Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die Thüringer Kommunalwahlordnung, die Bundeswahlordnung und die Europawahlordnung enthalten ausdrückliche Regelungen zur Barrierefreiheit der Wahlräume. Danach sind die Ge
meinden gehalten, die Wahlräume nach den örtlichen Verhältnissen so auszuwählen und einzurichten, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Gemeinden teilen frühzeitig und in geeigneter Weise mit, welche Wahlräume barrierefrei sind.
Die Thüringer Landeswahlordnung enthält zwar keine ausdrückliche Bestimmung zur Barrierefreiheit, jedoch lässt sich hier die Pflicht der Gemeinden zur barrierefreien Auswahl und Einrichtung der Wahlräume aus Artikel 2 Abs. 4 der Thüringer Landesverfassung herleiten, wonach Menschen mit Behinderungen unter dem besonderen Schutz des Freistaats stehen und das Land und die Gebietskörperschaften die gleichwertige Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern. Selbstverständlich haben Wähler, die z.B. des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, nach allen Wahlordnungen auch das Recht, eine andere Person, deren Hilfe sie sich bedienen wollen, zu bestimmen. Diese Hilfsperson ist dem Wahlvorstand bekanntzugeben, es kann auch eine Person aus dem Wahlvorstand selbst sein.
Schließlich sei an dieser Stelle auch noch auf die Möglichkeit zur Teilnahme an der Briefwahl hingewiesen.
Zu Frage 2: Wie bereits bei den vergangenen Wahlen praktiziert, lässt der Landeswahlleiter für die Landtagswahl 2009 in Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. eine Stimmzettelschablone herstellen. Diese Schablone wird allen Mitgliedern des Vereins kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aufgrund eines Hinweises auf der Wahlbenachrichtigungskarte können auch Nichtmitglieder des Vereins diese Schablone beim Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen beantragen. Entsprechende Vorkehrungen werden für die Europa- und Bundestagswahlen auch auf der Bundesebene getroffen. Bei den Kommunalwahlen gibt es im Gegensatz zu den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen keine einheitlichen Stimmzettel. Das liegt daran, dass es die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens gibt, so dass sich die Stimmzettel von Wahl zu Wahl, von Ort zu Ort unterscheiden. Vor diesem Hintergrund ist es bei den Kommunalwahlen nicht möglich einheitliche Stimmzettelschablonen zu fertigen.
Zu Frage 3: Die Stimmzettelschablonen für die Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen werden von geeigneten Druckereien unter Beteiligung des Blinden- und Sehbehindertenverbands angefertigt.
Zu Frage 4: Für die Landtagswahl werden die Kosten durch den Freistaat Thüringen übernommen. Bei den Europa- und Bundestagswahlen werden die Kosten durch den Bund getragen. Vielen Dank.
Es gibt keine weiteren Nachfragen, so dass ich die Anfrage des Abgeordneten Buse, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/5116, aufrufen kann.
Auf seiner Internetseite hebt der Denkmalerhaltungsverein Eisenach e.V. hervor, dass - ich darf zitieren: "das Land Thüringen... sich großzügig an der Wiederherstellung der Bausubstanz des Burschenschaftsdenkmals beteiligt hat.“ In der Regionalausgabe der „Thüringischen Landeszeitung“ vom 10. März 2009 war nun zu lesen, dass die instabile Spindeltreppe des Burschenschaftsdenkmals erneuert werden soll. Die Baukosten für die Treppe von rund 35.000 € wollen die rund 1.000 Mitglieder des Denkmalerhaltungsvereins Eisenach e.V. tragen.
1. Welche Unterstützung wurde seitens des Landes dem Denkmalerhaltungsverein Eisenach e.V. bisher gewährt?
2. Wurden durch den Denkmalerhaltungsverein Anträge auf Förderung gestellt und wenn ja, welche in welchem Jahr?
3. Welche finanziellen Mittel hat das Land für den Erhalt und die Instandsetzung des Denkmals bis 2006 (Abschluss der Rekonstruktionsarbeiten des Deckengemäldes) und in den Jahren 2007 und 2008 zur Verfügung gestellt?
4. Unterstützt das Land die für 2009 durch den Verein vorgesehenen Maßnahmen am Denkmal und wenn ja, in welchem Umfang?
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Dem Denkmalerhaltungsverein Eisenach e.V. wurden teilweise Denkmalpflegemittel für die durchzuführenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus fand stets eine fachliche Begleitung der Maßnahmen statt. Die Arbeiten bzw. Vorhaben waren damit zu jeder Zeit abgestimmt.
Zu Frage 3: Bis zum Jahr 2006 wurden Denkmalpflegemittel in Höhe von 214.742,70 € vergeben, in den Jahren 2007 und 2008 keine. Ich habe hier auch eine Aufstellung der Antragsbewilligungen für die Jahre 1994 bis 2008 bei mir. Wenn das über Rückfrage dann notwendig erscheint oder erbeten wird, kann ich es vortragen.
Zu Frage 4: Für das Jahr 2009 hat der Verein keinen Antrag auf Förderung gestellt. Insofern werden wir natürlich von uns aus nicht aktiv.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, der Verein hat 2007 einen Antrag gestellt, das hatten Sie in der Frage 2 gesagt, aber bei Ausreichung von finanziellen Mitteln 2007 nichts, das heißt also, der Antrag des Jahres 2007 ist negativ beschieden worden.
Korrekt. Ich kann es Ihnen sagen: 2007 gab es keine Förderung, aber es war ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 50.000 € gestellt. Der wurde seinerzeit abgelehnt. Ich kann jetzt nicht sagen, ob abgelehnt oder Formfehler oder wie immer. Ich habe hier die Aussage „keine Förderung“.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie hatten ja schon darauf verwiesen, Sie haben eine Gesamtübersicht da. Wie viele Fördermittel sind denn bisher insgesamt in das Denkmal geflossen und wie hoch ist denn die Fördermittelquote, anders formuliert, wie viele Eigenmittel sind denn durch den Eigentümer zum Einsatz gekommen?
Bis zum Jahr 2006, ich kann es noch mal sagen, wurden Denkmalpflegemittel in Höhe von 214.742,70 € vergeben, in den Jahren 2007 und 2008 keine. Ich kann es auf die Jahresscheiben detaillieren auf Wunsch. Ich habe hier keine Aussage und habe das auch aus dem Gedächtnis nicht zur Verfügung, mit der von Ihnen ansonsten erbetenen Quote. Das müsste ich selber recherchieren, das kann ich Ihnen so aus dem Stand nicht sagen.
Würden Sie diese Angaben noch nachreichen? Dann vereinbaren wir das so. Gibt es weitere Anfragen? Die gibt es nicht. Ich rufe die nächste Anfrage auf, und zwar die Anfrage der Frau Abgeordneten Hennig, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 4/5117.
Am 16. April 2009 wurde das besetzte Haus in Erfurt geräumt. Zunächst anwesende Abgeordnete wurden aus dem Einsatzgebiet weit hinter die Absperrungen verwiesen. Auch die zunächst anwesenden Pressevertreter wurden im Laufe des Einsatzes aus dem unmittelbaren Einsatzgeschehen verwiesen. Der Abgeordnete Michael Panse (CDU) veröffentlichte auf seiner Homepage und Flickr.com (http://www.flickr.com/photos/michael-panse-mdl/- sets/72157616855895804/) Bilder des Einsatzes, die deutlich zeigen, dass er sich unmittelbar am Einsatzgeschehen bzw. andere Abgeordnete hinter Absperrungen der Polizei und weit hinter der Presse aufhielten.
1. Aufgrund welcher rechtlichen Regelungen war die Polizei berechtigt, Abgeordnete des Thüringer Landtags aus dem Einsatzgebiet weit hinter die Absperrungen zu verweisen?
2. Aus welchen polizeilichen Gründen wurde der Abgeordnete Panse nicht wie andere hinter die Absperrungen verwiesen?
3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass bei dem o. g. polizeilichen Handeln eine Ungleichbehandlung von Abgeordneten vorliegt und wenn ja/nein, wie wird dies jeweils begründet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die Räumung des besetzten Hauses war ja bereits sehr ausführlich Gegenstand in der letzten Sitzung des Innenausschusses und wird auch noch mal unter Tagesordnungspunkt 12 hier in einem ausführlichen Bericht das Plenum beschäftigen, deswegen will ich zu Frage 1 nur kurz darauf hinweisen, dass die Rechtsgrundlage § 18 Abs. 1 des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes ist. Danach kann die Polizei zur Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten.
Zu Frage 2: Im Verlauf des Einsatzes wurde auch der Abgeordnete Panse gebeten, sich hinter die äußere Absperrung zu begeben, genau wie alle anderen Abgeordneten, die vor Ort waren.
Zu Frage 3: Es lag keine Ungleichbehandlung von Abgeordneten vor. Nachdem der mit einer Kamera ausgerüstete Abgeordnete Panse offensichtlich zunächst für einen Medienvertreter gehalten wurde,
hatte er rein faktisch geringfügig länger Gelegenheit, sich zwischen der inneren und äußeren Absperrung aufzuhalten. Als nach Abschluss der Räumung dann den Medien Gelegenheit zur Besichtigung des Geländes gegeben wurde, wurden selbstverständlich auch sämtliche noch anwesenden Abgeordneten dazu eingeladen - und Sie selbst, soweit ich weiß, Frau Hennig, haben davon Gebrauch gemacht.
Zu Frage 4: Der Umgang mit Vertretern der Medien, Personen des öffentlichen Lebens und den Fußgängern im Einsatzbereich wurde vorab durch den Einsatzbefehl des Polizeiführers geregelt und vor Ort durch den zuständigen Einsatzabschnittsleiter der Lage angemessen gehandhabt. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen gibt es an der Handlungsweise dieser Beamten keine Kritik zu üben. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3. Vielen Dank.
Die erste Nachfrage beruht ein bisschen auf einer Korrektur Ihrer Aussage. Die Abgeordneten, die von Anfang an anwesend waren, wurden im Laufe des Einsatzes tatsächlich aus dem Einsatzgebiet hinter die Absperrung bewegt, was ich auch so gut nachvollziehen kann. Aber die Abgeordneten Hahnemann und Hennig haben zum Beispiel über den Polizeipsychologen Marx mit der Polizeiführung verhandelt, wieder in Richtung Presse zu gelangen. Zu dem Zeitpunkt hatten wir schon mitgeteilt, dass der Abgeordnete Panse sich in der Absperrung befindet, und ich kann also nicht davon ausgehen, dass er vom Einsatzgebiet...
... aus der Absperrung verwiesen wurde. Deswegen da noch mal die Nachfrage: Warum ist das nicht passiert?
Zum Zweiten - jetzt war ich selbst vor Ort und ich muss den Einsatzkräften vor Ort auch zugestehen, dass sie natürlich ordentlich gearbeitet haben und es nicht ganz so einfach ist, ohne Presseausweis oder irgendetwas in diese Absperrung zu gelangen. Warum konnte der Abgeordnete Panse auch ohne Presseausweis - davon gehe ich jetzt aus - in diese Absperrung gelangen und Bilder machen?
Ich kann zusammenfassend nur noch mal darauf antworten, es gab keine rechtlichen und auch keine polizeirechtlichen Gründe, sondern sobald erkannt worden ist, dass es sich um Abgeordnete handelt und die Gefahrensituation sich so dargestellt hat, wie sie sich dargestellt hat, sind alle hinter die Absperrung gebeten worden.