Protocol of the Session on June 19, 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/5160 geht es um die Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen sowie um die Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, welches der Landtag am 7. Mai 2009 in erster Lesung behandelt und an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Weiterberatung überwiesen hat. Wir haben noch am selben Tag im Ausschuss dazu auf Antrag der CDU-Fraktion eine schriftliche Anhörung beschlossen und die 15 Anzuhörenden gemeinsam festgelegt. Die Anzuhörenden wurden gebeten, ihre Stellungnahmen bis zum 5. Juni 2009 zuzuleiten. In dem Gesetz geht es um die 100-prozentige Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes bzw. für unsere Thüringer Beamtinnen und Beamten und Richter rück

wirkend ab dem 1. März 2009. Der Ausschuss hat in einer außerplanmäßigen Sitzung am 9. Juni die Anhörung ausgewertet und empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Hauboldt, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte bereits in der ersten Lesung ausgeführt, dass meine Fraktion, DIE LINKE, diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Es geht schließlich um die Anpassung der Besoldung für die Thüringer Beamtinnen und Beamten, und zwar analog der ausgehandelten Tariferhöhung für die Beschäftigten.

Ich hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass es beim Beamtenrecht insgesamt noch Handlungsbedarf gibt. Dabei geht es erstens um die Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft, zweitens die Angleichung bei der Jahressonderzahlung, also dem sogenannten Weihnachtsgeld, und drittens die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche. Ich verweise noch einmal auf die Debatte, die Diskussion, die wir hier geführt haben, als wir das Beamtengesetz beraten haben. Dort gab es auch die Aussage, dass es analog dazu jetzt die Besoldungsanpassung geben solle.

Wir sind der Meinung, dass die Frage, die jetzt noch einmal in dem SPD-Antrag aufgeworfen wird, 40Stunden-Woche, sicherlich legitim ist, aber nicht in das vorliegende Gesetz hineingehört. Hier geht es, meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung um die Erhöhung der Besoldung. Eigentlich hätte diese Frage schon mit der Beratung des Beamtengesetzes geklärt werden können. Wir kennen, aus welchen Gründen das nicht funktioniert hat. Nichtsdestotrotz ist es jetzt wichtig, dieses Gesetz, so wie es vorliegt, zu verabschieden. Alles andere, denke ich, muss noch mal separat verhandelt und geregelt werden.

Was Sie, meine Damen und Herren von der SPD, heute vorhaben, das muss man noch mal hinsichtlich der Verantwortung hinterfragen. Sie legen einen Aktionismus hin - zu wessen Schaden?

Wir wollen dem Gesetzentwurf heute zustimmen. Wenn das heute eine Mehrheit finden würde hinsichtlich Ihres Antrags der 40-Stunden-Woche - was wäre die Abfolge dazu? Es müsste noch mal eine Anhörung stattfinden. Das hieße, die Thüringer Beamtin

nen und Beamten müssten noch länger auf ihre Besoldungserhöhung warten.

(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Wie- so denn das? Deswegen hatten wir doch auch nicht im Haushalts- und Finanzaus- schuss den Antrag gestellt.)

Ja eben. Da gab es dazu einstimmige Ergebnisse, meine Damen und Herren. Diesbezüglich bin ich sehr verwundert, dass heute noch mal ein Vorstoß in diese Richtung gemacht wird. Ich denke, man war sich in dieser Richtung einig, man hat es gemeinsam beschlossen, rückwirkend ab März den Beamtinnen und Beamten in Thüringen mehr Geld zukommen zu lassen. Die Arbeitszeitfrage - ich wiederhole mich da gern noch mal - soll extra behandelt werden und alle drei Fraktionen waren sich in dieser Aussage einig, meine Damen und Herren. Sie erhalten zur Besoldungserhöhung unsere Zustimmung. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Baumann, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst zu Ihren Ausführungen. Genau aus diesem Grund haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss diesen Antrag nicht gestellt, weil wir dann das Gesetz womöglich verzögert hätten, aber hier und heute muss es jedem möglich sein, noch einen Änderungsantrag zu stellen in diesem Haus.

Mit dem heute zu beschließenden Gesetz zur Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen sowie zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes sendet dieser Thüringer Landtag in einer seiner letzten Sitzungen ein gemeinsames versöhnliches Signal an die Thüringer Beamten. Vieles wurde den Beamten in dieser Legislaturperiode von der Thüringer Landesregierung und der CDU-Fraktion zugemutet und sehr oft fanden die von der Mehrheitsfraktion durchgesetzten und der Regierung umgesetzten Maßnahmen - meistens waren es irgendwelche Maßnahmen, die irgendwo am grünen Tisch getroffen wurden - nicht die Zustimmung der SPD.

Nach wie vor ist die SPD der Auffassung, dass die Herangehensweise der Landesregierung an die Behördenstrukturreform unsinnig war, und die Ergebnisse sind dürftig und sie werden es auch weiter bleiben. Es muss halt immer wieder gesagt werden. Trotzdem

ist es für eine lebendige Demokratie auch wichtig, dass es Themen gibt, in denen sich dieses Hohe Haus einig ist. Nach dem Tarifabschluss für die Angestellten im Landesdienst beschloss der Thüringer Landtag auf Antrag der SPD einstimmig, dass die Landesregierung aufgefordert wird, dem Landtag schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Regelung für eine zeit- und inhaltliche Übertragung des Tarifabschlusses der Angestellten im Dienst der Länder ins Besoldungsrecht für Beamte und Richter enthält. Die SPD wollte damit den Lippenbekenntnissen der Regierung einen Riegel vorschieben und hatte Erfolg, denn der Antrag wurde, wie bereits gesagt, einstimmig angenommen. Es gab in dieser Legislaturperiode nicht viele Oppositionsanträge, denen dieses Glück beschieden war. Die Landesregierung hielt ihr Wort, legte zeitnah den nun zu beschließenden Gesetzentwurf vor, der auch in der im Haushalts- und Finanzausschuss durchgeführten Anhörung überwiegend auf Zustimmung gestoßen ist.

Mit der heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfs will die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag im Rahmen eines Änderungsantrags zum Gesetz den Versuch unternehmen, eine weitere Irrung der Landesregierung in dieser Legislatur zu korrigieren. Die SPDFraktion - und das steht auch in unserem Landesprogramm - will für die Thüringer Beamten wieder die 40-Stunden-Woche. Die Sozialdemokratie in Deutschland hat nicht Seite an Seite mit den Gewerkschaften in den 50er-Jahren für die Einführung der 40-Stunden-Woche gekämpft, um diese Errungenschaft heute leichtfertig wieder preiszugeben. Thüringen ist das einzige neue Flächenland, das die 42-Stunden-Woche für seine Beamten eingeführt hat, sicherlich damals in der Hoffnung, dass sich das für die Angestellten auch durchsetzen lässt. Das ist aber aus meiner Sicht zum Glück nicht so eingetreten. Heute haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, mit dem erneuten SPD-Antrag die Gelegenheit, diesen Fehler zu korrigieren.

Bayern - Ihr großes Vorbild, meine Damen und Herren in der Mitte - trägt sich mit diesem Gedanken. Der Ministerpräsident Horst Seehofer hat dies am 02.06.2009 im „Münchner Merkur“ eindrucksvoll deutlich gemacht und er sagte, ich zitiere: „Es war das politische Ziel, die Arbeitszeit von Beamten und Angestellten anzugleichen. Ich sehe aber, dass die Tarifpartner die Erhöhung der Arbeitszeit bei den Angestellten nicht ernsthaft verfolgen. Ich könnte den Beamten somit nicht mehr guten Gewissens sagen, dass wir uns hier um Gerechtigkeit bemühen.“ Recht hat er. Ich bitte deshalb namens meiner Fraktion nicht nur um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, sondern auch um Zustimmung zum Änderungsantrag der SPD. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Lehmann, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst gilt unser herzlicher Dank nochmals der Landesregierung für die zügige Vorlage des Gesetzentwurfs -

(Beifall CDU)

da kann man auch einmal klopfen,

(Beifall CDU)

sowie den Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die zügige Bearbeitung bzw. Beratung inklusive der Anhörung und der positiven Beschlussempfehlung für heute. Denn unsere Beamtinnen und Beamten haben auf den Abschluss der parlamentarischen Beratung bzw. Bearbeitung in den letzten Monaten gewartet und können nun rückwirkend - sofern der Gesetzentwurf jetzt beschlossen wird - ab März die Einmalzahlung sowie die Tarifsteigerungen erhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal auf die Summen hinweisen, um die es in diesem Gesetzentwurf geht. Es geht darum, den Beamten und Richtern eine Einmalzahlung in Höhe von 40 € und den Versorgungsempfängern eine Einmalzahlung von 20 € zu gewähren, ab dem Monat März 2009 die Grundgehaltssätze zuerst um 40 € und diese sowie den Familienzuschlag, die Amts- und die allgemeinen Stellenzulagen um 3 Prozent zu erhöhen und ab dem Monat März 2010 die Grundgehaltssätze aller Besoldungsordnungen, den Familienzuschlag sowie die Amts- und die allgemeinen Stellenzulagen nochmals um 1,2 Prozent anzuheben und die Anwärterbezüge im Jahr 2009 um 60 € sowie im Jahr 2010 noch einmal um 1,2 Prozent zu erhöhen. Die wirklich enormen Summen, die wir dafür aufzubringen haben, nicht nur wir, sondern auch die Kommunen, finden Sie auf Seite 2 der Gesetzesvorlage unter Punkt „D. Kosten“. Zusammen macht das für das Land im Jahr 2009 und 2010 Kosten in Höhe von 116 Mio. € aus und für die Kommunen geschätzt auch noch einmal ca. 11,5 Mio. €. Dazu kommen auch noch die Kosten für den Tarifabschluss für die Angestellten, so dass man, wenn man alles zusammenrechnet, auf ca. 220 Mio. € im Land und in den Kommunen für die Jahre 2009 und 2010 kommt, die den Angestellten, den Beamtinnen, Beamten, Richtern, Versorgungsempfängern insgesamt mehr

zukommen. Das ist doch schon eine ganze Menge, auch wenn man die Dinge im Hinblick auf Wirtschaftsentwicklung und Kaufkraft bewertet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen war es mir auch besonders wichtig, die Ausgaben für Thüringen genau und noch einmal öffentlich zu beziffern, um die Dimension deutlich zu machen, da jeder unserer Mitarbeiter, unserer Bediensteten seinen einzelnen Gehaltszettel sieht, aber wir als Landespolitiker natürlich auch insgesamt immer die Auswirkungen für das ganze Land im Blick haben müssen. In anderen Bundesländern, darauf möchte ich noch einmal hinweisen, wird der Tarifabschluss nicht so voll und ganz umgesetzt wie bei uns, insbesondere in Berlin.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: In Hessen auch.)

Da steht noch gar nicht fest, inwieweit dort etwas übernommen wird. In Hessen - die Ministerin weist gerade darauf hin - ist es auch nicht in vollem Umfang umgesetzt worden. Für uns als Landespolitiker ist es wichtig, unseren Beamtinnen und Beamten noch einmal deutlich zu machen, dass es für uns wirklich sehr wichtig ist, den Tarifabschluss auch zu 100 Prozent umzusetzen.

Das Thema 40-Stunden-Woche haben wir an dieser Stelle in den letzten Monaten bereits mehrfach diskutiert. Unsere Meinung dazu habe ich auch an dieser Stelle bereits mehrfach deutlich gemacht. Ich bin mir sicherlich nicht allzu oft mit Herrn Kollegen Hauboldt einig, aber in dieser Frage dann doch schon, was den Änderungsantrag der SPD-Fraktion angeht. Es ist so, dass dazu natürlich auch die Kommunen, die Spitzenverbände noch einmal angehört werden müssten, denn hier kämen auch weitere Kosten auf die Kommunen zu. Wir wollen, dass der Gesetzentwurf heute beschlossen wird, wie ich es anfangs auch begründet habe, damit es jetzt zur Nachberechnung und zur Auszahlung dieser Mittel kommt für unsere Beschäftigten. Deswegen werden wir den Änderungsantrag an dieser Stelle auch ablehnen.

Ich bitte namens meiner Fraktion um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/5160 und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Frau Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße auch den Vorsitzenden des Beamtenbundes Thüringens, Herrn Liebermann, recht herzlich zur Beratung dieses Tagesordnungspunkts.

(Beifall CDU)

Auslöser des Ihnen heute abschließend zur Beratung vorgelegten Gesetzentwurfs war die Einigung der Tarifparteien der Länder im öffentlichen Dienst am 1. März über die vereinbarte Bezügeerhöhung im Tarifbereich. Das Kabinett hat daraufhin sofort beschlossen, dass der Tarifabschluss inhaltlich und zeitgleich auf die Beamten des Landes und der Kommunen bzw. auf die Richter des Landes übertragen wird - also nicht, Herr Baumann, Sie mit Ihrem Antrag, der nachlaufend war, ich kann mich ganz genau an die Beratung hier in diesem Haus erinnern. Angesichts der gedrängten Tagesordnung möchte ich auf die Einzelheiten des Gesetzes verzichten, zumal Frau Abgeordnete Lehmann auf die Summen und auch auf die Tariferhöhung mit dem Sockelbetrag 40 € hingewiesen hat.

Der Ausschuss hat eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Es gab überwiegend oder fast vollständig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Interessant ist jetzt, dass die SPD noch mal so populistisch, huckepackartig diesen Antrag mit der 40-Stunden-Woche stellt, der eigentlich nicht zum Gesetz der Besoldung gehört, sondern in das Beamtengesetz. Kollege Scherer hatte dazu sehr ausführlich in einer der vergangenen Landtagssitzungen, nämlich am 19. März dieses Jahres, darauf hingewiesen. Aber interessant ist auch, deswegen noch mal populistisch, 40-Stunden-Woche wird hier beantragt, aber gleichzeitig wissen wir, dass unsere Beamten eine Lebensarbeitszeit von 65 Jahren haben und die gesetzliche Regelung von 67 Jahren nicht übernommen worden ist. Die SPD hätte das dann auch mit in diesem Antrag stellen müssen. Das wäre folgerichtig gewesen. Deswegen abhaken unter populistischem Antrag neben den formalen Dingen, dass die Verbände noch mal angehört werden müssen, wenn es in die Finanzen der Kommunen eingreift.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an diesem Pult ist oft über die Föderalismusreform I diskutiert worden, die Zuständigkeit im Bereich der Beamten und der Besoldung der Länder: Ist es richtig, wird Thüringen ein Billiglohnland? Wir zeigen mit diesem Tarifabschluss, dass wir dies nicht sein wollen für unsere Beamten. Frau Lehmann hat darauf hingewiesen, es sind mehr als sechs Länder, die nicht diesen Abschluss bisher eins zu eins übernommen haben, unter anderem auch Geberländer. Auch Geberländer

haben zum Teil nur 20 € übernommen und auch noch nicht insgesamt diesen Tarifabschluss so übernommen, so schnell wie wir ihn jetzt inhalts- und zeitgleich übernommen haben.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Tarifabschluss. Die Finanzverwaltung versucht alles, dass auch die Einmalzahlung noch zügig in dieser Legislatur geleistet werden kann. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/5341 ab. Wer ist für diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/5160 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, der möchte sich bitte vom Platz erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den neuen Tagesordnungspunkt 10 a, den wir in die Tagesordnung aufgenommen haben

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4967 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wissenschaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/5346 -

dazu: Entschließungsantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/5332 - ZWEITE BERATUNG