Protocol of the Session on May 7, 2009

2. Wurden die im genannten Zeitungsartikel verbreiteten Planungen mit den Ortsteilbürgermeistern bzw. Ortsbürgermeistern der an den möglichen „Umleitungsstrecken“ gelegenen Ortschaften be

sprochen (bitte Verantwortlichkeit, Datum des Ge- sprächs und die Positionierung der Mandatsträger angeben)?

3. Wurde die Errichtung zweier einspuriger Behelfsbrücken in den vorgesehenen Baustellenabschnitten nebst Ampel geprüft (bitte Verantwort- lichkeit, Datum der Prüfung und Ergebnis sowie Kosten bei Einrichtung angeben)?

4. Wird die Bauphase gleichzeitig dazu genutzt, um die stadteinwärts folgende „60 km/h“-Kurve zu entschärfen, da es in den vergangenen Jahren an dieser Stelle wiederholt zu schweren Unfällen kam, und um am Abzweig Cospeda eine Linksabbiegespur einzurichten (bitte im Falle der Verneinung Begründung dafür angeben)?

Für die Landesregierung antwortet Minister Wucherpfennig.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seela beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir allerdings eine Vorbemerkung: Das Erfordernis für diese Maßnahme kann nicht allein aus dem Brückenzustand abgeleitet werden, wie das die Fragestellung nahelegt. Der insgesamt schlechte Fahrbahnzustand der B 7 im Mühlthal zwischen Jena bis Isserstedt erfordert dringendes Handeln. Auch entsprechen die dort befindlichen beiden Brücken nicht den Anforderungen an Brückenbauwerke im Zuge einer Bundesstraße. Aufgrund des Bauwerkszustands, der Tragfähigkeit und insbesondere auch erheblicher Defizite in der Verkehrssicherheit ist hier ebenfalls Handlungsbedarf gegeben. Um Verkehrsbehinderungen nicht doppelt wirken zu lassen, wurden für 2009 sowohl die beiden Brücken als auch die Streckenerneuerung in das Bauprogramm aufgenommen.

Zu Frage 1: Die Schwabhausenbachbrücke bei Jena wurde 2005 einer Hauptprüfung und 2008 einer einfachen Prüfung unterzogen. Im Ergebnis musste die Brücke in eine abgeminderte Brückenklasse eingestuft werden, was zwar keine Beschilderung wegen verminderter Tragfähigkeit zur Folge hatte, aber nicht den Anforderungen an eine Bundesstraße und dem hier vorhandenen Schwerverkehr entspricht. Die Leutrabachbrücke bei Isserstedt wurde 2005 ebenfalls einer Hauptprüfung und 2008 einer einfachen Prüfung unterzogen. Auch hier

wurde eine, wenn auch geringere Tragfähigkeitsminderung festgestellt. Weil eine Instandsetzung etwa denselben Aufwand wie ein Neubau verursacht, ist vorgesehen, die Brücke an Ort und Stelle neu zu bauen. Durch ein Zusammenlegen des Brückenneubaus mit der unvermeidlichen Streckenerneuerung wird eine mehrmalige Sperrung in kurz aufeinanderfolgenden Jahren vermieden.

Zu Frage 2: Die Umleitung während der Baumaßnahmen erfolgt nicht, wie vom Fragesteller vermutet, über Großschwabhausen, Münchenroda/Remderoda bzw. Rautal-Closewitz-Lützeroda. Sie erfolgt in beiden Fahrtrichtungen großräumig über die B 87 von Umpferstedt zur A 4, über die A 4 zur Anschlusstelle Jena und über die B 88 nach Jena. Es wird nur auf Straßen umgeleitet, die geeignet sind, den Verkehr, insbesondere den Lkw-Verkehr, aufzunehmen. Aus diesem Grund musste mit den Ortsteilbürgermeistern an der vermuteten Umleitungsstrecke auch nicht gesprochen werden. Die erforderlichen Abstimmungen zur Umleitungsstrecke sind durch das Straßenbauamt Ostthüringen mit den zuständigen Verkehrsbehörden in der Stadt Jena, im Landkreis Weimarer Land und dem Landesamt für Bau und Verkehr erfolgt.

Zu Frage 3: Dies wurde im Januar und Februar 2009 durch das Straßenbauamt Ostthüringen geprüft und aus folgenden Gründen verworfen: Umfangreiche Eingriffe in ein durch EU-Recht geschütztes FFH-Gebiet und Gebiete mit geschütztem Lebensraum hätten ein langes Genehmigungsverfahren mit ungewissem Ausgang erfordert. Durch den Bau der einspurigen Behelfsbrücken würde sich die Bauzeit verlängern. Lichtsignalregelungen an beiden Brücken würden zu erheblichen Staubildungen in beiden Richtungen führen. Dies würde zu erheblichen Beeinträchtigungen des technologischen Ablaufs des Streckenbaus und in der Folge wiederum zu einer erheblich längeren Bauzeit von zwei Jahresscheiben zu je sechs Monaten führen. Zudem wären Mehrkosten von ca. 200.000 € für die beiden Brücken entstanden. Jetzt ist eine dreimonatige Bauzeit von Mitte Mai bis Mitte August 2009 vorgesehen.

Zu Frage 4: Die derzeitige Baumaßnahme ist eine Erhaltungsmaßnahme zum Bestand der vorhandenen Straße. Darüber hinausgehende bauliche Veränderungen sind nicht vorgesehen. Die Veränderung der Linienführung und die Einrichtung eines Linksabbiegers bedürfen als Baumaßnahme einer längeren Vorbereitungszeit mit Planfeststellungsverfahren, sind also kurzfristig nicht umsetzbar. Darüber hinaus würde ein gleichzeitiger Umbau der Einmündung nach Cospeda die Erreichbarkeit der Ortsteile Cospeda, Lützeroda und Klosewitz sowie der Gaststätte „Carl August“ aus Richtung Jena noch weiter erschweren.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Demzufolge kann ich jetzt die dritte Frage aufrufen, und zwar ist das die Frage der Abgeordneten Wolf und Kuschel, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/5042. Herr Abgeordneter Kuschel trägt vor.

Danke Frau Präsidentin.

Mittel aus dem Konjunkturpaket II für Schlossanlage Wilhelmsthal

Die in einem baulich äußerst schlechten Zustand befindliche Schlossanlage Wilhelmsthal soll auf der Liste von 45 Projekten stehen, die von den Mitteln des Konjunkturpakets II profitieren sollen (vgl. Süd- thüringer Zeitung vom 25. März 2009).

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welcher Höhe sollen nach Auffassung der Landesregierung aus dem sogenannten Konjunkturpaket II Mittel für die Schlossanlage Wilhelmsthal zum Einsatz kommen?

2. Welche Maßnahmen sollen nach Auffassung der Landesregierung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem sogenannten Konjunkturpaket II in der Schlossanlage Wilhelmsthal realisiert werden?

3. Inwieweit erfüllen diese Maßnahmen das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ und wie begründet die Landesregierung, dass die zur Erhaltung der Bausubstanz dringend erforderlichen Maßnahmen nicht unabhängig vom Konjunkturprogramm eingeordnet waren?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Professor Bauer-Wabnegg.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf und Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Aus dem Konjunkturpaket II sind insgesamt 3 Mio. € für die Schlossanlage Wilhelmsthal vorgesehen.

Zu Frage 2: Die aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung gestellten 3 Mio. € sollen eingesetzt werden, erstens zur Erstellung eines Fachgutachtens, das Aufschluss über den baulichen Zustand

gibt und die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen aufzeigt, und zweitens zur Durchführung von Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen, zunächst hier Sicherungsmaßnahmen zum Stopp vor weiterem Verfall, danach Trockenlegung des Hauptgebäudes und entsprechend weitere Maßnahmen.

An der Stelle möchte ich auf das parlamentarische Verfahren zum Gesetzentwurf „Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen“ in Drucksache 4/4978 verweisen. Sofern der Landtag dem Gesetzentwurf zustimmt, wird das Eigentum an der Schlossanlage Wilhelmsthal zum 1. Juli dieses Jahres vom Land auf die Stiftung „Thüringer Schlösser und Gärten“ übertragen. Welche weiteren Baumaßnahmen dann realisiert werden sollen, ist Sache der künftigen Eigentümerin.

Zu Frage 3: Die Maßnahmen entsprechen der Zusätzlichkeit im Sinne des § 3 des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder, Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes. Die Schlossanlage Wilhelmsthal ist als Behördenstandort nicht geeignet und konnte in den vergangenen Jahren auch nicht veräußert werden. Hierzu verweise ich auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 322. Zudem wurden bei der Beantwortung von mehreren Mündlichen Anfragen die durchgeführten oder noch durchzuführenden Sicherungsmaßnahmen bereits mitgeteilt. Die nun vorgesehenen Maßnahmen gehen über die Sicherung der Schlossanlage hinaus und wären vom bisherigen Eigentümer, also dem Freistaat, so nicht durchgeführt worden. Hierzu verweise ich auf die allgemeine Begründung zu dem sich im parlamentarischen Verfahren befindlichen oben bereits erwähnten Gesetzentwurf.

Es gibt eine Nachfrage.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie hatten darauf verwiesen, eine Veräußerung ist bisher nicht zustande gekommen. Das Land wollte ursprünglich auch nur sichern, will jetzt an die Stiftung übertragen. Jetzt werden aber Maßnahmen realisiert, die über die Sicherung hinausgehen. Mit welchen Nutzungsoptionen sollen denn diese Erhaltungsmaßnahmen realisiert werden? Was soll mit dieser Immobilie denn nutzerisch geschehen?

Die Sicherungsmaßnahmen sind in Art und Umfang benutzungsneutral. Sie treffen hier keine weiteren Vorentscheidungen zur späteren Nutzung. Es sind

mit der Stiftung Schlösser und Gärten hier im Moment verschiedene Optionen im Gespräch, wie eine Nutzung aussehen könnte. Die ist allerdings nicht ohne weitere erhebliche Eingriffe und Sanierungsmaßnahmen am Gebäude realisierbar. Im Moment machen wir eine Erhaltungssicherung. Da muss man von der Nutzung abhängig wirklich anschauen, was getan wird. Im Gespräch waren seitens des Direktors der Stiftung Schlösser und Gärten z.B. auch Freizeitnutzungsmöglichkeiten. Zurückblickend haben wir da entsprechende Beispiele. Das ist allerdings nicht beschlossen, nicht entschieden, bislang auch nicht im Stiftungsrat verhandelt. Das heißt, wir stehen hier am Anfang sämtlicher Überlegungen. Es wäre im Moment zu früh, sich hier festzulegen. Es ist aber klar, dass natürlich auf Sicht eine entsprechende Nutzung entwickelt werden soll. Immer ist die Stiftung Schlösser und Gärten in ihrer Möglichkeit offen, weitere beteiligte Dritte zu finden, die dann entsprechende Nutzungen betreiben oder weiterentwickeln wollen.

Sie haben noch eine Fragemöglichkeit, Herr Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, die vorgesehenen Mittel von 3 Mio. € kommen also auch zum Einsatz, wenn zum 01.07. dieses Jahres der Eigentumswechsel zur Stiftung vollzogen werden sollte? Das hat keine Auswirkung?

Die kommen dann zum Einsatz, ja.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke. Auf die Mittel bezogen - Sie haben in Ihrer Antwort 3 Mio. € angesprochen, zwei Ziele, die mit den 3 Mio. € verfolgt werden sollen; Planung und Sicherung. Können Sie das ein wenig genauer verifizieren, welcher Teil wie groß ist an dieser Stelle - in Millionenordnung -; 30 Prozent für Planung, Rest für Sicherung. Kann das verifiziert werden Ihrerseits?

Ja, nicht auf Euro und Cent genau, aber natürlich deutlich unter 30 Prozent für die planerischen Maßnahmen. Wir haben ein Stück weit auch schon Erkenntnisse über das Gebäude. Der deutliche Großteil

geht hier in die Sicherungsmaßnahmen.

Eine Fragemöglichkeit besteht noch. Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Staatssekretär, das Konjunkturpaket lässt ja auch zu, dass Mittel in die Infrastruktur fließen. Nun war ja eins der Hauptprobleme, warum die Schlossanlage Wilhelmsthal bisher nicht veräußert werden konnte, die schlechte infrastrukturelle Anbindung. Wäre es denn vorstellbar, dass auch in dieser Richtung noch etwas getan werden könnte?

Grundsätzlich ja. Natürlich muss man jetzt die erste Sorge dem Gebäude und dem Gebäudezustand selbst widmen. Ich gehe davon aus, dass Sie das Objekt auch kennen. Es ist dringend notwendig, dass jetzt am Ort wirklich das Gebäude derart gesichert wird, dass es auch zukünftige Winter entsprechend gut aushält. Das hat eine ganz, ganz deutliche Priorität. Sie haben selbstverständlich recht, dass auch Infrastruktur und Zugänglichkeit da mit eine Rolle spielen, aber der Bauzustand lässt eigentlich im Moment gar keine andere Entscheidung zu und es ist jetzt dringend notwendig und auch eine ganz richtige Entscheidung, zu sagen: Wir sichern das Gebäude, erhalten es und gehen dann die notwendigen weiteren Schritte. Deswegen auch der Eigentumsübertrag Richtung „Schlösser und Gärten“, damit dann im Weiteren tatsächlich auch Nutzung entwickelt wird. Das müssen wir wirklich mittel- bis langfristig sehen, das wird nicht kurzfristig zu machen sein - zunächst wirklich Erhalt.

Ich rufe jetzt die nächste Frage auf, und zwar die des Abgeordneten Kummer, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 4/5045.

Situation der Fernwasserversorgung in Nord- und Ostthüringen

Im Dritten Bericht "Zukunft der Fernwasserversorgung im Freistaat Thüringen" aus dem Jahr 2002 ging die Landesregierung davon aus, dass durch die Fusion von Talsperrenverwaltung und Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen ein zukunftsfähiges Fernwasserversorgungssystem entsteht. Die damalige Belastung des Landeshaushalts für alle mit der Fernwasserversorgung verbundenen

Kosten betrug 28,6 Mio. €. Sie sollte künftig 31 Mio. € nicht übersteigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Haben sich die finanziellen Erwartungen an die Gründung der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) bisher erfüllt?

2. Welche Haushaltsbelastungen sind in den kommenden Jahren absehbar?

3. Warum prüfte die Landesregierung eine Beteiligung Privater an der TFW und mit welchem Ergebnis?

4. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es in Zukunft zu weiteren Prüfungen dieser Art kommt?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Baldus.