Protocol of the Session on June 18, 2009

(Beifall DIE LINKE)

Das wäre vielleicht günstiger gewesen.

Meine Damen und Herren, ich mache Sie auf noch ein Problem aufmerksam. Der Wirtschaftsminister scheint das Problem des Gesetzes begriffen zu haben, er ist vorsichtshalber nicht drin. Das Ding heißt Thüringer Unternehmensfördergesetz und Sie machen das Finanzministerium für diese Aufgabe zuständig. Jetzt kann es sein, dass Sie dem Wirtschaftsminister in dem Zusammenhang nicht mehr trauen, da könnte ich vieles nachvollziehen, aber

dass es nun ausgerechnet das Finanzministerium sein muss, was die Zuständigkeit für dieses Gesetz übernimmt, da habe ich auch meine Zweifel, also handwerklich - wollen wir mal nicht weiter darüber reden -, aber ordentliches Handwerk arbeitet anders, sagt jedenfalls Herr Ostermann.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Du bist ein ganz guter Kerl, nur nicht heute.)

Ja, lieber Mike Mohring, vielleicht muss man nur ordentlich arbeiten, da bekommt man auch ordentliche Reden angeboten.

Anfang des Monats erreichte uns die Nachricht, dass die Landesregierung den Bürgschaftsrahmen um 200 Mio. € erweitern will, um damit für alle Fälle gerüstet zu sein. Das sagte auch heute noch einmal die Ministerin. Begründet wurde diese Aktion mit der Wirtschaftskrise und dem Problem vieler Unternehmen, Bankkredite zu erhalten. Zunächst ist zu begrüßen, dass man in Regierungskreisen auch anerkannt hat, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise in Thüringen angekommen ist

(Beifall SPD)

und dass sich die anfängliche Konjunkturdelle als eine handfeste Wirtschaftskrise entpuppt hat. Der Ministerpräsident sprach auch schon davon, dass es eine Krise wäre, wie wir sie noch nicht gekannt haben. Manchmal sind eben Dellen doch sehr wirksam, wenn man dann hineintappt. Anfang des Jahres hatte der Wirtschaftsminister sein Hilfspaket geschnürt und es als ausreichend zur Bewältigung der Wirtschaftskrise bezeichnet. Allen Hinweisen und Warnungen meiner Fraktion zum Trotz hat man es bisher nicht als notwendig erachtet, sinnvolle und vor allem nachhaltige Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf Thüringer Unternehmen zu treffen. Wie sagte der Ministerpräsident heute früh? Der Instrumentenkoffer ist gepackt. Das stimmt, aber Sie haben die Gartengeräte eingepackt, obwohl Sie ein OP-Besteck in diesem Koffer gebraucht hätten.

(Beifall DIE LINKE)

Daher läuft alles wie bekannt und wie immer, auf die Wunde wird ein Pflaster geklebt und man meint, der Patient ist gerettet. Aber das ist er eben nicht, die Wunde breitet sich aus und wird größer, wenn die Ursache nicht bekämpft wird. Bereits im Oktober hat meine Fraktion mit einem umfangreichen Antrag auf drohende Entwicklungen und Folgen der Wirtschaftskrise im Freistaat hingewiesen und zahlreiche konstruktive Vorschläge zur Vermeidung und Abmilderung der Krisenauswirkungen unterbreitet, auch die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens war dabei. Ihre

Fraktion und die Landesregierung waren damals vehemente Gegner, auch nur eine Hand breit in diese Richtung überhaupt denken zu wollen, geschweige denn zu handeln. Heute hat Sie die Zeit eingeholt. So viel zu vorausschauender Politik und Wahrnahme der Realitäten. Das Schicksal des Antrags und der weiteren zahlreichen parlamentarischen Initiativen zu diesem Themenkreis, ob nun in Aktuellen Stunden, Selbstbefassungsanträgen für den Wirtschafts- oder Haushaltsausschuss usw. ist ja bekannt, denn diese wurden - und das stelle ich hier jetzt noch mal fest - meist aus rein ideologischen Gründen ignoriert oder abgelehnt.

Wenn sukzessive Förderprogramme jetzt nachjustiert werden, andere trotz monatelanger Propagierung erst gar nicht in Kraft gesetzt werden - ich denke mal an „Thüringendynamik“ - und die gewünschten Effekte dann ausbleiben, muss sich die Landesregierung wohl oder übel die Frage gefallen lassen, ob die Förderstrategie des Landes tatsächlich optimal und nutzbringend für die Thüringer Wirtschaft ist oder ob vielleicht nicht doch die Feststellung der Wirtschaftsleute, wonach 40 Prozent sagen, es müsste dringend überarbeitet werden, und nur 30 Prozent mit dem Förderzustand zufrieden sind, die Lage etwas realistischer beschreibt.

Meine Damen und Herren, Ende April 2009, anlässlich der CDU-Zukunftskonferenz wurde das Liquiditätsprogramm für Unternehmen angekündigt. Mit 100 Mio. € wollte man den Thüringer Industrieunternehmen helfen, besser durch die aktuelle Konjunkturkrise zu kommen. Zielgruppe des Programms sollte der industrielle Mittelstand sein, über die Beteiligungstochter der Thüringer Aufbaubank, die bm-t Beteiligungsmanagement GmbH, sollten offene und stille Beteiligungen vergeben werden. Darüber hinaus sollten auch Darlehen vergeben werden, die für einen bestimmten Zeitraum tilgungsfrei bleiben. Absurd an der ganzen Sache ist, dass ausschließlich strukturell gesunde Unternehmen, die sich vor dem 1. Juli 2008 nicht in Schwierigkeiten befanden, in den Genuss dieser Fördermittel kommen. Man wollte vor allem die Eigenkapitaldecke der Unternehmen stärken und sie damit kreditfähig machen. Allerdings gibt es einen entscheidenden Makel. Der bedürftige Unternehmer bekommt zwar die Information über das glorreiche Vorhaben der Landesregierung, aber die Kriterien für die Vergabe der Mittel, Zugangsmöglichkeiten zu dem Liquiditätsprogramm, Modalitäten der Antragstellung, geschweige denn eine einschlägige Richtlinie bleibt den Interessenten verborgen. Während das fördermittelbegehrende Unternehmen noch nach Zugangswegen zum 100Millionen-Euro-Liquiditätsprogramm sucht, verkündet die Landesregierung den Gesetzentwurf für ein Unternehmensfördergesetz. Der Gesetzentwurf an sich ist ein weiterer undurchdachter Schnellschuss,

der das Ziel nicht erreicht, Frau Ministerin Diezel, vorbei an den wirklichen Problemlagen der kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Von den derzeit im Bürgschaftsrahmen gebundenen 200 Mio. € - Sie sprachen es selber an - sind nach Aussagen der Landesregierung gerade 66 Mio. € ausgenutzt und ziehen wir die 51 Mio. € für Opel ab, bleiben 15 Mio. € übrig. Das heißt, wir haben noch nahezu 90 Prozent der Mittel zur Verfügung. Konstatieren wir also: Die Landesregierung bringt ein Gesetz zur Erweiterung des Bürgschaftsrahmens ein, verdoppelt den bisherigen Bürgschaftsrahmen, wohl wissend, dass dieser nicht ausgeschöpft ist. So etwas könnte man auch als Aktionismus bezeichnen. Dazu kommt ein weiteres Problem, nämlich ein juristisches, und das ist nicht pseudojuristisch, Frau Diezel, das ist, denke ich, handfest. Der Gesetzentwurf stellt tatsächlich eine Änderung des § 15 des Thüringer Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2008/2009 dar. Doch statt den § 15 im Thüringer Haushaltsgesetz zu verändern, wird die Erweiterung des dortigen Bürgschaftsrahmens in einem eigenen Gesetz abgehandelt. Es liegt die Vermutung nahe, dass die Landesregierung damit die Verpflichtung zu einem Nachtragshaushalt umgehen will. Das Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes hilft ebenfalls, die Forderung nach Aufnahme in das Haushaltsgesetz zu unterstreichen. § 8 Haushaltsgrundsätzegesetz verlangt die Vollständigkeit und die Einheit des Haushaltsplans, der Bestandteil des Haushaltsgesetzes ist. § 23 Abs. 1 verlangt, dass Bürgschaftszusagen der gesetzlichen Grundlage bedürfen. Verbindet man beide Vorschriften, was ja sinnvoll ist, weil sie in unmittelbarem funktionalen Zusammenhang stehen, muss man das auch tun unserer Meinung nach, kommt man also dazu, dass die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens als Änderung des Haushaltsgesetzes im Landtag hätte eingebracht werden müssen.

Thüringen ist an das Haushaltsgrundsätzegesetz auch vollumfänglich gebunden; Frau Ministerin, das wissen Sie. Kriterien für die Vergabe der Bürgschaften, Zugangsmodalitäten der Unternehmen zu den Bürgschaften sowie Bürgschaftsminimal- und maximalbetrag fehlen ebenfalls. Problematisch wird weiterhin von uns gesehen, dass der Regelungstext auch unter dem Gesichtspunkt der in der Verfassung verankerten Bestimmtheitsgebote identifizierbar ist. Für das Bürgschaftsgesetz ist hier das spezielle Bestimmtheitsgebot des Artikels 98 Abs. 2 der Thüringer Verfassung anwendbar, das haben Sie bereits erwähnt. Wie bereits erwähnt, legt die Regelung keine Vergabekriterien fest. Außerdem eraubt der Gesetzentwurf, dass die gesamte Bürgschaftssumme an einen einzigen Begünstigten ausgereicht werden kann. Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf auch sogenannte selbstschuldnerische

Bürgschaften erlaubt. In diesem Fall haftet das Land mit gleichem Risiko wie der eigentliche Schuldner und nicht mehr nachrangig nur beim Zahlungsausfall des Schuldners. Die Bedingungen für die Kreditaufnahme verschärfen sich zunehmend, Frau Ministerin, und die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens unterliegt demnach ebenfalls den verschärften gesetzlichen Zulässigkeitsanforderungen zur Kreditaufnahme. Die Konsequenz davon ist, dass Unternehmen, die eine schlechte Ratingrate aufweisen, den sich ständig verschärfenden Zugangsanforderungen zur Aufnahme von Krediten nicht gerecht werden können und demzufolge umso schwerer an Kredite und damit an Bürgschaften gelangen. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein und schon gar nicht im Interesse des Thüringer Mittelstands liegen, aber dazu bietet Ihr Gesetz weder einen Ansatz noch eine Hilfestellung.

Da die Zulässigkeit der Maßnahmen der Kredit- und Bürgschaftsgewährungen in Artikel 98 Abs. 2 der Thüringer Verfassung von genauen Kriterien und Haushaltsparametern abhängig gemacht wird, ist die Landesregierung in der Pflicht, den Nachweis über das Vorliegen dieser Zulässigkeitskriterien im Gesetzentwurf zu erbringen. Hat das die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf getan? Das frage ich auch Sie von der Mehrheitsfraktion. Wohl eher nicht, denn es findet sich kein Wort dazu.

Hier gibt es unseres Erachtens noch hinreichenden Klärungs- und Nachbesserungsbedarf und die Zulässigkeit der Bürgschaftserweiterung hängt auch davon ab, ob sie dem Regelwerk des § 15 Thüringer Haushaltsgesetz entspricht. Dort geht es ganz klar um Mittelstandsförderung; dem entspricht aber der sehr allgemein gehaltene Gesetzestext im vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Deshalb ist in dieser vorliegenden Form für unsere Fraktion dieser Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Nichtsdestotrotz sind wir der Auffassung, dass wir einer Ausschussüberweisung zustimmen sollten, aber wir schlagen in dem Zusammenhang vor:

1. Das Kreditgeschäft, welches durch die Schutzklausel für Banken auf plus 10.000 € beschränkt ist, muss gelockert und so gestaltet werden, dass ausgehend von Absprachen zwischen Bank und Land ein Lösungsansatz für Kleinkredite unter 100.000 € geboten wird. Dort wäre auch der verstärkte Einsatz revolvierender Fonds durchaus denkbar und hilfreich. Dazu wären entsprechende Absprachen notwendig.

2. Die Schaffung haushaltstechnischer Spezifizierung der Haushaltstitel für das Handwerk, Kammern und Verbände würde zur Haushaltsklarheit beitragen, denn jeder Betroffene könnte sich so im Haushaltsplan informieren, welche Haushaltsmittel

in welchem Haushaltstitel zur Verfügung stehen. Um den Bürgschaftsrahmen in diesem Zusammenhang sauber zu fixieren, halten wir für richtig und deshalb auch für sinnvoll, das mit einem Nachtragshaushalt ordentlich zu regeln.

3. Zur Vermeidung von Insolvenzen und Liquiditätslücken ist vor allem in kleinen Unternehmen der Handwerksbranche wichtig und notwendig, Zahlungszielüberschreitungen zu vermeiden. Bekanntermaßen ist ein Thüringer Forderungssicherungsgesetz an der CDU-Mehrheit im Landtag gescheitert. Trotzdem sollten verbindliche Regelungen getroffen werden, um die sofortige Pfändbarkeit der Titel zu gewährleisten. Eine Fristsetzung von vier Wochen bis zur Vollstreckung der Titel wäre zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen ein erster wesentlicher Schritt. Das ist landesgesetzgeberisch möglich und unseres Erachtens dringend notwendig. Wenn es stimmen sollte, dass die Thüringer in aller Regel 11 Tage über der Zahlungsfrist liegen, können diese 11 Tage schon zu ganz massiven Liquiditätsproblemen in Unternehmen führen. Ob Sie das mit 200 Mio. € Bürgschaften lösen können, steht im Zweifel. Sinnvoll wäre dort das Forderungssicherungsgesetz.

4. Ein noch festzulegender Anteil des Bürgschaftsrahmens sollte festgeschrieben werden zur Ausreichung von Bürgschaften bzw. von Betriebsmittelkrediten, um damit kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden. Ich halte das für sinnvoll und geboten, dass dieser Rahmen von Parlamentsseite gesetzt wird, so dass wenigstens ein Handlungsrahmen zur Ausreichung dieser Mittel besteht.

5., meine Damen und Herren, schlagen wir vor, die Bildung eines Bürgschaftsausschusses zur Ausreichung dieser Bürgschaften unter Beteiligung des Parlaments und die Nutzung

(Beifall DIE LINKE)

des Thüringer Unternehmensfördergesetzes nicht in eine Wahlkampfforderung abgleiten zu lassen, die unkontrolliert dann dazu führt, vielleicht bei den entsprechenden Gelegenheiten mit viel Geld auf Stimmenfang zu gehen. Dazu gehört auch ein klarer Kriterienkatalog für diesen Bürgschaftsausschuss für die Vergabe. Eine Forderung nach starker Parlamentsbeteiligung und eine Entscheidung, meine Damen und Herren, ist nicht nur eine Forderung der LINKEN, sondern, wenn Sie die Zeitung gelesen haben, Ferdinand Kirchhof, seines Zeichens Professor, hat das erst kürzlich wieder gefordert und den Abgeordneten ins Stammbuch geschrieben und er steht ja kaum in Verdacht, den LINKEN nahe zu sein.

Das Fazit: Dem vorliegenden Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form kann von uns so nicht zugestimmt werden, weil er zu allgemein formuliert ist, wesentliche Kriterien nicht enthält und keine wirkliche Unterstützung für Unternehmen zur Bewältigung der Erscheinung der Krise enthält und erst recht nicht entsprechende Maßnahmen zur Vorsorge bietet und, meine Damen und Herren, wir halten ihn für verfassungsrechtlich durchaus bedenklich. Dazu werden einige Diskussionen zu führen sein, aber lassen Sie uns das im Ausschuss machen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Pidde, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Wirtschaft ist auf eine harte Bewährungsprobe gestellt - weltweit, natürlich auch in Thüringen. Als sich die wirtschaftliche Talfahrt andeutete, hat meine Fraktion mehrfach Ende des Jahres 2008, auch Anfang des Jahres 2009 die Forderung aufgemacht, den Bürgschaftsrahmen zu erweitern, sicherheitshalber. Uns ging es nicht darum, die Bedingungen für die Bürgschaftsvergabe zu verändern, wie das damals von der CDU behauptet worden ist, sondern wir wollten nur den Bürgschaftsrahmen erweitern. Eine Vorsorgemaßnahme, die der Landesregierung mehr Spielraum geben sollte, um im Ernstfall rasch handeln zu können. Das fand nicht den Segen der CDU, im Gegenteil, wir wurden dafür verlacht und verspottet. Herr Mohring hat hier noch vorgerechnet, wie gering doch die Bürgschaftsinanspruchnahme im Jahr 2008 war und er wusste ganz genau, dass er da Äpfel mit Birnen verglichen hat. Jeder Mensch weiß, dass die Wirtschafslage und die Wirtschaftsdaten des 1. Halbjahrs 2008 mit dem Zustand 2009 überhaupt nicht vergleichbar sind und überhaupt keine Aussagekraft haben.

Meine Damen und Herren, nun kommt die Kapitulationserklärung. Die CDU legt einen Gesetzentwurf vor, um den Bürgschaftsrahmen zu erweitern, um 200 Mio. € zu erhöhen, also zu verdoppeln. Vor einigen Wochen haben Sie genau das noch intensiv abgelehnt. Nun gut, schön, dass die Einsicht gekommen ist, dass Sie die Kehrtwende vollzogen haben. Wir begrüßen es, dass Sie den Bürgschaftsrahmen jetzt erweitern wollen.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, in der Sache gibt es überhaupt keinen Dissens, aber in der Art und Weise, wie Sie das gemacht haben. Statt Klartext im Haushaltsgesetz zu formulieren, schaffen Sie einen zusätzlichen Bürgschaftsrahmen vorbei an diesem Gesetz. Mag ja sein, eingekesselt vom Druck der Wirtschaft, die unbedingt irgendetwas von Ihnen hören wollen und andererseits unsere Forderung nach einem Nachtragshaushalt, jedenfalls haben Sie sich entschieden, wieder mit einer neuen Trickserei einen Schattenbürgschaftsrahmen aufzumachen.

(Beifall SPD)

Aber das kennen wir ja zur Genüge, kennen wir von zig anderen Sachverhalten, die Sie in umständlichen Darstellungen verstecken, wo Sie Maßnahmen in zig Titeln unterbringen. Das Ganze hat ja System, damit nur keine Vergleichbarkeit vorhanden sein soll.

Meine Damen und Herren, verfassungsrechtlich halten wir das für nicht sauber. Wir sehen, dass ein Verstoß gegen die dort festgeschriebenen Haushaltsgrundsätze vorliegt, gegen den Grundsatz der Vollständigkeit, gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Dass in der Thüringer Verfassung geregelt ist, dass die Bürgschaften durch ein Gesetz zu regeln sind - die Ministerin hat es gerade gesagt, Herr Mohring hat heute darauf hingewiesen -, das ist Fakt. Die Landeshaushaltsordnung konkretisiert das Ganze, aber wie es zu machen ist. Da steht: „Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen können, bedarf einer Ermächtigung durch das Haushaltsgesetz.“ Sie machen aber eine Ausgabeermächtigung am Haushaltsgesetz vorbei, nach dem Prinzip Hoffnung, vielleicht merkt es ja keiner. Die Gründe für das gewählte Prozedere liegen auf der Hand, es ging darum, unbedingt ein Nachtragshaushaltsgesetz zu vermeiden, um der SPD oder den Oppositionsfraktionen in diesem Punkt nicht recht geben zu müssen. Und da Sie nicht gewillt sind, einen ordentlichen Gesetzentwurf vorzulegen, haben wir die Arbeit der Regierung übernommen, der Änderungsantrag befindet sich im Moment in der Druckerei und wird sicher heute noch verteilt werden. Dort steht drin, wir wollen das Haushaltsgesetz geändert haben und 400 Mio. € als Bürgschaftsrahmen vorsehen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Schau mal in die Verfassung, wer einen Haus- halt vorlegen darf.)

Meine Damen und Herren, wir haben ein Änderungsgesetz eingereicht und das dürfen wir; das wissen Sie ganz genau. Das wissen Sie ganz genau,

dass wir das dürfen.

Lassen Sie mich aber abschließend noch ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen. Von einer Landesregierung, von einer Partei, die mit absoluter Mehrheit regiert, hätte ich einfach mehr Souveränität erwartet. Warum sagen Sie denn nicht einfach, eine Erweiterung des Bürgschaftsrahmens ist nötig. Warum schreiben Sie das nicht einfach rechtlich sauber auf und ändern den Paragraphen im Haushaltsgesetz? Warum sagen Sie nicht einfach, alle anderen Forderungen der SPD halten wir für Blödsinn. Wir ändern nur den einen Paragraphen. Sie haben doch die Macht dazu. Sie könnten es leicht der Öffentlichkeit erklären. Sie könnten es den Medien erklären. Jeder würde es verstehen. Sie könnten das den interessierten Bürgern erklären. Alle würden es verstehen, aber Sie ziehen den Schwanz ein und liefern uns weitere Munition dafür, wenn wir von Trickserei und Verschleierung im Landeshaushalt reden. Es ist ein Armutszeugnis für diese Regierung, es ist ein Armutszeugnis für die sie tragende Fraktion. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Das Wort hat Abgeordneter Wehner, CDU-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wolf- gang, stell das jetzt mal wieder richtig.)

Frau Präsidentin, werte Kollegen, werte Gäste, mitunter wundert man sich ja, von allen Seiten hört man, dass man mit der grundsätzlichen Erweiterung des Bürgschaftsrahmens überhaupt kein Problem hat und trotzdem führen wir hier eine ewig lange Debatte

(Beifall CDU)

mit einem Weg, wie man das verhindern kann und warum man es so nicht machen darf. Wenn doch alle an dasselbe Ziel wollen, dann braucht man sich doch über den Weg zu diesem Ziel nicht so lange zu streiten.

Herr Gerstenberger, in Ihrer unnachahmlichen sehr polemischen Art möchte ich erst einmal das auch in gleicher Weise zurückgeben. Die PISA-Studie sagt eigentlich, dass Thüringer im verstehenden Lesen relativ gut sind. Bei Ihnen hatte ich heute das Gefühl, dass das nicht so ganz der Fall ist. Ich darf Ihnen die Überschrift des Gesetzentwurfs der Landesregierung zunächst noch einmal vortragen, das Gesetz heißt „Thüringer Gesetz zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewähr

leistungen zur Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Thü- ringer Unternehmensfördergesetz)“. Es ist nirgendwo beabsichtigt gewesen, hier ein Gesetz vorzulegen, das in dem Sinne, wie Sie das hier ausgeführt haben, alle Fördermöglichkeiten für die Unternehmen letztendlich darstellt.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, DIE LINKE: Das ist aber der Titel.)