Protocol of the Session on August 7, 2009

Meine Damen und Herren, es sind heute noch mal einige Dinge angesprochen worden. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Ministerpräsident Dieter Althaus beizeiten gesagt hat, wir werden trotz des Verfassungsgerichtsurteils eine Lösung finden, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Verbände draußen wissen, was auf sie zukommt. Es ist ausdrücklich gesagt worden, dass wir eine Lösung finden werden. Wir haben dann diese Lösung in ein Gesetzespaket gegossen und haben gesagt, wir wollen den Menschen und den Betroffenen vorher per Gesetz sagen, was auf sie zukommt und dass wir weiterhin die Privilegierungstatbestände hier in unserem Gesetzentwurf ganz klar weiterhin geregelt haben. Ich glaube, dass das wichtig und richtig ist. Nicht irgendwo 2010 - und da kommen Sie wieder mit Ihrem Übergangsgesetz, Herr Kuschel. Sie wissen doch ganz genau, nehmen Sie doch mal die Anhörung her, wir haben ja so einen Stapel gekriegt, wo sehr viele der Anzuhörenden ganz klar das ablehnen. Sie sagen, überflüssig, nicht verfassungsgemäß, brauchen wir nicht. Das sagt alles. Sie wollen das nur alles weiterschieben. Nein, wir sagen den Menschen, ihr könnt euch darauf verlassen, wir haben das Gerichtsurteil jetzt noch mal zum Anlass genommen, um das alles verfassungsgemäß zu machen. Ich sage Ihnen, ich bin fest davon überzeugt, das Verfassungsgericht - Sie können ja alle Gerichte früh, mittags und abends anrufen, das ist Ihr gutes Recht. Der Verfassung haben Sie zwar damals nicht zugestimmt, aber Sie haben das gute Recht, das Gericht anzurufen und entsprechende Dinge auch einzubringen. Aber ich sage Ihnen, es wird nicht dazu kommen. Wir haben nämlich die Spitzenverbände erstens, wie gesagt, die öffentliche Sitzung, zweitens waren die Spitzenverbände informiert und drittens haben wir nur

das, was die Spitzenverbände gefordert haben, aufgenommen und haben das jetzt wieder mit dem Änderungsantrag entsprechend hineingenommen. Es gibt die volle Erstattung des Landes auf Nachweis - auch das muss natürlich sein. Ich unterstelle nicht den Verbänden, so wie Sie das machen, Herr Kuschel, dass die Verbände hier jetzt nur darauf warten, wie sie das Land abzocken können, was Sie den Leuten hier unterstellen. Dort sitzen auch lauter Bürgermeister, Gemeinderäte usw. Ich kann das nicht nachvollziehen, was Sie dort unterstellen. Die werden das natürlich nicht machen. Sollte es vielleicht Einzelne geben, dann wird dieser Nachweis einzufordern sein und das Ganze ist dann zu klären.

Ich denke, ein Zweites ist noch wichtig: Die ganze Klärung, was die privilegierten Grundstücke sind. Sie waren doch in der Beratung im Innenausschuss dabei. Dort haben wir klipp und klar gesagt, das schreiben wir nicht in den Gesetzentwurf hinein, sondern wir korrigieren ja nur das, was das Verfassungsgericht gesagt hat, was wir jetzt zu ändern haben. Das andere war vorher schon genauso. Wir sagen einfach, das muss die Exekutive in der entsprechenden Verordnung klären. Das haben wir dort noch mal klipp und klar gefordert und das ist auch so bestätigt worden. Wir verlassen uns natürlich darauf, dass das auch entsprechend so mit einbezogen wird, damit auch Klarheit da ist.

Ich will auch noch mal auf die Straßenausbaubeiträge eingehen, weil es immer wieder benannt wurde. Ich habe auch dazu im Innenausschuss klipp und klar gesagt und andere auch, dass wir natürlich das lösen müssen, aber doch nicht in den letzten vier Wochen einer Legislatur, um das hier über Nacht irgendwo mit hineinzupacken. Sie wissen doch ganz genau, das hat der Innenminister auch in der Sitzung gesagt, dass wahrscheinlich im September das Gutachten da ist. Da das so eine umfassende Materie ist, ist es schon notwendig, dass man dieses Gutachten abwartet. Das wird ein wichtiger Punkt in der neuen Legislatur sein. Auch ich gehe davon aus, dass wir dann einen CDU-Innenminister - ich sage gleich dazu - Scherer haben - damit Sie nicht meinen, ich will es werden, das kenne ich ja alles -, dass wir dann diese Dinge weiterverfolgen werden.

Meine Damen und Herren, ich denke mal, wir haben jetzt mit unserem Gesetzentwurf - der der LINKEN ist ja überflüssig wie ein Kropf -, weil wir ein Gesetz auf den Weg bringen... Sie versuchen zwar, das Gesetz wieder anzuhalten und wieder Verfassungsklage einzureichen. Das sind die Krokodilstränen, die wir von Ihnen kennen. Auf der einen Seite zu sagen, wir müssen doch Klarheit schaffen und auf der anderen Seite säen Sie schon wieder Unfrieden und Zwist.

Die Spitzenverbände haben dem zugestimmt. Ich gehe sicher davon aus, nachdem die Kostenfrage ganz klar geklärt ist, dass auch die entsprechenden Dinge klar geklärt sind, wie es dann im Kommunalen Finanzausgleich gesehen wird und, und, und. Wir haben alles erfüllt, was dort verlangt wurde. Deswegen, meine Damen und Herren, bin ich mir ganz sicher, dass das Bestand hat.

Genauso finde ich es einfach unverfroren, wie Sie die Vorsitzende des Innenausschusses Evelin Groß hier als Lügnerin darstellen. Das ist einfach nur noch schwierig, kann ich nur sagen, wie Sie das darstellen. Es ist einfach nicht so. Sie waren ja in den Innenausschuss-Sitzungen dabei, in denen wir diese Dinge besprochen haben. Ich denke nur, meine Damen und Herren, Sie können überall Ihre politischen Themen pflegen und machen. Aber ich kann Ihnen nur empfehlen, bei Wasser und Abwasser oder wo es generell um Gebühren, Beiträge und Ähnliches geht, das ist ein untaugliches Feld. Ich habe das Gefühl, dass die SPD hier, denke ich doch, in unsere Richtung im Ganzen mitgehen wird. Das ist mein Gefühl, man muss sehen, was bei der Abstimmung herauskommt. Ich hoffe, dass mein Gefühl mich nicht trügt, dass die SPD vernünftigen Dingen zustimmt und dass wir das vernünftig lösen können.

Herr Kuschel, Sie haben ja schon mal in einer Sitzung dem Innenminister angeboten, Sie würden ihn mal schulen, damit er endlich weiß, was Verfassungsrecht ist. Auch das muss man in der Öffentlichkeit einfach mal sagen. Einen gestandenen Juristen, der nachweisbar eine Vita hat, die sich sehen lassen kann, wollen Sie als Nichtjurist hier mal schulen. Schon diese Ankündigung, da findet man einfach keine Worte mehr. Daran sieht man nur, wie Ihre Unverfrorenheit da vonstatten geht.

Meine Damen und Herren, eines habe ich noch als Abschluss, damit es auch die geneigte Öffentlichkeit mitbekommt. Eine Stellungnahme der IHK, Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern, Beitragsbegrenzungsgesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, also unser Gesetzentwurf, ich lasse die Drucksachennummern alle weg: „Sehr geehrte Damen und Herren, der Entwurf des Beitragsbegrenzungsgesetzes der Fraktion der CDU schafft nach dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 23.04.2009 Rechtssicherheit und hält an einer bürgerfreundlichen Finanzierung und vorteilsgerechten Belastung der Abgabenpflichtigen fest. Dies ist aus der Sicht der Industrie- und Handelskammern zu begrüßen.“ Da könnte ich jetzt fortfahren. Sie sollten sich mal die Stellungnahmen ansehen, was da drin steht. Bei Ihren steht überwiegend drin: Untauglich, brauchen wir nicht, ist nicht.

Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben hier ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und um Ablehnung des Entwurfs der Fraktion DIE LINKE, weil er überflüssig ist.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen seitens der Abgeordneten mehr vor. Für die Landesregierung Innenminister Scherer bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Zuschauer auf den Tribünen, wir reden heute über ein Gesetz, das eigentlich schon im Jahre 2004 gemacht worden ist, das entsprechende Privilegierungstatbestände enthalten hat, um den Bürger, der bestimmte Grundstücke hat, zu entlasten. Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung in diesem Jahr gesagt, nicht, dass diese Privilegierungen nicht zulässig wären, das hat das Verfassungsgericht gerade nicht gesagt, sondern es hat gesagt, die Privilegierungen, wenn die so eingeführt werden, dann muss aber dem Aufgabenträger, dem Träger der Selbstverwaltung, wenn ich ihm das Recht wegnehme, beim Bürger die Beiträge zu kassieren, dann müssen dem Aufgabenträger, der Kommune oder dem Zweckverband, entsprechende finanzielle Mittel durch das Land zur Verfügung gestellt werden. Das hatte das Land in dem Umfang so nicht getan und deshalb muss es heute in dem Gesetz nachgeholt werden, so wie das Verfassungsgericht von Thüringen das festgestellt hat.

Es ist wirklich falsch, Herr Kuschel, wenn Sie sagen, das brauchen wir doch jetzt gar nicht, wir haben doch ein Beitragsmoratorium, das heißt, wir können uns doch Zeit lassen bis Ende 2010, um das zu klären. Das ist in meinen Augen völlig falsch und das wissen Sie ganz genau. Sie wären der Erste, der sich hier hinstellen würde, wenn wir heute dieses Gesetz nicht beschließen würden, der gesagt hätte, na ja, die CDU kann vor den Wahlen viel versprechen, wer weiß, ob sie es nach den Wahlen tatsächlich macht. Das kostet nämlich viel Geld. Sie wären der Erste, der hier stehen würde und würde das behaupten. Gerade deshalb ist es für die Bürger wichtig, dass die CDU-Fraktion dieses Gesetz noch eingebracht hat, auch wenn es knapp vor Schluss war, und dass wir dieses Gesetz heute auch noch so beschließen. Dass das mit dem Beitragsmoratorium so nicht hinhaut, Herr Kuschel, da kann ich Ihnen ein schönes Beispiel sagen. Fast alle Aufgabenträger haben sich an den Wunsch - das war ja nur ein

Wunsch und mehr konnte es nicht sein von der Landesregierung - der Landesregierung gehalten und in den letzten paar Monaten keine Beitragsbescheide herausgeschickt für privilegierte Grundstücke. Es gibt allerdings einen Verband, der hat sich nicht daran gehalten, das war der Kyffhäuser Zweckverband. Wer sitzt dem Kyffhäuser Zweckverband vor, Herr Kuschel? Der Bürgermeister von Artern. Der Bürgermeister von Artern gehört zur Partei DIE LINKE. Gerade die haben sich nicht daran gehalten. Das zeigt ganz deutlich, wes Geistes Kind Sie sind. Sie selbst stellen sich hier hin und sagen, das Gesetz brauchen wir gar nicht, wir haben bis Ende 2010 Zeit, reden davon, die CDU würde die Bürger verunsichern. Sie machen es, genau Sie machen es mit dieser Begründung.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Hier habe ich Zweifel.)

(Beifall CDU)

Jetzt lassen Sie mich erst mal ausreden, Sie können nachher ja noch mal was sagen.

Ich nehme an, dass diese Bemerkung des Innenministers, dass Sie nachher noch was sagen können, darauf hindeutete, dass er keine Frage gestellt bekommen möchte.

So ist das.

So ist es.

Ja und ich will jetzt nicht alles wiederholen, was wir vor drei Wochen hier schon mal abgehandelt haben. Sie haben im Grunde genommen dasselbe noch einmal erzählt, was Sie vor drei Wochen hier schon erzählt hatten.

Zu einem muss ich natürlich noch etwas sagen: Wenn Sie sich wieder hier hinstellen und erzählen und einfach so behaupten, man könne die Beiträge einfach abschaffen, dann kann man das über Gebühren machen und dann wird es am Schluss für den Bürger noch billiger. Das glauben Sie doch selber nicht. Sie erzählen doch den Leuten Märchen, wenn Sie so etwas sagen. Das geht in bestimmten Bereichen. Natürlich gibt es Zweckverbände, die nur Gebühren verlangen. Das habe ich Ihnen das letzte Mal schon erklärt, wie das funktioniert, mit einem

ganz simplen Beispiel. Ich will es jetzt noch einmal wiederholen. Wenn ich an einer Straße, die 500 Meter lang ist, 1.000 Einwohner wohnen habe, dann kann ich das gut über Gebühren abwickeln. Wenn an derselben Straße aber nur fünf Häuser stehen und dieselben Kosten entstehen, wenn ich das dann über Gebühren abwickle, dann kann ich auch gleich dem Bürger sagen, dann zahlst du genauso viel als wenn es über Beiträge geht. Da ist am Schluss kein Unterschied, dann ist es ein gestundeter Beitrag, den er über 20 bis 30 Jahre in entsprechender Höhe abzahlt. Dann ist nichts dadurch gewonnen. Das muss man doch auch einmal sagen und sich nicht hinstellen und meinen, man könnte flächendeckend in Thüringen das über Gebühren machen. Wo es ging, haben wir es gemacht. Beim Wasser, da war es einfacher, weil einfach diese Investitionshöhe nicht anfällt, und deshalb haben wir beim Wasser die reine Gebührenfinanzierung eingeführt. Aber es gibt Bereiche, wo es so nicht funktioniert, und das müssen Sie einfach mal einsehen. Weil es dort so nicht funktioniert, ist die CDU hingegangen und die Landesregierung auch im Jahr 2004 und hat gesagt, dann wollen wir aber wenigstens dort, wo Unzuträglichkeiten auftreten, weil die Grundstücke zu groß sind oder weil die Grundstücke unbebaut sind oder weil das derzeitige Recht davon ausgeht, von der zulässigen Bebauung wollen wir umstellen und wollen sagen, da, wo ein Einfamilienhaus mit einem Stockwerk steht, dann soll da auch nicht bezahlt werden als ob es dreistöckig wäre, auch wenn natürlich die Grundidee früher jedenfalls mal war, wenn ich ein dreistöckiges Haus draufstellen darf, auch wenn erst ein einstöckiges steht, muss ich trotzdem die Dimension so fassen, wenn tatsächlich aufgestockt würde, dass das dann auch mit der Kanalisation funktioniert. Da haben sich die Zeiten geändert, das ist klar. Natürlich haben sich die Zeiten geändert und jeder in Thüringen weiß eigentlich, dass in der Regel, jedenfalls auf dem Land, wo ein einstöckiges Haus steht, am Schluss kein dreistöckiges Haus mehr stehen wird. Dem sind wir dadurch nachgekommen, dass das jetzt umgestellt ist. Durch diese Umstellung dürften auch diese Unzuträglichkeiten beseitigt sein.

Jetzt will ich mal schauen, ob ich einen wichtigen Punkt von Ihnen vergessen habe, zu dem ich noch etwas sagen möchte. Die Verfassungswidrigkeit, dazu muss ich auch noch etwas sagen. Sie sagen jetzt, das Gesetz, so wie es jetzt verabschiedet wird, ist wegen Verfahrensmängeln verfassungswidrig. Sie müssen überlegen, was Sie eigentlich wollen. Wollen Sie, dass dem Bürger noch in der Legislaturperiode eine endgültige Regelung auf den Tisch gelegt wird und der Bürger sich darauf einstellen kann oder wollen Sie es rausziehen und wollen sagen, das, was die CDU jetzt machen will zugunsten des Bürgers, das ist verfassungswidrig, das soll erst ein

mal gerichtlich geprüft werden und hinterher schauen wir dann, was wir machen.

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Machen Sie handwerklich gute Arbeit.)

Das ist doch sicher der falsche Weg. Ich sehe auch nicht, wo diese Verfassungswidrigkeit sein soll. Es gab eine Anhörung, zugegebenermaßen eine schriftliche Anhörung, keine mündliche Anhörung. In dieser schriftlichen Anhörung haben die kommunalen Spitzenverbände, vor allen Dingen der Gemeinde- und Städtebund, gefordert, dass eine Lücke, die da noch zu sehen war, gefüllt wird, und zwar mit der Rückwirkung bis zum Jahre 2005, also die Jahre 2005 bis 2009, bis heute, dass das auch noch erfasst werden soll durch das Gesetz. Es wird doch jetzt nichts anderes gemacht durch die Änderung, die die CDU-Fraktion vorgenommen hat, als dass diese Lücke genauso, wie die Spitzenverbände es wollen, gefüllt wird. Was daran verfassungswidrig sein soll, das kann ich mit bestem Willen nicht erkennen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Abgeordneter Kuschel noch einmal zu Wort gemeldet, da er seine Frage nicht stellen konnte.

Danke, Frau Präsidentin, Sie entscheiden immer. Wenn Frau Groß nicht den Mut hat, eine Frage zuzulassen sicherlich aus Verunsicherung mit Blick auf die Antwort und der Innenminister auch nicht,

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das hat mit Mut nichts zu tun.)

dann muss ich noch einmal hier vorgehen. Es muss etwas klargestellt werden, Herr Innenminister, und zwar, was Sie hier behauptet haben, was den Zweckverband Kyffhäuser betrifft. Mir ist neu, dass der Bürgermeister von Artern dort Verbandsvorsitzender ist; er ist Verbandsmitglied. Der ist nicht Verbandsvorsitzender. Das ist offensichtlich gelogen.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Gelogen.)

Sie haben hier einfach offensichtlich gelogen. Da muss ich natürlich sagen, wenn einem Innenminister in seiner Hilflosigkeit schon nichts weiter einfällt als hier durch so ein Einzelbeispiel zu versuchen dar

zustellen, dass angeblich wir etwas fordern und unsere Kommunalpolitiker vor Ort ganz anders agieren, dann ist das ungehörig.

(Beifall DIE LINKE)

Da erwarte ich von Ihnen einfach eine Entschuldigung.

(Unruhe CDU)

Als Innenminister sollten Sie das machen; wir werden sofort den Bürgermeister Wolfgang Koenen informieren. Vielleicht gab es da eine Veränderung, aber vorige Woche war er noch nicht Verbandsvorsitzender. Aber ich will Ihnen sagen, was in dem Zweckverband gelaufen ist. Diese Entscheidung, die alten Regelungen wieder zur Anwendung zu bringen, hat nicht die Verbandsversammlung getroffen, sondern die Werkleitung hat für sich in Anspruch genommen, es gibt ein Gesetz und wir vollziehen das. Da haben die Verbandsversammlung, die Bürgermeister kein Mitbestimmungsrecht mehr. Das ist Ihr Gesetz, wo die kommunale Gemeinschaftsarbeit - Sie haben die Bürgermeister zum Teil einfach auch in ihrer Kompetenz beschnitten, haben es einfach in die Verwaltung getan und die haben selbst entschieden und Ihre Rechtsaufsicht hat mitgewirkt. Die Rechtsaufsicht im Kyffhäuserkreis hat nämlich gesagt, was interessiert uns das, was Herr Althaus sagt. Das hatte ich ja vorhin thematisiert, so ein Moratorium ist ja nirgends geregelt, das ist ein Angebot. Wir haben den Vorschlag eines gesetzlichen Moratoriums gemacht, dann wäre es verbindlich,

(Beifall DIE LINKE)

weil wir der Gesetzgeber sind und nicht der Ministerpräsident ein Gehabe an den Tag legen muss wie ein Fürst und sagt: Gnade meiner

(Zwischenruf Scherer, Innenminister: Sie haben mir nicht zugehört.)

gewähre ich mal so ein Moratorium. Wenn Sie wollen, dass die Zweckverbände keinen Unsinn machen in so einer Übergangsphase, dann hätten Sie unserem gesetzlichen Moratorium zugestimmt und da wäre die Sache geregelt gewesen.

(Zwischenruf Scherer, Innenminister: Deshalb müssen wir jetzt das Gesetz machen.)

Das Geld ist ja da. Die Finanzministerin hat die 3 Mio. € schon als außerplanmäßige, überplanmäßige Ausgabe genehmigt. Die sind schon genehmigt. Wir im Haushaltsausschuss werden ja darüber nur noch informiert. Nicht mal wir als Landtagsabgeordnete ha

ben ja ein Recht, darüber mitzudebattieren. So weit zu bestimmten Verfahrensweisen, was Demokratie betrifft hier in diesem Haus, was die Landesregierung hier so fabriziert. Aber hören Sie bitte auf, hier an Einzelbeispielen Leute in ein falsches Licht zu rücken. Stehen Sie für Ihre eigene Politik,

(Zwischenruf Scherer, Innenminister: Das sind immer Einzelbeispiele.)

die brauchen wir nicht zu teilen, aber Sie sollten hier mit Argumenten und nicht mit Lügen vom Rednerpult gehen. Da bin ich einverstanden.

(Beifall DIE LINKE)