Protocol of the Session on June 19, 2009

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Mit Ih- ren Zahlen.)

(Unruhe SPD)

Sie haben immer Probleme, rechnen ist Ihre Schwierigkeit.

(Beifall CDU)

Herr Matschie, auch für Sie gilt, Sie können ans Rednerpult gehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Entscheidung treffen wir eine Entscheidung für die Zukunft, für unsere künftigen Generationen, für deren Handlungsspielräume, damit sie von der Zinsschraube nicht erdrückt werden. Das ist entscheidend, damit wir uns in Zukunft Investitionen leisten können, damit wir in Zukunft Sozialleistungen finanzieren können und unser Personal. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache. Ich schließe die zweite Beratung der Drucksache 4/4969.

Ich eröffne die Aussprache zur dritten Beratung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in Drucksache 4/4969. Es liegen mir keine Wortmeldungen vor. Damit schließe ich diese Aussprache und wir kommen unmittelbar zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen. Bitte,

Abgeordneter Schröter

Sehr geehrte Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.

Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Sie kennen das neue Verfahren der namentlichen Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, sich hier neben dem Pult aufzustellen mit den Urnen, und ich bitte Sie, die Stimmkarten zu nehmen und hier Ihre Stimme abzugeben.

Hatten alle die Möglichkeit, ihre Stimmkarten abzugeben? Das ist offensichtlich der Fall, dann beende ich die Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Es wurden 78 Stimmen abgegeben, davon 45 Jastimmen, 33 Neinstimmen, damit ist die erforderliche Anzahl von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags, das wären 59 Stimmen, nicht erreicht, die Verfassungsänderung ist abgelehnt (namentli- che Abstimmung siehe Anlage 1).

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Wollen Schulden machen!?)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gehe davon aus, dass die durchgeführte Aussprache auch die Beiträge zur zweiten Beratung zur Änderung der Thüringer Haushaltsordnung - ja, bitte, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke der Mehrheitsfraktion, der Mehrheit des Hauses, die dieser Verfassungsänderung zustimmen konnte. Leider haben wir die verfassungsgebende Mehrheit nicht erreicht. Es ist bedauerlich und es ist auch traurig für die zukünftigen Generationen, dass wir diesen Schritt heute nicht gehen sollten. Ich kann die Freude bei der Opposition eigentlich nicht verstehen.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Heuchelei.)

Ist das die Freude darüber, dass wir weiter Schulden machen können?

(Beifall CDU)

Die Landesregierung hält dennoch daran fest, ein Zeichen zur nachhaltigen Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung zu setzen. Auch ohne Änderung der Verfassung ist dies möglich. Deshalb wird an dem vorgelegten Änderungsgesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung festgehalten. Wir bitten um Zustimmung. Die Verfassung in der jetzt weitergehenden Form gibt nach wie vor einen weiten, ich sage, zu weiten Spielraum zur Neuverschuldung vor.

Dieser Rahmen orientiert sich an den Investitionsausgaben des Haushaltsentwurfs. Der Haushaltsgesetzgeber ist aber nicht gehindert, einfachgesetzlich restriktive Bestimmungen vorzusehen. Artikel 98 der Thüringer Verfassung regelt keine Pflicht zur Neuverschuldung. Er gibt eine Höchstgrenze vor, die jederzeit einfachgesetzlich unterschritten werden darf. Das Haushaltsgesetz 2008 und 2009 ist hierfür ein beredtes Beispiel. Wir hatten von der verfassungsrechtlichen Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, mehr Schulden aufzunehmen. Wir sind verfassungsrechtlich nicht gehindert, einfachgesetzlich in der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Neuverschuldung nach einem engeren System zu ermitteln, als dies die Verfassung vorgibt. Wir können auf Ebene eines Haushaltsgesetzes sagen: Ja, wir machen keine neuen Schulden mehr. Das haben wir die beiden Jahre gesagt. Damit gibt es keinen Verstoß gegen die Verfassung. Die Thüringer Verfassung gibt ein Verfahren oder den Rahmen zur Bestimmung der verfassungsrechtlich zulässigen Höchstverschuldung vor. Das ist eine Maximalgrenze, die der Haushaltsgesetzgeber einfachgesetzlich, mit welchen Berechnungsmethoden auch immer, im Haushaltsgesetz unterschreiten kann. Diese verfassungsmäßige Höchstgrenze wird auch von meinem Kollegen Prof. Dr. Deubel in Rheinland Pfalz in seiner Rede vor dem Bundestag, dieser Investitionsbegriff, sehr kritisiert. Diese verfassungsmäßige Höchstgrenze hat nicht erreicht, dass wir nachhaltig solide Finanzpolitik geleistet haben in den letzten Jahren. Die Verfassung gibt uns als Haushaltsgesetzgeber keine Pflicht auf zur Neuverschuldung. Manchmal habe ich den Eindruck, die Oppositionsparteien sehen das so.

(Unruhe SPD)

Hier gilt zuallererst die Präambel der Thüringer Verfassung.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie haben die Schulden zu verantworten, nicht wir.)

Dann hätten Sie eben zugestimmt, Herr Matschie.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordneter Matschie, Sie können an das Rednerpult gehen.

Ihre Art zeigt Ihre Betroffenheit, dass Sie gerade das falsche Zeichen für die Zukunft gesetzt haben. Hier gilt es auch, die Präambel der Thüringer Verfassung in den Blick zu nehmen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wer hat denn die Schulden gemacht? Das ist unglaublich.)

Dort ist die Rede von der Verantwortung für zukünftige Generationen. Jede Regelung zur Neuverschuldung, gleichgültig ob verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich, muss sich an der Verantwortung für zukünftige Generationen messen lassen und soll in diesem Geiste der zukünftigen Generationen interpretiert werden. Auch die finanzielle Handlungsfähigkeit künftiger Generationen muss heute schon sichergestellt werden. Wir haben Verantwortung für die Zukunft und für zukünftige Generationen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das kann doch nicht wahr sein. Solche Heu- chelei!)

Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung werden zu einer nachhaltig geringeren Neuverschuldung führen. Wenn allerdings nur der theoretische Fall einträte, dass die nach den vorgeschlagenen Reformen in der Thüringer Landeshaushaltsordnung zulässige Neuverschuldung die nach der Thüringer Verfassung zusätzliche Kreditgrenze übersteige, würden die Grenzen der Verfassung dies einschränken. Um es kurz zu sagen: Eine nach der geänderten Thüringer Landeshaushaltsordnung zulässige Neuverschuldung darf niemals höher sein als die von der Verfassung vorgegebene. Die vorgeschlagene Änderung der Landeshaushaltsordnung weicht die Verfassung nicht auf bzw. ändert sie nicht ab. Im Gegenteil, die vorgeschlagenen Änderungen bewegen sich in den von der gegenwärtigen Verfassungsregelung gesetzten Grenzen. Eine einfachgesetzliche Regelung, die einen grundsätzlich ausgeglichenen Haushalt mit engen Ausnahmen vorsieht, bewegt sich in den verfassungsmäßigen Grenzen, verstößt also nicht gegen diese Grenzen.

Einer nur einfachgesetzlichen Begrenzung der Neuverschuldung in Thüringen steht auch nicht Artikel 99 Abs. 3 der Thüringer Verfassung entgegen. Dort ist geregelt, dass nur die Landesregierung berechtigt ist, den Entwurf eines Haushaltsgesetzes und eines Haushaltsplans einzubringen. Diese Bestimmung vermittelt kein subjektives Recht der Landesregierung, einen Haushalt nur unter den weiten Neuverschuldungsregelungen der Thüringer Verfassung einzubringen. Artikel 99 Abs. 3 ist vielmehr nur eine verfassungsmäßige Pflicht der Landesregierung zur Gesetzesinitiative. Die Hoheit jedoch, dem Haushalt in seinen Einzelheiten letztlich als Gesetz Verbindlichkeit zu verleihen, ist und bleibt das Königsrecht des Parlaments. Vor diesem Hintergrund schlägt die Landesregierung dem Haushaltsgesetzgeber, diesem Hohen Haus, die Änderung der Landeshaushaltsordnung vor, mit der in konjunkturellen Normalzeiten die Aufnahme neuer Kredite wirkungsvoll begrenzt wird und zeitgleich die Handlungsfähigkeit in Zeiten wirtschaftlicher Krisen und Naturkatastrophen und sonstigen Notsituationen möglich ist. Ich bitte deshalb das Hohe Haus um Zustimmung zu der Gesetzesänderung in Tagesordnungspunkt 6 b. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir befinden uns in der Aussprache zur zweiten Beratung des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung in Drucksache 4/4970. Abgeordneter Matschie, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist notwendig, einiges noch mal klarzustellen. Seit zehn Jahren verantwortet die CDU die Haushalte in Thüringen. Thüringen hat in den letzten Jahren insgesamt über 16 Mrd. € Schulden angehäuft. Sie stellen sich jetzt hier hin, Frau Finanzministerin, nachdem Sie all die Jahre die Verantwortung für die Finanzen getragen haben, und werfen der Opposition vor, Schulden machen zu wollen. Sie sind diejenige, die die Schulden in den letzten Jahren hier in Thüringen zu verantworten hat.

(Beifall SPD)

(Unruhe CDU)

Diese Landesregierung ist es gewesen, die all diese Schulden aufgenommen hat.

Ich stelle auch noch mal fest: Wir haben als Oppositionspartei bei keiner Haushaltsberatung mehr Ausgaben vorgeschlagen, als die Landesregierung

vorgeschlagen hat, bei keiner Haushaltsberatung.

(Beifall SPD)

Ich stelle fest, Sie sind es, die in diesem Landtag gerade wieder ein Gesetz eingebracht haben, mit dem zusätzlich 1,8 Mrd. € in den nächsten Jahren für Abwasser ausgegeben werden sollen, weil Sie nicht fähig und in der Lage waren zu weniger hohen Preisen dieses Problem für die Thüringer Steuerzahler zu lösen. Ihr Unvermögen kostet 1,8 Mrd. € in den nächsten Jahren.

(Beifall SPD)

Dann stellen Sie sich hier hin und werfen uns vor, für Schulden verantwortlich zu sein oder in der Zukunft Schulden machen zu wollen. Ihre verkorkste Haushaltspolitik ist es, die Sie jetzt zu einem solchen Schritt treibt, hier Schaufensteranträge zu stellen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es eine Vereinbarung aller Bundesländer gibt mit dem Bund über eine Schuldenregelung. Diese Schuldenregelung steht im Grundgesetz, sie ist vom Bundestag beschlossen worden, sie ist vom Bundesrat beschlossen worden. Sie haben dieser Regelung zugestimmt im Bundesrat. Jetzt tun Sie so, als existiert keine Schuldenbegrenzung. Die Regel, die dort beschlossen worden ist, gilt ab 2011. Dann gibt es Übergangszeiträume bis 2015 für den Bund, bis 2019 für die Länder. Sie wissen auch, warum es Übergangszeiträume gibt, weil die Haushalte strukturell darauf ausgerichtet werden müssen, ohne Neuverschuldung auszukommen, weil man nicht immer das Glück hat, was Sie zwei Jahre lang hatten, dass die Steuereinnahmen gerade mal so gut laufen, dass das irgendwie hinkommt. Das war ja nicht Ihr Verdienst.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Deswegen ist Schröder zurückgetreten.)

Sie wollen jetzt behaupten, Herr Ministerpräsident, das war Ihr Verdienst, dass die Steuereinnahmen in den beiden Jahren...

(Unruhe CDU)