Unseres funktioniert und kostet nur 700 Mio. €. Das ist eben der Unterschied. Da wissen wir, die 700 Mio. € hat die CDU zu verursachen. Das werden wir sagen. Sie haben das Ding richtig vor die Wand gesetzt. Herzlichen Glückwunsch. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kuschel, Sie haben vorhin gesagt, bei Ihnen ist das nicht so, dass die Partei immer recht hat. Das glaube ich Ihnen sogar. Bei Ihnen ist das so, Sie haben immer recht. Ich habe nichts gegen Leute mit einem gesunden Selbstvertrauen, aber Ihr übersteigertes Selbstvertrauen, was Sie hier an den Tag legen, das ist schon unmöglich. Sie machen sich das sehr einfach. Sie sprechen von Profit, von Lobbyismus der Landesregierung, so rich
tige Biertischparolen! Das Suchen der Schuldfrage, sagen Sie, beginnt schon 1991. Das beginnt nicht erst 1991, das beginnt in den teilungsbedingten Lasten, die Ihre Vorgänger verursacht haben. Ansonsten wären wir heute nicht in der Bredouille, hinzu kommt die ganze Entwicklung von 1990. Die kommunale Selbstverwaltung als hohes Gut haben wir eingeführt, haben wir verteidigt. Sich heute hinzustellen und zu sagen, da sind Fehler entstanden, ist einfach. Hinterher kann man immer schlauer sein. Aber man muss auch die Entwicklung wirklich im Einzelnen betrachten. Im Übrigen, Sie haben gesagt, wir machen als CDU hier ein Wahlversprechen, es handelt sich nicht nur um ein Versprechen, wir haben einen Gesetzentwurf eingebracht, wir haben eine Sondersitzung am 7. August beantragt und wollen das nicht nur versprechen. Das heißt, wir wollen es auch in Gesetzesform gießen, damit der Wähler auch genau weiß, woran er ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle kennen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom April dieses Jahres zum Kommunalabgabengesetz. Deshalb, es ist jetzt auch schon mehrfach angesprochen, möchte ich es im Einzelnen nicht wiederholen. Aber auf einiges möchte ich noch eingehen, auch gerade um das vielleicht etwas klarzustellen, was mein Vorredner hier gesagt hat. Im Bereich der Wasserversorgung wurden die mit Anfang 2005 in Kraft getretenen Neuregelungen des Kommunalabgabengesetzes als verfassungsgemäß bestätigt. Das möchte ich wirklich noch einmal ausdrücklich hervorheben, dass diese Änderungen im Bereich der Wasserversorgung bestätigt worden sind. Was ist nicht damals alles getönt worden? Wahlversprechen, es wird nicht umgesetzt. Der Ministerpräsident und die CDU-Fraktion haben es versprochen und haben es auch umgesetzt. Das Beitragserhebungsverbot sowie die Rückzahlungsverpflichtungen der Gemeinden sind nach dem Richterspruch mit dem Recht der Gemeinden auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar. Damit hat die Novelle von 2005 in ihrem wesentlichen Bestandteil weiterhin Bestand. Die Bürger sind erheblich entlastet worden. Allein für den Bereich Wasser wurden rund 167 Mio. € an die Betroffenen zurückgezahlt. Wir mussten aber auch zur Kenntnis nehmen, dass der Gerichtshof die 2005 eingeführten Regelungen im Bereich Abwasserentsorgung aufgehoben hat. Er hat dabei aber nicht den Gesetzeswortlaut oder die Systematik als solches bemängelt, vielmehr hat er die bis dato geltenden Grundlagen für die Beitragserhebung sowie für die Rückzahlungsverpflichtung als unvereinbar mit dem Recht der Gemeinden auf kommunale Selbstverwaltung erklärt. Meine Fraktion steht nach wie vor für ein bürgerfreundlich ausgestaltetes Kommunalabgabenrecht.
Daher haben wir frühzeitig - Sie sind ja immer so interessiert - am 28.04. nach dem Urteil angekündigt, dass die bisher geltenden Privilegierungen im Grundsatz erhalten bleiben sollen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute vorgelegt haben, halten wir Wort und schaffen Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie Planungssicherheit für die Versorgungsträger. Konkret bedeutet das, dass sich im Bereich der Abwasserentsorgung die Beitragserhebung auch in Zukunft an den tatsächlich vorhandenen baulichen Nutzungsverhältnissen ausrichtet. Dies betrifft sowohl unbebaute Grundstücke als auch Grundstücke unterhalb der baulichen Höchstgrenze sowie übergroße Grundstücke. Selbstverständlich wurden alle Kritikpunkte des Verfassungsgerichtshofs aufgegriffen und mit größtmöglicher Sorgfalt berücksichtigt. Weil sichergestellt sein muss, dass die Beibehaltung der Privilegierungstatbestände bei den Gemeinden künftig nicht zu einer Finanzierungslücke führt, wird das Land seine Erstattungsleistungen erhöhen. Darüber hinaus werden neben der Zinserstattung auch Tilgungsleistungen übernommen, um die Zahlungen einem absehbaren Ende zuzuführen. Die Höhe der Tilgungsleistungen ist gerechnet auf eine Dauer angelehnt an die Abschreibung auf 50 Jahre. Deshalb, so wie heute früh in seiner Antwort auf die Regierungserklärung von Herrn Matschie, hat sich das angehört, als wenn das jetzt im nächsten oder übernächsten Jahr fließen soll. Das Land nimmt also eine Menge Geld in die Hand, um die betroffenen Bürger vor unzumutbaren Belastungen zu schützen. Auch wenn wir die Höhe nur schätzen können, gehen wir davon aus, dass für Zinsen ein zusätzlicher Erstattungsbetrag von 11,8 Mio. € anfallen wird und für die Tilgungsleistungen weitere 11,4 Mio. € aufgebracht werden müssen. Eine Tageszeitung hat heute schon einmal von 11,8 Mrd. € gesprochen, also es ist schon schlimm, aber so schlimm ist es dann auch noch nicht.
Ich will an dieser Stelle aber auch begründen, weshalb es sich nur um Schätzungen handeln kann. Zum einen ist es eine kommunale Entscheidung, ob, wann und in welchem Ausmaß Investitionen getätigt werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar sein kann, wann die Kosten insgesamt entstehen. Zum anderen ist es eine Entscheidung der Grundstückseigentümer, ob, wann und in welchem Maß sie ihr Grundstück bebauen. Dies hat natürlich unmittelbare Auswirkungen auf die Einnahmeseite bei den Versorgungsträgern. Deshalb können wir zum heutigen Zeitpunkt schätzen.
Meine Damen und Herren, obwohl wir die Beträge zur Entlastung der Betroffenen aufbringen wollen, ist uns klar, dass wir mit dem Entwurf nicht diejeni
gen zufriedenstellen können, die auf eine Abschaffung der Beiträge gehofft haben. Das haben wir ja jetzt schon eindeutig von Ihnen, Herr Kuschel, gehört. Wir haben uns aber bewusst gegen eine reine Gebührenfinanzierung entschieden, da dies mancherorts zu erheblichen Belastungen der Bürger führen würde. Auch der Verfassungsgerichtshof sieht das so. Er hat für diesen Fall in seinem Urteil, ich zitiere, denn wer liest kommt weiter, „nicht mehr zumutbare Gebührensätze würden entstehen.“ Deshalb sind wir den einzig gangbaren Weg gegangen und wollen auch in Zukunft mit Gebühren und mit Beiträgen im Abwasserbereich arbeiten. Ich sage das hier so deutlich, weil mit der Abschaffung der Beiträge von der Linkspartei und mancher Bürgerinitiativen mancherorts Hoffnungen geweckt werden, die am Ende nie eingelöst werden können; aber diese Erkenntnis ist ja bekanntlich nicht neu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land muss einmal mehr tief in die Tasche greifen, um die Folgen von 40 Jahren Misswirtschaft abzufedern, aber es gilt nach wie vor Investitionen nachzuholen. Wir sind überzeugt davon, dass dieses Geld gut angelegt ist, weil die Betroffenen vor Ort dadurch deutlich spürbar und dauerhaft entlastet werden. Zugleich wissen wir aber, dass die Zahlungen des Landes nicht bis zum Sanktnimmerleinstag geleistet werden können. Daher ist die Anwendung der Privilegierungstatbestände auf die Beitragserhebung für die erstmalige Herstellung der Abwassereinrichtungen begrenzt. Wer einmal eine funktionierende Einrichtung vor Ort hat, der soll bei einem Neubau in 50 oder 70 Jahren so gestellt werden wie der Rest der Republik. Dies ist eine ausgewogene Regelung, die den besonderen Gegebenheiten gerecht wird.
Lassen Sie mich nach diesen grundsätzlichen Dingen noch auf eines hinweisen, was uns ebenfalls wichtig ist und was wir deshalb im Gesetzentwurf verankert haben. In § 21 Abs. 6 haben wir aufgenommen, ich zitiere: „Voraussetzung für die Erstattung des Tilgungsanteils ist der Nachweis der Aufgabenträger, dass den Belangen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hinsichtlich der zukünftigen Investitionen im Abwasserbereich besondere Rechnung getragen wird.“ Da geht es einmal um den Stand der Technik, der beachtet werden muss, um die demographische Entwicklung, die Beachtung finden muss, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, damit eben das nicht eintritt, was vorhin hier am Rednerpult gesagt worden ist, dass die Verbände auf Teufel komm raus investieren. Ich denke, wir haben insgesamt einen ausgewogenen Entwurf vorgelegt, dessen Einzelheiten wir in den nächsten Wochen noch intensiv diskutieren können.
durchführen. Ich möchte ebenfalls für meine Fraktion beantragen, dass der Gesetzentwurf an den Innenausschuss, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Justizausschuss überwiesen wird, wobei der Innenausschuss federführend sein soll. Ich wünsche uns gute Beratungen. Vielen Dank.
Seitens der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. Für die Landesregierung Innenminister Scherer bitte. Ich habe Herrn von der Krone übersehen. Dann würde ich gern Herrn von der Krone von der CDU-Fraktion noch aufrufen.
Werte Frau Präsidentin, werte Kollegen, der Herr Kuschel nimmt mich immer hier als Alibi, aber aus Ihrer Diskussion heraus schlussfolgernd stelle ich fest, dass Sie überhaupt gar keine Ahnung haben von den Vorgängen in dem Zweckverband, wie sie von 1990 an dort passiert sind, nicht den Funken Ahnung haben Sie.
Ich sage es Ihnen jetzt hier noch einmal: Die Entscheidung über die Kläranlage, die in Ichtershausen gebaut worden ist, ist von der NWA GmbH getroffen worden und an deren Spitze standen Ihre Genossen.
so sieht es nämlich aus, Herr Kuschel, die wir dann als Kommunen abändern mussten mit der Zeit. Schritt für Schritt konnten wir die Kredite erst ablösen. Das Zweite: Klar, ich stehe zu dem, was ich als Vorsitzender gemacht habe, und ich bin auch stolz darauf, denn wir haben ab 1996 in diesem Verband keinerlei Kredit mehr aufgenommen. Das ist ein Erfolg, Herr Kuschel. Und bei den Forderungen, die selbst PDS-Bürgermeister machten oder aufgestellt haben, dann ist das schon eine Leistung, für diesen Verband erst recht.
Danke, Frau Präsidentin, ich muss nur was richtigstellen, damit das nicht so im Raum stehenbleibt. Also was die NWA betrifft. Ich meine, es ist lange her. Die NWA, die drei Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung, waren Treuhandbetriebe. Sie sind 1990 in Treuhandvermögen überführt worden.
Die Investitionen, die getätigt wurden von 1990 bis 1992 - darauf stellt Herr von der Krone ab - sind von der Treuhandanstalt auf den Weg gebracht worden. Die Frage ist natürlich, ob die damalige PDS einen Einfluss auf die Treuhand hatte.
Nach meinem Kenntnisstand hielt er sich sicherlich stark in Grenzen. Das wollte ich nur klargestellt haben. Der Zweckverband Arnstadt ist zum 01.01.93 gegründet worden.
Da sind dann anteilig die Schulden der Treuhand auf die Zweckverbände übertragen worden. Aber es ist keinesfalls so, dass das irgendwie ein volkseigenes Unternehmen war, danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich rede jetzt keine 20 Minuten, auch wenn ich wahrscheinlich noch mehr Zeit hätte, Herr Kuschel.
Das Beitragsbegrenzungsgesetz ist eine schnelle Reaktion, für die ich der CDU-Fraktion auch dankbar bin, auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Zum Wasserteil brauche ich nichts mehr zu sagen. Ich bin auch froh, dass das Verfassungsgericht diese Regelung für richtig angesehen hat, weil es dort auch möglich war, auch in Anbetracht
der Höhe an Zahlen, die wir dort haben, das tatsächlich auch auf Gebühren umzulegen, ohne dass die Gebühren letztlich so hoch geworden wären, dass der Bürger letztlich hätte auch die Beiträge bezahlen können, das wäre gehupft wie gesprungen für den Bürger. Beim Wasser ging das einfach, beim Abwasser geht das nicht. Ich erkläre es auch gleich noch mal an einem kleinen Beispiel, warum das eben nicht geht.
Beim Abwasser hat das Verfassungsgericht die kommunale Selbstverwaltung in den Vordergrund gestellt. Das ist genau das, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, Herr Kuschel, Sie wollen es den Kommunen ja wegnehmen und sagen, es wäre natürlich besser, wenn man das auf übergeordneter Ebene macht. Sonst sind Sie doch immer für kommunale Selbstverwaltung, möglichst weit unten. Dann finden Sie plötzlich einen Fall, da meinen Sie, jetzt müssten wir es den Kommunen wegnehmen. Ich will Ihnen offen sagen, wir hatten 2004 auch daran gedacht. Nur das Problem ist, Sie können in der kommunalen Selbstverwaltung den Kommunen nur dann was wegnehmen, wenn Sie nachweisen können, dass die Kommunen flächendeckend eine Aufgabe nicht ordentlich erfüllen können. Nur dann können Sie als Land in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Das stand nicht zur Debatte, dass es flächendeckend nicht funktioniert bei den Kommunen oder auch bei den Aufgabenträgern allgemein gesagt. Nur dann können Sie da eingreifen.
Ihr Argument, dass das Verbände wären und Verbände wären keine Kommunen, deshalb könnten wir da schon eingreifen, ist völlig falsch. Die Verbände sind doch vertragliche Zusammenschlüsse der Kommunen, wo die Kommunen ihre kommunale Selbstverwaltungsaufgabe auf Verbände übertragen haben. Deshalb sind Sie bei Verbänden nicht anders dran als bei den Kommunen auch. Sobald Sie einem Verband was wegnehmen wollen, greifen Sie in die kommunale Selbstverwaltung ein. Der Verband besteht aus den Aufgabenträgern Kommunen, die sich nur zusammengeschlossen haben, um die Aufgabe gemeinsam zu erledigen.
Ich will zu dem Thema „Privilegierung“ noch einen Satz sagen, das ist jetzt öfter angesprochen worden: Es sind in dem Gesetz die Privilegierungen, die vorher auch vorgesehen waren, die vorher im Gesetz drin standen, alle so erhalten geblieben. Die Finanzlücke musste geschlossen werden. Das kostet Geld, das habe ich vor ein oder zwei Monaten schon mal gesagt. Dieses Geld wollen wir auch in die Hand nehmen, und zwar betrachtet auch als Förderung des ländlichen Raums. Da sind doch eigentlich alle dafür, dass wir auch den ländlichen Raum in Thüringen erhalten müssen und fördern wollen, und das ist eine Art Förderung des länd
lichen Raums. Wenn Sie nämlich sagen, es gibt so und so viel Aufgabenträger, die das doch sowieso über Gebühren abwickeln können, wieso kann man es nicht bei allen über Gebühren abwickeln. Dann sind wir genau bei der Frage ländlicher Raum oder städtischer Raum. Im städtischen Raum können Sie so was tatsächlich über reine Gebührenfinanzierung machen. Das lässt sich doch auch ganz einfach erklären: Wenn in Erfurt 500 Meter Kanal gebaut werden, dann wohnen an den 500 Meter Kanal 1.000 Leute dran. Da können Sie die Kosten von den 500 Metern auf 1.000 Gebührenzahler umlegen. Wenn Sie auf dem Land 500 Meter Kanal bauen, da wohnen nur 5 Leute dran, da stehen 5 Häuser drauf, da sind es 10 Leute oder 15, wenn Sie das jetzt mit den Gebühren auf die umlegen, dann können Sie auch die Beiträge bezahlen, das ist gehupft wie gesprungen, da kommt nichts anderes dabei heraus, vielleicht marginal etwas anderes, aber im Endergebnis kommt da nichts anderes dabei heraus. Deshalb geht eine Gebührenfinanzierung im ländlichen Raum so einfach nicht, wie Sie sich das vorstellen, weil es trotzdem bezahlt werden muss in der Gemeinschaft und wenn die Gemeinschaft entsprechend klein ist, dann werden die Gebühren entsprechend hoch und deshalb funktioniert das mit der reinen Gebührenfinanzierung im ländlichen Raum so nicht, wie Sie sich das vorstellen.
Noch etwas zur Größe der Planung: Es ist ja ein Märchen, dass flächendeckend übergroße Anlagen gebaut worden wären. Das stimmt so einfach nicht. Es mag natürlich Ausreißer geben; an der einen oder anderen Stelle ist ein Mercedes anstatt eines Polo gebaut worden, das sind aber Ausnahmefälle. In der Regel - und das ist vorhin auch schon einmal angesprochen worden - haben die Verbände auch in dem Bereich verantwortlich gehandelt. Aber - und da gebe ich Ihnen durchaus recht - wir sind jetzt ein paar Jahre weiter und das hat die CDU-Fraktion ja extra im Gesetz aufgenommen, wenn jetzt noch etwas gebaut wird, und es ist ja noch viel zu bauen, es sind ja 50 Prozent der vorgesehenen Bauten im Abwasserbereich noch nicht erfolgt und natürlich lohnt es sich da hinzuschauen, auch als Land noch einmal daraufzuschauen und zu sagen, Ihr müsst eure Planungen noch einmal vorlegen, und wir schauen darauf, ist denn die Planung, so wie sie ursprünglich war, aus heutiger Sicht noch so gerechtfertigt, muss man denn tatsächlich für diesen oder jenen Ort noch eine Druckleitung bauen oder kann man nicht auch eine Kleinkläranlage bauen oder kann man eine örtliche Kläranlage machen oder kann man auch eine Schilfkläranlage bauen, wobei ich immer noch die Befürchtung habe, dass die Schilfkläranlagen, jedenfalls nach meiner Erfahrung, nach einiger Zeit auch verlanden, dann fangen wir dort auch wieder von vorn an und es kostet zusätzliches Geld. Das sind Einzelfragen, die müssen im
Einzelfall geprüft werden und es kann durchaus sinnvoll sein, dass ich sogar noch eine 10-KilometerDruckleitung baue; das kann vielleicht im Endeffekt aus heutiger Sicht billiger sein, als in dem Ort lauter Kleinkläranlagen zu machen. Das muss im Einzelfall geprüft werden und das soll auch noch einmal geprüft werden, um genau das zu vermeiden, was in Rede stand, dass nämlich jetzt im Hinblick auf diese Privilegierungsregelung die Verbände tatsächlich einfach weiterbauen würden. So soll es nicht sein und das wollen wir auch so nicht haben. Deshalb ist die Regelung aufgenommen, dass die alles noch einmal vorlegen müssen und dass es noch einmal überprüft wird. Dass das auch wieder ein gewaltiger Aufwand ist, das ist mir auch klar, aber den Aufwand wollen wir doch auch betreiben, damit wir tatsächlich im Endeffekt vielleicht wesentlich weniger Geld brauchen, als es im Moment in der Planung vorgesehen ist. Vielleicht kommen wir dann zu Ihren 700 Mio. oder wo Sie da waren! Aber auf diese Weise kommen wir da hin und nicht auf dem Weg, den Sie meinen gehen zu können, dass man einfach alles über Gebühren regelt. So einfach ist die Sache nicht. Danke schön.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, und zwar die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht.
Dann ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Da gibt es auch keine.
Weiterhin ist die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es nicht. Stimmenthaltungen - gibt es auch keine. Damit ist einstimmig die Überweisung an den Innenausschuss, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten vorgenommen worden.
Wir stimmen nun über die Federführung ab. Wer der Federführung des Innenausschusses zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön.
Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist das einstimmig beschlossen worden und die Federführung liegt beim Innenausschuss. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12.