Ich weiß, er ist seit Kurzem in Internet. Es ist die Möglichkeit auch noch einmal für unsere Gäste, tatsächlich etwas Transparenz in die Arbeit unseres Petitionsausschusses zu bringen. Ein Hinweis noch für Sie hier oben. In diesem Flur ist ein Ständer, wo Sie diesen Bericht auch mit nach Hause nehmen können und auch noch einmal in Ruhe lesen können. Dieser Bericht ist für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, und auch für Abgeordnete, die nicht im Petitionsausschuss sind, eine Informationsquelle, wie Bürgerinnen und Bürger ihre Probleme an uns richten, sei es in der Arbeit mit Behörden oder Entscheidungen von Behörden, sei es, wenn sie uns Gesetzeslücken aufzeigen oder auch dringenden Änderungsbedarf an Gesetzen anmelden. Dieser Bericht wird zum Tag der offenen Tür verteilt, Herr Wehner erwähnte es bereits. Auch zum diesjährigen Thüringentag in Greiz bin ich sicher, dass wir an unserem Stand diesen Bericht hundertfach an die Bürgerinnen und Bürger verteilen werden, dass sie auch unsere Ausschussarbeit mit nachverfolgen und auch vielleicht eigene Probleme erkennen und den Mut haben, sich selbst an uns zu wenden. Diese Öffentlichkeit reicht uns aber nicht aus, Herr Wehner. Sie erwähnten die weiteren Vorschläge unserer Fraktion für öffentliche Sitzungen und auch für öffentliche Petitionen im Internet. Auch hier wurde ja, das waren Ihre letzten Wor
Ich möchte trotzdem zur Entstehung dieses Berichts, der nicht mit den Stimmen der LINKEN verabschiedet wurde, noch ein paar Worte sagen. Ich merke schon an dem Gebrummel in der CDU-Fraktion, dass Sie sich das eigentlich an allen fünf Fingern abzählen konnten, dass das heute hier kommt. Der Entwurf des Berichts wurde uns von der Landtagsverwaltung vorgelegt und meine Fraktion hatte einige Punkte angemahnt und auch um Überarbeitung und Ergänzung gebeten. Ich gebe zu, wir waren überrascht, dass einige Punkte aufgenommen wurden und die Punkte, die nicht aufgenommen wurden, habe ich jetzt die Möglichkeit, weil wir ja die Aussprache haben, einmal im Jahr hier zu benennen und das möchte ich natürlich auch tun.
Wir fordern in unserem neuen Gesetzentwurf, dass es die Möglichkeit gibt, am Anhang dieses Berichts eine Art Minderheitenvotum anzuheften. Das gibt es bereits in Untersuchungsausschüssen, in Enquetekommissionen, dass die Fraktionen und die Abgeordneten, die meinen, hier sind wir schon anderer Meinung, dass dies wenigstens den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt wird. Diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht. Ich möchte mich auf vier Schwerpunkte beziehen, wo wir eine etwas andere Meinung als in diesem Bericht haben.
Der erste Punkt ist der Hinweis unserer Fraktion, dass wir zu den Sammel- und Massenpetitionen eine etwas schärfere Formulierung gern in diesem Bericht gehabt hätten. Unser Änderungsvorschlag war die Formulierung, dass Sammel- und Massenpetitionen ein Hinweis sind auf ein größeres Problem. Ich nenne weitere Beispiele, die nicht in diesem Bericht sind. Es gab Massenpetitionen mit über 1.000 Unterschriften gegen die Schließung eines Schulteils, eines Gymnasiums. Es gab für den Erhalt kommunalen Wohnungsbestandes Sammel- und Massenpetitionen und gegen die Umstufung eines ca. 3 km langen Teilstücks einer Landstraße zu einer Gemeindestraße. Wenn sich Hunderte Bürger aufraffen, uns diese Problematik mitteilen, denken wir schon, ist es ein größeres Problem für diese Bürger. Der Ausschuss hat es abgelehnt, es so zu benennen. Es ist die Softvariante in diesem Bericht aufgenommen.
Ein zweiter Schwerpunkt - die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. Es wird in dem Bericht brav dargelegt, wie das abgelaufen ist. Wir hatten dazu einen Änderungsvorschlag. Wir wollten gern folgende Passage in diesem Bericht mit aufgenommen haben: „Der Petitionsausschuss kritisiert die Verzögerung der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, weil somit die dringenden Probleme der Petenten im Bereich der Kommunalabgaben ver
drängt werden.“ Diese Formulierung war den Kollegen doch etwas zu revolutionär, wie ich meine, doch ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, noch einmal den Hintergrund zu erläutern, warum wir das so hineinhaben wollten.
Mittels einer Massenpetition haben 135 Bürgerinnen und Bürger aus R. beanstandet, dass das Landratsamt H. als Rechtsaufsichtsbehörde die Gemeinde R. aufgefordert hatte, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Den Petenten ging es darum, dass die Gemeinde R. von der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu befreien wäre. Weiter haben die Petenten um eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes gebeten, nach der keine rückwirkenden Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen mehr erhoben werden und man den Gemeinden das Recht einräumt, selbst zu entscheiden, ob diese eine Straßenausbausatzung erlassen möchten. Die Landesregierung teilte uns als Petitionsausschuss mit, dass ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben wurde, mit dem ermittelt werden sollte, ob und wann das Straßenausbaubeitragsrecht in Thüringen innerhalb der bestehenden verfassungsrechtlichen Grenzen weiterentwickelt werden könnte. Das Ergebnis sollte in einen Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes einfließen.
Wir kritisieren als LINKE an der Landesregierung, die Ankündigung des Gesetzentwurfs der Landesregierung gibt es bereits seit Oktober 2007. Nach anderthalb Jahren gibt es diesen Gesetzentwurf immer noch nicht. Neue Hinhaltetaktik durch Auftrag eines Rechtsgutachtens im Sommer 2008 müssen wir hinnehmen. Im Frühjahr 2009 sollte das Gutachten vorliegen. Wir haben fast Sommer. Selbst wenn Gutachten noch vor den Landtagswahlen vorliegen sollten, kann der mehrfach versprochene Gesetzentwurf der Landesregierung nicht mehr im parlamentarischen Lauf abgeschlossen werden.
Die Folge ist, wie bereits 2004 sind keine neuen Regelungen vor den Wahlen und neue Wahlversprechen der Landesregierung zu erwarten. Doch wir können den Petenten gegenüber als Petitionsausschuss nachweisen, dass tatsächlich etwas passiert ist. Wir geben das immer den Fraktionen zur Kenntnis, wenn die Petenten uns darauf hinweisen, dass Gesetze geändert werden müssen. Jetzt haben in diesem Fall aber die Oppositionsfraktionen schon lange reagiert, haben eigene Gesetzentwürfe eingebracht und die sind im Innenausschuss gebunkert. Das war im Frühjahr 2007. LINKE und SPD hatten das Anliegen aufgegriffen. Beide Fraktionen erarbeiteten den Gesetzentwurf, der sich seit Mai 2007 im Innenausschuss befindet. Im Oktober 2007 gab es eine öffentliche Anhörung dazu. Seitdem werden die beiden Gesetzentwürfe im Innenausschuss
Die Massenpetition aus R. wurde also im Dezember 2008 erneut an den Innenausschuss als Material überwiesen - keine Reaktion. Ich frage hier erneut: Wann werden im Sinne der Petenten endlich die Akteure in dem Fachausschuss und natürlich auch die Landesregierung aktiv?
Diese mutwillige Verzögerung politischen Handelns können wir als LINKE nicht dulden und somit wollten wir auf dieses Problem in diesem Bericht aufmerksam machen, weil es hineingehört. Doch, unser Vorschlag - ich trage Ihnen jetzt die Passage noch einmal vor: „Der Petitionsausschuss kritisiert die Verzögerung der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, weil somit die dringenden Probleme der Petenten im Bereich der Kommunalabgaben verdrängt werden.“ - ist nicht aufgenommen worden. Wie in anderen Fachausschüssen des Landtags spiegelt sich bei aller guten Zusammenarbeit im Ausschuss auch hier das Mehrheitsverhältnis des Landtags wider, und das ist bedauerlich.
Ein dritter Fakt zur Vollbeschäftigung von FloatingLehrern: Auch die Formulierung „Das Kultusministerium führt Gespräche zu einer Änderung der Vereinbarung …“, war uns zu lasch formuliert. Wir wollten folgende Einschätzung haben, die unserer Meinung nach den Realitäten näherkommt. Wir wollten in den Bericht aufgenommen haben: „Eine Einschätzung im Sinne der Petenten wurde dabei weder getroffen noch in Aussicht gestellt. Infolge der Ungleichbehandlung von angestellten und verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern sind das Arbeitsklima und die Motivation eines großen Teils der Pädagogen an den Schulen erheblich gesunken. Dies fand in öffentlichen Demonstrationen seinen deutlichen Ausdruck.“ Auch das wurde gestrichen, nicht aufgenommen.
Ein vierter Punkt: Ich hatte angeregt, anonymisiert eine Petition aufzunehmen, bei der ich der Meinung bin, hier ist man mit dem Petitionsausschuss schon eigenartig umgegangen. Diese Petition wurde nicht aufgenommen, obwohl sie uns über Jahre beschäftigt hat, wir sogar die Bürgerbeauftragte eingeschaltet haben, dass sie Schlichtungsmöglichkeiten auslotet, wo wir vor Ort waren, um uns selbst ein Bild zu machen, um gegen Belästigungen eines Bäckereibetriebs vorzugehen. Wir mussten als Mitglieder des Ausschusses die Erfahrung machen, dass, solange die Stadtverantwortlichten merkten, dass wir an dem Thema dran sind, immer versucht wurde, einige Sachen abzuwenden. Aber sobald wir locker ließen und der Petitionsausschuss nicht mehr aktiv an dieser Petition dran war und man vor Ort merkte,
es ist doch wieder etwas Ruhe eingekehrt, waren die gleichen Belästigungen wieder da. Für mich ist dieser Fall ein Beweis, dass auch Stadt- und Kreisbehörden versuchen, uns manchmal an der Nase herumzuführen oder nach dem Motto Augen zu und durch zu verfahren. Leider finden wir dieses Beispiel auch nicht im Bericht. Es war mehrheitlich nicht gewollt. Unsere nächste Etappe ist nun die Beratung über weitere Verbesserungen des Petitionsrechts. Im Juni-Plenum steht unser Gesetzentwurf zur zweiten Lesung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen wünsche ich mir einen fairen Umgang mit unseren Vorschlägen. Diese Vorschläge sind darauf gerichtet, wie der Petitionsausschuss künftig noch wirksamer als Kontrollfaktor wirken kann. Er sollte nicht einfach weggestimmt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, nur weil er von den LINKEN kommt. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegin Sedlacik, ich hatte gehofft, wir können uns das heute ersparen. Wir haben einfach unterschiedliche Herangehensweisen, was die Rolle des Petitionsausschusses betrifft. Ich sage Ihnen hier noch mal klar und deutlich: Wir sind nicht der fachliche Überausschuss über andere Fachausschüsse dieses Landtags.
Wenn ein Problem im Innenausschuss zu beraten ist, weil es dort fachlich hingehört, dann gehe ich davon aus, dass die dort vertretenen Kollegen ihre Aufgabe genauso ernst nehmen, wie wir das tun, und sich auch mit diesen Problemen der Bürger auseinandersetzen. Wenn Sie kritisieren, dass es eine Verschleppung der Gesetzesänderung gibt, weil Gutachten abgefragt wurden, glaube ich, hier auch für die Kollegen des Innenausschusses sprechen zu können, dass man sich in dieser Frage juristisch nun versucht, bestens beraten zu lassen, ist doch selbstverständlich. Wir haben doch nun gerade in einem anderen Fall, bei dem auch die Landesregierung versucht hat, im Hinblick auf eine Entlastung der Bürger etwas Positives zu erreichen, festgestellt, dass es Kommunen gibt, die gegen diese Verbesserung für die Bürger klagen und dass es dann vor Gericht und auf hoher See - das wissen Sie - auch Entscheidungen geben kann, bei denen man nicht ganz sicher ist, wie die ausgehen. Das macht doch umso
deutlicher, dass man solche Grundlagen braucht. Aber es gehört doch nicht in den Petitionsausschuss, das auseinanderzutragen und zu behandeln, weil wir dafür fachlich gar nicht zuständig sind. Das wollen Sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Wenn sich als Nächstes dann die Gemeinde R. - ich habe sie im Bericht schon genannt, es ist die Gemeinde Reurieth - auch gegen die Einführung dieser Straßenausbaubeitragssatzung gewandt hat, könnte ich Ihnen eine Gemeinde B., die ich jetzt nicht mit Namen nenne, die aber gar nicht weit weg von der Gemeinde R. liegt, nennen, wo man auch ein Klageverfahren gegen Straßenausbaubeiträge angestrengt hat. Dort sind auch schon Urteile gefällt worden. Auch die Ergebnisse dieser Urteile müssen natürlich in einem Rechtsgutachten erst einmal gewertet werden.
Zum Thema Floating noch ein kurzer Satz. Wenn Sie natürlich in den Bericht hineinbringen wollen, dass die Motivation der Pädagogen erheblich gesunken ist, ist das erst einmal eine Diffamierung der Pädagogen, die im Floatingmodell sind. Ich behaupte, es gibt auch Kollegen im Floatingmodell, die ihre Arbeit mit hoher Motivation ordnungsgemäß ausführen, auch wenn sie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Floatingmodells heute vielleicht nicht mehr zufrieden sind. Sie würden mit dieser Feststellung eine Feststellung treffen, die manchem dieser Pädagogen sehr unrecht tun würde und ihn vielleicht auch verletzt. So ist das eben bei der Abstimmung eines Berichtes, zum Schluss entscheidet die Mehrheit. Sie sollten aber an dieser Stelle vielleicht auch mal sagen, dass Sie allein in der Minderheit waren, dass es also nicht nur ein Votum der regierungstragenden Fraktion war, sondern dass es weitestgehend auf eine große Ausschussmehrheit getroffen ist. Das lassen Sie immer geflissentlich weg. Für eines bin ich Ihnen aber dankbar, dass Sie auch darauf hingewiesen haben, dass wir uns auf die meisten Änderungspassagen friedlich einigen konnten. Ich wünsche mir, Frau Kollegin Sedlacik, dass wir das vielleicht auch in Zukunft in der doch im Wesentlichen Konsensarbeit hinbringen und weniger den Dissens hochheben. Damit das auch in Zukunft sein kann, gehen Sie doch einfach mal den Weg mit, dass wir die fachlichen Probleme auch in die zuständigen Fachausschüsse legen und gar nicht versuchen, im Petitionsausschuss in fachlichen Details miteinander zu streiten, wofür wir nicht zuständig sind. Herzlichen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache zum Bericht des Petitionsausschusses und damit auch den Tagesordnungspunkt 23.
Bildungsverantwortung für Kin- dergärten und Schulen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung - Drucksa- chen 4/2565/2990/3018 - dazu: Bericht des Bildungsaus- schusses gemäß § 86 Abs. 6 Satz 1 1. Halbsatz GO - Drucksache 4/5135 - Am Rednerpult hat schon Aufstellung genommen der Berichterstatter aus dem Ausschuss; Herr Abgeordneter Dr. Krause, Sie haben jetzt das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Bericht des Bildungsausschusses zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU „Bildungsverantwortung für Kindergärten und Schulen“ und zur Antwort der Landesregierung liegt Ihnen in der Drucksache 4/5135 in mittlerweile korrigierter Fassung vor. Als Berichterstatter des Ausschusses möchte ich Ihnen einige Hinweise zu dem 94 Seiten langen schriftlichen und durchaus lesenswerten Bericht geben. Durch Beschluss des Landtags vom 13. Juli 2007 sind die Große Anfrage der CDU-Fraktion und die Antwort des Kultusministeriums an den Bildungsausschuss überwiesen worden. Der Bildungsausschuss hat die Beratung in insgesamt 14 Sitzungen bis zum 23. April 2009 fortgesetzt. In seiner Sitzung am 10. Januar 2008 und in seiner Sitzung am 19. Juni 2008 hat der Ausschuss eine mündliche Anhörung in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Beratungsschwerpunkte im Ausschuss waren: Erstens, Qualitätsentwicklung und -sicherung an Schulen. Dazu gehören etwa Eigenverantwortung an Schulen, Steuerungsinstrumente, Unterstützungssysteme, Schulaufsicht, wissenschaftliche Begleitung. Ein zweiter Beratungsschwerpunkt war die Personalentwicklung, ein dritter Integration und Förderung und schließlich ein vierter Schwerpunkt die Entwicklung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Zeitgleich zur Beratung der Anfrage fanden zwei Gesetzgebungsverfahren statt, in denen sich Erkenntnisse aus der Beratung der Anfrage widerspiegelten, so im Lehrerbildungsgesetz und in der Novellierung des Thüringer Schulgesetzes Artikel 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.
Ebenso wurden durchaus auch als Konsequenz der Diskussion um die Anfrage mehrere Anträge aller Fraktionen in die Beratung des Landtags eingebracht. Einbezogen in die Beratungen wurden natürlich der Landeshaushalt, der Thüringer Bildungsplan für Kin
der bis zehn Jahre, die Intentionen der Enquetekommission „Erziehung und Bildung in Thüringen“ von 2004 sowie die Auswertung der Informationsreise des Bildungsausschusses nach Finnland im Frühjahr 2008.
Folgende allgemeine Schlussfolgerungen und Empfehlungen gibt der Ausschuss. Die Thüringer Bildungspolitik der nächsten Jahre muss Lösungsansätze entwickeln bzw. bestehende Konzepte zu folgenden Themenkreisen fortentwickeln:
1. Notwendig ist, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit von Schulen zu stärken sowohl in der pädagogisch-inhaltlichen Profilierung, in Fragen der Schulorganisation als auch bei der Budgetverwaltung für Personal- und Sachmittel. Es gilt, insbesondere Chancen, die sich aus der Neueinstellung von Lehrpersonal einerseits und der zunehmenden Profilierung von Schule andererseits ergeben, zu nutzen.
2. In den nächsten Jahren gilt es, im Vergleich zu den Jahren 2008, 2009 einen deutlich breiteren Einstellungskorridor für Lehrpersonal vorzusehen. Um der Überalterung der Kollegen entgegenzuwirken, gilt es, verstärkt junge Pädagogen einzustellen. Dabei ist Vorsorge zu treffen, dass die Ausbildungskapazitäten dem speziellen Thüringer Bedarf an Fachlehrern entsprechen. Der Entwicklung von Führungskräften ist besonderes Augenmerk zu widmen.
3. Die integrative Beschulung von Kindern mit Förderbedarf ist weiterzuentwickeln. Die Rolle der Förderzentren als Kompetenzzentren für den gemeinsamen Unterricht ist dabei weiter zu stärken.
4. Das Angebot von ganztägiger Bildung und Betreuung ist bedarfsgerecht auszubauen. Neben der Schaffung von Kapazitäten muss das Hauptaugenmerk auf der inhaltlichen und qualitativen Entwicklung der Angebote liegen.
So weit die allgemeinen Schlussfolgerungen. Es gibt außerdem Empfehlungen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Danke.
Ich eröffne jetzt die Aussprache zum Bericht des Ausschusses und rufe als Erstes für die SPD-Fraktion Abgeordneten Döring auf.
der wir uns heute beschäftigen, gleicht einer unendlichen Geschichte - Ende 2006 gestellt, im April 2007 von der Landesregierung beantwortet, im Juli 2007 vom Plenum ohne Aussprache an den Bildungsausschuss überwiesen, kommt sie erst jetzt aus dem Ausschuss zurück auf die Plenartagesordnung. Manche Fragestellung der CDU und manche Argumentation der Landesregierung bei der Beantwortung dieser Anfrage wirken inzwischen überholt, anderes haben die auskunftsuchende Fraktion und das antwortende Kultusministerium hingegen von vornherein ausgespart.
Erinnern wir uns: In ihrer Großen Anfrage ging es der CDU nach eigenen Angaben darum, eine erste Bilanz zu der im Jahr 2003 im Abschlussbericht der Enquetekommission „Erziehung und Bildung in Thüringen“ abgegebenen Empfehlung zu ziehen sowie aktuelle Fragestellungen aufzugreifen und zu erörtern. Dieser Zielstellung wurde die Große Anfrage jedoch nicht gerecht. Bei ihren Nachfragen zur Umsetzung der von der Enquetekommission abgegebenen 70 bildungspolitischen Empfehlungen mied die CDU-Fraktion seinerzeit sorgsam alle Themenbereiche, die zur Kritik am Verhalten der Landesregierung hätten Anlass bieten können. So wurde beispielsweise der Abschnitt Schulstrukturen des Enqueteabschlussberichts, in dem deutlich gemacht wird, dass es angesichts der schlechten PISA-Ergebnisse nicht mehr um bloße Reparaturen an den bestehenden Strukturen gehen kann, sondern das Thüringer Schulwesen tiefgreifende Reformen benötigt, völlig ausgeblendet. Ebenso spielten sich die Aussagen der Enquetekommission zum Erhalt des Landeszuschusses zur Schülerspeisung, zur größtmöglichen Eigenverantwortung der Schulen und zur Bewahrung des Grundschulhorts überhaupt nicht in den Fragestellungen wider.
Genauso verhält es sich mit den zur Zeit der Erarbeitung der Großen Anfrage aktuellen Fragestellungen; denn dort sucht man beispielsweise vergeblich nach den damals aktuellen Fragen zur Kostensteigerung aufgrund der durch die Familienoffensive veränderten Kitafinanzierung. Nach dem Umgang der Landesregierung mit den OVG-Urteilen zum Büchergeld und zur Teilzeitverbeamtung von Lehrern oder zur Situation an den Schulen infolge der verkappten Kürzung der Landesmittel für Schulsozialarbeit sucht man auch vergebens. Allein schon von ihrer Strukturierung und Anlage her erscheint die Große Anfrage also wenig geeignet, zu einer differenzierten und kritischen Analyse der von der Landesregierung betriebenen Bildungspolitik beizutragen. Ihre Intention dürfte wohl allein darin bestanden haben, dem Kultusministerium ein Podium zur Selbstdarstellung zu bieten. Dem eigenen, im einleitenden Text der Großen Anfrage formulierten Anspruch, ich zitiere: „neue Anforderungen an das Bildungs
system frühzeitig erkennen zu wollen, entsprechenden Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. zu schaffen und Visionen für ein modernes Bildungssystem zu entwickeln“, Kollege Emde, sind Sie auf diese Weise nicht gerecht geworden. Sie haben vielmehr die verbale Reproduktion des ewigen „Weiter so!“ gefördert, das ja seit Jahren die Bildungspolitik der Landesregierung allen realen Veränderungsnotwendigkeiten zum Trotz bestimmt. Genau diese Gelegenheit nutzte dann das Kultusministerium in seinen Antworten reichlich aus, in einem durch blumige Worte und schwammige Formulierungen gekennzeichneten Stil wurden dort auf 47 Druckseiten lediglich die angeblichen bildungspolitischen Erfolge des Kultusministeriums und dessen stets richtige Entscheidungen verkündet. Bildungspolitischer Problemdruck und entsprechender Handlungsbedarf, etwa aufgrund des Abschneidens bei PISA oder der einschlägigen Empfehlungen der Enquetekommission oder auch nur ein gewisses Problembewusstsein existieren demnach offenbar überhaupt nicht. Zugespitzt könnte man den Tenor der Regierungsantwort auf folgenden Nenner bringen: Alles in der Thüringer Bildungspolitik ist gut, war gut und wird auch immer gut bleiben.
Entsprechend mäanderte die Beratung der Großen Anfrage im Bildungsausschuss dann auch über zig Monate vor sich hin. Vorangetrieben wurde die Diskussion meist nur durch Beiträge und Nachfragen der Opposition, während sich der eigentliche Indikator der Großen Anfrage oft in völliges Schweigen hüllte oder sich maximal zu einer Bekräftigung der vom Kultusministerium vorgetragenen Argumente aufraffen konnte. Ein echtes Interesse der CDU an einer an realen Problemlagen orientierten Detailberatung schien mir da oftmals nicht zu bestehen. Umso überraschter bin ich deshalb gewesen, dass sich die CDU-Ausschussmitglieder bereitgefunden haben, im Ausschussbericht über die Beratung der Großen Anfrage vier Themenkreise zu benennen, bei denen derzeit dringender bildungspolitischer Handlungsbedarf besteht. Der Kollege Krause hat sie gerade vorgetragen. Das ist zum einen die Realisierung der Eigenverantwortung von Schule, zum anderen die Schaffung eines breiten Einstellungskorridors für Nachwuchspädagogen, zum Dritten die Weiterentwicklung der integrativen Beschulung und schließlich der bedarfsgerechte Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Dass bei diesen Themenbereichen etwas passieren muss, ist meiner Fraktion bereits seit Langem bewusst. Hier hat es eine Fülle parlamentarischer Initiativen der SPD gegeben, die jedoch bisher von der Mehrheitsfraktion stets abgelehnt worden sind. Ich erkenne daher durchaus an, dass sich die CDU hier zumindest
so weit bewegt hat, den bestehenden bildungspolitischen Handlungsbedarf überhaupt einmal zur Kenntnis zu nehmen und konkret zu benennen. Das ist schon deutlich mehr, als die bislang vom Kollegen Emde aufgelegten Friede-Freude-EierkuchenParolen.
Es hätte daher auch allen Fraktionen gut angestanden, diesen Themenkatalog gemeinsam zu tragen. Für die Opposition wäre das eigentlich kein Problem gewesen, denn die aufgeführte bildungspolitische Mängelliste bietet ja nun wahrlich nichts umwerfend Neues. Dass DIE LINKE sich hier aus irgendwelchen wahltaktischen Überlegungen einer Kooperation verweigert hat, bedauere ich und deshalb ist es am Schluss, am Ende doch nicht zu den zuvor anvisierten gemeinsamen Schlussfolgerungen und Empfehlungen aller Fraktionen des Hauses gekommen.
Meine Damen und Herren, weit wichtiger als dieses kleine Ärgernis ist für mich allerdings, welche konkreten Handlungsbedarfe die CDU im abschließenden Berichtsteil 2.2 in den genannten vier Themenbereichen sieht. Da zeigt sich nämlich, dass aus der vorhergehenden Gemeinsamkeit der Fraktionen bei der Problemanalyse keineswegs auch ein einheitliches Bemühen um adäquate Problemlösungen resultiert. Vielmehr fällt die CDU in diesem wichtigen Berichtsteil wieder ganz in die Jubelprosa ihrer Großen Anfrage zurück. Folgt man hier der Mehrheitsfraktion, ist an der von der Landesregierung verantwortlichen Bildungspolitik einfach alles Spitze, das laut CDU beispielhafte gegliederte Schulsystem, die Bildungschancen für Kinder unterer sozialer Schichten, das Entwicklungsvorhaben eigenverantwortliche Schule, das Niveau der Bildungsausgaben, die Lehrer-Schüler-Relation, die Begabtenförderung sowie die Angebote ganztägiger Bildungs- und Betreuungsleistungen. Internationales Spitzenniveau, Spitzenreiter in Deutschland, Spitzenversorgung, so lautet das CDU-Vokabular im Berichtsteil.
Das Ganze liest sich wie ein Parteitagsbericht aus früheren Zeiten, denn überall in der Thüringer Bildungslandschaft herrscht vermeintlich Weltniveau. Merkwürdig ist nur, dass diese blumigen Aussagen nicht so recht zu dem vorgeschalteten Themenkatalog passen, in dem die real existierenden Mängel der Thüringer Bildungspolitik auf den Feldern eigenverantwortliche Schule, Lehrerpersonal, gemeinsamer Unterricht und ganztägige Bildung und Betreuung benannt werden.