Bevor ich zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses komme, möchte ich noch mal ausdrücklich bemerken, dass wir heute eine wirkliche Sternstunde des Parlaments in Thüringen haben, dass wir als erstes Bundesland eine sogenannte Feuerwehrrente oder Ehrenpension, wie man es immer nennen will, hier auf den Weg bringen. Ich glaube, da ist der Freistaat Thüringen federführend und vorn dran und deswegen, glaube ich, dass das wirklich uns sehr gut zu Gesicht steht, dass wir hier das Ehrenamt so hoch halten. Das möchte ich voranstellen.
Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4963, das Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften zum Brand- und Katastrophenschutz sowie zum Kommunalen Versorgungsverband: Durch Beschluss des Landtags vom 20. März 2009 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen worden. Man beachte, der Gesetzentwurf des Innenministeriums ist vom 11. März 2009, wie schnell wir dort gearbeitet haben. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 69. Sitzung am 27. März 2009 und in seiner 70. Sitzung am 24. April 2009 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
2. Artikel 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „In § 12 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort ‚Umlagen’ ein Komma sowie die Worte ‚Beiträge nach § 14 a ThürBKG’ eingefügt.“
Das war die Berichterstattung. Damit eröffne ich die Aussprache. Als erster Redner hat das Wort Abgeordneter Gentzel, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der vom Abgeordneten Fiedler erwähnten Drucksache geht es im Wesentlichen um drei Punkte:
Ich lasse die letzten zwei Sachen mal weg, weil, du stehst hier vorn, um einer öffentlichen Diskussion zu folgen und das, was um die Feuerwehrrente in den letzen Wochen und Monaten passiert ist, hat sich nicht nur in den Medien niedergeschlagen, sondern ist insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen von der freiwilligen Feuerwehr immer wieder nachgefragt worden. Deshalb ist das wohl heute der Schwerpunkt der Aussprache.
Ich will aber sogar noch ein ganzes Stückchen weitergehen. Wir werden ja heute in dieser Legislaturperiode voraussichtlich das letzte Mal hier stehen und uns mit dem Feuerwehrwesen in Thüringen beschäftigen. Bei allem, was mein Fraktionsvorsitzender in dem Tagesordnungspunkt davor gesagt hat, bei all dem, was ich unterstreiche, will ich sagen, beim Feuerwehrwesen sind nicht nur die Feuerwehrleute in der letzten Legislaturperiode gut gewesen. Ich sage das mit einem gewissen Selbstbewusstsein, auch wir in diesem Haus haben, glaube ich, das in die Wege geleitet, was wichtig war. Was mich freut, ist, dass wir das zu großen Teilen überfraktionell auf
die Reihe bekommen haben. Das ging ein bisschen holprig los mit dem Entwurf zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz, mit dem wir uns vor geraumer Zeit hier beschäftigt haben. Da mussten wir einige Energie aufwenden, um die Vorstellung der Landesregierung zu brechen und dann zu korrigieren. Das ist uns sehr gut gelungen. Ich kann mich an die Widerstände sehr gut erinnern. Ich kann mich an die Vorlage sehr gut erinnern. Was davon bleibt, ist - Herr Abgeordneter Fiedler hat ja gesagt, ein Gesetz muss nicht immer so rausgehen, wie es reinkommt; das ist in der Legislaturperiode für mich viel zu selten passiert -, dass es da richtig positiv funktioniert hat. Eintrittsalter bei der Feuerwehr, die Gründe haben wir hier alle besprochen, die Konzepte haben wir alle besprochen, ab 6 Jahre. Aber auch die Verantwortung für die Feuerwehren in den übertragenen Wirkungskreis zu geben, also das Land da ein Stückchen verantwortlich zu machen mit dem Ziel, einheitliche Standards hier in Thüringen zu erreichen, das war eine - ich will nicht von Sternstunden reden - sehr gute Stunde hier im Parlament und die Feuerwehrleute haben uns das gedankt. Die Altersversorgung ist jetzt für mich so ein Stückchen der Punkt oben drauf. Der Abgeordnete Fiedler hat es gesagt, in rasanter Geschwindigkeit auf den Weg gebracht und trotz dieser Geschwindigkeit, ich glaube, ohne Verlust an Qualität, was die Art und Weise betrifft, wie wir dieses konstruiert haben. Ich will da nicht verhehlen, ich habe an einer Stelle eine kleine Träne im Knopfloch, dass unser Partner der kommunale Versorgungsverband ist, ist o. k., aber die Sparkassenversicherung, die da auch mal mit im Rennen war, ist eine Institution, die sich sehr verdient gemacht hat in den letzten Jahren, man muss sagen in den letzten Jahrzehnten bei der Thüringer Feuerwehr. Es hätte das Bild abgerundet, wenn das der Partner gewesen wäre. Ich will das, was wir heute erreichen, nicht kleinreden. Ich will sagen, das ist die Träne im Knopfloch, ansonsten überwiegt die Freude; eine zusätzliche Altersversorgung für ca. 42.000 Feuerwehrleute hier in Thüringen. Partner sind auf der einen Seite die Gemeinden und das Land, wo pro Feuerwehrmann und pro Monat 6 € in die Kasse eingezahlt werden. Das ist nicht ganz unerheblich. Das heißt, für das Land und für die Gemeinden sind das ungefähr 3 Mio. €, aber wer sich die Zahlen in den Gemeinden anschaut, der muss sagen, bei den Haushalten, das muss einfach zu schultern sein. Eine endgültige Verordnung bzw. Richtlinie fehlt noch, aber bei dem, was wir bisher gerechnet haben, bei dem, was wir an Zahlen bekommen haben, ist man dann wohl am Ende, wenn man über die volle Zeit einzahlt, bei einer Summe, die irgendwo zwischen 50 und 80 € monatlich liegt. Wir haben immer gesagt, es geht um keine reine Versorgungsrente, es ist im Wesentlichen auch ein ganzes Stückchen Anerkennung für das Ehrenamt. Für uns war ganz wichtig von Anfang an, das war nicht klar, aber auch da sind
wir dann schnell in die Pötte gekommen, dass es Pflichtaufgabe sein muss bei den Gemeinden, das ist im Gesetz einwandfrei umgesetzt.
Drei Punkte zum Abschluss sind mir wichtig an dieser Stelle. Natürlich wird vordergründig bei solchen Dingen immer übers Geld geredet, aber es gibt drei ganz wesentliche Punkte, die mindestens gleichrangig sind in diesem Zusammenhang.
Erstens: Wir haben in dieser Legislaturperiode und mit dieser Gesetzesnovelle sehr viel für den Erhalt der Einsatzbereitschaft bei den Thüringer Feuerwehren getan.
Zweitens - auch das darf nicht untergehen: Wir tun das natürlich für die Feuerwehrleute, aber im Endeffekt - und das ist der ganz große Effekt, den wir erreichen wollen - tun wir etwas für die Sicherheit der Bevölkerung in Thüringen.
Drittens: Es ist diese Anerkennung für das Ehrenamt, was wir uns sicherlich alle an viel mehr Stellen so intensiv wünschen würden, wo uns aber über finanzielle Fragen ganz einfach an der einen oder anderen Stelle dann auch die Hände gebunden sind.
Der Innenminister weiß das. Wenn es um die großen Fragen der inneren Sicherheit geht, haben wir sehr viel Streit. Das hängt - wenn man da in Richtung Polizei geht - mit Strukturen zusammen, hängt auch mit dem einen oder anderen Schildbürgerstreich zusammen - Stichwort „Polizeiautos ohne Funkgeräte“.
Was den Bereich der Feuerwehr betrifft - da will ich den Bogen zu meinem Anfangsstatement schließen -, glaube ich, wir hatten in dieser Legislaturperiode zusammen mit den Kollegen von der Feuerwehr, zusammen mit dem Thüringer Feuerwehrverband das auf den Weg gebracht, was notwendig war. Ich habe in den anderen Bundesländern für ähnliche Initiativen geworben. Ich wünsche mir - ich bin in erster Linie Thüringer -, dass heute von hier aus ein Signal ausgeht und dass wir irgendwann dazu kommen, dass die Kollegen in den anderen Bundesländern sich über ähnliche Regelungen freuen dürfen. Natürlich empfehle ich Ihnen allen und bitte Sie alle, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, insbesondere sehr verehrte Gäste dort oben, ich gebe ehrlich zu, ich habe damit gerechnet, dass bei der Einmütigkeit der Beratung im Innenausschuss heute gegebenenfalls auch eine Verabschiedung des Gesetzes, des Gesetzentwurfs ohne Aussprache hätte stattfinden können. Aber wir haben Wahlkampf, also gehen wir ans Mikrofon und beteuern noch einmal, dass wir alle dafür sind. Ich habe mich ganz schnell zu Wort gemeldet, weil Herr Fiedler angekündigt hat, dass er auch noch mal nach vorn kommt. Da er hier im Hause so etwas ist wie die Inkarnation der Feuerwehr selbst, wollte ich, dass er auch das letzte Wort zu diesem Gegenstand hat.
Meine Damen und Herren, ich halte den Gesetzentwurf für richtig. Ich glaube - und da waren wir uns, glaube ich, auch über den Ausschuss hinaus einig -, es kann nur eine Geste sein, aber diese Geste hat ihre Berechtigung Menschen gegenüber, die in ihrer Freizeit und unter Einsatz ihrer Gesundheit und manchmal auch ihres Lebens die Gesundheit und das Leben anderer schützen oder retten. Dass bei solchen Gesetzentwürfen dann immer Begleitfragen auftreten, wie „Warum nicht alle?“, „Warum nicht auch andere Personengruppen, die mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben betraut sind?“, das ist völlig normal. Hätten wir uns an diese Aufgabe herangewagt, wäre die Alternative gewesen, keinen Gesetzentwurf zu haben. Deswegen bin ich froh, dass wir sowohl im Ausschuss als auch wahrscheinlich hier im Saal eine volle Zustimmung zu dem Gesetzentwurf haben werden.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte als Erstes, Herr Kollege Hahnemann, darauf verweisen, dass die Fraktionen im Vorfeld versucht haben, bestimmte Themen ohne Aussprache zu behandeln, und Ihre Fraktion das abgelehnt hat. Nur damit wir den Wahrheitsgehalt immer wieder mal herstellen.
Ich hätte das zwar nicht gut gefunden, wenn wir das ohne Aussprache gemacht hätten, das will ich ausdrücklich sagen, denn in diesem Hohen Hause wird manchmal über Dinge über Stunden geredet
und hier geht es um das Ehrenamt pur im Freistaat Thüringen, um über 42.000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, die für uns alle, für jeden Einzelnen von uns, in den Einsatz gehen. Da muss so viel Zeit sein, dass wir hierüber auch in der zweiten Beratung reden. Deswegen, meine Damen und Herren, glaube ich und ich bleibe dabei, das ist eine Sternstunde, weil damit dem Ehrenamt hier wirklich die Ehre zukommt, die ihm zusteht. Gerade was ich vorhin gesagt habe als Berichterstatter, ich unterstreiche es ausdrücklich. Mir geht es hier nicht darum, ob der eine oder andere da noch was Besseres haben wollte oder was anderes haben wollte, sondern entscheidend ist - und da stimme ich Herrn Gentzel zu -, dass wir jetzt das auf dem Weg haben und wir das heute verabschieden können.
Herr Kollege Gentzel, eines muss ich natürlich anfügen. Wir hatten vor Kurzem ein großes Feuerwehrforum, wo dieser große Versammlungsraum hier sehr gut gefüllt war. Viele Feuerwehrleute aus dem gesamten Land waren da. Da ging das Wort um, wer denn die Väter des ganzen Gesetzes waren. Wir hatten zumindest dann in dieser Beratung mindestens zwei Väter ausgesucht oder sagen wir mal drei Väter. Der eine Vater hieß Dieter Althaus, weil dieser Vater zu der Veranstaltung „140 Jahre Feuerwehr“ in Jena das Ganze verkündet hat.
Ach, erzähle doch nicht so einen Quatsch. Du hast doch gar keine Ahnung. Warte doch noch einen kleinen Moment ab, ich komme doch auf den Punkt noch zu sprechen.
Das wäre dann also der eine Vater. Dann hatten wir noch festgestellt, es gibt noch einen zweiten Vater. Der steht zufälligerweise hier. Irgendjemand hat es gesagt.
Ja, ich gehöre zumindest zu den Feuerwehrleuten, die noch richtig in Einsatz gehen. Ob das einem nun gefällt oder nicht gefällt, das ist seine Sache, ich mache es jedenfalls. Und dazu gehört Lars Oschmann, der Vorsitzende des Feuerwehrverbandes.
Dann kam die SPD mit so einem kleinen roten Blättchen, was sie schön verschickt haben, gut gestaltet, das will ich ausdrücklich sagen. Aber man muss festhalten, Kollege Gentzel, es gibt auch gute Stiefväter und man möge es dem Stiefvater, der sich dann hinten an das Ganze angehängt hat, lassen. Ich denke, das Entscheidende ist, man könnte jetzt sagen, wer zahlt denn eigentlich die Alimente.
Die Mutter sitzt hier vorn, das ist die Finanzministerin, um das Ganze noch zu Ende zu führen, und diese Mutter hat dem zugestimmt, vielen Dank. Man muss auch einmal festhalten, dass dieses wirklich einmütig passiert ist. Was ich nicht erwartet hatte, ist, dass ausgerechnet - und meine Vorredner haben es ja benannt, insbesondere Herr Gentzel - wir die Pflichtaufgabe Brandschutz der Kommunen hier in großem Maße unterstützen. Ich erinnere mich an das letzte Forum, da stand ein wichtiger Verantwortlicher vom Gemeinde- und Städtebund auf und meinte, sie wären diejenigen, die eine Pflichtaufgabe daraus gemacht hätten. Auch da streiten sich jetzt wieder sehr viele, wer war nun Vater und Mutter und wer hat es denn auf den Weg gebracht. Es war von Anfang an klar, dass es überhaupt nur über eine Pflichtaufgabe geht, denn es kann nicht sein, dass ein Feuerwehrmann, wenn er von A nach B umzieht und in eine arme Kommune kommt, dann keine Versorgung mehr bekommt oder umgekehrt. Das geht nicht.
Deswegen war es vollkommen klar, dass wir natürlich in die Pflichtaufgabe gestartet sind. Es ist auch klar, dass man auch den sogenannten armen Kommunen - ich sage bewusst die sogenannten, es gibt nämlich auch welche, die sich selbst dorthin gebracht haben, weil sie sich die Gullideckel vergoldet, aber an ihre Pflichtaufgaben nicht gedacht haben - jetzt die Möglichkeit gibt, ob über den Landesausgleichsstock oder andere Instrumentarien, dass das Land dann noch einmal bezahlt. Wir zahlen dann also doppelt und ich denke, es ist gerade für das Ehrenamt eine sehr wichtige Aufgabe, der sich das Land gestellt hat. Hinsichtlich des Gemeinde- und Städtebundes - ich sehe zumindest den dritten Vertreter - sage ich einmal mit meinen Worten, man kann es ja dem Präsidenten ausrichten, ich würde mir wünschen, dass sich in Zukunft, wenn es um Ehrenamt und um Pflichtaufgaben der Kommunen geht, der Verband voranstellt und das Ganze voranträgt und nicht, dass wir den Verband noch vor uns hertreiben müssen. Das würde ich mir in Zukunft wünschen, damit das wieder auf die richtigen Füße gestellt wird. Aber - und da ist für mich das Entscheidende das „aber“ - wir haben jetzt die Pflichtaufgabe, wir
haben den Gemeinde- und Städtebund überzeugt, wir haben die Finanzen geklärt. Wir haben einen Gesetzentwurf, der von der Landesregierung nach Vorbereitung - und auch das will ich noch einmal in den Raum stellen -, und da hat uns die Sparkassenversicherung wahrlich eine große Hilfe erwiesen, indem wir natürlich versucht haben, auch in Richtung Sparkassenversicherung zu gehen. Aber, Herr Gentzel, Sie wissen es genauso gut wie ich oder müssten es wissen, dass natürlich, wenn wir in Richtung Versicherungssektor gegangen wären, wir eine europaweite Ausschreibung mit einem nicht zu überschauenden Wust von Dingen gehabt hätten und deswegen haben wir uns an den Kommunalen Versorgungsverband gehalten, der einmal da ist, der auch von den Kommunen getragen wird und wo man das Ganze sehr gut abhandeln kann. Eine, denke ich mal, hervorragende Idee und deswegen glaube ich, dass wir Dank sagen an die Sparkassenversicherung, insbesondere an Herrn Becker. Aber Sie mögen auch weiterhin die Feuerwehren unterstützen, das machen Sie ja im großen Umfang, aber hier war uns wichtiger, das durchzubekommen und im vernünftigen Umfang zu gestalten und deswegen ist es beim Versorgungsverband gelandet und ich glaube, dort ist es gut angelegt. Es hindert niemanden daran und es gibt schon Kommunen im Lande, dass sie zusätzlich dazu noch Versicherungen für ihre Feuerwehrleute abschließen. Da gibt es auch Pakete bei der eben genannten Versicherung, ich will sie nicht so oft nennen, sonst denken die noch, ich mache Werbung für die, aber sie sind eben ein Freund der Feuerwehr. Da gibt es genügend Pakete, wo man das mit hineinpacken kann und es gibt Kommunen, die machen das zusätzlich noch und es hindert die Kommunen auch niemand daran, dass sie für das Ehrenamt, das aber oft fast in das Hauptamt übergeht, ihren Feuerwehrkameradinnen und -kameraden gewisse Sondervergünstigungen geben, vor allem Eintritt in die Bäder, in Schwimmhallen, etc. Sie können ohne Weiteres beim Führerscheinerwerb und Ähnlichem unterstützen. Da gibt es viele Möglichkeiten. Ich fordere auch die Landkreise oder Kommunen dazu auf, ihre Sportstätten kostenlos für die Feuerwehrkameraden zu öffnen, damit sie dort Dienstsport durchführen können, um sich fit zu halten. Ich hoffe, dass man diese Dinge endlich erkennt. Was ist denn eigentlich die Alternative? Die eine Alternative ist, eine Pflichtfeuerwehr zu gründen. In Sachsen soll es schon die ersten geben. Es ist schlimm genug, wenn es dort langsam zu Pflichtfeuerwehren kommen muss. Ich will jetzt nicht noch mal erläutern, was Pflichtfeuerwehr bedeutet. Das müsste eigentlich jeder wissen, wenn man par ordre de mufti hingeschickt wird, wie dann die Begeisterung ist. Oder, ein Innenminister im Lande meinte einmal, dann machen wir halt eine Berufsfeuerwehr. Ich glaube, der hatte vergessen, vorher den Rechenschieber zu benutzen, neu
deutsch nennt man das anders, um das mal auszurechnen - unbezahlbar. Weil das so ist, können wir nur unsere Kameradinnen und Kameraden mit all unseren Möglichkeiten unterstützen. Das Land hat seine Dinge in großem Maße getan, der Innenminister hat es mehrfach gesagt. Wir haben nach der Wende über 200 Mio. € in die Feuerwehren im Land gesteckt. Wir sind hervorragend aufgestellt. Viele Altländer kommen zu uns und schauen sich um. Auch der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands war letztens mit hier, wir haben öfter mit ihm gesprochen. Ich sehe gerade, Lars Oschmann ist jetzt auch da. Es freut mich, dass der Deutsche Feuerwehrverband hier hinschaut und sagt, wir müssen das jetzt vorantreiben. Wo ich Ihnen von der SPD recht gebe, dass Sachsen-Anhalt, Sachsen und andere in Bewegung sind, aber wir haben es vorangetrieben gemeinsam mit der Landesregierung. Wenn die anderen uns folgen, klatschen wir Beifall und beglückwünschen diejenigen, die das auch für ihre Feuerwehrkameraden machen.