Protocol of the Session on January 28, 2005

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vor wenigen Tagen haben wir vom Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt diese Broschüre erhalten, die den Titel trägt "Grundwasser, die unsichere Ressource". Darin wird in sehr anschaulicher Art und Weise auf das Problem der Trinkwasserschutzgebiete hingewiesen. Frau Präsidentin, ich zitiere aus dieser genannten Broschüre: "Trinkwasser kann nur dort gewonnen werden, wo der Schutz des Grundwassers gewährleistet und Grundwasser in ausreichender Menge vorhanden ist."

(Beifall bei der SPD)

Und weiter: "Grundwasserschutz baut auf dem Vorsorgeprinzip auf, d.h., es muss frühzeitig gehandelt werden, bevor Umweltschäden entstehen."

(Beifall bei der PDS)

Dass Wasser unser Lebensmittel Nummer 1 ist und unseren besonderen Schutz benötigt, muss ich an dieser Stelle wohl nicht noch groß erläutern und ist unter Verbraucherschützern wohl auch Konsens. Im Gegensatz zu der Broschüre vom Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt stehen aber Aktivitäten des Landesverwaltungsamts im Lande, die u.a. auch den Landkreis betreffen, in dem ich wohne. Hierbei handelt es sich um die gegen den Willen der kommunalen Träger der Wasserversorgung geplante Aufhebung noch notwendiger oder noch benötigter Wasserschutzgebiete. Also steht das Handeln des Ministeriums und das Handeln des Landesverwaltungsamts im Widerspruch. Es stellt sich hiermit die Frage: Weiß die Linke noch, was die Rechte tut? Das Handeln des Landesverwaltungsamts muss gestoppt werden. Deshalb haben wir den Antrag in das heutige Plenum eingebracht.

(Beifall bei der PDS)

Danke. Damit kommen wir zum Sofortbericht. Minister Dr. Sklenar hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich könnte es mir jetzt einfach machen und könnte ganz einfach sagen, das ist kein Widerspruch. Im Gegenteil, es ist richtig so, was da steht. Es ist nun mal so, dass uns das sehr am Herzen liegt, was die Sicherung des Grundwassers bedarf. Und gerade weil es notwendig ist, für die Sicherung des Grundwassers etwas zu tun, sind die Schritte, die im Jahre 2000 eingeleitet wurden, auch die richtigen und die notwendigen. Ich werde das noch erläutern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag der PDS-Fraktion fordert einen sofortigen Stopp der Aufhebung noch benötigter Wasserschutzgebiete. Die Thematik ist nicht neu. Ich habe hierzu bereits in der Sitzung des Umweltausschusses am 5. November 2004 berichtet. Die Forderungen der Fraktion der PDS sind für mich ein willkommener Anlass, an dieser Stelle nochmals den Standpunkt der Landesregierung zu erläutern.

Meine Damen und Herren, Wasserschutzgebiete haben eine weit reichende Bedeutung für den Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Mit ihren zahlreichen Restriktionen greifen sie jedoch zum Teil erheblich in Eigentumsrechte Dritter ein und beschränken die kommunalen und gewerblichen Entwicklungen. Es ist Aufgabe der Wasserbehörde, diesen Zielkonflikt mit den vorhandenen rechtlichen Instrumentarien zu lösen. Dazu war und ist zweierlei notwendig:

1. die Aufhebung nicht mehr benötigter Schutzgebiete, um vermeidbare Eigentumsbeschränkungen zu verhindern und die Entwicklung nicht zu behindern sowie

2. die konsequente Sicherung der Wasserschutzgebiete für weiterhin benötigte Wassergewinnungsanlagen.

Die Situation im Jahr 1990 stellte sich sehr unübersichtlich dar. Es gab eine Vielzahl von Schutzgebieten für die öffentliche Wasserversorgung, aber auch für Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe, diverse Einrichtungen usw. Von den insgesamt rund 4.000 Schutzgebieten dienten nur etwas mehr als 3.000 der öffentlichen Wasserversorgung. Wegen

Qualitätsproblemen und rückläufigem Wasserbedarf wurden zudem viele Versorgungsanlagen stillgelegt; die dazugehörigen Wasserschutzgebiete waren nicht mehr notwendig. Seit 1990 sind rund 1.700 nicht mehr benötigte Wasserschutzgebiete aufgehoben. Das war und ist unbedingt notwendig für die Entwicklung des Freistaats Thüringen.

Heute soll es jedoch um die Sicherung der noch benötigten Schutzgebiete gehen. Aus der Zustandsbeschreibung 1990 wird schnell deutlich, dass zunächst eine verlässliche Bestandsaufnahme durchzuführen war. Die Schutzgebiete wurden erfasst und in dem einheitlichen Übersichtskartenwerk WSG 25/1994 dargestellt. Diese reine Zusammenstellung reichte nicht aus. Es gab immer häufiger Rechtsund Vollzugsprobleme. Das Ministerium hat daher das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde im Jahr 2000 beauftragt, alle Wasserschutzgebietsbeschlüsse rechtlich und inhaltlich zu überprüfen. Ziel war, eine Übersicht über alle rechtlich bestandskräftigen Schutzgebiete zu erlangen. Eine solche Überprüfung ist aufwändig: Letztendlich ist für jedes Schutzgebiet quasi fiktiv ein umfassendes Verwaltungsgerichtsverfahren durchzuspielen. Das Landesverwaltungsamt arbeitete diesen Auftrag sorgfältig und sachgerecht ab; voraussichtlich Ende dieses Jahres wird er abgeschlossen sein.

Ich kann Ihnen, nachdem 29 der insgesamt 40 Altkreise bearbeitet sind, folgendes Zwischenergebnis geben: Trotz teilweise erheblicher Mängel sind rund 80 bis 90 Prozent der Schutzgebietsbeschlüsse vor dem 03.10.1990 weiterhin als rechtswirksam anzusehen. Nur ganz wenige der nach dem 03.10.1990 bis etwa 1994 erfolgten Beschlüsse der damaligen Landkreise sind rechtswirksam.

Lassen Sie mich das letztgenannte Ergebnis erläutern: Die materielle Rechtslage für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten vor und nach 1990 hat sich nicht wesentlich unterschieden. Das DDR-Wassergesetz galt bis zum In-Kraft-Treten des Thüringer Wassergesetzes im Jahr 1994 als Landesrecht weiter, allerdings mussten die Beschlüsse vor 1990 aus Sicht der heutigen Rechtsprechung nur ganz geringen formalen Anforderungen genügen. Das gilt nicht mehr für die Zeit nach dem 03.10.1990. Ab dieser Zeit waren die formalen Anforderungen des weiter geltenden DDR-Rechts vollständig zu beachten und dies ist nahezu durchgängig nicht erfolgt. Sowohl bei den nicht rechtswirksam übergeleiteten DDR-Schutzgebieten, als auch bei den unwirksamen Beschlüssen nach 1990 sind weiterhin genutzte Wassergewinnungsanlagen betroffen. Nahezu alle bisher überprüften Altkreise sind berührt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ergebnisse der Überprüfung können nicht ohne Aus

wirkungen auf den Verwaltungsvollzug bleiben. Spätestens dann, wenn wasserrechtliche Entscheidungen anstehen, etwa zu Ausnahmegenehmigungen in den überprüften Schutzgebieten oder wenn von den Wasserversorgern Anträge zur Aufhebung einzelner Schutzzonen gestellt werden, muss die Verwaltung reagieren. Bei den unwirksamen Beschlüssen, die bekannt gemacht wurden, ist dann eine Rücknahme, das heißt eine Aufhebung des Beschlusses, unumgänglich. Dies ist bisher in zwei Fällen in Südthüringen notwendig geworden. Alle übrigen der unwirksamen Beschlüsse waren gar nicht erst bekannt geworden. Allein das führte schon zu ihrer formrechtlichen Unwirksamkeit; eine Aufhebung war damit nicht notwendig.

Lassen Sie mich als Zwischenfazit nochmals betonen: Ziel der Überprüfung der oberen Wasserbehörde war und ist die Erhaltung und Festigung der vorhandenen tatsächlich noch benötigten Schutzgebiete und nichts anderes. Die ganz wenigen Aufhebungen, lediglich zwei Beschlüsse, sind nur dort erfolgt, wo es keine anderen Möglichkeiten gab.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme nun zum eigentlichen Antrag: Die Forderung nach einem sofortigen Stopp der Aufhebung noch benötigter Wasserschutzgebiete geht an der Sache vorbei. Ich denke, es ist hinreichend deutlich geworden, dass in den wenigen diesbezüglichen Fällen die Aufhebung allein formale Gründe hat und keinerlei Trinkwasserschutz aufgegeben wird, denn diesen haben die aufgehobenen Beschlüsse leider nie rechtswirksam geboten. Auch die von der PDS geforderte sofortige Wiederausweisung ist bei diesen Schutzgebieten ganz offensichtlich nicht möglich. Zum einen gibt es dafür keine Rechtsgrundlage, zum anderen hätten wir bei der bloßen Wiederausweisung wieder eine rechtsfehlerhafte Entscheidung und damit kein wirksames Schutzgebiet. So geht es wahrscheinlich nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, notwendig ist, und darin stimme ich mit der PDS überein, die Sicherstellung eines einstweiligen Schutzes für die noch benötigten Wasserfassungen mit allen rechtlichen und sonstigen Mitteln. Ein sofortiger Schutz ist mit Hilfe der wasserrechtlichen Instrumente, flankiert von weiteren Maßnahmen der Wasserversorger, selbst möglich. Das Landesverwaltungsamt hat dazu eine umfassende Handlungsanleitung erarbeitet, die ich bereits im Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben habe - das war das Blatt, das jetzt hier hochgehalten worden ist. Auch die Nutzung von Übergangsregelungen ist im konkreten Fall eine angemessene Handlungsoption. Der § 29 Thüringer Wassergesetz bietet hierzu die Möglichkeit, Vorbehaltsgebiete auszuweisen. So ist zum Beispiel in den eben genannten zwei Fällen in Südthüringen

ein solches Vorbehaltsgebiet ins Auge zu fassen. Allerdings ist die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten nur geringfügig weniger aufwändig als ein normales Wasserschutzgebietsverfahren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden alles daran setzen, die nicht unerhebliche Anzahl weggebrochener Schutzgebiete von noch genutzten Wassergewinnungsanlagen in einem ordnungsgemäßen Schutzgebietsverfahren neu auszuweisen. Insgesamt sind damit etwa 200 Festsetzungsverfahren von der oberen Wasserbehörde durchzuführen. Die Wasserversorgung der Bevölkerung in Thüringen und die grundsätzlichen Schutzbelange des Grundwassers waren und sind nicht gefährdet, aber leider wird das mit dem Antrag der PDS-Fraktion suggeriert. Es geht nicht darum, willkürlich, wie das hier dargelegt wurde, Schutzgebiete aufzulösen, sondern es geht darum, Rechtssicherheit für diese Schutzgebiete zu erlangen. Und nur bei Rechtssicherheit habe ich auch wirklich den tatsächlichen Schutz und kann ich auch dann dementsprechende Sanktionen für die Leute durchführen, die in diesen Gebieten irgendwelche Maßnahmen ergreifen wollen, die nicht mehr zum Schutz des Trinkwassers beitragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, etwa 200 Neufestsetzungen sind ein fetter Brocken, den das Landesverwaltungsamt zu leisten hat. Es wurden für die Bearbeitung einheitliche Prioritäten festgelegt, die eine vordringliche Bearbeitung der besonders dringenden Problemfälle garantieren. Gleichwohl wird die Neuausweisung nicht überall von heute auf morgen machbar sein. Schutzgebietsverfahren können sich tatsächlich und rechtlich aufwändig gestalten. Herr Kummer, Sie haben ja der Landesregierung in der letzten Beratung mit den Kreisbauernverbänden in Südthüringen vorgeworfen, dass das alles so schleppend geht, weil wir kein Personal haben. Ich bin froh, dass wir nicht mehr Personal haben, sondern es ist gut so, wie es gegenwärtig läuft. Und es läuft ordentlich und richtig und vernünftig und in einem ordnungsgemäßen Rahmen und nicht, wie Sie wollen, hui, hui, hui, macht mal schnell und hinterher werden wir dann sehen, was wir alles noch zu regulieren haben. Das ist bei diesen Dingen - und es ist hier gesagt worden, dass das Trinkwasser das Nahrungsmittel Nummer eins ist - nicht zu machen. Hier sind besondere Parameter einzuhalten. Es gibt eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften, die dabei einzuhalten sind, und ich denke, wir haben bisher eine ganze Menge dafür getan und werden auch in Zukunft alles dafür tun, dass das Grundwasser auch weiter geschützt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag konzentriert sich auch darauf, dass nach der Meinung der Fraktion der PDS in den letzten Jah

ren auf diesem Gebiet nichts gelungen ist. Ich sehe vielmehr die Erfolge der vergangenen zehn Jahre. Die mit § 130 des Thüringer Wassergesetzes erfolgte Überleitung der alten DDR-Schutzgebiete in weiterhin geltendes Recht war eine weitsichtige und pragmatische Regelung, die der Landesgesetzgeber bereits mit dem ersten Thüringer Wassergesetz verankert hat. Die überwiegende Zahl dieser Schutzgebiete stellt sich als rechtssicher dar. Ich denke, es war eine gute und richtige Entscheidung, die alten Schutzgebiete nicht über Bord zu werfen. Es gibt andere neue Bundesländer, die ich Ihnen hier nennen kann, die dies nicht so gemacht haben und die dann große Probleme hatten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus den von mir genannten Gründen ist der Antrag der PDSFraktion abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Danke für den Sofortbericht. Wird Aussprache zu dem Bericht unter Einbeziehung der Punkte 2 und 3 des Antrags gewünscht? Die PDS-Fraktion wünscht dieses. Damit kämen wir zur Aussprache. Als erste Rednerin hat sich Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion, gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Sklenar, sicherlich sind wir uns im Hause alle darüber einig, dass Trinkwasser - und die dazu gehörigen Grundwasserkörper - das Wichtigste ist, was wir als Lebensmittel haben, und dass wir das schützen wollen. Es besteht ein großes öffentliches Interesse, dass wir unser Grundwasser in Thüringen schützen wollen; daran gibt es auch durch diesen Antrag wohl gar keinen Zweifel. Die Qualität des Grundwassers ist wichtig für die Gesundheit der Bevölkerung und, wie gesagt, von großer Bedeutung; da sind wir uns im Hause sicherlich alle einig. Das wichtigste und wirksamste Instrument zur Sicherstellung der örtlichen Grundwasservorkommen stellt aber die Ausweisung von Schutzgebieten dar. Und genau da gibt es im Moment einige Probleme und Irritationen. Durch Rechtsverordnungen sind die festgelegten Wasserschutzgebiete ausgewiesen worden. Diese Rechtsgrundlage stellt auch Benutzungsbeschränkungen dar für die Grundeigentümer und für die Besitzer, aber die sind vorgesehen zum Schutz des Wassers, was, wie gesagt, sehr wichtig ist. Bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten kam es in der Vergangenheit immer wieder zu formalen Fehlern, Sie hatten auch darauf hingewiesen, die teilweise eine rechtliche Unwirksamkeit der Schutzgebiete nach sich zogen. Allerdings ist das Problem, über

das wir heute reden, nicht neu, das muss man so sagen. Auch Sie haben darauf hingewiesen, die meisten Gebiete, über die wir heute reden, stammen aus der Ausweisung von 1990 bis 1994. Seit 1994 ist das Landesverwaltungsamt und damit das Land für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten verantwortlich. Da verstehe ich nicht, wieso wir zehn Jahre brauchen, um darauf aufmerksam zu machen und jetzt einfach auch an dem örtlichen Wasserträger vorbei, die Schutzweisung einfach aufzuheben oder als unwirksam zu erklären. Warum ist in den letzten zehn Jahren nicht sensibler damit umgegangen worden? Warum haben wir nicht diesen Status, den es politisch gab? Faktisch sind alle davon ausgegangen, dass die Wasserschutzgebiete rechtlich korrekt ausgewiesen sind. Wir hatten also einen Status, der es uns erlaubt hat, darauf aufzubauen und unter diesem Status zu sehen, das wir jetzt die rechtliche Sicherheit herstellen, damit die Schutzgebiete weiter geschützt werden können. Das haben Sie aber in den zehn Jahren nicht getan. 2001 - Sie hatten den Zeitablauf genannt - ist man darauf aufmerksam geworden, dass es diese Unsicherheiten gibt. Nun werden einfach Wasserschutzgebiete aufgehoben, was rechtlich sicherlich richtig ist, weil es sie faktisch gar nicht gab, weil die Karten nicht veröffentlicht wurden. Auch darauf sind Sie eingegangen. Aber das ist doch eine politische Vorgehensweise, Herr Minister, und da verstehe ich nicht, dass Sie den Raum nicht genutzt haben, sensibler damit umzugehen und nicht einfach zu veröffentlichen, diese Schutzgebiete gibt es jetzt nicht mehr. Wenn man es faktisch bei diesem Stand von 1990 bis 1994 gelassen hätte, doch...

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Die existieren ja gar nicht.)

Ja, das weiß ich, rechtlich gab es sie nicht, aber politisch sind die Menschen damit vor Ort umgegangen und sie sind davon ausgegangen, dass es dieses Schutzgebiet gibt. Man kann doch eine rechtliche Verantwortung haben und eine politische Verantwortung, das kann man doch auch mal teilen, das machen wir in anderen Gebieten auch. Politisch halte ich das für vollkommen verfehlt, was jetzt mit den Wasserschutzgebieten, gerade in Südthüringen, gemacht wird. In Nordthüringen spielt das keine Rolle, nein, es ist im Moment nur in Südthüringen. Da müssen Sie sich auch gefallen lassen, wenn man das politisch wieder ein bisschen höher zieht, weil die Südthüringer auf diesem Gebiet auch sehr sensibel sind. Das wissen Sie auch. Seitdem das Fernwasser in aller Munde gekommen ist, sind die Südthüringer natürlich sehr sensibel. Sie haben Angst. Wenn man mit Menschen in der Region spricht, haben sie schon Bedenken, dass sie über die Kalte dazu gezwungen werden sollen, mehr

Fernwasser zu verkaufen. Diese Probleme und Bedenken kann man natürlich auch teilen, wenn man sieht, wie das Landesverwaltungsamt

(Zwischenruf Abg. Krauße, CDU: Nachti- gall …)

und damit unter Ihrer Hoheit mit dem Holzhammer umgegangen wird. Da kann man diese Bedenken in Südthüringen, dass es vielleicht doch dazu kommen wird, dass sie vielleicht noch einmal überdenken sollen, dass sie die Brunnen vielleicht doch nicht mehr für die Trinkwassergewinnung brauchen können, oder vielleicht auch, dass das Landesverwaltungsamt sagt, wenn ihr uns die Gutachten bezahlt, dann geht das vielleicht etwas schneller, dann könnten wir schneller die Ausweisung machen. Auch auf das Zeitproblem haben Sie ja schon hingewiesen. Es ist nicht von heute auf morgen zu erwarten, dass die in Rede gestellten bis zu 200 Schutzgebiete ausgewiesen werden. Herr Minister, wir haben jetzt schon eine Antragsfrist, wo es darauf hinausläuft, dass das nächste Schutzgebiet vielleicht im Jahre 2006 ausgewiesen werden soll. Wie soll denn das dann abgearbeitet werden? Wenn Sie sich jetzt nicht etwas einfallen lassen, damit diese Schutzgebiete schneller einen Status erlangen, der auch der Region wieder Sicherheit gibt. Die Region sagt, dass es nicht darum geht, mehr Fernwasser zu verkaufen, sondern dass es darum geht, ihr Grundnahrungsmittel, das Wasser, zu sichern. Ich habe da wirklich meine Bedenken, deshalb kann die SPDFraktion den Antrag der PDS-Fraktion auch mittragen und wird ihn auch unterstützen. Ich sehe das wirklich als schwierig an. Ich kenne die rechtliche Situation, in der Sie sind, aber ich sehe auch, dass wir ein paar Jahre verschlafen haben und dass es jetzt so in diesen Gang kommt, na ja Grundwasser, wir verkaufen das Wasser, das wir ja genug haben, das Fernwasser, und wir schauen da nicht mehr so genau hin, ob denn in Südthüringen diese Brunnen noch wichtig sind oder nicht. Sie haben ja auch von Daseinsvorsorge gesprochen. Auch wenn manche Kommunen jetzt auch, nach meiner Einstellung ein bisschen übereilt, die Aufhebung von Grundwasserbrunnen beantragen, weil sie gar nicht in die Zukunft schauen und weil eine Sicherung eines Brunnens über längere Zeit vielleicht auch die Kommunen in ihrer Entwicklung einschränkt, aber für die Zukunft wäre es schon besser, darüber nachzudenken, mehr Grundwasser zu sichern, als so viele Schutzgebiete aufzuheben. Danke.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Danke. Als nächster Redner folgt Abgeordneter Kummer, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel, dass ich erst einmal einen Schluck von dem Wasser hier genieße, denn ich muss sagen, bei mir zu Hause ist mir der Genuss des Wassers irgendwo doch ein bisschen vergangen.

(Unruhe bei der CDU, SPD)

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das ist aber kein Grundwasser.)

Das finde ich schon ein bisschen skandalös, wenn man aus dem Staatsanzeiger erfährt, dass der Tiefbrunnen, aus dem man sein Trinkwasser bezieht, in keinem Schutzgebiet mehr liegt, obwohl er mitten in landwirtschaftlicher Fläche liegt und wir ja um die ganzen Probleme dieser Fragen wissen.

(Unruhe bei der PDS)

Ich muss ehrlich sagen, Herr Minister, damit kann ich mich auch nicht so richtig abfinden, dass ich damit über die nächsten Jahre, vielleicht auch Jahrzehnte leben soll. Ich sage auch ganz ehrlich, ich kenne zumindest in den betroffenen Gebieten, wo diese Schutzgebietsaufhebungen stattgefunden haben, keine vorherigen Rechts- und Vollzugsprobleme. Im Gegenteil, bei der einen Quelle, Karolinenburg in Hildburghausen, die ein Drittel dieser Kreisstadt mit Wasser versorgt, war es zum Beispiel so, dass dieses Schutzgebiet, wo Sie sagen, das hat ja nie existiert, Grundlage dafür war, dass daneben zum Beispiel eine Tankstelle hingebaut worden ist mit einer wasserdichten Wanne mit hohen Auflagen, wo es vorher auch noch einigen Zoff gegeben hat mit dem Investor, aber eben diese Maßnahme mit dem Schutzgebiet begründet wurde. Der Investor hat auch nicht gegen das Schutzgebiet geklagt, das haben alle als eine notwendige Maßnahme angesehen. Jetzt ist das Schutzgebiet aufgehoben, der nächste Investor kann sich mit einer Tankstelle ohne diese Wanne daneben stellen und wie das ausgehen wird, möchte ich nicht wissen.

Aber, meine Damen und Herren, es sind auch nicht nur zwei Gebiete, von denen Sie gesprochen haben, Herr Minister, es waren ein paar mehr. Allein im Kreis Sonneberg waren es mehr als zwei Gebiete. Es waren auch mehr Gebiete im Kreis Hildburghausen.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Weil die alle beantragt worden sind.)

Mir ist noch ein Gebiet in Gerstungen bekannt. Ich weiß, dass der Ilm-Kreis ein ähnliches Schreiben bekommen hat mit dem gleichen Inhalt wie Hildburghausen, und ich weiß, dass auch im Altkreis Salzungen ähnliche Planungen vorhanden sind. Mehr weiß ich leider nicht; es wundert mich aber ein bisschen, dass es diese hektische Aktivität in Südthüringen gibt. Vielleicht sind die Südthüringer besonders dusslig gewesen damals, aber ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ach, doch, doch.)

Meine Damen und Herren, Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das ist von meinen Vorrednern mehrfach gesagt worden, und seine Qualität wird eben entscheidend durch Schutzgebiete gesichert. Deshalb muss man sich natürlich auch die Frage stellen: Welche wesentlichen Gründe hat es denn gegeben für die Aufhebung von Schutzgebieten? Der Minister hat ja schon gesagt, die Rechtssicherheit, und das hat das Landesverwaltungsamt auch dem Wasser- und Abwasserzweckverband Hildburghausen geschrieben, also aus Gründen der Rechtsklarheit wäre dieser Beschluss aufzuheben. Das war damals schon so nach der Wende, dass es da ein paar merkwürdige Dinge gegeben hat. Zu DDR-Zeiten war es üblich, dass der Rat des Kreises etwas beschlossen hat und diesen Beschluss dann dem Kreistag vorgelegt hat und der Kreistag hat diesen Beschluss abgesegnet. Da stand dann bloß, der Kreistag beschließt den Beschluss des Rates des Kreises. Dass die Karten dann nicht dem Kreistagsbeschluss angehängt waren, sondern dem Beschluss des Rates des Kreises, war das Logische. Dementsprechend geht doch unsere untere Wasserbehörde und auch unser Wasser- und Abwasserverband davon aus, dass der Beschluss trotzdem rechtskräftig ist, weil ja bei dem Beschluss des Rates des Kreises alle Unterlagen beigebracht worden sind. Allerdings, diese Rechtsauffassung der unteren Behörde und des Verbands hat das Landesverwaltungsamt ja auch nie so richtig interessiert. Der Verband ist zwar angeschrieben worden von der oberen Wasserbehörde, dass er bis zum 19.11.2004 zum Aufhebungsvorhaben Stellung nehmen könnte, sicherheitshalber hat sie aber vor Eingang der Stellungnahme das Schutzgebiet am 26.10. schon mal aufgehoben. Das ist auch eine Art und Weise des Verfahrens, meine Damen und Herren, wo ich sagen kann, was hier läuft, ist ein Skandal.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das ist ein Witz, was Sie hier erzählen, Herr Kummer.)