insoweit wird dem Antrag, Arbeitsmarktinstrumente zu verbessern, bereits im vollen Umfang Genüge getan. Ich sage nachher noch mal ein paar Punkte dazu, wo das passiert. In Deutschland sind von den angekündigten 100.000 Stellen gerade 9.800 besetzt. In Thüringen - Frau Abgeordnete Leukefeld hat es gesagt - gibt es 78 Förderfälle. Thüringen wird sich aus haushalterischen und arbeitsmarktpolitischen Gründen eben auch zukünftig nicht für eine Ausweitung des KommunalKombi einsetzen und liegt damit auf der Linie des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes, die ihren Mitgliedern das Model Kommunal-Kombi ebenfalls nicht empfehlen kann. Das ist nachzulesen in einer Verlautbarung des Verbandes.
Eine zusätzliche Unterstützung des Landes für die 6.234 beanspruchbaren Arbeitsstellen in Thüringen würde 65 Mio. € etwa in 3 Jahren binden. Ich sagte es bereits, die Geldmittel stehen nicht zur Verfügung und würden unnötig Mittel aus dem ESF binden. Thüringen setzt auf Arbeitsmarktinstrumente, die wirksamer sind als der Kommunal-Kombi und auf den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Von den immer wieder aufflammenden Konflikten mit den privatwirtschaftlich tätigen Kommunen will ich heute erst gar nicht reden. Unser Ziel bleibt weiter unerschütterlich. Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft zu schaffen, das ist unser Ziel, daran halten wir fest. Eines ist und bleibt Fakt, Arbeitsplätze zu schaffen ist eine schwierige Aufgabe und das macht man nicht mit links. Gute Rahmenbedingen und tüchtige Unternehmen sind weiter gefragt und die werden wir auch unterstützen in ihren Aktivitäten.
Frau Leukefeld sagte es vorhin bereits und sprach das SGB II § 16 b an. Mit Lohnergänzungsleistungen für Arbeitsplätze in Unternehmen steht die Entgeltvariante nach § 16 e und d zur Verfügung und wir erreichen hier mehr und können die Mittel damit effizienter einsetzen. Parallel dazu verweise ich auf das Projekt ProArbeit des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Thüringen. Das ist ein gutes Beispiel für eine zielgerichtete Förderung auf dem Arbeitsmarkt.
Ich möchte aber noch einen Satz zu dem eigentlichen Kernproblem sagen, wo wir uns fachlich auseinandergesetzt haben, sowohl mit der LAG Arbeit sowie auch im Ausschuss, und das ist schlicht und einfach das Thema „Öffentliche Beschäftigung“. Frau Leukefeld, die Beschäftigungsgesellschaften und hier insbesondere das Problem, dass am 21.12. auf Beschluss des Bundestages keine ABM im Rahmen SGB III mehr möglich ist, da sind wir völlig auf einer Linie; da kann ich Ihnen und auch der SPD zustimmen. Hier bedarf es einer Änderung der Richtlinie für strukturwirksame Beschäftigung. Das ist in Arbeit und nach unseren Informationen ist die Abstimmung zwischen dem Ministerium und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen erfolgt; man kann damit rechnen, dass im Oktober die Richtlinie neu aufliegen wird. Denn es war ja so, dass durch den Beschluss des Bundes die Mitfinanzierung des Landes weggefallen ist. Dadurch wurde es schwierig oder eigentlich unmöglich, hier weiter zu bewilligen. Es gibt jetzt die Möglichkeit, nach der Entgeltvariante auch den Beschäftigungsgesellschaften die Projekte zu öffnen, auch im Vorfeld der neuen Richtlinien. Ich denke, damit sind wir auf einem guten Weg. Das ist wesentlich lukrativer und besser, als sich mit Kommunal-Kombi zu beschäftigen. Denn hier haben wir einen Zuschuss im Prinzip von 90 Prozent. Das macht die Sache viel lukrativer, auch für die Kommunen. Ich denke, da sind wir auf dem richtigen Weg und daran halten wir fest.
Die CDU-Fraktion wird aus den vorgenannten Begründungen Ihrem Antrag, der drei Monate hier in der Pipeline war, nicht zustimmen. Herr Abgeordneter Dr. Schubert, Sie sind dann ganz allein. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn es zu vorgerückter Stunde ist, denke ich, ist es ein wichtiges Thema.
Gleich wird es dunkel. Nein, es ist ein ernstes Thema. Es geht bei unserem Antrag um zwei Punkte, wie auch die Vorredner schon gesagt haben, einmal geht es um die Grundsicherungsämter, um die ARGEn, die Art und Weise, wie Langzeitarbeitslose gefördert werden, und zweitens um die Zukunft des Programms Kommunal-Kombi in Thüringen. Ich denke, das hat sich aus den Reden hier ergeben, dass bei dem Thema der ARGEn, wie man sie auch immer nennen sollte, Grundsicherungsämter, die Meinung sich überwiegend durchsetzt, dass es besser ist, wenn die Leistung aus einer Hand finanziert wird oder aus einer Hand angeboten wird. Nur, es ist natürlich leider so, dass wir zurzeit von einer Lösung weit, weit entfernt sind. Wenn man sich die Geschichte der Sache anschaut, ist das eigentlich ein ziemliches Trauerspiel, denn von verschiedenen CDUMinisterpräsidenten, vom Bundesarbeitsministerium ist dazu ein Vorschlag erarbeitet worden, der auch von der CDU-Fraktion im Bundestag anfänglich mitgetragen worden ist. Dann plötzlich, das war Anfang dieses Jahres gewesen - nämlich am 17. Februar - spricht sich völlig überraschend der geschäftsführende Vorstand der CDU gegen diesen erzielten Kompromiss aus. Plötzlich wird die Auffassung vertreten, es gehe nicht an, die Verfassung zu ändern, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Regelung für verfassungswidrig erklärt hat.
Am 16. März hat sich dann das Präsidium der CDU erneut mit dem Vorhaben beschäftigt. Die ablehnende Haltung der Fraktionsführung wird von den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU, Herrn Koch und Herrn Rüttgers, vehement kritisiert. Am gleichen Abend lehnt die Unionsfraktion die Reform ab. Auch die CDU-Vorsitzende und Kanzlerin stimmte mit der Mehrheit. Man muss daran erinnern, sie war mit den Ministerpräsidenten die Auftraggeberin für die Neuregelung und hatte zuvor keinerlei fachliche Änderungen geltend gemacht. Die SPD hat diesen Prozess weder auf Bundes- noch auf Länderebene in irgendeiner Weise blockiert, sondern ganz im Gegenteil ständig dafür Sorge tragen wollen, dass es zu einer adäquaten Lösung kommt. Der Schaden, der dadurch eingetreten ist, ist beträchtlich. Das muss man mal festhalten. Sehr zutreffend formuliert der CDU-Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen die Konsequenzen bereits am 17. März im Kölner Stadtanzeiger. Was da jetzt passiert ist, ist arbeitsmarktpolitisch eine Katastrophe. Das alles hat natürlich auch in Thüringen Konsequenzen. Wer Verwaltung kennt, der weiß, dass die Mitarbeiter in einer solchen Situation zutiefst verunsichert sind. Es gehört nicht viel Fantasie dazu, um sich vorzustellen, dass gerade die Leistungsträger nach beruflichen Alternativen suchen werden. Der Beirat der ARGE Nordhausen hat sich folgerichtig auch in einem Schrei
ben an die Bundeskanzlerin gewandt. Auch hier erlaube ich mir kurz zu zitieren. Dort heißt es: „Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage brauchen wir aber schlagkräftige Grundsicherungsstellen, um den Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt zu fördern und den sozialen Frieden zu sichern. Wir halten dabei das Prinzip der Leistungsgewährung aus einer Hand für unverzichtbar und warnen ausdrücklich vor der Aufgabe der mühsam aufgebauten Beratungs- und Leistungsstruktur.“ Auch dem ist nichts hinzuzufügen. Aus den finanziellen Konsequenzen für die Kommunen, die sich da ergeben, hat z.B. in Bielefeld die Verwaltung eine Musterrechnung durchgeführt, die dort entsteht, wenn die Entflechtung durchgeführt werden sollte. Die Musterrechnung kommt dabei auf Gesamtkosten von 7,7 Mio. im Jahr der Entflechtung und dann auf weitere 4,3 Mio., die anfallen durch den Mehraufwand, der entsteht. Im Altenburger Land, wo ich herkomme, hat der Landrat die ARGE aufgekündigt. Wir haben das vehement als SPD kritisiert. Sicher ist nicht genau festzustellen, wie hoch die Kosten sind. Auf jeden Fall hört man von den Betroffenen dort nichts Gutes über die Geschichte. Ich denke, das war keine gute Entscheidung. Die Kosten in ganz Deutschland, wenn es zu keiner Lösung kommt, wie es aussieht, die werden dann bereits ab dem 01.01.2011, also schon in anderthalb Jahren, anfallen und die werden garantiert in die Hunderte Millionen gehen.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Wenn nicht schnellstens für Rechtssicherheit der Grundsicherungsämter gesorgt wird, dann tritt das ein, was der Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen beschrieben hat, eine arbeitsmarktpolitische Katastrophe. Sie wird verschärft durch die völlige kommunale Verunsicherung. Dort in den Kommunen müssen jetzt Planungsaussagen für den kommunalen Mehraufwand getroffen werden. Direkt oder indirekt werden so Strukturen zur sozialen Sicherung akut gefährdet. Ich kann deshalb Sie nur parteiübergreifend bitten und auffordern, unterstützen Sie unseren Antrag. Der Herr Günther hat vorhin gesagt, vor drei Monaten hätte er es noch gemacht, ich weiß nicht so richtig, warum er das jetzt nicht machen will. Die Bremer Bürgerschaft ist im Übrigen parteiübergreifend einem ähnlichen Antrag gefolgt.
Nun zu unserem zweiten Anliegen, dem Kommunal-Kombi: Ich weiß nicht, Frau Leukefeld, was Sie vorhin gesagt hatten, einen wortgleichen Antrag hätte Ihre Fraktion im Bundestag eingebracht. Ich muss ihn wahrscheinlich doch noch einmal vorlesen. Da heißt es nämlich unter 3.: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Konzeption zur Umsetzung des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ einschließlich zur ergänzenden Landesfinanzierung vorzulegen. Ziel soll es sein, die für Thüringen vor
gesehene Bundesförderung umfassend zu nutzen und entsprechende Arbeitsstellen zu fördern. Ich weiß nicht, ob das so in den Bundestag eingebracht worden ist. Das kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. Es geht nämlich hier bei unserem Antrag darum, das Programm, was von Bundesseite da ist - was in anderen Ländern wesentlich besser genutzt wird, z.B. in Sachsen-Anhalt, wo 1.278 Stellen besetzt sind, oder in Brandenburg 2.360 Stellen, oder in Mecklenburg sind es 824 oder in Sachsen sind es gar 3.543 Stellen, in Thüringen waren es im Mai 78, genau um dieses Programm geht es, was da ist und was durch das Land nicht kofinanziert wird -, in Thüringen auch zur Wirkung zu bringen. Natürlich ist dann auch der Gemeinde- und Städtebund dagegen, wenn sich das momentan für die Kommunen kaum rechnet, dieses Programm anzunehmen, weil es keine Kofinanzierung gibt. Deswegen noch einmal mein Appell an die Landesregierung und an die Mehrheit dieses Hauses: Kommunal-Kombi ist eine sinnvolle Maßnahme, das haben die anderen Bundesländer gezeigt, die ich hier aufgezählt habe. Deswegen gibt es dort so viele Stellen und es ist einfach sinnvoll, dieses Programm zu unterstützen mit Landesmitteln, damit es auch in Thüringen möglich sein wird, wenigstens einen Teil dieser 6.000 Stellen, die da zur Verfügung stehen könnten, zu nutzen. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich erteile das Wort Minister Reinholz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir zwei kurze Vorbemerkungen. Es ist doch eigenartig, dass der arme Herr Dr. Schubert zu einem SPD-Antrag hier vorn an das Pult treten muss und nicht ein einziger SPD-Abgeordneter in diesem Raum ist. Das zeigt eigentlich, wie ernst Ihnen dieses Thema ist.
Ja klar, vorhin war er mutterseelenallein. Der Herr Carius musste sogar rübergehen und für ihn klopfen. Na gut, kommen wir zum Thema.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Herr Reinholz, wenn wir das ins Verhältnis zur Anwesenheit der Landesregierung set- zen, sehen wir immer noch gut aus.)
Ich möchte vorausschicken, meine Damen und Herren, dass ich Ihnen in einigen Punkten Ihres Antrags beipflichte, insbesondere die Überschrift „Arbeitsmarktinstrumente sichern und verbessern“, das findet meine volle Zustimmung; nur über das Wie und Was bestehen natürlich wieder einmal Differenzen. Mit der größten Differenz, dem Punkt III Ihres Antrags, möchte ich auch gleich beginnen.
Zunächst mal zur Einordnung: Es ist falsch, wenn Sie behaupten, dass der Kommunal-Kombi angeblich von allen Ländern genutzt wird. Insbesondere eine landesseitige Mitfinanzierung, die übrigens gar nicht verlangt ist, gibt es nur in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, dazu kommt ein regional begrenztes Projekt in Rheinland-Pfalz. In Hessen, NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen gibt es dagegen keine landesseitige Mitfinanzierung. Zu den Gründen, meine Damen und Herren, komme ich gleich noch.
Es gibt in Thüringen derzeit 80 Stellen, die mit Bundesmitteln gefördert werden. Weiterhin ist festzustellen, von den im Kommunal-Kombi bundesweit ursprünglich vorgesehenen 100.000 Stellen sind gerade mal rund 10.500 bewilligt worden, das sind 10 Prozent. Selbst in den eben genannten Ländern werden die geplanten Kontingente zumeist nur zu einem Viertel bis einem Drittel in Anspruch genommen. Angesichts eines Instruments, das offensichtlich so schlecht angenommen wird, versteigen Sie sich zu der Forderung, Thüringen soll Geld aus anderen, wesentlich effizienteren Arbeitsmarktprogrammen abziehen, um es dann im Kommunal-Kombi versickern zu lassen. Denn genau darauf läuft Ihre Forderung wohl hinaus. Schauen wir uns doch mal die Mittel an, die wir dafür aufwenden müssten. Für eine ergänzende Förderung von 6.000 zusätzlichen Kommunal-Kombi-Stellen, wie das der SPD-Antrag vorsieht, mit beispielsweise monatlich 300 € würden innerhalb von drei Jahren knapp 65 Mio. € benötigt werden. Wie gesagt, das Geld fehlt dann in anderen Bereichen.
Meine Damen und Herren, es gibt aber noch eine ganze Reihe anderer und weiterer Gründe, die gegen eine Bereitstellung von Landesmitteln für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi sprechen. Schauen wir uns doch einmal die Struktur des Programms genauer an. Mit dem Kommunal-Kombi erhalten die Kommunen Zuschüsse für zusätzlich geschaffene sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, die der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen. Der Zu
schuss des Bundes kann bis zu 50 Prozent des Bruttoarbeitnehmerentgelts, maximal aber 500 € betragen. Darüber hinaus können die Kosten des Arbeitgebers für die Sozialversicherungsbeiträge in einer Höhe von bis zu 200 € monatlich aus dem BundesESF bezuschusst werden. Das Programm sieht dabei in erster Linie eine Mitfinanzierung der Kommunen mindestens in Höhe von 50 Prozent des Bruttoarbeitnehmerentgeltes vor. Genau das, meine Damen und Herren, war von Anfang an der Pferdefuß. Weil klar war, dass viele Kommunen diesen Anteil nicht würden aufbringen können, stellte sich dann ganz schnell die Frage nach einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung durch die Länder. Der Bund hatte also einen guten Teil finanzieller Verantwortung an die Länder durchgeschoben, ohne vorher auch nur einmal überhaupt mit ihnen darüber gesprochen zu haben. Dazu kommt, wenn sich die Länder jetzt tatsächlich für eine das Bundesprogramm ergänzende Förderung aus eigenen ESF-Mitteln entschließen würden, dann würden sie feststellen, der pauschale Zuschuss aus den Sozialversicherungsbeiträgen aus dem Bundes-ESF von bis zu 200 € könnte nicht gewährt werden, da eine Kumulierung, wie Sie ja alle wissen, von Bundes- und Landes-ESF unzulässig ist. Mit anderen Worten: Ein Teil der Bundesförderung verfällt, wenn das Land seine Förderinstrumente aus dem ESF einsetzt. Auch dieser Zuschussanteil müsste dann zusätzlich vom Land kompensiert werden. Das sprengt dann aber endgültig den Rahmen des Möglichen. Für eine Förderung aus reinen Landesmitteln sind die haushalterischen Spielräume einfach nicht vorhanden. Ich wiederhole, für die Förderung von 6.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen wären mal eben zusätzlich knapp 65 Mio. € nötig.
Meine Damen und Herren, unabhängig davon ist die massenhafte Schaffung von zusätzlichen Stellen im öffentlichen Sektor, noch dazu auf drei Jahre befristet, auch unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten eher skeptisch zu sehen. Wir haben uns deshalb bereits zum Start des Kommunal-Kombis in der Form entschieden, dass das Land keine zusätzlichen Mittel in dieses Programm steckt, sondern dass wir andere Möglichkeiten der Mitfinanzierung und Ergänzung der Förderung für Langzeitarbeitslose nutzen, die dann auch nur in einigen und nicht in allen Thüringer Regionen eingesetzt werden. Das Land gibt jedes Jahr mehr als 128 Mio. € für die aktive Arbeitsmarktförderung aus. Dieses Geld fließt zum Beispiel in ESF- bzw. Landesprogramme, mit denen wir zum Teil die Förderung nach dem SGB III und dem SGB II ergänzen. So bietet die Richtlinie zur Förderung strukturwirksamer Beschäftigungsprojekte mit einer Förderhöhe bis zu 90 Prozent den Kommunen deutlich bessere Konditionen als der Kommunal-Kombi. Immerhin konnten allein über dieses Programm seit Anfang 2008 rund 2.440 Thü
ringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden. Mit diesem Förderprogramm können wir auch den Beschäftigungszuschuss nach § 16 e SGB II um 15 Prozentpunkte auf maximal 90 Prozent aufstocken, wenn die Projekte im öffentlichen Interesse liegen. Darüber hinaus ergänzen wir nun auch die Arbeitsgelegenheiten und die Entgeltvariante insbesondere bei Kommunen und gemeinnützigen Trägern mit einer Landesförderung. Insofern haben wir sinnvolle Alternativen zum KommunalKombi, die wir im Rahmen der Landes-ESF-Förderung nutzen und die auch angenommen werden. Darüber hinaus steht natürlich ohnehin die gesamte Förderklaviatur der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, die erst Ende letzten Jahres überarbeitet wurde. Ich will das jetzt im Einzelnen nicht weiter vertiefen, klar ist aber, wir brauchen den KommunalKombi nicht, um auch unter den Bedingungen der aktuellen Wirtschaftskrise eine effiziente und erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik zu betreiben. Im Gegenteil, der Kommunal-Kombi ist überdurchschnittlich ineffizient und wird deshalb auch anderenorts nur unterdurchschnittlich genutzt. Zu diesem Punkt Ihres Antrags also ganz klar Ablehnung.
Was nun die ersten beiden Punkte Ihres Antrags angeht, so möchte ich vorausschicken, dass ich Ihre Ansicht an einigen Stellen durchaus teile. Wie sollte es auch anders sein, immerhin war Thüringen an der Erarbeitung der dort erwähnten Regelungsvorschläge beteiligt. Unser Ziel war es dabei immer, für handlungsfähige Strukturen in der Arbeitsförderung zu sorgen, deshalb haben wir gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bundesarbeitsministerium seit Anfang vergangenen Jahres konstruktiv Lösungen erarbeitet. Es gab im Vorjahr im Mai und Juli zwei Sonder-Arbeits- und Sozialministerkonferenzen hierzu. Dort konnten wir letztlich auch den Bundesarbeitsminister von einer Verfassungsänderung zugunsten des Fortbestandes bzw. der Schaffung geeigneter Nachfolgeeinrichtungen der ARGEn, den sogenannten Zentren für Arbeit und Grundsicherung, überzeugen. Ich bin nach wie vor für diese Lösung, weil wir Hilfebedürftigen dadurch die Leistungen aus einer Hand anbieten können.
Bevor ich auf die Forderungen des Antrags der SPD zurückkomme, möchte ich noch einige Sätze zum Hintergrund und zur Entwicklung sagen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.12.2007 entschieden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bund und Kommunen in den ARGEn gemäß SGB II nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die derzeitige Regelung verliert daher am 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18.12.2008 haben die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit dem Bundesarbeitsminister über die Neuorganisation verhandelt. Im Ergebnis wurden
die bekannten Gesetzentwürfe zur Regelung einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeit Suchende und zur Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen. Diese Gesetzentwürfe haben die grundsätzliche Unterstützung der unionsgeführten Länder, auch wenn es noch einige Verbesserungsvorschläge gab und auch noch gibt. Der geschäftsführende Vorstand der CDU/CSUBundestagsfraktion hat die Gesetzentwürfe aber abgelehnt, so dass derzeit keine Aussicht auf eine entsprechende Mehrheit im Bundestag besteht. Auch wenn wir nach wie vor für den vorgeschlagenen Weg der Neuordnung des SGB II sind, so ist die Sache derzeit politisch ins Stocken geraten. Es hat deshalb momentan keinen Sinn, Bundesratsanträge oder Aufforderungen an den Bundestag zu artikulieren, da das einzige Ergebnis, das man derzeit damit erreichen wird, darin besteht, dass die Gesetzesvorschläge dann ganz offiziell abgelehnt werden. Insofern, meine Damen und Herren, ist es wohl klüger, zunächst auf politischem Wege für die zwischen dem Bundesarbeitsminister und den Ministerpräsidenten Rüttgers und Beck verhandelte Lösung zu kämpfen und diese damit in der Diskussion zu halten. Auch das Bundesarbeitsministerium sieht übrigens derzeit nur den Weg, weitere Gespräche und Abstimmungen zu führen und nicht den Weg über den Bundesrat einzuschlagen, wie auch die CDU-Fraktion hier im Haus. Ich kann daher nur empfehlen, diesem Beispiel zu folgen und jetzt keine Bundesratsinitiative zu starten, die letztendlich nur ein ablehnendes Votum zementieren wird. Deshalb, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, kann ich Ihren Antrag, was die Zielstellung betrifft, zwar gut nachvollziehen, was den vorgeschlagenen Weg betrifft, teile ich Ihre Auffassung allerdings nicht. Herzlichen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt, also stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/5367 ab. Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Thüringen als Leitregion einer zukunftsfähigen Energiepolitik Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/5368 -
dazu: Alternativantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/5422 - Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Möchte die CDU ihren Alternativantrag begründen? Das ist auch nicht der Fall. Dann erstattet die Landesregierung einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Alternativantrags der Fraktion der CDU. Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretär Juckenack das Wort. Bitte, Herr Juckenack.
Recht herzlichen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte ja jetzt gedacht, dass die Vertreter der Grünen aus Thüringen noch da oben sitzen, das war heute morgen der Fall, aber scheinbar ist bei diesem Thema das Interesse nicht so gegeben, das wundert mich ein wenig.
Meine Damen und Herren, um das Wichtigste vorwegzunehmen: Die Thüringer Energiepolitik orientiert sich schon immer an sehr konkreten und vor allem machbaren Zielen. Das soll auch so bleiben. Der zweite Punkt: Bisher war die Umsetzung schon sehr erfolgreich betreffend energie- und klimastrategischem Handeln seit Jahren, und auch das soll so bleiben.