Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Fiedler und Lehmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Als Serienbasisfahrzeug für die Einsatzfahrzeuge der Kontaktbereichsbeamten wurde der Opel Corsa, Ausführung Edition, dreitürig beschafft. Das Fahrzeug verfügt über einen 1,2 l Ottomotor (Benzin) mit einer Leistung von 55 kW, das sind 80 PS und einem manuellen 5-Gang-Getriebe. Der Motor ist nach Euro-4-Norm eingestuft und hat eine C02Emmission von 146 g/km.
Darüber hinaus verfügen diese Fahrzeuge über folgende Ausstattungen: Airbagsystem mit Front- und Seitenairbags, Fahrer- und Beifahrerairbags, Kopfairbag vorn und hinten, Aktivgurtsystem und ein elektronisches Stabilitätsprogramm. Weiterhin ein Antiblockiersystem und ein adaptives Bremslicht, weiterhin Servolenkung elektrisch, Lenksäule höhen- und längseinstellbar, weiterhin Zentralverriegelung mit Funkfernbedienung, Fensterheber elektrisch vorn mit Tippfunktion und Einklemmschutz, Außenspiegel elektrisch einstellbar, weiterhin Klimaanlage inklusive Fußraumheizung und Umluftschaltung und last, but not least einen Unfalldatenschreiber.
Zu Frage 2: Das Einsatzfahrzeug weicht nach Modellgröße, Motorisierung und Ausstattung von normalen Funkstreifenwagen ab, weil die Kontaktbereichsbeamten ein anderes Einsatzspektrum als die normalen Schutz- und Verkehrspolizisten abdecken sollen. Die Hauptaufgabe der Kontaktbereichsbeamten besteht in der Fußstreife und in der unmittelbaren Ansprechbarkeit für Bürger, Unternehmen und Kommunen, z.B. im Rahmen der Bürgersprechstunden, aber auch unmittelbar durch die Präsenz auf den Straßen. Sie - unsere Kontaktbereichsbeamten - sind sprichwörtlich das Grün auf der Straße, das wir brauchen. Das Einsatzfahrzeug ist für den Kontaktbereichsbeamten letztlich nur ein Transportmittel und spielt für den Einsatz eine untergeordnete Rolle. Die aktuelle Vorschrift für den Kontaktbereichsdienst sieht daher für die Kontaktbereichsbeamten, die nur im städtischen Umfeld tätig sind, z.B. gar keinen fest zugewiesenen Pkw vor, stattdessen sollen diese Beamten für ihren Weg zum Kontaktbereich die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, um auch dort die Polizeipräsenz zu erhöhen. Bei Bedarf können diese Kontaktbereichsbeamten auf Fahrzeuge der jeweiligen Polizeiinspektion zugreifen, was in der Vergangenheit übrigens auch gut funktioniert hat. Lediglich zur Verbesserung der optischen Präsenz und Erkennbarkeit wurden die beschafften Fahrzeuge für die Kontaktbereichsbeamten wie die normalen Streifenwagen in der Kontrastbeklebung weiß/blau beschafft.
Auf dem Dach wurde eine Sondersignalanlage mit dem Schriftzug „Polizei“ montiert, allerdings ohne Anhaltesignalgeber.
Zu Frage 3: Aufgrund der spezifischen Einsatzbedürfnisse der Kontaktbereichsbeamten wurden die beschafften Opel Corsa nicht generell mit Funkanlagen bzw. Freisprecheinrichtungen ausgestattet. Dadurch konnten übrigens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auch zusätzliche Corsa für die Kontaktbereichsbeamten beschafft werden, so dass eine flächendeckende Ausstattung möglich wird.
Wie bei den bisherigen KoBB-Fahrzeugen auch, ist allerdings vorgesehen, dass die Fahrzeuge im Rahmen der Umstellung auf den BOS-Digitalfunk mit einer sogenannten Aktivhalterung für das mobile Handfunksprechgerät des Kontaktbeamten ausgerüstet werden. Solche Aktivhalterungen sind von der Funktion her vergleichbar mit Freisprechanlagen für Mobiltelefone. Sie versorgen das Handgerät im Wagen mit Strom und ermöglichen den Funkverkehr über eine Dachantenne, so dass die jederzeitige Erreichbarkeit auch während der Fahrt gewährleistet ist.
Da in diesem Jahr die Umrüstung der Thüringer Polizei auf den BOS-Digitalfunk beginnen soll, sind in Absprache mit den Polizeidirektionen nicht sämtliche 161 neu beschaffte Opel Corsa zunächst nochmals mit der dann abzulösenden Analogfunktechnik ausgerüstet worden.
Insbesondere im ländlichen Einsatzraum der Kontaktbereichsbeamten, wo dies aufgrund der konkreten Tätigkeitssituation erforderlich erscheint, werden die Corsa-Einsatzfahrzeuge allerdings mit mobilen Analogfunkanlagen, sogenannten Funkkoffern, ausgestattet. Die Einsatzbereitschaft und ständige Erreichbarkeit der Kontaktbereichsbeamten ist daher nicht beeinträchtigt, dies allein im Übrigen schon deswegen, weil alle unsere Kontaktbereichsbeamten mit einem Handfunkgerät ausgestattet sind und sie zum größten Teil darüber hinaus auch über Diensthandys verfügen. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf. Herr Abgeordneter Kuschel. Entschuldigung, Herr Staatssekretär, eine etwas verspätete Nachfrage.
Entschuldigung, Frau Präsidentin, meine Meldung war zu zaghaft, danke. Herr Staatssekretär, Sie hatten gesagt, die Kontaktbereichsbeamten verfügen im Regelfall auch über ein Diensthandy. Wenn jetzt
aber keine Freisprecheinrichtung im Fahrzeug vorhanden ist und der Kontaktbereichsbeamte angerufen wird, wie macht er das. Er dürfte ja eigentlich das Handy nicht benutzen. Gibt es da eine Dienstanweisung, wie er in dem Fall zu verfahren hat, oder wäre es nicht sinnvoller gewesen, wenn man dem Polizisten schon ein Diensthandy gibt, dann auch eine Freisprechanlage zur Verfügung zu stellen, so dass er auch während der Autofahrt erreichbar ist? Das Diensthandy ist ja nicht einfach so für den Freizeitbereich gedacht.
Herr Abgeordneter Kuschel, erstens muss und sollte man nicht alles und jede Eventualität regeln. Zweitens bezog sich mein Hinweis nur ergänzend auf die Erreichbarkeit vor allen Dingen außerhalb des Autos.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf. Abgeordnete Döllstedt, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/5235.
Zu o.g. Maßnahme, die der Absicherung des Trainings der Biathleten dient, wurden durch die Stadt Tambach-Dietharz mehrfach Anträge auf Förderung an das Wirtschaftsministerium gestellt. Die Gesamtfinanzierung umfasst 28.000 €, davon trägt der Landkreis Gotha 8.400 €, die Stadt Tambach-Dietharz 8.400 € und als Anteil des Landes Thüringen wurden 11.200 € beantragt.
2. Nach meiner Kenntnis äußerte der Wirtschaftsminister vor einiger Zeit gegenüber Abgeordneten Dr. Pidde, dass es möglicherweise doch noch eine Förderung der genannten Rollerstrecke geben könne. Eine spätere Nachfrage hätte ergeben, eine Förderung könne doch nicht gewährt werden, und durch Herrn Minister Reinholz wäre ein Zusammenhang zum bevorstehenden Wahlkampf hergestellt worden. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung zu diesem Vorgang?
3. Wie viele Anträge auf Förderung von Sportanlagen im Umfang bis zu 20.000 € wurden für das Haushaltsjahr 2009 gestellt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Döllstedt für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ich möchte zunächst meine Verwunderung über die Anfrage in mehrerer Hinsicht zum Ausdruck bringen. Nennen Sie mir, Frau Abgeordnete Döllstedt, bitte einmal einen Förderbereich, der so transparent ist wie die Sportstättenbauförderung, an dem Vertreter aller drei Fraktionen des Thüringer Landtags beteiligt worden sind und so viele Informationen dem Thüringer Landtag vorliegen. Bezug nehmen möchte ich vor allem auf die Ihnen allen vorliegende schriftliche Antwort von mir zur Mündlichen Anfrage von Herrn Abgeordneten Kuschel in der Drucksache 4/4890 vom 13.02.2009. Hier habe ich Sie sehr detailliert mit mehreren Anlagen informiert, wie die Antragsituation war und welche Projekte in 2009 zur Förderung kommen können. Daraus können Sie auch die Antwort auf die Frage 1 ableiten.
Zu Frage 2: Ich hatte zugesagt, eine Förderung zu prüfen; mit Schreiben vom 06.05.2009 wurde Herrn Abgeordneten Pidde dann mitgeteilt, dass das oben genannte Vorhaben gegenwärtig nicht gefördert werden kann. An diesem Sachverhalt hat sich auch nichts geändert. Einen Zusammenhang zum Wahlkampf habe ich ganz bestimmt nicht hergestellt. Manchmal ist die Erinnerung ganz unterschiedlich ausgeprägt, aber an die Diskussion und auch damit verbunden meine Hoffnung, dass im Rahmen der bereitgestellten Konjunkturpaket-II-Mittel auch die Sportstättenbauförderung berücksichtigt werden sollte, lassen Sie sich doch bestimmt noch erinnern. Daraus ist nichts geworden und das Sportministerium hat somit zusätzliche Projekte nicht unterstützen können und daraus, glaube ich, Frau Döllstedt, können Sie mir auch keinen Vorwurf machen.
Zu Frage 3: Lediglich ein Antrag über Gesamtausgaben von bis zu 20.000 € wurde gestellt. Alle Fraktionen sind übrigens im Arbeitskreis Sportstättenförderung vertreten und verfügen damit über alle Informationen bezüglich der Anmelder, der Antragsteller und auch der Arbeitsstände. Ihre Fraktion vertritt Herr Abgeordneter Blechschmidt in diesem Arbeitskreis.
Zu Frage 4: Der eine genannte Antrag musste abgelehnt werden, da die geplante Maßnahme nicht förderfähig war.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben gesagt, es ist ein transparentes Verfahren, was die Sportstättenförderung betrifft. Wie erklären Sie dann, dass im Fall der Sportstätte, also der Sportanlage Obertunk in Arnstadt ein Finanzierungsmodell zur Anwendung kommt, wo in Bauabschnitten gebaut werden darf, zunächst die Stadt ihre Eigenmittel zum Einsatz bringt und ein förderunschädlicher Maßnahmebeginn des Landes befürwortet wurde und in einem vergleichbaren Fall, nämlich im Falle des Burgseestadions in Bad Salzungen, die Landesregierung ein solches Herangehen aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnt? Wie weit steht das mit Ihrem Anspruch nach Transparenz, weil die unterschiedliche Bewertung für den Außenstehenden nicht nachvollziehbar ist.
So, damit ist jetzt die Frage beantwortet. Weitere Nachfragen gibt es nicht und ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Herr Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/5236.
Der Ministerpräsident hat Ende Oktober 2007 während einer Pressekonferenz angekündigt, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf zu Veränderungen im Straßenausbaubeitragsrecht dem Landtag zuleiten will.
Den Fraktionen wurde Anfang Februar 2008 ein diesbezüglicher Referentenentwurf, Sechstes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, zur Kenntnis gegeben. Zur Vorbereitung möglicher Landesregelungen hat die Landesregierung im Sommer 2008 ein Gutachten bei Prof. Dr. Brenner in Auftrag gegeben.
In Beantwortung der Kleinen Anfrage 2506 in Drucksache 4/4525 und in der 63. Sitzung des Innenausschusses des Thüringer Landtags hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Vorlage des Gutachtens im Frühjahr 2009 vorgesehen sei.
1. Aus welchen Gründen wurde bisher das Gutachten zur Vorbereitung des angekündigten Gesetzentwurfs zu Änderungen im Straßenausbaubeitragsrecht der Landesregierung noch nicht zugeleitet?
2. Bis wann wird das Rechtsgutachten des Prof. Dr. Brenner der Landesregierung und dem Landtag vorliegen?
3. Was sind die Kernaussagen des von der Landesregierung beauftragten Rechtsgutachtens des Prof. Dr. Brenner?
4. Bis wann will die Landesregierung den angekündigten Gesetzentwurf zu Änderungen im Straßenausbaubeitragsrecht dem Landtag zuleiten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Gutachten ist bislang noch nicht fertiggestellt. Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2506 ausgeführt, ist Gegenstand des Rechtsgutachtens die Frage, ob und wieweit das Straßenausbaubeitragsrecht über den bisherigen bekannten Referentenentwurf hinaus noch bürgerfreundlicher
weiterentwickelt werden kann. Dabei sollen insbesondere auch die verfassungsrechtlichen Grenzen durch Prof. Brenner geprüft werden. Wie Ihnen bekannt ist, hatte sich die zunächst für Ende letzten Jahres angekündigte Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in Sachen Wasser/Abwasser auf den April dieses Jahres verschoben. Es bestand insoweit Einvernehmen mit Herrn Prof. Brenner, dass er diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die sich ja auch auf wesentliche Fragen des Abgaberechts bezieht, mit in sein Gutachten einbezieht. Das nunmehr vorliegende Urteil wird von Herrn Prof. Dr. Brenner auf Konsequenzen für die Weiterentwicklung auch im Straßenausbaubeitragsrecht ausgewertet.