Wenn Sie das ansprechen, wofür Sie Verantwortung haben beim letzten Doppelhaushalt: Ich kann mich auch erinnern, wie Sie den Deckungsvorschlag gemacht haben. Sie haben nämlich diese prognostizierten oder eventuellen Steuermehreinnahmen schon mit eingerechnet. Das heißt, Sie haben die Einnahmen nach oben geschrieben, um Ihre Ausgaben zu decken. Das ist Ihre Rechnung.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Matschie, mit den Zahlen haben Sie es nicht, das habe ich hier schon mehrfach gesagt, also lassen Sie das mit den Zahlen. Verlegen Sie sich auf ein anderes Politikfeld.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Huster hatte sich noch mal zu den Bildungsfinanzen gemeldet. Erkennen Sie doch wenigstens an, was
führende Wirtschaftsforschungsinstitute und besonders das Wirtschaftsforschungsinstitut, das explizit für die neuen Länder Erfahrungen hat, sagen. Mittlerweile hat sogar die SPD in Brandenburg diese Berechnung der wachstumsorientierten Ausgaben veröffentlicht. Thüringen gibt pro Einwohner in diesen wachstumsrelevanten Bereichen Bildung und Forschung 606 € aus. Das ist der absolute Spitzenwert aller Bundesländer, das sind mindestens 100 € mehr als die neuen Länder und doppelt so viel wie die finanzstarken alten Länder. Das sollten Sie anerkennen. Wenigstens diese Berechnungen, die nicht von mir sind, sondern von den Wirtschaftsforschungsinstituten, sollten Sie anerkennen.
Sie sagen, wie wir denn in Zukunft Einnahmen generieren können. Sie prognostizieren die Steuererhöhung auf 80 Prozent Einkommensteuer. Sie sprechen nur noch von der Umsatzsteuer. Kaufkraft schafft auch das, was ich mehr in der Tasche habe - das nehme ich an -, wenn die Einkommensteuer gesenkt ist. Das ist unmittelbar Quellensteuer. Wirtschaftswachstum ist der Schlüssel. Das zeigen uns die beiden letzten Jahre. Wir müssen in Thüringen eine Steuerdeckungsquote aus eigenen Steuern erreichen, die um die 70 bis 80 Prozent liegt, so wie es der Durchschnitt der Bundesländer hat. Jetzt liegen wir bei etwa 53 bis 54 Prozent. Interessant ist auch, wenn Sie die Steuerschätzungen sehen, dass die Ausgleichssumme geringer wird, dass unser eigener Steueranteil höher wird. Das ist der Schlüssel für das Wachstum und für die Zukunft. Wirtschaftswachstum in diesem Land durch Bildungsinvestitionen bringt Einnahmen und schafft Handlungsspielräume für die Zukunft. Vielen Dank.
Mit liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Bitte, Herr Abgeordneter Schröter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, auch hier beantrage ich namens der CDU-Fraktion namentliche Abstimmung.
Hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimmkarte abzugeben? Nun hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimm
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. 74 Stimmen wurden abgegeben, davon 45 Jastimmen, 29 Neinstimmen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme abzugeben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Danke, das ist eine Mehrheit. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Gesetz über die Vergabe öffent- licher Aufträge im Freistaat Thü- ringen (Thüringer Vergabe-Mit- telstandsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4468 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wirtschaft, Tech- nologie und Arbeit - Drucksache 4/5238 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat Herr Abgeordneter Carius aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Interesse einer zügigen Abarbeitung will ich mich kurzfassen. Nach intensiver Beratung und mündlicher Anhörung und guten Gründen hat der Ausschuss beschlossen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Mike Mohring, lassen Sie mich mal noch zwei
Sätze vornweg sagen. Sie haben mir gegenüber „dummes Geschwätz“ und „Ihr Geseiere“ in der vorhergehenden Diskussion geäußert. Der rüde und unqualifizierte Ton scheint in der CDU zuzunehmen.
Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass ältere und erfahrene Politiker wie z.B. die Landtagspräsidentin mehr Einflussnahme auf die Umgangsformen in diesem Landtag ausüben,
Herr Mohring, Ihnen würde ich empfehlen, etwas mehr Anstand und Umgangsformen zu versuchen, damit wir uns hier in diesem Haus wieder auf einem Niveau bewegen, was dem Haus auch entspricht.
Meine Damen und Herren, Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Thüringen - der Antrag der SPD-Fraktion vom 30.09.2008 richtete sich vordringlich auf die Regelung der Vergaben im Unterschwellenbereich. In der Plenarberatung am 8. Oktober 2008 haben wir diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass dieser zu kurz greift und sich die SPD-Fraktion mit diesem Antrag nun auch offiziell von ihrer angeblichen sozialökonomischen Orientierung verabschiedet hat. Forderungen aus früheren Gesetzentwürfen wie Tariftreue, Mindestlohn und Weiteres fehlen gänzlich. Diesen Missstand hat auch der eingebrachte Änderungsantrag nicht geheilt.
Also nach wie vor ein Gesetz zum Wohlwollen der Landesregierung; am Mittelstand und an den Arbeitnehmern dieses Landes geht das Gesetz allerdings vorbei.
Nach der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss erfolgte am 23. Januar 2009 eine öffentliche Anhörung. Die Aussagen der Anzuhörenden zum Gesetzentwurf tendierten eher zur Zustimmung mit der ten
denziellen Aussage, dass sich der Freistaat für bundeseinheitliche Vergaberegeln einsetzen sollte, so der Verband der Thüringer Wirtschaft. Auch die IHK unterstützt die Forderung zahlreicher Unternehmen nach einer gesetzlich geregelten Informationspflicht für Vergaben im Unterschwellenbereich. Der DGB gab allerdings zu bedenken, dass der Entwurf nicht den gewerkschaftlichen Anforderungen an ein Tariftreue- und Vergabegesetz entspricht. Dieser Auffassung schließen wir uns ausdrücklich an.
Wir fordern weiterhin ein Thüringer Vergabegesetz, was einerseits vergabefremde Kriterien enthält und andererseits den gesetzlichen Mindestlohn als Vergabekriterium als festen Bestandteil aufnimmt. Dass ein Thüringer Vergabegesetz längst überfällig ist, beweist auch der klägliche Versuch der Landesregierung, das antiquierte Mittelstandsfördergesetz von 1991 wieder auszugraben und die Novellierung dieses Gesetzes implizit durch Änderung des § 13 - öffentliche Aufträge - vorzunehmen. Damit hat die CDU-Fraktion selbst Bedarf an der Novellierung des Mittelstandsfördergesetzes deutlich gemacht. Damit hat die CDU bestätigt, dass ein Vergabegesetz für Thüringen notwendig und unumgänglich ist. Wir bedauern allerdings zutiefst, dass es in dieser Legislaturperiode und angesichts der sich stetig verschärfenden Wirtschafts- und Finanzkrise nicht möglich war, im Interesse des Thüringer Mittelstands eine gesetzliche Grundlage für die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen auf den Weg zu bringen. Insbesondere in Zeiten der schwierigen konjunkturellen Vorausschau, aber auch unter dem Aspekt der Umsetzung von Konjunkturpaketen wäre das Vorhandensein eines Vergabegesetzes angeraten gewesen.
Die permanente Verweigerungshaltung der Landesregierung ist ein Zeichen für Unentschlossenheit, Unfähigkeit, mangelnden Willen, Untätigkeit, Uneinsichtigkeit und der fehlende politische Wille wird darin sichtbar. Wir sind ganz optimistisch, dass ab September dieses Jahres die Zeichen besser stehen und das Wort Mittelstandsförderung nicht nur eine leere Worthülse in Thüringen bleibt; dafür - kann ich zumindest von dieser Stelle sagen - werden wir sorgen. Was der Thüringer Mittelstand braucht und einfordert, ist Planungssicherheit; die Möglichkeit, sich am Wettbewerb zu beteiligen gehört dazu. Dazu gehört auch die Versorgung der Unternehmen mit einer soliden, stabilen Eigenkapitaldecke, der bessere Zugang zu öffentlichen Aufträgen, die Sicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und nicht zuletzt die Reduzierung des Bürokratieaufwands.
All das sind Forderungen, die Sie, meine Damen und Herren, in den Gesetzentwürfen und Vorschlägen meiner Fraktion für ein Thüringer Vergabegesetz wiederfinden. Wir fordern nach wie vor - das sei an
1. Beschließen eines Landesvergabegesetzes für Thüringen, welches neben den Forderungen nach Tariftreue und Mindestlohn auch vergabefremde Kriterien enthält;
2. bei öffentlichen Aufträgen müssen Tariflöhne gezahlt werden; 3. die Erweiterung des Entsendegesetzes auf alle Branchen und Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit der gesamten Lohnstruktur;
5. Aufnahme von Regelungen zur Forderungssicherung, insbesondere zur Pfändbarkeit der Titel innerhalb von vier Wochen, um die Handwerksbetriebe in die Lage zu versetzen, ihre Zahlungsansprüche gegenüber Kunden leichter als bisher durchsetzen zu können;
6. Aufnahme von Regelungen zur Abschlagszahlung, wodurch die Liquidität eines Kleinunternehmens stabilisiert und nachhaltig verbessert werden kann, außerdem wird die Stellung des Subunternehmers gegenüber dem Generalunternehmer an dieser Stelle gestärkt, d.h., dass die Vergütung des Subunternehmers auf jeden Fall dann fällig wird, wenn der Bauherr dem Generalunternehmer gegenüber das vom Subunternehmer erbrachte Werk abgenommen hat;
Zusammenfassend lässt sich also einschätzen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Verabschiedung eines Thüringer Vergabegesetzes zielführend wäre, wenn es die tatsächlichen Forderungen und Bedingungen des Handwerks berücksichtigen würde.